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27. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.

17.09. - 19.09.2010, Aachen

Umsetzung des universellen Neugeborenen-Hörscreenings in Bayern

Vortrag

  • corresponding author presenting/speaker Inken Brockow - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland
  • author Bernhard Liebl - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland
  • author Andreas Zapf - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland
  • author Uta Nennstiel-Ratzel - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. 27. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP). Aachen, 17.-19.09.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10dgppV05

doi: 10.3205/10dgpp07, urn:nbn:de:0183-10dgpp079

Published: August 31, 2010

© 2010 Brockow et al.
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Zusammenfassung

Hintergrund: Seit dem 01.01.2009 hat bundesweit jedes gesetzlich versicherte Neugeborene einen Anspruch auf ein Neugeborenen-Hörscreening. In Bayern übernimmt das Screeningzentrum am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) die Koordination des Screeningprozesses, die Sicherstellung der Vollständigkeit, das Tracking der auffälligen Befunde und die Qualitätssicherung im Rahmen eines Screeningprogrammes.

Ergebnisse: Zum jetzigen Zeitpunkt sind 164 der 166 bayerischen Geburts- und Kinderkliniken in die Datenübermittlung eingebunden. Seit dem 01.05.2010 erfolgt in ganz Bayern die Sicherstellung der Vollständigkeit in den Gesundheitsämtern durch einen Abgleich der gescreenten mit den geborenen Kindern. 2009 wurden die Hörscreeningdaten von 58.033 Neugeborenen (etwa 54% der Geburten) gemeldet. Die Referrate bei Entlassung lag bei 5,4% (2,1% beidseitig). Nur 26,8% der auffälligen OAE-Untersuchungen wurden noch in derselben Einrichtung mit einer Hirnstammaudiometrie (AABR) kontrolliert, 66,5% der Neugeborenen mit erhöhtem Risiko erhielten primär eine AABR. Bisher wurden 55 in 2009 geborene Kinder mit einer beidseitigen Hörstörung diagnostiziert.

Diskussion: Eine Einbindung in das bayerische Screeningprogramm nahezu aller Geburts- und Kinderkliniken sowie vieler Praxen, die ein Erstscreening durchführen, konnte innerhalb eines Jahres erreicht werden. Die Qualität des Screenings muss durch Schulungen und Anschaffung neuer Geräte verbessert werden.


Text

Hintergrund

Nach Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist das Neugeborenen-Hörscreening seit 1. Januar 2009 Bestandteil der jedem in der GKV versicherten Kind zustehenden Früherkennungsuntersuchungen. Ziel ist die Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB bis zum 3. Lebensmonat und eine ggf. notwendige Therapieeinleitung bis Ende des 6. Lebensmonats. Das nach den entsprechend geänderten Kinder-Richtlinien durchzuführende Screening ist mit einer Reihe von Qualitätsanforderungen verbunden, die dem bayerischen Modellprojekt in der Oberpfalz und Oberfranken (2003 bis 2008) entsprechen. Das Screeningzentrum am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übernimmt jetzt für ganz Bayern die Koordination des Screeningprozesses, die Sicherstellung der Vollständigkeit, das Tracking der auffälligen Befunde und die Qualitätssicherung im Rahmen eines Screeningprogrammes.

Methoden

Die flächendeckende Ausdehnung des Programms wird von einer Arbeitsgruppe aus Pädaudiologen der bayerischen Universitätskliniken und den Vorsitzenden der beteiligten Berufsverbände unterstützt und begleitet. In Bayern müssen 166 Geburts- und Kinderkliniken in das Screeningprogramm eingebunden werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Daten der gescreenten Kinder inklusive der Untersuchungsergebnisse dem Screeningzentrum übermittelt werden. Voraussetzung ist die Einwilligung der Eltern in die Datenübermittlung auf einer den bayerischen Strukturen (Pflichtuntersuchung nach Artikel 14 GDVG) angepassten Elterninformation. Die Daten werden auf verschiedenen Wegen an das Screeningzentrum übermittelt, z.B. über eine verschlüsselte E-mail auf Basis der Textdatei des Screeninggerätes oder eines Excelformulars, mit der Modemfunktion des Screeninggerätes oder mit Scannerbögen. Um die nach den Kinder-Richtlinien des G-BA geforderten Qualitätskriterien erfüllen zu können, müssen geeignete TEOAE und AABR Geräte eingesetzt werden und das Personal in der Durchführung und Interpretation der Tests gut geschult sein. Hierfür werden vom Screeningzentrum gemeinsam mit den Pädaudiologen Bayerns Schulungen für die einzelnen Kliniken angeboten. Zusätzlich fand in jedem Regierungsbezirk eine zentrale Schulung mit Informationen zum Screeningprogramm statt.

Analog zum Stoffwechselscreening wird seit dem 1.5.2010 durch namentlichen Abgleich der untersuchten Kinder mit den Geburtenmeldungen bei den Gesundheitsämtern die Vollständigkeit überprüft, um nicht untersuchte Kinder zu identifizieren. Beidseitig kontrollbedürftigen Befunden wird bis zur Diagnosesicherung oder bis zum definitiven Ausschluss einer therapiebedürftigen Hörstörung nachgegangen (Tracking).

Ergebnisse

Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle bayerischen Geburts- und Kinderkliniken in die Datenübermittlung eingebunden. 2009 wurden die Hörscreeningdaten von 58.033 Neugeborene (etwa 54% der Geburten) gemeldet, davon waren 70% (40.625) nicht aus den ehemaligen Modellregionen.

51.574 Neugeborene (88,8%) wurden in den Geburtskliniken, 8,6% in den Kinderkliniken und 2,6% bei niedergelassenen Ärzten gescreent. 82,8% der Neugeborenen wurden primär mit TEOAE (transitorische Otoakustische Emissionen) untersucht. In den Kinderkliniken wurde bei 66,5% der Neugeborenen primär eine Hirnstammaudiometrie (AABR) durchgeführt. Nur 26,6% der auffälligen TEOAE-Untersuchungen wurden, wie in den Kinderrichtlinien vorgesehen, noch in derselben Einrichtung mit einer AABR kontrolliert. Etwa 1/3 der Kliniken hat bisher keine Möglichkeit eine Hirnstammaudiometrie durchzuführen. Die Referrate bei Entlassung lag bei 5,5% (2,2% beidseitig), in der ehemaligen Modellregion bei 3,2% (beidseitig 1,2%).

Bisher wurden 68 in 2009 geborene Kinder mit einer beidseitigen Hörstörung diagnostiziert.

Diskussion

Eine Einbindung aller Geburts- und Kinderkliniken, sowie vieler Praxen, die ein Erstscreening durchführen, in das bayerische Screeningprogramm konnte innerhalb eines Jahres erreicht werden. Die Referrate bei Entlassung ist mit durchschnittlich 5,5% noch zu hoch, mit der Folge einer unnötigen Beunruhigung der Eltern und hohem Arbeitsaufwand für das notwendige Tracking. Dies liegt insbesondere daran, dass nur ein Viertel der kontrollbedürftigen TEOAE -Untersuchungen noch in derselben Einrichtung mit einer Hirnstammaudiometrie kontrolliert wird. Ziel muss es sein, dass alle Kliniken ein AABR-Gerät vorhalten und diese Untersuchung auch durchführen. Die Qualität des Screenings und der Datenübermittlung muss in vielen Kliniken noch durch Schulungen verbessert werden.


Literatur

1.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: Einführung eines Neugeborenen-Hörscreenings vom 19.06.2008. Dtsch Arztebl. 2008;105(43): A-2289/ B-1957/C-1905.
2.
Nennstiel-Ratzel, et al. Neugeborenen-Hörscreening in Bayern. Bayerisches Ärzteblatt. 2010;3:90-2.
3.
Nennstiel-Ratzel U, Arenz S, von Kries R, Wildner M, Strutz J. Modellprojekt Neugeborenen-Hörscreening in der Oberpfalz: Hohe Prozess- und Ergebnisqualität sind nur durch ein interdisziplinäres Konzept erreichbar. HNO. 2007;55(2):128-34 .
4.
Nennstiel-Ratzel U, Brockow I, Nickisch A, Wildner M, Strutz J. Hörstörungen bei Kindern: Neugeborenenscreening alleine reicht nicht. Kinderärztliche Praxis. 2008;79:26-9.