Titelaufnahme

Titel
Die Rolle der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und auftretende Interessenkonflikte / vorgelegt von Marina Marko
Weitere Titel
The role of the board representatives and occurring conflicts of interest
Verfasser/ VerfasserinMurko, Marina
Begutachter / BegutachterinSchummer Gerhard
Erschienen2013
Umfang73 Bl. Zsfassung
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Aktiengesellschaft / Aufsichtsrat / Arbeitnehmervertretung / Österreich / Aktiengesellschaft / Aufsichtsrat / Arbeitnehmervertretung / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-46681 
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Zusammenfassung

Die Grundlage der Diplomarbeit mit dem Thema "Die Rolle der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und auftretende Interessenkonflikte" liefert § 110 ArbVG. Gem Abs 1 leg cit ist in Aktiengesellschaften vom Zentralbetriebsrat bzw Betriebsrat aus dem Kreise der Betriebsratsmitglieder für je zwei der Kapitalvertreter ein Arbeitnehmervertreter zu entsenden. Entsprechend § 110 Abs 5 Z 1 ArbVG gilt dies ebenso für Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Dasselbe wird auch in der Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat geregelt, welche darüber hinaus aber auch noch genauere Regelungen als das ArbVG enthält. Die so in den Aufsichtsrat entsandten Arbeitnehmervertreter werden grundsätzlich ? bis auf einige Ausnahmen insbesondere in § 110 Abs 3 ArbVG - den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern gleichgestellt und haben somit dieselben Rechte und Pflichten wie die Kapitalvertreter. Zugleich unterliegen sie jedoch auch den Obliegenheiten des Belegschaftsorgans. Durch die Verpflichtung zur Befolgung des Unternehmenswohls einerseits und zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen andererseits kommt es oft zu Interessenkonflikten. Wenn diese nicht vermieden werden können oder der Gesetzgeber keine Verhinderung dieser Kollisionen vorsieht, ist der Arbeitnehmervertreter an gewisse Verhaltensnormen gebunden, um der Gesellschaft nicht zu schaden. Für den Fall der Nichtbeachtung dieser Regelungen müssen mögliche Sanktionen besprochen werden.

Abstract

This thesis, entitled "The role of the board representatives and occurring conflicts of interest", is based on article 110 of the ArbVG. Paragraph 1 of this article states that in a public limited company, the central works council or the works council must dispatch one board representative for every two shareholder representatives. According to Article 110, paragraph 5, lit 1 ArbVG, this rule also applies to the administration of private limited companies. The same rule can be found in the Regulation of Dispatching Board Representatives to the Board. Moreover, this regulation contains additional rules to article 110 ArbVG. According to principle, these board representatives have the same rights and obligations as the shareholder representatives. Article 110, paragraph 3 ArbVG, just excludes some of the norms of the AktG for the board representatives. They are, however, also subject to the interests of the works council. Therefore, they must satisfy the demands of both the company and works council. These additional duties often create a conflict of interest. If these conflicts are unavoidable due to current legislation, the board representatives must adhere to several norms of behaviour in order to not damage the company. If the board representatives do not observe these behavioural norms, sanctions will certainly be enforced.

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