Titelaufnahme

Titel
Reformen des österreichischen Sachenrechts seit 1811 / von Martin Jeran
Weitere Titel
Reforms of the austrian property law since 1811
Verfasser/ VerfasserinJeran, Martin
Begutachter / BegutachterinWesener, Gunter
Erschienen2014
UmfangIV, 70 Bl. Zsfassung (1 Bl.)
Anmerkung
Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers
SpracheDeutsch
DokumenttypDiplomarbeit
SchlagwörterÖsterreich / Sachenrecht / Geschichte / Österreich / Sachenrecht / Geschichte / Online-Publikation / Graz
URNurn:nbn:at:at-ubg:1-79512 
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Zusammenfassung

In der vorliegenden Arbeit wird die Entwicklung des österreichischen Sachenrechts seit 1811 skizziert. Dazu wird im ersten Kapitel das römische Sachenrecht behandelt, um den Ursprung vieler Rechtsnormen zu ergründen. Da einige Materien des Sachenrechts in Sondergesetzen geregelt sind, wird nicht nur auf das ABGB, sondern auch auf das Grundbuchsgesetz, Notwegegesetz, Baurechtsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz eingegangen. Diese Gesetze werden nach dem Jahr der Entstehung, chronologisch samt Novellierungen und Neufassungen dargelegt. Das Grundbuchsgesetz, welches aus 1871 stammte erfuhr nach knapp 60 Jahren seine erste Änderung und wurde im Jahr 1980 zur Gänze auf automationsunterstützte Datenverarbeitung umgestellt. Diese Änderung dauerte 12 Jahre. In dieser Arbeit wird außerdem festgestellt, dass das Notwegerecht aus 1896 und das Baurecht aus 1912 sehr konstante Rechtsmaterien darstellen. Erstes wurde bloß zweimal novelliert und das Baurecht erfuhr bloß eine Novellierung im Jahr 1990. Nach der Aufbereitung der Neuerungen aus der dritten Teilnovelle zum ABGB aus 1916 wird festgehalten, dass das Wohnungseigentumsgesetz aus 1948 zwar bereits dreimal geändert und neu gefasst wurde, sich inhaltlich aber am Rechtsgedanken der ersten Fassung orientierte. Auch im Bereich des Fundrechts aus dem ABGB wird deutlich gemacht, dass es zwar eine völlige Neufassung im Jahr 2002 erfuhr, inhaltlich aber die bestehenden Regelungen zeitgerecht neu fasste. Zusammenfassend wird deutlich gemacht, dass es sich beim österreichischen Sachenrecht um eine bemerkenswert konstante Rechtsmaterie handelt. Einige Novellen brachten rein formelle Änderungen oder hielten an bestehenden Regelungen fest und erweiterten diese bzw. fassten diese, angepasst an zeitliche und wirtschaftliche Veränderungen, neu.

Abstract

In this paper the development of the Austrian property law since 1811 is being outlined. In the first chapter the Roman law is illustrated to fathom the origin of many legal norms. Most matters of the property law are arranged in special laws, therefore not only the ABGB is described, but also the „Grundbuchsgesetz, Notwegegesetz, Baurechtsgesetz and the Wohnungseigentumsgesetz“. These laws are presented chronologically, amendments and revised versions are included.The „Grundbuchsgesetz“ from 1871 was revised first after almost 60 years and was completely overhauled to feature computer-assisted data processing in 1980. This process was completed in 12 years.Furthermore this paper declares that the „Notwegerecht“ of 1896 as well as the „Baurecht“ from the year 1912 are very stationary laws. The „Notwegerecht“ was amended only two times and the „Baurecht“ was amended only once in 1990.After working up the third part of the amendment to the ABGB from 1916 I could assert that the content of the „Wohnungseigentumsgesetz“ of 1948, although changed and reworded three times, is still based on the concept of the first version.The “Fundrecht“ received a major overhaul in 2002. But while the old regulations were changed to fit the new times they were preserved in content.From these points it can be concluded that the changes to the Austrian property law are often not changes to its original nature but rather cosmetic and formal changes. It has to adapt to changing times and economic requirements, but in the revisions the law received regulations were often kept, merely reworded or complemented to cater to new needs. It becomes apparent, that the Austrian property law is a remarkably steady law.

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