Titelaufnahme

Titel
Die Haftung des Abschlussprüfers und Auswirkungen auf Organhaftungsansprüche / vorgelegt von Ernst Manuel Fasser
Weitere Titel
The annual auditor´s liability and its effects on D&O liability titles
Verfasser/ VerfasserinFasser, Ernst Manuel
Begutachter / BegutachterinZollner Johannes
Erschienen2014
UmfangII, 59, III Bl. Zsfassungen (2 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
Zsfassungen in dt. und engl. Sprache
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Jahresabschlussprüfung / Haftung / Österreich / Jahresabschlussprüfung / Haftung / Online-Publikation
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-69550 
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Zusammenfassung

Die Haftung des Abschlussprüfers und Auswirkungen auf Organhaftungsansprüche ? deutsches AbstractDiese wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit den Verjährungsvorschriften für Ansprüche aus der Abschlussprüferhaftung. Die zentrale Vorschrift in diesem Zusammenhang ist § 275 Abs. 5 UGB, der Haftungsansprüche Geschädigter, unabhängig vom Verschuldensgrad des Schädigers, nach einer 5 jährigen Frist verjähren lässt. Diese Vorschrift regelt aber nicht wann diese 5 jährige Frist zu laufen beginnt. Durch Rechtsprechung wurde klargestellt, dass diese Frist zu einem objektivierbaren Zeitpunkt, mit Eintritt des Schadens, ausgelöst wird. Damit verzichtet die Rechtsprechung auf die subsidiäre Anwendung der subjektiven, kenntnisabhängigen Frist der allgemein zivilrechtlichen Verjährungsvorschrift des § 1489 ABGB. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird zudem die, durch die OGH-Entscheidung 3 Ob 230/12p etablierte, teleologische Reduktion im Bereich der Verjährung von Abschlussprüferhaftungsansprüchen behandelt. Durch die Anwendung dieser teleologischen Reduktion verjähren Ansprüche gegen einen fahrlässig schädigenden Abschlussprüfer 5 Jahre nach Schadenseintritt (objektiv) und Ansprüche gegen einen vorsätzlich Schädigenden 5 Jahre ab Kenntnis des Geschädigten von Schaden und Schädiger (subjektiv).Diese Arbeit befasst sich zusätzlich damit, ob die Einführung einer teleologischen Reduktion im Bereich der Abschlussprüferhaftung sich auch auf andere Verjährungsvorschriften im Bereich des Gesellschaftsrechts auswirkt. Im Konkreten wird untersucht, ob die derzeitige verjährungsrechtliche Situation bei Ansprüchen aus der Vorstandshaftung nach § 84 Abs. 6 AktG und der Geschäftsführerhaftung nach § 25 Abs. 6 GmbHG sich dabei verändern würde.

Abstract

The annual auditor´s liability and its effects on D&O liability titles ? English abstractThis master´s thesis deals with the statute of limitation of the annual auditor´s liability. The centre-prescription in this context is Section 275 subsection 5, of the Austrian Commercial Code. It prescribes claims impartial of the de facto level of default within 5 years. However Section 275 subsection 5, of the Austrian Commercial Code does not state the particular time when this 5-years-respite begins to run. Austrians jurisdiction states that the 5-years-respite starts with the occurrence of a loss and thereby disclaims the subsidiary application of the common civil law statute of noticeable regular limitation in Section 1489, of the Austrian Civil Code. The continuative progress of this master´s thesis discuss the teleological reduction of the annual auditor´s liability. This novelty in the Austrian liability law was established in the ruling 3 Ob 230/12p of the Austrian Supreme Court of Judicature. The beginning of a claim´s limitation is now depending on the default shown by the annual auditor at the moment of damnification. The negligent acting annual auditor has to face an objective respite, which starts running with the moment of damnification. However claims against an annual auditor, who damnifies with intent, prescribe within a subjective respite, which starts running in that specific point of time, in which the claimant comes to know about the wrongdoer and damage.This master´s thesis also occupies the theory, that the teleological reduction of the annual auditor´s liability has an effect on D&O liability titles.

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