Von wegen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht Unseres Gnädigsten Herrn Wird hiermit gnädigst befohlen, daß der Hof-Rath zu Ehrenbreitstein, Revisions-Gericht, Hof-Gericht, Hof-Renth-Cammer, Kriegs Rath und alle Justitz, und andere Stellen in dem ordentlichen Lauf ihrer Amts-Verrichtungen einsweilen, und bis zu weiterer gnädigster Verordnung fortfahren sollen: ... Trier in Consilio Elcctorali Aulico den 16ten Februarii. 1768 / [Klemens Wenzeslaus]. Ex Mandato Speciali Serenissimi Electoris J. M. Cleber