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Allgemeinmedizinisch versorgte Patienten in einer universitären Notaufnahme – Notaufnahme als erste Anlaufstelle?
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Published: | September 10, 2018 |
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Hintergrund: Notaufnahmen sind mit steigenden Fallzahlen konfrontiert. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hat zur Versorgung von Patienten mit Beschwerden nachrangiger Behandlungsdringlichkeit angestellte Allgemeinärzte in die Zentrale Notaufnahme (ZNA) integriert.
Fragestellung: Wie lange bestanden bei den allgemeinmedizinisch versorgten Patienten die aktuellen Beschwerden, bevor die Notaufnahme aufgesucht wurde? Welche Ärzte bzw. medizinischen Einrichtungen wurden aufgrund der Beschwerden vor dem Aufsuchen der ZNA kontaktiert?
Methoden: Erfassung der allgemeinmedizinisch betreuten ZNA-Patienten über die Routinedaten der Notaufnahme. Zusätzlich wurde ein selbst entwickelter Dokumentationsbogen eingesetzt.
Ergebnisse: In 2017 wurden 1.535 Patienten in der Notaufnahme der MHH durch einen Allgemeinarzt versorgt. Für 1.313 Patienten lagen Angaben zur Beschwerdedauer, zu vorangegangenen Arztkontakten und zur Art der Einweisung vor. 195 Patienten wurden aufgrund einer (haus)ärztlichen Einweisung in der ZNA vorstellig, 1.118 (85%) kamen als „Selbstzuweiser“ in die Notaufnahme. 47% der vorstelligen Patienten hatten vor dem ZNA-Besuch mindestens einen Arztkontakt wegen der aktuellen Beschwerden, bei den Selbstzuweisern 39%. 36% aller vorstelligen Patienten hatten zuvor bereits ihren Hausarzt, 14% einen Fachspezialisten und 1% den kassenärztlichen Notdienst kontaktiert. Bei 30% der Selbstzuweiser bestanden die Beschwerden seit dem gleichen Tag, bei 43% seit 4 oder mehr Tagen.
Diskussion: Allgemeinmedizinisch versorgte Patienten in der universitären ZNA sind eine heterogene Gruppe bezüglich Beschwerdedauer und vorangegangener Arztkontakte. Selbstzuweiser suchen häufig trotz vorhergehender hausärztlicher und/oder fachspezialistischer Vorstellung die Notaufnahme auf.
Take Home Message für die Praxis: Das Aufsuchen der ZNA scheint von vielen Patienten als Möglichkeit genutzt zu werden, zusätzlich zur vertragsärztlichen Versorgung ärztliche Hilfe auch bei schon länger bestehenden Beschwerden zu erhalten. Sowohl Krankenhäuser als auch Praxen haben unter den gegebenen Rahmenbedingungen nur sehr begrenzte eigene Steuerungsmöglichkeiten des Patientenverhaltens.