Der Band erfaßt in 490 Katalognummern die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des heutigen Bonner Stadtgebietes bis 1689. Dazu gehören Inschriften auf Grabdenkmälern und Glocken, an religiösen Kleindenkmälern, Gebäuden und liturgischem Gerät sowie Beischriften zu Wand- und Tafelmalerei. Gut ein Fünftel davon ist verloren und nur in Abschriften oder Abbildungen überliefert, 98 Inschriften werden hier erstmals veröffentlicht. Die Weiheinschrift in der Schwarzrheindorfer Doppelkirche, die Beischriften zu den dortigen Wandmalereien und eine Reihe wortreicher und sprachlich anspruchsvoller Inschriften vor allem aus dem Bereich des Cassiusstifts (des heutigen Münsters) zeugen von einer kulturellen Blüte des Bonner Raumes im 12. Jahrhundert. Seit dem 13. Jahrhundert dokumentieren Inschriften Bonns bedeutende Stellung unter den Städten des Kölner Erzbistums und die Rolle des Cassiusstifts als Bestattungsort mehrerer Erzbischöfe. Im 17. Jahrhundert tritt Bonn auch inschriftlich als kurfürstliche Residenzstadt hervor. Inschriften in Pfarr-, Stifts-, und Klosterkirchen zeugen vom kirchlichen Leben in der Stadt und ihrer Umgebung. Die vom Kurfürsten geförderte Gegenreformartion auf der einen und die Entstehung einer reformierten Gemeinde in Oberkassel auf der anderen Seite manifestieren sich in Inschriften an neu errichteten Kirchen- und Klostergebäuden. Die 20 überwiegend mit Stifterinschriften versehenen Wegekreuze des 17. Jahrhunderts sind Ausdruck barocker Frömmigkeit. Etwa 240 Grabkreuze, die vor allem in den Dörfern des damaligen Bonner Umlands erhalten sind, überliefern personengeschichtliche Daten, gewähren Einblicke in dörfliche Strukturen und dokumentieren regionale Sprachformen. Neben den Texten selbst bietet die Edition Übersetzungen der lateinischen Inschriften, Beschreibungen der Inschriftenträger sowie philologische, historische, paläographische und kunsthistorische Erläuterungen. Die Einleitung führt in den historischen Zusammenhang der Inschriften ein, gibt einen Überblick über die wichtigsten Träger- und Inschriftengruppen und bietet eine schriftgeschichtliche Auswertung. Zehn Register erschließen das Material unter verschiedenen Gesichtspunkten.

1. Vorworte, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

1.1 Geleitwort

In der Reihe „Die Deutschen Inschriften“, nämlich des Mittelalters und der frühen Neuzeit, ist 1992 und 1993 die von der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften in Düsseldorf herausgegebene „Düssseldorfer Reihe“ mit den Bänden „Die Inschriften des Aachener Domes“ und „Die Inschriften der Stadt Aachen“ eröffnet worden. Ihnen folgt nun aus dem rheinischen Arbeitsgebiet der Akademie als 4. Band der Düsseldorfer Reihe und 50. Band der „Deutschen Inschriften“ (DI) der Band mit den Inschriften der Stadt Bonn in deren heutigen Grenzen. Die untere Zeitgrenze bildet das Jahr 1689, in dem die Stadt nach einer massiven Belagerung erheblich zerstört wurde – ein tiefer Einschnitt in der Geschichte der Stadt und ihrer Überlieferungszeugen, u. a. der Inschriften. Die nun vorgelegte Edition der Inschriften bietet also wohl eine beachtliche Bereicherung der Quellen zur Bonner Stadtgeschichte.

Die Reihenfolge Aachen – Bonn unter den rheinischen Inschriftenbänden ist weder von aktuellen politischen Demonstrationsbedürfnissen – von der mittelalterlichen Residenz- und Krönungsstadt des deutschen Königs zur Bundeshauptstadt der Nachkriegszeit – noch im Gedanken an eine alphabetische Ordnung bestimmt worden, sondern war nur von arbeitsökonomischen Überlegungen nahegelegt.

Inzwischen ist 1997 als 3. Band der Düsseldorfer Reihe auch der erste Band aus dem westfälischen Arbeitsgebiet erschienen, der „Die Inschriften der Stadt Minden“ enthält. Die nächsten Bände der Reihe mit den Inschriften von Lemgo (Westf.) und Siegburg (Rheinl.) werden voraussichtlich im Jahre 2001 publikationsreif sein.

Die Bearbeiterin des Bonn-Bandes, Frau Dr. Helga Giersiepen, der bereits für die beiden Aachen-Bände zu danken war, hat nicht nur die Inschriften sehr umsichtig gesammelt, auch solche an schwer zugänglichen oder nicht kalkulierbaren Stellen, manchmal eine spannende Such- und Entdeckungsarbeit, sie hat auch wieder, seit Aachen durch Erfahrung und Gespräche im Verbund mit den Mitarbeitern der anderen Akademien weiter geschult, die Materialien, Formen, Inhalte und Schriften sorgsam untersucht und nun ediert. Die Stadt Bonn und ihre Bürger, alle an der wissenschaftlichen Bearbeitung von Inschriften Interessierten sowie die Düsseldorfer Akademie als Auftraggeber haben Frau Dr. Giersiepen für ihre gründliche und kenntnisreiche Bearbeitung der überlieferten Bonner Inschriften zu danken.

Zu danken ist ferner dem Archiv der Stadt Bonn, dem Rheinischen Landesmuseum und allen Institutionen, die von ihnen erbetene Materialien bereitwilligst zur Verfügung gestellt haben. Zu nennen ist auch das Historische Seminar der Universität und hier vor allem die Fotografin, Frau Gerda Hellmer, die durch ihre vorzügliche Arbeit an Objekten wie im Labor geholfen hat. Dankenswerte Förderung hat die Bearbeitung der Inschriften durch die Geschäftsstelle der Düsseldorfer Akademie, besonders Herrn Ministerialrat Henneböhle, und nicht zuletzt durch die Kommission für die Deutschen Inschriften des Mittelalters unter dem Vorsitz des fachlich lebhaft interessierten Professor Dr. Werner Besch erfahren.

Möge das Werk der Erforschung der Bonner Stadtgeschichte wie dem Interesse der Bürger an ihrer Vergangenheit nützen!

Bonn, 15. Juni 2000

Raymund Kottje

Leiter der Arbeitsstelle

1.2 Vorwort

Der vorliegende Band der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Stadt Bonn in ihren heutigen Grenzen bis zum Jahr 1689.

Die Arbeit an dem zwischen 1994 und 1999 erstellten Manuskript wurde von zahlreichen Personen und Institutionen unterstützt und gefördert. Die Mitarbeiter aller von mir konsultierten Archive, Bibliotheken, Museen und Ämter haben mir stets freundlich und hilfsbereit alle notwendigen Materialien zugänglich gemacht und manche wichtige Anregung gegeben. Besonders danke ich Herrn Ottmar Prothmann (Stadtarchiv Bonn), der die Arbeit über Jahre hinweg mit gleichbleibender Begeisterung und Kompetenz begleitet hat, Frau Dr. Dorothee Kemper und Herrn Christoph Keller (Rheinisches Landesmuseum Bonn) für den fruchtbaren wissenschaftlichen Austausch und ihre Hinweise auf bislang unentdeckte Objekte sowie Frau Ulrike Komainda (Rheinisches Landesmuseum Bonn) für ihre freundliche und umfassende Hilfsbereitschaft. Auch die Pfarrer, Küster und Pfarrsekretärinnen der Bonner Kirchen haben meine Arbeit uneingeschränkt unterstützt und zuweilen tatkräftige Hilfe geleistet. Herr Jörg Poettgen (Overath) gab nicht nur jederzeit bereitwillig und umfassend Auskunft zu glockenkundlichen Fragen, sondern war sogar zu gemeinsamen Turmbesteigungen bereit. Wertvolle Hinweise und Anregungen habe ich von Herrn Johannes Bücher (†) (Bonn-Beuel), Herrn Dr. Harald Drös (Heidelberg), Frau Editha Hoschützky (Bonn-Vilich), Herr Matthias von der Bank (Stadtmuseum Bonn) und Herr Gottfried Kraus (†) (Bonn-Oberkassel) erhalten. Ihnen allen möchte ich herzlich danken!

Frau Hilde Scheideler (Bonn) hat die Zeichnungen für den Anhang und den Abbildungsteil angefertigt und leistete bei den Korrekturen und der Erstellung des Literaturverzeichnisses wertvolle Hilfe. Den Abbildungsteil verdanke ich zum großen Teil der fachlichen Kompetenz und uneingeschränkten Einsatzbereitschaft von Frau Gerda Hellmer (Historisches Seminar der Universität Bonn), die – zuweilen in Zusammenarbeit mit Frau Ursula Schmitz (Bonn) – die überwiegende Zahl der Fotos aufgenommen, umfangreiche Laborarbeiten durchgeführt und am Layout des Tafelteils mitgewirkt hat.

Herr Dr. Rüdiger Fuchs, Herr Dr. Eberhard Nikitsch und Herr Dr. Sebastian Scholz (Inschriftenkommission Mainz) gaben wertvolle Anregungen und Hinweise und unterzogen das Manuskript bereitwillig einer kritischen Überprüfung. Meine Bonner Kollegen, Herr Clemens Bayer M. A. und Frau Kristine Weber M. A., haben in zahlreichen Diskussionen und durch vielfältige Hilfe erheblich zur Fertigstellung der Edition beigetragen. Ihnen gilt mein besonderer Dank!

Der abschließende Dank gebührt der Inschriftenkommission der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, insbesondere Herrn Prof. Dr. Werner Besch und Herrn Prof. Dr. Dr. Raymund Kottje, für ihre freundliche Unterstützung und ihren steten Einsatz für die Belange der Arbeitsstelle.

Bonn, im Juni 2000

Helga Giersiepen

1.3 Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Stadt Bonn in ihren heutigen Grenzen bis zum Jahr der Stadtzerstörung 1689. Inschriften aus der Zeit vor 1689, deren Träger nachweislich erst später nach Bonn gelangten, finden keine Berücksichtigung. Hingegen umfaßt der Katalog auch Inschriftenträger Bonner Provenienz, die sich heute an anderen Orten befinden. Die Edition erfaßt nicht nur die original erhaltenen, sondern auch die verlorenen, in ungedruckten oder gedruckten Quellen, auf Fotos, in Abgüssen oder Nachzeichnungen überlieferten Inschriften. Bei der Erfassung wurde größtmögliche Vollständigkeit angestrebt.

Die Bearbeitung der Bonner Inschriften erfolgte gemäß den Arbeitsrichtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der deutschen Inschriften. Inschriften auf Siegeln, Münzen, Medaillen und Bucheinbänden wurden ausgeklammert, da diese Gegenstand von Spezialdisziplinen (Sphragistik, Numismatik, Einbandkunde) sind.1) Hausmarken und Meisterzeichen wurden nur berücksichtigt, sofern sie im Zusammenhang mit einer Inschrift stehen, und werden in diesem Fall im Anhang wiedergegeben.

Der Katalogteil des Bandes ist chronologisch aufgebaut. Die einzelnen Artikel gliedern sich nach folgendem Schema:

1 Die Kopfzeile jedes Artikels enthält links die fortlaufende Nummer.
Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet die nicht-original überlieferten Inschriften.
(†) Das Kreuz steht in Klammern,
– wenn sich mehrere Inschriften am selben Träger befinden, von denen ein Teil erhalten, der andere verloren ist,
– wenn der Träger erhalten, die Inschrift aber verloren ist.
†? Ein Fragezeichen neben dem Kreuz weist darauf hin, daß nicht bekannt ist, ob der Träger noch vorhanden ist.
Münster In der Mitte der Kopfzeile befindet sich die Angabe des aktuellen bzw. letzten feststellbaren Standortes.
Ein Kreuz neben der Standortangabe markiert heute nicht mehr vorhandene Gebäude.
1300 Die Datierung am rechten Rand der Kopfzeile gibt, sofern feststellbar, das Entstehungsjahr der Inschrift an, das nicht immer mit dem Entstehungsjahr des Trägers identisch sein muß. Bei Grabinschriften wird von einer Herstellung im Todesjahr ausgegangen, falls keine Hinweise auf eine andere Datierung vorliegen. Sind mehrere Inschriften am selben Träger zu unterschiedlichen Zeiten ausgeführt worden, so werden die Entstehungsjahre in chronologischer Reihenfolge und durch Kommata getrennt angegeben. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften wurde mit Hilfe historischer Belege, anhand einer paläographischen Untersuchung der Inschrift oder stilistischer Merkmale des Trägers so genau wie möglich bestimmt. Die Inschriften sind jeweils am Ende des in Frage kommenden Zeitraums eingeordnet. Konnte ein Terminus ante oder post quem ermittelt werden, ist die Inschrift vor bzw. hinter dem nächstliegenden Datum plaziert.
1300? Unsichere Datierungen sind mit einem Fragezeichen versehen.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz beginnt mit der Benennung des Inschriftenträgers und der Inschriftenart. Er gibt Informationen zum Material des Trägers, zum Erhaltungszustand, zur Ikonographie, zur Position der Inschrift(en) am Träger und ihrer technischen Ausführung. Die Beschreibung erfolgt [Druckseite XII] vom Betrachter aus, nur für Wappenbeschreibungen ist der heraldische Standort maßgeblich. Bei nicht-original überlieferten Inschriften wird die für die Textwiedergabe herangezogene Quelle genannt. Der Abschnitt schließt mit den Maßen des Trägers und der Buchstaben (wenn möglich an N bzw. n gemessen). Höhe oder Breite des Trägers sind in Klammern gesetzt, wenn die feststellbaren Maße – aufgrund einer Beschädigung oder weil ein Teil des Trägers verdeckt ist – nicht den ursprünglichen Maßen entsprechen. Am Rand steht die zugehörige Nummer der Abbildung im Tafelteil.

Zur Wiedergabe des Inschriftentextes:

A, B, C Mehrere Inschriften am selben Träger werden durch Großbuchstaben unterschieden.
/ Ein Schrägstrich kennzeichnet das Zeilenende auf dem Träger bzw. eine Unterbrechung des Textes durch eine Darstellung. Der Text wird fortlaufend wiedergegeben, nur metrische Inschriften sind versweise angeordnet.
// Ein doppelter Schrägstrich gibt den Übergang auf ein anderes Schriftfeld oder die Unterbrechung der Schrift z. B. durch Wappen, Ornamente oder bildliche Darstellung an.
( ) Abkürzungen werden unter Auslassung des Kürzungszeichens in runden Klammern aufgelöst. Das Fehlen von Kürzungszeichen im Inschriftentext wird angegeben, sofern es sich nicht um Kürzungen handelt, die stets ohne Kürzungszeichen verwendet werden (etwa INRI oder die Fürbittformel GGDS).
NE Unter die Zeile gesetzte Striche markieren Buchstabenligaturen. Andere Buchstabenverbindungen sind nicht am Text kenntlich gemacht, sondern werden in den Anmerkungen erläutert.
Ein Punkt unter einem Buchstaben weist auf eine unsichere Lesung hin.
[ ] Eckige Klammern markieren Textverlust oder nicht mehr sicher lesbare Stellen, Konjekturen des Bearbeiters und Ergänzungen aus der nicht-originalen Überlieferung.
[..] Ist bei Textverlust eine Ergänzung nicht möglich, deuten Punkte zwischen den Klammern den Umfang des verlorenen Textes an. Bei kürzeren Lücken entspricht die Zahl der Punkte der Anzahl fehlender Buchstaben.
[– – –] Große Lücken werden durch drei Gedankenstriche gekennzeichnet.
< > Spitze Klammern bezeichnen Nachträge und Lücken im Text, die bei der Herstellung der Inschrift für solche freigelassen wurden.
A • B In der Inschrift verwendete Worttrennzeichen werden durch Punkte auf der Zeilenmitte wiedergegeben. Interpunktionszeichen werden beibehalten.

Dem Text der Inschriften folgen gegebenenfalls eine Übersetzung, die Angabe des Versmaßes und der Reimform, die Nennung der am Inschriftenträger befindlichen Wappen sowie die Auflösung des Datums. Bei Ahnenproben sind die Wappen ihrer Anbringung am Träger entsprechend spaltenweise angeordnet. In der Literatur nicht nachweisbare Wappen werden in den Anmerkungen beschrieben.

Der nachfolgende Kommentar enthält Erläuterungen zum paläographischen Befund und zu philologischen Besonderheiten des Textes, zum prosopographischen und historischen Hintergrund sowie unter Umständen zu Fragen der kunsthistorischen Zuordnung des Inschriftenträgers. Die paläographischen Ausführungen orientieren sich an der „Terminologie zur Schriftbeschreibung“.2)

Der Anmerkungsapparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen. Die Buchstabenanmerkungen verweisen auf Textvarianten in der Parallelüberlieferung, orthographische Besonderheiten und unsichere Lesarten oder fehlerhafte Stellen. Die Ziffernanmerkungen enthalten Zitat- und Literaturnachweise sowie ergänzende Bemerkungen zum Kommentar.

Das Literaturverzeichnis am Schluß der Katalognummer nennt die wichtigsten Überlieferungen des Inschriftentextes in chronologischer Reihenfolge.

2. Inschriften im Kontext der Stadtgeschichte

„Hier siehst du, mitleidiger Leser, nicht ohne bedauernde Thränen, die weyland berühmte und prächtige Stadt und Vestung Bonn in ihren Aschen und unter ihren eigenen Steinhaufen vergraben.“3)

Diese Klage über die Zerstörung Bonns bezieht sich auf die Folgen der Beschießung der Stadt durch schwedische Truppen im Jahre 1689. Tatsächlich stellt das Jahr 1689 aus stadthistorischer Sicht einen gravierenden Einschnitt dar, zumal mit der Zerstörung der Bausubstanz der Verlust eines großen Teils der archivalischen Überlieferung einherging.4) Doch schon die kriegerischen Auseinandersetzungen und Katastrophen des 16. Jahrhunderts haben, wie später die Besetzung durch die Franzosen Ende des 18. Jahrhunderts, dazu geführt, daß im Bereich der alten Stadt Bonn eine Vielzahl alter Gebäude und der überwiegende Teil der ursprünglichen Kirchenausstattung geplündert oder zerstört wurde, darunter zahlreiche Inschriftenträger. Zu den Verlusten beigetragen hat jedoch auch das fehlende Interesse an der Erhaltung historischer Baudenkmale und ihrer Ausstattung. Bereits um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert beklagt Hüpsch, daß „bei Wiederherstellung und Verzierung der Kirchen die Grabschriften und andere Denkmäler entweder gänzlich zernichtet oder mit Kalk zugeschmiert worden“ seien.5)

Von den 118 greifbaren Inschriftenträgern im heutigen Innenstadtbereich sind zwar nur 36, also weniger als ein Drittel, verloren. Das scheint auf den ersten Blick ein hoher Anteil an erhaltenem Material zu sein. Doch wird dieser Eindruck relativiert, wenn man den Hinweisen auf weitere verlorene Objekte nachgeht, deren Inschriften nie dokumentiert wurden.6) Der heute bekannte Bestand, der sich aus erhaltenen und verlorenen, aber kopial überlieferten Inschriften zusammensetzt, macht zweifellos nur einen kleinen Teil des tatsächlich einmal vorhandenen inschriftlichen Materials aus. Zu den Verlusten zählen neben anderem Hunderte von Grabinschriften auf den Grabkreuzen der innerstädtischen Friedhöfe und auf Grabplatten in den ehemaligen Pfarr- und Klosterkirchen sowie annähernd die gesamten alten Kirchenschätze, allen voran der des Münsters. Da die nicht-originale Überlieferung der Inschriften sehr begrenzt ist (siehe dazu unten Kap. 3), ist der verhältnismäßig hohe Anteil im Original vorliegender Inschriften eher auf eine besonders schlechte als auf eine ungewöhnlich gute Überlieferungssituation zurückzuführen.

In den heute eingemeindeten Orten außerhalb des engeren Innenstadtbereichs sieht die Überlieferungslage insofern besser aus, als dort eine große Zahl alter Grab- und Wegekreuze des 17. Jahrhunderts erhalten geblieben oder wenigstens vor ihrem Zerfall dokumentiert worden ist.7)Charakteristisch für die Unterschiede zwischen der Stadt und den umliegenden Dörfern ist auch, daß in den Ortsteilen immerhin zehn Glocken aus dem Bearbeitungszeitraum die Jahrhunderte überstanden haben, während in dem mehrfach von Bränden heimgesuchten alten Stadtbereich nur zwei Glocken erhalten sind, deren Provenienz zudem ungeklärt ist (Nrn. 65, 405). Insgesamt sind von 367 erfaßten Inschriftenträgern in den Ortsteilen 61 verloren, also nur etwa 17 %. Auch hier gilt natürlich wieder die Einschränkung, daß die Dunkelziffer nicht dokumentierter Verluste unkalkulierbar hoch ist.

Dennoch erweist sich die inschriftliche Überlieferung als wertvolle Quelle zur Geschichte Bonns und seiner Umgebung. Der umfangreichste Bestand an Inschriften im Innenstadtbereich befindet sich im Münster. Über einem christlichen Saalbau, von Kremer neuerdings ins 6. Jahrhundert datiert,8) wurde um 780 ein karolingischer Kirchenbau errichtet, der Mitte des 11. Jahrhunderts durch einen Neubau ersetzt wurde. Das einzige inschriftliche Zeugnis dieser karolingischen Kirche ist ein Stück Wandputz mit Resten einer Inschrift in kleinen Buchstaben (Nr. 4a). Ist eine sinnvolle Lesung des Fragments auch nicht möglich, so beweist es immerhin, daß bereits die karolingische Cassiuskirche mit Inschriften ausgestattet war. Ebenfalls bis ins 10./11. Jahrhundert reichen mehrere sogenannte Memoriensteine zurück, die vermutlich in der Kirche angebracht waren, um die liturgische Feier des Jahrgedächtnisses zu sichern (siehe dazu unten Kap. 4. 1. 3.). Wohl seit dem ausgehenden 8. Jahrhundert [Druckseite XIV] bestand an der Cassiuskirche ein Kanonikerstift.9) In inschriftlichen Quellen sind die Kanoniker und Pröpste des Cassiusstiftes seit dem 12. Jahrhundert belegt. Mehrere Inschriften dokumentieren eine Blütezeit des Stifts unter dem Propst Gerhard von Are (1126–1169): die Kirche wurde erweitert, Kreuzgang und Kapitelsaal errichtet, die Gebeine der Stiftspatrone Cassius, Florentius und Mallusius erhoben und die Ausstattung und der Schatz der Kirche vermehrt (vgl. Nrn. 1720 und unten die Kap. 4.1., 4.3., 4.4.). Die zunehmende Loslösung des Propstes vom Stiftskapitel seit dem 12. Jahrhundert10) spiegelt sich auch in den Inschriften wider: Nur zwei der Nachfolger Gerhards von Are, Heinrich von Nassau († 1477, Nr. 48) und Jakob von Croy († 1516, Nr. 63) erhielten Grab- bzw. Memorialinschriften im Münster. Die Kanoniker hingegen sind seit dem 14. Jahrhundert überwiegend durch Inschriften auf Grabplatten bezeugt. Die Grabplatten, die in den Fußboden eingefügt waren, gehören zu den inschriftlichen Zeugnissen, die die Zerstörungen des 16. und 17. Jahrhunderts überstanden haben – wenn auch in unterschiedlichem Maße abgetreten (siehe dazu unten Kap. 4.1.1.). Altäre und Kirchenschätze hingegen wurden 1587 geplündert und zerstört,11) die Glocken zerschmolzen bei einem Brand des Kirchendachs 1590.12) An die Zerstörungen und Verluste erinnert eine Memorialinschrift für den Stiftsscholaster Leonard Mestorff d. Ä. (Nr. 94). Doch auch die große Hilfsbereitschaft, die das Stift in den folgenden Jahren in Form großzügiger Schenkungen erfuhr,13) ist durch eine Stiftungsinschrift auf einer Hostienmonstranz dokumentiert, die der Mainzer Stiftsklerus 1589 der bis depraedatae ecclesiae sancti Cassii Bonnensis („der zweimal geplünderten Kirche des hl. Cassius zu Bonn“) schenkte (Nr. 86). Mehrere Altäre14) und das Sakramentshaus (Nr. 124) wurden ebenfalls in den Jahrzehnten nach den Zerstörungen gestiftet.

Die Dietkirche, die älteste Pfarrkirche Bonns, an der Stelle des alten Römerlagers errichtet, lag seit dem hohen Mittelalter nach einer Verlagerung des Siedlungsschwerpunktes am Rande des vicus Bonnensis. Eine Inschrift aus dem 17. Jahrhundert überliefert ihre angebliche Weihe im Jahr 96 und ist damit Ausdruck eines ausgeprägten – wenn auch unhistorischen – Traditionsbewußtseins (Nr. 219). Als Mittelpunkt einer Pfarre war die Dietkirche sowohl Taufkirche (vgl. Nr. 30) als auch Bestattungsort (vgl. Nrn. 37, 51) und zudem Kirche eines Kanonissenstiftes. Das Stift wurde 1673 in den Bereich innerhalb der Stadtmauern an die Stelle der heutigen Stiftskirche verlegt, die Kirche und die Stiftsgebäude wurden von den französischen Besatzungstruppen gesprengt.15) Die übrigen Pfarrkirchen der Stadt, St. Martin, St. Gangolph und St. Remigius, haben kaum inschriftliche Spuren hinterlassen. Ihre Kirchhöfe waren die Begräbnisstätten der städtischen Bevölkerung, wurden aber 1787 abgeräumt und durch den damals neu angelegten Alten Friedhof ersetzt. Die Grabkreuze wurden überwiegend als Baumaterial für das Fundament der Friedhofsmauer verwendet. Nur wenige der Grabinschriften, die die archivalischen Quellen zu personen- und familiengeschichtlichen Daten hätten ergänzen können, konnten 1975 dokumentiert werden (siehe dazu unten Kap. 4. 1. 1.). Über die städtische Bevölkerung, die Kaufleute und Handwerker, über die Selbstverwaltungsorgane der Stadt, über zünftische oder religiöse Vereinigungen geben die Inschriften bis 1689 daher recht dürftige Auskünfte. Immerhin zeugen die inschriftlich bezeichneten Figuren der heiligen Crispin und Crispinian (Nrn. 438 f.), die Amtslade des Schuhmacheramtes von 1671 (Nr. 315) und die Amtskanne der Bonner Metzger (Nr. 429) von den Zusammenschlüssen der Bonner Handwerker. Wenn Matthias Keuffer sich 1664 als Burger und glaswerker zu Bonn bezeichnet, kann dies durchaus als Ausdruck eines gewissen Bürgerstolzes verstanden werden (Nr. 256). Mit Heinrich Knipping wurde um 1630 ein Schöffe und Rathsverwanter in der Minoritenkirche beigesetzt (Nr. 161).

Bonn spielte seit dem 9. Jahrhundert eine wichtige Rolle im Kölner Erzbistum. Im 12. und frühen 13. Jahrhundert bekleidete der Propst des Cassiusstiftes die führende Position im Kölner Priorenkolleg (vgl. Nr. 21).16) Vier Pröpste wurden zu Erzbischöfen gewählt; allerdings konnten sowohl Gerhard von Are (vgl. Nr. 19) als auch Lothar von Hochstaden sich nicht gegen ihre Gegenkandidaten durchsetzen.17) Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts hielten sich die Erzbischöfe häufig in Bonn auf – auch wegen der zuweilen heftigen Auseinandersetzungen zwischen ihnen und der Stadt Köln. Diese sind [Druckseite XV] auch der Grund dafür, daß Erzbischof Engelbert von Falkenburg († 1274, Nr. 39) und Erzbischof Siegfried von Westerburg († 1297, Nr. 31) im Bonner Münster begraben wurden. Die Grabinschrift für Engelbert rühmt nachgerade triumphierend die Verona fidelis filia („treue Tochter Verona“), die sich – im Unterschied zur metropolis Köln ‒ im Besitz der erzbischöflichen Gebeine befindet (Nr. 39). Erzbischof Ruprecht von der Pfalz wurde im Zusammenhang mit der sog. ,Kölner Stiftsfehde’ exkommuniziert und gefangengenommen, nach seinem Tode (1480) aber im Bonner Münster beigesetzt (vgl. Nr. 50).18)

1597 verlegte der Erzbischof und Kurfürst Ferdinand seine Residenz offiziell nach Bonn.19) In Inschriften treten Ferdinand (1612–1650) und sein Nachfolger Max Heinrich (1650–1688) vor allem in Zusammenhang mit Klostergründungen in den Vordergrund. Kirche und Kloster der Kapuziner (Nrn. 145 f., 148) und das Franziskanerkloster (Nr. 199) sind in Grundsteinlegungs- und Bauinschriften als Gründungen Ferdinands dokumentiert, während Max Heinrich als Förderer der Jesuiten hervortritt (Nrn. 396398). Beide Kurfürsten bemühten sich somit vor allem um diejenigen Orden, die als Stützen der Gegenreformation galten. Mit dem Kurfürsten siedelte auch seine Administration nach Bonn über, der Geheime Rat, der Hofrat und die Hofkammer. Enge Mitarbeiter des Kurfürsten hinterließen in Bonn inschriftliche Spuren, etwa Peter Buschmann, Geheimer Rat, Kanzler und erster Hofrat, der in der ehemaligen Minoritenkirche (heute St. Remigius) bestattet wurde (vgl. Nr. 322). Auch Ignatius von Widmann, Geheimer Rat und Hofkammerpräsident, fand dort seine letzte Ruhestätte (Nr. 394). Ihre Wahl belegt die große Beliebtheit der Minoritenkirche als Grabstätte. Die Minoriten unterhielten bereits seit dem letzten Viertel des 13. Jahrhunderts eine Niederlassung in Bonn. Ihre erste, 1689 zerstörte Kirche wurde in der verlorenen Bau- und Weiheinschrift wegen ihrer außerordentlichen Schönheit gelobt (Nr. 32).

Ebenfalls zum Bonner Stadtgebiet gehörte das Graurheindorfer Oberdorf bis zur Brücke. Die der heiligen Margaretha geweihte Kirche war zugleich Pfarr- und Klosterkirche der dortigen Niederlassung der Zisterzienserinnen (vgl. Nr. 314). Aus Graurheindorf sind nicht nur umfangreiche Quellen zum Verlauf der Pest im Jahr 1666 überliefert,20) sondern auch eine Totenglocke aus demselben Jahr, die von der Gemeinde aus Dankbarkeit über das Ende der Todesfälle durch die Epidemie im Dorf gestiftet wurde (Nr. 279).

Eine Reihe weiterer Orte gehörte zum Amt Bonn und wurde 1904 eingemeindet. Dazu zählt Endenich als Mittelpunkt einer Pfarre, von der 1624 Lengsdorf und Ippendorf abgetrennt und zur Pfarre Lengsdorf zusammengefaßt wurden.21) 1888 ließen sich bei der 1721 geweihten Marter- oder Mordkapelle in Endenich die Benediktinerinnen von der Ewigen Anbetung nieder und erhielten wenige Jahre später eine größere Kirche, die den alten Kapellenraum integrierte.22) Der Kreuzberg oberhalb von Endenich war spätestens im 15. Jahrhundert Ziel von Wallfahrten.23) Dort bestand eine kleine Kapelle unbekannten Alters, die zu Beginn des 17. Jahrhunderts bereits verfallen war. Zur Belebung der Wallfahrten und als Gebetsstätte zur Pestabwehr ließ Erzbischof Ferdinand in den Jahren 1627/28 eine neue Kirche auf dem Kreuzberg errichten und siedelte dort wenige Jahre später Servitenmönche an.24) Inschriften an mehreren Bildstöcken (Nrn. 119, 123) und auf einer Votivtafel (Nr. 188) bezeugen den Aufschwung, den die Wallfahrten zum Kreuzberg im 17. Jahrhundert nahmen. Die Lessenicher Kirche St. Laurentius, die auch Pfarrkirche für die Bewohner Duisdorfs und der Burg Medinghoven war (vgl. Nr. 162), wurde 1645 durch hessische Truppen zerstört und 1651 wieder aufgebaut (vgl. Nr. 216). Kessenich gehörte kirchlich zur Pfarre St. Martin in Bonn und beherbergte im 17. Jahrhundert den Pfarrer von St. Martin, der durch die Zerstörungen im Truchsessischen Krieg wohnungslos geworden war (vgl. Nr. 125). Wie in Endenich, Lessenich und Lengsdorf, so überliefern auch in Kessenich einige Grabkreuze aus dem 17. Jahrhundert Namen und Lebensdaten damaliger Einwohner. Ein Taufstein mit (verlorener) Datierung in das Jahr 1573 steht im Einklang mit der Überlieferung, daß die Kessenicher Kirche 1571 das Taufrecht verliehen bekommen habe (vgl. Nr. 77). Eine Hostienmonstranz (Nr. 96) und eine Glocke (Nr. 113) dürften ebenfalls aus dieser Zeit stammen, in der die Kessenicher Pfarrkirche eine deutliche Aufwertung erfuhr. Die Pfarrkirche in Dottendorf besitzt eine bis ins hohe Mittelalter zurückreichende Tradition; beim Abbruch der [Druckseite XVI] romanischen Kirche 1895 wurden einige Grab- und Gedenksteine aus dem 11. bis 12. Jahrhundert gefunden, die heute im Rheinischen Landesmuseum aufbewahrt werden.25) Um 1650 erhielt die Kirche Reliquien des heiligen Quirin, der den heiligen Stephan als Patron bald verdrängte.26) Ein Dokument aus der Phase des Übergangs vom einen zum anderen Patrozinium ist die Inschrift auf einer 1653 von Claudius Lamiral gegossenen Glocke, die beiden Patronen geweiht war (Nr. 220). Beim erwähnten Abriß der alten Kirche wurden zahlreiche alte Grabkreuze vom Kirchhof auf einen separaten Friedhof an der Dottendorfer Straße versetzt,27) 37 davon aus dem Bearbeitungszeitraum. Unter ihnen befinden sich die beiden ältesten Grabkreuze des Bonner Raumes, die sowohl hinsichtlich ihrer Schrift (frühhumanistische Kapitalis) als auch der Sprache (lateinisch mit deutschen Elementen) Besonderheiten aufweisen (Nrn. 78, 79 von 1575). In Friesdorf, das ebenfalls Pfarrort war, sind hingegen nur wenige Inschriften aus dem 17. Jahrhundert überliefert. Immerhin belegt die Inschrift auf einem Türsturz des sogenannten Romanischen Hauses, daß ein Peter Wolff 1613 dessen Besitzer und als solcher Lehnsträger der Abtei Siegburg war (Nr. 111).

Südlich an das Amt Bonn schloß sich das Amt Godesberg bzw. Godesberg-Mehlem an, das Lannesdorf, Mehlem, Muffendorf, Plittersdorf, Rüngsdorf, Schweinheim sowie einige heute nicht zum Bonner Stadtgebiet gehörige Dörfer umfaßte.28) Pfarrorte waren Mehlem, Muffendorf und Rüngsdorf. Godesberg selbst wurde überragt von der seit Beginn des 13. Jahrhunderts in mehreren Abschnitten erbauten Godesburg, die der Absicherung der südlichen Grenze des Erzbistums diente (vgl. Nr. 29). Im Truchsessischen Krieg war sie ein Stützpunkt des abgesetzten Erzbischofs Gebhard Truchseß und wurde von den katholischen Belagerungstruppen zerstört.29) Die dabei an die Oberfläche gesprengte Tafel mit der Grundsteinlegungsinschrift wurde vom Sieger offenbar als Symbol der Niederlage des Gebhard Truchseß begriffen und auf der Rückseite mit einer weiteren Inschrift versehen, die ausführlich den Sieg der katholischen Partei dokumentiert (Nr. 29 B). Kirchlich gehörte Godesberg (ebenso wie Plittersdorf und Schweinheim) bis 1804 zur Pfarre Rüngsdorf, wo mehrere Grabkreuze sowohl die kirchlichen (Nrn. 166, 177) als auch die verwaltungsmäßigen Strukturen (Nr. 383) bezeugen. Als die romanische Rüngsdorfer Kirche 1644 durch einen Neubau ersetzt wurde, ließ man den alten Kirchturm stehen.30) In seiner unmittelbaren Umgebung sind heute die Grabkreuze des 1890 geschlossenen Friedhofs aufgestellt. Eine von vier Personen gemeinsam gestiftete Hostienmonstranz aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und mehrere Wegekreuze aus dem Jahr 1684 (Nrn. 385, 389, 390) sind Ausdruck der Frömmigkeit der Bevölkerung. In Plittersdorf bestand bis zum 19. Jahrhundert zwar nur eine dem hl. Georg geweihte Kapelle, doch wurden dort bereits Bestattungen vorgenommen, von denen heute eine Reihe alter Grabkreuze zeugt.31) Auch um die alte Pfarrkirche St. Martin in Muffendorf herum sind mehrere Grabkreuze des 17. Jahrhunderts aufgestellt. In der neuen Pfarrkirche hängen zwei Glocken von 1514 (Nr. 62) und 1607 (Nr. 103), eine weitere Glocke von 1633 wurde später umgegossen (Nr. 170). Stifter der letztgenannten Glocke war der Abt zu Siegburg, der in Muffendorf einen Hof besaß.32) Daß sich in Muffendorf auch eine Deutschordenskommende befand, hat sich in den Inschriften nicht niedergeschlagen. Im Unterschied zu den Pfarrorten Rüngsdorf und Muffendorf sind in Mehlem keine Grabkreuze aus frühneuzeitlicher Zeit erhalten. Sie wurden beim Neubau der Kirche 1861 zerschlagen und in die Fundamente eingefügt.33) Mit der Kapelle zu den Sieben Schmerzen Mariens besitzt aber auch Mehlem einen kirchlichen Bau des 17. Jahrhunderts mit einem Altar, der von einem in Mehlem ansässigen ehemaligen französischen Soldaten gestiftet worden war (Nr. 379). 1633 war Mehlem von schwedischen Truppen weitgehend zerstört worden.34) Vom Wiederaufbau zeugt eine heute verlorene Inschrift von 1634 an einem Haus auf der Mainzer Straße (Nr. 173). Die Inschriften der 1633 beim Brand geschmolzenen Glocken und auch der vier 1635 neu angeschafften Glocken der Gießer Nicolaus Gomon und Claudius Lamiral, die ihrerseits 1860 bei einem erneuten Brand untergingen, sind nicht überliefert.35) In Mehlem besteht mindestens seit 1620 eine Männerbruderschaft, die zwar Schützenbruderschaft war, sich aber [Druckseite XVII] vorwiegend karitativen und religiösen Zielen widmete.36) Der jeweilige Schützenkönig war „zur ahnhangung seines Schilds ahn die Silberne Kette“ verpflichtet,37) und 18 dieser Schilder mit dem Namen des Schützenkönigs und Jahresangabe legen bis heute Zeugnis ab von der großen Tradition der Bruderschaft.38)

Im rechtsrheinischen Bereich des heutigen Bonner Stadtgebietes wurde das Ende des 10. Jahrhunderts gegründete Kanonissenstift Vilich früh zum kirchlichen und verwaltungsmäßigen Zentrum. Die erste Äbtissin Adelheid wurde schon im 11. Jahrhundert als heilig verehrt, und auch die Grabstätte ihrer Eltern, der Gründer des Stiftes, war ein Anziehungspunkt für Pilger (vgl. Nr. 1). Vilich war Mittelpunkt eines ursprünglich sehr großen, im Norden bis zur Sieg und im Süden bis Königswinter reichenden Pfarrbezirks, der jedoch im Laufe der Jahrhunderte immer mehr Zuständigkeiten an die Kirchen in Schwarzrheindorf, Oberkassel, Küdinghoven und anderen Dörfern außerhalb des heutigen Stadtgebietes verlor.39) Mit Ausnahme der Grabinschrift für die Gründer des Kanonissenstiftes (Nr. 1) und den Beischriften auf Kreuz und Stab einer Kasel aus dem 15. Jahrhundert (Nr. 58) stammen die Vilicher Inschriften trotz der langen Tradition des Ortes erst aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Mit hundert Inschriftenträgern findet sich in Vilich aber der mit Abstand umfangreichste Bestand an Inschriften außerhalb der alten Stadt Bonn. Darunter sind 77 Grabkreuze des 16. und 17. Jahrhunderts – etliche von ihnen allerdings in beklagenswertem Zustand (vgl. unten Kap. 4. 1. 1.). Sie wurden nicht nur für die Vilicher Bevölkerung angefertigt, sondern – der Ausdehnung der Pfarrei entsprechend – auch für Einwohner von Schwarzrheindorf,40) Geislar (Nr. 458) und (Holzlar-)Kohlkaul (Nr. 227). Die Herrlichkeiten Vilich und Schwarzrheindorf gehörten zum kurkölnischen Territorium. Schultheißen und Schöffen beider Unterherrschaften werden inschriftlich auf Grabkreuzen, Wegekreuzen41) und Glocken42) genannt. Vilich wurde Ende des 16. Jahrhunderts durch das gemein Kriegswesen mit dem brant zersteurt (Nr. 91) und in den folgenden Jahrzehnten wieder aufgebaut (Nrn. 91, 101). Neue Zerstörungen 1632 durch schwedische Truppen erforderten wiederum einen Neuaufbau vieler Gebäude, der sich teilweise viele Jahre hinzog.43) Die Kanonissen und Kanoniker des Stiftes sind kaum in Inschriften belegt. Die Äbtissin Lucia von Broich wird auf einem Gedenkstein, der heute über dem Eingang des Adelheidisstiftes in die Mauer eingefügt ist, als Erneuerin des Stiftes nach den Zerstörungen im Truchsessischen Krieg gelobt (Nr. 91). Die Inschrift auf ihrer heute verlorenen Grabplatte konnte schon 1870 nur teilweise gelesen werden (vgl. Nr. 153), und auch die Grabplatte für die Äbtissin Amöna Margaretha von Burdtscheid († 1653) ist weitgehend abgetreten (Nr. 218). Ihre Nachfolgerin, Elisabeth Helena von Haeften, ließ 1662 ein Wegekreuz errichten, dessen Inschrift heute vollständig abgewittert ist (Nr. 247). Auch einer der Kanoniker, zugleich Pfarrer in Vilich, stiftete 1679 ein Wegekreuz (Nr. 361). Wenig nördlich der Stiftskirche St. Peter stand seit dem 12. Jahrhundert die Pfarrkirche St. Paul, die 1765 wegen baulicher Schäden abgerissen wurde. Neuere Grabplattenfunde belegen, daß auch in der Pfarrkirche Bestattungen stattfanden (vgl. Nr. 158).

In der Schwarzrheindorfer Doppelkirche befindet sich die wohl bekannteste Inschrift des Bonner Raumes, die Weiheinschrift aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts (Nr. 21). Sie dokumentiert die Weihe des gesamten Baus, dreier Altäre in der unteren und eines Altars in der oberen Kapelle im Jahre 1151 in Anwesenheit hoher kirchlicher Würdenträger, König Konrads III. und seines Gefolges. Der Bauherr, Arnold von Wied, war zu diesem Zeitpunkt gerade zum Kölner Erzbischof und somit in eines der wichtigsten Ämter des Reiches gewählt worden. Auch die Beischriften zu den Malereien, die Wände und Gewölbe der Unterkirche und den Chor der Oberkirche schmücken, stammen aus dem 12. Jahrhundert, sind allerdings zum Teil nur sehr fragmentarisch überliefert (vgl. Nrn. 15, 22). Der Konvent des seit dem letzten Viertel des 12. Jahrhunderts in Schwarzrheindorf bestehenden Kanonissenstifts hat kaum inschriftliche Spuren hinterlassen. Lediglich drei Grabplatten des 17. Jahrhunderts bewahren das Andenken an Konventualinnen.44)

Anders als Schwarzrheindorf und Vilich gehörten die übrigen rechtsrheinischen Bereiche des heutigen Bonn nicht zum kurkölnischen Gebiet, sondern zum Amt Löwenburg und somit seit dem 15. Jahrhundert zum Herzogtum Berg. Küdinghoven und Oberkassel als Kirchspielorte umfaßten [Druckseite XVIII] jeweils mehrere Dörfer, sogenannte Honschaften.45) In beiden Orten bestand mindestens seit dem 12. Jahrhundert eine Kapelle, die sich im Laufe der Jahrhunderte zur Pfarrkirche entwickelt hatte.46) Ein schlecht erhaltenes Altarretabel des 14. Jahrhunderts aus der ursprünglich den Thebäischen Märtyrern, seit 1680 aber dem heiligen Gallus geweihten Pfarrkirche in Küdinghoven47) wird heute im Rheinischen Landesmuseum aufbewahrt (Nr. 34). Daß die Verbindungen zum Vilicher Stift auch im 17. Jahrhundert – wenn auch gelockert – noch bestanden, belegt die Inschrift auf einer Glocke von 1673, in der die Vilicher Äbtissin, die Inhaberin des Kollations- und Zehntrechts, als Auftraggeberin genannt wird (Nr. 328). Auch der bergische Amtmann und der Abt von Siegburg nahmen als Vertreter des Landesherrn bzw. des kirchlichen Oberhirten am Weiheakt teil. Auf dem Kirchvorplatz erinnern elf Grabkreuze aus dem Bearbeitungszeitraum an frühere Bewohner Küdinghovens und Ramersdorfs (Nr. 95). Ramersdorf, Sitz einer Deutschordenskommende (vgl. Nr. 417), war ebenso eine Honschaft des Kirchspiels Küdinghoven wie Beuel, Pützchen, Limperich, Nieder- und Oberholtorf und die Hälfte von Bechlinghoven.48) Pützchen war spätestens seit dem 17. Jahrhundert Ziel von Wallfahrten zum St. Adelheidisbrunnen, dem „Pützchen“.49) 1684 ließ der Herzog von Jülich und Berg als Landesherr das Kreuz über dem Brunnen erneuern (Nr. 388). Das Kirchspiel Oberkassel umfaßte Berghoven (Nr. 226) und Oberkassel selbst. Zahlreiche alte Fachwerkhäuser aus dem 16. und 17. Jahrhundert prägen bis heute das Ortsbild,50) und einige von ihnen lassen sich anhand inschriftlicher Datierungen zeitlich genau zuordnen.51) Im Turm der katholischen Pfarrkirche St. Cäcilia hängen zwei der ältesten Glocken des Bonner Stadtgebietes aus den Jahren 1464 (Nr. 46) und 1500 (Nr. 52). Um die Kirche herum ist eine Vielzahl alter Grabkreuze aufgestellt, darunter 35 aus dem Bearbeitungszeitraum. Neben der katholischen gab es in Oberkassel im 17. Jahrhundert auch eine reformierte Gemeinde, die zur Mülheimer Klasse der Bergischen Synode gehörte.52) Von der Errichtung der kleinen evangelischen Kirche in Oberkassel im Jahr 1683 zeugen zwei Inschriften am ehemaligen Hauptportal bzw. über einer kleinen Tür an der Giebelwand (Nrn. 380, 381). Die Kirche wurde bereits 1689 zerstört und unter großen Mühen in den folgenden Jahren wieder aufgebaut.

3. Die Quellen der nicht-originalen Überlieferung

Eine gezielte Zusammenstellung von Inschriften – ob unter stadtgeschichtlichen, genealogischen oder heraldischen Aspekten –, wie sie andernorts seit dem 17. Jahrhundert angelegt wurde,53) ist für Bonn nie erfolgt, und die beiden umfangreichsten Sammlungen niederrheinischer bzw. kölnischer Quellen des 16. und 17. Jahrhunderts nehmen von den Bonner Inschriften kaum Notiz. In den „Farragines“ der Brüder Johann (1585–1631) und Ägidius (1595–1656) Gelenius54) wird nur die Weiheinschrift der Schwarzrheindorfer Doppelkirche zitiert (Nr. 21). Der jülisch-bergische Archivar Johann Gottfried von Redinghoven (1628–1704) berücksichtigt in seiner 73 Foliobände umfassenden Sammlung niederrheinischer Quellen55) lediglich zwei Inschriften aus dem Bonner Bereich, nämlich die Inschrift auf der Tumba des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg (Nr. 31) und die Grabinschrift der Gründer des Kanonissenstiftes Vilich, Megingoz und Gerberga (Nr. 1), wobei er sich für letztere auf die „Beschreibung Gelderns“ eines nicht mehr nachweisbaren Growelius stützt (siehe dazu Nr. 1, Anm. 2).

Auch in anderen niederrheinischen Sammlungen historischer Nachrichten und Quellenabschriften oder in stadtgeschichtlichen Werken finden Bonner Inschriften nur vereinzelt Berücksichtigung. Die [Druckseite XIX] Quellensammlung des Kölner Ratsherrn und „Antiquars“ Johann Helman (um 1520–1579)56) hat Eingang gefunden in eine Sammelhandschrift, die ihrerseits als eines von 79 Stücken Teil eines sehr umfangreichen Sammelbandes ist.57) Auf den Seiten 51 bis 72 der Handschrift bietet Helman vorwiegend Abschriften früher Bonner Urkunden, jedoch auch einige heute verlorene Inschriften aus der Münsterkirche,58) der Pfarrkirche St. Martin (Nrn. 12, 13) und dem Kanonissenstift Vilich (Nr. 1). Dabei wechselt er zwischen einer reinen Textwiedergabe ohne graphische Genauigkeit und einer um Schrifttreue bemühten zeichnerischen Wiedergabe der Inschriften und ihrer Träger. Letztere ist dann feststellbar, wenn der Träger nur fragmentarisch erhalten und die Inschrift für Helman deshalb unvollständig lesbar war. In einem Fall ist ein Vergleich der Helmanschen Überlieferung mit dem Original möglich (Nr. 11), in einem weiteren zumindest mit einer Lesung durch Pick (Nr. 20). Daraus ergibt sich, daß Helman offenbar – zumindest was seine Nachzeichnungen betrifft – als zuverlässige Quelle einzuschätzen ist. Der Dechant des Cassiusstiftes Adolf Sigismund Burman († 1701)59) arbeitet zwölf Inschriften (von denen neun heute verloren sind) überwiegend aus dem Bereich des Münsters in das letzte Kapitel seiner „Historia universalis de Ubiorum ara seu Bonna“ ein, das eine Beschreibung der Bonner Kirchen enthält.60) Neben den ihm aus eigener Ansicht bekannten Inschriften überliefert er einige, die zu seiner Zeit bereits nicht mehr existierten und benutzt dabei – stets mit der entsprechenden Quellenangabe – heute nicht mehr greifbare Aufzeichnungen des Simon von Ahrweiler, von ca. 1455 bis 1485 Kanoniker des Cassiusstiftes.61) Burman bietet reine Textwiedergaben in normalisierter Orthographie und Interpunktion, die keine Rückschlüsse auf die Schriftgestaltung zulassen, aber als zuverlässige Textüberlieferung gelten können. Der Kanoniker Bartholomäus Joseph Blasius Alfter (1729–1808) hat in seiner umfangreichen Sammlung die „Inscriptiones, Epitaphia, Monumenta Sepulcralia, quae in locis et Ecclesiis Archidioecesis Coloniensis olim legebantur aut adhuc extant“ zusammengetragen, also im ganzen Bereich der Erzdiözese Köln gesammelt.62) Für Bonn berücksichtigt er lediglich einige der bekannteren und häufiger überlieferten Inschriften, nämlich die Grabschriften der Kölner Erzbischöfe Siegfried von Westerburg (Nr. 31), Engelbert von Falkenburg (Nr. 41) und Ruprecht von der Pfalz (Nr. 50), einige wenige Inschriften zu Gerhard von Are (Nrn. 17, 19) und den Patronen des Cassiusstiftes (Nr. 6) sowie das häufig überlieferte Städtelob „Bonna solum felix ...“ (Nr. 71) und beide Inschriften auf der Steinplatte von der Godesburg (Nr. 29). Dazu bietet er als einziger die Grabschrift für Propst Heinrich von Nassau (Nr. 48). Einige dieser Inschriften sind in normalisierter Schreibweise wiedergegeben, andere in einer Majuskelschrift mit einigen runden Buchstabenformen, die an eine romanische Majuskel erinnern. Daß diese scheinbar graphisch genaue Darbietung des Textes unzuverlässig ist, kann man dem Vergleich seiner Wiedergabe der Inschrift auf der Tumbendeckplatte für Engelbert von Falkenburg mit dem Original entnehmen: Tatsächlich ist die Inschrift nicht in Majuskeln, sondern in gotischer Minuskel und Fraktur ausgeführt. Der Text selbst ist jedoch, wie der Vergleich mit den noch vorhandenen Originalen ergibt, im wesentlichen zuverlässig überliefert. Fragwürdig ist lediglich seine Wiedergabe der Grabinschrift Gerhards von Are (Nr. 19), die allerdings in allen Quellen problematisch überliefert ist. Alfters Auswahl an Inschriften deckt sich weitgehend mit der des Freiherrn von Hüpsch in dessen 1801 gedruckter Sammlung.63) Diese Übereinstimmungen sind kein Zufall, da beide in ihren Sammlungen auf die Aufzeichnungen des anderen Bezug nehmen. Hüpsch nennt als Anstoß zu seiner Inschriftensammlung den Wunsch, das Andenken berühmter Männer zu erhalten und die Inschriften vor dem Untergang zu retten. Dementsprechend begrenzt er seine Auswahl auf „Inschriften von verdienten Männern, von berühmten Gelehrten und Künstlern“ sowie einige Inschriften, die „historische Thatsachen bestätigen“.64) Auch [Druckseite XX] Hüpsch ist hinsichtlich der Textwiedergabe als im allgemeinen zuverlässig einzuschätzen. Eine Ende des 16. Jahrhunderts angelegte Akte des Bestandes St. Cassius mit dem Titel „Specificatio ornamentorum et pecuniarum in subsidium depravatae et conflagratae ecclesiae Bonnensis ...“65) beinhaltet auf den letzten Seiten von einer Hand des 18. Jahrhunderts eine Zusammenstellung von acht Inschriften aus dem Bereich des Münsters. Neben den Inschriften auf den erzbischöflichen Grabdenkmälern,66) den auch bei Alfter und Hüpsch überlieferten Inschriften für Gerhard von Are (Nrn. 17, 19) und der Grabinschrift für den Goldschmied Heinrich (Nr. 23) umfaßt die Auswahl auch den Gedenkstein für Rupert von der Linde (Nr. 35) und bietet als einzige Quelle eine heute verlorene Memorialinschrift für den Propst Jakob von Croy (Nr. 63). Die Textwiedergabe stimmt weitgehend mit den übrigen Überlieferungen bzw. mit dem Original überein.

Allen erwähnten Überlieferungen von Inschriften ist gemeinsam, daß die Textwiedergabe im Mittelpunkt steht, während die Disposition der Inschrift am Träger und die Ausführung der Buchstaben mit Ausnahme der oben für Helman angegeben Fälle unberücksichtigt bleibt bzw. unzuverlässig überliefert wird.

Erst die Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts bemüht sich gelegentlich um eine detailgetreue Wiedergabe der Schrift, zuweilen unter Rückgriff auf ältere Zeichnungen. Kraus und Clemen verwenden für ihre Publikationen u. a. Zeichnungen J. M. Laporteries aus dem Jahre 1788, die heute nicht mehr auffindbar sind. Kraus gibt an, er habe sie Ende der 60er Jahre des 19. Jahrhunderts dem Verein der Altertumsfreunde im Rheinland überlassen,67) Clemen vermerkt ihre Aufbewahrung im Denkmälerarchiv der Rheinprovinz.68) Die Federzeichnungen geben einen Eindruck von der Gestaltung dreier verlorener Denkmäler, nämlich der Tumbendeckplatte für Gerhard von Are (Nr. 19), der Grabplatte für den Goldschmied Heinrich (Nr. 23) und des sog. Memoriensteins für Herezo (Nr. 24). Laporterie hat sich offensichtlich um eine paläographisch genaue Darbietung der Inschriften bemüht, deren Übereinstimmung mit dem Original zwar nicht überprüft werden kann, die schriftgeschichtlich aber stimmig ist. Franz Xaver Kraus bietet in seiner Sammlung „Die christlichen Inschriften der Rheinlande“ (1890–1894) eine zuverlässige Textüberlieferung einer Reihe hochmittelalterlicher Inschriften aus Bonn, Dottendorf, Bad Godesberg, Schwarzrheindorf und Vilich und bemüht sich dabei um eine paläographisch annähernd korrekte Wiedergabe des Schriftbildes.69) Eine Vielzahl von Inschriften überliefert der von Paul Clemen bearbeitete Band der „Kunstdenkmäler der Stadt und des Kreises Bonn“ (1905). Er stützt sich dabei häufig nicht auf eigene Anschauung, sondern übernimmt ältere Publikationen ungeprüft. Inschriften werden grundsätzlich in Majuskeln wiedergegeben, ein Rückschluß auf die Schriftform ist daher nicht möglich.70) Im Jahre 1869 hat Richard Pick in der Bonner Zeitung eine Serie von Artikeln zur Geschichte des Bonner Münsters veröffentlicht, in denen er zahlreiche Inschriften vom Hochmittelalter bis ins 18. Jahrhundert zuverlässig wiedergibt, übersetzt und um knappe Informationen zur Geschichte des Trägers ergänzt.71) Er unterscheidet zwar zwischen Majuskel- und Minuskelbuchstaben, strebt aber ansonsten keine paläographische Genauigkeit an.

4. Inschriften und Inschriftenträger

4.1. Inschriften des Totengedenkens

4.1.1. Überlieferung und Gestaltung der Grabdenkmäler

Von den 490 im Katalog behandelten Inschriftenträgern tragen 325, also zwei Drittel, Inschriften des Totengedenkens.72) Diese hohe Zahl ist allerdings nicht auf eine gleichmäßig intensive Überlieferung über die Jahrhunderte hinweg zurückzuführen, sondern auf eine außerordentlich starke Zunahme des [Druckseite XXI] Bestandes im 17. Jahrhundert. Eine Übersicht über die zeitliche Verteilung der Träger mit Inschriften des Totengedenkens ergibt folgendes Bild:

Zeitraum (Jh.) 10.–12. 13. 14. 15. 16. 17.
Anzahl der Träger 22 1 4 9 14 266

Innerhalb des 17. Jahrhunderts läßt sich wiederum ein deutliches Anwachsen der Überlieferung in der zweiten Jahrhunderthälfte feststellen:

Zeitraum 1601–1650 1651–1689 unsicher datiert
Anzahl der Träger 64 146 56

Diese extreme Schwerpunktbildung erklärt sich aus einer erheblichen Erweiterung des Auftraggeberkreises für Inschriften des Totengedenkens im 17. Jahrhundert. Wurden Grabdenkmäler und Gedenksteine aus dauerhaftem Material (Stein oder Metall) bis dahin nur für den Klerus, den Adel und wohlhabende Bürger angefertigt, so war es seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert und zunehmend im Laufe des 17. Jahrhunderts auch weniger begüterten Bürgern und sogar der ländlichen Bevölkerung der umliegenden (heute eingemeindeten) Dörfer möglich, die Erinnerung an die Verstorbenen durch steinerne Monumente, im allgemeinen Grabkreuze, zu sichern.

Die hauptsächliche Aufgabe der Grab- und Memorialinschriften besteht in der Sicherung des Totengedenkens. Bis zur Reformation und in katholischen Gebieten auch darüber hinaus wurde das Gebet der Lebenden für die Verstorbenen als bedeutsam betrachtet für deren Aussichten, das ewige Leben zu erlangen. Inschriften des Totengedenkens sind daher nicht nur an den eigentlichen Grabdenkmälern angebracht, die den Bestattungsort kennzeichnen, also auf Grabplatten, Grabkreuzen, Grabsteinen; sie befinden sich vielmehr auch an davon unabhängigen Trägern im kirchlichen Bereich, etwa Gedenksteinen, Epitaphien oder (leeren) Tumben. Den Augen der Lebenden entzogen sind Inschriften auf Bleitafeln, die zum Verstorbenen in den Sarg gelegt wurden.

Nur selten beinhalten die Inschriften eine ausdrückliche Grabbezeugung.73) Im allgemeinen sind es die Gestaltung und der Anbringungsort des Trägers, die seine Inschrift als Grabschrift im eigentlichen Sinne ausweisen. Eindeutig feststellbar ist dies etwa bei Grabkreuzen und körper- oder sogar überkörpergroßen Grabplatten mit Abnutzungsspuren. Da sich aber nur vier (!) der 325 Träger mit Inschriften des Totengedenkens in Bonn heute noch am ursprünglichen Anbringungsort befinden,74) ergeben sich in manchen Fällen Fragen zur eigentlichen Funktion der Denkmäler.

Am Beginn der Bonner Überlieferung steht das verlorene Grabdenkmal für die Ende des 10. Jahrhunderts verstorbenen Gründer des Kanonissenstiftes Vilich, Megingoz und Gerberga (Nr. 1). Über dessen Errichtung als Hochgrab und spätere Umgestaltung zum Bogengrab läßt sich anhand der Überlieferung allerdings lediglich spekulieren. Jedenfalls kann man davon ausgehen, daß die Grabstätte der hochverehrten Stiftsgründer aufwendig gestaltet war und darin der inhaltlich und sprachlich herausragenden Inschrift entsprach.75)

Aus hochmittelalterlicher Zeit ist eine Reihe von querformatigen Steinplatten mit zeilenweise angeordneten Inschriften überliefert.76) Eine dieser Platten wurde wohl im 12. Jahrhundert für einen Goldschmied Heinrich angefertigt und befand sich der Grabbezeugung in ihrer Inschrift zufolge unzweifelhaft am Grab selbst, ist also als Grabplatte oder Grabstein anzusprechen (Nr. 23). Der zeichnerischen Wiedergabe der heute verlorenen, aus dem Münster stammenden Platte nach war in ihre Oberfläche ein Kreuz großflächig eingraviert, das aber nicht – wie bei den sog. Memoriensteinen – als Schriftfeld diente. Vielmehr war die Inschrift ober- und unterhalb des Längsbalkens auf dem Stein angebracht, wobei sie den Querbalken des Kreuzes durchschnitt. Eine nur durch einen profilierten [Druckseite XXII] Rahmen ornamentierte, ebenfalls im Münster aufgefundene Platte wohl aus dem 11., vielleicht sogar aus der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts ist nur fragmentarisch erhalten (Nr. 11). Daß es sich dabei um eine Grabplatte oder einen Gedenkstein handelte, läßt sich anhand der wenigen verständlichen Textbruchstücke nur vermuten. Der mehrzeilige, zwischen doppelten Linien eingehauene Text nimmt die ganze Oberfläche des Steins in Anspruch. Bemerkenswert ist ein wohl der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zuzuordnender Stein aus Dottendorf mit einer in Zeilen angeordneten Memorialinschrift für eine Gerlint (Nr. 14). Der breite Rand ist auffällig, aber etwas grob mit Doppelschlingen zwischen Blattfächern in Flachrelief ornamentiert. Dem Schmuck dient hier in ausgeprägter Weise auch die Schrift mit einer Vielzahl von Formen und stark variierender Buchstabengröße. In Ermangelung eindeutiger Hinweise ist auch in diesem Fall fraglich, ob wir es mit einer Grabplatte bzw. einem Grabstein oder mit einem Gedenkstein zu tun haben. In die Gruppe der querrechteckigen Steinplatten mit zeilenweise angeordneten Inschriften gehören schließlich zwei Inschriftenträger, die zum Gedenken an die herausragende Persönlichkeit des Cassiusstiftes im 12. Jahrhundert, Propst Gerhard von Are, angefertigt wurden (Nrn. 17, 20). Die noch erhaltene Platte (Nr. 17) besticht durch die sorgfältige Ausführung der zwischen Linien eingehauenen Schrift. Ob dies auch für die andere Memorialinschrift galt, ist nicht feststellbar, da sie lediglich kopial bzw. in Abzeichnung überliefert ist. In der Tradition dieser hochmittelalterlichen Steine stehen zwei Gedenksteine des 14. bzw. 15. Jahrhunderts (Nrn. 35, 45). Auch sie tragen – nun allerdings in gotischer Minuskel – mehrzeilige Memorialinschriften, die die ganze Oberfläche des Steins beanspruchen. In Form und Schriftanordnung vergleichbar ist die Bleitafel aus dem Sarg Gerhards von Are (Nr. 18), die aber – ihrem Aufbewahrungsort entsprechend – deutlich kleiner und deren Schrift, wohl auch durch die Oberflächenbeschaffenheit des Materials bedingt, weniger dekorativ ist.

Zwischen dem 13. und 15. Jahrhundert fanden mehrere Kölner Erzbischöfe ihre letzte Ruhe im Bonner Münster. Engelbert II. von Falkenburg († 1274), Siegfried von Westerburg († 1297), Heinrich von Virneburg († 1332)77) und Ruprecht von der Pfalz († 1480) wurden in schlichten Särgen in Grüften beigesetzt78) und erhielten ein Grabdenkmal in Form einer steinernen Tumba79) im Kircheninnenraum. Die beiden erhaltenen Tumbendeckplatten tragen Inschriften, die am Kopfende beginnen, an einer Langseite weitergeführt werden und an der unteren Schmalseite enden. Daraus ergibt sich, daß die Tumben – wie es bei der Tumba Ruprechts von der Pfalz heute noch der Fall ist – mit der unbeschrifteten Langseite vor einer Wand aufgestellt waren. Dasselbe gilt im übrigen für die Tumba des Propstes Gerhard von Are (Nr. 19, † 1169) und ist auch für die Tumben Siegfrieds von Westerburg und Heinrichs von Virneburg anzunehmen. Wie in vielen Fällen, so wurden auch im Bonner Münster die Tumben mit einer Ausnahme im Laufe der Jahrhunderte abgebrochen. Während aber andernorts die Figurendeckplatten erhalten blieben und senkrecht an der Wand aufgestellt wurden, geschah dies in Bonn nur mit der Deckplatte der Tumba Engelberts von Falkenburg.

Für weniger bedeutende Verstorbene wurden schlichtere Formen des Grabdenkmals gewählt, vor allem Grabplatten, die ein Grab (im allgemeinen in der Kirche) flach abdeckten. Insgesamt 38 Grabplatten mit ganz oder teilweise noch lesbaren Inschriften sind im heutigen Bonner Stadtgebiet überliefert. Man muß ganz ohne Zweifel mit sehr erheblichen Verlusten an Grabplatten rechnen, die aus dem Vergleich mit der archivalischen Überlieferung über Bestattungen in Kirchen ersichtlich werden.80) Die Platten waren in den Fußboden verschiedener Kirchen eingelassen, befinden sich aber heute ausnahmslos nicht mehr am ursprünglichen Standort, sondern wurden im Zuge von Umbauarbeiten im 19. oder 20. Jahrhundert entfernt und innen oder außen an den Wänden der jeweiligen Kirche oder, soweit vorhanden, im Kreuzgang aufgestellt. Mehrere Grabplattenfragmente kamen bei Bauarbeiten oder Grabungen im Bereich untergegangener Kirchen zutage.81) Eine größere Anzahl von Grabplatten ist heute in den Boden und die Mauern des Münsterkreuzgangs eingefügt. Richard Pick schreibt 1869: „Die jetzt als Platten für den Fußboden des Kreuzganges benutzten, zum Theil fragmentierten Grabsteine, 64 an der Zahl, lagen vormals im Münster, und wurden hieraus bei der neuen Beplattung vor etwa zehn Jahren entfernt.“82) Bereits für Pick waren ihre Inschriften allerdings „größtentheils ausgetreten und unleserlich“, und tatsächlich können lediglich die Inschriften von zwei der heute auf dem Boden befindlichen Grabplatten in sehr fragmentarischer Lesung geboten werden (Nrn. 53, 59). In besserem Zustand befinden sich die an den Wänden angebrachten Platten.

[Druckseite XXIII] Zwölf von ihnen entstanden im Bearbeitungszeitraum.83) Sie erinnern ganz überwiegend an Stiftsmitglieder oder mit dem Stift verbundene Geistliche, doch befinden sich darunter auch die Grabplatten für den Deutschordenskomtur Johann von Reuschenberg (Nr. 108, † 1610) und für den Juristen Gottfried Lommessem (Nr. 208, † 1648). Bei den umfangreichen Grabungen im östlichen Bereich der Münsterkirche wurden 1928/29 zahlreiche Gräber aufgefunden, darunter Kanonikergräber in der Krypta (mit einer Ausnahme in deren Ostteil) sowie in der Nord- und der Armseelenkapelle.84) Auch im Ostflügel des Kreuzgangs stieß man bei Bauarbeiten auf Gräber.85) Diese mittelalterlichen und neuzeitlichen Gräber dürften mit Grabplatten abgedeckt gewesen sein, die dann im Zuge von Umbauarbeiten von der Grabstätte entfernt wurden. Grabplatten sind auch aus dem Bereich der Dietkirche (Nrn. 37, 51), der alten Remigiuskirche (Nr. 392), der Minoritenkirche (heute St. Remigius),86) den Kirchen in Küdinghoven (Nr. 421), Lessenich (Nrn. 138, 162), Oberkassel (Nr. 382) und der Klosterkirche in Graurheindorf (Nr. 314) und den Stiftskirchen in Schwarzrheindorf87) und Vilich88) erhalten bzw. überliefert. Ihre Lage auf dem Kirchenboden hat in vielen Fällen zu einer erheblichen Abnutzung der Oberfläche und damit zu Schriftverlusten geführt.

Die ältesten überlieferten Grabplatten entstanden Ende des 14. Jahrhunderts,89) einige weitere im 15.90) oder 16. Jahrhundert,91) doch liegt auch hier der Schwerpunkt der Überlieferung im 17. Jahrhundert. Als Material wurde (bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts) am häufigsten Trachyt verwendet, daneben aber auch Schiefer,92) Basaltlava,93) Kalkstein (Nrn. 231, 322) oder Latit bzw. Andesit.94) Nur einmal ist die Verarbeitung von Sandstein, in diesem Falle von Rotsandstein, belegt (Nr. 51), der im Bonner Material insgesamt kaum eine Rolle spielt. Bis weit ins 17. Jahrhundert hinein wurde die Grabinschrift am Rand zwischen Linien umlaufend angebracht. Erst eine Grabplatte von 1624 (Nr. 141) trägt – wie die ganz überwiegende Zahl von Grabplatten der Folgezeit – eine zeilenweise im Mittelfeld angeordnete Inschrift. Der Vorteil dieser Disposition liegt auf der Hand: Das größere Schriftfeld bietet der im 17. Jahrhundert feststellbaren Vorliebe für ausführliche Texte mehr Raum.95) Neben der Grabinschrift trugen die Grabplatten ornamentale, heraldische und bildliche Darstellungen. Figürliche Darstellungen des Verstorbenen finden sich nur auf zwei der älteren Platten des späten 14. bzw. des 15. Jahrhunderts (Nrn. 36, 56), wobei in beiden Fällen einzelne Teile der jeweiligen Figur als Einlegearbeit gefertigt waren. Mehrere Grabplatten tragen Kelch und Hostie im Mittelfeld als Zeichen der priesterlichen Würde des Verstorbenen.96) Beliebt war im 16. und 17. Jahrhundert vor allem die Präsentation des Familienwappens im Mittelfeld. Das meist durch ein Medaillon oder eine Kartusche eingefaßte Wappen wurde somit zum optischen Anziehungspunkt. Die Grabplatten der Vilicher und Schwarzrheindorfer Stiftsdamen, die vor ihrer Aufnahme in den Konvent zum Nachweis ihrer adeligen Herkunft eine Aufschwörung vorlegen mußten, tragen in den Ecken oder an den Langseiten der Grabplatte eine Ahnenprobe.97) Diese ist auf vier Wappen (Vater, Mutter, beide Großmütter) beschränkt, lediglich die Grabplatte für die Schwarzrheindorfer Äbtissin Magdalena von Brempt (Nr. 231) trägt 16 Ahnenwappen. Vergänglichkeitssymbole fehlen noch auf den Grabplatten des 16. Jahrhunderts, werden aber im Laufe des 17. Jahrhunderts beliebt: Totenschädel mit gekreuzten Knochen,98) Sanduhr,99) gekreuzte Fackeln (Nr. 160) und Ölkännchen (Nrn. 161, 231). Insgesamt wird die Ornamentik der Grabplatten im 17. Jahrhundert reichhaltiger: Vorhangartig geraffte Stoffbahnen rahmen Kartuschen und Schriftfelder ein,100) Roll-, Knorpel- und Beschlagwerk,101) geflügelte Engelsköpfe102) und Fratzen (Nr. 208) füllen [Druckseite XXIV] die freien Flächen des Mittelfeldes. Heraldische, ornamentale und figürliche Elemente drängen schließlich in nicht wenigen Fällen die Grabinschrift optisch in den Hintergrund, die auf den schlichteren Platten des 14. bis 16. Jahrhunderts noch den Gesamteindruck bestimmt hatte.

Ebenfalls im Kircheninnenraum befinden sich Epitaphien, die im Unterschied zur Grabplatte nicht der Markierung der Grabstätte, sondern – unabhängig vom Begräbnisplatz – der Sicherung des Totengedenkens dienen. Die Trennung des Epitaphs vom Grab schafft einen breiten Spielraum für seine Größe, Material und Gestaltung. Während die meist senkrecht an der Kircheninnenwand angebrachten Epitaphien vielerorts eine zahlenmäßig bedeutende Trägergruppe ausmachen, sind für Bonn nur vier Stücke aus dem Münster überliefert, von denen drei erhalten sind.103) Die Zahl an Epitaphien im Münster und in anderen Bonner Kirchen mag ursprünglich viel höher gewesen und ihr Verlust auf die Zerstörungen im 16. und 17. Jahrhundert zurückzuführen sein. Allerdings findet auch in der kopialen Überlieferung lediglich ein Epitaph Erwähnung, nämlich das für den Propst des Cassiusstiftes Jakob von Croy († 1516, Nr. 63), so daß letztendlich über den tatsächlich einmal vorhandenen Bestand keinerlei zuverlässige Aussagen gemacht werden können. Über das Epitaph für Croy wissen wir nur, daß es (z. T.?) aus einer Metallplatte mit einer Inschrift bestand. Metallepitaphien, die aus einer bildlichen Darstellung und einer Tafel mit Inschrift zusammengesetzt waren, sind für das 15. und 16. Jahrhundert vielfach überliefert.104) Die erhaltenen Epitaphien wurden für Kanoniker des Cassiusstiftes bzw. für ihre Familie angefertigt. Das Epitaph für die Familie Grewel, das über der Inschrift Christus als Salvator und vor ihm kniend den betenden Stifter zeigt, wurde aus dem recht preiswerten „Steinersatz“ Stuck hergestellt (Nr. 143). Die beiden anderen Epitaphien haben im Zentrum ein in Öl gemaltes Porträt des Verstorbenen. Ihre Rahmung jedoch ist in einem Fall aus Holz gefertigt und schlicht gestaltet (Nr. 211, Epitaph für Servatius Eick), im anderen aus kostbarem Marmor gearbeitet und aufwendig ausgestattet (Nr. 241, Epitaph für Reiner Rham).

Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert wurden für den begüterten städtischen und dörflichen Mittelstand steinerne Grabkreuze errichtet, die das Grab auf dem Friedhof dauerhaft kennzeichneten. 244 Grabkreuze aus dem Bearbeitungszeitraum lassen sich heute noch feststellen, überwiegend in den Ortsteilen am Rande des heutigen Stadtgebietes: in Dottendorf (37)105), Kessenich (8)106), Küdinghoven (11)107), Lengsdorf (9)108), Muffendorf (12), Oberkassel (37), Plittersdorf (9)109), Rüngsdorf (23)110) und vor allem in Vilich (68)111). In diesen Dörfern blieben die Kirchhöfe über Jahrhunderte hinweg ungestört bestehen, bis – meist im Zusammenhang mit Neubaumaßnahmen im 19. und 20. Jahrhundert – die Grabkreuze an bestimmten Stellen gesammelt und aufgestellt wurden.112) Dies geschah im allgemeinen in unmittelbarer Nähe der noch genutzten Kirche (so in Küdinghoven, Lengsdorf, Oberkassel und Plittersdorf), aber auch im Sinne eines Denkmälerensembles bei dem alten, nicht [Druckseite XXV] mehr genutzten Kirchenbau (Kessenich, Rüngsdorf), auf einem gesonderten Friedhof (Dottendorf) oder als Bestandteil der Friedhofsmauer (Vilich). Dennoch kam es noch in den vergangenen Jahrzehnten zu einem teilweise erheblichen Schwund. Von den 1945 durch den damaligen Pfarrer Horney in einer Liste notierten 47 Grabkreuzen in Rüngsdorf fand bereits Zuppke (1975) nur noch 32 vor.113) Freckmann und Bölling bemerken im Vorwort zu ihrer Bestandsaufnahme der alten Grabkreuze im Siebengebirge und an der unteren Sieg, daß sich von den 1976 in Vilich registrierten 242 Steinkreuzen 145 aufgrund von Verwitterungsschäden in so schlechtem Zustand befanden, daß ihre Inschriften nicht erkennbar waren.114) Der rapide Verfall der Vilicher Kreuze geht vor allem auf ihre Einfügung in die Umfassungsmauer des Friedhofs um 1850 zurück, die zu einer einseitigen Belastung der Steine durch Feuchtigkeit und in der Luft enthaltene Substanzen und in ihrer Folge zum Abplatzen der Steinoberfläche führt.115) Seit Freckmanns und Böllings Inventarisierung ist wiederum eine Reihe von ihnen noch publizierter Steine derart verwittert, daß sie nicht mehr zu identifizieren sind.

Während in den genannten Ortsteilen insgesamt aber eine stattliche Anzahl von Kreuzen erhalten ist, bietet der alte Bonner Stadtbereich selbst ein anderes Bild. Dort wurden 1787 die innerstädtischen Pfarrfriedhöfe von St. Remigius, St. Gangolph und St. Martin geschlossen und durch den neugegründeten Alten Friedhof ersetzt.116) Der Verbleib der auf diesen Friedhöfen zweifellos in großer Zahl vorhandenen Grabkreuze war unbekannt, bis 1975 im Zuge von Kabelarbeiten der Post ein Teil der Umfassungsmauer des Friedhofes unterhalb des Bodenniveaus freigelegt wurde. Man fand Grabkreuze des 17. und 18. Jahrhunderts dicht an dicht in das elf Meter lange ausgegrabene Mauerstück eingefügt (siehe Abb. 87–88), überwiegend in gutem bis sehr gutem Zustand.117) 14 der freigelegten Grabkreuze entstanden im Bearbeitungszeitraum.118) Leider konnte das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege nur eine notdürftige fotografische Sicherung der Kreuze vornehmen. Es ist nicht zu bezweifeln, daß die Umfassungsmauer des Alten Friedhofs eine sehr viel größere Anzahl alter Grabkreuze birgt, von denen wir jedoch auf absehbare Zeit keine Kenntnis haben werden.119)

Die ältesten erhaltenen Grabkreuze stammen von 1575 (Nrn. 78, 79), ein verlorenes Kreuz aus Rüngsdorf soll schon 1564 angefertigt worden sein (Nr. 73). Insgesamt sind nur sieben der überlieferten Grabkreuze noch ins 16. Jahrhundert zu datieren, 49 in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts. Die übrigen 188 Kreuze entstanden in der zweiten Jahrhunderthälfte oder sind nur allgemein ins 17. Jahrhundert datierbar. Eine besondere Häufung von Grabkreuzen ist – wie nicht anders zu erwarten – in den Pestjahren 1666 (zwischen 15 und 17 Kreuze120)) und 1667 (11 Kreuze) festzustellen.

Die Grabkreuze wurden fast ausnahmslos aus Trachyt oder Latit bzw. Andesit gehauen.121) Die Wahl des Materials dürfte durch die Nähe der Abbaustätten bestimmt gewesen sein: Alle drei vulkanischen Gesteine wurden im Siebengebirge gebrochen, und zwar am Drachenfels (Trachyt), am Stenzelberg (Latit) und – allerdings erst in der zweiten Jahrhunderthälfte – auch an der Wolkenburg (Andesit).122) Während der Drachenfels-Trachyt anhand seiner oft sehr großen Sanidin-Einsprenglinge leicht zu erkennen ist, lassen sich der Stenzelberger Latit und der Wolkenburger Andesit mit bloßem Auge schwer voneinander scheiden123) und werden mineralogisch vor allem aufgrund ihres unterschiedlichen Anteils an Feldspäten differenziert.124) Die Kriterien für die Klassifikation von Latit und Andesit sind in den letzten Jahrzehnten neu festgesetzt worden, so daß Bezeichnungen in älteren Publikationen [Druckseite XXVI] von der heutigen Einordnung zum Teil abweichen.125) Die ohne Analysen feststellbaren Unterschiede zwischen Stenzelberger Latit und Wolkenburger Andesit erschließen sich nur dem Spezialisten. Deshalb werden bei den nach 1650 entstandenen Inschriftenträgern aus Latit oder Andesit im Katalog stets beide Gesteinsarten als mögliches Material angegeben. Während der Steinbruchbetrieb an der Wolkenburg, wie erwähnt, erst um 1650 in größerem Maße begann, kam der Trachyt-Abbau am Drachenfels zur gleichen Zeit weitgehend zum Erliegen.126) Dementsprechend wurde bis 1650 die überwiegende Anzahl der Grabkreuze aus Trachyt gearbeitet, nur zwei der erhaltenen Kreuze hingegen bestehen aus Latit (Nrn. 84, 159), vier weitere aus Basalt.127) Nach der Jahrhundertmitte hingegen setzt sich Latit/Andesit rasch durch, so daß vor allem auf den Friedhöfen mit etwas jüngerem Grabkreuzbestand (etwa in Oberkassel und Vilich) ganz überwiegend Latit- bzw. Andesitkreuze zu finden sind. In deutlich geringerem Maße wurde Trachyt jedoch auch in der zweiten Jahrhunderthälfte für Grabkreuze verwendet,128) so daß man davon ausgehen kann, daß eine gewisse Menge davon – ob frisch gebrochen oder in Zweitverwendung – weiterhin zur Verfügung stand. Hinsichtlich der Bearbeitung und der Lesbarkeit der Inschriften sind Latit und Andesit gegenüber dem Trachyt die geeigneteren Werksteine. Bei den Trachytkreuzen brechen die für dieses Gestein typischen länglichen Sanidin-Einsprenglinge beim Verwitterungsprozeß aus und hinterlassen balkenoder hastenförmige Lücken, die leicht mit Buchstabenbestandteilen verwechselt werden können. Der Stein ist gröber, einige der besonders stark von Sanidinen durchzogenen Kreuze wirken geradezu zerhackt.

Bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts weisen die Kreuze ausnahmslos eine schlichte Form mit geraden Armenden und meist leicht konischem Schaft auf. Dieser einfache, schmucklose Kreuztyp wurde auch das ganze 17. Jahrhundert hindurch gelegentlich gewählt, er findet sich insgesamt einunddreißigmal im bearbeiteten Material. Seit dem frühen 17. Jahrhundert werden jedoch mehr oder weniger stark ornamentierte Grabkreuze bevorzugt. Das Volutenkreuz, dessen Winkel durch einseitig, zuweilen auch beidseitig eingerollte Voluten (schneckenförmige Elemente) gestützt werden, nimmt dabei mit 125 Exemplaren aus dem Bearbeitungszeitraum eine eindeutige Vorrangstellung ein, die es auch im 18. Jahrhundert behält. Daneben sind aus der zweiten Jahrhunderthälfte 23 nimbierte und 24 quadrierte Winkelscheibkreuze erhalten,129) deren Bezeichnung sich von der viertelkreisförmigen bzw. rechteckigen Form ihrer Winkelstützen ableitet.130) Wenn die ganz überwiegende Zahl der Kreuze auch gerade Arm- und Kopfenden aufweist, so finden wir doch auch eine Reihe von Beispielen für stumpfwinklig zulaufende,131) geschweifte,132) schulterbogenförmige133) oder abgerundete134) Abschlüsse. Auffällig sind die verspielt wirkenden, lilienförmigen Balken eines Kreuzes, das für ein Kind errichtet wurde (Nr. 433). In Oberkassel, wo im 17. Jahrhundert neben der katholischen eine reformierte Gemeinde bestand, war die Form der Grabdenkmäler Gegenstand von Auseinandersetzungen, da die Reformierten die von den Katholiken geforderte Kreuzform ablehnten: „In Obercassel will man kein andere Grabstein, als die eines Creuzes Gestalt haben, dulten und sind darum der Reformierten Grabstein durch die Päpstler theils ausgeworfen, theils zerschlagen.“135) Tatsächlich haben auch die nachweislich für Reformierte errichteten Steine, soweit sie erhalten sind, Kreuzform – vielleicht um Zerstörungen zu vermeiden.136)

In vielen Fällen umrahmt eine einfache oder gestufte, erhabene Randleiste das Mittelfeld der Kreuze mit der zeilenweise angeordneten Inschrift, über oder unter der sich Hausmarken, Vergänglichkeitssymbole und andere bildliche Darstellungen befinden können. Hausmarken sind im allgemeinen unter der Inschrift in den Schaft gehauen und häufig von Initialen begleitet. Sie dienten ursprünglich als Eigentums- und Besitzmarken und entwickelten sich im Laufe der Zeit zu genealogisch [Druckseite XXVII] vererbten persönlichen Zeichen, die seit dem 17. Jahrhundert zunehmend häufiger als Wappen geführt wurden.137) Auf Grabkreuzen bezeichnen die Hausmarken entweder den Verstorbenen selbst oder den Auftraggeber des Kreuzes. Bei Grabkreuzen für Frauen wird man im allgemeinen davon ausgehen müssen, daß die Hausmarke den Ehemann oder – bei unverheirateten Verstorbenen – den nächsten männlichen Verwandten bezeichnet, also etwa den Vater oder Bruder. Daß jedoch auch Frauen Hausmarken führten, darf man wohl dem Grabkreuz für Konrad Wollesheim entnehmen (Nr. 344, 1676), das neben der Hausmarke des Verstorbenen eine zweite, vermutlich die der Witwe, trägt.

Unter den Vergänglichkeitssymbolen erfreute sich vor allem der Totenschädel mit gekreuzten Knochen großer Beliebtheit, der als Relief oder in Umrissen eingehauen insgesamt 33 Kreuzschäfte ziert. An zwei Kreuzen erinnert eine Sanduhr an die zeitliche Begrenztheit des irdischen Lebens (Nrn. 348, 395). Weitere ornamentale oder figürliche Verzierungen von Kopfende oder Schaft sind Rosetten, Kreuze, Fratzen, Herzen und ein Engelskopf (Nr. 344). Große Verbreitung finden in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts kreisrunde Medaillons im Schnittpunkt der Kreuzarme mit einer Anrufung Jesu oder Mariens in gekürzter Form, oft von einem Herz mit drei Nägeln und einem Kreuz begleitet.138) Die Medaillons sind zuweilen in Umrissen eingehauen, meist aber von einer erhaben gearbeiteten Perlschnur gerahmt.139)

4.1.2. Form und Inhalt der Inschriften des Totengedenkens

Die Inschriften des Totengedenkens sind in Bonn bis zum Ende des 16. Jahrhunderts in lateinischer Sprache abgefaßt.140) Bei der Bewertung dieses Befundes ist allerdings zu berücksichtigen, daß die Überlieferung vom 14. bis 16. Jahrhundert sehr dünn ist und nicht unbedingt als repräsentativ für den ursprünglich einmal vorhandenen Bestand betrachtet werden kann. Seit dem Anfang des 17. Jahrhunderts wurde Deutsch in der Hälfte der überlieferten Fälle für Inschriften auf Grabplatten gewählt,141) nie jedoch für Kanoniker des Cassiusstiftes. Auch die Memorialinschriften auf deren Epitaphien sind lateinisch. Die Grabkreuze hingegen, die für weniger gebildete Bevölkerungsschichten angefertigt wurden, tragen mit drei Ausnahmen142) ausschließlich deutsche Inschriften.

Aus hochmittelalterlicher Zeit sind – neben den unten zu behandelnden sog. Memoriensteinen – mehrere Grab- und Memorialinschriften überliefert. Die älteste ist die nur abschriftlich übermittelte Grabinschrift für die Gründer des Kanonissenstifts Vilich. Der Text bestand zunächst aus acht Versen (vier reimlosen elegischen Distichen), die zu einem nicht sicher faßbaren späteren Zeitpunkt um weitere acht Verse ergänzt wurden. Die kürzere Version der Grabinschrift verbindet die Grabbezeugung und die Angabe des Todestages mit einem poetisch formulierten Lob der Verstorbenen. Der Verfasser bedient sich ausgiebig des Formelguts der spätantiken und mittelalterlichen Dichtung und weist sich somit als Kenner der Literatur seiner Zeit aus. Ebenfalls nicht mehr im originalen Zusammenhang faßbar sind drei Steinplatten mit zeilenweise angeordneter Inschrift, die im Münster bzw. in Dottendorf als Spolie verbaut gefunden wurden. Die älteste, aus dem Münster stammende Platte überliefert Teile einer nicht mehr rekonstruierbaren, sechszeiligen Inschrift wohl aus dem 11., vielleicht sogar aus der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts (Nr. 11). Der Zustand des Steines läßt keine sicheren Rückschlüsse auf seine Funktion und den Inhalt der Inschrift zu. Einzelne erschließbare Wortverbindungen sprechen aber dafür, daß es sich ebenfalls um eine Grab- oder Memorialinschrift handelt. Wohl im 12. Jahrhundert wurde die verlorene Grabplatte für den Goldschmied Heinrich angefertigt (Nr. 23). Die hexametrische Inschrift überliefert nicht das Todesdatum, wohl aber eine Grabbezeugung und ein ausführliches Lob des Verstorbenen, das sich vorwiegend auf seine künstlerischen Fähigkeiten bezieht. In der abschließenden Bitte um Fürbitte wird der Leser direkt angesprochen. Mit einer Leseranrede beginnt auch die Memorialinschrift für eine Gerlint wohl aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts (Nr. 14). In einsilbig gereimten elegischen Distichen wird das Lob [Druckseite XXVIII] der Verstorbenen mit einem Memento mori verbunden. Der Todestag wird mitgeteilt, und die unvollständig erhaltene Inschrift endet wiederum mit einer Bitte um Fürbitte. Der Text, der Anklänge an Ovid enthält, beweist einen ausgeprägten Formwillen und entspricht in dieser Hinsicht der Schrift und dem aufwendig gearbeiteten Rand, die großes Bemühen um ein ornamentales Gesamtbild verraten.

Für den Propst des Cassiusstiftes Gerhard von Are wurden vier Inschriften angefertigt (Nrn. 1720), die mit Ausnahme der Inschrift auf seiner Tumbendeckplatte (Nr. 19) vor allem seine Verdienste um die bauliche Erneuerung der Cassiuskirche und der Stiftsgebäude hervorheben.143) Die beiden in Hexameter (Nr. 17) bzw. elegische Distichen (Nr. 20) gefaßten Gedenkinschriften, die an sichtbarer Stelle in der Kirche bzw. im Kreuzgang angebracht waren, verbinden das Lob des Verstorbenen als Bauherrn mit einer Fürbitte. Die Prosainschrift auf der Bleitafel, die bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts in Gerhards Sarg verschlossen lag (Nr. 18), betont gleichermaßen seine Bautätigkeit und die unter ihm erfolgte Erhebung der Gebeine der Stiftspatrone. Anders als die beiden Gedenkinschriften war sie nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, sondern richtete sich an Gott selbst und diente daher in besonderer Weise der Jenseitsfürsorge.

Vier Kölner Erzbischöfe wurden im Bonner Münster beigesetzt, doch für den Erzbischof Heinrich von Virneburg ist keine Grabinschrift überliefert. Die Inschriften auf den Tumbendeckplatten für Siegfried von Westerburg († 1297, Nr. 31) und Engelbert von Falkenburg († 1274, Nr. 39) sind metrisch. Erstere thematisiert in leoninischen Hexametern den Verstorbenen und seine Amtszeit als Erzbischof. Die erst viele Jahre nach seinem Tod für Engelbert von Falkenburg ausgeführte Inschrift hingegen stellt die Rolle Bonns in Abgrenzung zu Köln in den Vordergrund, während der Verstorbene lediglich namentlich genannt wird. Die viel jüngere Prosainschrift auf der Tumba für Ruprecht von der Pfalz (Nr. 50) entspricht in ihrer Beschränkung auf den Todestag, Namen und Amt des Verstorbenen sowie eine Fürbittformel dem schlichten Formular der Inschriften auf Grabplatten.

Auch diese nämlich überliefern im allgemeinen das Sterbedatum144) und den Namen des Verstorbenen sowie gegebenenfalls Stand und Ämter und enden mit einer Fürbitte. Die ganz überwiegende Anzahl überlieferter spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Grabplatten (mindestens 25 von 35) wurde für männliche und weibliche Angehörige der Geistlichkeit angefertigt. Bei Klerikern wird zwischen Welt- und Ordensgeistlichen und oft auch zwischen verschiedenen Weihegraden unterschieden. Auch Ämter in der Leitung und Selbstverwaltung von Stiften und Klöstern oder in der erzbischöflichen Verwaltung werden im 17. Jahrhundert mit zunehmender Ausführlichkeit aufgezählt. Gelegentlich wird auch ein akademischer Grad erwähnt.145) Die Geistlichen werden mit den Epitheta venerabilis (Nrn. 74, 89), reverendus,146) reverendissimus (Nr. 392) oder venerandus (Nrn. 83, 261) belegt, zuweilen mit einem Zusatz wie et nobilissima (Nr. 127), et eximius (Nr. 141), et perillustris (Nr. 392) oder et clarissimus (Nr. 469). Die Grabinschriften für die Äbtissinnen und Kanonissen der adligen Stifte Schwarzrheindorf und Vilich sowie des Klosters Graurheindorf sind mit einer Ausnahme in deutscher Sprache abgefaßt. Die gewählten Epitheta zeigen, daß vor allem Wert auf die vornehme Herkunft der Verstorbenen gelegt wurde, die als hochwohlgeboren (Nr. 102), hochwohledelgeboren (Nr. 231), wohledel (Nr. 153) oder wohlgeboren (Nr. 218) bezeichnet werden. Die Auswahl der den geistlichen Frauen beigegebenen Adjektive ergänzt also den durch die Präsentation der Ahnenwappen147) geführten Nachweis der geforderten adligen Herkunft. Bei weltlichen Verstorbenen werden gegebenenfalls öffentliche Ämter angeführt, etwa das des Schöffen (Nrn. 161, 421) oder Ratsmitglieds (Nr. 161). Die Grabplatte für den recht begüterten Heinrich Knipping, scheffen und rathsverwanter der stat Bonn, und seine Frau ist die einzige bürgerliche Grabplatte, die aus dem Bereich der alten Stadt Bonn erhalten ist (Nr. 161). Heinrich Knipping wird ungeachtet seiner bürgerlichen Herkunft als ehrnhaft und vornem bezeichnet – eine Formulierung, die sicherlich als Ausdruck bürgerlichen Selbstbewußtseins zu deuten ist. Das Alter des Verstorbenen wird nur in zwei Fällen genannt (Nrn. 314, 392), ein anderes Mal der Tote als adolescens, also als Jüngling bezeichnet (Nr. 138). Die Todesursache bleibt stets unerwähnt. Die lateinischen Inschriften enden mit der Fürbittformel cuius anima requiescat in pace,148) cuius anima aeterna fruatur pace149) oder requiescat in pace (Nr. 208). Die Bitte um Fürbitte cuius anima sancta [Druckseite XXIX] pace ut conquiescat precare bildet zugleich ein Chronogramm, das auf das Sterbejahr verweist (Nr. 138). In deutschsprachigen Inschriften wird die auch auf Grabkreuzen übliche Fürbitte Gott gnade der Seele / der Seele Gott gnade bevorzugt.150) Ungewöhnlich endet eine fragmentarisch erhaltene Grabinschrift aus dem ausgehenden 14. Jahrhundert, in der offenbar gebeten wird, ein Vaterunser und ein Ave Maria für den Verstorbenen zu sprechen (Nr. 37). Die Jahreszahl wird bis zum ersten Viertel des 16. Jahrhunderts in römischen Ziffern,151) danach im allgemeinen in arabischen Ziffern wiedergegeben. Als bewußte Aufnahme antiker Datierungsformen ist die Angabe des Todestages in der Grabinschrift für den Dechanten Johannes Hartmann zu werten (Nr. 141), die das Sterbejahr in römischen Ziffern und das Tagesdatum nach der römischen Datierungsform (XII kalendas octobris) bietet. Nur einmal wird eine Datierung nach dem Heiligentag gewählt (Nr. 51). Außer der eigentlichen Grabinschrift trägt die Grabplatte für den Kanoniker Johannes Grewel im Mittelfeld ein Gebet und das Horaz-Zitat Pulvis et umbra sumus, das sich als Memento mori-Spruch großer Beliebtheit erfreute (Nr. 160). Bereits einige Jahre vor seinem Tod ließ Grewel ein Epitaph für seine Familie anfertigen, dessen Inschrift in jambischen Trimetern die Vergänglichkeit des irdischen Lebens und vor allem das Aussterben der Familie Grewel beklagt (Nr. 143). An diesem Beispiel wird deutlich, daß die Inschriften auf Epitaphien, die unabhängig von der Grabstätte das Andenken des Toten bewahren sollen, andere Informationen überliefern als die häufig auf die persönlichen Daten begrenzten Inschriften auf Grabplatten. Die Epitaphinschrift für den Propst des Cassiusstiftes Jakob von Croy (Nr. 63) führte nicht nur den Todestag und die Titel und Ämter des Verstorbenen auf, sondern erinnerte vor allem auch an seine Meßstiftung am Hochaltar, um die regelmäßige Feier der gestifteten Messe zu gewährleisten. Die beiden anderen Epitaphien, die ebenfalls für Kanoniker des Cassiusstiftes angefertigt wurden, wurden von den jeweiligen Erben in Auftrag gegeben (Nrn. 211, 241). Die Prosainschriften beinhalten neben der Angabe des Todestages und der Fürbitte eine Auflistung der wichtigsten Ämter, die die Verstorbenen innehatten, teilweise mit einer Angabe der Dauer der jeweiligen Amtsführung (Nr. 241). Das Lob der Verstorbenen ist allerdings in beiden Fällen auf einige wenige Epitheta beschränkt, die aus dem üblichen Formelgut schöpfen.

Anders als Grabplatten fanden Grabkreuze erst seit dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts Verbreitung, und zwar, wie erwähnt, als Grabdenkmäler des städtischen und ländlichen Mittelstandes. Ihrer Entstehungszeit und der sozialen und bildungsmäßigen Zusammensetzung ihres Auftraggeberkreises entsprechend sind die Inschriften auf Grabkreuzen von drei Ausnahmen abgesehen in deutscher Sprache abgefaßt.152) Nur die Inschriften für Sybille und Johanna Leieians von 1575 (Nrn. 78, 79) und diejenige für Servatius Nolden von 1666 (Nr. 273) sind lateinisch. In diesen Fällen entspricht die Wahl der Sprache sicherlich einem gewissen gehobenen Anspruch, der auch in der Ausführung der jeweiligen Inschriften zum Ausdruck kommt.153) Nur eine Grabkreuzinschrift ist in gebundener Sprache, nämlich in deutschen Reimversen, abgefaßt (Nr. 278). Der Verfasser hat sich dabei augenscheinlich in der Formulierung des ersten Verses (Hinrich Berger bin ich genandt) und in der ungewöhnlichen Plazierung des Sterbedatums am Schluß an Glockensprüchen orientiert (vgl. dazu unten, S. XXXV).

Die Inschriften auf den Grabkreuzen überliefern in erster Linie den Namen des oder der Verstorbenen und das Sterbedatum. Vor allem bei den älteren Kreuzen wird auf die Angabe des genauen Todestages oft verzichtet und nur das Jahr genannt.154) Ab etwa 1620 setzt sich die Angabe des Tagesdatums jedoch rasch durch. In einigen Fällen wird nur der Monat, nicht jedoch der Tag erwähnt,155) zuweilen fehlt selbst die Jahresangabe.156) Datum und Name werden in den ersten Jahrzehnten nur gelegentlich, später fast regelmäßig um eine Fürbittformel ergänzt, die 1612 erstmals in der für das ganze weitere 17. Jahrhundert typischen abgekürzten Form ausgeführt wird: die Wörter werden auf ihren Anfangsbuchstaben reduziert. Die mit großem Abstand am häufigsten verwendete Fürbittformel ist Gott gnade der Seele (GGDS),157) doch sind auch der Seele Gott gnade (DSGG)158) und Gott sei der Seele [Druckseite XXX] gnädig (GSDSG)159) mehrfach belegt. Die lateinischen Inschriften enthalten die Fürbittformel Requiescat in pace (RIP), in einem Fall jedoch um das deutsche GGDS ergänzt (Nr. 273). Die Angaben zur Person des Verstorbenen werden zuweilen um den Wohnort erweitert. Das ist vor allem feststellbar, wenn dieser nicht identisch mit dem Pfarrort und somit mit dem Bestattungsort ist. Auf dem Vilicher Friedhof finden wir daher Verstorbene aus Schwarzrheindorf,160) Geislar (Nrn. 281, 458) und Kohlkaul (Nr. 227), in Oberkassel aus Berghoven (Nr. 226), in Rüngsdorf aus Pech (Nr. 266) und Godesberg (Nr. 177), in Lengsdorf aus Duisdorf (Nr. 350). Oft wurde für ein Ehepaar ein gemeinsames Grabkreuz errichtet, das zwei individuelle Inschriften oder eine gemeinsame Grabinschrift tragen konnte. Der letztgenannte Fall ist zu beobachten, wenn beide Eheleute fast gleichzeitig verstarben oder ihr Grabkreuz noch zu Lebzeiten anfertigen ließen. Oft überliefern Inschriften für beide Ehepartner nur ein Sterbedatum.161) Das muß nicht zwangsläufig bedeuten, daß sie tatsächlich am selben Tag verstarben; vielmehr kann das Kreuz aus Anlaß des Todes eines Ehepartners angefertigt worden sein und bereits beide Namen aufgenommen haben. So trägt das Grabkreuz für Roderich Schmitz und seine Frau Katharina in Küdinghoven eine Inschrift, die wohl beim Tode des Ehemannes ausgeführt wurde: Anno 1620 starf Reurrich Smitz auf der Streffen und Tringen sein hausfraw (Nr. 131). Auf der Rückseite wurde eine Inschrift für die Ehefrau nachgetragen: Anno 1621 ist Tringen Roerich Schmitz fraw gestorfen. Vermutlich hat Katharina 1620 die Grabinschrift für ihren Mann und sich selbst in Auftrag gegeben, wie bis heute hinterbliebene Ehepartner zuweilen ihren eigenen Namen schon zu Lebzeiten mit auf den Grabstein setzen lassen. Ein Dottendorfer Grabkreuz trägt die Inschrift: Ano 1645 den 26 mai starf de frome Maria Lentzen Kerstgen Hogeschurz elut (Nr. 206). Auch hier wird man sich fragen, ob die Sterbenachricht sich auf beide Eheleute bezieht. Tatsächlich aber schloß Christian Hochgeschurz 1647 eine zweite Ehe, starb mithin viel später als seine erste Ehefrau. In solchen gemeinsamen Inschriften werden die Partner zumeist als Eheleute (eleud, elut, ehelut, eheleut u. ä.) bezeichnet. Bei verheirateten Frauen ist die Nennung des Ehemannes in Form des Zusatzes „N. N.s Hausfrau“ verbreitet, ohne allerdings zur Regel zu werden. 24 von insgesamt 65 Inschriften für Frauen162) erwähnen den Ehemann. Von den übrigen 41 Frauen sind allerdings nur 20 mit Sicherheit als verheiratet nachweisbar.163) In einigen Fällen wird, den Gepflogenheiten der Zeit entsprechend, dem Geburtsnamen der Ehename angehängt nach dem Muster „X genannt Y“.164) Die Bezugnahme auf den Ehemann entspricht einem Prinzip, das sich in den Grabkreuzinschriften auch an anderen Beispielen nachweisen läßt: Der Abhängige wird dem Familienoberhaupt zugeordnet. Das betrifft – neben der Ehefrau – im allgemeinen Kinder, die als Sohn,165) Tochter (Nr. 150) oder Stiefsohn (Nr. 288) des Vaters, aber nur in einem Fall als Kinder beider Elternteile bezeichnet werden (Nr. 234). Das kann aber auch die älteste Generation betreffen, etwa den Schwiegervater (Nr. 273) oder die Schwiegermutter (Nr. 95). Nur in Einzelfällen wird der Beruf des Verstorbenen angegeben. 1624 wird ein Glöckner bestattet (Nr. 144), 1626 ein Hufschmied (Nr. 150), in zwei Fällen ein Halfmann (Halfe, Halbwinner), also ein Pächter, der die Hälfte seines Ertrages abzuliefern hatte (Nrn. 237, 288). Die Näherin Gudula Stals ist die einzige Frau, deren Beruf genannt wird (Nr. 292). Häufiger wird hervorgehoben, daß der Verstorbene als Schöffe166) oder Schultheiß167) ein Amt der lokalen Verwaltung bekleidete. Drei Verstorbene hatten als Kellner in Muffendorf bzw. Schwarzrheindorf Aufgaben der Wirtschaftsverwaltung übernommen (Nrn. 209, 299, 348). Es ist bemerkenswert, daß beide Schwarzrheindorfer Kellner zugleich Schultheißen waren und der Familie Pohl angehörten. Rückschlüsse auf eine regelmäßige Verbindung beider Ämter und auf ihre Vererbbarkeit dürfen daraus ohne eine Bestätigung aus anderer Quelle allerdings nicht gezogen werden.

Lobende Epitheta werden, von zwei Ausnahmen abgesehen,168) den Verstorbenen erst ab der Mitte des 17. Jahrhunderts gelegentlich beigegeben. Männer werden als ehrsam,169) ehrbar (Nrn. 168, 222), ehrenfest (Nrn. 299, 337), ehrengeachtet (Nr. 366) und fromm170) bezeichnet, Frauen als tugendsam (Nrn. 369, [Druckseite XXXI] 372) oder ehrsam.171) Eine besonders häufige Verwendung derartiger Epitheta für Inhaber öffentlicher Ämter ist nicht festzustellen. Nur in zwei Fällen gibt die Grabinschrift Aufschluß über das Alter des bzw. der Verstorbenen (Nrn. 391, 461),172) die Todesursache wird in keinem Fall erwähnt. Das gilt auch für die Pest, die sich bei den Bonner Grabinschriften nur in Form einer auffälligen Häufung in den Jahren der Epidemie bemerkbar macht.

Neben den eigentlichen Sterbeinschriften tragen die Grabkreuze in vielen Fällen Initialen, die entweder dem Verstorbenen oder einem Hinterbliebenen als Auftraggeber des Kreuzes zuzuordnen sind. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts findet die Aufnahme einer gekürzten Anrufung Jesu in Form der drei Buchstaben IHS starke Verbreitung. Die Buchstaben stehen entweder über der Sterbeinschrift auf dem Kopfbalken oder im Schnittpunkt der Kreuzarme in einem Rundmedaillon, das sie vom übrigen Text abgrenzt. Spätestens in karolingischer Zeit entstand aus dem griechischen IHC XPC durch eine Vermischung griechischer und lateinischer Buchstaben die Kürzung IHS XPS für den Namen Jesu Christi.173) Seit dem Spätmittelalter gewann IHS zunehmend einen symbolischen Charakter, der durch die Hinzufügung eines Kreuzes über dem Balken des H und eines Herzens mit drei Nägeln unter den Buchstaben betont wurde. Mit wachsender Verbreitung erfuhr es weitere lateinische und deutsche Deutungen, etwa „Iesus Hominum Salvator“, „Jesus Heiland Seligmacher“, „In hoc signo“ oder als jesuitische Devise „Iesum habemus socium“. Man wird häufig nicht feststellen können, welche der möglichen Auflösungen vom Auftraggeber einer Inschrift gemeint war. Hinsichtlich der Inschriften auf Grabkreuzen liegen jedoch zwei Annahmen nahe: Angesichts der sozialen und bildungsmäßigen Voraussetzungen der Auftraggeber wird man eine volksetymologische Deutung oder die Auflösung IH(ESV)S anderen Interpretationen im Zweifel vorziehen. Noch wahrscheinlicher ist jedoch, daß tatsächlich gar keine bestimmte Lesung intendiert war, sondern daß die oft mit Bildelementen (Herz, Kreuz, Medaillon) kombinierte Buchstabenverbindung als Symbol verstanden wurde und daher keiner Auflösung bedurfte.

4.1.3. Memoriensteine

Eine frühe, in äußerer Gestaltung und Formular homogene Gruppe von Gedenksteinen bilden die sogenannten Memoriensteine aus dem 10. bis 12. Jahrhundert. 15 dieser Steine sind in Bonn überliefert, elf davon sind ganz oder fragmentarisch erhalten und befinden sich heute im Kreuzgang des Münsters oder im Rheinischen Landesmuseum. Sie wurden in ihrer Mehrzahl im Münster174) aufgefunden, einige aber auch in der Pfarrkirche St. Martin (Nrn. 12, 13), in der Dietkirche (Nr. 27) und in Dottendorf.175) Die Größe dieser Kalk- oder Sandsteinplatten schwankt zwischen 45 × 30 cm (Nr. 16) und 116 × 50 cm (Nr. 27) und bleibt damit immer deutlich unter der der mindestens körpergroßen Grabplatten. Ihre äußere Gestaltung ist typprägend: Innerhalb eines unterschiedlich aufwendig profilierten Rahmens ist über die ganze Fläche ein lateinisches Kreuz in Umrissen eingehauen, dessen Balken die Inschrift tragen. In einem Fall läuft eine zweite Inschrift am Rand der Platte um (Nr. 3). Die Zwickel des Kreuzes und/oder die Ecken des Steines sind häufig durch Palmetten, Muschel-, Akanthus- oder Fächerblattornamente ausgefüllt. Ein Stein trägt in den beiden Feldern oberhalb des waagerechten Kreuzbalkens halbfigurige Personifikationen von Sol und Luna (Nr. 3). Das Formular ihrer Inschriften ist stereotyp: Der Querbalken des Kreuzes trägt den Todestag in der römischen Datierungsweise nach Kalenden, Nonen und Iden, der Längsbalken den Vermerk obiit mit dem Namen des oder der Toten. In einigen Fällen kennzeichnet ein Zusatz die Verstorbenen als diaconus (Nr. 2), laicus/laica176) oder puerulus (Nr. 7). Angesichts des schlechten Erhaltungszustands vieler Steine läßt sich nur in einem Fall sicher ausschließen, daß dem Namen eine entsprechende Einordnung folgte (Nr. 4, Inschrift B). Das Todesjahr wird nicht überliefert.

Die Funktion dieser Platten wird in der Forschung unterschiedlich eingeschätzt. Ernst aus’m Weerth (1862) schließt aus dem Inhalt der Inschriften, der nur aus dem Namen und dem Todestag des Verstorbenen besteht, daß es sich nicht um Grabsteine, sondern um Gedenksteine zur Sicherung [Druckseite XXXII] des Totengedenkens handelt.177) Dieselbe Auffassung impliziert Kraus (1890–94) durch die Verwendung des Begriffs ‚Memoriensteine‘.178) Conrad (1931) spricht sich dafür aus, darin vom Grab unabhängige „Erinnerungsmale für fromme Stifter“ zu sehen.179) Alle drei lehnen also eine Deutung als Grabsteine ab. Binding hingegen vermutet, daß die Steine auf das Grab gelegt oder am Grab an in den Boden gesteckten Holzpfosten befestigt wurden.180) Nisters-Weisbecker schließt sich ihm hinsichtlich der Funktion der Steine an und formuliert die These: „Es gibt ... keine Anzeichen dafür, daß durch diese Kreuz- und Inschriftsteine ein Totengedächtnis ohne Bezug zur Grabstätte gesichert werden sollte: auch ‚Memoriensteine‘ sind Grabsteine.“181) Gleichzeitig weist sie aber darauf hin, daß keiner der erhaltenen Steine (in Bonn oder andernorts) in seiner originalen Aufstellung überliefert ist.182) Ein örtlicher Bezug zum Grab kann somit in keinem Fall nachgewiesen werden.

Sicher ist, daß die Steine nicht in den Boden der Kirche eingefügt waren.183) Sie zeigen keine Trittspuren, und die bei den Grabungen 1928/29 festgestellten Befunde zum Estrich der alten Cassiuskirche schließen eine Lage im Kirchenboden aus.184) Eine Verwendung als Grabplatte auf dem Friedhof, wie Binding sie vermutet, wird auch von Nisters-Weisbecker in Betracht gezogen.185) Sie behandelt neben den beschrifteten Platten eine Reihe unbeschrifteter, aber ebenfalls mit Kreuz versehener Steine.186) Man wird davon ausgehen können, daß diese Steine in der Tat als Grabsteine das Grab selbst markiert haben. Eine Schlußfolgerung für die Verwendung der beschrifteten Steine kann daraus jedoch nicht gezogen werden.

Ein auf Sterbetag (ohne Jahr), Name und Standesangabe reduziertes Formular läßt sich seit dem 10. Jahrhundert auf Trägern verschiedener Art nachweisen.187) Diese Inschriften liefern damit ausschließlich die für die Feier des Jahrgedächtnisses benötigten Informationen. Nicht nur die Art der Angaben, sondern auch ihre Anordnung, das Formular der Inschriften, entspricht den Eintragungen in den hochmittelalterlichen Necrologien.188) Diese Feststellung legt die Annahme nahe, daß die Inschriften auch dieselbe Funktion erfüllten, daß auch sie der Sicherung des liturgischen Totengedenkens dienten.189) Auch der Zusatz laicus/laica, diaconus etc. ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, denn der Stand des Toten entschied über seinen Platz in der Gruppe der Verstorbenen, derer an einem bestimmten Tag gedacht werden sollte.190) Keiner der bekannten sogenannten Memoriensteine entstand – dem heutigen Kenntnisstand zufolge – nach dem 12. Jahrhundert. Im Bonner Münster wurde eine Reihe von Memoriensteinen beim Bau der Krypta um 1060/70 als Baumaterial wiederverwendet, obwohl sie dem paläographischen Befund nach frühestens in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts, vielleicht erst in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts entstanden sind.191) Demnach wurden sie verhältnismäßig kurze Zeit nach ihrer Anfertigung bereits für überflüssig gehalten. Das spricht gegen Bindings und Nisters-Weisbeckers These, daß es sich bei den Platten um Grabsteine handelt, die an die Grabstätte gebunden waren. Unwahrscheinlich ist ebenfalls, daß die Verpflichtung des Totengedenkens so rasch ausdrücklich mißachtet wurde. Handelt es sich jedoch um Memoriensteine, so erscheint es durchaus plausibel, daß die Feier des Jahrgedächtnisses von der Mitte des 11. Jahrhunderts an auf andere Weise gesichert wurde – etwa durch ein handschriftliches Necrolog.192) Leider besitzen wir keine Informationen über den mittelalterlichen Besitz des Cassiusstifts an liturgischen Büchern.193) Aus dem Kölner St. Gereonstift – ebenfalls einem Thebäerstift – ist ein [Druckseite XXXIII] Memorienkalender überliefert, der in den Jahren 1131 bis 1137 angelegt wurde und bis ins 8. Jahrhundert zurückgreifende Einträge enthält, die hinsichtlich ihres Formulars völlig mit den Inschriften auf den Memoriensteinen übereinstimmen.194) Daß auch das Cassiusstift ein solches Verzeichnis besaß, ist naheliegend, wenn auch nicht nachweisbar.

Wenn die Steinplatten tatsächlich keine Grabstätten markierten, sondern vom Grab unabhängig der Sicherung der Memoria galten, so werden sie, wie aus’m Weerth und Conrad vermuteten, in der Kirche, wohl in der Nähe eines Altars, an der Wand angebracht gewesen sein. Dann ist auch eine Verbindung zu materiellen Stiftungen anzunehmen, die die Anbringung oder Aufstellung einer Inschriftplatte an einem hervorragenden Platz in der Kirche rechtfertigte. Ein enger – auch räumlicher – Zusammenhang zwischen materieller Stiftung und Gebetsgedenken ist zwar aufgrund der Quellenlage erst für das Spätmittelalter in großem Umfang nachweisbar,195) bestand aber offenbar bereits in früheren Jahrhunderten.196) Gerade die begrenzte Zahl von Memoriensteinen und ihre recht aufwendige und platzraubende Gestaltung sprechen dafür, daß sie nur für eine bestimmte Personengruppe hergestellt wurden, wobei am ehesten an großzügige Stifter oder ihre Angehörigen zu denken ist. Die Größe der eigens zur Aufnahme der Inschriften angefertigten Träger unterscheidet sie von anderen – zumeist allerdings frühmittelalterlichen – inschriftlichen Necrologeinträgen, die weitaus weniger Raum in Anspruch nehmen, denkt man etwa an die Nameneinträge an der Apsiswand der Kathedrale von Parenzo in Istrien (6.–9. Jahrhundert), an die Altarplatte in Minerve mit Einträgen aus merowingischer und karolingischer Zeit oder an die Reichenauer Altarplatte.197) In diesen Fällen wurden Bauglieder bzw. Ausstattungsstücke der Kirchen als Inschriftenträger verwendet. Die Anbringung der Memoriensteine an der Kirchenwand hingegen brauchte nicht nur viel Platz, sondern war auch arbeitstechnisch aufwendig.

Der epigraphische Befund fügt sich in die Ergebnisse der archäologischen Untersuchungen am Bonner Münster und der Memorialforschung ein und spricht dafür, daß die sogenannten Memoriensteine tatsächlich im Kircheninnenraum angebracht waren, um das liturgische Totengedenken zu sichern. Angesichts der Überlieferungsprobleme wird man auf der Basis des bislang bekannten Materials allerdings nicht zweifelsfrei entscheiden können, ob es sich bei den fraglichen Trägern um Grab- oder um reine Gedenksteine handelt.

4.2. Glocken

Wie bei den Grabdenkmälern, so muß man auch bei den Glocken davon ausgehen, daß nur ein kleiner Teil des tatsächlich einmal vorhandenen Bestandes noch erhalten oder zumindest kopial überliefert ist. Der vorliegende Katalog enthält 20 inschrifttragende Glocken, die zwischen 1444 und 1687 gegossen wurden. Allein die Anzahl der Pfarr-, Kloster- und Stiftskirchen im Bearbeitungsgebiet, die alle mindestens eine, meist aber mehrere Glocken besaßen, läßt die Überlieferungsverluste erahnen, und in einer Reihe von Fällen haben wir konkrete Nachrichten über heute verlorene Glocken, deren Inschriften nicht aufgezeichnet wurden. So schmolzen die acht Glocken des Geläuts der Münsterkirche, als der Turm am 6. August 1689 von einer Kanonenkugel getroffen wurde und in Brand geriet.198) Ihre Inschriften sind nicht überliefert. Andere Glocken wurden aufgrund von Beschädigungen umgeschmolzen: 1653 wurde für die Dottendorfer Pfarrkirche eine Glocke gegossen, nachdem ihre Vorgängerin „durch zu starkes Läuten“ gesprungen war.199) Die Glockenablieferung im 2. Weltkrieg hingegen hat nicht zu Verlusten geführt.200) Bei Bombenangriffen wurden allerdings Glocken zerstört, etwa die Vilicher Petrus- und Adelheidisglocke von 1643 (Nr. 205).

[Druckseite XXXIV] Nur zwei der im Katalog bearbeiteten Glocken befinden sich heute im Bereich der alten Stadt Bonn (Nrn. 65, 405). In beiden Fällen ist die Herkunft ungeklärt. Alle anderen Glocken hängen bzw. hingen in Ortsteilen, die sich früher außerhalb der Stadtgrenzen befanden: in Dottendorf (Nrn. 43, 220), Endenich (Nr. 47), Graurheindorf,201) Kessenich (Nr. 113), Küdinghoven (Nr. 328), Mehlem (Nr. 57), Muffendorf,202) Oberkassel (Nrn. 46, 52), Schwarzrheindorf (Nr. 185) und Vilich.203) Dies ist ein weiteres Indiz dafür, daß die Verluste im früheren Stadtbereich besonders hoch sind, und zwar sowohl durch kriegerische Zerstörungen als auch aufgrund baulicher Veränderungen an Kirchen.

Technische Verbesserungen beim Glockenguß und daraus resultierende erhebliche Klangverbesserungen haben „zu einer weitgehenden Erneuerung des Glockenbestandes“ im 15. Jahrhundert geführt.204) Auch für Bonn ist im 15. Jahrhundert eine erste kleine „Welle“ von Glockengüssen erkennbar.205) Am Anfang steht eine verlorene, 1444 für die Dottendorfer Pfarrkirche gegossene Glocke, deren Gestaltung und Gießer nicht bekannt sind (Nr. 43). Ihre vermutlich in gotischen Majuskeln ausgeführte Inschrift bestand aus der schon auf älteren Glocken häufig nachweisbaren apotropäischen Anrufung der Evangelisten, dem Hosianna-Jubelruf und dem Gußjahr. 1464 und 1465 arbeitete Sifart Duisterwalt im Bonner Raum. 1464 goß er eine signierte Glocke für Oberkassel (Nr. 46), und aufgrund von Modelvergleichen kann ihm wohl auch eine im Folgejahr gegossene Glocke in Endenich zugeschrieben werden (Nr. 47). 1500 goß Clais Richart die erste Glocke des heutigen Bonner Stadtgebietes mit (Blatt) Fries, ebenfalls für die Kirche in Oberkassel (Nr. 52). Die sprachliche Gestaltung der Inschrift ist fehlerhaft, ihr Guß schlecht gelungen, obwohl Clais Richart mit qualitätvollen Modeln gearbeitet hat. Aus dem 16. Jahrhundert sind nur zwei Glocken erhalten. Sie sind nicht signiert, können jedoch anhand ihrer Ornamentik, vor allem der Zierfriese und der Worttrenner, mit großer Wahrscheinlichkeit den Gießern Johann von Andernach (Nr. 62 von 1514, Muffendorf) bzw. Johann von Collen (Nr. 65 von 1535, Namen-Jesu-Kirche) zugewiesen werden. Eine verlorene, weder signierte noch datierte Glocke könnte ebenfalls noch dem 16. Jahrhundert, vielleicht aber auch dem Beginn des 17. Jahrhunderts angehören und wegen des Formulars ihrer Inschrift Johann IV. von Trier zuzuweisen sein (Nr. 113, 1574–1613?, Kessenich). Im 17. Jahrhundert läßt sich dann wieder eine deutlich verstärkte Glockenproduktion feststellen, wobei im ersten Jahrhundertviertel kölnische, danach lothringische Gießer dominieren. Der aus Mainz stammende und 30 Jahre lang in Köln als Artillerie- und Rüstmeister tätige Johann von Reutter goß 1607 (Nr. 103, Muffendorf) und 1623 (Nrn. 139, 140, Graurheindorf) drei signierte Glocken. Die ältere unterscheidet sich von den beiden jüngeren Glocken durch die Verwendung anderer Friese, Reliefs, Worttrenner und Buchstabenmodel. Die Gießer der fünf zwischen 1631 und 1643 gegossenen, unsignierten Glocken können wiederum nur erschlossen werden. Vermutlich handelt es sich um Arbeiten Claudius Michelins (Nrn. 165, 170), der Gießergemeinschaft Peter Dron/Claudius Poincaret (Nrn. 185, 186) und des Johannes Paris (Nr. 205). Die Zuweisung der Glocken in Vilich (Nr. 165) und Muffendorf (Nr. 170) an Michelin muß allerdings als unsicher betrachtet werden, da beide Glocken verloren sind und ihr Aussehen nicht überliefert ist. Aussagen zum Gießer lassen sich daher nur anhand des Wortlauts der Inschrift und durch einen Vergleich mit der übrigen Glockenproduktion des betreffenden Jahres machen. Ähnliches gilt für die Vilicher Glocke von 1643 (Nr. 205), während Dron und Poincaret wegen ihrer auffälligen Glockenzier mit großer Wahrscheinlichkeit als Gießer zweier Glocken für die Stiftskirche in Schwarzrheindorf (Nr. 185) und die Vilicher Pfarrkirche St. Paul (Nr. 186) festgestellt werden können. Neben Cordt von Stommel (Nr. 279 von 1666, Graurheindorf) sind zwei weitere lothringische Gießer nachgewiesen, nämlich Claudius Lamiral (Nr. 220 von 1653, Dottendorf) und der in Jülich ansässige Johannes Bourlet (Nrn. 328 von 1673, Küdinghoven; 405 von 1687, Münster).206)

Von den 20 Bonner Glocken tragen nur fünf Inschriften in lateinischer Sprache.207) Die lateinische Fürbitte in Form einer Anrufung Mariens auf einer Glocke in der Kapelle zu den Sieben Schmerzen Mariens in Mehlem (Nr. 57, 15. Jahrhundert?) ist in anderen Trägerzusammenhängen vielfach inschriftlich überliefert. Der Text ist ebenso wenig typisch für eine Glockeninschrift wie der lateinische Renovierungsvermerk auf einer Glocke, die heute im Turm der Namen-Jesu-Kirche hängt (Nr. 65, 1535). Zwei Glocken tragen lateinische Meisterinschriften (Nrn. 220, 328), eine weitere eine lateinische Stiftungsinschrift (Nr. 186). Drei Viertel der Bonner Glocken sind jedoch mit deutschen [Druckseite XXXV] Inschriften versehen, die in der Mehrzahl in Form von Glockensprüchen in gereimten Versen abgefaßt sind.208) Die Glocke nennt als Sprecherin ihren Namen (sancta secilie heisen ich), ihre Aufgabe (zo gotz deinst luden ich), den Gießer (sifart duisterwalt gois mich) und das Gußjahr (anno d[omi]ni mcccclxiiii) (vgl. Nr. 46). Dabei spielt die unheilabwendende Wirkung der Glocke eine Rolle, die in der Reichweite des Glockenklangs zum Tragen kommt. De gewalt des duvels verdriven ich heißt es auf einer Glocke in Muffendorf (Nr. 62), fur ungewitter bewahr ich auf einer Kessenicher Glocke (Nr. 113). Im 17. Jahrhundert werden die Inschriften ausführlicher und widmen den Umständen der Anschaffung einer Glocke mehr Aufmerksamkeit, vor allem den Stiftern. Die Inschrift einer 1636 für Schwarzrheindorf gegossenen Glocke nennt das stiftende Ehepaar namentlich und führt alle Ämter und Titel des Ehemannes auf (Nr. 185). Auch auf zwei verlorenen Vilicher Glocken waren die drei Stifter mit ihrem jeweiligen Amt verzeichnet (Nrn. 186, 205). Eine Glocke aus dem Pestjahr 1666 in Graurheindorf wurde laut Inschrift vom Pastor befurdert und von der Gemeinde contendiert (Nr. 279). Die Inschrift der Johannesglocke in Küdinghoven bezeichnet schließlich genau den Anteil aller an ihrer Entstehung Beteiligten (Nr. 328): den Guß durch Johannes Bourlet, die Weihe durch den Abt von Siegburg, die Taufe durch den Amtmann von Löwenburg als Vertreter des Herzogs von Berg und die Veranlassung (und Finanzierung) des Gusses durch die Abtissin von Vilich als Inhaberin des Zehnt- und Kollationsrechts.

4.3. Inschriften zur Baugeschichte

Eine beachtliche Zahl von Inschriften liefert Informationen über die Baugeschichte von Kirchen, öffentlichen Gebäuden oder Privathäusern. Häufig beschränken sich die Inschriften auf Datierungen, die auf den Bau, den Umbau oder eine Restaurierung Bezug nehmen. Sie können an unterschiedlichen Stellen des Gebäudes angebracht sein, etwa an einem Fenster-209) oder Türsturz,210) an einem Bogen,211) auf einem Balken,212) am Giebel (Nr. 216), an einem Pfeiler (Nr. 105), einer Wand (Nr. 203) oder auf einer Wetterfahne.213) Einige dieser Datierungen sind um einen Namen, offensichtlich den des Besitzers bzw. der Besitzer, ergänzt.214) Je nach Dichte der Überlieferung können auch diese knappen Inschriften interessante Aufschlüsse über die bauliche Entwicklung nicht nur eines einzelnen Gebäudes, sondern eines ganzen Ortes geben. Dies ist vor allem in Oberkassel215) und Vilich216) der Fall, wo eine vergleichsweise große Zahl von Gebäudeinschriften aus dem 16. und 17. Jahrhundert erhalten bzw. überliefert ist. Aufschlußreicher sind allerdings die ausführlicheren Inschriften, die überwiegend an kirchlichen oder öffentlichen Gebäuden angebracht sind. Das älteste und zugleich herausragendste inschriftliche Dokument dieser Art ist die Weiheinschrift, die in der Schwarzrheindorfer Doppelkirche unter dem Apsisfenster in eine Steinplatte eingehauen ist (Nr. 21). Die sehr ausführliche Inschrift überliefert nicht nur das Weihedatum der Kapelle und ihrer Altäre, sondern zudem ihre Grundausstattung mit Besitz und Einkünften sowie die Namen der anwesenden Zeugen, unter ihnen die hervorragendsten weltlichen und vor allem kirchlichen Persönlichkeiten der Zeit. Die Schwarzrheindorfer Inschrift ist ein Beispiel dafür, welch ausgeprägt repräsentative Bedeutung Weiheinschriften über ihre kirchlichreligiöse Funktion hinaus erhalten konnten. Über den Fortgang der Bauarbeiten an einem Gebäude geben Weiheinschriften allerdings nur sehr bedingt Auskunft, da die Weihe häufig lange vor der Fertigstellung des Baus erfolgte.217)

Auch für die im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts nach langer Bauzeit geweihte Minoritenkirche ist eine Bau- und Weiheinschrift überliefert (Nr. 32). Anbringungsort und Ausführung dieser Inschrift sind nicht bekannt, da sie 1689 mit der Kirche zerstört wurde. Sie berichtet in reimlosen Hexametern von der Errichtung der Kirche in der Regierungszeit Erzbischof Siegfrieds von Westerburg und ihre Weihe zu Ehren des hl. Ludwig von Anjou und preist die Schönheit des Kirchenbaus. Anders als gemeinhin üblich wird das Weihedatum nicht genannt. Im Vordergrund steht vielmehr [Druckseite XXXVI] die Wahl des Patrons, der, obwohl selbst Minorit, aufgrund seiner Neigung zu den Spiritualen innerhalb des Minoritenordens umstritten war. Die Erinnerung an eine allerdings unhistorische Kirchweihe, die im Jahre 96 n. Chr. durch den ersten Kölner Bischof Maternus erfolgt sein soll, bewahrte eine heute verlorene Inschrift in der Dietkirche, die aus Anlaß einer Restaurierung der Kirche 1653 angefertigt wurde (Nr. 219). Offensichtlich wurde die Betonung der vorgeblich besonders langen Tradition auch und gerade in den schwierigen Zeiten des 17. Jahrhunderts als wichtig erachtet. In mehreren Inschriften werden die Verdienste Gerhards von Are, von 1126 bis 1169 Propst des Cassiusstiftes, um die Erneuerung der Kirchen- und Stiftsgebäude gewürdigt.218) In sehr allgemeiner Form hebt eine verlorene Inschrift Gerhards Verdienste hervor, der hoc satis in melius struxit et auxit opus („dieses Werk ziemlich zum Besseren erbaut und vermehrt hat“) (Nr. 20). Die Hexameter auf einem Gedenkstein für Gerhard berichten, er habe die atria claustri menia templi plena decore („die Atrien des Klosters, die Mauern der Kirche voller Zierat“) erbaut (Nr. 17). Unter den atria claustri sind hier wohl die Klostergebäude zu verstehen,219) die menia templi dürften sich auf den Hochchor beziehen. Auch die Inschrift auf einer Bleitafel aus dem Sarg Gerhards lobt seine Verdienste um die bauliche Erneuerung und Ausstattung der Kirche (Nr. 18).220) Die Inschriften beinhalten keine detaillierten Aussagen zur Baugeschichte, bestätigen aber die Erkenntnisse der bauhistorischen Forschung, wonach um die Mitte des 12. Jahrhunderts Chor und Ostkrypta nach Osten verlängert, die beiden Chortürme errichtet, der Kreuzgang und das Kapitelhaus gebaut wurden.221)

Häufig gab schon die Grundsteinlegung zu einem Gebäude Anlaß zur Herstellung einer Inschrift. Eine heute im Rheinischen Landesmuseum aufbewahrte Steintafel bezeugt die Grundsteinlegung zur Godesburg durch Erzbischof Dietrich von Heimbach am 15. Oktober 1210 (Nr. 29). Als die Burg 1583 Zersprengt unnd mit stürmeter Hand eingenommen wurde, wurde der als Fundamentstain angesehene Stein als historisches Dokument von den bayerischen Siegern mitgenommen. Seine Rückseite wurde mit einer ausführlichen Inschrift versehen, die an die Eroberung durch Kurfürst Ernst und seinen Bruder, Herzog Ferdinand von Bayern, erinnert. So sind Anfang und Ende der Godesburg durch Inschriften dokumentiert.

Im 17. Jahrhundert wurden Klosterneugründungen durch die in Bonn residierenden Kölner Kurfürsten gefördert. 1625 legten Kurfürst Ferdinand und Weihbischof Otto Gereon von Gutmann den Grundstein zur Kirche der damals bereits seit wenigen Jahren in der Stadt ansässigen Kapuziner (Nrn. 145 f.). Diese erzbischöfliche Initiative zum Kirchen- und Klosterbau der Kapuziner wurde auch in einer Inschrift über dem Klostereingang hervorgehoben (Nr. 148). Die Grundsteinlegung zur Kirche und zu den Klostergebäuden der Franziskaner erfolgte 1641 ebenfalls durch Kurfürst Ferdinand (Nr. 199), und 1686 folgte sein Nachfolger Maximilian Heinrich seinem Beispiel mit dem Bau der Jesuitenkirche (Nr. 396). Alle bislang genannten Grundsteinlegungen sind durch kurz gehaltene Inschriften belegt, die das jeweilige Tagesdatum und die beteiligte(n) Person(en) nennen. Aus Anlaß der Grundsteinlegung zur Jesuitenkirche wurden zudem zwei Medaillen geprägt, die im Grundstein verschlossen wurden (Nrn. 397 f.). Eine von ihnen trägt eine auffallend lange Inschrift, die die wundersame Vorgeschichte des Kirchenbaus überliefert (Nr. 398). Ihr zufolge fand man 1681 ein Stück Buchenholz, das eine Maserung in Form des Namen Jesu trug. Dieser Fund bewog den Kurfürsten, zu Ehren des Namen Jesu eine Kirche errichten zu lassen. Die legendenbildende Wirkung dieser Inschrift konnte sich allerdings nicht voll entfalten, da die Inschrift mit der Medaille im Grundstein verborgen wurde und ihr Text nur in der Jesuitenchronik überliefert wird.222)

Einen Eindruck von der Heftigkeit der kriegerischen Auseinandersetzungen des 16. Jahrhunderts im Bonner Raum vermittelt eine Inschrift an einem ehemaligen Vilicher Stiftsgebäude (Nr. 91). Sie erinnert an die Zerstörung des Stifts durch Feuer im Jahre 1583 und den Wiederaufbau, der erst 13 Jahre später unter Äbtissin Lucia von Broich erfolgen konnte.

4.4. Kirchliche Ausstattungsgegenstände und Geräte, Wandmalereien

Der größte Teil der alten liturgischen Gerätschaften und Gewänder aus dem Besitz Bonner Kirchen ist verloren. Nur drei Hostienmonstranzen223) und eine Kasel mit Bildbeischriften (Nr. 58 in Vilich) aus dem Bearbeitungszeitraum sind im gesamten Bonner Stadtgebiet noch erhalten. Zu den beklagenswerten Verlusten zählt fast der gesamte alte Kirchenschatz des Münsters, der im Truchsessischen Krieg in den Jahren 1583 und 1587 zerstört und geplündert wurde.224) Darunter befanden sich neben Kelchen, Monstranzen und Gewändern vor allem wertvolle Reliquiare, allen voran die drei hochmittelalterlichen Schreine für die Reliquien der Stiftspatrone Cassius, Florentius und Mallusius. Sie waren einer Beschreibung zufolge „admirando artificio factis gemmisque plurimis exornatis ...“ und trugen neben bildlichem und ornamentalem Schmuck auch Inschriften („tituli“), deren Wortlaut jedoch nicht überliefert ist. Kirchliche Würdenträger und private Spender aus dem Rheinland und aus Westfalen schenkten dem Münster noch Ende des 16. Jahrhunderts eine große Zahl liturgischer Gewänder und Geräte. Aus der minutiösen Auflistung der Schenkungen225) geht hervor, daß etliche der Objekte mit den Wappen und gelegentlich auch mit den Namen der Stifter versehen waren.226) Auch diese Ausstattung des ausgehenden 16. Jahrhunderts ist heute jedoch fast gänzlich verloren. Von den Inschriften tragenden Objekten im Kirchenschatz des Münsters ist lediglich eine Hostienmonstranz erhalten geblieben, die der Mainzer Stiftsklerus 1589 spendete (Nr. 86). Es handelt sich um eine Monstranz aus dem 15. Jahrhundert, die anläßlich der Schenkung mit einer Stiftungsinschrift versehen wurde. Auch auf der Hostienmonstranz der Rüngsdorfer Pfarrkirche St. Andreas (Nr. 81) wurden die Namen der Stifter eingraviert, allerdings in Form von Initialen mit Hausmarken. Auf dem Fuß wurden zudem eine Datierung und Heiligennamen – wohl in der Funktion von Widmungsinschriften – angebracht, über dem Schaubehälter die Sentenz soli Deo gloria, die sich im 16. und 17. Jahrhundert in ganz unterschiedlichen inschriftlichen Zusammenhängen großer Beliebtheit erfreute.227) Die Monstranz in Kessenich hingegen trägt lediglich einen Kreuztitulus.

Auch der Bestand an alten Altären, Bildern und sonstigen größeren, zur kirchlichen Ausstattung gehörigen Gegenständen ist nicht zahlreich. Immerhin sind im Münster drei Altarretabel mit Inschriften aus der Zeit bis 1689 erhalten;228) weitere Altäre bzw. Altaraufsätze oder Predellen mit Inschriften befinden sich im Rheinischen Landesmuseum (Nr. 34), in St. Remigius (Nr. 132) und in der Kapelle zu den Sieben Schmerzen Mariens in Mehlem (Nr. 379). Verloren ist die Predella des Sippenaltars aus der Muffendorfer Pfarrkirche St. Martin (Nr. 204). Alle genannten Objekte sind bzw. waren jeweils mit einer Stiftungsinschrift versehen, die die Erinnerung an die frommen Stifter sicherte und somit der Jenseitsfürsorge diente. Gerne wurden die Beweggründe für die frommen Stiftungen inschriftlich erläutert, die ex singulari pietatis affectu (Nr. 132), ex pia voluntate (Nr. 133), zu ewiger gedechtnisse (Nr. 204) oder einfach pie (Nr. 379) erfolgten. Neben den Stifterinschriften trugen einige der Altäre Memorialinschriften (Nrn. 94, 126) oder Bildbeischriften.229)

Beischriften ergänzen und erläutern bildliche Darstellungen nicht nur an Altären bzw. auf Altarretabeln, sondern auch in anderen Zusammenhängen, etwa auf Gemälden (Nr. 201), an Chorgestühl (Nr. 435) und natürlich bei Wand- und Gewölbemalereien.230) Die Beischriften zu bildlichen Darstellungen dienen nicht nur der Identifizierung der abgebildeten Personen und Szenen (vgl. etwa Nr. 33 B), sondern geben zuweilen auch Deutungen unter Berücksichtigung der Lehre vom mehrfachen Schriftsinn (vgl. etwa Nr. 33 A). Inschriften auf Spruchbändern sind ins Bild integriert und übermitteln wörtliche Rede aus dem Munde der abgebildeten Figur, der sie zugeordnet sind (vgl. etwa Nr. 33 C), oft in Form von Bibelzitaten. Im Unterschied zur Bildbeischrift sind sie als Bildinschriften Bestandteil der Ikonographie.231)

[Druckseite XXXVIII] Die erhaltenen bzw. überlieferten Wand- und Gewölbemalereien bilden nur einen kleinen Teil der ursprünglich einmal vorhandenen malerischen Ausstattung der Kirchen. Die Freilegung mittelalterlicher Wandmalereien im Münster im 19. Jahrhundert hat bedauerlicherweise nicht zu ihrer Erhaltung geführt, sondern zur Entscheidung für eine neue Ausmalung der Kirche in Anlehnung an die vorgefundenen Motive.232) Die heute sichtbaren Beischriften zu den Wandmalereien beruhen nicht auf gesicherten Vorlagen, sondern sind frei ergänzt und können somit in keiner Weise als nicht-originale Überlieferung verlorener Inschriften verstanden werden. Die Wand- und Gewölbemalereien in Schwarzrheindorf haben bekanntlich die Jahrhunderte nur überstanden, weil sie seit dem 17. Jahrhundert übertüncht waren.233) Auch ihre Überlieferung hat unter der Vorgehensweise des ersten Restaurators gelitten, der in künstlerischer Freiheit ergänzt und verändert hat. Dennoch vermitteln die Schwarzrheindorfer Malereien auf besonders beeindruckende Weise die großartige Wirkung eines komplett ausgemalten Kirchenraumes. Die Wandmalereien der Bonner Kirchen befanden sich bereits zum Zeitpunkt ihrer Aufdeckung und Dokumentation allesamt in einem schlechten, zuweilen sogar katastrophalen Zustand. In der Unterkirche in Schwarzrheindorf können überwiegend nur noch Wortfragmente oder gar einzelne Buchstaben mit annähernder Sicherheit festgestellt werden (Nr. 15). Das betrifft besonders die Inschriften, die über oder unter den Darstellungen auf Schriftstreifen ausgeführt waren und wohl identifizierende und auch interpretierende Funktion gehabt haben dürften. Doch auch die noch erhaltenen Inschriften zu den Malereien in der Oberkirche (Nr. 22) und in der Helenenkapelle (Nr. 54) sowie die verlorenen Beischriften aus der Ramersdorfer Deutschordenskapelle (Nr. 33) sind nur unvollständig und teilweise unsicher überliefert. Während die Inschriften des 12. Jahrhunderts in Schwarzrheindorf in romanischer Majuskel ausgeführt sind, wurde für die jüngeren Inschriften ab dem 14. Jahrhundert die gotische Minuskel bevorzugt. Ganz ungewöhnlich auch für Beischriften zu Wandmalereien, die der Buch- und Urkundenschrift technisch näher stehen als etwa Inschriften in Stein oder Metall, ist die Buchminuskel, in der die Beischriften zu einer Reihe von Heiligendarstellungen in der Oberkirche in Schwarzrheindorf ausgeführt sind (Nr. 22 C – K).

4.5. Religiöse Kleindenkmäler

Im 17. Jahrhundert wurden vor allem im ländlichen Bereich zahlreiche religiöse Kleindenkmäler als Ausdruck katholischer Frömmigkeit errichtet, von denen viele mit Inschriften versehen sind. Während sich die Überlieferung von Inschriften an Bildstöcken und Heiligenhäuschen im Bonner Bestand allerdings auf jeweils nur zwei Träger beschränkt,234) sind immerhin 28 Wegekreuze mit Inschriften bekannt, die in den umliegenden (heute zu Bonn gehörenden) Dörfern aufgestellt waren. Das älteste von ihnen wurde 1626 in Mehlem errichtet (Nr. 151). Es folgen Wegekreuze in Plittersdorf (Nrn. 155, 175), Endenich (Nr. 198), Friesdorf (Nr. 202), Lannesdorf (Nr. 215), Beuel (Nrn. 302, 352), Pützchen (Nr. 359), Oberkassel (Nr. 387), Godesberg (Nrn. 393, 399), Ramersdorf (Nr. 417), Ippendorf (Nr. 418), Dottendorf (Nr. 446), Kessenich (Nr. 447), Lessenich (Nrn. 475 f.) sowie in Rüngsdorf235) und Vilich.236) Diese bemerkenswerte Dichte an Wegekreuzen setzt sich auch nach 1689 bis zum Ende des 18. Jahrhunderts fort.237) Aus dem Bereich der alten Stadt Bonn hingegen ist kein Wegekreuz aus der Zeit bis 1689 überliefert.238) Das scheinbar plötzliche Auftauchen von Wegekreuzen, Bildstöcken und Heiligenhäuschen im 17. Jahrhundert hat seine Ursachen in den politischen und religiösen Entwicklungen des 16. Jahrhunderts. Die Territorialisierung von Fragen der Religionsausübung führte dazu, daß auch das Wallfahrtswesen regionalisiert und zugleich seitens der Obrigkeit gelenkt wurde.239) Wallfahrten wurden zunehmend in nahegelegene Wallfahrtsorte unternommen.240) Das damit verbundene (Wieder)Aufblühen lokaler oder regionaler Wallfahrten ging mit der Ausstattung der Wallfahrtswege mit neuen Wegedenkmälern einher. Zum anderen war ein großer [Druckseite XXXIX] Anteil der älteren Bildstöcke und Wegekreuze in den religiösen Wirren des 16. Jahrhunderts zerstört worden und wurde im Laufe des 17. Jahrhunderts ersetzt.241) Diese Entwicklung spiegelt sich im Bonner Befund wider.

Bildstöcke tragen im über dem Sockel und dem Schaft befindlichen Aufsatz meist Reliefdarstellungen von Heiligen oder Szenen aus der Passion Christi.242) Das Heiligenhäuschen unterscheidet sich davon durch seine Hausform, die die Unterbringung einer halb- oder vollplastischen Darstellung in einer überdachten Nische ermöglicht. Die Aufstellung von Bildstöcken an verschiedenen Wegen, die zum Kreuzberg hinaufführen, in den Jahren um 1616 (Nrn. 119, 123) hängt mit dem Wiederaufleben der Wallfahrten zum Kreuzberg zusammen.243) Die Bildstöcke am Poppelsdorfer Wallfahrtsweg (Nr. 123) ersetzten ältere Denkmäler, die sich offenbar (aufgrund von Vernachlässigung oder Zerstörung?) in schlechtem Zustand befunden hatten. Ihre Darstellung der Schmerzen Mariens und der lateinische Mariengruß lassen eine direkte Verbindung zu den Prozessionen erkennen, die an den Festen Compassio Mariae (am Freitag nach Jubilate) und Kreuzerhöhung (14. September) stattfanden. Dasselbe gilt für den Bildstock am Stationsweg mit einer Kreuzigungsdarstellung und einem Zitat aus den alttestamentlichen Lamentationes, das typologisch auf die Leiden Mariens bezogen wird (Nr. 119). Ähnlich konkrete Zusammenhänge lassen sich für das Heiligenhäuschen in Graurheindorf nicht feststellen (Nr. 217), obwohl auch seine vollplastische Pietà und die Widmung zu Ehren Gottes und der schmerzensreichen Mutter auf die Leiden Mariens Bezug nehmen. In einer Inschrift am verlorenen Heiligenhäuschen in Duisdorf wird der heilige Rochus um Hilfe gegen Pest, Hunger und Krieg gebeten (Nr. 284). Dieses Gebet gibt den Ängsten und Nöten der Bevölkerung im 17. Jahrhundert Ausdruck. Bei den Inschriften an Bildstöcken und Heiligenhäuschen steht also das religiöse Anliegen im Vordergrund.

Die Bonner Wegekreuze sind bis in die 60er Jahre des 17. Jahrhunderts ausschließlich aus Trachyt,244) danach zunehmend häufig aus Latit bzw. Andesit gehauen.245) In wenigen Fällen wurde Basaltlava verwendet (Nrn. 417, 475). Der Form nach entsprechen sie überwiegend dem „barocken Gliederkreuz“,246) das im 17. Jahrhundert nur im Rheinland und am weitaus häufigsten im Bonner Raum verbreitet war. Es setzt sich von unten nach oben aus folgenden Teilen zusammen: Basis, Sockelteil, Zwischenplatte, Mittelteil, Abdeckhaube und Kreuz. Die höheren, vertikal bestimmten Teile (Sockel, Mittelteil, Kreuz), die durch flachere, eher horizontal ausgerichtete Teile (Basis, Zwischenplatte und Abdeckhaube) voneinander getrennt werden, treten stärker in den Vordergrund. Optischer Anziehungspunkt ist der Mittelteil; er wird bei den meisten Kreuzen durch eine Muschelnische aufgelockert, die für die Aufstellung von Kerzen oder Blumen auf der Zwischenplatte mehr Raum gibt. Fast alle Wegekreuze tragen eine Stifterinschrift, die sich im allgemeinen am Sockel befindet.247) Diese Stifterinschrift ist an zwei Vilicher Kreuzen in lateinischer Sprache formuliert (Nrn. 238, 361), ansonsten in Deutsch. Eine nur fragmentarisch erhaltene Inschrift ist teilweise lateinisch, teilweise deutsch ausgeführt.248) Einige Inschriften beinhalten Widmungen zur Ehre Gottes,249) zu ehren der heiligen dreyfaltigkeit (Nr. 359) oder zu ehren Iesus Maria Ioseph (Nr. 447). Der Anlaß für die Stiftung wird in keinem Fall genannt. Den Inschriften zufolge wurden die Wegekreuze häufig von Ehepaaren gestiftet.250) Vielleicht darf man in diesen Fällen auf private Gründe für die Stiftung schließen, die aber nicht unbedingt mit einem bestimmten äußeren Anlaß (etwa einem Todesfall in der Familie) verbunden gewesen sein müssen, sondern auch allgemein in der persönlichen Religiosität der Stifter liegen können – vielleicht verbunden mit dem Wunsch nach dem Nachweis einer gewissen Wohlhabenheit. An einen konkreten Stiftungsanlaß wird man allerdings in den Fällen denken, in denen das Tagesdatum der Errichtung des Kreuzes überliefert wird.251) Auf einem Kreuz in Bad Godesberg werden die Stifter als gewessene eheleutt bezeichnet (Nr. 393). Mindestens ein Ehepartner wird also zum Zeitpunkt der Errichung des Kreuzes [Druckseite XL] bereits verstorben gewesen sein; die Stiftung mag daher – vielleicht aufgrund einer testamentarischen Verfügung – aus Anlaß des Todes erfolgt sein. Die Stifter mehrerer Wegekreuze bekleideten Ämter in der dörflichen Selbstverwaltung oder im kirchlichen Bereich, waren Schöffen (Nrn. 198, 249) oder Schultheiß (Nrn. 238, 249), Kellner (Nr. 238) oder Stiftsoffermann (Nr. 243). Zwei Schöffen der Propstei Endenich sind als gemeinsame Stifter eines Kreuzes bezeugt (Nr. 198), und 1663 ließen der Schultheiß und drei Schöffen des Vilicher Gerichts gemeinsam ein Kreuz errichten (Nr. 249). In beiden Fällen kann man wohl einen Zusammenhang zwischen der Stiftung und dem Amt annehmen. Eine ähnliche Verbindung zwischen den sechs Stiftern eines Rüngsdorfer Kreuzes von 1684 (Nr. 390) ist nicht nachweisbar, nur zwei der Stifter sind als Schöffen belegt. Ungewöhnlich ist, daß die Inschrift offenbar auch Auskunft über die Finanzierung des Kreuzes gibt: Die beiden erstgenannten Personen haben zwei Drittel, die übrigen vier ein Drittel der Kosten für das Kreuz übernommen. Eine Gruppe von vier Personen stiftete ein Kreuz auf dem Bad Godesberger Burgfriedhof und ließ ihre Initialen und Hausmarken darauf anbringen. Die meisten Kreuze wurden also von ortsansässigen Bürgern errichtet, und zwar von Ehepaaren oder kleineren Personengruppen, die sich dann die Kosten teilen konnten. Eine Ausnahme bildet ein Wegekreuz in Lessenich, das von einer Einzelperson, und zwar von einer Frau, gestiftet wurde (Nr. 476). Stifter aus dem adeligen oder klerikalen Umfeld sind der Deutschordenskomtur Edmund Gottfried von Bocholz (Nr. 417), die Vilicher Äbtissin Elisabeth Helena von Haeften (Nr. 247) und der Vilicher Pastor und Kanoniker Johannes Unckelbach (Nr. 361). Neben den Stifterinschriften tragen die Wegekreuze selten mehr als einen Kreuztitulus oder eine Datierung. Auf einem heute verlorenen Kreuz aus Plittersdorf war ein Bibelzitat angebracht (Nr. 155), eine religiöse Sentenz ziert ein grabkreuzförmiges Wegekreuz in Oberkassel (Nr. 387).

4.6. Inschriften zur Verehrung der Thebäischen Märtyrer

Eine kleinere Gruppe von Inschriften thematisiert die Verehrung der Märtyrer der Thebäischen Legion, zu denen auch die Patrone des Cassiusstiftes zählen, Cassius, Florentius und Mallusius. Durch die wohl im 10. Jahrhundert abgefaßte Passio Gereonis des sog. Helinandus wurde die Legende verbreitet, nach der die Thebäischen Märtyrer Cassius und Florentius in Bonn den Tod gefunden hatten.252) Als man beim Neubau der Cassiuskirche im 11. Jahrhundert unter dem Altarraum der Vorgängerkirche auf Gräber stieß, vermutete man in ihnen offenbar die Gräber der Stiftspatrone und weiterer Thebäischer Märtyrer. Die Särge wurden freigelegt, geöffnet und die Gebeine entnommen, die Gräber beim Bau der Krypta geschützt.253) Aus dieser Zeit stammen zwei heute verlorene Sarkophage, die im nördlichen Querarm bzw. am nördlichen Vierungspfeiler des Langschiffes aufgestellt waren (Nr. 6). Ihre metrischen Inschriften bezeichnen die im Sarkophag verschlossenen Überreste als die Gebeine von Angehörigen („socii“) der Thebäischen Legion und erinnern an deren Märtyrertod. Am 2. Mai 1166 erhob der Kölner Erzbischof Rainald von Dassel mit Propst Gerhard von Are die Gebeine der Märtyrer Cassius, Florentius und Mallusius.254) Eine undatierte, sicher nach 1166 ausgeführte Inschrift im Chor des Münsters erinnert nicht nur an den Translationsakt, sondern auch daran, daß die Thebäer unter Kaiser Maximin das Martyrium erlitten und ihre Gebeine (der Legende nach) von der heiligen Helena aufgefunden wurden (Nr. 80). Auch die Inschrift auf der Bleitafel in Gerhards Sarg hält fest, daß der Verstorbene corpora sanctorum martyrum trantulit (!) eisque ornamenta multa contulit (Nr. 18). Unter den ornamenta multa kann man sich vielleicht (unter anderem?) die Reliquienschreine vorstellen, die bis zum Truchsessischen Krieg die Gebeine der Stiftspatrone verschlossen hielten. Auch eine verlorene Erinnerungsinschrift aus dem Münster betont, daß Gerhard zum Lob der heiligen Thebäer solvit tot vota laborum („so viele Gelübde erfüllt hat“) (Nr. 20). Die Verehrung der Thebäischen Märtyrer erfuhr also auch nach Ausweis der inschriftlichen Quellen durch Gerhard von Are eine entscheidende Förderung.

Die Reliquienschreine mit den Gebeinen der Stiftspatrone wurden auf dem Hauptaltar aufgestellt. Balken zu beiden Seiten des Altars trugen Inschriften, die auf diese Reliquien Bezug nahmen (Nr. 60). Erstmals wird einer der Patrone – Cassius – namentlich genannt und als „Hoffnung“, „Heil“ und als „Segen spendend“ gepriesen. Florentius und Mallusius hingegen werden lediglich umschreibend erwähnt. Auch das Gewölbe über dem Altar trug eine zwar nicht ausdrücklich, wohl aber durch [Druckseite XLI] ihren Anbringungsort auf die Märtyrer bezogene Inschrift, ein in drei Verse gefaßtes poetisches Märtyrerlob (Nr. 61). Die befruchtende Wirkung des Blutes der christlichen Märtyrer streicht auch ein Vers des in der Nähe der Propstei angebrachten Städtelobs „Bonna solum felix ...“ heraus: Florida martyrio, terra sacrata Deo („blühend durch das Martyrium als Gott geweihte Erde“) (Nr. 71). Auffallend ist, daß nur eine der Inschriften, die die Verehrung der Thebäischen Märtyrer zum Gegenstand haben, einen von ihnen – Cassius – mit Namen nennt.255) In allen anderen Inschriften hingegen werden sie als Gruppe behandelt, werden noch nicht einmal die Stiftspatrone Cassius, Florentius und Mallusius aus der Schar der „socii“ herausgehoben.

5. Schriftformen

5.1. Ältere Majuskelschriften (Kapitalis, romanische und gotische Majuskel)

Die ältesten erhaltenen Bonner Inschriften aus nachrömischer Zeit sind in einer Majuskelschrift ausgeführt, die sich an der unter karolingischem Einfluß wieder aufgenommenen Kapitalis nach dem Vorbild der antik-römischen Capitalis quadrata orientiert.256) Die Grundformen der Buchstaben sind ganz überwiegend dem kapitalen Alphabet entnommen, nur in wenigen Fällen werden eckige257) oder runde258) Sonderformen verwendet. Festzuhalten bleibt jedoch, daß alle 16 Inschriften in früher Majuskel, die sich mit zwei Ausnahmen an sogenannten Memoriensteinen befinden,259) das karolingische Ideal der Kapitalisschrift bei weitem nicht erreichen. Keine der Bonner Inschriften weist eine entsprechende Proportion der Buchstaben, eine deutliche Unterscheidung zwischen Haar- und Schattenstrichen oder die konsequente Verwendung von Bogen- und Linksschrägenverstärkungen sowie Serifen auf.260) Die in der älteren Forschung verbreitete Neigung, zumindest einige der Steine ins 9. Jahrhundert zu datieren,261) wird daher durch den paläographischen Befund nicht gestützt. Vielmehr dürfte keine der Inschriften vor dem 10. Jahrhundert angefertigt worden sein, auch eine Entstehung im 11., bei einigen Stücken selbst im 12. Jahrhundert ist nicht auszuschließen. Bemerkenswert ist die Verwendung von Dreispitzen als Worttrenner in einer Inschrift des 11. oder 12. Jahrhunderts (Nr. 16). Abkürzungen werden auf den Memoriensteinen vor allem im Bereich der Datierung auf dem Querbalken des Kreuzes verwendet, wo nicht viel Platz zur Verfügung stand. Buchstabenverschränkungen, Ligaturen262) und Enklaven263) kommen kaum vor.

Die Erkenntnismöglichkeiten zur Paläographie der Bonner Kapitalis-Inschriften des 10. bis 12. Jahrhunderts werden durch zwei Umstände allerdings erheblich eingeschränkt: Zum einen ist allen betreffenden Bonner Inschriften gemeinsam, daß sie nicht sicher, sondern nur in einen Zeitraum von mehr als 100, ja in einigen Fällen sogar mehr als 200 Jahren datierbar sind; zum anderen läßt der Erhaltungszustand in einigen Fällen kaum Aussagen zur Schrift zu.264) Deutliche Qualitätsunterschiede in der Ausführung der Inschriften verunklaren das Bild zusätzlich. Zu den vergleichsweise gut erhaltenen und sorgfältig gearbeiteten Inschriften zählt die Gedenkinschrift für einen Godescalc (Nr. 2, Abb. 1). Die Buchstaben sind nicht tief eingehauen, zudem fehlen Verstärkungen der Bögen und der linken Schräghasten, wie sie für die karolingische Kapitalis typisch sind, ebenso wie der Wechsel zwischen Haar- und Schattenstrichen. Die Schrift wirkt daher dünn und flach und läßt jeden repräsentativen Charakter vermissen. Die Buchstaben sind jedoch sorgfältig gestaltet und orientieren sich in Proportion und Linienführung (etwa bei der stachelförmigen Cauda des R) weitgehend am klassischen Ideal. Das eingerollte G allerdings weist eindeutig in die nachkarolingische Phase, so daß man insgesamt zu einer Datierung in die zweite Hälfte des 10. oder die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts gelangt. Noch deutlichere [Druckseite XLII] Abweichungen von den uns bekannten karolingischen Inschriften zeigen der Gedenkstein für Remig[..], wo etwa der untere Bogen des B kleiner ist als der obere (Nr. 3, Abb. 2), und die Fragmente Nr. 8 und Nr. 10, wo schmale und breite Buchstaben wechseln und Sporen nur in Ansätzen zu erkennen sind. Von deutlich höherer Qualität ist der Gedenkstein für den Jungen Arn aus Dottendorf (Nr. 7, Abb. 8). Raumaufteilung und Proportionierung der recht schmalen Buchstaben wirken harmonisch. Eine Verflachung der Bögen bei B, C und D unterstreicht die Neigung zu eckigeren Formen wie dem eckigen G. Ebenfalls eher schmal proportioniert sind die Buchstaben auf dem Gedenkstein für Fritheburhc und Gutuupho (Nr. 4, Abb. 3), auf dem auch ein eckiges C verwendet wird. Beide letztgenannten Steine entsprechen aus schriftgeschichtlicher Sicht am ehesten den Formen des 11. Jahrhunderts. Paläographisch ergiebiger als die teilweise nur schlecht erhaltenen sogenannten Memoriensteine sind die drei erhaltenen Fragmente einer Steinplatte, die eine Grab- oder Memorialinschrift getragen haben dürften (Nr. 11, Abb. 11–13). Breite Buchstaben und kreisrunde Bögen bestimmen den Gesamteindruck, ebenso aber Ligaturen, Verschränkungen und Enklaven, die eine Datierung der Inschrift ins 11. Jahrhundert nahelegen.

Im Laufe der Zeit wurden in die epigraphischen Schriften zunehmend neue, vor allem runde Formen aufgenommen und gerne im Wechsel mit kapitalen Buchstaben verwendet. Im Zusammenwirken mit einer flächigeren Gestaltung der Buchstabenkörper, mit Ligaturen, Enklaven und Verschränkungen ergab sich daraus eine ornamentale Schrift, die in der epigraphischen Paläographie als romanische Majuskel bezeichnet wird.265) In Bonn sind acht Inschriftenträger mit Texten in romanischer Majuskel aus dem 12. und 13. Jahrhundert erhalten, einige weitere sind in Nachzeichnungen überliefert, die zumindest hinreichende Rückschlüsse auf die Schriftart zulassen. Neben den paläographisch kaum zu beurteilenden Beischriften zu den Wandmalereien in der Doppelkirche in Schwarzrheindorf (Nr. 15, Abb. 15–20; Nr. 22, Abb. 21–27) und der Inschrift auf der bleiernen Sargtafel des Propstes Gerhard von Are (Nr. 18, Abb. 29) handelt es sich durchweg um Steininschriften. Unter ihnen ragen die Gedenkinschrift für Gerhard von Are (Nr. 17, Abb. 28), die Schwarzrheindorfer Weiheinschrift (Nr. 21, Abb. 30) und die Grundsteinlegungsinschrift der Godesburg (Nr. 29, Abb. 31) aufgrund ihrer außerordentlichen Qualität hervor. Allen drei Inschriften gemeinsam ist die gelungene Verteilung der Schrift, die sorgfältige Gestaltung der Sporen und die zurückhaltende Verwendung unzialer bzw. runder Formen. Auch zeigen alle drei Inschriften erst vorsichtige Ansätze zu einer flächigeren Ausprägung der Bögen und Hasten. Während die Are-Inschrift und die Grundsteinlegungsinschrift einen sehr ruhigen, statischen Gesamteindruck vermitteln, wirkt die Schwarzrheindorfer Inschrift vor allem aufgrund einer Reihe von Ligaturen und Enklaven unruhiger und bewegter. Man kann daher ausschließen, daß die vielleicht zeitgleich entstandenen Inschriften im Münster und in Schwarzrheindorf von derselben Hand gefertigt wurden, zumal signifikante Unterschiede in der Buchstabenform (E, H, R) feststellbar sind.

Im Bonner Bestand singulär ist die Gedenkinschrift für eine Gerlint (Nr. 14, Abb. 14), die wohl das früheste, zugleich aber – im Sinne der obigen Charakterisierung – ausgeprägteste Beispiel einer romanischen Majuskel in Bonn darstellt. Ihr Schriftbild ist durch variierende Buchstabengröße, deutliche Bogen- und Hastenverstärkungen, einen großen Formenreichtum sowie eine Vielzahl von Ligaturen und Enklaven geprägt. Hinsichtlich der Qualität der handwerklichen Ausführung erreicht sie allerdings bei weitem nicht das Niveau der drei erstgenannten Inschriften.

Im Unterschied zur Kapitalis und zur romanischen Majuskel sind Inschriften in gotischer Majuskel für Bonn kaum überliefert, was sicher mit der insgesamt sehr geringen Überlieferungsdichte im 13. und 14. Jahrhundert zusammenhängt. Der Bestand an Steininschriften beschränkt sich auf drei Fragmente, von denen zwei nur noch drei bzw. vier Buchstaben aufweisen (Nrn. 40, 40a). Lediglich ein Grabplatten-Fragment bietet mit einer erhaltenen Langseite etwas mehr Schriftbestand (Nr. 37). Neben einem größeren Anteil an runden, nichtkapitalen Grundformen (u. a. dem ersten Bonner Beleg für ein pseudounziales A) zeigt es ausgeprägte Bogenschwellungen, den Wechsel zwischen breiten Hasten und haarfeinen Balken sowie Abschlußstriche bei C, E und M. Die Buchstaben sind recht breit ausgeführt. Die gotische Majuskel ist hier in ausgereifter Form umgesetzt, doch ist die durch starke Stilisierung gekennzeichnete späte Entwicklungsphase der Schrift noch nicht erreicht.

Neben diesen wenigen und zur Nachzeichnung einer Schriftentwicklung völlig unzureichenden Beispielen für in Stein gehauene gotische Majuskelinschriften ist in Bonn nur eine in Metall gegossene Glockeninschrift in dieser Schriftart erhalten. Die 1500 von Clais Richert gegossene Glocke in [Druckseite XLIII] Oberkassel (Nr. 52, Abb. 45) trägt schlanke Buchstaben mit weit ausgezogenen Sporen. Verdickungen an den Sporenenden sowie eng eingerollte Bogenenden stehen als verspielte Elemente der eher streng wirkenden Form der Buchstaben gegenüber, die durch nur mäßige Bogenschwellungen und kräftige Abschlußstriche betont wird. Eine Verbreiterung der Hasten- und Bogenenden, Schafteinschnürungen und ähnliche Elemente einer späten gotischen Majuskel fehlen hier. Die Inschrift stellt somit ein Beispiel für die häufig feststellbare und aus der Verwendung von Modeln erklärbare Neigung der Glockengießer dar, alte Schrifttraditionen der Werkstatt fortzusetzen.

5.2. Minuskelschriften (gotische Minuskel, Fraktur, humanistische Minuskel)

Seit dem zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts266) wurde die als Buchschrift gebräuchliche Textura zunächst gelegentlich, bald zunehmend häufiger auch für Inschriften verwendet, bis sie sich zur vorherrschenden Schrift des späteren 14. und vor allem des 15. Jahrhunderts entwickelte. Damit fand erstmals eine Kleinbuchstabenschrift – die gotische Minuskel – in Inschriften Verwendung, die das Zweilinienschema der Majuskelschriften sprengte und in dieser Hinsicht neue Anforderungen an die ausführenden Künstler und Handwerker stellte. Ihr kennzeichnendes Merkmal ist die Brechung aller Bögen und ihre Umformung in gerade Elemente, woraus sich das Fehlen runder Buchstabenelemente und eine Betonung der senkrechten Buchstabenteile gegenüber den waagerechten ergibt. Da auch die im Mittellängenbereich stehenden Schäfte oben und unten gebrochen werden,267) weist die gotische Minuskel ein gleichmäßiges, oft gitterartiges Schriftbild auf, das mehr auf die ornamentale Qualität als auf die Lesbarkeit der Schrift zu zielen scheint. Die gotische Minuskel wurde als vollständig ausgebildete Schrift in den epigraphischen Bereich übernommen und erfuhr dort nur geringfügige Veränderungen im Sinne einer Weiterentwicklung. Immerhin können die Ausprägung des Gittercharakters, die Länge oder Kürze der Ober- und Unterlängen sowie die Verwendung von Versalien und Zierformen als schriftgeschichtlich relevante Kriterien zur Beurteilung einer gotischen Minuskel herangezogen werden.

Die frühesten Inschriften in gotischer Minuskel im Bonner Bestand finden sich im Bereich der Wand- und Tafelmalerei (Nrn. 33, 34). Die Malereien sind allerdings heute verloren, so daß eine Überprüfung der Schrift am Original nicht mehr möglich ist. Die älteste gotische Minuskel wurde nach kunsthistorischem Urteil um 1330 in der Deutschordenskapelle in Ramersdorf angebracht und wäre damit zu den frühesten Belegen in Deutschland zu rechnen. Bei der Bewertung dieser Feststellung ist allerdings zu berücksichtigen, daß Minuskelschriften im Bereich der Wand- und Tafelmalerei deutlich früher Verbreitung fanden als etwa in Stein oder Metall.268) Bereits 1369 wurde die erste gotische Minuskel in Stein gehauen (Nr. 35, Abb. 33). Sie weist, wie es für eine frühe gotische Minuskel typisch ist, sehr kurze Ober- und Unterlängen auf und entfernt sich in dieser Hinsicht noch nicht sehr weit vom zuvor üblichen Zweilinienschema. Auch die Versalien stammen aus der gotischen Majuskel, so daß insgesamt noch eine gewisse Verbundenheit mit dieser Schrift feststellbar ist. Etwa denselben Entwicklungsstand zeigt die Inschrift auf der Tumbendeckplatte für Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg (Nr. 39, Abb. 40). Sowohl aus paläographischen als auch aus stilistischen Gründen kann die Platte nicht unmittelbar nach dem Tode des Erzbischofs im Jahre 1274 angefertigt worden sein, sondern dürfte aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammen. Die Inschrift wurde wohl im 16. Jahrhundert um Namen und Titel des Verstorbenen ergänzt, die an der Kopfseite in Fraktur nachgetragen wurden. Eine 1395 für einen Priester des Cassiusstiftes angefertigte Grabplatte (Nr. 36, Abb. 35–36) trägt eine Minuskel, die bereits deutliche Ober- und Unterlängen und zweimal den typischen Nexus von d und e aufweist. Die nächste sicher datierbare gotische Minuskel stammt erst von 1453.269) Sie weist erstmals eine leichte Spaltung der Hastenenden bei den ausgeprägten Oberlängen auf, die dann bei der Inschrift auf der Tumbendeckplatte für den 1480 verstorbenen Erzbischof Ruprecht von der Pfalz (Nr. 50, Abb. 37–39) vertieft wird. Hier finden sich auch bereits regelmäßig i-Punkte und Bögelchen über dem u. Auch im 16. Jahrhundert wurde die gotische Minuskel noch gelegentlich verwendet (Nrn. 64; 74, Abb. 52). Der späteste Bonner Beleg einer in Stein gehauenen gotischen Minuskel befindet sich auf dem Grabkreuz für Heinrich Thevis aus dem Jahre 1582 (Nr. 84). Es handelt sich zugleich um das einzige erhaltene Beispiel einer gotischen [Druckseite XLIV] Minuskel auf einem frühneuzeitlichen Grabkreuz in Bonn. Nicht sicher datierbar ist das Fragment einer Steinplatte, das eine sehr unvollständige Inschrift in gotischer Minuskel mit Versalien aus der romanischen Majuskel trägt (Nr. 71a, Abb. 34a). Es ist vor allem wegen des recht seltenen und in Bonn ganz singulären kastenförmigen a bemerkenswert.

Auch vier der erhaltenen Bonner Glocken tragen Inschriften in gotischer Minuskelschrift. Obwohl zwischen dem Guß der ältesten im Jahre 1464 (Oberkassel, Nr. 46, Abb. 44) und der jüngsten 1535 (Jesuitenkirche, Nr. 65) immerhin siebzig Jahre liegen, läßt sich beim Vergleich der vier Glocken keine Veränderung der Schrift im Sinne einer (Weiter)Entwicklung feststellen. Auch hier wirken die Verwendung von Modeln und die auf ein Zweilinienschema ausgerichtete Begrenzung des Schriftfeldes bewahrend, ja hemmend. Die Ober- und Unterlängen sind aufgrund der die Zeile begrenzenden Stege sehr reduziert. In allen Fällen ist die Fahne des r als Quadrangel mit angesetztem Zierstrich gestaltet und der mehr (Nr. 47, Abb. 46–47; Nr. 62, Abb. 48) oder weniger (Nr. 46, Abb. 44) zu einem Strich reduzierte Balken des e unten nach rechts umgebogen. Die Häufigkeit und Gestaltung der Zierformen ist bei den Glocken offenbar weniger ein Datierungs- als ein Qualitätsmerkmal.

Auch die Fraktur wurde als voll entwickelte Schrift aus Buch- und Druckschriften des frühen 16. Jahrhunderts in Inschriften übernommen.270) Im Unterschied zur gotischen Minuskel werden in der Fraktur die Bögen wieder gerundet, allerdings sind sie nicht kreisrund, sondern spitzoval. Schwellzüge271) und -schäfte272) sowie die Ausgestaltung der Versalien durch Zierformen ergänzen den leichten, verspielten Gesamteindruck, den die Fraktur in ihrer vollen Ausprägung vermittelt.

In Bonn setzt die Rezeption der Fraktur etwa 1580 ein, das späteste Beispiel datiert von 1667 (Nr. 285, Abb. 126). Erhalten bzw. sicher überliefert sind neun Inschriften in Fraktur, davon sieben in Stein gehauen und zwei weitere gemalt. Fünf der neun Inschriften befinden sich in Vilich, davon vier auf Grabkreuzen bzw. einem Grabstein für Pfarrangehörige, die keinerlei herausgehobene Position bekleideten. Dazu gehören zwei Grabinschriften von 1580 (Nr. 82) bzw. aus den Jahren 1580–89 (Nr. 87, Abb. 123), die mit der Inschrift auf der Rückseite des Grundsteins der Godesburg (Nr. 29, Abb. 32) und der nicht sicher datierbaren Kopfzeile der Tumbeninschrift für Erzbischof Engelbert von Falkenburg (Nr. 39, Abb. 40) die Gruppe älterer Frakturinschriften bilden. Die älteste, nur im Foto überlieferte Inschrift von 1580 weist das einstöckige a und als Versal das zweistöckige Z auf. Die ebenfalls in den 80er Jahren des 16. Jahrhunderts entstandene Inschrift auf einem Vilicher Grabkreuz (Nr. 87) läßt bei e, g, o sowie den Oberlängen von f und s bereits deutliche Rundungen erkennen, weist aber weder Schwellzüge noch typische Zierformen auf. Dieser Befund entspricht der nicht sehr hohen Qualität der eher unbeholfen gehauenen Inschrift. Weitaus sorgfältiger ist die Kopfzeile der Inschrift auf der Tumba für Erzbischof Engelbert von Falkenburg gearbeitet, die allerdings aufgrund der Anbringung der Platte kaum zu lesen ist und paläographisch nicht zufriedenstellend untersucht werden kann. In einer qualitätvollen Fraktur, die durch ihre Schlichtheit hervorsticht, ist die Inschrift auf dem Retabel des Geburt-Christi-Altars von 1622 im Münster ausgeführt (Nr. 133, Abb. 69–70). Die Schwellzüge sind sorgfältig ausgestaltet, die Bögen spitzoval geformt. Auf die Verzierung der freien Schaft- und Bogenenden wird jedoch verzichtet. Die Kapitalis-Versalien ergänzen das eher nüchterne Erscheinungsbild der Inschrift. Die beiden jüngsten Frakturinschriften in Stein stammen aus den Jahren 1666 (Nr. 278, Abb. 125) bzw. 1667 (Nr. 285, Abb. 126) und befinden sich wiederum auf Grabkreuzen in Vilich. Die Schrift weist die meisten Merkmale einer voll ausgebildeten Fraktur auf: spitzovales o, Schwellzüge und Zierbögen an den Hasten- und Bogenenden, einstöckiges a und den weit unter die Grundlinie gezogenen Bogen des h. Die Wahl der Fraktur für Grabkreuzinschriften ist für sich genommen schon ungewöhnlich und legt die Vermutung nahe, daß beide Inschriften in derselben Werkstatt angefertigt wurden. Diese Annahme wird durch signifikante Übereinstimmungen in der Ausführung der Schrift und in der Kreuzform gestützt.

Zu den gemalten Frakturinschriften zählt die nach 1583 ausgeführte Inschrift auf der Rückseite der Steintafel mit der Grundsteinlegungsinschrift der Godesburg (Nr. 29, Abb. 32). Mit einstöckigem a, dem allerdings nur zweimal verwendeten Bogen-r sowie mandelförmigen d und o weist sie [Druckseite XLV] typische Formen der Fraktur auf, tendiert aber in der Gestaltung der Gemeinen insgesamt noch zu den eckigeren Formen der gotischen Minuskel. Von den bereits genannten Frakturinschriften unterscheidet sie sich u. a. durch die mit Zierlinien und -schleifen ausgeschmückten Versalien, deren Bögen und Hasten vielfach in Schwellzüge aufgelöst sind. Noch größere Nähe zur Schreibschrift weist die gemalte Bildunterschrift eines Votivbildes aus der Kreuzbergkirche auf (Nr. 188, Abb. 146, 1637 oder wenig später). Die sorgsam ausgeführte Fraktur verzichtet weitgehend auf aufwendige Zierformen und vermittelt daher einen ruhigen und gleichmäßigen Eindruck. Das S besteht aus einem Bogen, dessen Enden sich oben überschneiden.

Zahlenmäßig unbedeutend ist die humanistische Minuskel in Bonn geblieben, die nur auf zwei Trägern überliefert ist. In einem Fall handelt es sich lediglich um die kurze Datierung Anno 1671, die auf die Amtslade des Schuhmacheramtes aufgemalt ist (Nr. 315), im anderen um einen Namen mit Datierung auf einem Schützenkönigschild (Nr. 375, 1682). Beide Belege liegen zeitlich spät und sind aufgrund ihrer Kürze paläographisch wenig ergiebig.

5.3. Jüngere Majuskelschriften (frühhumanistische Kapitalis, Kapitalis)

Seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts erfolgte in den Inschriften der deutschsprachigen Gebiete – parallel zur Verwendung der gotischen Minuskel – die Rückkehr zur Majuskelschrift. Eine im Umkreis italienischer Humanisten entstandene Schrift, die Buchstaben des Kapitalis-Alphabets mit vorgotischen und griechisch-byzantinischen Elementen kombinierte, wurde vorwiegend über Hand- und Druckschriften nördlich der Alpen verbreitet und fand, sicher auch aufgrund ihres äußerst dekorativen Charakters, rasch Aufnahme in die inschriftliche Produktion.273)

Diese sogenannte frühhumanistische Kapitalis ist in Bonn nur an drei Objekten nachweisbar, die erst lange nach der eigentlichen Blütezeit dieser Schriftform zwischen dem Ende des 15. und dem ersten Drittel des 16. Jahrhunderts entstanden sind. Erst 1575 wird auf zwei Grabkreuzen in Dottendorf (Nrn. 78, 79, Abb. 93–94) eine Majuskel gehauen, bei der mit dem retrograden N, spitzovalem O, H mit ausgebuchtetem Balken sowie A mit Deckbalken und gebrochenem Mittelbalken typische Formen der frühhumanistischen Kapitalis das Schriftbild bestimmen. Die auffälligste Buchstabenform beider von derselben Hand stammenden Inschriften ist ein z-förmiges R, das, allerdings aus drei Schrägbalken gebildet, auch andernorts belegt274) und aus dem Bogen-r der Minuskel abgeleitet ist. Hier besteht es aus einem schrägen und zwei waagerechten Balken, entspricht also dem kapitalen Z. Der Steinmetz muß für diese ungewöhnliche R-Form eine Vorlage gehabt haben, die er dann vermutlich – wohl in Unkenntnis der Genese dieser Buchstabenform – leicht abgewandelt (aus seiner Sicht „korrigiert“) hat. Die Kombination der oben beschriebenen Formen des A, H, N und O mit sehr behäbigen, breiten Formen des B (mit gleich großen Bögen), E (mit gleich langen Balken) und L bewirkt, daß der ornamentale, leichte Charakter, den die frühhumanistische Kapitalis im allgemeinen besitzt, kaum zum Tragen kommt. Der eher schwerfällige Eindruck, den die Inschriften hinterlassen, wird allerdings durch die aufgrund der sehr großen Sanidin-Einschlüsse grobe Struktur des Trachyts verstärkt. Mehr als hundert Jahre nach den Dottendorfer Grabinschriften wurde die Stiftungsinschrift am Altar der Kapelle zu den Sieben Schmerzen Mariens in Mehlem ausgeführt (Nr. 379 von 1683). Die typischen Formen der frühhumanistischen Kapitalis (das offene kapitale D, M mit schrägen Außenhasten und kurzem Mittelteil, das retrograde N und das kapitale A mit gebrochenem Querbalken) verleihen der in Holz geschnittenen Inschrift einen ausgesprochen dekorativen Charakter.

Die Überlieferung von Inschriften in frühhumanistischer Kapitalis ist in Bonn als ungewöhnlich spät einzuschätzen. In den bislang vom Inschriften-Unternehmen bearbeiteten Gebieten liegt der zeitliche Schwerpunkt der frühhumanistischen Kapitalis zwischen dem ausgehenden 15. Jahrhundert und dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts. Nur wenige Belege stammen aus dem dritten275) oder gar vierten276) Viertel des 16. Jahrhunderts. Vor allem die Stiftungsinschrift am Mehlemer Altar ist also [Druckseite XLVI] hinsichtlich ihrer Entstehungszeit singulär. Mit lediglich drei Belegen ist der Bonner Bestand an Inschriften in frühhumanistischer Kapitalis zudem äußerst gering. Bei der Beurteilung dieses Umstands ist aber zu berücksichtigen, daß für die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts, in der man am ehesten entsprechende Schriftformen erwarten dürfte, nur zehn Inschriften überliefert sind, von denen fünf nur aus Jahreszahlen bestehen und zwei weitere nicht erhalten sind. Es bleiben demnach nur drei Objekte, die als Träger einer frühhumanistischen Kapitalis in Frage kämen. Darunter sind zwei Glocken, deren Inschriften allgemein eher in einer konservativen als in einer innovativen Schrift ausgeführt sind. Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sehr viel mehr Inschriften in frühhumanistischer Kapitalis angefertigt wurden, die in der Folgezeit verlorengingen und nicht kopial überliefert worden sind. Da gerade kirchliche Ausstattungsgegenstände und liturgisches Gerät recht häufig mit dieser dekorativen Schrift verziert wurden, ist anzunehmen, daß die Plünderungen und Zerstörungen der Kirchenschätze 1583 bzw. 1587 auch eine zahlenmäßig nicht einzuschätzende Anzahl von Inschriftenträgern, u. a. mit frühhumanistischer Kapitalis, betrafen. Der Rückschluß, daß die frühhumanistische Kapitalis in Bonn fast keine Verbreitung gefunden hat, ist daher nicht statthaft.

Das Formenverständnis der frühhumanistischen Kapitalis wirkt in den frühesten Inschriften in Renaissance-Kapitalis nach. Die 1579 auf dem Fuß einer Hostienmonstranz in Rüngsdorf angebrachten Inschriften (Nr. 81, Abb. 138–139) zeigen M mit schrägen Außenhasten und kurzem Mittelteil, N mit geschwungenem Schrägbalken. Die übrigen Buchstabenformen jedoch entsprechen bereits dem Formenkanon der Renaissance-Kapitalis, die sich wiederum (wie die karolingische Kapitalis) am antiken Vorbild orientiert. Die gleiche Form des M wird auf der 1581 angefertigten Grabplatte für Jakob Rempel verwendet (Nr. 83, Abb. 49), und das Grabkreuz für Gerlach Wepper trägt ein A mit gebrochenem Balken, retrogrades N und R, dessen Cauda den Bogen nicht berührt (Nr. 88, Abb. 108). Inschriften unterschiedlichster Qualität weisen im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts also einzelne Elemente der frühhumanistischen Kapitalis auf, tragen aber insgesamt bereits die Züge der Renaissance-Kapitalis. Diese setzt sich rasch durch und bestimmt die epigraphische Produktion des ausgehenden 16. und vor allem des gesamten 17. Jahrhunderts nahezu vollständig.

Die Qualität der Ausführung schwankt dabei erheblich je nach Material und vor allem entsprechend dem sozialen Umfeld des Auftraggebers und des Steinmetzen. Die Inschriften klerikaler Auftraggeber, sei es an Altären, Epitaphien oder Grabplatten, sind im allgemeinen qualitätvoller gearbeitet als Inschriften aus dem bürgerlichen Umfeld auf Grab- und Wegekreuzen. Die Stifterinschrift auf dem Sakramentshäuschen im Chor des Münsters von 1619 (Nr. 124, Abb. 65) kommt dem Vorbild der antik-römischen Capitalis quadrata hinsichtlich der Buchstabenproportionen und der Verwendung von Linksschrägenverstärkungen besonders nahe. Von hoher Qualität ist auch die Schrift auf der großen Margarethenglocke in Graurheindorf (Nr. 139, 1623). Doch auch viele andere Inschriften gerade aus dem Umfeld von Stiftskirchen sind routiniert und sorgfältig ausgeführt, ohne auffällige Merkmale aufzuweisen. Auf deutlich niedrigerem Niveau steht der überwiegende Teil der Inschriften, die von der einfachen städtischen oder dörflichen Bevölkerung in Auftrag gegeben worden sind. Das betrifft vor allem die außerordentlich große Zahl von Inschriften auf Grabkreuzen und religiösen Kleindenkmälern des 17. Jahrhunderts. Allerdings sind innerhalb dieser Trägergruppen deutliche Qualitätsunterschiede feststellbar. Viele Inschriften wirken geradezu unbeholfen und dokumentieren Unsicherheiten in der Proportionierung der Buchstaben, und gerade bei diesen Kreuzen sind häufig auch Fehler bei der Ausführung des Textes festzustellen, die auf mangelhafte Lesekenntnisse des Steinmetzen schließen lassen (vgl. etwa Nr. 150). Der schlichte Gesamteindruck wird bei Trachytdenkmälern durch die großen Sanidin-Einschlüsse noch verstärkt, die den Stein besonders grob erscheinen lassen. Buchstabenformen, die das ganze 17. Jahrhundert hindurch vor allem bei Inschriften geringerer Qualität gerne verwendet werden, sind das A mit gebrochenem Mittelbalken, retrogrades N und S und das Minuskel-b. Daneben steht aber auch eine Reihe sorgfältig und ebenmäßig gehauener Inschriften, die durchaus Formenbewußtsein verraten und als hochwertige Handwerksarbeiten zu werten sind. Dazu zählen etwa die Kreuze für die Familie Simons (Dottendorf, Nr. 183, Abb. 97), für Servatius Nolden (Küdinghoven, Nr. 273, Abb. 105), Wilhelm Pohl (Vilich, Nr. 299, Abb. 127), Johannes Hürter (Oberkassel, Nr. 358, Abb. 117), Jakob Neuser und Gudula Ruelens (Rüngsdorf, Nr. 383, Abb. 122) sowie Johannes Velt und Catharina Klein (Muffendorf, Nr. 391, Abb. 110).

Keiner der Steinmetzen des 17. Jahrhunderts ist namentlich faßbar, doch läßt sich anhand eines Vergleichs der Kreuzformen und der Schrift gelegentlich die Herkunft mehrerer Kreuze aus derselben Werkstatt oder gar ihre Anfertigung von derselben Hand feststellen. Das gilt für eine Gruppe von Kreuzen aus den Jahren 1665 und 1666 in Küdinghoven, die vom selben Steinmetzen stammen [Druckseite XLVII] dürften.277) In Rüngsdorf weisen die Kreuze Nr. 166 (1632, Abb. 121) und Nr. 177 (1636) einerseits sowie Nr. 144 (1624, Abb. 119) und Nr. 187 (1637) andererseits auffällige Ähnlichkeiten auf, so daß man davon ausgehen darf, daß in den 20er und 30er Jahren des 17. Jahrhunderts zumindest zwei Steinmetze für die Rüngsdorfer Pfarrangehörigen jeweils mehrfach tätig waren. In den 80er Jahren des 17. Jahrhunderts wurden in Rüngsdorf zwei Wegekreuze gestiftet, deren Inschriften zahlreiche Übereinstimmungen hinsichtlich der Schrift aufweisen, u. a. dieselben ungewöhnlichen Formen des R und des T.278) Auch in Oberkassel279) und in Muffendorf280) lassen sich anhand der Schrift Werkstattzusammenhänge feststellen.

Die Kapitalis ist seit Anfang des 17. Jahrhunderts auch auf Bonner Glocken belegt. Johann Reutter verwendete für die drei Glocken, die er 1607 (Nr. 103) und 1623 (Nrn. 139, 140) für Kirchen des damaligen Bonner Umlands goß, jeweils sehr qualitätvolle Kapitalisbuchstaben; wegen der variierenden Buchstabenhöhe kann es sich aber nicht um dieselben Model gehandelt haben. Reutters Schriften zeichnen sich ebenso durch breite, flächige Buchstaben, ausgeprägte Sporen sowie Bogen- und Linksschrägenverstärkungen aus wie die Kapitalis, die wohl zwei lothringische Gießer (Peter Dron und Claudius Poincaret?) 1636 für eine Schwarzrheindorfer Glocke verwendeten (Nr. 185, Abb. 140–142). Als wenig geglückt empfindet man bei der Schwarzrheindorfer Inschrift allerdings das plumpe R mit einer am Schaft ansetzenden Cauda, die sich zum äußeren Ende hin verdickt. Ebenfalls flächig gearbeitete, aber deutlich schmalere Buchstaben wählte Johannes Bourlet 1673 für eine Glocke in Küdinghoven (Nr. 328, Abb. 143–144).

Insgesamt ist eine stilistische Entwicklung der Kapitalis im Laufe des 17. Jahrhunderts nicht erkennbar. Es lassen sich aber erhebliche Qualitätsunterschiede feststellen, die nicht nur in einer mehr oder weniger sorgfältigen Strichführung ihren Ausdruck finden, sondern auch in einigen niveautypischen Elementen. Das sind bei einfachen Arbeiten retrograde Formen, das erwähnte A mit gebrochenem Mittelbalken, i-Punkte und Dreispitze als Worttrenner. Beliebte Gestaltungsmittel bei qualitätvolleren Arbeiten sind im 17. Jahrhundert die größenmäßige Hervorhebung von Anfangsbuchstaben und die Verwendung von Trennstrichen und Interpunktionszeichen. Dazu gehört auch die Ligatur eines i und eines i-longa in Form eines Y, die 1575 erstmals belegt ist (Nrn. 78, 79, Abb. 93 f.) und sich besonders in lateinischen Inschriften bei Formen des Genitiv Singular großer Beliebtheit erfreut.281)

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Die in Kapitel 1 der Einleitung erwähnten Inschriften auf bestimmten Trägergruppen, die Gegenstand eigener Fachdisziplinen sind (Siegel, Münzen und Medaillen, Bucheinbände) bleiben von der Bearbeitung durch das Inschriften-Unternehmen ebenso ausgeschlossen wie Inschriften aus serieller Produktion, etwa auf Bestecken oder Keramikwaren. Eine Ausnahme können jedoch auch in diesen Fällen speziell für eine Person, einen Ort oder einen Anlaß hergestellte Produkte bilden.

Auch die jüdischen Inschriften werden – in Abstimmung mit jüdischen Kulturinstitutionen282) – grundsätzlich aus der Bearbeitung ausgeklammert.283) In Bonn betrifft das einige Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof in Schwarzrheindorf, die noch im Bearbeitungszeitraum hergestellt wurden. Dieser älteste jüdische Friedhof Bonns ist Gegenstand eines umfangreichen Katalogs,284) dem eine umfassende Auswertung zur Geschichte der Bonner Juden folgen soll.

Aufgrund des Provenienzprinzips bleiben große Teile der Museumsbestände unberücksichtigt. Das betrifft in Bonn vor allem das Rheinische Landesmuseum, das als Nachfolger des Römischen Provinzialmuseums Bestände aus der gesamten alten Rheinprovinz besitzt. Von diesen sind nur diejenigen [Druckseite XLVIII] Stücke in den Katalog aufgenommen worden, deren Herkunft aus Bonn sicher oder wahrscheinlich ist.

In der Literatur finden sich zahlreiche Erwähnungen heute verlorener Inschriften, ohne daß deren Text überliefert ist. So ist bekannt, daß die Reliquienschreine der heiligen Cassius, Florentius und Mallusius, die im 12. Jahrhundert angefertigt und 1583 im Auftrag von Karl Truchseß zerstört worden waren,285) mit Inschriften ausgestattet waren, wie es bei rhein-maasländischen Schreinen üblich war.286) Der Wortlaut der Inschriften ist jedoch nirgends überliefert, so daß diese Deperdita auch im Rahmen dieses Editionsbandes nicht behandelt werden können. Zuweilen werden in Literatur und Quellen Objekte erwähnt, die zu einer typischen Inschriftenträgergruppe gehören und für die deshalb angenommen werden kann, daß sie mit Inschriften versehen waren. Die Kapitelsprotokolle des Cassiusstiftes vermerken den Guß einer großen Glocke („magnae campanae“) am 23. Oktober 1492.287) Es ist sicher davon auszugehen, daß diese Glocke – wie auch alle Glocken des 1689 zerstörten Münster-Geläuts – mit Inschriften versehen war, die aber nicht überliefert sind. Jakob Campius, Dechant von St. Cassius, stiftete dem Münster 1591 ein Fenster, das seine Wappen und seinen Namen trug.288) Da nicht überliefert ist, in welcher Form der Name auf dem Fenster angebracht war, muß auch diese Stifterinschrift zu den Deperdita gezählt werden. Dasselbe gilt für eine Vielzahl abgetretener Grabplatten und verwitterter Grabkreuze, deren Inschriften nicht mehr lesbar sind.

Bedauerlicherweise gibt es auch eine kleine Zahl durchaus noch existierender Inschriften, die nicht in den Band aufgenommen werden konnten, da die Besitzer den Zugang zu den Trägern verweigerten. Es handelt sich hierbei zum einen um ein Grabkreuz für den 1646 verstorbenen Jakob Thries aus Duisdorf, das sich heute in Privatbesitz befindet.289) Zum anderen betrifft dies mindestens eine Grabplatte aus Ramersdorf, die der Besitzer nach eigenen Angaben angekauft und in seinem Garten in Oberkassel aufgestellt hat.290) Ob sich dort noch mehr Inschriftenträger Bonner Provenienz befinden, war nicht zu erfahren. In beiden Fällen wurde die mehrfach geäußerte Bitte, die Genehmigung zur Lesung der Inschriften und zur Untersuchung des Trägers zu erhalten, ablehnend beantwortet.

Zitationshinweis:

DI 50, Bonn, Einleitung (Helga Giersiepen), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di050d004e002.

  1. Eine Ausnahme stellen zwei Medaillen dar, die aus Anlaß der Grundsteinlegung für die Namen-Jesu-Kirche geprägt wurden und somit in enger Beziehung zur Geschichte Bonns stehen (Nrn. 397, 398). Kapitel 6 der Einleitung enthält eine Zusammenstellung weiterer nicht aufgenommener Inschriften. »
  2. Deutsche Inschriften: Terminologie zur Schriftbeschreibung, erarbeitet von den Mitarbeitern der Inschriftenkommissionen der Akademien der Wissenschaften in Berlin ..., Wiesbaden 1999. »
  3. Erläuterung unter dem Hamburger Kupferstich von F. Ladomin, 1689 (siehe Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, Abb. S. 167). »
  4. Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 174. »
  5. Hüpsch, Epigrammatographie I, Sp. 7. »
  6. Siehe dazu die entsprechenden Abschnitte in Kap. 4 der Einleitung. »
  7. Die Dokumentation der Grab- und Wegekreuze erfolgte in den Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg zumeist durch engagierte Heimatforscher, die der lokalen Geschichtsforschung und der Epigraphik damit einen unschätzbaren Dienst geleistet haben. »
  8. J. Kremer, Studien zum frühen Christentum in Niedergermanien, Diss. phil. Bonn 1993, S. 229–280, bes. S. 258. Siehe dazu auch J. Engemann, Epigraphik und Archäologie des spätantiken Rheinlands, in: Inschriften bis 1300, S. 11–45 (bes. S. 35 f.). »
  9. Höroldt, St. Cassius, S. 45 f. »
  10. Ebd., S. 81–88. »
  11. Siehe H. Preuß, Martin Schenk von Nideggen (1540–1589) und der truchsessische Krieg, in: RhVjbll. 49, 1985, S. 117–138 (131); Ennen/Höroldt, S. 108. »
  12. Pick, Bonner Zeitung 1869, Nr. 167.  »
  13. Eine ausführliche Auflistung der Schenkungen enthält HStAD, Cassiusstift, A. 16. Vgl. dazu Pick, AHVN 42, S. 71 ff. »
  14. Vgl. Nrn. 94 (Maria-Magdalena-Altar), 126 (Dreifaltigkeitsaltar), 133 (Geburt-Christi-Altar). »
  15. Ennen/Höroldt, S. 133. »
  16. Groten, Priorenkolleg, S. 62–71, bes. 70 f. »
  17. Höroldt, St. Cassius, S. 86 f.; Rheinische Geschichte 1, 3, S. 238. »
  18. Auch Erzbischof Heinrich von Virneburg († 1332) wurde dort bestattet, seine Grabinschrift ist jedoch nicht überliefert. »
  19. Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 20. »
  20. K. Hoch, Die Pest in Grau-Rheindorf, in: BGbll. 12, 1958, S. 184–202. »
  21. Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 57. »
  22. Ebd., S. 438. »
  23. Schulten, Hl. Stiege, S. 10. »
  24. Ebd., S. 14 f., 18. »
  25. Vgl. Nrn. 7, 9, 14, 16»
  26. Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 61.  »
  27. Müller-Hengstenberg, Grabkreuze, S. 47. »
  28. Wiedemann, S. 433. »
  29. Siehe dazu A. Schulte, Die Zerstörung der Godesburg 1583 in Wort und Bild der Zeit, in: GodHbll. 17, 1979, S. 130–190. »
  30. Wiedemann, S. 464–467. »
  31. Ebd., S. 244–248. »
  32. Ebd., S. 74 ff. »
  33. Müller-Hengstenberg, GodHbll. 24, S. 56. »
  34. Wiedemann, S. 486. »
  35. H. Kleinpass, Neue Glocken für Mehlem anno 1635, in: GodHbll. 28, 1992, S. 92 f. »
  36. Festschrift 375 Jahre St. Sebastianus-Schützen-Bruderschaft von 1620 Mehlem 1620–1995 (o. O., o. J.), S. 19.  »
  37. Ordnung der löblichen Bruderschaft Sankt Sebastiani Martiris zu Mielheim (Jubiläumsschrift der St. Sebastianus-Männerbruderschaft Mehlem am Rhein, hrsg. anläßlich ihres 350jährigen Bestehens [o. O., o. J.], S. 17). »
  38. Nrn. 130, 154, 157, 163 f., 193, 233, 235, 245, 253, 257, 265, 280, 296, 304, 309, 375, 386»
  39. Giersiepen, Vilich, S. 127–133. »
  40. Nrn. 214, 294, 317, 326, 341, 348, 427, 456.  »
  41. Nrn. 238, 249, 294, 299, 348.  »
  42. Nrn. 185, 186, 205»
  43. Nrn. 203, 210, 236»
  44. Nrn. 102, 127, 231»
  45. Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 76. »
  46. Giersiepen, Vilich, S. 127–133. »
  47. Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 78. »
  48. Ebd., S. 76 f.  »
  49. Herborn, Wallfahrt, S. 128. »
  50. Vgl. Großjohann, Fachwerkhäuser. »
  51. Vgl. Nrn. 72, 75, 76, 85, 107, 191»
  52. Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 366–368; vgl. Hörning, Alltag und Konfession, und die Nrn. 224, 225, 232, 358, 367»
  53. Vgl. etwa die Heidelberger Sammlung des Adamus (DI XII [Heidelberg], S. XVII), die Nürnberger Sammlung Rötenbecks (DI XIII [Nürnberg]), S. XIII ff.) und die Sammlungen Mainzer Inschriften von Heimbach, Helwich, Gudenus und Würdtwein (DI II [Mainz], S. 18 ff.). Zu Helwich siehe R. Fuchs, Georg Helwich – zur Arbeitsweise eines Inschriftensammlers des 17. Jh., in: Deutsche Inschriften. Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik Worms 1986, Vorträge und Berichte, hrsg. v. H. Zimmermann, Stuttgart 1987, S. 73–99. »
  54. HAStK, Best. 1039; zu den Gebrüdern Gelenius siehe A. Franzen in NDB 6, S. 173 f. und L. Ennen in ADB 8, S. 534–537. »
  55. BSBM, Cod. germ 2213. Zu Redinghoven siehe Harleß in ADB 27, S. 535 ff. »
  56. Zu ihm siehe L. Ennen in ADB 11, S. 700 f. »
  57. Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle (Saale), 78 in Yd 2° 39. Zu dieser Handschrift siehe O. Hartwig, Handschriftliches, in: NA 8, 1883, S. 381–383; M. Perlbach, Aus einem verlorenen Codex traditionum der Bonner Münsterkirche St. Cassius und Florentius, in: NA 13, 1888, S. 145–170; W. Levison, Die Bonner Urkunden des frühen Mittelalters, in: BJbb. 136/137, 1932, S. 217–270. »
  58. Nrn. 20, 39, 80»
  59. Burman ist seit 1656 als Kanoniker, seit 1683 als Dechant des Cassiusstiftes nachweisbar. Er bekleidete zudem das Amt eines kurfürstlichen Rates und Archivars (Höroldt, St. Cassius, S. 218). »
  60. StA Bonn, Hs. I i 11. Es handelt sich um eine Abschrift aus dem 19. Jahrhundert, das Original ist verloren (Clemen, KDM, S. 53).  »
  61. Höroldt, St. Cassius, S. 261. »
  62. HAStK, Bestand 1001. Zu Alfter vgl. R. Haaß in NDB 1, S. 199; E. von Oidtman, Die Sammlung des Kanonikus Bartholomäus Joseph Blasius Alfter, † Köln 1808, in: MWGFK II, 1920, Nr. 7, S. 193–197; Nr. 8, S. 225–233.  »
  63. J. W. C. A. Frhr. von Hüpsch, Epigrammatographie oder Sammlung von Inschriften der ältern, mittlern und neueren Zeiten der Niederdeutschen Provinzen, darunter die mehresten ungedruckt sind, Köln 1801. Zu Hüpsch siehe J. J. Merlo in ADB 13, S. 427 f. und H. Knaus in NDB 9, S. 743 f. »
  64. Hüpsch, Epigrammatographie I, Sp. 9. »
  65. HStAD, Cassiusstift, A. 16. »
  66. Nrn. 31, 39, 50»
  67. Kraus II, S. 236, Nr. 508. »
  68. KDM, S. 90. »
  69. Kraus II, Nrn. 501–511, 513–514. Unter Nr. 512 führt er einen Ring aus dem Provinzialmuseum (dem heutigen Rheinischen Landesmuseum) an, für dessen Herkunft aus Bonn es keine Indizien gibt. »
  70. Zur Überlieferung der Inschriften auf den Wand- und Gewölbemalereien in Schwarzrheindorf bei aus’m Weerth und Clemen vgl. Nrn. 15, 22»
  71. Bonner Zeitung 1869, Nrn. 52, 54, 65, 67, 79, 80, 92, 93, 164, 168, 173, 174»
  72. Dieser hohe Anteil wird zwar etwa in Worms noch übertroffen (DI 29, S. XLI), übersteigt jedoch deutlich den Anteil an Inschriften des Totengedenkens in anderen Städten, etwa Minden (75 von 211 Trägern, DI 46, S. XX) oder Wiener Neustadt (175 von 363 Trägern, DI 48, S. LII). »
  73. Nrn. 1, 18, 23, 31, 392»
  74. Es handelt sich um drei Epitaphien und ein Altarretabel (Nrn. 94, 143, 211, 241). »
  75. Vgl. dazu unten, S. XXVII. »
  76. Daneben gibt es eine Gruppe von Steinen mit kreuzförmig angeordneten Inschriften. Zu diesen sog. Memoriensteinen vgl. unten Kap. 4.1.3. »
  77. Die Inschrift an seinem Grabdenkmal ist nicht überliefert. »
  78. Zur Ergrabung der Gruft für Siegfried von Westerburg siehe Oelmann, in: BJbb. 149, 1949, S. 359. »
  79. Zum Begriff siehe Körner, Grabmonumente, S. 24. »
  80. Vgl. etwa PfA St. Remigius I Nr. 20. »
  81. Nrn. 37, 51, 55, 56, 158»
  82. Bonner Zeitung 1869, Nr. 174. »
  83. Nrn. 36, 64, 74, 83, 89, 108, 141, 160, 167, 191a, 208, 469»
  84. Lehner/Bader, S. 12, 104, 111, 127. »
  85. Ebd., S. 134. »
  86. Nrn. 161, 322, 394.  »
  87. Nrn. 102, 127, 231»
  88. Nrn. 153, 218, dazu eine Platte aus der untergegangenen Pfarrkirche St. Paul (Nr. 158). »
  89. Nrn. 36, 37. Aus der Betrachtung ausgenommen werden zwei im 12. Jahrhundert entstandene kleinere Platten mit zeilenweise angeordneter Inschrift, deren Funktion als Grabplatte nicht gesichert ist (Nrn. 14, 23). »
  90. Nrn. 51, 53, 55, 56, 59»
  91. Nrn. 64, 74, 83, 89»
  92. Nrn. 37, 55, 56, 218»
  93. Nrn. 83, 89, 108, 160»
  94. Nrn. 59, 102, 161, 162, 301, 314, 421»
  95. Siehe dazu unten, S. XXVIII f. »
  96. Nrn. 51, 141, 158, 167, 191 a»
  97. Nrn. 102, 127, 218, 231»
  98. Nrn. 160, 191 a, 231, 322, 394»
  99. Nrn. 161, 231, 394.  »
  100. Nrn. 208, 231, 322»
  101. Nrn. 108, 191 a, 208, 231»
  102. Nrn. 89, 141, 191 a, 208»
  103. Nrn. 143, 211, 241»
  104. Vgl. etwa das Epitaph für denselben Jakob von Croy im Kölner Dom (P. Clemen, Der Dom zu Köln [Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Bd. 6, Abt. 3], Düsseldorf 1938, S. 362); DI 31 (Aachen Dom), Nrn. 72, 94, 107, 109»
  105. Nach dem Abriß der romanischen Kirche wurden die Grabkreuze vom Kirchhof auf einen separaten Friedhof verbracht (Müller-Hengstenberg, Grabkreuze, S. 47). »
  106. Die Kessenicher Kreuze wurden zu Beginn der 1980er Jahre gereinigt, gehärtet und hydrophobiert (JRD 30/31, 1985, S. 421). »
  107. Die Kreuze stammen vom 1845 aufgegebenen alten Kirchhof, wurden um 1950 in der Grünanlage neben der Kirche aufgestellt und 1988 gereinigt (Stadt Bonn, Untere Denkmalbehörde, Akte Küdinghoven Friedhof). »
  108. In Lengsdorf waren Grabkreuze bis zum Beginn der 1950er Jahre als Treppenstufen verbaut (General-Anzeiger vom 1. 8. 1983), wurden dann an der Mauer des Kirchengeländes und nach ihrer Restaurierung 1981 an der Kirche aufgestellt (General-Anzeiger vom 11. 11. 1983; Müller-Hengstenberg, Grabkreuze, S. 42). »
  109. Plittersdorf ist erst seit 1863 selbständige Pfarrei. Die dort aufgestellten Grabkreuze des 17. Jahrhunderts stammen von der 1871 abgerissenen St. Georgskapelle, bei der ungeachtet des fehlenden Pfarrechts Bestattungen stattfanden (Wiedemann, S. 248). »
  110. In Rüngsdorf wurde 1890 der alte Friedhof für Beerdigungen geschlossen. Die Grabkreuze wurden auf der Umfassungsmauer des Friedhofs angebracht (Wiedemann, S. 467). Durch einen Brand des alten Kirchturms und die darauf folgenden Bauarbeiten nahmen einige der Grabkreuze Schaden (GodHbll. 1, 1963, S. 71). 1970–1972 wurden die „vielfach aus dem Boden gerissenen und beschädigten Steine“ ausgebessert und um den alten Kirchturm herum aufgestellt (Zuppke, Grabsteine, S. 139). »
  111. In Vilich wurden die Grabkreuze um 1850 in die Umfassungsmauer des Friedhofs eingefügt. Eine kleinere Anzahl von Kreuzen wurde später wieder aus der Mauer entfernt und davor aufgestellt. Etwa 35 Kreuze wurden 1978 gereinigt und gehärtet (Bachem, Rettung, S. 4, 14). »
  112. Auch in anderen Dörfern bestanden solche Friedhöfe, die jedoch nicht immer bewahrt wurden. So wurde der Friesdorfer Friedhof 1888 abgeräumt, die Grabkreuze überwiegend als Straßenbaumaterial verwendet (Berchem, Friesdorfer Kreuze, S. 73). In Mehlem wurden die Grabkreuze beim Neubau der Kirche 1861 zerschlagen und in den Fundamenten vermauert (Müller-Hengstenberg, GodHbll. 24, S. 56). 1969 beklagt Herbert Weffer, auf dem Endenicher Friedhof seien „ein paar Kreuze, die noch vor einem guten Jahrzehnt vollauf zu lesen waren, so tief in den Boden versenkt worden, so daß der größte Teil der Schrift verdeckt und schon verdorben ist.“ (Bestimmung und Pflege von alten Steinkreuzen in Bonn, in: Die Laterne 15, 1969, S. 34). »
  113. Zuppke, Grabsteine, S. 139. »
  114. Freckmann/Bölling, S. 8. »
  115. Siehe hierzu auch Bachem, Rettung. Besser geschützt und dementsprechend gut, z. T. sogar hervorragend erhalten sind die unterhalb des Bodenniveaus in die Mauer eingefügten Kreuzteile. Aus diesem Grunde läßt sich bei einer erheblichen Anzahl Vilicher Kreuze nur der (im Boden verborgene) Schluß der Inschrift erkennen. »
  116. Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 334. »
  117. Siehe dazu A. Jürgens, Zweitverwendung barocker Grabkreuze am Alten Friedhof in Bonn, in: Rheinische Ausgrabungen ’75. Sonderheft Januar 1976, S. 91 f. »
  118. Vgl. Nrn. 97, 149, 229, 240, 295, 362, 364, 406, 422, 428, 440442, 470»
  119. Nicht alle Grabkreuze der Pfarrkirchhöfe gelangten zum Alten Friedhof. Wenigstens vereinzelt entschlossen sich die Nachkommen der Verstorbenen, die Kreuze im privaten Bereich aufzubewahren. So beherbergt der Keller des Hauses Sternstraße 13 ein Grabkreuz des 18. Jahrhunderts, das für ein Mitglied der Familie angefertigt worden war, die sich als Hauseigentümer nachweisen läßt. »
  120. Zwei Kreuze sind nicht mit Sicherheit ins Jahr 1666 zu datieren (Nrn. 282, 283). »
  121. Die Ausnahme bilden sieben Kreuze aus Basalt bzw. Basaltlava (Nrn. 87, 97, 104, 105, 190, 306, 409). »
  122. I. Grigo-Wahle, Drachenfelser Trachyt, Abbau und Verwendung, in: GodHbll. 10, 1972, S. 97–100; H. Leven, Beiträge zur Geschichte der Steinbruch- und Steinmetzbetriebe im Siebengebirge, in: BGbll. 8, 1954, S. 135–165. »
  123. Auch Leven weist darauf hin, daß das Stenzelberger und das Wolkenburger Gestein große Ähnlichkeiten aufweisen (a. a. O., S. 153). »
  124. S. Matthes, Mineralogie. Eine Einführung in die spezielle Mineralogie, Petrologie und Lagerstättenkunde, Berlin/ Heidelberg/New York/Tokyo 1983, S. 164, Abb. 81. »
  125. Grimm, Bildatlas wichtiger Denkmalgesteine, S. 19. »
  126. Leven, a. a. O., S. 143 f. »
  127. Nrn. 87, 97, 104, 105»
  128. Im Bearbeitungszeitraum zuletzt 1687 für ein Kreuz in Plittersdorf (Nr. 401). »
  129. Ein nimbiertes Winkelscheibkreuz von 1620 bildet die Ausnahme (Nr. 129). »
  130. Glossarium Artis, hrsg. v. R. Huber u. R. Rieth, Bd. 2, München/London/New York/Paris 31992, S. 146. »
  131. Nrn. 137, 272, 303, 344, 364, 367, 369, 370, 383, 411, 444, 459, 462, 465467, 482.  »
  132. Nrn. 166, 181»
  133. Nrn. 259, 271, 274, 307, 357»
  134. Nrn. 209, 224, 311, 317, 326, 333, 340, 341, 357, 372, 377, 378, 384, 400, 414, 415, 436»
  135. A. Rosenkranz, Sitzungsberichte der Convente der reformierten Düsseldorfer Classis von 1673 bis 1700 (Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, Bd. 37), Düsseldorf 1970, S. 62; E. Hörning, Alltag und Konfession in Oberkassel (1670–1810) (Schriftenreihe des Heimatvereins Bonn-Oberkassel e. V., Nr. 13), Bonn-Oberkassel 1998, S. 43. »
  136. Vgl. die Nrn. 224, 232, 358, 367. Für die in Holzlar bestattete Maria Linders, die ebenfalls der reformierten Gemeinde angehörte, wurde hingegen ein hochrechteckiger Grabstein gesetzt (Nr. 225). »
  137. Vgl. R. Schmitz-Wiegand, Art. „Hausmarken“, LexMA 4, Sp. 1973 f.; A. Erler, Art. „Hausmarken“, HRG I, Sp. 2034 f. »
  138. Zur Inschrift vgl. unten S. XXXI. »
  139. Diese Art Medaillon wird in der Literatur gelegentlich als Rosenkranzmedaillon bezeichnet. Ein sachlicher Zusammenhang mit dem aus sechs großen und 53 kleinen Perlen bestehenden Rosenkranz ist jedoch nicht feststellbar. »
  140. Eine Ausnahme bildet möglicherweise die Inschrift auf einem Grabplattenfragment aus dem späten 14. Jahrhundert, dessen Text allerdings nicht mit Sicherheit als deutsch identifiziert werden kann (Nr. 37). »
  141. Nrn. 102, 153, 161, 162, 218, 231, 301, 314, 382, 394, 421»
  142. Nrn. 78, 79, 273»
  143. Siehe dazu unten, S. XXXVI. »
  144. Dieses fehlt in den Grabinschriften für die Schwarzrheindorfer Äbtissin Magdalena von Brempt (Nr. 231) und für Michael Krahe und seine Frau Anna Nolden (Nr. 421). Das Ehepaar ließ seine Grabplatte allerdings bereits zu Lebzeiten anfertigen und hatte offenbar keinen Datumsnachtrag vorgesehen. »
  145. Theologiae licentiatus (Nr. 74); sanctae theologiae doctor (Nr. 141); iuris utriusque licentiatus (Nr. 208). »
  146. Nrn. 74, 127, 141, 167, 469»
  147. Vgl. oben, S. XXIII. »
  148. Nrn. 51, 56, 64, 74A, 127, 160, 261, 392»
  149. Nrn. 83, 89, 167, 191a»
  150. Nrn. 108, 153, 161, 162, 301, 314»
  151. Nrn. 36, 51, 64»
  152. Zu den Möglichkeiten einer sprachgeschichtlichen Auswertung der Inschriften vgl. J. Macha, Inschriften als Quelle sprachhistorischer Forschung. Ein Versuch am Beispiel rheinischer Grabkreuze des 16.–18. Jahrhunderts, in: RhVjbll. 49, 1985, S. 190–206, und W. Hoffmann, Inschriften und Sprachgeschichte: Auswertungsperspektiven der „Deutschen Inschriften“, in: Zeitschrift für deutsche Philologie 119, 2000, S. 1–29. »
  153. Vgl. dazu unten, S. XLV. »
  154. Nrn. 73, 84, 88, 97, 98, 104, 105, 110, 114, 116, 117, 121, 129, 131, 144, 149, 150. Das genaue Tagesdatum bieten bereits die Nrn. 78, 79, 100, 122»
  155. Nrn. 182, 196, 213, 403, 414, 415»
  156. Nrn. 400, 423, 427, 443, 445, 449, 450»
  157. Insgesamt hundertzwölfmal. »
  158. Insgesamt vierzehnmal. »
  159. Insgesamt achtmal. Folgende gekürzte Fürbittformeln sind weiterhin belegt: DGGS = dem/der Gott gnädig sei (Nrn. 329, 349); DGG = dem/der Gott gnade (Nr. 372); GGSS/GGIS = Gott gnade seiner/ihrer Seele (Nrn. 228, 237, 255, 431); GDSG = Gott der Seele gnade (Nr. 214); DSGGS = der Seele Gott gnädig sei (Nr. 368). »
  160. Nrn. 214, 326, 341, 427, 456»
  161. Nrn. 129, 194, 213, 269, 282, 325, 338, 362, 401, 428»
  162. Ausgenommen sind in dieser Zählung die Inschriften, die ausdrücklich auf ein Ehepaar Bezug nehmen. »
  163. Andererseits wird lediglich eine Frau als iungfraw bezeichnet (Nr. 407). »
  164. Nrn. 239, 307, 333, 369, 384, 406, 425, 470»
  165. Nrn. 122, 183, 271, 277, 350, 433, 453»
  166. Nrn. 135, 221, 294, 297299, 310, 366, 383, 401, 465»
  167. Nrn. 299, 311a, 348»
  168. Nrn. 135 (1623, ehrsam), 168 (1633, fromm und ehrbar). »
  169. Nrn. 135, 334, 348, 383, 411»
  170. Nrn. 168, 206, 221»
  171. Nrn. 370, 406, 478.  »
  172. Die Grabinschrift für Johannes Velt und seine Frau (Nr. 391) gehört zu den Inschriften, die über die bloßen Namen und Daten hinaus eindrucksvolle Spuren vergangenen Lebens hinterlassen: Johannes Velt und Catharina Klein waren – für das 17. Jahrhundert sehr ungewöhnlich – über fünfzig Jahre verheiratet gewesen; nur einen Tag nach dem Tod seiner Frau starb auch Velt im hohen Alter von 79 Jahren. »
  173. M. Woelk, Art. „Christusmonogramm“, LThK 2, Sp. 1178 f. »
  174. Nrn. 2, 3, 4, 5, 8, 10, 16a, 24»
  175. Nrn. 7, 9, 16»
  176. Nrn. 3, 12, 16, 24»
  177. aus’m Weerth, Altchristl. Inschriftsteine, S. 119 f. »
  178. Kraus II, Nrn. 502, 504, 505, 507–509. »
  179. Conrad, Niederrhein. Epigraphik, S. 45. »
  180. Binding, „Memoriensteine“ am unteren Niederrhein, S. 60. »
  181. Nisters-Weisbecker, S. 178. »
  182. Ebd.; Binding, „Memoriensteine“ am unteren Niederrhein, S. 59. »
  183. Ebd.; Binding, „Memoriensteine“ am unteren Niederrhein, S. 59. »
  184. Lehner/Bader, S. 101. »
  185. Nisters-Weisbecker, S. 180. »
  186. Ebd., S. 243–263. »
  187. Scholz, Totengedenken, S. 43. »
  188. Vgl. etwa Heusgen, Memorienbuch, S. 1–28. »
  189. So auch Scholz, Totengedenken, S. 43. »
  190. Vgl. dazu E. Freise in: Das Martyrolog-Necrolog von St. Emmeram zu Regensburg, hrsg. von E. Freise, D. Geuenich, J. Wollasch (MGH Libri Memoriales et Necrologia N. S. III), Hannover 1986, S. 71 ff. »
  191. Nrn. 3, 4, 5»
  192. Das vermutet auch aus’m Weerth, Altchristl. Inschriftsteine, S. 120. Nur einer der im Bereich des Münsters gefundenen Memoriensteine ist aus paläographischen Gründen später zu datieren (Nr. 24). Allerdings handelt es sich um ein verlorenes Stück, das nur in einer Nachzeichnung Laporteries aus dem späten 18. Jahrhundert überliefert ist. Laporterie gibt Buchstabenformen wieder, die eindeutig ins 12. Jahrhundert weisen. Ob er vorlagengetreu gearbeitet oder sich künstlerische Freiheiten gestattet hat, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. »
  193. Höroldt, St. Cassius, S. 28. »
  194. Heusgen, Memorienbuch, S. 1–28; A. D. von den Brincken, Die Totenbücher der stadtkölnischen Stifte, Klöster und Pfarreien, in: JbKGV 42, 1968, S. 157 (zu Kölner Dombibliothek, Hs. Nr. 241). »
  195. Vgl. J. Oepen, Die Totenbücher von St. Maria im Kapitol zu Köln. Edition und personengeschichtlicher Kommentar (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 32), Siegburg 1999, S. 24, 60. »
  196. O. G. Oexle, Art. „Memoria, Memorialüberlieferung“ [4], LexMA 6, Sp. 512. »
  197. O. G. Oexle, Memoria und Memorialüberlieferung im frühen Mittelalter, in: FMASt 10, 1976, S. 70–95 (74). Zur Letztgenannten siehe Die Altarplatte von Reichenau-Niederzell, hrsg. von D. Geuenich, R. Neumüllers-Klauser und K. Schmid (MGH Libri Memoriales et Necrologia N. S. I. Supplementum), Hannover 1983. »
  198. F. Hauptmann, Der Brand der Münsterkirche am 6. August 1689, in: Bonner Archiv 4, 1892, S. 49 ff.; Geschichte der Stadt Bonn, Bd. 3, S. 175. »
  199. Pick, Overrath, S. 204; vgl. Nr. 220. »
  200. Vgl. die Nrn. 47, 405. Zur Glockenabgabe siehe E. Sauermann, Die deutsche Glocke und ihr Schicksal im Krieg, in: Deutsche Kunst und Denkmalpflege 10, 1952, S. 14–32. Bislang nicht inventarisierte Unterlagen über die Glockenabgabe im Rheinland liegen im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland, Abtei Brauweiler. »
  201. Nrn. 139, 140, 279»
  202. Nrn. 62, 103, 170»
  203. Nrn. 165, 186, 205»
  204. Poettgen, Glocken der Spätgotik, S. 6. »
  205. Vgl. die Nrn. 43, 46, 47, 52, 57. »
  206. Zu ihm siehe Nellessen, Glockenguß, und ders., Leben und Wirken. »
  207. Vgl. die Nrn. 57, 65, 186, 220, 328»
  208. Vgl. die Nrn. 46, 52, 62, 103, 113, 139, 140, 165, 170, 205, 279, 328»
  209. Vgl. Nr. 174»
  210. Vgl. die Nrn. 44, 111, 125, 313, 371»
  211. Vgl. die Nrn. 75, 76, 107, 115, 120, 210, 380»
  212. Vgl. die Nrn. 72, 191, 236, 356, 402»
  213. Vgl. die Nrn. 85, 90, 99, 207, 223»
  214. Vgl. die Nrn. 111, 125, 402»
  215. Vgl. die Nrn. 72, 75, 76, 107, 191»
  216. Vgl. die Nrn. 101, 120, 203, 210, 236»
  217. G. Binding, Art. „Kirchweihe“ [2], LexMA 5, Sp. 1187 f. »
  218. Nrn. 17, 18, 20»
  219. Mittellat. Wörterbuch I, Sp. 1135, Art. „atrium“ II a 1. »
  220. ... qui eclesiam multis edificiis et luminibus decoravit et prediis ditavit. »
  221. Siehe dazu Lehner/Bader, S. 105; Clemen, Roman. Monumentalmalerei, S. 434 f.; Achter, Westchor, S. 246 mit weiteren Literaturhinweisen. Der Chorneubau dürfte 1153 geweiht worden sein (vgl. dazu Achter, Westchor, S. 247, Anm. 16). »
  222. StA Bonn, Ku 102/1, Ortus et progressus Collegii Bonnensis conscriptus anno 1709, S. 36 f. »
  223. Nrn. 81 (Rüngsdorf), 86 (Münster), 96 (Kessenich). »
  224. Ennen/Höroldt, S. 108;  »
  225. HStAD, Cassiusstift, A. 16. »
  226. So stiftete der Dechant Johannes Campius „unam vitream fenestram satis magnam cum suis nomine et armis“ (HStAD Cassiusstift, A. 16, Bl. 17r). Ältere Glasfenster mit Stifternamen wurden vermutlich 1583/1587 zerstört (vgl. Nr. 41). »
  227. Walther, Proverbia 9, Nr. 42883b. »
  228. Nrn. 94, 126, 133»
  229. Nrn. 34, 126, 133»
  230. Nrn. 15, 22, 33, 38, 54»
  231. Siehe dazu C. M. M. Bayer, Essai sur la disposition des inscriptions par rapport à l’image. Proposition d’une typologie basée sur des pièces de l’orfèvrerie rhéno-mosane, in: Épigraphie et iconographie. Actes du Colloque tenu à Poitiers les 5–8 octobre 1995 (Civilisation Médiévale II, collection dirigée par G. Bianciotto, R. Favreau, P. Skubiszewski), Poitiers 1996, S. 1–25 (8–14). »
  232. Siehe dazu Clemen, Roman. Monumentalmalerei, S. 437 f.; ders., KDM, S. 92–96. Die jüngst in Angriff genommene Aufarbeitung von Grabungsfunden aus den 40er Jahren des 20. Jahrhunderts hat ergeben, daß bereits der karolingische Vorgängerbau des Münsters ausgemalt war (vgl. Nr. 4a). »
  233. Vgl. Nr. 15»
  234. Nrn. 119, 123, 217, 284.  »
  235. Nrn. 385, 389, 390»
  236. Nrn. 189, 238, 243, 247, 249, 361»
  237. Hacker-de Graaff, S. 2. »
  238. Ebd., S. 34. »
  239. R. van Dülmen, Volksfrömmigkeit und konfessionelles Christentum im 16. und 17. Jahrhundert, in: W. Schieder (Hrsg.), Volksreligiosität in der modernen Sozialgeschichte, Göttingen 1986, S. 14–30 (29). »
  240. L. A. Veit/L. Lenhart, Kirche und Volksfrömmigkeit im Zeitalter des Barock, Freiburg 1956, S. 63. »
  241. Ebd., S. 130. »
  242. E. Wimmer, Art. „Bildstock“, LThK 2, Sp. 450 f. »
  243. Schulten, Hl. Stiege, S. 10–15. »
  244. Nrn. 151, 175, 189, 198, 202, 215, 243, 247, 249, 361, 388, 476»
  245. Nrn. 302, 352, 385, 387, 389, 390, 393, 399, 418, 446, 447»
  246. Hacker-de Graaff, S. 19. »
  247. Vgl. Nrn. 189, 198, 202, 215, 243, 247, 302, 352, 359, 361, 385, 390, 393, 399, 417, 446, 447, 476. Ausnahmen bilden die Nr. 249, wo die Stifterinschrift beiderseits der Muschelnische angebracht ist, und die Nr. 418 mit Inschriften auf dem Längsbalken des Kreuzes, am Kreuzfuß und über der Muschelnische. Nr. 175 (mit Stiftername auf dem Querbalken des Kreuzes) unterscheidet sich auch hinsichtlich der Form von den anderen Wegekreuzen. »
  248. [- - -] seine hausfrw (!) posuerunt (Nr. 475). »
  249. Vgl. Nrn. 189, 202, 302, 385»
  250. Vgl. Nrn. 175, 189, 202, 238, 243, 302, 352, 359, 385, 393, 446, 447, 475»
  251. Nrn. 189, 239, 243, 359, 385»
  252. Migne, PL 212, Sp. 759–772; siehe dazu Kentenich, Kult, S. 339–350; Höroldt, St. Cassius, S. 36. »
  253. Lehner/Bader, S. 10 f., 19, 24 f., 70–75, 87, 94. »
  254. REK II 834; Chronica regia Coloniensis, ed. G. Waitz, MGH SS rer. Germ. in usum schol. [18], Hannover 1880 (ND Hannover 1978), S. 116. Mallusius wird in diesem Zusammenhang erstmals unter den Patronen des Cassiusstifts genannt (Höroldt, St. Cassius, S. 200). »
  255. Eine Ausnahme bilden die Beischriften zu den Heiligendarstellungen in der Oberkirche in Schwarzrheindorf (Nr. 22 G-I). »
  256. Dazu S. Scholz in DI 38 (Landkreis Bergstraße), S. XL»
  257. C in Nr. 4, G in Nr. 7»
  258. G in Nrn. 2, 4a, 11»
  259. Siehe dazu oben Kap. 4.1.3. »
  260. Zu diesen Charakteristika siehe Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 26. Die in diesem Buch vorgestellte Terminologie ist grundlegend für alle Schriftbeschreibungen des vorliegenden Bandes. »
  261. Siehe etwa Conrad, Niederrheinische Epigraphik, und aus’m Weerth, Altchristliche Inschriftsteine. »
  262. Der Begriff ‚Ligatur‘ bezeichnet im Zusammenhang der epigraphischen Paläographie die Verschmelzung zweier oder mehrerer Buchstaben in der Weise, daß sie einen konstituierenden Bestandteil gemeinsam haben. Siehe dazu Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 13. »
  263. Eine Enklave liegt vor, wenn ein Buchstabe verkleinert in einen anderen eingestellt wird. »
  264. So bei den Nrn. 3, 4, 5»
  265. Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 28. »
  266. Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache, S. 63–69. »
  267. Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 46. »
  268. Vgl. Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache, S. 64. »
  269. Einige Inschriften in gotischer Minuskel lassen sich nur auf das 15. Jahrhundert eingrenzen (Nrn. 5356, 58, 59) und sind daher schriftgeschichtlich wenig ergiebig. »
  270. Zur Entstehung der Fraktur aus spätgotischen Kanzleischriften im Umfeld Kaiser Maximilians I. siehe Hans A. Genzsch, Kalligraphische Stilmerkmale in der Schrift der luxemburgisch-habsburgischen Reichskanzlei. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Fraktur, in: MIÖG 45, 1931, S. 205–214; H. Fichtenau, Die Lehrbücher Maximilians I. und die Anfänge der Frakturschrift, Wien 1961. Zur Forschungsgeschichte siehe Zahn, Beiträge, S. 6–10. »
  271. Schwellzug: „bogen- oder doppelbogenförmiger Strich mit sich verändernder Strichstärke“ (Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 19). »
  272. Schwellschaft: „deutlich über die eigentliche Schaftstärke anschwellend verdickter und nach unten spitz zulaufender Schaft“ (Terminologie zur Schriftbeschreibung, S. 19). »
  273. Dazu W. Koch, Zur sogenannten frühhumanistischen Kapitalis (Diskussionsbeitrag), in: Epigraphik 1988, S. 337–345; R. Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit (Grundsatzreferat), ebd., S. 315–328. »
  274. Vgl. DI 41 (Landkreis Göppingen), Nr. 269 und S. LII»
  275. Vgl. DI 26 (Osnabrück), Nr. 106 (1554); DI 28 (Hameln), Nr. 73 (1560–1570); DI 38 (Landkreis Bergstraße), Nr. 153 (1565); DI 41 (Landkreis Göppingen), Nr. 269 (1558); DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis), Nr. 456 (1560). »
  276. Vgl. DI 25 (Landkreis Ludwigsburg), Nr. 392 (1582), 434 (1591); DI 31 (Aachen Stadt), Nr. 114 (1584). Eine Inschrift entstand 1601 (DI 37 [Rems-Murr-Kreis], Nr. 240). »
  277. Nrn. 263, 264, 268, 270, 271»
  278. Nr. 385, Abb. 80–81; Nr. 390, Abb. 82–83. Siehe dazu im einzelnen die Schriftbeschreibungen im Kommentar. »
  279. Nrn. 275; 276; 288, Abb. 115 aus den Jahren 1666–1667. »
  280. Nrn. 343; 346, Abb. 109; 351 von 1676–1677. »
  281. In der Edition wird Y als IJ wiedergegeben, wenn die grammatische Form auf -ii endet. Steht Y für den Laut i, wird es als Y wiedergegeben. »
  282. Vgl. das Protokoll der Interakademischen Kommissionssitzung am 17. März 1992 in Bonn. Um die Aufarbeitung der jüdischen Friedhöfe in Deutschland bemüht sich besonders das in Heidelberg ansässige Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland. »
  283. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um hebräische Elemente innerhalb lateinischer oder deutscher Inschriftenzusammenhänge handelt, etwa die hebräische Form des Kreuztitulus. »
  284. Der alte jüdische Friedhof Bonn-Schwarzrheindorf: 1623–1956. Bildlich-textliche Dokumentation von Michael Brocke und Dan Bondy (Arbeitshefte der rheinischen Denkmalpflege 50), Köln/Bonn 1998. »
  285. Maaßen, Dekanat Bonn-Stadt, S. 138. Vgl. auch oben S. XXXVII»
  286. „Quorum martyrum tres e nominatis argenteis inauratis, admirando artificio factis gemmisque plurimis exornatis tumbis, praefixis singulorum titulis, inclusi fuerunt.“ (AASS Oct. V, S. 48). »
  287. HStAD, Cassiusstift, A. 5, S. 34. »
  288. „... unam vitream fenestram satis magnam cum suis nomine et armis pretio haud minore triginta Dhalerorum comparatam ...“ (HStAD, Cassiusstift, A. 16, Bl. 17r). »
  289. Siehe dazu den Artikel von Hans Ulrich Becker im Bonner General-Anzeiger vom 31. 1. 1996. »
  290. Die Grabplatte für eine Kanonisse des Stifts Dietkirchen wird 1937 von Heinrich Neu erwähnt (Die Geschichte der Deutschordens-Kommende Ramersdorf, in: BGbll. 1, 1937, S. 148 Anm. 142). »