Dieser Band bietet eine kritische und kommentierte Edition aller mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des 1994 mit dem Landkreis Merseburg vereinigten Kreises Querfurt. Sie umfaßt die Transkriptionen sämtlicher noch existierenden oder abschriftlich überlieferten Texte und Jahreszahlen, die bis zum Jahre 1650 auf Glocken, Grabdenkmälern, Altären, liturgischen Geräten, an sakralen und profanen Gebäuden oder anderen Objekten verzeichnet wurden. Sie erfahren in einem 228 Artikel umfassenden und chronologisch geordneten Katalog eine detaillierte Auswertung und sind durch ein zehnteiliges Register nach inhaltlichen und formalen Kriterien erschlossen. Durch die Überprüfung jedes Standorts und die Einbeziehung zahlreicher archivalischer Quellen gelangen 96 Inschriften erstmals zur Veröffentlichung. Die einleitenden Ausführungen betten die gewonnenen Informationen in die Geschichte des Kreises ein, verfolgen die Entwicklung der Inschriftenformulare auf den einzelnen Trägergruppen und stellen die Hauptstränge der abschriftlichen Überlieferung vor. Eine besonders ausführliche Analyse erfahren die verschiedenen epigraphischen Schriftformen. Dadurch läßt sich die Vielzahl an Kunstwerken oder Erzeugnissen des Handwerks schärfer differenzieren und mitunter bestimmten Werkstattgruppen zuordnen. Einen Schwerpunkt des Gesamtbestandes bilden die 57 Glocken, von denen die frühesten aus dem 13. Jahrhundert stammen. Im Unterschied zu anderen Regionen Deutschlands sind sie hier in erstaunlich hoher Zahl erhalten geblieben, so daß sich die verschiedenen Beschriftungstechniken anschaulich nachvollziehen lassen. Ihre Inschriften geben Einblick in die mannigfaltigen Funktionen des Läutens in der Liturgie oder reflektieren die Auswirkungen der Reformation auf das Selbstverständnis von Gießern und Auftraggebern. Von den Grabdenkmälern des Adels haben indessen nur wenige die Zeit überdauert. Besondere Beachtung verdient die Tumba Gebhards XI. (XIV.) von Querfurt, deren verlorene Inschrift offenbar nicht originalgetreu überliefert ist. Die übrigen Grabschriften enthalten in Ergänzung zu den häufig erst seit dem 17. Jahrhundert vorliegenden Kirchenbüchern zahlreiche prosopographische bzw. genealogische Angaben. Die Bevorzugung bestimmter Trostsprüche illustriert dabei Kontinuität und Wandel in der Mentalität bürgerlicher und ländlicher Gemeinden. Von der Ausstattung ihrer Kirchen zeugen unter anderem elf mehrfach veränderte Altarretabel, zehn Taufsteine, drei Kanzeln und 13 wertvolle Kelche. Die große Menge an inschriftlichen Jahreszahlen stellt häufig die einzige exakte Datierungsmöglichkeit dar.

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1. Vorwort, Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Vorwort

Der vorliegende Band basiert auf meiner im Jahre 2003 von der Philosophischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg angenommenen Dissertation. Sie entstand am Lehrstuhl für Lateinische Philologie unter der wissenschaftlichen Betreuung von Herrn Prof. Dr. Rainer Jakobi, dem ich für die kontinuierliche gedankliche Begleitung und umfassende Förderung, die er dem Vorhaben in jeder Hinsicht entgegenbrachte, sehr herzlich danken möchte. In gleicher Weise richtet sich mein Dank an Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Schubert, der als Vorsitzender der Inschriftenkommission der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig die Promotion von Anbeginn maßgeblich unterstützt und eng in die Arbeit der Forschungsstelle „Die Deutschen Inschriften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit“ eingebunden hat. Er stand der Dissertation stets mit spürbarem Vertrauen und fachlichem Rat zur Seite, übernahm das Zweitgutachten und bahnte ihrer Veröffentlichung in der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ früh den Weg.

Herrn Prof. Dr. Thomas Klein am Lehrstuhl für Mittel- und Neulatein der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der im Promotionsverfahren um die Erstellung eines dritten Gutachtens gebeten wurde, schulde ich ebenfalls Dank.

Einen erheblichen Anteil an der Fertigstellung des vorliegenden Bandes haben die Kollegen der bereits genannten Inschriften-Forschungsstelle in Halle/Saale, vor allem Herr Dr. Hans Fuhrmann und Herr Dr. Franz Jäger. Ihnen gilt mein herzlicher Dank für die kontinuierliche Hilfsbereitschaft, mit der sie in zahlreichen Gesprächen meinen fachlichen Fragestellungen ihre Aufmerksamkeit schenkten. Ihre wertvollen Ratschläge, aber auch ihr ermunternder Zuspruch haben mir manche beschwerliche Wegstrecke während der langwierigen Erarbeitung erleichtert. Außerdem unterzogen sie gemeinsam mit Frau Marion Gronemann und Herrn Dr. habil. Frank-Bernhard Müller alle Teile des Manuskriptes einer Endkorrektur, die mir in ihrer Sorgfalt von großem Nutzen war.

Nach der Verteidigung erklärte sich Herr Dr. Harald Drös, Leiter der Arbeitsstelle „Deutsche Inschriften“ an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, in selbstloser Weise dazu bereit, die endgültige Angleichung der Dissertation an die Editionsvorgaben der Reihe „Die Deutschen Inschriften“ wissenschaftlich zu begleiten. Auf seine fachlich äußerst kompetente und auch im Detail stets kritische Durchsicht der Arbeit ist es zurückzuführen, wenn vor der Drucklegung einige Sachverhalte eine präzisere Formulierung oder Straffung erfahren haben. Im Wissen um den erheblichen Zeitaufwand, den dieses Entgegenkommen erforderte, fühle ich mich ihm in hohem Maße zu Dank verpflichtet.

Meine Frau Katharina Hinz hat die Belastungen, denen unsere Familie während meiner überwiegend nebenberuflich zu absolvierenden Promotion ausgesetzt war, mit großem Verständnis mitgetragen. Ohne ihre geistige Anteilnahme und einfühlsame Unterstützung läge der Band nicht vor. Mein Vater Dr. Dieter Bartusch nahm die Umzeichnung der Marken und Steinmetzzeichen vor, wofür ich ihm herzlich danken möchte.

Nicht alle, die durch freundliche Hilfestellungen, wertvolle Hinweise oder technischen Beistand zur Vollendung der Arbeit beigetragen haben, lassen sich an dieser Stelle anführen. Stellvertretend seien Frau Johanna Rudolph (Landratsamt Merseburg-Querfurt), Frau Ingrid Semmling (Stadtarchiv Querfurt), Herr Klaus Reggelin (Superintendent a. D.), Herr Reinhard Schmitt (Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege Sachsen-Anhalt, Halle), die Pfarrer/innen Barbara und Heinz Henning Bobbe (Reinsdorf), Marina Mönnich (Röblingen a. See), Hermann Rotermund (Nemsdorf-Göhrendorf), Bernd Rudolph (Bad Lauchstädt), Hans-Jakob Schröter (Langeneichstädt) und Wolfgang Stengel (Osterhausen) sowie insbesondere auch Herr Heiko Einecke (Burg Querfurt) und Herr Dipl.-Ing. Georg Meukow (Stadtbauamt Querfurt) genannt. Ihnen gilt mein aufrichtiger Dank.

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat die Promotion durch die Gewährung eines Landesstipendiums über zwei Jahre und drei Monate grundlegend gefördert. Die Verlags- und Druckkosten übernahm zum überwiegenden Teil die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Auf freundliche Vermittlung des Landrats, Herrn Dr. Tilo Heuer, stellte auch die Kreissparkasse Merseburg-Querfurt einen Zuschuß bereit. Diese finanzielle Unterstützung habe ich als erhebliche Entlastung, aber auch als Anerkennung empfunden und möchte dafür allen Beteiligten nachdrücklich danksagen.

Heidelberg, im Frühjahr 2006

Ilas Bartusch

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band bietet eine kritische und kommentierte Edition aller gegenwärtig nachweisbaren mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften, die sich bis zum Jahre 1650 auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Querfurt in seinen Grenzen von 1952 bis 1994 befunden haben. Der Terminus „Inschrift“ bezieht sich dabei auf jeden kürzeren oder längeren Vermerk, der nicht auf Papier oder Pergament überliefert ist und der in der Regel nicht mit den Mitteln und Methoden des Schreibschul- bzw. Kanzleibetriebes aufgezeichnet wurde.1) Positiv ausgedrückt handelt es sich also um gemeißelte, gegossene, gravierte, geschnitzte oder gemalte Texte an Gebäuden, auf Grabdenkmälern, Glocken, liturgischen Geräten, Altären, Gemälden u. a. Als prägendes Merkmal dieser historischen Quellengattung darf gelten, daß ihr Informationsgehalt maßgeblich durch den Träger und dessen unmittelbares Umfeld mitbestimmt wird. Im Unterschied zu Handschriften und Druckerzeugnissen, deren lokale Herkunft nur bedingt zum Verständnis des Inhalts beiträgt, ist der Aspekt, an welcher Stelle und auf welchem Objekt sich eine Inschrift befindet, für die Interpretation von grundlegender Bedeutung. Oft verschmelzen Inschriftentext und -träger so stark, daß Satzbau und Grammatik ohne Berücksichtigung dieser Verknüpfung keinen Sinn ergeben. Ein markantes Beispiel dafür sind die teilweise bis auf die Jahreszahl reduzierten Bauinschriften (vgl. z. B. Nr. 61, 71, 102, 115, 131, 132 u. a.). Die Einsicht in die unauflösbare Objektbindung einer jeden Inschrift hat für die wissenschaftliche Edition mehrere Konsequenzen. Vor allem ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Text und Medium stets im Zusammenhang und – wenn möglich – nur nach Autopsie wiederzugeben. Deshalb wurden sämtliche noch existenten Inschriften im Bearbeitungsgebiet aufgesucht, vermessen und auf ihre Eigenschaften untersucht. Um dem Nutzer die bestmögliche Vorstellung zu vermitteln, sind die im Zuge der Aufnahmearbeiten angefertigten Ablichtungen zum überwiegenden Teil dem Band im Bildanhang beigegeben. Die eigentliche Edition und Kommentierung erfolgte nach den bewährten Bearbeitungsrichtlinien2) des Deutschen Inschriftenwerkes. Diese Maßgaben sollen nun, sofern sie für das Querfurter Material zur Anwendung kamen, im folgenden kurz erläutert werden:

Sämtliche Inschriften wurden in einem chronologisch geordneten Katalog zusammengestellt. Die laufende Nummer eines jeden Katalogartikels befindet sich in der Kopfzeile oben links und dient im Zusammenhang mit dem zehnteiligen Register im Anhang zur Hauptorientierung. Folgt der Nummer ein lateinisches Kreuz „†“, so wird damit der Hinweis gegeben, daß der Inschriftenträger verloren ist und sich die Textwiedergabe auf eine Kopialüberlieferung stützt. Steht dieses Kreuz in Klammern „(†)“, existiert lediglich noch der Träger, während zumindest ein Teil der ehemals darauf verzeichneten Inschriften vollständig abhanden gekommen ist. In der Mitte der Zeile erscheint die Angabe des gegenwärtigen bzw. des letzten ermittelbaren Standortes. Dabei ist zunächst die Ortschaft aufgeführt und – wenn abweichend – in Klammern die politische Gemeindezugehörigkeit. Nach einem Komma folgt nun die konkrete Bezeichnung des Bauwerks, der Einrichtung oder des Grundstücks, wo sich der Inschriftenträger zuletzt befunden hat. Der rechte Rand ist für die zeitliche Einordnung der Herstellung der Inschrift vorgesehen, die mitunter von der des Trägers abweichen kann. Solche Differenzen werden im Kommentar diskutiert, hier jedoch nicht nochmals kenntlich gemacht. Die Datierung ist in der Regel der Inschrift selbst entnommen, entweder ihrem Inhalt, wenn [Druckseite X] z. B. das Fertigungsjahr ausdrücklich erwähnt ist, oder auch dem paläographischen Befund. In Bezug auf die Grabschriften sei an dieser Stelle angemerkt, daß das inschriftlich bezeichnete Sterbejahr meist auch als Kriterium zur Datierung der Inschrift dient. Diese Methode übersieht nicht, daß viele Grabdenkmäler und große Teile ihrer Inschriften bereits vor oder erst nach dem Tod der jeweiligen Person angefertigt wurden, trägt dieser Tatsache jedoch nur dann Rechnung, wenn dafür konkrete Hinweise vorliegen. Überliefert eine andere Quelle ein präziseres Entstehungsdatum als die Inschrift, so wird es in die Kopfzeile übernommen und durch Klammern als Fremddatierung markiert.3) Unsichere Datierungsvorschläge sind durch ein angefügtes Fragezeichen „(?)“ gekennzeichnet, abgrenzbare Zeiträume durch ihre Eckdaten bestimmt. In Sammelnummern, in denen mehrere Inschriften unterschiedlicher Epochen auf einem Träger im Zusammenhang bearbeitet werden, erscheinen die einzelnen Zeitangaben, durch Kommata abgetrennt, ihrer chronologischen Reihenfolge nach. Solche mehrfach beschrifteten Denkmäler finden sich im Katalog unter dem frühesten Datum; für die hier im Trägerzusammenhang behandelten jüngeren Inschriften wurden allerdings im Katalogverlauf an den entsprechenden Stellen Leernummern eingeschoben, die auf den maßgeblichen Artikel verweisen. Die Abfolge der Katalognummern richtet sich stets nach dem letztmöglichen Zeitpunkt der vorgeschlagenen Datierungsspanne. Dabei gehen die kürzer bemessenen Zeiträume den weiter gefaßten voran. Liegen zwei identische Zeitansätze vor, so richtet sich die Einordnung der Artikel nach der alphabetischen Reihenfolge der Standortnamen.

Die nun einsetzende Beschreibung benennt zunächst den Inschriftenträger, berichtet gegebenenfalls über Standortwechsel oder Verlustumstände, soweit diese zu ermitteln waren, und informiert über das verwendete Material. Anschließend folgen Ausführungen zur Beschaffenheit und Form des Objektes, zu Verzierungen, nachweisbaren oder offensichtlichen Restaurierungen sowie präzise Angaben, an welcher Stelle und mit welcher Technik die jeweiligen Inschriften angebracht wurden. Wappen, Steinmetzzeichen und Marken erfahren lediglich eine knappe Lokalisierung, da sie an anderer Stelle näher bestimmt bzw. abgebildet werden. Bei nicht mehr existenten Inschriften erhält der Nutzer Informationen über die Überlieferungsumstände, falls diese bekannt sind und die Verläßlichkeit des Textes kennzeichnen. Am Ende dieses Artikelabschnitts wird die Quelle des wiedergegebenen Wortlauts genannt.

Die Maßangaben beruhen in der Regel auf eigenen Ermittlungen; wenn nicht, ist die Herkunft in einer Fußnote angegeben. Die Höhen- und Breitenmaße beziehen sich stets auf die maximale Ausdehnung des Inschriftenträgers. Die Höhe der Buchstaben gibt hingegen den Mittellängenbereich an, orientiert sich also meist an m oder n. Größer ausgeführte Versalien werden an dieser Stelle nicht berücksichtigt, sondern innerhalb der Schriftbeschreibung erwähnt. In derselben Zeile erfolgt nach einem Bindestrich die Benennung der Schriftart. Am Rand steht die Nummer der zugehörigen Abbildung im Anhang.

Der anschließende, etwas eingerückte Abschnitt enthält die Transkription der Inschrift. Großbuchstaben entsprechen der Majuskel und der Kapitalis, Kleinbuchstaben der Minuskel und der Fraktur. Abkürzungen sind im Text unter Auslassung des Kürzungszeichens in runden Klammern aufgelöst:

(xxx) z. B. ∙ S(ANCTVS) ∙ LVC//AS (vgl. Nr. 14 B).

Die Art der Kürzung wird erläutert, soweit es sich nicht um den üblichen Kürzungsstrich oberhalb des vorangegangenen Zeichens handelt.

Buchstabenverluste, die auf Beschädigung bzw. Verwitterung zurückzuführen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rekonstruieren sind, werden ergänzt und in eckige Klammern gesetzt:

[xxx] z. B. ∙ S(ANCTVS) ∙ // M[A]RCVS (vgl. Nr. 15 B).

Läßt sich hingegen der Textverlust nicht mehr oder nur noch inhaltlich rekonstruieren, während die genaue Formulierung bzw. Schreibweise ungewiß bleibt, erscheinen innerhalb der eckigen Klammern drei Gedankenstriche. Ergänzungsvorschläge bietet hier gegebenenfalls der Buchstabenapparat:

[– – –] z. B. ∙ ANNO CHRISTI 1 : 6 0 ∙ 1 DEN 22 OCTOB(RIS) H[– – –] (vgl. Nr. 30 R).

Ein Buchstabenverlust, dessen Umfang noch in etwa abzuschätzen ist, wird durch eine den zerstörten Zeichen entsprechende Anzahl von Punkten auf der Grundlinie verdeutlicht:

[…] z. B. An[no .........]00 ist dieser Altar etc. (vgl. Nr. 30 S).

Die Transkription von Prosatexten erfolgt fortlaufend unter Angabe der Zeilenumbrüche oder Richtungsänderungen (z. B. eines umlaufenden Schriftbandes) durch einfache Schrägstriche:

/ z. B. [– – –]AR ∙ VND / ∙ NAMHAFT ∙ HANS ∙ / SCHRAM (vgl. Nr. 101).

Doppelte Schrägstriche verdeutlichen, daß die Fortsetzung der Inschrift auf einem anderen Feld erfolgt oder daß der Textverlauf durch ein von außen hineinragendes Objekt, wie z. B. einen Wappenschild oder eine Helmzier, unterbrochen wird:

// z. B. i//h//e//s//v//s (vgl. Nr. 36 B),
brvn ∙ edeler ∙ herr / czv ∙ quernfurt ∙ a(nno) / d(omini) ∙ mo ∙ ccc//c ∙ lxix (vgl. Nr. 33).

Zeichen, die Worte, Buchstaben oder Ziffern voneinander absetzen, werden als Punkte in Zeilenmitte bzw. auf der Grundlinie wiedergegeben und in ihrer Form beschrieben. Dazu zählen nicht nur die häufig als Quadrangel oder Dreiecke ausgeführten Worttrenner, sondern vor allem auf Glocken auch Brakteatenabdrücke oder anderweitige Verzierungen, solange sie die Ausmaße der Zeile nicht überschreiten:

z. B. ∙ MERSEBORGH ∙ KATERINA ∙ ORATE ∙ PRO EIS ∙ (vgl. Nr. 25).

Auf dem Inschriftenträger erkennbare Silbentrennungszeichen am Zeilenende oder -anfang finden ihre Wiedergabe durch einen waagerechten Doppelstrich:

= z. B. COMI=/TIS (vgl. Nr. 175 I).

Ligaturen, wodurch zwei Buchstaben zu einem völlig neuen Zeichen verschmelzen (z. B. &), und Nexus litterarum, die lediglich eine Verbindung zweier Lettern durch ein gemeinsames Element darstellen (z. B. Æ), lassen sich anhand von Bögen unter den betreffenden Zeichen identifizieren:

Änderung in der Onlineversion

Nicht Bögen, sondern Striche unter der Zeile (Unterstreichungen) bezeichnen Buchstabenligaturen.

XX z. B. ∙ S(ANCTVS) ∙ IOHANNES (vgl. Nr. 15 C).

Sofern erforderlich, ist unter der Transkription der Inschrift kleingedruckt ihre Übersetzung beigefügt. Ein Datum nach dem römischen oder dem Kirchenkalender wird in einer gesonderten Zeile aufgelöst. Nach einer weiteren Leerzeile ist das Versmaß poetischer Texte angegeben, die innerhalb der Transkription vers- bzw. strophenweise erscheinen. Schließlich folgt die Wappenidentifizierung, versehen mit einer Anmerkung, die entweder entsprechende Literaturverweise oder eine vollständige Blasonierung enthält.4) Die Verteilung der Wappenschilde auf dem Inschriftenträger – etwa bei einer Ahnenprobe – ist soweit wie möglich auch im Druckbild beibehalten worden.

Der anschließende Kommentar schildert zuerst die Beobachtungen zur Schriftgestaltung. Die charakteristischen Merkmale der Buchstaben und ihrer Bestandteile werden nach der Terminologie des Deutschen Inschriftenwerkes5) vorgestellt und verglichen. Danach finden aus dem Inhalt der Inschrift resultierende Fragestellungen ihre Erörterung. Dazu zählen insbesondere der Personennachweis, die Einordnung der Inschrift in ihren historischen Kontext, die Diskussion des sprachlichen Formulars sowie die Begründung der Datierung oder Werkstattzuweisung.

Der Buchstaben-Anmerkungsapparat bezieht sich ausschließlich auf die Transkription der Inschrift selbst. Hier werden verschiedene Lesarten angeführt, soweit sie nicht nur hinsichtlich ihrer Schreibung differieren, Besonderheiten einzelner Buchstaben oder Worttrenner beschrieben, sofern sie nicht im Kommentar ihre Erwähnung gefunden haben, und fragliche Lesungen oder partielle Zerstörungen gekennzeichnet. Dabei kommt überwiegend die Methode der positiven Lemmatisierung zur Anwendung, d. h. nach dem Verweisbuchstaben erscheint vor einer eckigen Klammer in der Regel nochmals der Textabschnitt, auf den sich die Anmerkung bezieht. Auf die Wiederholung innerhalb des Apparates wurde nur dann verzichtet, wenn ein und dieselbe Anmerkung für mehrere Stellen [Druckseite XII] im edierten Inschriftentext gilt, z. B. bei der Benennung von Kürzungszeichen oder besonderer, mehrfach wiederkehrender Buchstabenverzierungen. Sie unterblieb ferner, wenn die gesamte Inschrift einen Hinweis erfuhr oder wenn lediglich bestimmte Editionszeichen, wie Worttrenner (∙), Zeilenumbrüche (/), Unterbrechungen (//) o. ä. einer näheren Erläuterung bedurften.

Der Ziffernapparat weist Zitate oder inhaltliche Übernahmen nach und steht für alle zusätzlichen Anmerkungen zur Verfügung. Hier findet man auch Querverweise auf andere Katalognummern.

Die den Artikel abschließenden Literaturangaben unterrichten über die bisherige Überlieferung der behandelten Inschrift. Dabei werden allerdings nur die Werke angeführt, die den inschriftlichen Text zumindest teilweise zitieren. Hingegen bleibt das Schrifttum, in dem zwar der entsprechende Inschriftenträger Erwähnung findet, seine Inschriften jedoch nicht wörtlich zitiert werden, an dieser Stelle ungenannt. Gleichwohl ist diese Literatur für die Kommentierung möglichst umfassend berücksichtigt worden. In Anbetracht der Menge an weit verstreuten Aufsätzen und Archivalien ließ sich allerdings die angestrebte Vollständigkeit nicht immer erreichen.

2. Historische Einführung

2. 1. Die politischen und natürlichen Grenzen

Das Bearbeitungsgebiet des vorliegenden Bandes ist der Landkreis Querfurt, wie er von 1952 bis 1994, dem Jahr seiner Verschmelzung mit dem Landkreis Merseburg, existierte.6) Während dieser Jahrzehnte hatte er im Vergleich zu seiner ursprünglichen Ausdehnung nach dem Wiener Kongreß einen bedeutend geringeren Umfang.7) Mit folgenden Landkreisen verband ihn eine gemeinsame Grenze: Im Norden lag der Landkreis Eisleben, im Osten der Saalkreis und der Kreis Merseburg, im Süden stieß Querfurt an die Kreise Nebra und Artern, während er sich im Westen an den Kreis Sangerhausen anschloß. Daß dieser administrative Raum aus einer weitgehend willkürlich vorgenommenen Landesaufteilung hervorgegangen war, zeigt sich darin, daß seine Grenzverläufe sich kaum an historisch gewachsenen oder natürlichen Strukturen orientierten. Der Kreis Querfurt reichte im Norden bis zur Anhöhe des Sonnenberges zwischen Sittichenbach (Gem. Osterhausen, Lkr. Mansfelder Land) und Bischofrode (Lkr. Mansfelder Land). Seine Grenze zum Landkreis Eisleben setzte sich nach Osten hin entlang der Bahnlinie Eisleben – Röblingen am See (beide Lkr. Mansfelder Land) – Schraplau (Lkr. Merseburg-Querfurt) fast bis an die Senke des ehemaligen Salzigen Sees fort und umfaßte damit erstmals in seiner Geschichte die Ortschaften Holzzelle (Gem. Hornburg, Lkr. Mansfelder Land), Hornburg (Lkr. Mansfelder Land), Schraplau, Esperstedt, Alberstedt (sämtl. Lkr. Merseburg-Querfurt), Asendorf (Gem. Dornstedt, Saalkreis) und Dornstedt (Saalkreis), die ihm schon bald nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs aus dem Mansfelder Seekreis zugeteilt worden waren.8) Röblingen am See und das nahe bei Schraplau gelegene Stedten (Lkr. Mansfelder Land) beließ man indessen im alten Verwaltungsraum, der nunmehr im Landkreis Eisleben aufging. Südöstlich des Amsdorfer Tagebaugebietes wandte sich die Kreisgrenze nach Süden und verlief nahezu parallel zur Landstraße von Steuden (Saalkreis) über Schafstädt (Lkr. Merseburg-Querfurt) nach Stöbnitz (Stadt Mücheln, Lkr. Merseburg-Querfurt), ohne diese Orte jedoch zu tangieren. Südwestlich der Stadt Mücheln (Lkr. Merseburg-Querfurt) fand der Kreis seine weiteste Ausdehnung nach Süden. Hier näherte sich die Grenze allmählich dem Unstruttal und verschmolz nördlich von Reinsdorf und Nebra (beide Burgenlandkreis) eine kurze Strecke mit dem Flußlauf. Im Südosten hatte man dem älteren Landkreis Querfurt bereits 1946 einige Gemeinden entzogen, weshalb die Orte Leiha (Gem. Roßbach, Lkr. Merseburg-Querfurt), Roßbach (Lkr. Merseburg-Querfurt), Lunstädt (Gem. Roßbach, Lkr. Merseburg-Querfurt), Pettstädt (Gem. Storkau, Lkr. Weißenfels), Pödelist (Burgenlandkreis), Markröhlitz (Gem. Goseck, Lkr. Weißenfels), Dobichau (Gem. Pödelist, Burgenlandkreis), Goseck (Lkr. Weißenfels) und Eulau (Stadt Naumburg, Burgenlandkreis) bereits vor 1952 zu Weißenfels [Druckseite XIII] gehörten.9) Ebenso waren schon vor der endgültigen Gebietsreform die Stadt Mücheln (Lkr. Merseburg-Querfurt) mit ihren heute eingemeindeten Vororten St. Micheln und Stöbnitz sowie Krumpa (Lkr. Merseburg-Querfurt) an den Landkreis Merseburg gekommen. Am 29. Juli 1952 wurden schließlich weitere 27 Ortschaften dem neu gebildeten Kreis Nebra unterstellt, so daß fortan die südliche Grenze des Kreises Querfurt von Ost nach West nördlich von Baumersroda, Gleina, Karsdorf und Reinsdorf (sämtl. Burgenlandkreis) verlief.10) Bei Wangen (Burgenlandkreis) verließ sie das Unstruttal wieder, orientierte sich am Waldrand des Ziegelrodaer Forstes und erreichte auf dem knapp 300 m hohen Kahlen Berg zwischen Heygendorf (Kyffhäuserkreis) und Landgrafroda (Gem. Ziegelroda, Lkr. Merseburg-Querfurt) den westlichsten Punkt des Kreises. Wendelstein (Gem. Memleben, Burgenlandkreis), Roßleben (Kyffhäuserkreis), Bottendorf und Schönewerda (beide Gem. Roßleben, Kyffhäuserkreis) hatte man 1952 dem Landkreis Artern zugeordnet, dafür aber Landgrafroda (Gem. Ziegelroda, Lkr. Merseburg-Querfurt) als ehemalige Exklave des Thüringer Landkreises Weimar mit aufgenommen. Weiter nördlich waren die administrativen Zuständigkeiten hingegen fast unverändert geblieben: So ließ die Grenze Mönchpfiffel (Gem. Mönchpfiffel-Nikolausrieth, Kyffhäuserkreis) und Allstedt (Lkr. Sangerhausen) im Westen liegen und nahm den Weg zwischen Winkel (Lkr. Sangerhausen) und Gatterstädt (Stadt Querfurt, Lkr. Merseburg-Querfurt) zurück nach Osterhausen (Lkr. Mansfelder Land) und Sittichenbach (Gem. Osterhausen, Lkr. Mansfelder Land), ohne das nahegelegene Einsdorf (Gem. Mittelhausen, Lkr. Sangerhausen) mit einzubeziehen.

Naturräumlich gesehen gehörte der Landkreis Querfurt überwiegend zu einem Randplattengebiet des Thüringer Beckens, der sog. Querfurter Platte.11) Diese bildet gemeinsam mit den Unteren Unstrutplatten eine sich nach Nordosten flach abdachende Muschelkalktafel, die sich über einer tektonischen Mulde erhebt und hauptsächlich von Löß, im Süden auch von Kiesen und Tonen bedeckt ist. Die hohe Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens – es handelt sich vor allem um fruchtbare Schwarzerden –, zum Teil aber auch seine hohe Wasserdurchlässigkeit, wodurch der Regen ungehemmt in tiefer liegende Kalkschichten einsickern kann, haben dazu geführt, daß nur wenige Wasserläufe entstanden sind. Erwähnenswert ist lediglich der Quernebach, der das Gebiet vom Ziegelrodaer Forst im Südwesten bis nach Schraplau im Nordosten durchfließt. Er nimmt mehrere kleinere Rinnsale, wie den Weitzschkerbach, den Kribitzschbach und den Farnebach auf, bevor er sich unter dem Namen Waida im Bereich des ehemaligen Salzigen Sees in den Mittelgraben ergießt. Aufgrund der hervorragenden Bodenbeschaffenheit bot die Region seit jeher äußerst günstige Voraussetzungen für den Ackerbau, weshalb sich durch die früh einsetzende Besiedlung von den ursprünglichen Wäldern kaum etwas erhalten hat. Nur im südöstlich gelegenen Ziegelrodaer Forst ist bis heute eine ausgedehnte Waldlandschaft vorhanden, an die sich im Norden die sog. Große Wüste zwischen Allstedt (Lkr. Sangerhausen) und Gatterstedt (Stadt Querfurt, Lkr. Merseburg-Querfurt) anschließt. Der gesamte südwestliche Teil des Querfurter Raumes birgt große Lagerstätten an Buntsandstein, der vor allem in den bekannten Loderslebener Steinbrüchen abgebaut wurde und als Baumaterial auch für zahlreiche Inschriftenträger Verwendung fand. Gen Norden und Nordosten fällt die Querfurter Platte allmählich ab und grenzt an die Ausläufer des Mitteldeutschen Schwarzerdegebietes. Das Östliche Harzvorland reicht dabei bis an den Hornburger Sattel heran, legt sich von Nordosten her um den Querfurter Kreis herum und dringt dabei auch in manche Teilregionen tiefer vor.

2. 2. Frühe Besiedlung und Herrschaftsgliederung

Die hohe Qualität der Böden ist zweifellos ein Hauptgrund dafür, daß der Querfurter Raum schon früh ein bevorzugtes Siedlungsgebiet war. Dies belegen Funde an Schnur- und Bandkeramik, aber auch Spuren der Glockenbecher- und anderer Kulturen.12) Insbesondere seien hier der Menhir an der [Druckseite XIV] Niedereichstädter Warte13) oder das vorgeschichtliche Hügelgrab in Steigra14) erwähnt. Im 5. Jahrhundert n. Chr. gehörte das Querfurter Land zum Thüringer Königreich, das 531 n. Chr. in der Schlacht an der Unstrut durch Franken und Sachsen zerschlagen wurde.15) Danach erhielten die Sachsen den Bereich zwischen Unstrut, Helme und Saale als Siedlungsgebiet, konnten sich hier allerdings nicht dauerhaft von einer fränkischen Lehenshoheit freihalten. Aus dem überlieferten Gaunamen Hassegau und dessen Teilregion Friesenfeld scheint hervorzugehen, daß die Merowinger später in dieser Gegend auch Hessen und Friesen ansiedelten.16) Das Friesenfeld berührte den hier behandelten Raum ursprünglich nur am westlichen Rand. Nachdem ihm jedoch der Burgwardbezirk Kuckenburg zugeschlagen wurde, durchlief sein Gebiet den späteren Kreis Querfurt in einem großen, s-förmigen Bogen und diente später kirchlicher wie weltlicher Territorialverwaltung lange Zeit zur Orientierung.17)

Seit dem Ende des 6. Jahrhunderts stießen von Osten her die Liutizen und Sorben bis an die Saale-Elbe-Linie vor, so daß sich das Querfurter Land zum Grenzgebiet zwischen Slawen und Germanen entwickelte.18) Es lag mithin im Interesse der fränkischen Könige, die hier siedelnden Sachsen in ihre Abhängigkeit zu bringen, um sie in die Sicherung des Landes einzubeziehen. Ausdruck dieses Bestrebens war u. a. die zweifache Einnahme der Hochseeburg (vermutlich Seeburg, Lkr. Mansfelder Land)19) durch Karlmann und Pippin in den Jahren 743 und 744, wonach die dort aufgeflammten Selbständigkeitsbestrebungen erloschen.20) Andererseits wurden mit der Einführung der fränkischen Grafschaftsverfassung im Jahre 782 auch sächsische Adlige an der Herrschaft beteiligt und zu Gaugrafen ernannt.21) Die Gaue waren in kleinere Distrikte, sog. Burgwardbezirke, unterteilt, in denen jeweils eine befestigte Burganlage den umliegenden Bewohnern Schutz bot.22) Ein Großteil der Namen der auf das Friesenfeld und den südlichen Hassegau verteilten Burgwardbezirke ist in einer im 11. Jahrhundert angefertigten Abschrift des Hersfelder Zehntverzeichnisses überliefert, das in seinen jüngsten Teilen aus den letzten Jahrzehnten des 9. Jahrhunderts stammt.23) Diese Quelle bietet den frühesten Beleg für zahlreiche Orte des späteren Kreises Querfurt und erwähnt u. a. auch erstmals die Siedlung und die Burg Querfurt. Genannt werden zehn Burgwardbezirke, die ganz oder teilweise im Bearbeitungsgebiet liegen, und in denen folgende Ortschaften entstanden sind24):

Friesenfeld:
Burgwardbezirk: Zugehörige Ortschaften:
Bornstedt: Groß- und Kleinosterhausen, Sittichenbach, Rothenschirmbach
Wüstungen: Wentdorf, Kilchenhain [Druckseite XV]
Kuckenburg: Hornburg25), Holzzelle (?)26), Farnstädt, Gatterstädt, Döcklitz, Kuckenburg, Obhausen, Weidenbach
Wüstungen: Theiditz, Boritzsch, Seebitzsch, Zaglitz
Gerburgoburg: Ziegelroda
Wüstung: Mechthilderode (Hildebrechtsrode)
Südlicher Hassegau:
Burgwardbezirk: Zugehörige Ortschaften:
Helfta/Röblingen: Alberstedt
Schraplau27): Schraplau, Dornstedt, Ober- und Unteresperstedt
Querfurt: Querfurt, Lodersleben, Leimbach, Nemsdorf, Göhrendorf, Barnstädt, Göritz
Wüstungen: Lutisburg, Frankenrödchen, Eilwardesdorf (Marienzelle), Esenstedt, Pönitz, Strakendorf
Vitzenburg: Unterbezirk Schmon: Ober- und Niederschmon, Grockstedt, Spielberg, Liederstedt
Wüstungen: Löbitz, Kymen, Neckendorf, Krautdorf
Unterbezirk Spielberg: Kleineichstädt, Weißenschirmbach, Gölbitz, Pretitz, Spielberg, Vitzenburg, Zingst
Wüstungen: Hohndorf, Barca, Ober-, Mittel-, Unterstachelrode, Johannrode
Burgscheidungen: Steigra, Jüdendorf, Kalzendorf, Schnellroda, Albersroda
Wüstungen: Bennrod, Ober- und Unterbeersrode, Wölbitz, Harterode, Petersrode, Burkersrode
Schmirma: Schmirma, Oechlitz
Wüstungen: Neustadt, Haindorf
Mücheln: Ober- und Niedereichstädt
Wüstungen: Markeichstädt, Rani, Zwanzig, Ober- und Unterschomlitz, Zeckram.

Seit dem 8. Jahrhundert wurde das ehemals thüringische Land und mithin das Gebiet zwischen Saale und Unstrut nach und nach christianisiert.28) Ein Markstein dieser Entwicklung ist die von König Pippin veranlaßte Taufe der besiegten Nordschwaben im Magdeburg-Halberstädter Raum. Eine besondere Rolle spielte hierbei außerdem die bald nach 769 einsetzende Missionierungstätigkeit des Klosters Hersfeld (Lkr. Hersfeld-Rotenburg). Karl der Große schenkte der Abtei im Jahre 777 die Kirchen in Allstedt, Riestedt (beide Lkr. Sangerhausen) sowie Osterhausen und erteilte ihr die Genehmigung zur Erhebung des kirchlichen Zehnten im Hassegau und Friesenfeld.29) Diese Gebiete waren somit zunächst dem Erzbistum Mainz unterstellt. Ab 814 gehörten sie zum Bistum Halberstadt, bis König Otto I. 947 den Zehnten wieder eintauschte.30) Daraufhin schenkte er ihn für das Gebiet südlich der Mansfelder Seen dem Kloster Memleben (Burgenlandkreis), das 968 an das neu errichtete Bistum Merseburg im Metropolitansprengel Magdeburg fiel.31) Nachdem Kaiser Otto II. die Diözese Merseburg bereits 981 wieder aufgehoben hatte, wurden weite Landesteile nördlich der Unstrut und westlich der Saale, also auch der Querfurter Raum, wiederum der Diözese Halberstadt unterstellt, bei der sie bis zur Reformation verblieben. Im Jahre 1014 teilte Papst Benedikt VIII. den [Druckseite XVI] Sprengel Halberstadt durch eine Bestätigungsurkunde verbindlich in 37 Archidiakonate ein.32) Davon entfielen auf das Gebiet des späteren Kreises Querfurt in seinen Grenzen von 1952 bis 1994 der Osterbann und der Bann des Propstes von Kaltenborn (wüst, Lkr. Sangerhausen)33). Die Zusammenstellung der zugehörigen Orte zeigt, daß man sich bei der administrativen Untergliederung der Diözese stark an der alten Grenze zwischen Friesenfeld und Hassegau orientierte34):

Archidiakonat: Unterbezirk: Zugehörige Orte im Bearbeitungsgebiet:
Kaltenborn: Groß- und Kleinosterhausen, Rothenschirmbach, Hornburg, Gatterstedt, Unterfarnstädt, Döcklitz, Kuckenburg, Obhausen, Weidenbach, Ziegelroda, Landgrafroda
Osterbann: sedes Röblingen: Alberstedt, Esperstedt, Schraplau, Dornstedt
sedes Lodersleben: Querfurt, Barnstedt, Nemsdorf, Schmon, Leimbach
sedes Reinsdorf: Steigra, Vitzenburg, Liederstädt, Schnellroda
sedes Wünsch: Obereichstädt.

In diesen beiden Archidiakonaten bildeten sich schon bald zahlreiche geistliche Zentren heraus. Dazu zählten u. a. das Benediktinerinnenkloster Holzzelle,35) das 1141 von Mönchen aus Walkenried (Lkr. Osterode am Harz) gegründete Zisterzienserkloster Sittichenbach36) oder das 991 gestiftete, aber zwischen 1121 und 1123 nach Reinsdorf (Burgenlandkreis) verlegte Kloster in Vitzenburg37). Westlich des Fleckens Querfurt befand sich als traditionelle Grablege der Edlen von Querfurt das Kloster Marienzelle bzw. Eilwardesdorf (gegr. 1120).38) Besondere Erwähnung verdient außerdem das vom hl. Brun von Querfurt um das Jahr 1004 auf der Burg eingerichtete Kollegiatstift.39) In den überlieferten Inschriften – abgesehen von zwei Fragmenten (Nr. 1, 68) – hat sich die Geschichte der Klöster und Stifte jedoch nicht niedergeschlagen.

Die Entwicklung der politischen Herrschaftsgliederung im Saale-Unstrut-Raum läßt sich für das 9. und 10. Jahrhundert im Detail nicht nachvollziehen. Dennoch ist aus späteren Urkunden klar zu ersehen, daß sich um manche Burgbezirke schon bald größere Herrschaftsbereiche formierten, die als Allod oder Lehen entweder einer Adelsfamilie oder einer geistlichen Einrichtung gehörten.40) Hier ist nun vor allem das Geschlecht von Querfurt zu nennen, das zwar urkundlich erst zum Ende des 10. Jahrhunderts faßbar wird, dessen herausragende Stellung in der Region jedoch schon lange zuvor angenommen werden darf. Es entstammte offenbar sächsischem Uradel und führte bis zum einsetzenden 12. Jahrhundert den Grafentitel.41) Dabei handelte es sich aber nicht um verfassungsgemäß mit bestimmten Verwaltungsfunktionen betraute Amtsgrafen, sondern um Adelsangehörige, die lediglich aufgrund ausreichenden Grundbesitzes diesen Titel beanspruchten.42) Nach der Belehnung Burchards I. von Querfurt mit dem Magdeburger Burggrafenamt im Jahre 1136 taucht die Bezeichnung in den Urkunden nicht mehr auf.43) Seit dieser Zeit besaßen die Querfurter Dynasten ihr dominium auch nicht mehr als Allod, sondern als Lehen der Erzbischöfe von Magdeburg.44) Im Zuge der sich im 12. Jahrhundert im mitteldeutschen Raum manifestierenden Ständegliederung gehen sie schließlich im Freiherren- bzw. Ritterstand auf. Da die Angehörigen dieser Familie nach und nach einen Großteil der im Bearbeitungsgebiet befindlichen Ortschaften und Ländereien zumindest [Druckseite XVII] für bestimmte Zeit in ihren Besitz brachten, orientiert sich die Schilderung der mittelalterlichen Geschichte des Querfurter Raumes vorwiegend an der genealogischen Abfolge ihrer Familienmitglieder. Eine gesonderte Betrachtung erfahren daneben lediglich die Grafen von Mansfeld zweiten Stammes, denen bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts das Gebiet um Schraplau gehörte.

2. 3. Die Edlen von Querfurt45) und die Geschichte ihres Herrschaftsgebietes bis 1496

Zum Besitz der Edlen von Querfurt zählte zunächst nur in etwa das Territorium, das sich mit der sedes Lodersleben des Osterbannes bzw. dem Burgbezirk Querfurt deckte: Burg und Stadt Querfurt, die sog. Vierdörfer Nemsdorf, Göhrendorf, Barnstädt und Göritz sowie Leimbach und Lodersleben. Später erwarben sie als mehr oder minder dauerhaften Besitz Ober- und Niederschmon, Obhausen, Weidenbach, Kuckenburg, Döcklitz, Gatterstädt, Ober- und Niederfarnstädt hinzu, so daß auch der gesamte Bereich des ehemaligen Burgbezirkes Kuckenburg unter ihre Herrschaft kam.46) Als erster namentlich überlieferter Vertreter des Geschlechts begegnet in der Chronik Thietmars von Merseburg ein „comes Bruno de Quernforde“, der ein Sohn des Grafen Bruno von Arneburg war.47) Dieser in der Filiation als Bruno II. bezeichnete Dynast hatte vier nachweisbare Söhne, unter denen der später heiliggesprochene Brun besondere Beachtung verdient.48) Nach der Ausbildung in der Domschule zu Magdeburg und dem Eintritt in den Domklerus erhielt er von Kaiser Otto III. zusätzlich eine Pfründe an dessen Hofkapelle. Später hielt sich Brun vorwiegend in Rom und Ravenna auf. Vom Bekehrungseifer erfüllt, schickte er nach dem Martyrium Adalberts von Prag49) Missionare nach Polen, konzentrierte sich selbst jedoch zunächst auf Ungarn. Im Jahre 1004 wurde er in Merseburg zum Missions-Erzbischof geweiht. In dieser Zeit dürfte er auf der Querfurter Burg das Kollegiatstift eingerichtet haben, das zunächst mit vier Priesterstellen ausgestattet war.50) Die ältere Burgkapelle wurde wohl auch deshalb in der ersten Hälfte des 11. Jahrhunderts zum Teil neu errichtet.51) In der Folgezeit wandte sich Brun wiederum nach Ungarn und setzte sein Bekehrungswerk später bei den Petschenegen fort. 1008 folgte er schließlich seinen vorausgesandten, aber bereits 1003 ermordeten Missionaren nach Polen. Bei dem Versuch, die Preußen zu missionieren, ereilte ihn am 9. März 1009 der Märtyrertod. Das Andenken an ihn hat in Querfurt eine breite Erinnerungskultur ausgebildet, die sich u. a. in der Sage vom Ursprung des „Eselstetischen Marktes“52) und den damit verknüpften Traditionen widerspiegelt. So wurde aus diesem Anlaß jedes Jahr nach Ostern in drei Querfurter Kirchen ein päpstlicher Ablaß gewährt, der regelmäßige Wallfahrten auslöste und den offenbar eine Steininschrift am Portal der Burgkirche öffentlich bestätigt (Nr. 81). Da diese Kapelle auch dem hl. Brun geweiht war, muß sich darin vor der Reformation ein entsprechender Altar befunden haben, von dem vermutlich eine bis zum Ende des 16. Jahrhunderts noch vorhandene „vergulte taffel“ stammte (Nr. 52).

Auf Gebhard I. von Querfurt, den Bruder des hl. Brun, folgten Burchard I., genannt der Fromme, und Gebhard II. Als Konrad, ein Sohn des letzteren, im Jahre 1134 zum Erzbischof von Magdeburg gewählt wurde, erfuhr das gesamte Querfurter Haus einen maßgeblichen Machtzuwachs.53) Denn nachdem das Geschlecht der Grafen von Groitzsch 1135 in männlicher Linie ausgestorben war, konnte Konrad das freigewordene Magdeburger Burggrafenamt seinem Bruder Burchard I. von [Druckseite XVIII] Querfurt übertragen.54) Allerdings verlor Querfurt seither auch den Status eines Allods, denn es wurde 1137 vermutlich im Gegenzug dem Erzstift zu Lehen angetragen.55) Von Burchard I. ging das Burggrafenamt auf dessen jeweils erstgeborene Nachkommen über, bis es Burchard V. um 1269/70 verkaufte.56) In dieser Blütezeit der Querfurter Dynastie in der zweiten Hälfte des 12. und der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts kam als Sohn Buchards II. ein jüngerer Konrad zur Welt, der 1195 zum Kanzler König Philipps von Schwaben, 1196 zum kaiserlichen Legaten für Italien und Sizilien und 1201 zum Bischof von Würzburg ernannt wurde.57) Dessen Bruder Gebhard IV. hatte in zweiter Ehe mit Lukarde von Nassau die Söhne Burchard IV. und Gebhard V., die beide zu Stiftern neuer Stammeslinien wurden. Burchard IV. vermählte sich mit Sophia von Mansfeld, wodurch ihm das halbe Erbe der Grafen von Mansfeld zufiel und er durch seine Nachkommen die jüngere Dynastie dieses Geschlechts begründete.58) Gleichzeitig verwaltete er mit seinem Bruder Gebhard V. auch den gemeinsamen Querfurter Besitz, der später unter ihren Söhnen aufgeteilt wurde.59) Dabei erhielt Burchard V. das Recht auf die Grafschaft Mansfeld, Burchard VI. bekam die Herrschaft Schraplau und Gebhards V. Söhne Gebhard VI., Gerhard II. sowie Burchard teilten sich in den Besitz von Querfurt, Nebra, Schmon und Vitzenburg.

Während der von Gebhard VI. begründete Familienzweig zunehmend an Besitz und Bedeutung verlor und wohl mit Busse VIII. oder dessen Sohn Burchard in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erlosch,60) erfuhr die durch Gerhard II. gestiftete Linie in Bruno III. und vor allem in dessen Sohn Gebhard XI. einen letzten bedeutenden Aufschwung. Gebhard XI. (gest. 1383) hatte durch eine geschickte Heiratspolitik die an die Grafen von Mansfeld verpfändete Burg und Stadt Querfurt wieder in seinen Besitz bringen können, indem er seine erste Ehe mit Elisabeth von Mansfeld schloß (Nr. 27). Mit ihr verließ er die Vitzenburg und bezog erneut den alten Stammsitz.61) Außerdem erlangte er 1363 die Pfandübernahme der Dornburg (Saale-Holzland-Kreis) von den Landgrafen Friedrich und Balthasar von Thüringen, die ihm ein Jahr später auch Nebra (Burgenlandkreis) abtraten. Gebhards bedeutendster Erwerb war indessen das Schloß Allstedt (Lkr. Sangerhausen), das er von den Herzögen Rudolf, Wenzel und Albrecht von Sachsen kaufte.62) Unter ihm wurden auf der Querfurter Burg zahlreiche Umbauten ausgeführt. Dazu zählten fortifikatorische Maßnahmen, vermutlich aber auch die Errichtung seiner späteren Grabkapelle an der Nordseite der Burgkirche.63) Gebhard war somit offenbar der erste Edelherr von Querfurt, der nicht mehr, wie seit 1146 vereinbart und erst 1323 bestätigt, im nahegelegenen Kloster Marienzelle beigesetzt, sondern innerhalb der Burgmauern bestattet wurde (Nr. 27).64)

Gebhards Enkel Bruno VI. war schließlich der letzte regierende Nachkomme aus dem Hause Querfurt. Die Hussitenkriege hatten seinen Vater Protze in der Schlacht bei Aussig 1426 das Leben gekostet und überdies die finanziellen Möglichkeiten der Familie überfordert.65) So wurde der Verkauf mehrerer Besitzungen unumgänglich. Im Jahre 1442 veräußerte Bruno VI. die Burg Wippra (Lkr. Mansfelder Land) an den Grafen Botho zu Stolberg-Wernigerode sowie die Grafen Volrad, Gebhard und Günther von Mansfeld.66) Wenig später sah er sich gezwungen, auch die Burgen und Städte Querfurt, Artern, Gehofen und Voigtstedt (Kyffhäuserkreis) zu verpfänden.67) 1452 verkaufte er schließlich auch Burgscheidungen (Burgenlandkreis) an die Herren von Veltheim.68) Gleichzeitig [Druckseite XIX] nahm er beim Erzbischof von Magdeburg enorme Anleihen auf, um seine Burg umfassend zu befestigen und auf den modernsten kriegstechnischen Stand zu bringen.69) Von diesen Baumaßnahmen zeugten mehrere Wappensteine (Nr. 32, 33, 39), von denen nur noch zwei erhalten sind. Bruno VI. hatte zweimal geheiratet, zunächst Anna von Gleichen, die am 22. März 1481 verstarb.70) Seine zweite Frau war Elisabeth von Mansfeld, die bereits ein Jahr später verschied. Fragmente ihrer beider Grabplatten fanden sich in einer jüngeren Auffüllschicht des Fußbodens der Burgkirche (Nr. 41, 42). Aus der ersten Ehe ging der letzte männliche Vertreter des Querfurter Hauses hervor, der an den Regierungsgeschäften zumindest noch partiell beteiligt war.71) Bruno VII. wurde schon früh Brigitte von Stolberg versprochen, die ihm später drei Töchter und einen Sohn Gebhard gebar. Letzterer verstarb allerdings bald nach der Geburt und fast zeitgleich mit seinem Vater im Jahre 1495.72) Bruno VI. sah sich deshalb gezwungen, für den Erbfall nach seinem Tode, der nun unvermeidlich auch das Ende des Querfurter Freiherrengeschlechts bedeutete,73) Vorsorge zu treffen. In den letzten Jahren seines Lebens war er unter Erzbischof Ernst von Sachsen erzstiftisch magdeburgischer Rat gewesen.74) Ihm übertrug er nach dem Tod seiner Kinder Schloß und Herrschaft Querfurt, obwohl diese nach dem Erbvertrag von 1396 den Mansfelder Grafen hätten zustehen müssen.75) Da jedoch von deren Seite kein Widerspruch eingelegt wurde, fiel Querfurt nach dem Tode Brunos VI. am 26. Februar 1496 als erledigtes Lehen an das Erzstift Magdeburg zurück. Als Begräbnis der letzten Edlen diente damals immer noch die Burgkirche. Dies belegen die überlieferten Totenschilde (Nr. 47, 49), die in der Kapelle hingen, sowie die Grabungsergebnisse von 1980–83.76)

2. 4. Das Amt Querfurt von 1496 bis zum Wiener Kongreß

Mit der Eingliederung Querfurts in das Erzstift Magdeburg wurde das Territorium neuen Besitz- und Rechtsverhältnissen unterworfen. Anfängliche Gebietsstreitigkeiten mit Herzog Georg von Sachsen, der u. a. Anspruch auf die wohlhabenden sog. „Vier-Dörfer“ Nemsdorf, Göhrendorf, Barnstädt und Göritz erhob, konnte Erzbischof Ernst von Sachsen wenige Jahre später in einem Vergleich beilegen.77) In die Burg zogen nun Magdeburger Amtleute und deren Verwaltungsbedienstete ein. Ernsts Nachfolger Albrecht von Brandenburg veranlaßte hier unter seinem Hauptmann Ernst von Pagk mehrere Baumaßnahmen.78) Dazu zählen vor allem die 1528 neu errichtete Residenz an der Stelle des heutigen Fürstenhauses (Nr. 88) und das mehrere Vorgängerbauten integrierende Kornhaus, an dem sich noch heute eine Kopie der erzbischöflichen Wappentafel von 1535 befindet (Nr. 90). Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Magdeburger Herrschaft für Querfurt eine sehr fruchtbringende Zeit gewesen, auch wenn das Amt um die Mitte des 16. Jahrhunderts kurzfristig an Kurfürst Moritz verpfändet gewesen sein soll.79) Von den neuen religiösen Strömungen und kirchenpolitischen Umwälzungen des 16. Jahrhunderts blieben Stadt und Umland freilich nicht unberührt. Nach den Zugeständnissen Erzbischof Albrechts von Brandenburg auf dem Landtag zu Calbe von 1541 wurde unter dem ersten evangelischen Pfarrer Valentin Pacaeus am 13. November 1542 die Reformation eingeführt.80) Davon [Druckseite XX] zeugte eine Inschriftentafel an der Nordseite der Lamperti-Kirche, deren Wortlaut jedoch nicht überliefert ist.81) Eine erste Kirchenvisitation fand 1555 statt, in der die Mecklenburgische Kirchenordnung für verbindlich erklärt wurde.82) 1577/78 unterschrieben schließlich Stadtpfarrer Noe Freudemann, Archidiakon Augustinus Dam und Diakon Simon Stubenrauch die Formula Concordiae.83) Seither zählte Querfurt zu den streng lutherischen Gebieten. Eine der bedeutendsten Persönlichkeiten dieser Zeit war der Querfurter Bürgermeister und Schultheiß Hans Schram, unter dessen Regierung Valentin Pacaeus ordiniert wurde. Ein in der Lamperti-Kirche kürzlich wiederaufgefundenes Fragment seiner Grabplatte stellt gegenwärtig das älteste noch existierende bürgerliche und zugleich protestantische Grabmal der Stadt dar (Nr. 101).

Nach einer Periode der wirtschaftlichen Kontinuität und langsamen Verwurzelung des evangelischen Glaubens gerieten die politischen und kirchlichen Verhältnisse mit Beginn des Dreißigjährigen Krieges erneut ins Schwanken. Nach der Schlacht bei Lutter am Barenberge (Lkr. Goslar, 1626) vermochte die katholische Partei ihren Einfluß insoweit zu verstärken, als der bisherige Administrator des Erzbistums Magdeburg, Christian Wilhelm von Brandenburg, vom Domkapitel durch Herzog August von Sachsen ersetzt wurde.84) 1628 verlieh Kaiser Ferdinand II. die Herrschaft Querfurt überraschend an den Grafen Heinrich Schlick von Plan zu Passau und Weißkirchen, der sich am 28. März desselben Jahres vor Ort huldigen ließ. Doch bereits wenige Jahre später (1631) wurde er auf der Burg von den in der Schlacht bei Breitenfeld siegreichen Schweden gefangengenommen. Gustav Adolf, der im gleichen Jahr selbst in der Stadt weilte,85) übergab das Amt Querfurt daraufhin dem kursächsischen Kammerrat Paul Christoph von Brandenstein als schwedisches Lehen. In den dreißiger Jahren wurde die Burg mehrfach stark umkämpft, auch weil sie wehrtechnisch immer noch einen äußerst vorteilhaften Stützpunkt darstellte.86) Mit dem Prager Separatfrieden von 1635 endete zunächst die schwedische Herrschaft. Querfurt wurde gemeinsam mit den Ämtern Jüterbog, Dahme und Burg aus dem Erzstift gelöst und dem Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen zugesprochen.87) In diesem Jahr bezog der kursächsische Hauptmann Georg Goldbach die Burg (Nr. 218), obwohl erst im Traditionsrezeß zu Calbe von 1638 die Landesherrschaft rechtmäßig geklärt werden konnte.88) Nach Widerspruch und langen Verhandlungen übergab damals das Erzstift die vier Ämter dem Kurfürstentum Sachsen lediglich zu Lehen. Diese Lehensabhängigkeit wurde allerdings schon im Westfälischen Frieden nicht mehr berücksichtigt. In der Folgezeit nahmen kaiserliche Verbündete häufig Quartier in Querfurt. So wählten Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich und sein Feldmarschall Ottavio Piccolomini die Burg 1641/42 sogar für sechs Wochen zum Hauptquartier.89) Der Belagerung durch General Hans Christoph Graf von Königsmarck mußte die kaiserliche Besatzung jedoch weichen, so daß Querfurt nun wiederum bis 1650 in schwedische Hand kam.90)

Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges nahm die kursächsische Verwaltung ihren Dienst wieder auf. Auf eindringliche Bitte gestand Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen 1655 seinem Sohn August, dem Administrator des Erzstifts Magdeburg, die Einnahmen aus den vier eximierten Magdeburgischen Ämtern, also auch die Abgaben Querfurts zu.91) Nach dem Tode des Vaters kam es 1657 im „Freundbrüderlichen Hauptvergleich“ zwischen den vier Söhnen Johann Georg II., August, Christian und Moritz zu einer Regelung der Testamentsbestimmungen.92) Auf dieser Grundlage wurde das Sekundogeniturfürstentum Sachsen-Weißenfels gegründet und Herzog August [Druckseite XXI] unterstellt.93) Dessen Bestrebungen, für sein Land eine weitgehende Autonomie von Kursachsen durchzusetzen, sollten lediglich für die ehemals magdeburgischen Ämter zum Erfolg führen. Im „Querfurtischen Receß“ vom 17. Februar 1663 wurde die Schaffung des selbständigen Fürstentums Querfurt vereinbart.94) Damit erfüllten sich zugleich weitgehend die Hoffnungen der Stände. Das nun reichsunmittelbare Land, für das sich nach 1680 der Name „Sachsen-Querfurt“ einbürgerte, umfaßte nicht nur die Ämter Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg, sondern auch Heldrungen, Sittichenbach und Wendelstein. Residenz und Behördensitz blieb indessen Weißenfels, wo von nun an die Querfurtischen Landtage abgehalten wurden. Unter August und seinen Nachfolgern Johann Adolf I. (1680– 1697), Johann Georg (1697–1712), Christian (1712–1736) und Johann Adolf II. (1736–1746) entwickelte sich das Fürstentum zu einem prosperierenden und wirtschaftlich vergleichsweise stabilen Territorium, das zudem von den mäzenatischen Neigungen seiner Landesherren profitierte. Beispielsweise erfuhren die Querfurter Lamperti-Kirche (1684–86) und die Burgkirche (1698–1716) umfassende Erneuerungen, die zum großen Teil von den Herzögen Johann Adolf I. und Johann Georg von Sachsen-Weißenfels-Querfurt finanziert wurden.95)

Mit dem Tode Johann Adolfs II. im Jahre 1746 fiel das Gebiet an die sächsischen Kurlande zurück, seine rechtliche Stellung als Reichsfürstentum blieb jedoch unverändert.96) Dieses Fundament zerbrach letztlich erst an der sächsischen Allianz mit Napoleon: Nach den Vereinbarungen des Wiener Kongresses mußte Kursachsen das Gebiet an Preußen abtreten. Unter der neuen Oberherrschaft blieben alle Bestrebungen, die Autonomie oder zumindest den Territorialverbund der zugehörigen Ämter aufrechtzuhalten, erfolglos.97) Das vormalige Fürstentum wurde einer preußischen Verwaltungsreform unterzogen, wodurch als neue administrative Einheit der Provinz Sachsen der Kreis Querfurt entstand.98)

2. 5. Die Geschichte der Herrschaft bzw. des Ober- und Unteramtes Schraplau

Als Besitzer des Burgwardbezirks Schraplau läßt sich seit 1130 das Dynastengeschlecht der Edlen Herren von Schraplau nachweisen.99) Wie die Reste der im 9. Jahrhundert erstmals erwähnten Alten Burg belegen, bestand der Ort als Herrschaftssitz jedoch schon sehr viel früher.100) Bereits um 1196 erlosch der Stamm der Edlen von Schraplau, wonach Burg und Herrschaft in den Besitz des Erzstifts Magdeburg gelangten.101) Erzbischof Ludolf ließ während seiner Regierung zwischen 1192 und 1205 die jüngere Burganlage errichten, bevor er das Gebiet den Magdeburger Burggrafen Querfurter Stammes als Lehen weitergab.102) Burchard V. (1271) und Burchard VI. von Querfurt (1267) werden deshalb in den Urkunden auch als „Herren zu Schraplau“ bezeichnet.103) Ihr Vater Burchard IV. hatte im Jahre 1217 die Tochter des Grafen Burchard I. von Mansfeld, Sophia, geheiratet. Dadurch waren er und seine Nachkommen außerdem zur Hälfte in den Besitz der Grafschaft Mansfeld gelangt.104) Burchard V. und Burchard VI. konnten 1264 auch die übrigen Erbanteile erwerben, so daß der ältere von ihnen bereits 1265 den Titel „Graf von Mansfeld“ führte. Auf diesen Vorgängen beruht die frühe stammesgeschichtliche Verwandtschaft zwischen den Herren von Querfurt, von Schraplau und den Grafen von Mansfeld. Für Schraplau spielten diese genealogischen Beziehungen etwa ein halbes Jahrhundert später eine entscheidende Rolle, als der Sohn Burchards VI., Burchard der Ältere, sich 1335 [Druckseite XXII] gezwungen sah, die gesamte Herrschaft Schraplau zu verkaufen und sie Burchard V. von Mansfeld, dem ältesten Sohn seines Cousins Burchard III., übertrug.105) Die Edlen Herren von Schraplau nahmen danach zunächst ihren Sitz auf der Burg Wettin (Saalkreis).106) Ihr verlorenes Herrschaftsgebiet gehörte von nun an bis 1732 den Grafen von Mansfeld, blieb aber als selbständiges Lehen in seinen alten Grenzen bestehen. Als es 1420 und in den Jahren darauf zu Erbteilungen kam, konnte letztlich Günther II. von Mansfeld Schraplau für sich beanspruchen.107) Seine Söhne Albrecht III. und Ernst I. veranlaßten auf der Burg umfassende Erneuerungsarbeiten.108) Eine verlorene Bauinschrift von 1489 (Nr. 44) legt im spürbaren Bestreben, die Besitzverhältnisse öffentlich zu fixieren, Zeugnis von den schon damals befürchteten Erbstreitigkeiten ab, die 1501 schließlich zur endgültigen Landesteilung führten. In den entsprechenden Verträgen spaltete man die Grafschaft nach den drei auf der Burg Mansfeld errichteten Schlössern in die „Örter“ Vorderort, Mittelort und Hinterort auf.109) Die Herrschaft Schraplau wurde außerdem in zwei Ämter geschieden, die den beiden Söhnen Ernsts I. zufielen110): Gebhard VII. erhielt mit dem Mittelort das sog. Oberamt Schraplau, zu dem das Schloß, Ober- und Niederröblingen (heute Röblingen am See, Lkr. Mansfelder Land), Bennstedt (Saalkreis), Melmsdorf (wüst), Asendorf (Saalkreis), Schafsee (Stadt Schraplau, Lkr. Merseburg-Querfurt), Ober- und Nieder-Alberstedt (Lkr. Merseburg-Querfurt), das Vorwerk Röblingen sowie die Hälfte vom Flecken Schraplau gehörten. Das sog. Unteramt, das an Albrecht IV. und somit zum Hinterort kam, umfaßte die Ortschaften Köchstedt (Gem. Teutschenthal, Saalkreis), Amsdorf (Lkr. Mansfelder Land), Wansleben (Lkr. Mansfelder Land), Stedten (Lkr. Mansfelder Land), Dornstedt (Saalkreis), Steuden (Saalkreis), das Vorwerk Etzdorf (Gem. Steuden, Saalkreis) sowie die andere Hälfte von Schraplau mit einigen Mühlen.

In die relativ lange Regierungszeit Gebhards VII. von Mansfeld fiel die Einführung der Reformation, mit der das Mansfelder Territorium in acht Dekanatsbezirke eingeteilt wurde.111) Im Dekanat Schraplau erfolgten 1570, 1581 und 1589 die ersten evangelischen Kirchenvisitationen.112) Die Generalsuperintendenten dieser Zeit waren Johannes Spangenberg (1546–1550), Erasmus Sarcerius (1553–1559) und Hieronymus Menzel (1560–1590).113) Die früheste Kirchenagende stammte von Caspar Güttel und wurde in einer von Martin Luther überarbeiteten Fassung 1562 in Druck gegeben.114)

Mit dem Tode Gebhards VII. von Mansfeld (gest. 1558) fiel das Oberamt dessen Sohn Christoph II. zu, der nach dem Verkauf der Herrschaft Seeburg im Jahre 1574 das Schloß Schraplau bezog.115) Indirekter Anlaß der vorangegangenen Veräußerung war die 1570 wegen Zahlungsunfähigkeit erfolgte Sequestration der Grafschaft Mansfeld, die nun von den Oberlehnsherren, den Administratoren des Erzstifts Magdeburg und des Hochstifts Halberstadt sowie dem Kurfürsten von Sachsen, zwangsverwaltet wurde.116) Christoph II. war mit Amaley von Schwarzburg verheiratet.117) Eine kopial überlieferte Inschrift der Burganlage nennt beider Namen und darf zweifellos als Zeugnis erneuter Baumaßnahmen gelten (Nr. 117). Mit dem Tode des Nachfolgers Heinrich, der ebenfalls in Schraplau residierte, kam das Oberamt 1602 durch die Vermählung der Erbtochter Agnes Sibylla mit dem [Druckseite XXIII] Grafen David von Mansfeld an die Linie Hinterort.118) Eine Esperstedter Inschrift nennt David als großzügigen Förderer der Kirchenerweiterung von 1612 (Nr. 175). Er starb 1628 und wurde in der Schraplauer Kirche bestattet.119) Weder seine noch die Grabplatten oder Epitaphien der zuvor hier beigesetzten Grafen sind erhalten geblieben. Das älteste vorhandene Grabdenkmal erinnert an den Bornstädter Erbsassen Christoph von Häring, der unter Johann Georg II. von Mansfeld (1593–1647) als Hauptmann die Besatzung des Schraplauer Schlosses befehligte (Nr. 221). Johann Georg II. war der Schwiegersohn und Nachfolger des Grafen David, wodurch das Schraplauer Oberamt in den Besitz der Vorderortischen Linie gekommen war.120) Nach dessen Tod im Jahre 1647121) blieb die Witwe Barbara Magdalena noch über dreißig Jahre im Schloß wohnen. Von ihr zeugten mehrere Stiftungen an die Schraplauer Kirche, zu denen auch eine mit ihrem Namen signierte Abendmahlskanne zählte (Nr. 222). Nachdem Barbara Magdalena das Oberamt an die Herren von Hake verkauft hatte, zog sie nach Holzzelle, wo sie 1696 verstarb.122) Seither geriet das Schloß Schraplau zunehmend in Verfall, so daß heute nurmehr die massiven Substruktionen vorhanden sind. Das Oberamt wurde von der Witwe Johann Georgs III. von Mansfeld, Louise Christine von Sachsen-Weißenfels, wieder eingelöst, jedoch 1732 dem König Friedrich Wilhelm I. von Preußen übertragen. Dieser gab es an den Prinzen Ferdinand weiter, der 1742 von Friedrich II. außerdem das Unteramt erhielt.123) Das Schraplauer Unteramt war nach dem Tode Graf Albrechts IV. von Mansfeld (1560) an dessen Sohn Karl gefallen und später über mehrere Zwischenbesitzer an die Hohenzollern verkauft worden.124) So vereinigte Prinz Ferdinand nach 241 Jahren wieder beide Ämter in einer Hand, verpachtete sie jedoch weiterhin als eigenständige Güter. Ebenso wurden die zunächst im sog. Kammerhof zusammengelegten Verwaltungen schon 1763 wieder getrennt.125) Die des Unteramtes kam in das Vorwerk Etzdorf (Gem. Steuden, Saalkreis), die des Oberamtes offenbar zunächst in den sog. Schützenhof, später in das Könitzsche Rittergut.126) Als Ferdinands Sohn und Erbe, August von Preußen, am 19. Juli 1843 starb, wechselten erneut mehrfach die Besitzer beider Ämter.127) Zu dieser Zeit gehörten diese bereits dem 1815 gegründeten Mansfelder Seekreis an,128) in dem sie bis zu ihrer Aufteilung in die Kreise Querfurt bzw. Eisleben nach dem Zweiten Weltkrieg verblieben. Heute zählen die betreffenden Ortschaften teils zum Landkreis Merseburg-Querfurt, teils zum Mansfelder Land, teils auch zum Saalkreis.

3. Die nicht-originale Überlieferung der Inschriften

Von den 228 Katalogartikeln stützen sich 100, das sind immerhin ca. 44% des Gesamtaufkommens, allein auf abschriftliche Überlieferungen. Während die absolute Menge an nur noch kopial überlieferten Texten chronologisch mit jedem Jahrhundert zunimmt, ist das Verhältnis zu den noch existenten Inschriften beträchtlichen Schwankungen unterworfen. So liegt ihr Anteil im Zeitraum des 12. und 13. Jahrhunderts bei 38% (5 Kopialüberlieferungen : 8 Originalen), im 14. Jahrhundert bei 66% (10 Kop. : 5 Orig.), im 15. Jahrhundert bei 45% (11 Kop. : 13 Orig.), im 16. Jahrhundert bei 36% (37 Kop. : 65 Orig.) und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bei 50% (37 Kop. : 37 Orig.).

Die Quellen der Kopialüberlieferung sind sehr vielfältig und disparat, so daß hier nur die wichtigsten und ältesten vorgestellt werden können. Sie lassen sich je nach der Funktion, die die darin wiedergegebenen Inschriften übernehmen sollen, in verschiedene Gruppen unterteilen. Da ist zunächst auf die größtenteils chronologisch oder genealogisch strukturierten Chroniken über die Herrschaften Querfurt und Mansfeld zu verweisen, in denen die Verfasser Inschriften zur Illustration [Druckseite XXIV] oder als Beleg ihrer Schilderungen zitieren. In diese Rubrik gehören v. a. die Werke Cyriacus Spangenbergs,129) Caspar Schneiders,130) Christian Webels131) und Karl August Gottlieb Sturms.132) Diesen Autoren kam es vorwiegend auf die in den Inschriften überlieferten Informationen, weniger hingegen auf den genauen Wortlaut an. Aus der Untersuchung aller drei Inschriften, die nur oder auch durch Spangenbergs Querfurter Chronik überliefert sind, ergibt sich, daß keine einzige von ihm exakt zitiert wurde: Dazu zählt die Grabschrift für Gerhard II. von Querfurt (Nr. 8), dessen Sterbevermerk wohl kaum die unverständliche Formulierung DESSO GVDE RIDDER VV. beinhaltet hat. Ebensowenig können auf der Tumba für Gebhard XI. von Querfurt (Nr. 27) sämtliche überlieferten Angaben zu dessen Biographie verzeichnet gewesen sein, obwohl der Kopist versichert, das Grabmal „für etlich vnd zwenzig jaren“133) selbst gesehen zu haben. Von der Grabschrift der Gräfin Elisabeth von Mansfeld, geb. von Gleichen, ist noch heute mehr zu lesen, als von Spangenberg angegeben (Nr. 42). Aus seinen teilweise verkürzten oder fehlerhaften Abschriften läßt sich indessen die Verläßlichkeit der späteren Chronisten ableiten, die Spangenbergs Inschriftenzitate häufig ungeprüft übernehmen. So ist für Caspar Schneider zu konstatieren, daß er keine der von ihm wiedergegebenen Inschriften nach dem Original zitiert, sondern sie allesamt nach Spangenberg angibt (Nr. 8, 27, 42). Gleiches gilt für Christian Webel. Es scheint, als ob Webel auf eine Autopsie der Inschriften immer dann gänzlich verzichtet hat, wenn er auf Spangenberg zurückgreifen konnte. Dies geht besonders deutlich aus seiner Beschreibung der Grabplatten für Elisabeth von Mansfeld (Nr. 42) und Gerhard II. von Querfurt hervor (Nr. 8), deren Inschriften er genauso fehlerhaft wie Spangenberg wiedergibt, ohne auf ihn zu verweisen. Doch auch die Bauinschrift auf der Wappentafel Brunos VI. von Querfurt (Nr. 32), die zumindest einer von Webels Schülern beim „Illuminieren“ nah vor Augen gehabt haben muß,134) weist in Webels Transkription zahlreiche Ungenauigkeiten in der Schreibung und ein zusätzliches, zumindest nicht ursprüngliches Wort auf.

Karl August Gottlieb Sturm hat in seiner Chronik der Stadt und Herrschaft Querfurth zahlreiche historische Fakten zusammengetragen, beruht aber bezüglich der wenigen Inschriften ganz auf der älteren Überlieferung (Nr. 27, 32, 39, 42).

In diese Gruppe der chronologisch strukturierten Abhandlungen fallen auch die zahlreichen kleineren Ortschroniken, die nur teilweise gedruckt vorliegen und für manche Inschrift die einzige Überlieferung darstellen.135) Davon seien hier lediglich diejenigen vorgestellt, die noch aus dem 18. Jahrhundert stammen und aus epigraphischer Perspektive von Bedeutung sind. Die älteste Arbeit stammt von Christian Webel, der vor seiner umfassenden Querfurter Chronik im Jahr 1708 die Geschichte seines Heimatortes Nemsdorf auf wenigen Seiten skizzierte.136) Dabei berücksichtigte er auch die Kirchenglocken (Nr. 3, 12, 84) sowie zwei Bauinschriften (Nr. 29, 100). Hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Webelschen Abschriften kann hier auf obige Angaben verwiesen werden. Die einzige noch erhaltene Glocke von Nemsdorf wurde von ihm jedoch fehlerlos und paläographisch sogar im Druckbild annähernd exakt wiedergegeben. Die nächstjüngere Ortschronik ist der Geschichte von Farnstädt gewidmet und wurde in den Jahren 1743/44 von Pfarrer Florian Heydrich verfaßt.137) Leider wird sie seit einigen Jahren vermißt und liegt nur noch in einer fragmentarischen Abschrift vor. [Druckseite XXV] Es läßt sich somit nicht mehr feststellen, ob die häufig unvollständig, ungenau oder paraphrastisch transkribierten Inschriften auf einer Nachlässigkeit des Autors oder der Kopistin beruhen (Nr. 18, 70, 94, 97, 147, 159, 161, 162).

Der überwiegende Teil der übrigen Ortschroniken entstammt der zweiten Hälfte des 19. oder dem 20. Jahrhundert. Die darin angeführten Inschriften sind in der Regel inhaltlich richtig, jedoch nur selten exakt wiedergegeben.

Neben den chronologisch strukturierten Chroniken existieren einige topographische Werke, deren Anliegen vorwiegend im detaillierten Beschreiben der einzelnen Ortschaften besteht. Diese sind bezüglich der Inschriftenüberlieferung naturgemäß weitaus ergiebiger. Die älteste und umfangreichste Arbeit dieser Art war die Mansfeldische Chronik des Cyriacus Spangenberg, in deren viertem Teil er alle Ortschaften der Grafschaft unter Angabe der historisch bedeutsamen Daten und Gebäude vorstellt.138) Allerdings ist dieses Werk heute nur noch in Fragmenten bekannt, in denen die Ausführungen zu den später zum Kreis Querfurt gehörigen Dörfern um die Stadt Schraplau leider fehlen. In der Historischen Bibliothek Eisleben ist aber zu dieser Ortstopographie das vollständige Exzerpt eines Exzerptes vorhanden, das immerhin noch zwei dicke Folianten füllt und den Verlust etwas aufwiegt. Johann Albert Biering, Sohn des Eislebener Pfarrers Johann Biering,139) hatte Spangenbergs Mansfeldische Chronik „excerpiret, augiret und bis auf das Jahr 1724 continuiret“,140) um eine eigenständige Topographia Mansfeldica zu veröffentlichen. Dazu kam es durch seinen frühzeitigen Tod nicht.141) Jedoch erstellte Dr. Jakob Erasmus Vogel im Jahr 1800 von Bierings unvollendetem Manuskript wiederum eine Abschrift,142) die für die vorliegende Inschriftensammlung ausgewertet werden konnte. Auch Hermann Grössler und Adolf Brinkmann haben sich in ihrer „Beschreibenden Darstellung der Bau- und Kunstdenkmäler des Mansfelder Seekreises“ auf Bierings Vorarbeiten gestützt. Wie aus einem etwas abweichenden Zitat zur Lokalisierung der Bauinschrift von 1487 am Schraplauer Schloß hervorgeht, hat ihnen aber nicht Vogels Abschrift, sondern offenbar Bierings Originalmanuskript sowie außerdem eine handschriftliche Ausfertigung von Spangenbergs Mansfeldischer Chronik vorgelegen, in der zumindest noch die heute verschollenen Abschnitte zur Burg Schraplau überliefert waren.143) In Bierings Werk sind 11 Inschriften zitiert (Nr. 19, 28, 40, 44, 50, 61, 72, 117, 151, 163, 175), von denen heute nur noch zwei (Nr. 61, 175) existieren. Die Befürchtung, daß die Textwiedergabe allein infolge der mehrfachen Abschriften nicht besonders zuverlässig ist, findet sich durch den Vergleich mit dem Wortlaut der noch erhaltenen Inschriften bestätigt. Abgesehen von willkürlich vorgenommenen Abkürzungen fehlen ganze Wörter und sogar sinntragende Abschnitte. Dennoch bleibt festzuhalten, daß wir von vielen verlorenen Inschriften lediglich durch Spangenbergs bzw. Bierings Beschreibungen Kenntnis haben.

Eine ebenfalls sehr ergiebige Quelle in der Gruppe der topographisch gegliederten Abhandlungen stellt die sog. Leimbacher Chronik im Pfarrarchiv der Ortschaft Leimbach dar.144) Sie behandelt die Geschichte der Dörfer Leimbach, Lodersleben, Gatterstädt, Ober- und Unter-Farnstädt, Groß- und Klein-Osterhausen, Rothenschirmbach, Obhausen, Weidenbach, Göhrendorf und Göritz. Diese Schrift wurde bereits durch Max Könnecke in den Ausgaben des Querfurter Kreisblattes im November 1886 und Februar 1892 veröffentlicht. Auszugsweise fand sie auch Eingang in das von Wilhelm Schneider im Jahre 1902 herausgegebene Sammelwerk „Querfurter Stadt- und Kreischronik“.145) Der entsprechende Beitrag von Heinrich Schütz muß jedoch auf einer anderen, vollständigeren [Druckseite XXVI] Abschrift dieser Chronik beruhen, denn er enthält die im Leimbacher Manuskript fehlenden Ausführungen über Nemsdorf und Barnstädt.146) Beide Publikationen verfahren in der Texttranskription nicht exakt. Die Inschriften erscheinen vielfach nur in deutscher Übersetzung und ohne Wiedergabe der Abzeichnungen. Wie aus einigen Notizen zu erschließen ist, geschah die Niederschrift des Manuskriptes in den Jahre 1714 bis 1717.147) Der Name des Autors wird darin nicht genannt. Es spricht aber vieles dafür, daß es sich um Christian Webel handelt. Diese Vermutung wurde bereits von Heinrich Gisbert Voigt geäußert, der lediglich die abgedruckten Passagen in Schneiders Querfurter Stadt- und Kreischronik kannte.148) Er wies darauf hin, daß die Querfurter Chronik Christian Webels noch weitere Kapitel umfassen sollte, die teils nicht vollendet wurden, teils als verschollen gelten. Von den auf dem Titelblatt angekündigten fünf Hauptteilen war der fünfte mit „Von den, was von den umliegenden Dörfern merkwürdiges zu befinden“ überschrieben.149) In dem von Voigt bearbeiteten und herausgegebenen Manuskript war dieser Abschnitt nicht enthalten. Voigt vermutete aber, daß das fehlende Kapitel von Webel dennoch fertiggestellt worden und mit den abgedruckten Auszügen in Wilhelm Schneiders Chronik identisch sei. Diese Schlußfolgerung zog er aus einem nicht näher vorgestellten Vergleich zwischen den Angaben in Webels veröffentlichter Schrift über sein Heimatdorf Nemsdorf und den entsprechenden Ausführungen der anonymen Chronik.150) Diesbezüglich läßt sich hier konkreter anmerken, daß vor allem die Übereinstimmung in einem Irrtum diese Hypothese stützt. Denn in beiden Texten geht der Verfasser davon aus, die älteste Glocke der Kirche mit der Inschrift AGLA wäre im Jahre 1700 umgegossen worden,151) obwohl sie noch heute existiert (vgl. Nr. 3). Daneben sprechen noch andere Gründe für Webels Autorschaft, vor allem die inhaltliche und formale Gliederung der Texte. Wie aus den Vorbemerkungen des anonymen Verfassers hervorgeht, konzentrierte er sich in seinen jeweiligen Ausführungen auf folgende Aspekte: „Von jedem Dorfe ist zu betrachten: 1. dessen Name; 2. Lage und Fruchtbarkeit; 3. dessen Kirche, deren Erbauung, Verbesserung, Glocken, Einkünfte; 4. die Pastoren, Wohnung, Einkommen; 5. die Schuldiener, adelige Einwohner und 6. sonderbare Begebenheiten im Kriege, Pest, Theuerung, Feuersnoth, merkwürdige Todesfälle.“152) Fast alle diese Punkte finden ihre Entsprechungen in Webels Querfurter Chronik.153) Überdies werden in beiden Schriften die einzelnen Abschnitte formal durch Paragraphen voneinander abgesetzt. Den letzten Zweifel beseitigt schließlich ein Vergleich des Schriftduktus, der auf ein und dieselbe Hand schließen läßt.154)

In Bezug auf die Zuverlässigkeit der Inschriftenüberlieferung in der Leimbacher Chronik bleibt Folgendes festzuhalten: Von den insgesamt 17 zitierten Inschriften (Nr. 7, 11, 16, 21, 22, 38, 59, 60, 63, 74, 82, 83, 94, 95, 128, 138, 220) sind lediglich fünf (Nr. 7, 21, 38, 59, 63) am Original bzw. anhand einer Abreibung überprüfbar. Für zwei noch erhaltene Glocken zu Gatterstädt (Nr. 59, 63) gibt die Leimbacher Chronik statt der relativ umfangreichen Texte, die sich aus dem Datierungsformular und mehrteiligen Gebeten zusammensetzen, lediglich die Jahreszahl an. Zwei weitere Glockeninschriften (Nr. 21, 38) sind zwar im Wortlaut richtig, aber bezüglich des Datierungsformulars verkürzt wiedergegeben. Die fünfte kontrollierbare Abschrift (Nr. 7) läßt das Bemühen um eine annähernd paläographisch exakte Kopie erkennen, die aber der Abreibung in Wortlaut und Buchstabenbestand nicht immer entspricht. Da die Untersuchung zur Verläßlichkeit der Webelschen Inschriftenüberlieferung einen ähnlichen Befund erbrachte, spricht auch dieser Aspekt für seine Autorschaft.

Zu den jüngeren topographisch-beschreibenden Werken gehören schließlich auch die von der Historischen Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt herausgegebenen [Druckseite XXVII] Kunstdenkmal-Inventare des Kreises Querfurt und des Mansfelder Seekreises.155) Diese stellen in epigraphischer Hinsicht zweifellos die reichhaltigsten und zuverlässigsten Überlieferungen dar, wenngleich auch sie nicht vollständig sein konnten. Ein besonderer Vorzug der von Hermann Grössler und Adolf Brinkmann sowie von Heinrich Bergner bearbeiteten Bände besteht darin, daß sie den Glocken eine besondere Aufmerksamkeit schenken. So sind dem Wortlaut der Inschriften häufig die entsprechenden Abreibungen in Faksimile oder qualitätvolle Abzeichnungen beigegeben, wodurch die Buchstabenformen auf zahlreichen verlorenen Glocken mit in die schriftgeschichtliche Auswertung einfließen konnten. Außerdem enthält jeder Band im Anhang eine „Kunststatistische Übersicht“, die einen Überblick über die im jeweiligen Kreis vorhandenen Kunstwerke, deren Künstler und Gießer und sogar über die Inschriften bietet.156) Im Inventar zum Mansfelder Seekreis werden 26 Inschriftenträger aus dem späteren Kreisgebiet Querfurt beschrieben, von denen immerhin 15 noch existieren. Ein Abgleich ergab, daß Grössler/Brinkmann vor allem bei den Glockeninschriften sehr zuverlässig sind, aber auch die übrigen Texte bis auf geringfügige Abweichungen in der Schreibung genau zitieren. In der Regel fehlen lediglich schwer zu entziffernde Abschnitte (z. B. Nr. 175), der Wortlaut benannter Bibelstellen (z. B. Nr. 146), unscheinbare Inschriften auf Glockenverzierungen (z. B. Nr. 141) sowie mehrfache Wiederholungen desselben Inschriftenformulars (z. B. Nr. 66). Etwa dasselbe gilt für den Inventarband zu Querfurt, der bereits weit über die Hälfte der heute bekannten Inschriften zitiert. Auch hier wurden die Glockeninschriften vorbildlich wiedergegeben. Die übrigen Texte weisen bisweilen geringfügige Abweichungen in der Schreibung auf (z. B. Nr. 32, 64, 63, 77 u. a.). In seltenen Fällen sind sie unvollständig abgedruckt, vor allem dann, wenn dem Bearbeiter ihr Umfang in keinem Verhältnis zu ihrem Informationsgehalt zu stehen schien (z. B. Nr. 30, 76, 97, 118).

Eine Sonderform der topographisch gegliederten Quellen stellt eine Sammlung handschriftlicher Dokumente aus dem Nachlaß des „Thüringisch-Sächsischen Vereins für Erforschung vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmäler“ dar.157) Der Verein hatte in einer Verordnung vom 2. Juli 1828 beschlossen, von jedem Ort seines Zuständigkeitsbereiches ein sog. „Lokalitäts- und Geschichtsverzeichnis“ zu erstellen.158) Zu diesem Zweck wurde eine Liste mit kultur-, kunst-, sitten-, naturgeschichtlichen sowie volkskundlichen Fragen zusammengestellt, die man an alle Gemeinden mit der Bitte um ausführliche Nachricht verschickte. Die Beantwortung übernahmen in der Regel die jeweiligen Pfarrer, Schulmeister oder Ortsrichter. Von den verschiedenen Fragestellungen sind aus epigraphischer Sicht vor allem diejenigen von Interesse, in denen es um die Existenz von Kirchen, älteren Bauwerken, Gemälden, Taufbecken, Glocken mit Inschriften oder sonstigen Steinschriften geht. Die Antworten fielen je nach Kenntnisstand und Fleiß der Schreiber unterschiedlich umfangreich aus. Mehrfach wurden tatsächlich Inschriften übermittelt, wobei die Exaktheit der Wiedergabe freilich schwankt. Immerhin sind durch diese Antwortschreiben zehn Inschriften bezeugt (Nr. 3, 7, 10, 17, 54, 67, 69, 85, 179, 191), von denen drei sonst nirgends erwähnt werden (Nr. 85, 179, 191).

Eine für die epigraphische Forschung besonders ergiebige Form historiographischer Aufzeichnungen stellen ältere Inschriftensammlungen dar, die bereits mit einem ausprägten Verständnis für den Wert dieser Quellengattung und mit der konkreten Absicht angefertigt wurden, ihrem drohenden Verlust vorzubeugen. Für den ehemaligen Kreis Querfurt fand sich eine solche bisher unbekannte Zusammenstellung im Pfarrarchiv Reinsdorf (Burgenlandkreis) unter den Kirchenbüchern von Liederstädt, Spielberg, Kleineichstädt und Pretitz. Der von Samuel Röder 1705 angefangene Band mit dem Titel „Liderstedisches neües Tauff-Buch“ enthält zwei umfangreiche Abschnitte, in denen der spätere Pfarrer Christian Elias Schönleben im Jahre 1758 sämtliche Inschriften der Grabsteine auf den heute längst aufgehobenen bzw. verlegten Friedhöfen zu Liederstädt und Pretitz angeführt hat.159) Auf diesem Wege sind allein aus dem Bearbeitungszeitraum zwölf Inschriften überliefert, von denen wir anderweitig keine Kenntnis hätten (Nr. 144, 172, 173, 186, 195, 204, 205, 206, 207, 208, 210, 216). Die Zuverlässigkeit [Druckseite XXVIII] der Angaben läßt sich freilich nicht mehr nachprüfen. Da Schönleben jedoch auch Anmerkungen über den Zustand der Steine notierte, besteht zumindest kein Zweifel daran, daß die Inschriftenwiedergabe nach Autopsie erfolgte.

Dies ist indessen für Julius Karl Adolf von Oeynhausen mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen. 160) Sein umfassendes Sammelwerk „Grabinschriften in deutschen Kirchen“ beruht in großen Teilen auf der Übernahme von Inschriftentexten aus noch nicht ermittelten Vorlagen.161) Insofern kann die Zuverlässigkeit seiner Angaben durchaus schwanken. Für den Kreis Querfurt gibt von Oeynhausen lediglich zwei Inschriften an (Nr. 42, 136), von denen die für Elisabeth von Mansfeld (Nr. 42) zumindest noch fragmentarisch erhalten ist. Da von Oeynhausens Wortlaut im Gegensatz zu dem Spangenbergs und der auf ihm fußenden Chronisten mit dem Originalbefund übereinstimmt, müssen ihm für den Querfurter Raum andere, heute nicht mehr faßbare Quellen zur Verfügung gestanden haben.162)

Neben den Inschriftensammlungen verdient an dieser Stelle ein Kopialbuch im Stadtarchiv Querfurt besondere Erwähnung. Es trägt den Titel „Memorabilia Querfurtensia“ und beinhaltet zahlreiche Abschriften älterer Verträge, Urkunden und Protokolle aus dem 15. und dem Anfang des 16. Jahrhunderts. 163) Dazwischen sind auch einige verstreute Inschriftentexte zu finden. Eine Untersuchung der Wasserzeichen und der verschiedenen Hände ergab, daß das Manuskript allmählich über einen Zeitraum von etwa 80 Jahren von ca. 1525 bis zum einsetzenden 17. Jahrhundert entstand.164) Ein größerer Teil der Eintragungen stammt wohl aus der Feder des Amtsschreibers Christian Schultheis sen.; spätere Notizen dürften von dessen Sohn, dem späteren Stadtschreiber und Schultheißen Christian Schultheis jun., vorgenommen worden sein.165) Die Inschriften, die sich teils auf fol. 15 v, teils auf fol. 80 v befinden, wurden ohne einleitenden Kommentar notiert und nur knapp oder gar nicht als solche ausgewiesen. Offensichtlich waren sie als assoziative Materialsammlung zu den vorangehenden oder folgenden Urkunden bzw. Briefen gedacht. So erscheinen die Grabschrift für Gebhard XI. von Querfurt (Nr. 27) und die Bauinschrift Brunos VI. von Querfurt (Nr. 39) innerhalb genealogischer Notizen vor der Bestätigungsurkunde der Querfurter Stiftsherren zur Seelgerätstiftung der Agnes von Querfurt. Diese hatte für einige ihrer Ahnen, darunter auch für Gebhard XI., ein Anniversarium eingerichtet.166) Die Epitaphinschriften für Bruno VI. und Bruno VII. von Querfurt (Nr. 46, 48) sowie die Inschriften „an einer vorgulten Taffeln“ (Nr. 52) in der Schloßkirche folgen nach dem Testament Brunos VI. von Querfurt und einer Reihe von Briefen, die den Tod Brunos VII. betreffen.167) Die Zuverlässigkeit der Inschriften ist infolge des Verlusts der Träger leider nicht mehr nachprüfbar. Der viel zu umfangreiche Wortlaut der vermeintlichen Grabschrift Gebhards XI.168) deutet aber darauf hin, daß die Texte nicht vom Original selbst, sondern aus anderen Vorlagen übernommen wurden.

Eine weitere Quellengattung nicht chronikalischer Art liegt in den vorhandenen Inventarverzeichnissen vor. Diese wurden in der Regel dann angefertigt, wenn Besitz oder verwaltetes Gut in andere Hände überging. Mitunter sind darin auch Inschriften zitiert, um die betreffenden Objekte in ihrer Beschaffenheit genau zu beschreiben und zu identifizieren. Das älteste Inventar der Burg Querfurt stammt aus dem Jahre 1655, als Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen das Amt Querfurt [Druckseite XXIX] seinem Sohn August überließ.169) Erfreulicherweise ist dieses ungewöhnlich umfangreich. Sämtliche Gebäude und Vorwerke werden in ihrem Erhaltungszustand ausführlich vorgestellt, wobei auch die Inschriften und Wappentafeln Erwähnung finden (Nr. 47, 49, 88, 90, 96, 123, 124). Die entsprechenden Abschriften bzw. Blasonierungen wurden allerdings nicht fehlerfrei vorgenommen, wie sich weniger aus einem Vergleich mit den Originalen (erhalten ist lediglich Nr. 90) als vielmehr aus den historischen Tatsachen erschließen läßt. Aus späterer Zeit liegen noch weitere Burginventare vor, die jedoch entweder auf diesem älteren beruhen und es teilweise wortwörtlich wiederholen oder deutlich knapper abgefaßt sind und keinerlei Hinweise auf Inschriften enthalten.170) Gleiches gilt für die Inventare zu den Gebäuden des Oberamts Schraplau aus dem Jahre 1747, in denen lediglich eine Jahreszahl am Könitzschen Rittergut vermerkt ist (Nr. 174).171) Unter den Kirchen- und Pfarrinventaren, deren Angaben sich in der Regel auf die Maße, das Material und gegebenenfalls noch auf das Gewicht der Ausstattungsstücke beschränken, ist hier nur auf eine entsprechende Übersicht im Pfarramt Schraplau hinzuweisen.172) Diese wurde offenbar in den Jahren zwischen 1728 und 1752 von Pfarrer Friedrich Gottlieb Hichtel angelegt und in eine umfangreiche Kirchenchronik der Stadt und der Superintendentur einbezogen.173) Darin finden fünf verlorene Inschriften Erwähnung (Nr. 50, 137, 151, 190, 222), von denen zwei nur durch diese Quelle bekannt sind (Nr. 137, 222).

Im Zusammenhang damit sei ergänzend darauf hingewiesen, daß die Pfarrarchive, obgleich nur selten in den Inventaren, so doch mehrfach und verstreut in den Kirchenbüchern Abschriften verlorener Inschriften bieten. Dies gilt beispielsweise für Großosterhausen (Nr. 13, 138, 166) und Langeneichstädt (Nr. 17, Einl. Kap. 6 Nr. 4, 6), vor allem aber für Farnstädt.174) Das älteste Kirchenbuch dieser Gemeinde enthält die Tauf-, Heirats- und Sterbeeinträge der Jahre 1599 bis 1684. Auf den übrigen freien Seiten sind teilweise spätere Nachrichten über Entdeckungen und Funde verzeichnet, die im Zuge der Kirchenrenovierung von 1698 zutage traten. Offensichtlich stammen sie aus der Feder des damaligen Pfarrers Gabriel Fuchs, der auf diese Weise mehrere heute verlorene Grabschriften der Adelsfamilie von Geusau (Nr. 147, 203, 214, 217), Inschriften an den Wänden und Pfeilern (Nr. 70, 162) sowie an der Orgel der Kirche (Nr. 155) dokumentiert hat.175)

Unter den einzelnen Inschriftenträgern haben in jüngerer Zeit die Glocken eine besondere Beachtung gefunden, weil sie in den Weltkriegen des 20. Jahrhunderts als Rohstoffquelle eine strategische Bedeutung erlangten. Um den tatsächlichen Glockenbestand zu erfassen, wurden 1917 und 1940 an alle Kirchengemeinden Meldebögen gesandt, in denen jede einzelne Glocke mit ihren charakteristischen Merkmalen aufzuführen war.176) Um das jeweilige Alter und damit den Wert der Glocken möglichst genau ermessen zu können, wurde den Inschriften und Verzierungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. So war in jedem Listenvordruck eine entsprechende Zeile zur Wiedergabe der Inschrift vorgesehen, die die zuständigen Pfarrer oder Küster in der Regel ordnungsgemäß ausfüllten. Freilich wurden die Abschriften nicht immer vollständig vorgenommen, manchmal auch nur die Jahresangaben eingetragen. Mitunter aber legten die Gemeinden, in der Hoffnung, durch eine besonders sorgfältige Dokumentation den Behörden den Wert der heimatlichen Glocken um so [Druckseite XXX]

klarer vor Augen zu führen und damit die Beschlagnahme zu verhindern, den Unterlagen auch Abreibungen oder Abzeichnungen bei (z. B. Nr. 197). So sind wir über den Glockenbestand in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts paradoxerweise besonders gut unterrichtet, obgleich nur ein geringer Teil der Vernichtung entging. Dieses glockenkundliche Aktenmaterial findet für den ehemaligen Kreis Querfurt eine wertvolle Ergänzung in einigen Abreibungen, die Richard Heinzel offenbar noch vor der Ablieferung im Zweiten Weltkrieg vorgenommen hatte (Nr. 21, 63, 69).177)

Obwohl es ein besonderes Anliegen der Arbeit war, die Kopialüberlieferung der Inschriften des Kreises Querfurt möglichst umfassend zu berücksichtigen, sei abschließend betont, daß mit dem vorliegenden Katalog vermutlich nur ein geringer Bruchteil des ehemals tatsächlich vorhandenen Inschriftenbestandes aufgearbeitet sein dürfte. Dies geht ansatzweise bereits aus der Übersicht über die nicht aufgenommenen Inschriften hervor.178) Andererseits ist zweifellos damit zu rechnen, daß künftig weitere, bisher unbekannte Inschriftenüberlieferungen entdeckt werden, so daß unser Bild von der epigraphischen Landschaft des ehemaligen Kreises Querfurt durchaus noch an Schärfe gewinnen kann.

4. Die Inschriftenträger

4. 1. Die Grabdenkmäler

Zu den verschiedenen Arten der Grabdenkmäler zählen im ehemaligen Kreis Querfurt 26 Grabplatten bzw. Epitaphien, 17 Grabsteine, eine Tumba und zwei Totenschilde. Während die Grabplatten dafür vorgesehen waren, die Grabstelle abzudecken und damit den genauen Bestattungsort zu kennzeichnen, lag die Funktion der Epitaphien vorrangig in der Bewahrung der Erinnerung an den Verstorbenen. 179) Da sich die formale Ausführung beider Denkmalstypen jedoch mitunter kaum unterscheidet, viele Grabplatten zudem im Laufe der Zeit aus dem Boden gehoben und an eine andere Stelle versetzt wurden, kann eine zuverlässige Trennung zwischen Grabplatte und Epitaph vielfach nicht mehr vorgenommen werden.180) Aus dieser Gruppe sind insgesamt nur noch 14 mit Inschriften versehene Grabmäler vorhanden, die restlichen 12 Nachweise entstammen kopialer Überlieferung. Noch gravierender ist im Kreis Querfurt der Verlust an Grabsteinen, die zumeist auf Friedhöfen die Grabstelle in aufrechter Position markieren.181) Von ihnen existieren gegenwärtig nur noch vier, die nirgends mehr am ursprünglichen Standort stehen und mehr oder minder stark beschädigt sind. Totenschilde wurden überwiegend aus Holz gefertigt und an den Wänden einer Kirche oder Kapelle aufgehängt, in der die betreffende Person ihr Begräbnis erhalten haben kann, aber nicht muß.182) Sie tragen in der Regel das Wappen des Verstorbenen und einen knappen Sterbevermerk. Da sich im Bearbeitungsgebiet nur die zwei Hinweise auf die verlorenen Totenschilde Brunos VI. und Brunos VII. von Querfurt haben finden lassen (Nr. 47, 49), deren knappe Beschreibung zudem auf keinerlei Besonderheiten hindeutet, kann eine zusammenfassende Auswertung dieser Grabmalsgattung unterbleiben. Das gleiche gilt für die Tumba Gebhards XI. von Querfurt (Nr. 27). Sie zählt zu den bedeutendsten Zeugnissen der Plastik des 14. Jahrhunderts im mitteldeutschen Raum, entzieht sich aber mangels vergleichbarer Werke im Bearbeitungsgebiet entwicklungsgeschichtlichen Untersuchungen. Somit läßt sich lediglich für die Grabplatten, Epitaphien und Grabsteine eine lohnende Auswertung vornehmen, die jedoch nur unter Berücksichtigung der sozialen Herkunft des Verstorbenen sinnvoll erscheint.

[Druckseite XXXI]

4. 1. 1. Die Grabplatten und Epitaphien des Adels

Das älteste, nur kopial überlieferte Grabdenkmal stammt aus der Zeit um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert und ist wohl Gerhard II. von Querfurt zuzuordnen (Nr. 8). Es war mit dem figürlichen Abbild des Verstorbenen im Harnisch und am Rand mit einer umlaufenden Inschrift versehen. Der bartlose Ritter hielt mit der Rechten den langen, bis zu den Füßen reichenden Schild und mit der Linken den Helm. Die deutsche Inschrift in Prosa setzte sich aus einer Grabbezeugung mit der Formulierung HY LIT etc., einem kurzen Totenlob (?) DESSO GVDE RIDDER und der Fürbitte GOT HEBBE SINE SELE. AMEN zusammen. Die nächstjüngeren Grabmonumente gehören bereits dem vierten Viertel des 15. Jahrhunderts an. Zwei davon sind erhalten und bedeckten ursprünglich die Gräber der beiden Frauen Brunos VI. von Querfurt: Anna von Gleichen (gest. 1481; Nr. 41) und Elisabeth von Mansfeld (gest. 1482; Nr. 42). Beide Platten sind im Zentrum mit dem jeweiligen Vollwappen in Relief ausgestattet, wobei das der älteren linksgewendet wiedergegeben und deutlich flacher ausgehauen wurde. Hier sind am Rand noch die Reste der zweizeiligen, ehemals wohl umlaufenden Inschrift zwischen begleitenden Ritzlinien erhalten. Die Vollwappendarstellung auf der Grabplatte Elisabeths ist hingegen im Hochrelief ausgeführt. Der etwas abgesetzte Rand war mit einer einzeilig eingemeißelten, umlaufenden Inschrift versehen. Das Formular beider Grabschriften besteht aus dem mit Anno domini eingeleiteten Todesjahr,183) der Angabe des Sterbetages nach dem Heiligenkalender, dem Namen mit den entsprechenden Epitheta edle Frau o. ä. und dem eigentlichen Sterbevermerk ist aus dieser Welt verschieden. Bis auf geringfügige Variationen (in Gott verschieden) entsprechen auch die kopial überlieferten Grabschriften für Bruno VI. (gest. 1496) und Bruno VII. von Querfurt (gest. 1495) diesem Schema (Nr. 46, 48). Häufig schloß sich an deren Sterbevermerke noch die Fürbitte Gott gnad der Seelen an.

In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts ist im Bearbeitungsgebiet bezüglich der Zusammensetzung und Formulierung der Grabschriften keine Entwicklung nachweisbar. Aus dieser Zeit ist nur ein einziges Zeugnis erhalten geblieben, das Grabmal für Hans von Kannewurff (gest. 1540; Nr. 92). Im Binnenfeld der Platte ist der Verstorbene ganzfigurig im Halbrelief wiedergegeben. Er trägt einen Harnisch und hat die Hände vor der Brust betend zusammengelegt. Die Inschrift ist auf dem Rand umlaufend eingemeißelt, die Fürbitte endet aber im Binnenfeld links und rechts des Hauptes.

Für die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts lassen sich anhand des etwas umfangreicheren Materials einige Veränderungen hinsichtlich der Wortwahl sowie der in die Grabschrift integrierten inhaltlichen Komponenten feststellen. Neben Anno domini (Nr. 112, 136) steht mitunter auch lediglich Anno (Nr. 97, 147). Der Sterbetag wird bisweilen sowohl nach dem kirchlichen Fest- bzw. Heiligenkalender (Nr. 97) als auch nach dem Monatsdatum (Nr. 112, 136, 147) verzeichnet, wobei sich letztere Variante durch den Einfluß der Reformation immer mehr durchsetzt. Daneben tritt nun häufiger auch die Angabe des Lebensalters (Nr. 97, 147), bei Kindern bisweilen zusätzlich eine kurze genealogische Information, wessen Sohn oder Tochter sie waren (Nr. 112). Statt der Wendung in Gott bzw. aus dieser Welt verschieden, die sich fast gänzlich verliert, wählte man vielfach den Ausdruck in Gott (selig) entschlafen (Nr. 97, 112, 136, 147). Die Fürbitte wird deutlich wortreicher formuliert; bereits 1557 heißt es auf dem Grabmal für Jobst von Geusau der Seelen Gott der Allmächtige gnädig und barmherzig sei, amen (Nr. 97). Daneben findet man der allmächtige und barmherzige Gott wolle gnädig sein (1596; Nr. 147) oder welchem Gott eine fröhliche Auferstehung verleihe, amen (1573; Nr. 112). Die auffälligste Änderung vollzieht sich jedoch in der verstärkten Einbeziehung von Trostsprüchen in die Grabschrift. Diese stammen überwiegend aus der Bibel, teilweise auch aus dem Gesangbuch. Die mit der Reformation verstärkt geforderte Hinwendung auf die Heilige Schrift läßt bisweilen alle übrigen Nachrichten in den Hintergrund treten. So beschränkt sich die Inschrift auf dem Epitaph der Familie Jobsts von Geusau allein auf die Wiedergabe der Verse Jh 3, 16–17 (Also hat Gott die Welt geliebt etc.; Nr. 98), die auch später zu den weitaus beliebtesten und inschriftlich nicht nur auf Grabmälern verwendeten Bibelstellen gehören.184) In diesem Fall ist auf die sprachliche Formulierung aller übrigen Informationen gänzlich verzichtet worden, die nur indirekt dem Wappenschmuck und der figürlichen Gestaltung zu entnehmen sind. Das Grabmal für Margaretha von Geusau (gest. 1578) bietet in der umlaufenden Schriftzeile zuerst das Bibelzitat und erst dann stark verkürzt den Sterbevermerk (Nr. 121).

[Druckseite XXXII]

Auf dem Grabdenkmal für Dietrich von Geusau hat das Bibelzitat den Sterbevermerk gänzlich aus der umlaufenden Randleiste in das Binnenfeld verdrängt (Nr. 147). Neben dem dreifachen Nachweis von Jh 3, 16 (Nr. 98, 121, 147) ist auf Querfurter Grabmälern des Adels bis zum 17. Jahrhundert lediglich noch Hi 19, 25 (Ich weiß, daß mein Erlöser lebt etc.; Nr. 147) bezeugt.

Hinsichtlich der Form der vorhandenen bzw. überlieferten Grabmäler läßt sich ein größeres Variationsspektrum erkennen. Das traditionelle Abbild des Verstorbenen als Relief im Binnenfeld wird bisweilen durch den vermehrten Rückgriff auf Bibelzitate verdrängt (Nr. 147). Daneben findet sich aber auch noch die zentrale Wiedergabe von Wappen auf der Platte (Nr. 136).

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erfahren die angedeuteten Entwicklungen eine weitere Verstärkung (Nr. 158, 161, 199, 203, 214, 217). Die Bibelzitate beanspruchen immer mehr Platz auf den Grabdenkmälern und umfassen bisweilen bis zu vier Zitate (Nr. 214). Dabei griff man auf Hi 19, 25 (Ich weiß, daß mein Erlöser lebt etc.; Nr. 214); Ps 94, 19 (Ich hatte viel Bekümmernis etc.; Nr. 203); Ps 27, 14 (Harre des Herrn etc.; Nr. 214); Ps 31, 6 (In deine Hände befehle ich meinen Geist etc.; Nr. 214); Hab 2, 4 (Der Gerechte aber wird seines Glaubens leben etc.; Nr. 203); Jh 3, 16 (Also hat Gott die Welt geliebt etc.; Nr. 214); Röm 14, 7 (Denn unser keiner lebt ihm selber etc.; Nr. 217); Gal 3, 27 (Denn wieviel euer auf Christum getauft sind etc.; Nr. 158); Phil 1, 21 (Christus ist mein Leben etc.; Nr. 199); Phil 3, 20 (Unser Wandel aber ist im Himmel etc.; Nr. 199); 1 Jh 1, 7 (Das Blut Jesu Christi macht uns rein etc.; Nr. 199) zurück. Die figürlichen Darstellungen der Verstorbenen werden dadurch weiter verdrängt, während die heraldische Gestaltung davon unberührt geblieben zu sein scheint. Alle erhaltenen Grabmäler tragen zumindest ein Wappen, während zwei Kinderepitaphien aus der Familie von Geusau (gest. 1603; Nr. 158/gest. 1605; Nr. 161) sogar eine zehnteilige und das Epitaph des Christoph von Häring (gest. 1643) immerhin eine achtteilige Ahnenprobe aufweisen (Nr. 221). Die Inschriften sind sowohl umlaufend als auch zeilenweise angeordnet. Die Jahresangabe wird durchgängig nur noch durch Anno eingeleitet. Die weiteren Angaben zum Todeszeitpunkt unterliegen indes einer zunehmenden Tendenz zur Präzisierung. So findet immer häufiger die Todesstunde Erwähnung (Nr. 203, 214, 217). Parallel dazu wird auch die Lebenszeit – teilweise bis auf den Tag genau – überliefert, meist in Verbindung mit der einleitenden Floskel ihres bzw. seines Alters (Nr. 203, 214, 217). Aus dem Wortfeld für „sterben“ bevorzugt man nunmehr die Wendungen ist seelig verschieden, verschied seelig oder gottselig bzw. in Gott seelig entschlafen. An Fürbitten ist lediglich eine einzige überliefert, die im Vergleich zu den typischen Formulierungen des 16. Jahrhunderts deutlich kürzer gewählt wurde: ihrer Seelen Gott gnade (Nr. 203).

4. 1. 2. Die Grabplatten, Epitaphien und Grabsteine der Bürger und Bauern

Die ältesten auswertbaren Grabmäler für Bürger und Bauern stammen aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Darunter sind allerdings nur zwei Grabplatten bzw. Epitaphien, die sich zumindest fragmentarisch erhalten haben. Dazu zählt einerseits das Grabmal für Hans Schram, auf dem noch die Reste einer ehemals umlaufend eingemeißelten Inschrift sowie das zentrale, in Ritzzeichnung ausgeführte Wappen zu erkennen sind (Nr. 101). Andererseits ist auf das Großosterhausener Epitaph für einen Unbekannten bürgerlichen Standes zu verweisen (Nr. 118). Die Platte ist oben halbkreisförmig zugeschnitten und zeigt im Binnenfeld den Verstorbenen in Lebensgröße, flankiert von einem Vollwappen und einer Schriftkartusche. Die obere, gebogene Randleiste füllt der lateinische Sterbevermerk, während die übrigen Randabschnitte mit deutschen Bibelzitaten versehen sind. Bei den übrigen bürgerlichen Grabmälern handelt es sich bis zum Ende des Berichtszeitraums in der Regel um Grabsteine, die fast gänzlich mit zeilenweise eingemeißelten Inschriften bedeckt sind (Nr. 144 (?), 150, 152, 153, 172 (?), 173 (?), 185, 186 (?), 204 (?), 205, 206 (?), 207, 208 (?), 210, 216 (?)) und nur selten noch figürliche Reliefs mit dem Abbild des Verstorbenen tragen (Nr. 150 (?), 152, 226). Mit dem Großosterhausener Grabmal liegt außerdem die älteste zumindest teilweise in Latein verfaßte Grabinschrift der Renaissance vor. Während für den Adel in der Zeit vom 15. bis zur ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts kein einziges Grabmal mit einer lateinisch formulierten Inschrift bezeugt ist, lassen sich für das Bürgertum in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zumindest noch zwei weitere anführen. Diese sind beide evangelischen Pfarrern gewidmet (Nr. 138, 149) und teilweise in Anlehnung an klassische Vorbilder abgefaßt: So wird in ihnen einerseits der Sterbetag nach dem römischen Kalender angegeben, andererseits findet sich in dem abschließenden Vermerk relicta vidua hoc saxum f(ieri) f(ecit) eine Analogie zu der für antike Grabmäler typischen Anführung des Grabmalstifters [Druckseite XXXIII] (Nr. 138).185) Als Einleitung der Jahresangabe sind die Formulierungen anno post natum Christum (Nr. 118), anno Christi nati (Nr. 138) oder Anno domini (Nr. 149) bezeugt, bezüglich der Altersangabe anno aetatis suae climacterico (Nr. 118) oder lediglich anno aetatis (Nr. 138). Aus dem Wortfeld für „mori“ wurden die Ausdrücke obdormivit (Nr. 118), placide obiit (Nr. 138) oder einfach obiit (Nr. 149) gewählt.

Die übrigen bürgerlichen Grabmäler des 16. Jahrhunderts wurden mit deutschsprachigen Inschriften versehen (Nr. 144, 150, 152, 153). Es handelt sich dabei um vier Grabsteine, von denen drei sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite Inschriften tragen und damit bereits ein Gestaltungsprinzip erkennen lassen, das sich in der ersten Hälfte des 17. Jahrhundert noch häufiger belegen läßt. Dabei blieb die Vorderseite in der Regel dem Sterbevermerk, die Rückseite hingegen ein bis zwei Trostsprüchen (meist Bibelzitaten) vorbehalten. Die zeilenweise angeordneten Inschriften füllen in der Regel beide Flächen vollständig aus oder werden lediglich durch kleinere Zierelemente unterbrochen. Mit einem etwas größeren Relief ist das Fragment eines anonymen Grabsteins aus Lodersleben ausgestattet, auf dem sich vorn unter wenigen Buchstaben das Relief einer kniend betenden Figur erhalten hat (Nr. 152). Der Grabstein für den Querfurter Ratmann Bron Merman (gest. 1598) ist indes nur einseitig beschriftet (Nr. 150). Die kleine, hochrechteckige Platte hat im oberen Bereich einen vorkragenden Giebel, auf dem die Grabschrift beginnt und unter dem ein ovales Bildoder Wappenmedaillon ausgehauen ist. Das Sterbejahr wird hier durch Anno eingeleitet, während die kopial überlieferte Grabschrift für Hans Reiche (gest. 1597) nur die Jahreszahl angibt (Nr. 144). Der Sterbetag, der vor oder nach dem Sterbejahr stehen kann, wurde stets nach dem Monatsdatum angegeben und bisweilen durch die genaue Uhrzeit des Sterbemoments ergänzt (Nr. 153). Als Umschreibung für „sterben“ wählte man (seliglich) in Gott entschlafen oder in Christo selig entschlafen. Die Grabschrift für Bron Merman schließt mit der Lebenszeit unter Verwendung der Formulierung seines Alters. Die auf bürgerlichen Grabmälern der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts verwendeten Bibelzitate entstammen den Büchern Hi 19, 25 (... und er wird mich hernach aus der Erde aufwecken etc.; Nr. 144, 152); Jh 3, 16 (Also hat Gott die Welt geliebt etc.; Nr. 118, 153, 154); Phil 1, 21 (Christus ist mein Leben etc.; Nr. 118); 1 Tim 1, 18–19 (Kämpf einen ritterlichen Kampf etc.; Nr. 118); Off 14, 13 (Seelig sind die Toten etc.; Nr. 118). An Fürbitten ist lediglich einmal die kurze Formel dem Gott gnade überliefert (Nr. 140).

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts lassen sich weder in der formalen Gestaltung der Träger noch in der Zusammensetzung und Formulierung der Grabschriften wesentliche Veränderungen nachweisen. Durch eine bisher unbekannte Kopialüberlieferung zu den Grabschriften der Friedhöfe zu Liederstädt und Pretitz ist das bereits beschriebene Gestaltungsprinzip bürgerlicher bzw. bäuerlicher Grabsteine im ländlichen Raum vor allem im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts gut bezeugt.186) Dabei handelt es sich durchweg um deutschsprachige Inschriften. Erhalten sind nur zwei Grabsteinfragmente und ein größeres Kinderepitaph (Nr. 205, 219, 226). Diese drei Grabmäler zeichnen sich dadurch aus, daß ihr beschriftetes Hauptfeld oben durch eine Art Gesims abschließt, über dem sich ein barock geschwungener Giebel mit tiefen seitlichen Aussparungen oder flach-ovalem Rollwerk erhebt. Die hochrechteckige Platte des Epitaphs ist zudem durch Leisten in einen umlaufend beschrifteten Rahmen und ein Binnenfeld unterteilt, in dem unter zwei Vollwappen der zeilenweise angeordnete Sterbevermerk mit Fürbitte steht. Weitere heraldisch gekennzeichnete Grabmäler für Verstorbene bürgerlichen oder bäuerlichen Standes lassen sich nicht anführen. Bezüglich der Formulierung der Inschriften ist festzuhalten, daß vor dem Sterbejahr fast durchweg lediglich Anno steht (Nr. 172, 173, 185, 186, 204, 205, 206, 207, 208, 210, 216). Danach folgt häufig der Sterbetag nach dem Monatsdatum (Nr. 172, 173, 181, 185, 186, 195, 204, 205, 206, 207, 210, 216). Die Uhrzeit wird hingegen seltener genannt und erscheint nach 1616 (Nr. 185) nur noch einmal auf dem erhaltenen Epitaph von 1642 (Nr. 219). Den bereits oben aufgeführten Wendungen für „sterben“ lassen sich hier anfügen christseligst verschieden, starb in Gott, ist selig gestorben, in Christo seliglichen entschlafen, in Gott dem Herrn selig entschlafen, im Herrn verstorben oder auch bloß ist gestorben.187) Die Angabe der Lebenszeit erfolgt stets nach seines/ihres Alters. Eine leichte Veränderung scheint sich in Bezug auf die Fürbitten [Druckseite XXXIV] vollzogen zu haben: Im Unterschied zu den bürgerlichen Grabmälern des 16. Jahrhunderts finden sich am Ende der Grabschriften des 17. Jahrhunderts wieder häufiger auch längere Fürbittformeln. Nachweisbar sind Gott verleihe eine sanfte Ruhe und eine fröhliche Auferstehung (Nr. 172), Gott verleihe eine fröhliche Auferstehung (Nr. 173), dem Gott gnade (Nr. 181, 204), welchem Gott der Herr eine fröhliche Auferstehung verleihe (Nr. 207) und dessen Seelen Gott gnade (Nr. 208). An Bibelstellen, die zumeist auf der Rückseite der Grabsteine angebracht sind, werden zitiert: Ps 90, 10 (Unser Leben währet siebzig Jahr etc.; Nr. 204); Ps 90, 12 (Lehre uns bedenken etc.; Nr. 172); Jes 26, 19 (Wachet auf ihr Toten etc.; Nr. 173); Jes 57, 1 (Denn die Gerechten werden weggerafft etc.; Nr. 208); Wsh 3, 1 (Aber der Gerechten Seelen etc.; Nr. 172); Sir 17, 27 (Darum lobe den Herrn etc.; Nr. 207); Sir 40, 1 (Es ist ein elend, jämmerlich Ding etc.; Nr. 173) und 2 Tim 4, 7 (Ich habe einen guten Kampf gekämpft etc.; Nr. 216).

4. 2. Die Glocken

Inschriften auf Glocken können sehr verschiedene Funktionen erfüllen, die häufig einander überlagern und nicht immer exakt zu trennen oder auch zu definieren sind.188) Zum Teil benennen sie die magischen oder liturgischen Aufgaben der Glocke, teilweise aber liefern sie auch Informationen zu ihrer Entstehung und den daran beteiligten Personen. Ein großer Teil der Glockeninschriften des Kreises Querfurt kann nach dem Kriterium ihrer Funktionalität in folgende Inschriftensorten untergliedert werden: magische Beschwörungen, Gebete, Anrufungen, Funktionsbezeichnungen, Bildbeischriften, Herstellungsvermerke, Stifter- und Meisterangaben, Überlieferung historischer Nachrichten, Amtsträgernennungen und Zugehörigkeitsangaben.189) Für die restlichen Inschriften läßt sich die Funktion nicht genau bestimmen, weshalb für ihre Zuordnung auf den Inhalt oder die Provenienz des Textes zurückgegriffen werden muß. Dazu zählen vor allem sprichwörtliche Sentenzen, Bibelzitate und Devisen.

Auf den frühesten Glocken aus dem 12. und 13. Jahrhundert sind überwiegend Beschwörungen, Anrufungen und Gebete verzeichnet, die im Ritz- oder Schabverfahren190) erstellt wurden und an der Glockenschulter meist rückläufig und spiegelverkehrt erscheinen. Zu den magischen Formeln gehören vor allem AGLA (Nr. 3, 10), AΩ (Nr. 3, 6, 9) und bisher nicht näher interpretierbare Buchstabenfolgen (Nr. 4, 11, 13), die häufig gemeinsam mit dem Kreuz oder anderen apotropäischen bzw. religiösen Symbolen einhergehen. Dazu zählen vor allem Tetragramme, Binderunen, Quadrate und andere geometrische Figuren sowie Ritter-, Tier- und Pflanzendarstellungen (insbes. Nr. 4, 6, 9). In der Regel stehen diese Symbole in der Nähe der Inschrift, verzieren oder unterbrechen sie und bilden mit ihr eine lokale Einheit. Hingegen bleibt die Flanke meist unverziert. Die Gestalt der Hauben ist überwiegend stark gewölbt, bei der noch erhaltenen Zuckerhutglocke (Nr. 3) sogar fast halbkugelförmig gestaltet. Die Deckplatten sind kaum größer als der Umfang der daran ansetzenden Kronen. Haube und Schulter gehen nahezu fließend ineinander über.191)

Zu den Gebeten auf den ältesten Glocken des 12. und 13. Jahrhunderts zählt das Ave Maria (Nr. 6), daneben rex glorie Christe veni cum pace (Nr. 7) als Variation zu o rex glorie veni cum pace. Das letztere erscheint gemeinsam mit dem Psalmzitat vox domini super aquas. Auf einer anderen Glocke ist der Wettersegen Christus imperat, regnat, Christus vivificat überliefert (Nr. 10). Im Zusammenhang mit den Gebeten lassen sich buchstabenhohe Reliefs mit der Kreuzigungsszene (Nr. 6) und figürlich gestaltete oder auch in Kreuzform angeordnete Brakteaten (Nr. 7, 10) als Ziermittel nachweisen. Außerdem sind eine Anrufung an Gottvater, Christus und Maria zu erwähnen (Alfa et O Tetragramaton El Eloy Messias Maria; Nr. 9) sowie die teilweise als Funktionsbezeichnung zu verstehende Aufforderung an die Gemeinde, beim Geläut zum Gottesdienst zu kommen: Dum trahor audite voco vos ad sacra venite (Nr. 12).

[Druckseite XXXV]

Mit dieser Inschrift ist auch der einzige metrisch verfaßte Text auf Glocken des Kreises Querfurt aus der Zeit vor 1300 genannt.

Im 14. Jahrhundert lassen sich im Bearbeitungsgebiet bezüglich der Ausgestaltung und Beschriftung der Glocken keine einschneidenden Veränderungen nachweisen. Die Wölbung der Hauben nimmt etwas ab, so daß bisweilen ein Absatz zur Schulter entsteht. Die in Ritz- und Schabetechnik erstellten Inschriften erscheinen auf den erhaltenen Glocken weiterhin rückläufig und spiegelverkehrt. Die Texte befinden sich gemeinsam mit der übrigen Glockenzier stets an der Schulter, während die Flanke nur selten und der Schlag nie einbezogen werden. Häufiger als zuvor dienen nun neben Brakteaten kleine Bildmedaillons oder Figurenreliefs als Zierelemente, die mitunter selbst Inschriften tragen (Nr. 14, 15, 20, 21, 23). Dabei handelt es sich vor allem um Bildtituli, z. B. für die abgebildeten Symbolwesen der Evangelisten (Nr. 14, 15). Als weitere Zier- und Ausdrucksmittel sind Pilgerzeichen (Nr. 14), Ringe (Nr. 20), kleine Bildreliefs (Nr. 21, 23) oder Kruzifixe (Nr. 15, 20, 21) anzuführen, die mitunter fast vollplastisch ausgegossen sein können. Neben den traditionellen Inschriften wie AΩ (Nr. 16, 23), Ave Maria (Nr. 20) und Dum trahor audite voco vos ad sacra venite (Nr. 28) treten nun auch die beliebte Wetterbeschwörung Sit tempestatum per me genus omne fugatum (Nr. 19) und das Gebet Vas deus hoc signa plebs salva sit aura benigna (Nr. 21) auf. Der vermehrte Rückgriff auf eine metrisch gebundene Sprache läßt sich dabei in verschiedenen Inschriftensorten beobachten, so z. B. in der Klage O si sentires quo tendis unde venires / numquam gauderes sed omni tempore fleres (Nr. 24). Auf dieser Glocke befand sich überdies einer der frühesten Herstellungsvermerke, der sowohl das Jahr anno domini 1352 als auch den genauen Tag des Gußvorgangs in die sancti Joannis Baptiste bezeichnet. Schließlich ist mit vox dei pax domini eine im mitteldeutschen Raum mehrfach bezeugte Inschrift zu erwähnen, deren Funktion möglicherweise mit der Meßliturgie zusammenhängt, bisher jedoch nicht eindeutig geklärt ist (Nr. 16). Gleiches gilt für eine Glocke in Schraplau mit der Inschrift Sancta Anna, die einerseits als Anrufung, andererseits aber auch als Namensansage interpretierbar ist (Nr. 23).

Aus dem 15. Jahrhundert sind nur zwei Glocken im Original erhalten. Die ältere von ihnen trägt an der Schulter statt einer Inschrift mehrere Bildmedaillons und ein Kruzifix (Nr. 31). Im oberen Flankenbereich befindet sich ein einzelner Buchstabe, der den frühesten noch erhaltenen Beleg für die neue Fertigungsmethode mittels Wachslettern darstellt. Seine Bedeutung bleibt indes unsicher, möglicherweise handelt es sich um die Namensinitiale des Gießers im Sinne einer Meistersignatur. Die andere noch existierende Glocke ist weitgehend unverziert (Nr. 43). Sie trägt an der Schulter das lapidare Herstellungsdatum anno domini mcccclxxxvi und das bis zur Reformation sehr häufig verwendete, teils auch variierte Gebet hilf Gott Maria berat (Nr. 56, 59, 60, 63, 65, 67, 69, 74, 83, 84). Es stellt im Kreis Querfurt den ersten Nachweis für eine deutschsprachige Glockeninschrift dar. Die Wendung wurde wohl als Reim empfunden und erfuhr später häufig Ergänzungen durch weitere Heiligenanrufungen. Erstmals ist auf dieser Glocke auch der Schlag mit einer Inschrift versehen, die jedoch nicht mehr zu entziffern ist.

An kopial überlieferten Gebeten auf vorreformatorischen Glocken des 15. bzw. 16. Jahrhunderts sind der Vers vox mea sit grata tibi virgo Maria beata (Nr. 85) sowie die Prosaformel Ave Maria mater gracie (Nr. 82) überliefert. Daneben findet sich der bereits im 14. Jahrhundert verwendete Hexameter vas deus hoc signa plebs salva sit aura benigna nochmals auf einer Glocke von 1478, die neben dem Herstellungsvermerk und einigen geometrischen Figuren auch das Gießerzeichen Claus Rimans aufwies (Nr. 38). Sie ist damit die älteste Glocke aus dem Bearbeitungsgebiet, deren Gießer namentlich benannt werden kann, und bietet zugleich den frühesten Beleg für eine bildliche Flankengestaltung, die zumindest teilweise als Ritzzeichnung ausgeführt wurde. Der Überlieferung gemäß war eine Seite mit einer Kreuzigungsgruppe, die andere mit dem geritzten Abbild des hl. Georg versehen.

Spätestens seit Beginn des 16. Jahrhunderts wird die Angabe des Gußjahres zu einem nahezu konstanten Bestandteil der Glockeninschrift. Obgleich sich die deutsche Sprache immer mehr durchsetzt, bleibt es stets bei der einleitenden Datierungsformel anno domini, der die Jahreszahl in römischen Ziffern folgt. Immer öfter finden danach auch die Gießer und ihre jeweiligen Wirkungsstätten Erwähnung, so erstmals auf der 1502 von Mathis Sommer zu Naumburg gegossenen Glocke in Albersroda (Nr. 56). In dieser Inschrift tritt zudem der im Bearbeitungsgebiet singuläre Fall auf, daß auf einer Glocke eine historische Nachricht überliefert wird. Sie nimmt offensichtlich auf den päpstlichen Ablaß zum Goldenen Jahr 1500 Bezug. Das anschließende Gebet hilf Gott Maria berat endet mit der Anrufung des hl. Donat, der in einer Ritzzeichnung auf der Flanke bildlich dargestellt war.

Aus dem ersten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts sind sechs Glocken dem Gießer Paul Mas zuzuweisen, dessen Name jedoch nur auf einer Barnstädter Glocke ausdrücklich genannt ist (Nr. 59, 60, 63, [Druckseite XXXVI] 65, 67, 69 mit Gießersignatur). Seine Herstellungsvermerke beginnen stets mit der üblichen lateinischen Jahresangabe Anno domini etc., nach der aber regelmäßig das deutsche Wort ior pleonastisch ergänzt wird. Im Anschluß folgt die durch Hilf Gott Maria eingeleitete Anrufung mehrerer Heiliger, unter denen fast immer die hl. Anna und die entsprechenden Kirchenpatrone sind. Schließlich werden mitunter auch die jeweiligen Amtsträger oder die Stifter der Glocke genannt. Die Inschrift begleiten in der Regel lilienbesetzte Stege oder Friese aus verschränkten Rundbögen. Zu den übrigen Ziermitteln zählen Pilgerzeichen, Kruzifixe, Bildreliefs oder -medaillons sowie Wappenschilde, die auf der Flanke oder innerhalb der Inschrift angebracht sein können.

Ein Zeitgenosse Paul Mas’ war der sog. Hallesche Gießer, von dem in Esperstedt und Dornstedt zwei Glocken erhalten sind (Nr. 62, 75). Als seine Kennzeichen gelten die Weinblätter an den Schulterstegen und der Wappenschild der Stadt Halle innerhalb der Inschrift. Während auf der Esperstedter Glocke lediglich der Herstellungsvermerk verzeichnet ist, umfaßt die Inschrift in Dornstedt außerdem den apotropäischen Kreuztitulus, in der Mitte unterbrochen von einem plastisch ausgegossenen Kruzifix, und als Anrufung die Heiligennamen Maria und Anna. Die Flanke zeigt das auch auf anderen Glocken des Gießers nachweisbare Medaillon mit dem Brustbild Gottvaters und eine Kreuzigungsgruppe.

Es verbleiben lediglich zwei Glocken, die noch vor der einsetzenden Reformation entstanden und bisher keinem Gießer zugewiesen werden können. Die eine hing in der Leimbacher Kirche und stammte von 1503 (Nr. 58). Sie trug neben dem üblichen Herstellungsvermerk den auf Maria bezogenen sprichwörtlichen Rätselspruch sum quid eram ero quod dicor utrumque Maria, der auf anderen Glocken bisher nicht nachweisbar ist. Für die Glocke zu Obhausen ist lediglich der Herstellungsvermerk Anno Domini 1518 und das vielfach bezeugte, hier etwas variierte Gebet Hilf Gott und Maria überliefert (Nr. 74; zu weiteren Nachweisen des Gebets s. o.).

Die nachreformatorischen Glocken tragen bis auf zwei Ausnahmen, die beide nur kopial überliefert sind und von denen eine vor der Mitte des 16. Jahrhunderts zeitlich nicht näher eingrenzbar ist (Nr. 94, 95), allesamt datierte Meisterinschriften, die teilweise sogar den Ort der Gießhütte nennen. Aus ihnen geht ein neues Selbstverständnis der Gießer hervor, die nun ausdrücklich und präzise auf ihre Urheberschaft verweisen. Die überwiegend in Prosa formulierten Texte weisen nur manchmal eine wenig kunstvolle Reimbindung auf (Nr. 110, 141, 179, 180). Sehr häufig erscheinen indes Bibelzitate, vor allem die protestantische Devise 1 Pt 1, 25 Verbum Domini manet in aeternum (Nr. 94, 110, 113, 114, 141, 180, 194). Daneben überliefern die Glocken mitunter die Namen verschiedener Amtsträger, manchmal wohl auch die der Stifter (Nr. 128, 141, 143, 179, 191, 194). Gebete, Marien- und Heiligenanrufungen oder magische Formeln verschwinden nahezu gänzlich. Auch die Glockenzier beschränkt sich nun vorrangig auf Friese, Stege und Kruzifixe, während figürliche Heiligendarstellungen fast nirgends mehr nachweisbar sind (außer Nr. 191).

Aus der Gießerei Möring stammen elf Glocken, von denen nur zwei erhalten sind (Nr. 110, 128, 143, 179, 183, 192, 194, 197, 200, 201, 202). Die ältere von beiden hängt in Lodersleben und ist 1571 von Hans Möring gegossen worden (Nr. 110). Die andere befindet sich in Grockstädt und entstand 1615 unter Hieronymus Möring (Nr. 183). Auf beiden ist die Inschrift an der Schulter angebracht und verläuft zwischen vier einzelnen Stegen. Am untersten schließt sich jeweils ein Fries an, der auf der älteren Glocke aus hängenden Lilien, auf der jüngeren aus Rankenwerk besteht, das aus bauchigen Vasen wächst. Nahezu die gleiche Schultergestaltung ist durch eine Abreibung von der verlorenen Glocke zu Hornburg überliefert, die Melchior und Hieronymus Möring gemeinsam im Jahre 1624 gegossen hatten (Nr. 197). Hier war der Rankenfries lediglich doppelt ausgeführt, mit Engelsköpfchen versehen und über dem obersten Steg nochmals wiederholt worden. Die Glocke von Hans Möring (Nr. 110) war auf der Flanke mit einem großen Kruzifix und einem Brustbild Christi, auf den Kronenbügeln mit Flechtbändern versehen. Der stereotype Herstellungsvermerk der Gießerei Möring lautet in der Regel: Anno (domini) [Jahreszahl] (da) gos(sen) mich [Melchior/Hieronymus] Möring zu Erfurt (im Namen Gottes). Des Reimes wegen fand bisweilen auch eine Wortumstellung statt, so daß das Subjekt vor das finite Verb gerückt wurde (Nr. 110, 179). Im Anschluß folgen entweder die Namen verschiedener Amtsträger oder ein Bibelzitat. Zu den bevorzugten Stellen aus der Heiligen Schrift zählen dabei 1 Pt 1, 25 (Das Wort Gottes bleibt in Ewigkeit; Nr. 110, 194), 1 Jh 1, 7 (Das Blut Jesu Christi, seines Sohnes, macht uns rein von aller Sünde; Nr. 128) und Lk 2, 14 (Ehre sei Gott in der Höhe, Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen; Nr. 197, 201, 202). Daneben ist auf einer 1612 von Hieronymus Möring gegossenen Glocke eine gereimte Funktionsbezeichnung mit Zugehörigkeitsvermerk überliefert: Hieronymus Möring zu Erfurt gos mich, in Öchlitz hang ich, meinen Klang geb ich, allen Christen ruf ich (Nr. 179).

[Druckseite XXXVII]

Von Eckhart Kucher sind in Vitzenburg zwei kleine Glocken gleicher Größe erhalten geblieben, die 1573 offensichtlich als Paar für ein und denselben Glockenturm gegossen wurden (Nr. 113, 114). Abgesehen von den zahlreichen Stegen auf der Haube, der Schulter, dem Wolm und dem Schlag sind sie vollkommen unverziert geblieben. Auf beiden ist das Gußjahr ohne jegliche Einleitung in römischen Zahlzeichen sowie das Bibelzitat 1 Pt 1, 25 angegeben, einmal in Deutsch, auf der anderen in Latein. Eine von ihnen (Nr. 113) trägt außerdem ohne jegliche syntaktische Einbindung den Namen des Gießers.

Nur eine einzige Glocke (Nr. 127) stammt aus der Gießerei George Beinroths in Eisleben (Lkr. Mansfelder Land). Sie wurde 1580 gegossen und hängt im Kirchturm zu Dornstedt. Ihre Form zeichnet sich dadurch aus, daß die gewölbte Haube ohne Absatz mit der Schulter verschmilzt. Die Flanke verzieren ein Kruzifix und ein hochrechteckiges, bisher nicht gedeutetes Ornament. Die auf der Schulter zweizeilig umlaufenden Inschriften werden von Doppelstegen bzw. Stegbündeln begleitet. In der oberen Zeile ist das Bibelzitat Lk 9, 35 (Dies ist mein lieber Sohn und den sollt ihr hören) wiedergegeben, darunter die Meisterinschrift, wobei das Gußjahr ohne jegliche Einleitungsformel angefügt ist: George Beinroth gos mich zu Esleben MDLXXX.

Zu den weniger bekannten Gießern zählt Hans Beck in Leipzig, der 1593 die große Hornburger Glocke goß (Nr. 141). Im Gegensatz zu der Glocke George Beinroths besitzt diese eine nahezu waagerechte Haube, die zur Schulter fast rechtwinklig umbricht. Dort verläuft am oberen Rand zwischen zwei eng anliegenden Stegen die gereimte Meisterinschrift: Aus dem Feuer bin ich geflossen, Hans Beck von Leipzig hat mich gegossen. Die Flanke ist lediglich mit einem großen Rundmedaillon besetzt. Am Schlag sind knapp oberhalb der Schärfe die zwei Bibelzitate Mt 24, 35 (Himmel und Erde vergehen, aber meine Worte vergehen nicht) und 1 Pt 1, 25 (Verbum domini manet in aeternum) verzeichnet, denen sich ein Name anschließt.

Aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sind neben den Glocken aus der Gießerei Möring zwei weitere Abschriften von bereits verlorenen Glocken überliefert. Bei der einen handelt es sich um eine Arbeit des halleschen Gießers Lorentz Richter (Nr. 180). Auf ihr war die Meistersignatur Lorentz Richter in Hall goß mich durch einen einsilbigen Reim mit dem Bibelzitat 1 Pt 1, 25 Gottes Wort bleibt ewig verbunden. Wiederum blieb das Gußjahr MDCXIII ohne jegliche Einleitung. Für die andere Glocke ist, wenn man von der häufig aufgegriffenen Devise der Protestanten Verbum domini manet in aeternum absieht, die einzige lateinische Glockeninschrift aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts bezeugt. Sie befand sich in der Kirche zu Öchlitz und war 1618 von Jakob König nach dem Vorbild ihrer Vorgängerin gegossen worden (Nr. 191). Dabei hatte man vermutlich die alte Glockenzier weitgehend übernommen. Zumindest trug die Glocke eine für die nachreformatorische Zeit ungewöhnliche Darstellung des hl. Petrus. Neben dem Bildtitel waren auf ihr die datierte Meisterinschrift Anno M. DCXVIII Redintegrata est Erfurdii per Jacobum Köning, danach die Amtsträgernennung Pastore in Oechlitz Matthia Groebio et Marco Kosen tunc Rerum Sacrarum curam gerente sowie ein weiterer Name Georgius Litzener der Elter verzeichnet.

4. 3. Die liturgischen Kelche und Kannen

Der Katalog enthält 13 mit Inschriften versehene Kelche und eine Abendmahlskanne (Nr. 25, 26, 36, 37, 76, 77, 87, 165, 166, 209, 223, 225, 228).192) Die genaue Herkunft der Geräte war allerdings nur in wenigen Fällen zu ermitteln. Meist ist damit zu rechnen, daß der gegenwärtige Standort nicht der ursprüngliche ist, sondern daß die gut transportablen Ausstattungsstücke nach der Reformation mehrfach in den Besitz anderer Gemeinden gelangten (nachweisbar für Nr. 76). Dazu kommt, daß die Kelche häufig repariert und Beschädigungen durch Ersatzteile fremder Provenienz ausgebessert wurden. Die Datierungen sind dann nur auf die Inschriften zu beziehen, während die Cuppae jüngeren (Nr. 37 (?)), die Nodi oder Füße bisweilen auch älteren Datums sein können (Nr. 166, 228 (?)). Gleichwohl lassen sich Reparaturen und Ergänzungen nur selten nachweisen; diesbezügliche Angaben beruhen häufig auf stilistischen Vergleichen.

Die ältesten zwei Kelche stammen aus dem zweiten bis dritten Viertel des 14. Jahrhunderts (Nr. 25, 26). Beide besitzen eine kegelförmige Cuppa sowie runde Schäfte und Füße. Die Nodi sind flach geformt, [Druckseite XXXVIII] wobei nur der Knauf des Querfurter Kelches (Nr. 26) durchbrochen und mit Rotuln besetzt ist. Diese haben eine nahezu quadratische Form, tragen je einen Buchstaben des Namens Ihesvs und waren wohl ursprünglich emailliert. Darüber bzw. darunter sind in den Schaft vor schraffiertem Hintergrund die Gebete Ave Maria und Gott hilf uns eingraviert worden. Der andere Kelch aus Döcklitz (Nr. 25) ist indes lediglich mit einer Bitte zur Fürbitte am Fuß versehen, die ebenfalls vor schraffiertem Hintergrund erscheint.

Auch aus dem 15. Jahrhundert haben nur zwei Kelche die Zeit überdauert (Nr. 36, 37). Der auffälligste Unterschied zu den älteren Gefäßen besteht in der Form der Füße, die nun in sechs bzw. acht Pässe untergliedert sind. Die kegelförmigen Cuppae, deren Originalität durchaus nicht zweifelsfrei scheint, sind unten etwas stärker abgestumpft. Der Schaft ist bei dem Querfurter Kelch (Nr. 36) rund, bei dem Schraplauer (Nr. 37) sechskantig. Die Nodi bleiben im Vergleich zum 14. Jahrhundert unverändert flach und sind mit tiefen Kehlungen und durchbrochenen Zungen versehen. Die rautenförmigen, ursprünglich emaillierten Rotuln sind allerdings sehr viel schmaler ausgeführt. Hinsichtlich der Inschriften und ihrer Lokalisierung sind keinerlei Veränderungen zu belegen: Die Rotuln tragen je einen Buchstaben des Namens ihesvs und der Schaft des Querfurter Kelches ist vor schraffiertem Hintergrund mit den Gebeten Ihesvs o hilf und Ave Maria ausgestattet.

Im 16. Jahrhundert entstanden kurz vor der Reformation drei Kelche (Nr. 76, 77, 87), von denen zwei noch existieren. Einer von ihnen befindet sich in Schnellroda, stammt aber ursprünglich aus Magdeburg (Nr. 76) und kann deshalb für die Auswertung der vasa sacra im Kreis Querfurt nur bedingt herangezogen werden. Es läßt sich jedoch festhalten, daß die Form der Hauptbestandteile im Vergleich zum 15. Jahrhundert keine grundsätzlichen Veränderungen erfahren hat. Die Schäfte sind nun stets sechskantig und die Füße in sechs Pässe untergliedert. Der Nodus des Querfurter Kelches (Nr. 77) hat lanzettförmige, von tiefen Kehlungen umrandete Zungen, ist aber nicht mehr durchbrochen. Die rautenförmigen Rotuln, die wie an den älteren Kelchen den Namen Ihesvs tragen, haben hier wieder eine annähernd quadratische Form. Die Verwendung von Email läßt sich ab dem 16. Jahrhundert im Bearbeitungsgebiet nicht mehr nachweisen. Die Inschriftensorten bleiben indes dieselben, es kommen jedoch zunehmend Stifter- und Herstellungsvermerke hinzu. So trägt der Fuß des Schnellrodaer Kelches (Nr. 76) ein Wappen und mehrere Schriftbänder, in die eine ausführliche und datierte Stiftungsinschrift eingraviert worden ist. Auf weitere Heiligennamen bzw. -anrufungen, wie sie auf dem Querfurter Kelch (Nr. 77) sogar wiederholt verzeichnet sind, wurde hier verzichtet. Die Schaftflächen erhielten statt dessen gravierte Blütenornamente. Die Nameninschriften und eine Bitte um Fürbitte (Sanctus Lampertus ora pro nobis) am Querfurter Kelch wurden teilweise ebenfalls in Schriftbänder gesetzt. In mehrfachen Verschlingungen bilden sie hier eine durchbrochene, körbchenartige Fassung für die Cuppa. Am Fuß ist ein gegossenes Kruzifix appliziert.

Die Inschriften der nachreformatorischen Kelche (Nr. 137, 165, 166, 223, 225, 228) haben im Vergleich zu denen der Glocken kaum Veränderungen erfahren. Die Formen der Kelchbestandteile werden anscheinend variabler. Die Rotuln, die mit der zunehmend kugelförmigen Gestalt des Nodus häufiger auch fehlen können, tragen weiterhin die Buchstaben des Namens Jhesus (Nr. 137, 225), wenn sie nicht gänzlich unbeschriftet blieben (Nr. 223, 228). Auch Maria ist noch auf einem Kelch von 1606 verzeichnet (Nr. 165). Dessen Fuß ist gänzlich mit getriebenem Rankenwerk versehen, und seine Pässe sind hier bereits nicht mehr so tief eingeschnitten. Auf anderen Kelchen sind hier – wie seit jeher üblich – Tatzenkreuze (Nr. 166, 225), gegossene Kruzifixe oder Kreuzigungsgruppen (Nr. 137, 228) angebracht. Die Cuppae werden nun zunehmend becherförmig und unten bauchiger. Der Lippenrand ist bisweilen leicht nach außen gebogen, so daß die Form an eine Glocke erinnert (Nr. 166, 223, 225). Die liturgischen Geräte der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts tragen überwiegend Meister- oder Stifterinschriften (Nr. 209, 223, 228). Diese können sowohl versteckt auf der Unterseite des Fußes bzw. des Kannendeckels (Nr. 209, 223 bzgl. Meisterinschrift), aber auch ganz offensichtlich auf der Außenseite der Cuppa oder des Fußes angebracht sein (Nr. 223 bzgl. Stiftungsinschrift, 228). Für „stiften“ verwendete man 1626 und 1649 als üblichen Begriff verehren (Nr. 209, 223). Zweimal erscheint die Marke oder das Wappen des Stifters (Nr. 209, 228). Neben den Meister- und Beschauzeichen, die am Steh-, Lippenrand oder auf die Unterseite des Fußes eingepunzt wurden (Nr. 223, 228), finden sich auf der Unterseite des Fußes wiederholt auch die oberflächlich eingeritzten Angaben zum Gewicht des Kelches (Nr. 228).

4. 4. Die Taufsteine

Im Gebiet des ehemaligen Kreises Querfurt konnten zehn mit Inschriften versehene Taufsteine ermittelt werden,193) die bis auf eine Ausnahme allesamt nur zwei Zeiträumen zuzuordnen sind: Die etwas ältere Gruppe entstand in den fünfziger bzw. sechziger Jahren des 16. Jahrhunderts (Nr. 99, 102, 106), die jüngere um die Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert (Nr. 142, 146, 156, 159, 170, 171). Lediglich ein Taufstein gehört der Mitte des 17. Jahrhunderts an (Nr. 224). Aus vorreformatorischer Zeit ist indes keine einzige Taufsteininschrift im Original erhalten geblieben.194) Leider wird dieser Verlust auch nicht durch abschriftliche Überlieferungen aufgewogen.

Die ältere Gruppe umfaßt drei Taufsteine, von denen nur noch zwei existieren, die zudem in ihren Bestandteilen nicht mehr vollständig sind (Nr. 99, 102). Ihnen allen ist ein oktogonales Becken mit einer kreisrunden Mulde gemeinsam. Ihre künstlerische Gestaltung ist schlicht, und die darauf verzeichneten Inschriften geben lediglich das Entstehungsjahr an. Der älteste Taufstein (Nr. 99) weist zugleich die geringfügigsten Beschädigungen auf. Er steht in der Kirche zu Kuckenburg und stammt aus dem Jahre 1558. Die Jahreszahl wurde in erhabenen Zahlen sowohl am Beckenrand als auch an dem später etwas gekürzten Fuß angebracht. Die Verzierungen beschränken sich auf schlichtes Maßwerk um das Becken und eine spiralförmige Profilierung des Schaftes.

Vom nächstjüngeren Taufstein aus der Leimbacher Kirche ist nur noch das Becken vorhanden (Nr. 102). Es hat die Grundform eines Quaders, der an den Kanten breit abgefast wurde und der sich unterhalb des oberen Randabschnitts stark verjüngt. Die trapezförmigen Seitenflächen tragen als reliefierte Verzierungen eine Blüte, einen Schmetterling sowie ein Schriftband mit der erhaben ausgehauenen Jahreszahl 1560.

Schließlich verdient auch der verlorene Taufstein aus der Kirche zu Göhritz Erwähnung (Nr. 106). Von ihm ist überliefert, er habe ebenfalls ein oktogonales Becken besessen und sei mit der Jahreszahl 1563 versehen gewesen.

Die zweite, etwa vierzig bis fünfzig Jahre jüngere Gruppe weist eine sehr viel größere Formenvielfalt auf (Nr. 142, 146, 156, 159, 170, 171). Die Becken können achteckig, sechseckig oder auch rund sein. Gleiches gilt für die Schäfte, die mitunter balusterförmig gearbeitet sind. Als Ziermittel dienen vor allem flach reliefiertes Beschlag-, Ranken- und Blattwerk, skulptierte Engelsköpfchen und Blüten sowie Rollwerkkartuschen und Diamantquader. Die Inschriften befinden sich überwiegend am Becken, und zwar nicht nur an der Außen-, sondern teilweise auch auf der Oberseite, wo sie die stets kreisrunde Mulde umschließen (Nr. 146, 171). Daneben können auch Schaft und Fuß Inschriften tragen. Die Angabe des Fertigungsjahres ist nun meist in eine Stiftungsinschrift eingebunden. So heißt es auf dem Großosterhausener Taufstein (Nr. 142): Diesen Tavfstein hat der Vorwalter Iohan Rorscheidt machen lassen vnd in diese christliche Kirche vorehret Anno 1594. Rings um die Mulde des Obhausener Taufsteins in der St.-Johannes-Kirche ist zu lesen (Nr. 171): Anno Christi 1610 hat ter ehrsame Galle Kolbe alhier tise Tavfe vorihret. Und auf dem Schaft der Niedereichstädter Taufe steht (Nr. 156): Peter Mebs hat disen Tavfestein setzen lassen Anno Christi 1602. Zusätzlich erscheint hier an der Beckenaußenseite das fast vollplastisch ausgehauene Brustbild des Stifters. In Farnstädt (Nr. 159) und Schnellroda (Nr. 170) sind hingegen nur die Stifterwappen, teilweise mit den entsprechenden Namensinitialen, angebracht worden.

Zwei Taufsteine können auf Grund der am Schaft bzw. Fuß eingemeißelten Signaturen je einem Meister zugewiesen werden. Es handelt sich dabei um den Monogrammisten HK, von dem das bereits erwähnte Stück in Niedereichstädt stammt (Nr. 156), sowie um einen bisher unbekannten Steinmetz NK, der den Taufstein in der Obhausener St.-Johannes-Kirche schuf (Nr. 171). Neben den Stiftern und Meistern finden häufig auch die Namen der jeweiligen Pfarrer und Kirchenältesten ihre inschriftliche Erwähnung, jedoch ohne jegliche syntaktische Verknüpfung (Nr. 146, 171). Wenn bisweilen nicht einmal das Amt hinzugesetzt wurde, läßt sich freilich kaum entscheiden, ob es sich um Stifter- oder Amtsträgernennungen handelt (Nr. 170).

Einen zentralen Bestandteil der Taufsteine um die Wende zum 17. Jahrhundert bilden schließlich die Bibelzitate, die stets gut lesbar am Becken ausgeführt wurden. Dabei bevorzugte man zwei Stellen [Druckseite XL] aus dem Markusevangelium, Mk 10, 14 (Laßt die Kindlein zu mir kommen etc.; Nr. 142, 146, 170) und Mk 16, 16 (Wer da glaubt und getauft wird, der wird selig etc.; Nr. 142, 146), die auf das Sakrament der Taufe unmittelbar Bezug nehmen.

Der innerhalb des Bearbeitungszeitraums jüngste Taufstein befindet sich in der Sakristei der Göhrendorfer Kirche und stammt vom Jahr 1650 (Nr. 224). Er unterscheidet sich formal grundlegend von den älteren Stücken, da hier Becken, Schaft und Fuß zu einer annähernd balusterartigen Form miteinander verschmelzen. Am oberen Rand sind wiederum die Namen des Pfarrers und der beiden Kirchväter verzeichnet, auf dem Mittelstück darunter die Jahreszahl.

4. 5. Die Altäre und Kanzeln

Aus dem Bearbeitungsgebiet stammen elf mit Inschriften versehene Altäre195) (Nr. 30, 35, 45, 52, 53, 55, 66, 80, 134, 164, 184), von denen nur einer zur Gänze verloren ist (Nr. 52). Die übrigen haben aber im Laufe der Jahre zum Teil starke Veränderungen erfahren oder sind lediglich noch in geringen Resten vorhanden, so daß nur in wenigen Fällen der annähernd originale Zustand erhalten blieb (Nr. 45, 55, 66, 80). Von den älteren Kanzeln196) haben nur zwei die Zeit überdauert (Nr. 30, 134). Sie entstanden beide nach der Reformation und wurden später in Zweitverwendung dem Altar der Kirche eingefügt.197)

Fast alle der vorreformatorischen Altarretabel stammen aus der zweiten Hälfte des 15. oder dem ersten Viertel des 16. Jahrhunderts (Nr. 35, 45, 52, 53, 55, 66, 80). Eine Ausnahme bilden hierbei die Credo-Apostel in der Kirche zu Niedereichstädt (Nr. 30), die einer chronikalischen Angabe zufolge um 1435 entstanden sein sollen. Sie befinden sich heute in einem barocken Altaraufbau, der zwar Teile des alten Retabels bzw. der Flügel integriert, vom Originalzustand aber keine Vorstellung mehr vermittelt. Jede der Figuren trägt ein entrolltes Schriftband vor dem Leib, auf dem der entsprechende Abschnitt des Apostolischen Glaubensbekenntnisses zweifarbig und überwiegend zweizeilig verzeichnet ist. Damit tragen die ältesten Zeugnisse eines spätmittelalterlichen Altars zugleich die umfangreichste Beschriftung. Die späteren Schnitzaltäre sind zwar in der Regel im Figurenprogramm nicht weniger aufwendig gearbeitet, weisen aber einen deutlich geringeren Inschriftenbestand auf. Es handelt sich überwiegend um Retabel, die mit vier Flügeln ausgestattet sind oder waren (Nr. 45, 53, 66, 80). Die Schreine haben stets nahezu quadratische Proportionen und bergen fast immer drei große Heiligenfiguren auf kleinen Podesten (Nr. 53, 55, 66, 80; ehemals wohl auch Nr. 30 und 35). In der Mitte steht in der Regel die Gottesmutter auf einer Mondsichel und hält den Christusknaben im Arm (Nr. 45, 53, 55, 66, 80; ehemals wohl auch Nr. 30 und 35). Lediglich in einem kleineren Schnitzaltärchen, das gegenwärtig als Aufsatz des Hauptaltars in Albersroda dient (Nr. 53), findet sich statt ihrer die Figur der Anna selbdritt. Maria trägt entweder die Krone bereits auf dem Haupt (Nr. 30, 35, 45, 55, 66) oder wird gerade von zwei Engeln gekrönt (Nr. 53, 80). Bisweilen wird sie von einem Strahlenkranz hinterfangen, der in die vergoldete Rückwand des Schreines gepreßt ist (Nr. 55, 80). Diese ist generell als Wandbehang gestaltet, der floral, häufig mit dem Granatapfelmuster verziert und unten mit langen Fransen versehen ist. Im Rothenschirmbacher (Nr. 45) und im Obhausener Altar (Nr. 55) ist die Rückwand zudem in der Mitte etwas ausgebuchtet, um der zentralen Nische mehr Raum zu geben. Maria wird in der Regel von zwei Märtyrerinnen flankiert, denen die entsprechenden Attribute beigegeben sind. Für die Altäre zu Niedereichstädt (Nr. 30), Albersroda (Nr. 53) und Großosterhausen (Nr. 80) wurden die hl. Katharina und die hl. Barbara gewählt, für jene zu Obhausen (heute Saxdorf; Nr. 55) die hl. Ursula und die hl. Barbara, zu Alberstedt (Nr. 66) die hl. Katharina und die hl. Margaretha. Im Rothenschirmbacher Altar (Nr. 45) sind die seitlichen Nischen des Schreins vertikal in je zwei Gelasse unterteilt, so daß Maria hier von den vier kleineren Figuren der Märtyrerinnen Katharina, Barbara, Margaretha und Dorothea umgeben ist. Ebenso dürfte der Schrein des nachträglich zum Kanzelaltar umgebauten Retabels zu Obereichstädt gestaltet gewesen sein (Nr. 35). Hier wurde die Gottesmutter, die heute den gesamten Aufbau bekrönt, nahezu von denselben Heiligenfiguren flankiert. Lediglich anstelle der hl. Katharina erscheint die hl. Agnes. Die horizontale Untergliederung ist für die Flügelinnenseiten durchaus typisch. In diese wurden [Druckseite XLI] überwiegend die Figuren der 12 Apostel (Nr. 30, 35, 53, 66) oder die der 14 Nothelfer (Nr. 80) eingestellt. Bisweilen findet sich auch eine Auswahl aus beiden Heiligengruppen, so z. B. im Rothenschirmbacher Altar (Nr. 45), wo die Flügel neben dem hl. Bernhard von Clairvaux die Heiligen Andreas, Petrus, Jacobus maior sowie Johannes Evangelista, Georgius, Cyriacus und Laurentius bergen. Für den Altar der Obhausener Kirche (St. Nikolai) wurden ebenfalls acht Heilige ausgewählt (Nr. 55), von denen jedoch nur Petrus, Paulus, Johannes Ev., Matthäus und Jacobus d. Ä. anhand der verbliebenen Attribute identifizierbar sind. Über den Köpfen der Schnitzfiguren sind sowohl der Schrein als auch die Flügel mit Verblendungen versehen, die entweder aus Dornenrankenwerk (Nr. 53, 55, 66) oder Blendbögen mit Maßwerkverzierungen (Nr. 30, 35, 45) bestehen. Eine Mischung aus vorgeblendetem Maß- und Rankenwerk bietet allein der Großosterhausener Altar (Nr. 80).

Die Inschriften innerhalb des Schreins bzw. der Flügelinnenseiten beschränken sich auf Namensnennungen (Nr. 55 C, D; 66 A – D) und Bitten um Fürbitte (Nr. 66 E – S) an den jeweiligen Podesten oder Kleidersäumen der Heiligen. Eine Ausnahme stellt der inschriftliche Buchtitel an der Figur des hl. Bernhard im Rothenschirmbacher Altar (Nr. 45 A) dar: scribit sanctus Warenardus. Bezüglich der Nameninschriften läßt sich indes kaum entscheiden, ob es sich um Bildtituli oder Anrufungen handeln soll, zumal der lateinische Vokativ auch in eindeutigen Anrufungen nicht verwendet wurde. So sind die gemalten Bitten um Fürbitte auf den Podesten der Apostel im Alberstedter Altar stets im Nominativ angegeben und lauten in ergänzter Form: Sanctus Petrvs ora pro nobis; Sanctus Paulus ora pro nobis etc. (Nr. 66 I, J).

Obwohl stilistische Analysen zur Entwicklung der Bildschnitzerei im Querfurter Raum nicht zum primären Ziel der Untersuchungen gehörten, soll doch zumindest eine Beobachtung näher vorgestellt werden: Unter den vorreformatorischen Schnitzaltären weisen die Retabel aus Alberstedt (Nr. 66) und Obhausen (Nr. 55) so viele Gemeinsamkeiten auf, daß für beide ein Werkstattzusammenhang angenommern werden darf. Dies gilt jedoch nur für die Schreiner- und Schnitzarbeiten, nicht aber für die Inschriften, deren Buchstabenformen sich deutlich unterscheiden. Auch bezüglich der Malerei bleiben eingehendere Untersuchungen abzuwarten. Folgende Parallelen sind indessen eindeutig erkennbar: Die Rahmen der Schreine und Flügel sind mit einem Band aus zwei miteinander verflochtenen Dornenranken versehen. Das vorgeblendete Rankenwerk ist von derselben Stärke und ist in sich herzförmig verschlungen. Die goldenen, mit Granatapfelmustern versehenen Wandbehänge an den Rückseiten von Schrein und Flügeln enden knapp unterhalb der Kniekehlen der davorstehenden Heiligenfiguren. Deren Kronen bilden sehr lange, sich überkreuzende Zacken aus Ast- und Dornenwerk aus. Der Faltenwurf der Mäntel der drei heiligen Frauen hat denselben Charakter, und ihre Gewandsäume sind mit Edelsteinen besetzt, die im gleichen Muster angeordnet wurden. Ihre langen Haare fallen zopfartig und parallel zu Schultern und Oberarmen herab. Und schließlich haben ihre Podeste eine äußerst ähnliche polygonale Form. Es ließen sich weitere Aspekte anfügen, die an dieser Stelle nicht zu erörtern sind; die Herkunft beider Retabel aus derselben Werkstatt ist aber evident.

Während von den vorreformatorischen Altaraufsätzen keiner im Originalzustand erhalten geblieben ist,198) haben zumindest drei Predellen vom Anfang des 16. Jahrhunderts die Zeit überdauert (Nr. 53, 66, 80). Sie sind in der Mitte allesamt mit einer Nische für die Aufnahme eines geschnitzten Bildwerkes ausgestattet. In Albersroda (Nr. 53) ist hier die Verkündigungsszene dargestellt. Die aufgeschlagenen Seiten eines Buches unter Marias Hand lassen die inschriftliche Anrufung O mater dei miserere mei erkennen. Die übrigen Flächen der Vorderseite der Predella füllt grün aufgemaltes Rankenwerk. Die gegenwärtig separat aufbewahrte Predella des Alberstedter Altares (Nr. 66) barg in der zentralen Nische die Figur der Anna selbdritt. Sie wurde flankiert von den gemalten Abbildern der hl. Ursula und der hl. Barbara hinter gemauerten Rundbogenfenstern. Schließlich ist auf das figurenreiche Relief zum Tod Mariens in der Predella des Großosterhausener Altares (Nr. 80) zu verweisen, das jedoch ebenfalls keine Inschrift zeigt.

Die Außenseiten der Schreinflügel sind stets figürlich bemalt. Während die Altäre zu Alberstedt (Nr. 66), Albersroda (Nr. 53), Rothenschirmbach (Nr. 45) und Großosterhausen (Nr. 80) zwei Flügelpaare besitzen, ist für die stark veränderten Retabel zu Nieder- und Obereichstädt (Nr. 30, 35), aber [Druckseite XLII] auch für den Obhausener Altar (Nr. 55) nur ein Paar nachweisbar. Bezüglich der Wandelaltäre ist festzuhalten, daß die Bildnisse auf den Außenseiten des inneren Flügel-Paares und auf den Innenseiten der Außenflügel eine kompositorische Einheit bilden, aber auch völlig unabhängige Motive aufgreifen können. Letzteres ist am Albersrodaer (Nr. 53) und am Alberstedter Altar (Nr. 66) der Fall. Hier ergeben die geschlossenen Innenflügel jeweils ein Gesamtbild zu einer biblischen Erzählung, das von unabhängigen Heiligendarstellungen auf den Innenseiten der Außenflügel flankiert wird. In Albersroda ist in der Mitte der Abschied der Apostel dargestellt, seitlich umrahmt von den Märtyrerinnen Dorothea und Katharina sowie Barbara und Margareta. In Alberstedt zeigen die inneren Flügel die Verkündigungsszene, während auf den Außenflügeln der hl. Valentin (?) und der hl. Sebastian wiedergegeben sind. In einem engeren Bildzusammenhang stehen die mehrteiligen Szenenfolgen, wie sie auf den Altären zu Großosterhausen (Nr. 80) und Rothenschirmbach (Nr. 45) zu sehen sind. Um möglichst viele Szenen unterzubringen, hatten die Maler die Gesamtfläche bei geschlossenem Schrein und geöffneten Flügeln nochmals durch eine horizontale Leiste unterteilt. Dadurch entstanden acht Einzelfelder, die zumindest den Eindruck erwecken, in einem Erzählzusammenhang aufeinander bezogen zu sein. Dennoch divergiert bisweilen die Chronologie der geschilderten Ereignisse von der Bildabfolge. Mitunter bleiben auch die konkreten inhaltlichen Bezüge mancher Bilder untereinander kaum nachvollziehbar. So scheinen vor allem die auf dem Großosterhausener Altar dargestellten Szenen völlig willkürlich aneinandergefügt. Hier folgen v. l. n. r. oben: die Verkündigung, Epiphanias, die Gregorsmesse, die Deesis, und unten: die hl. Ursula inmitten der elftausend Jungfrauen (?), die Dornenkrönung, Anna selbdritt, die Vertreibung aus dem Paradies. In chronologischer Hinsicht etwas nachvollziehbarer sind die beiden Bildfolgen auf dem Rothenschirmbacher Altar. Hier werden in der oberen Reihe Christi Gebet am Ölberg, die Auferstehung, Pfingsten und Christi Himmelfahrt vorgestellt; unten folgen die Geburt Christi, Epiphanias, Darbringung Christi im Tempel und Tod Mariens. Merkwürdig bleibt dennoch die vertauschte Position von Himmelfahrt und Pfingsten. Eine klare narrative Reihenfolge bieten hingegen die zwei Flügel des Obhausener Altars (Nr. 55), auf denen dem Betrachter in vier Feldern v. l. n. r. und v. o. n. u. die Verkündigung, die Heimsuchung, die Geburt Christi und das Erscheinen der Hl. Drei Könige vor Augen geführt werden.

Die Zusammenstellung der Bildmotive zeigt, daß die Verkündigung weitaus am häufigsten wiedergegeben wurde. Sie findet sich auf den Altären zu Obereichstädt (Nr. 35), Obhausen (Nr. 55), Alberstedt (Nr. 66) sowie Großosterhausen (Nr. 80) und ist häufig das einzige Bild, das inschriftlich kommentiert wird. In Obereichstädt, Alberstedt und Großosterhausen weist der Erzengel mit der Hand auf ein entrolltes Schriftband mit dem Beginn des Bibelzitats Lc 1, 28. Hingegen wählte der Maler des Obhausener Altars für diese Szene den Anfang des Ave Maria, dessen Worte er in den Raum zwischen Gabriel und Maria stellte. Neben der Verkündigung finden häufiger auch die Geburt Christi (Nr. 35, 45, 55) und die Epiphanie (Nr. 45, 55, 80) Aufnahme in die Bildprogramme. An Inschriften sind – abgesehen von einigen nicht auflösbaren Initialen (Nr. 45 B, 80 B) – lediglich noch vier längere Bildtituli überliefert, die offenbar auf einer dem hl. Brun gewidmeten Altartafel standen und dem Betrachter dessen darauf abgebildetes Martyrium erklärten (Nr. 52).

Die Außenseiten der Außenflügel sind am Rothenschirmbacher Altar (Nr. 45) mit den Bildnissen des hl. Stephanus, des Patrons des Bistums Halberstadt, und eines nicht identifizierten hl. Papstes (hl. Sixtus?) versehen. In Großosterhausen (Nr. 80) zeigt der geschlossene Wandelalter indes den Abschied der Apostel. Der Alberstedter Altar (Nr. 66) erhält an dieser Stelle eine rein florale Gestaltung durch grünes Rankenwerk, wie es im übrigen auch auf der Rückseite des Obhausener Schreins wahrnehmbar ist.

Die Auswirkungen der Reformation auf die Altarkonzeption lassen sich für den Berichtszeitraum an vier Beispielen aus dem Landkreis Querfurt aufzeigen (Nr. 30, 134, 164, 184). Allerdings kann sich die Analyse dabei lediglich an den Inschriften und Bildwerken orientieren, denn der gegenwärtige Gesamtaufbau dieser Altäre ist das Ergebnis mehrerer neuzeitlicher Veränderungen und weicht erheblich von deren Gestalt in der Zeit zwischen der Reformation und dem Jahre 1650 ab. Die umfangreichsten Umbauten geschahen zum Ende des 17. und im Verlaufe des 18. Jahrhunderts, als man Altäre und Kanzeln miteinander kombinierte. In Esperstedt (Nr. 134) läßt sich die Errichtung des Kanzelaltars aus einer verlorenen Bauinschrift für das Ende des 17. Jahrhunderts annehmen, ebenso für Farnstädt (Nr. 164), wo die Kirche im Jahre 1698 grundlegend erneuert wurde. In Niedereichstädt scheint diese Baumaßnahme indes erst 1771 erfolgt zu sein (Nr. 30). Ob der Gatterstädter Altar von 1615 (Nr. 184) ebenfalls eine solche Umgestaltung erfuhr, ist nicht überliefert. Sämtliche vier Altäre verfügen aber noch heute über Ausstattungsstücke, die von ihrer Anfertigung oder den Veränderungen [Druckseite XLIII] zum Ende des 16. bzw. zu Beginn des 17. Jahrhunderts zeugen. Es fällt auf, daß sie alle im Gegensatz zu den vorreformatorischen Retabeln entsprechende Bauzahlen oder Herstellungsinschriften aufweisen, die zum Teil mit umfangreichen Stiftungsvermerken (Nr. 184), Meistersignaturen (Nr. 30, 134) oder Amtsträgernennungen (Nr. 30) einhergehen. Auch in den Bildprogrammen, wie sie sich zumindest teilweise erhalten haben, sind deutliche Unterschiede nachweisbar. So zeigt der Altar zu Farnstädt (Nr. 164) vier geschnitzte Relieftafeln mit den Szenen der Beschneidung, der Taufe am Jordan, dem Abendmahl und dem Passahmahl, die durch entsprechende Bibelzitate ausführlich erläutert werden. Daneben verzieren ihn zwei plastische Figurengruppen, die die Kreuzigungsszene und Christus als Sieger über den Satan darstellen. Vom Gatterstädter Altar (Nr. 184) sind die – vermutlich von demselben Meister geschaffenen – Relieftafeln mit den Bildnissen Adams und Evas, des Abendmahls, Judas’ mit den 30 Silberlingen, der Hl. Dreifaltigkeit sowie des hl. Georg mit dem Drachen bezeugt und teilweise erhalten. Aus einem Vergleich mit den oben vorgestellten Altären aus vorreformatorischer Zeit wird ersichtlich, daß die Wahl der Motive – abgesehen vom hl. Georg, der der Kirchenpatron der Gatterstädter Kirche war – deutlich von der katholischen Tradition abweicht.

Was die Gestaltung der Kanzeln betrifft, so kann sich die Auswertung lediglich auf zwei erhaltene Arbeiten beziehen, die sich heute an den Altären zu Niedereichstädt und Esperstedt befinden (Nr. 30, 134). Sie wurden 1601 bzw. 1612 gefertigt. Obwohl sie sich bezüglich des verwendeten Materials und der Formgebung stark voneinander unterscheiden, verfügen sie über ein sehr ähnliches Bildprogramm. Allerdings bleibt unsicher, inwieweit die Esperstedter Kanzel zum Ende des 17. Jahrhunderts überarbeitet wurde. Beide zeigen an den Außenseiten ihres Korbes die vier Evangelisten, die in Niedereichstädt durch Nameninschriften, in Esperstedt durch entsprechende Textstellen aus ihren Evangelien inschriftlich identifiziert werden. Die zum Kirchenschiff ausgerichtete Stirnseite ist indessen in Niedereichstädt mit dem Abbild Christi, in Esperstedt mit dem eines Reformators versehen. Während sich um den unteren Sockelring des älteren Kanzelkorbes eine Bauinschrift mit verstümmelter Meistersignatur (Nr. 30 R) zieht, ist an der Innenseite des Esperstedter Kanzelkorbes ein Gebetstext überliefert (Nr. 134 C), mit dem der Pfarrer vor der Predigt den Heiligen Geist um Beistand bat.

4. 6. Die sakralen Gebäude und ihre Inschriften

Aus dem Bearbeitungsgebiet ließen sich 26 Inschriften ermitteln, die an Kirchen oder Klostergebäuden angebracht sind oder waren. Die entsprechenden Texte befinden bzw. befanden sich auf zwei Tympana (Nr. 1, 51), innerhalb von vier Wand- oder Gewölbemalereien (Nr. 86, 162, 176, 177, 220) und auf 19 Wappentafeln (Nr. 64, 61), Schrifttafeln (157, 169), Werksteinen oder Mauerquadern (Nr. 29, 50, 54, 68, 70, 73, 79, 104, 105, 107, 108, 115, 163, 175, 189). Der größte Teil von ihnen sind Bauinschriften, die knapp über die Entstehung oder Umgestaltung der jeweiligen Gebäude berichten und bisweilen auch Auskunft über die an der Finanzierung und Abwicklung des Baugeschehens beteiligten Personen geben. Bis zum Einsetzen der Reformation lassen sich 5 Bauinschriften nachweisen, die lediglich aus der Jahreszahl bestehen (Nr. 29, 50, 70, 73, 79), und weitere 5, in denen die Bauzahl in kurze oder längere Texte eingebunden wurde (Nr. 51, 54, 64, 61, 68). In Barnstädt (Nr. 54) ist einem stark verstümmelten Text vermutlich vom Anfang des 16. Jahrhunderts lediglich zu entnehmen, daß neben dem Jahr auch der Tag des Baubeginns oder -endes Erwähnung fand. In Schnellroda (Nr. 64) werden neben dem Jahr der Fertigstellung des neuen Kirchengebäudes (Anno domini M ccccc vnde vi ior is vorbacht das gebawe) die Namen der zwei Bauherren und des Pfarrers genannt. In Alberstedt (Nr. 61) ist hingegen nach der lapidaren Jahresangabe (Anno domini 1506) durch die entsprechende Marke im Schild auf den Baumeister (Hans Bainer) verwiesen. Auch an einem Strebepfeiler der Loderslebener Kirche steht die Bauzahl in Verbindung mit einem Steinmetzzeichen (Nr. 73). Abgesehen vom üblichen Anno-Domini-Formular 199) ließ sich nur eine einzige lateinische und möglicherweise metrisch verfaßte Bauinschrift ausmachen, die sich jedoch zum Zeitpunkt ihrer Erstdokumentation schon lange nicht mehr in situ befand. Sie stammt aus Sittichenbach (Nr. 68) und lautet unter Ergänzung der verstümmelten Textstellen: [– – –] istud opus (?) stat modoviio.

Der ursprüngliche Anbringungsort der Bauinschriften am Gebäude läßt sich nur in den wenigsten Fällen noch exakt lokalisieren. Vier von ihnen waren oder sind am Chor der Kirche (Nr. 29, 50, 61, 73), zwei am Turm oder in der Nähe des Turmes (Nr. 54, 70) und eine einzige in einem Tympanon (Nr. 51) über dem Eingang verzeichnet.

Neben den Bauinschriften ist auf eine urkundliche Notiz am Portalgewände der Querfurter Burgkirche zu verweisen, in der allen Wallfahrern der zeitliche Umfang des erlangten Ablasses inschriftlich kundgetan wurde (Nr. 81). Außerdem finden sich an sakralen Gebäuden im Zusammenhang mit deren bildlicher Ausgestaltung auch einige Bildtituli, die figürlich wiedergegebene Heilige oder kirchliche Würdenträger identifizieren. So zeigt das Tympanon des Benediktinerklosters Holzzelle (Nr. 1) aus dem letzten Viertel des 12. Jahrhunderts im Halbrelief eine Stiftungs- oder Weiheszene. Unter den daran teilhabenden Personen wird die Figur eines Erzbischofs zur Rechten von Maria und Christus durch die in Kopfhöhe beigefügte Inschrift Archiepiscopus besonders herausgehoben. Das Tympanon der Gatterstädter Friedhofskirche (St. Peter) datiert ebenfalls aus dem 12. Jahrhundert, ist aber deutlich einfacher gestaltet (Nr. 51). Hier erscheint im Bogenfeld die segnende Hand Gottes über einem Kelch. Die ringsum eingemeißelten Beschriftungen wurden indes erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts angebracht. Dabei ist der Sonderfall zu konstatieren, daß hier innerhalb der Kreuzigungsszene die Namen Maria und Johannes die entsprechenden Figurendarstellungen nicht identifizieren, sondern vollständig ersetzen. Etwa zeitgleich entstand die Majestas-Domini-Darstellung im Gewölbe der Obhausener Pfarrkirche (St. Peter). Darin dienen die auf entrollten Schriftbändern verzeichneten Namenbeischriften zu den symbolischen Wesen der Evangelisten wiederum zur üblichen Bilderklärung (Nr. 86).

Neben Bauinschriften, urkundlichen Vermerken und Bildtituli ist als vierte Inschriftengattung an sakralen Gebäuden schließlich das Gebet bzw. Gotteslob zu nennen. Dafür lassen sich jedoch nur zwei Belege anführen, die beide auf dem bereits mehrfach erwähnten Gatterstädter Tympanon verzeichnet sind (Nr. 51). Hier ist links neben dem Bogenfeld ihesus christus amen und über die gesamte Breite der Platte die Kleine Doxologie Gloria patri et filio et spiritui sancto etc. eingemeißelt.

Nach der Reformation haben von den genannten Inschriftensorten lediglich die Bauinschriften Bestand. Es kommt nur noch vereinzelt vor, daß die bloße Jahreszahl erscheint. Fast regelmäßig wird diese durch die Namen oder Initialen der Pfarrer, Bauherren und Alterleute ergänzt. Längere Formulierungen sind indes nur für drei Kirchen bezeugt. Während in Obereichstädt (Nr. 157) die Datierung Anno 1602 und die Nameninschriften nach der Einleitung der Zeit Alterleut (...) Bauherren (...) syntaktisch unverbunden aufeinander folgen, heißt es in Schnellroda (Nr. 169) Anno 1609 ist diese kirche abgeriszen vnd erweitert worden. Danach werden auch hier die Bauherren und der Kirchvater genannt. Die einzige lateinische Bauinschrift findet sich in Esperstedt (Nr. 175). Sie stammt aus dem Jahr 1612 und verweist zunächst auf den Kirchenpatron als Urheber und Stifter des Umbaus (iussu et donatione singulari). Danach folgt die Benennung des Baugeschehens (hoc templum renovatum) unter Angabe der wichtigsten Amtsträger im Ablativus absolutus. Dazu zählen der Pfarrer, der Landrichter, ein Schöffe und der Schulmeister.

Ähnlich wie bei den vorreformatorischen Bauinschriften läßt sich der ursprüngliche Anbringungsort der Inschriften am Gebäude fast für keinen einzigen Fall zweifelsfrei ermitteln. Gegenwärtig bzw. zum Zeitpunkt ihres letzen Nachweises befinden bzw. befanden sie sich an den Türmen (Nr. 104, 157), Strebepfeilern (Nr. 107, 108), über den Portalen (Nr. 163, 169), in Fensternischen (Nr. 175) oder mitten im Mauerwerk des Schiffes (Nr. 115, 189).

Neben den Bauinschriften lassen sich aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts einige Bibelzitate, Ermahnungen und Glaubensbekräftigungen nachweisen, die im Inneren der Kirchen in die Wandgestaltung eingebunden waren. In der Farnstädter Kirche (Nr. 162) standen an der Wand hinter dem Altar die direkt auf die Eucharistie Bezug nehmenden Verse Joh 6, 54 (Wer mein Fleisch isset und trinket mein Blut etc.), Mt 26, 26–28 (Nehmet, esset, das ist mein Leib etc.), 1 Kor 11, 27 (Welcher ohnwürdig von diesem Brot isset etc.) und Offb 19, 9 (Selig sind, die zum Abendmahl des Lammes berufen sind etc.). In Esperstedt (Nr. 177) hatte man über die Tür zum Kirchhof 1 Mo 28, 17 (Wie heilig ist diese Stätte etc.) in schwarzen Lettern auf weißem Grund geschrieben und darunter den Segen hinzugesetzt: Gott der Vater sei mit uns allen, der in Form eines Chronogramms (1612) zugleich als Bauinschrift diente. Außerdem war an derselben Wand etwas näher am Chor und über der Kanzel ein an den Pfarrer gerichteter Mahnspruch angebracht (Nr. 176), der in zwei Elegischen Distichen die Voraussetzungen für eine überzeugende Predigt in Erinnerung brachte: Scandere qui Cathedram cupis hanc sis rite vocatus. / Et factis precibus Biblia sacra doce. / Utque doces vivas: persuadet vita docentis. / Sit Deus ante oculos: sit [Druckseite XLV] populique salus. Ähnlich appellierend standen in der Göhritzer Kirche (Nr. 220) unter dem Wandbild des Erlösers die lateinischen Verse: nemo petit coelum nisi per te, Christe, redemptor / a te vera salus non aliunde venit.

4. 7. Die profanen Gebäude und ihre Inschriften

Die Inschriften an profanen Gebäuden stellen mit insgesamt 50 Belegen neben den Glockeninschriften den größten Teil des Gesamtaufkommens im Bearbeitungsgebiet. Die meisten von ihnen sind offenbar Bauinschriften, wobei in ihnen das Baugeschehen häufig nur indirekt dokumentiert und nur äußerst selten explizit benannt wird. In der Regel bestehen sie lediglich aus einer Jahresangabe und verweisen auf den Auftraggeber oder Besitzer: Dies kann durch den Namen und/oder durch dessen Wappen geschehen. Mitunter ist jedoch damit zu rechnen, daß dadurch nicht ein Um- oder Neubau, sondern ein Besitzwechsel bezeugt werden soll. Dies läßt sich beispielsweise anhand einer kursächsischen Wappentafel von 1635 am Amtshaus der Burg Querfurt gut belegen, die lediglich die Funktion hatte, die neue politische Zugehörigkeit Querfurts zu Kursachsen zu dokumentieren (Nr. 218). Aus den baugeschichtlichen Befunden und Quellen geht klar hervor, daß damit keinerlei Veränderungen am Haus einhergingen. In vielen Fällen ist aber die Bedeutung solcher inschriftlicher Vermerke nicht eindeutig erschließbar. Da in der Regel davon ausgegangen werden kann, daß mit der Anfertigung einer neuen Schrift- oder Wappentafel auch Baumaßnahmen ihren Abschluß fanden, wird die Funktion solcher Texte oder Jahreszahlen – soweit keine gegenteiligen Informationen vorliegen – zunächst im Sinne einer Bauinschrift verstanden.

Abgesehen von der nur unsicher überlieferten Jahresangabe (1324) an der Eichstädter Warte (Nr. 17) entstammen die frühesten Bauinschriften der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und bezeugen bis auf eine Ausnahme (Nr. 34) Baumaßnahmen des Adels, wie sie von den Edlen von Querfurt oder den Grafen von Mansfeld an den Burgen zu Querfurt bzw. Schraplau in die Wege geleitet wurden (Nr. 32, 33, 39, 40, 44). Vier dieser Bauinschriften waren nachweislich mit den entsprechenden Wappen versehen (Nr. 32, 33, 39, 44), lediglich zwei davon blieben auf der Burg Querfurt erhalten (Nr. 32, 33). Ihre Träger sind hochrechteckige Sandsteinplatten, auf denen oben zeilenweise die Jahresangabe sowie Name und Titel des Bauherrn erhaben ausgehauen sind (Anno domini mo cccco lxio brun edler zv qverfvrt bzw. brvn edeler herr czv quernfurt anno domini mo cccc lxix). Der weitaus größere Teil der darunterliegenden Fläche blieb indes dem entsprechenden Vollwappen vorbehalten. Eine ähnliche Gestaltung ist für eine dritte, bereits verlorene Bauinschrift von der Westtoranlage der Burg überliefert (Nr. 39); hier war lediglich der Text auf einem um den Schild gelegten Schriftband verzeichnet. Die einzige lateinisch und syntaktisch vollständig formulierte Bauinschrift befand sich an der Burg Schraplau (... opus id construi egerunt; Nr. 44). Mit ihr sollte nicht nur das Baugeschehen dokumentiert, sondern zugleich die getroffenen Vereinbarungen über den Besitz der Burg für die Zukunft eindeutig festgehalten werden. Die einzige Bauinschrift des 15. Jahrhunderts aus der Stadt Querfurt stellt eine Jahreszahl (1472) auf dem Bogengewände des Kellereingangs im Anwesen Neue Str. 3 dar (Nr. 34).

Im 16. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts lassen sich innerhalb der Bauinschriften an Gebäuden des Adels keine größeren Veränderungen feststellen. Aus den Jahren 1528 und 1535 stammen zwei Wappentafeln Kardinal Albrechts von Brandenburg, die am Fürstenhaus (Nr. 88) und am Kornhaus (Nr. 90) angebracht waren. Beide trugen das entsprechende Vollwappen; Name, Titel und Jahreszahl fanden ihren Platz hier unter dem Schild. Abgesehen von einigen Jahreszahlen an Fenstern, Erkern oder Portalen der Vitzenburg (Nr. 116, 131, 132, 135), des Vorwerks in Weidenbach (Nr. 96) oder des Schutsack’schen Rittergutes in Lodersleben (Nr. 123) sind lediglich für die Burg Schraplau (Nr. 117) und an der Großen Scheune des Vorwerks zu Weidenbach (Nr. 124) noch zwei aufwendiger gestaltete Bauinschriften bezeugt. Während für Schraplau keine Jahresangabe überliefert ist, hatte man diese an der Weidenbacher Scheune in die Wappendarstellung integriert. Name und Titel der Besitzer bzw. Bauherren standen indes beidemal über dem Schild. Das Gleiche gilt für die zwei Wappentafeln an der Wasserburg zu Farnstädt (Nr. 182).

Sehr viel umfangreicher ist der Bestand an Bauinschriften dieser Zeit an städtischen Wohn- oder Gasthäusern und bäuerlichen Gehöften. Nur in den seltensten Fällen befinden sich die jeweiligen Träger aber noch nachweislich an originaler Stelle. In der Regel wurden sie in jüngerer Zeit als Spolien wiederverwendet und können somit nicht mehr im Bauzusammenhang interpretiert werden. Neben zahlreichen Jahreszahlen, die überwiegend isoliert auftreten und nur selten mit der Einleitung [Druckseite XLVI] Anno (Nr. 93, 148, 160, 187) oder Anno Christi (Nr. 71) versehen sind, findet sich eine Reihe an Steintafeln, die außerdem den teilweise abgekürzten Namen des ehemaligen Haus- bzw. Hofbesitzers (Nr. 119, 122, 125, 130, 133, 139, 148, 160, 167, 168, 187), einmal auch des Baumeisters (Nr. 100) tragen. Bisweilen werden diese Angaben durch einen Wappenschild (Nr. 100, 130, 139, 187), ein Bibelzitat (Nr. 100, 160, 187) oder einige Initialen, deren Auflösung bisher nicht gefunden ist, ergänzt (Nr. 125, 139). Aus der Heiligen Schrift wählte man dafür folgende Stellen: 1 Pt 1, 25 (Verbum domini manet in aeternum; Nr. 100), Ps 121, 8 (Gott behüte deinen Eingang und Ausgang; Nr. 160, 187). Die einzige syntaktisch annähernd vollständige Bauinschrift ist in Gatterstädt erhalten geblieben (Nr. 148): Kersten Ulrich, Ursula, sein Weib, und X Kinder dies Haus erbauet den 25. Marti Anno 1597. Einen Sonderfall stellen zwei inschriftlich behauene Platten von zwei alten Querfurter Wirtshäusern dar, die in der Mitte mit dem reliefierten Sinnbild ihres Namens versehen sind. Die ältere von 1534 (Nr. 89) führt den Namen des Gasthauses auch wörtlich an (Zur gulden kron); auf der jüngeren von 1571 (Nr. 111) ist das gereimte Sprichwort Was/Wen Gott erhält, das/der bleibet wohl, die Armut niemand verachten soll und der Name des Wirts verzeichnet.

Neben den Bauinschriften ist auf wenige Einzelfälle zu verweisen, in denen Inschriften an profanen Gebäuden nicht auf deren Errichtung, Umbau oder Besitzerwechsel rekurrieren, sondern eine andere Funktion haben. Dazu zählt die wohl bereits im 13. Jahrhundert auf einem Stein des Querfurter Burgmauerrings eingeritzte apotropäische Beschwörung Alpha et O (Nr. 5). Über ihr wurde zur Unterstützung der Dämonenabwehr ein Pentagramm hinzugesetzt.

Weiterhin ist hier ein Bibelzitat am sog. Döcklitzer Tor der Stadt Querfurt anzuführen, das der Überlieferung nach nicht mit einer Bauinschrift im Zusammenhang stand (Nr. 120). Das Tor hatte man im Jahre 1575 erneuert und mit dem Psalmvers PsG 126, 1 Nisi Dominus custodierit civitatem, frustra vigilat, qui custodit eam versehen.

Abschließend seien zwei bisher unbekannte Nameninschriften von 1619 bzw. 1621 erwähnt, die als Kritzeleien auf dem Putz des Marterturms die Zeit überdauert haben (Nr. 193, 196).

5. Schriftformen und Werkstattzusammenhänge

Wenn die inhaltliche Auswertung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des Querfurter Raumes zahlreiche Vorarbeiten einbeziehen konnte, so ist in Bezug auf die epigraphischen Schriftformen ein ungleich geringeres Spektrum an vorangegangener wissenschaftlicher Forschung zu konstatieren. Diesbezügliche Untersuchungen beschränkten sich in der Regel auf das älteste vorhandene Material, vor allem auf die frühen Glocken. So sind von Bergner und Grössler, später auch von Richard Heinzel und der Glockengießerei Schilling zahlreiche Glockenabreibungen vorgenommen worden, die schon seit geraumer Zeit schriftvergleichende Analysen ermöglichen.200) Was jedoch die jüngeren und nicht auf Glocken befindlichen Inschriften angeht, so erkundet die vorliegende Arbeit für den Kreis Querfurt ein völlig unerforschtes Gebiet. Auf dem Wege schriftkundlicher Untersuchungen konnten einige neue Werkstattzusammenhänge bzw. „Meisterhände“ identifiziert und das Werkverzeichnis bekannter Künstler erweitert werden. Die beschreibende Aufarbeitung der verwendeten Buchstaben- und Zierformen soll außerdem einen Beitrag zu einer künftigen, größere Regionen umfassenden Inschriftenpaläographie leisten.

Die Ergebnisse der Untersuchung sollen nun im Zusammenhang dargelegt werden. Zunächst erfahren die einzelnen epigraphischen Schriftarten in chronologischer Reihenfolge eine allgemeine Charakterisierung. Jeweils im Anschluß wird dann auf die entsprechenden Inschriften des Bearbeitungsgebietes Bezug genommen, um Abweichungen oder Übereinstimmungen zu beleuchten. Methodisch ist dabei anzumerken, daß die Schriftgestalt nicht nur dem Formengeschmack der jeweiligen Zeit und ihrer Meister unterliegt, sondern in ganz entscheidendem Maße auch auf den Fertigungstechniken beruht. Deshalb differenziert die folgende Auswertung zusätzlich nach Trägermaterial bzw. Herstellungsverfahren. Stilistische Vergleiche sind somit nur zwischen Inschriften vorgenommen worden, die mit denselben Werkzeugen und Methoden bzw. auf ähnlichem Material erstellt wurden.

5. 1. Die Romanische und Gotische Majuskel

Die Romanische und die Gotische Majuskel sind Mischschriften, die Elemente aus der Kapitalis und der Unzialen miteinander vereinigen.201) Die Romanische Majuskel setzt sich vor allem in ihrer Frühphase aus überwiegend kapitalen sowie eckigen Buchstaben, wie beispielsweise dem eckigen O, G oder S, zusammen, integriert aber auch runde bzw. unziale Formen. Die Zeichen stehen meist enggedrängt beieinander und sind häufig durch Nexus litterarum, Enklaven oder Verschränkungen miteinander verbunden. Ihre Höhe übertrifft deutlich die Breite. Von der Karolingischen Kapitalis unterscheidet sich die Romanische Majuskel vor allem dadurch, daß der Wechsel von Haar- und Schattenstrichen oder Bogenverstärkungen entfallen. Schäfte, Balken und Bögen sind in der Regel gleichbleibend dünnstrichig ausgeführt, und die Sporen bleiben, soweit sie überhaupt verwendet werden, unscheinbar. Zum Teil bestehen sie in kurzen, rechtwinklig angesetzten Linien.

Die Gotische Majuskel betont hingegen die schon in der Endphase der Romanischen Majuskel wieder wahrnehmbare Tendenz zur Flächigkeit. Die Buchstaben sind häufiger der Unzialen entnommen und tendieren zu quadratischen Proportionen. Die Schäfte zeigen an ihren Enden häufig keilförmige Verdickungen, und auch die Bögen weisen starke Schwellungen auf, die teilweise spitz ausgezogen sind. Die Schriftkerben sind deshalb meist nicht mehr symmetrisch in den Stein eingemeißelt, sondern ihre Scheitellinie ist nach links oder rechts verschoben.202) Schließlich neigen die Buchstaben zur Geschlossenheit. Neben dem unzialen E erhält nun auch das C an der Seite einen Abschlußstrich, das M ist entweder einseitig oder beidseitig geschlossen. Die Sporen werden meist deutlich wahrnehmbar ausgeführt und ersetzen am L und T bisweilen den gesamten Balken. Zusätzlich finden sich angefügte oder begleitende Zierlinien, die sich einrollen oder Schleifen bilden können. Am Ende des 14. Jahrhunderts nimmt die Größe der Sporen und die Tendenz zur Flächigkeit so stark zu, daß sich das Bild des Buchstabens maßgeblich verändert und eine völlig neue Kontur entsteht (z. B. Nr. 25, 26).

Innerhalb des Querfurter Inschriftenbestandes ist die Romanische Majuskel auf fünf erhaltenen Glocken (Nr. 3, 4, 6, 14, 15), in einer Glockenabschrift (Nr. 11) sowie dreimal in Stein gehauen (Nr. 1, 2, 5) nachweisbar. Die Gotische Majuskel erscheint auf vier erhaltenen Glocken (Nr. 9, 10, 20, 23) und zwei Kelchen (Nr. 25, 26). Sie liegt außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit in vier Glockenabschriften (Nr. 7, 16, 21, 22) vor. Anhand dieser wenigen Zeugnisse läßt sich die Schriftentwicklung freilich nur sehr lückenhaft und punktuell nachvollziehen. Der Buchstabenbefund kann lediglich nach den bisherigen Forschungsergebnissen der Epigraphik analysiert und mit den bekannten Verlaufslinien der Inschriftenpaläographie verglichen werden. Grundsätzlich sei an dieser Stelle festgehalten, daß für sämtliche frühen und undatierten Inschriften eine genauere Entstehungszeit kaum zu ermitteln ist. Um die Fehlerspanne möglichst gering zu halten, wurden rein stilistische Argumente – wo immer dies möglich war – durch datierte Vergleichsstücke gestützt. Allerdings sind davon nur wenige erhalten, die sich in unmittelbarer Umgebung befinden.

5. 1. 1. Gegossene Inschriften auf Glocken

Die frühesten mittelalterlichen Glockeninschriften des Kreises Querfurt finden sich auf den Glocken zu Nemsdorf (Nr. 3) und Alberstedt (Nr. 4). Dabei werden bewußt die Glocken zu Liederstädt (Nr. 14) und Lodersleben (Nr. 15) übergangen. Jene sind zwar erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts gegossen worden, ihre beschrifteten Medaillons zeigen jedoch ältere Buchstabenformen, wie sie bereits im 12. Jahrhundert üblich waren. Da die zugehörigen Matrizen aber in verschiedenen Regionen und über lange Zeit in Gebrauch blieben,203) lassen sich aus ihnen keine konkreten Rückschlüsse auf die Entwicklung der epigraphischen Schrift im Landkreis Querfurt ziehen.

Die kleinere Alberstedter Glocke (Nr. 4) trägt eine vierfach wiedergegebene Folge von vier Buchstaben, die in ihrer Gestaltung nur wenig variieren. Sie wurden mit einem Stichel dünnstrichig in den Formmantel der Glocke geritzt, so daß sie auf der Glockenschulter gratig hervortreten. Die Buchstabenbestandteile [Druckseite XLVIII] tragen rechtwinklig angesetzte Sporen. Das trapezförmige A hat einen beiderseits überstehenden Deck- sowie einen gebrochenen Mittelbalken. Die Bögen des B sind nahezu gleich groß und setzen unabhängig voneinander am Schaft an. Die Eigenschaften der Dünnstrichigkeit und Gratigkeit lassen sich ebenso auf einer Nemsdorfer Zuckerhutglocke beobachten. Das A kehrt hier in identischer Form wieder, erscheint jedoch zusätzlich in der spitzen, runden und unzialen Gestaltungsvariante, wobei die Schrägschäfte unten bisweilen weit umgebogen sind. Das G ist stets rund, seine Cauda zweimal eingerollt. Die Verbindung zu einer schon etwas späteren Glocke stellt das L her, dessen stark gebogener Balken bis unter die Grundlinie geführt ist. In dieser Ausprägung findet man es auch auf der größeren Alberstedter Glocke innerhalb der Gottesbezeichnung ELOY (Nr. 9). Hier treten allerdings sämtliche Buchstaben schon sehr viel plastischer aus der Schulter hervor und deuten den allmählichen Übergang zur Gotischen Majuskel an. Es herrscht eine ausgewogene Mischung zwischen kapitalen und unzialen bzw. runden Formen. Auch bemerkt man an einzelnen Elementen bereits leichte Bogenschwellungen, so an der Cauda des R oder am Bogen des G. Schaft- bzw. Balkenenden weisen keilförmige Verbreiterungen auf, und das unziale E ist vollkommen geschlossen. Zeitlich nicht weit entfernt dürfte die Liederstädter Glocke einzuordnen sein (Nr. 6). Ihre Buchstaben hat man allerdings noch äußerst flach ausgeführt. Die einzelnen Zeichen wurden zunächst mit dem Stichel in Kontur umrandet, danach überwiegend ausgeschabt und schließlich mit linearen Verzierungen umgeben. Die keilförmigen Verstärkungen der Schäfte, die häufig durch eine rechtwinklig angesetzte und beiderseits eingerollte Zierlinie begrenzt werden, fallen hier sehr viel deutlicher aus. Die zahlreichen buchstabenbegleitenden Kreise und Wellenlinien erinnern auf den ersten Blick an die Schriftschöpfungen eines zu Anfang des 14. Jahrhunderts wirkenden Meisters,204) jedoch liegen bis auf das beiderseits geschlossene M und das G noch keine weiteren Unzialbuchstaben vor. Überdies erscheint das E regelmäßig in Kapitalisform, und das C hat noch keinen Abschlußstrich.

Eine Glocke mit einem äußerst ungewöhnlichen Schriftcharakter existiert in Barnstädt (Nr. 10). Ihre Buchstabenkonturen wurden in den Formmantel geritzt, jedoch nicht ausgeschabt. Besonders auffällig sind die „flatternden“ Sporen an den Schaftenden, die das Schriftbild mehr verzerren als verzieren. Daneben zieht vor allem das rechteckige A die Aufmerksamkeit auf sich, das zwei Schrägbalken diagonal durchkreuzen. An unzialen Buchstaben wurden das einseitig geschlossene M und das vollständig geschlossene E verwendet. Diese Indizien – gestützt durch das auf einen Werkstattzusammenhang weisende Brakteatenkreuz – deuten auf eine Entstehungszeit in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Während in Barnstädt die Lettern vollständig in Kontur wiedergegeben wurden, erscheint die Schrift auf den Glocken zu Asendorf (Nr. 20) und Schraplau (Nr. 23) nur in Halbkontur, die geritzt, aber nicht ausgeschabt wurde. Beide verbindet die Verwendung einer Zickzacklinie, die von der Ober- zur Grundlinie verläuft. Da dieses Zierelement auf Glocken bisher nur im mitteldeutschen Raum nachweisbar ist und zumindest auf zwei datierten Glocken von 1330 bzw. 1331 erscheint, 205) könnte ein Werkstattzusammenhang vorliegen, in den außerdem die kopial überlieferte Obhausener Glocke (Nr. 22) einzubeziehen wäre. Die entsprechende Abzeichnung zeigt deren Buchstaben ebenfalls in Halbkontur. Die zeitliche Einordnung in das 1. Viertel des 14. Jahrhunderts stützen daneben schriftgestalterische Aspekte, vor allem der senkrecht eingestellte Zierstrich im O der Asendorfer Glocke, der auch auf einer Balgstädter Glocke206) von 1311 zu beobachten ist. Außerdem sei auf die Verwendung eines waagerecht bzw. schräg eingestellten Zierstriches im unzialen M und U sowie im runden N verwiesen. Diese Besonderheit ist in einem unzialen H auf einer verlorenen Gatterstädter Glocke (Nr. 21) nachweisbar, die aufgrund anderer Schriftmerkmale offenbar im 14. Jahrhundert entstanden ist. Dabei verdient vor allem die Ausstattung der Buchstaben mit begleitenden vegetabilen Zierlinien Beachtung. Diese Besonderheit ist im mitteldeutschen Raum auf mehreren Glocken anzutreffen und verweist anscheinend auf einen bestimmten Meister oder eine Werkstatttradition. 207) Im Querfurter Raum kommen indes lediglich die Worttrenner nochmals vor, die in Form kleiner, von Punkten umgebener Kreise für eine verlorene Göhrendorfer Glocke bezeugt sind (Nr. 7). Hier erkennt man schon deutlich die Bogenschwellungen der Gotischen Majuskel, jedoch fehlen noch die Abschlußstriche, und die vegetabilen Zierelemente lassen sich seltener beobachten.

Daß dennoch dieselbe Gießerei angenommen werden darf, ergibt sich unabhängig von den Worttrennern aus der nahezu identischen Form einzelner Buchstaben. Dazu zählt vor allem das flachgedeckte A, das einen dünnen, beiderseits überstehenden und nach oben umgebogenen Deckbalken besitzt. Der linke geschwungene Schrägschaft weist eine starke Bogenschwellung auf, bevor er sich unten zu einer Haarlinie verjüngt und hakenförmig umgebogen ist. Hinzu kommen dieselben Halbnodi an C und E.

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß sich die Zeugnisse der Romanischen und Gotischen Majuskel auf Glocken im Kreis Querfurt – bezogen auf den gesamtdeutschen Raum – in vergleichsweise hoher Anzahl erhalten haben. Mehrere Indizien legen nahe, daß sich einige der Glocken aus der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert zwei schon anderweitig ermittelten Werkstätten zuweisen lassen.208) Der endgültige Nachweis wird weitgehend davon abhängen, ob die betreffenden Zierelemente (Zickzacklinie/vegetabile Umrandung) tatsächlich als spezifische Werkstattcharakteristika interpretiert werden können oder lediglich dem Geschmack der Zeit entsprachen.

5. 1. 2. In Stein gemeißelte Inschriften

In Stein haben sich lediglich drei Inschriften in Romanischer Majuskel erhalten (Nr. 1, 2, 5), die aus der zweiten Hälfte des 12. bzw. der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts stammen. Texte in Gotischer Majuskel sind hingegen vollständig verloren. Wie auf den Glocken setzen sich die Buchstaben aus schmalen und unverzierten Elementen zusammen, die entweder keine oder rechtwinklig angesetzte Sporen tragen. Das A ist spitz und besitzt einen beiderseits überstehenden Deckbalken. Die Bögen von P und R setzen unterhalb des oberen Schaftendes an. Die geschwungene Cauda des R trifft unabhängig vom Bogen auf den Schaft. An unzialen Lettern erscheinen lediglich E und H, wobei letzteres innerhalb der jüngsten Inschrift konturiert und mit deutlicher Bogenschwellung wiedergegeben wurde, so daß hier bereits der Ansatz zur Gotischen Majuskel spürbar ist (Nr. 5). Auch sind die Sporen hier teilweise dreieckig ausgebildet. Im Ganzen reiht sich der Buchstabenbefund ohne Besonderheiten in das bekannte Formeninventar der Romanischen Majuskel ein.

5. 1. 3. Gravierte Inschriften auf Goldschmiedearbeiten

Goldschmiedearbeiten mit Beschriftungen in Romanischer Majuskel sind nicht erhalten geblieben, aber es existieren zwei Kelche, die eine späte Gotische Majuskel tragen (Nr. 25, 26). Beide zeichnen sich durch starke Bogenschwellungen aus, die am Döcklitzer Meßkelch (Nr. 25) zusätzlich spitz ausgezogen sind. Daneben finden sich dreieckige, meist etwas gekrümmte Sporen, die selbst wiederum geschwungene Zierstriche oder Häkchen tragen. Besonders deutlich wurden sie an T, L und G ausgeführt. Die Binnenflächen der Buchstaben sind durch zusätzliche Bogeninnenschwellungen auf ein Mindestmaß reduziert und in der Regel abgeschlossen. Ein ähnliches Formeninventar ist auf zahlreichen Kelchen nicht nur des mitteldeutschen Raumes nachweisbar.209) Für die Ermittlung einer Werkstattzugehörigkeit fehlen somit spezifische Merkmale, aber auch Vergleichsstücke aus der näheren Umgebung. Grundsätzlich läßt sich lediglich sagen, daß die Schriftformen beider Kelche etwa der gleichen Zeit, dem dritten Viertel des 14. Jahrhunderts, angehören.

5. 2. Die Gotische Minuskel

Die Gotische Minuskel ist im Unterschied zur Romanischen und Gotischen Majuskel als fertige Schrift aus der Buchschrift übernommen worden und entspricht in ihrer Reinform der Textura.210) Prägendes Merkmal dieser Schriftart sind die Brechungen der Schäfte und Bögen, so daß im Normalfall keine Rundungen auftreten. Die Schäfte im Mittellängenbereich werden knapp unterhalb der Oberlinie bzw. oberhalb der Grundlinie umgebrochen. Hingegen schließen die Ober- und Unterlängen in der Regel ohne Richtungsänderung ab. Häufig sind sie schräg abgeschnitten oder gespalten. [Druckseite L] Da die Buchstaben zudem recht nah aneinandergestellt sind, ergibt sich die typische Gitterstruktur des Schriftbildes, die die Lesbarkeit mitunter beeinträchtigt. Aus der Beschränkung auf die Gerade als Grundelement folgt, daß die Buchstaben kaum variieren. Epigraphische Untersuchungen müssen sich deshalb mehr auf die Gestalt verwendeter Versalien oder auf den Gebrauch von Zierelementen konzentrieren. Ohne solche Anhaltspunkte lassen sich Werkstattzusammenhänge anhand der Schriftformen kaum ermitteln. Zur groben Orientierung können dann lediglich die Brechungswinkel, die Länge und Gestalt der Zierlinien und der Hastenenden dienen.

Obwohl die Gotische Minuskel bereits in Handschriften des 11. Jahrhunderts nachweisbar ist,211) setzt sie sich als Monumentalschrift erst im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts durch.212) Mit dem 15. Jahrhundert entwickelt sie sich dann zur bevorzugten Schriftart des Handwerks und verdrängt die Gotische Majuskel nahezu gänzlich. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wird sie schließlich von der Fraktur abgelöst und durch die Kapitalis weitgehend ersetzt.

Im Kreis Querfurt erscheint die Gotische Minuskel erstmals auf den Spruchbändern der Credoapostel des Niedereichstädter Altars (Nr. 30, um 1435) und auf den Wappensteinen Brunos VI. von Querfurt (Nr. 32, 1461; Nr. 33, 1469). Die spätesten Belege finden sich auf einer Glocke des Gießers Hans Möring (Nr. 110, 1571) und in den Ziffern einer Sittichenbacher Sonnenuhr (Nr. 213, 1630).

5. 2. 1. Gegossene Inschriften auf Glocken

Fast alle der nachweislich mit einer Gotischen Minuskel beschrifteten zwölf Glocken (Nr. 38, 43, 56, 59, 60, 62, 63, 65, 67, 69, 75, 110) lassen sich durch die inschriftliche Signatur, ein Meisterzeichen oder anhand typischer Buchstabenformen einem Gießer zuordnen. Die älteste von ihnen hing in der Gatterstädter St.-Petri-Kirche und stammte der darauf verzeichneten Marke nach aus der Gießhütte Claus Rimans (Nr. 38). Die überlieferte Abreibung der Inschrift läßt deutlich erkennen, daß die Buchstaben mit Hilfe von Modeln erstellt worden waren, denn obwohl die Abstände und die Neigung der Lettern ein wenig variieren, sind ihre Formen zu einheitlich, als daß ein Zuschnitt per Hand anzunehmen wäre. Dies gilt im übrigen auch für sämtliche späteren Glocken im Landkreis Querfurt. Die Versalien und Gemeinen auf der Gatterstädter Glocke sind gleich groß, und Ober- und Unterlängen ragen aus dem Mittelband nur geringfügig hervor. Das trapezförmige A und das unziale U gehören der Gotischen Majuskel an. Sie sind mit markanten, teilweise tropfenförmigen Bogenschwellungen versehen. Der untere Bogen des g holt nach rechts aus und besteht lediglich aus einem geraden Balken, der Bogen des h mündet in ein knapp unter die Grundlinie gezogenes Zierhäkchen. Manche dieser Merkmale finden sich auch auf einer Spielberger Glocke (Nr. 43). Obgleich hier breitere Lettern und keine Versalien verwendet wurden, ist dennoch ein Werkstattzusammenhang denkbar, da Buchstabendrehungen, wie in Spielberg beispielsweise bei h, für Riman charakteristisch sind.213) In Frage käme daneben auch der Gießer Paul Mas aus Eisleben. Seine typische c-Form, deren oberer Bogenabschnitt rechtwinklig gebrochen und deren unterer Bogenabschnitt auf ein Mindestmaß reduziert ist bzw. weggelassen wurde, haben eine auffällige Ähnlichkeit mit den hier erkennbaren Ausführungen. Hinzu kommt die Verwendung der runden Brakteatenabdrücke als Worttrenner (vgl. Nr. 65). Allerdings fehlt der für Paul Mas charakteristische A-Versal, der auf seinen Glocken stets pseudounzial gestaltet ist und zwei dünne, rechtsschräg gestellte Balken besitzt. Der nach rechts überstehende und linksschräg geschnittene Deckbalken kann dabei eine nach oben eingerollte Zierlinie tragen. Außerdem besteht auf Mas-Glocken zwischen dem geradlinigen unteren Bogen und dem Schaft des g keine Verbindung. Der Bogen des h und der Schaft des p durchschneiden die Grundlinie und sind an ihren unteren Enden gespalten. Diese Schriftmerkmale lassen sich auf sechs Glocken des frühen 16. Jahrhunderts in Gatterstädt, Barnstädt und Schraplau beobachten, die dem Eislebener Gießer deshalb eindeutig zuzuordnen sind (Nr. 59, 60, 63, 65, 67, 69).

Ebenfalls zu Beginn des 16. Jahrhunderts arbeitete der Naumburger Meister Matis Sommer. Von ihm stammte eine Glocke in Albersroda, deren Inschrift durch eine Abreibung überliefert ist (Nr. 56). Die Buchstaben variieren stark in Neigung und Größe, zugleich schwanken die Abstände untereinander sowie zur Grundlinie. Bemerkenswert ist vor allem die Form des g, dessen unterer Bogen in [Druckseite LI] das Mittelband gezogen und dessen oberer Teil des oberen Bogens als Deckbalken gestaltet ist, der den Schaft durchkreuzt. Als Worttrenner dienen Kreuze und waagerecht liegende Lilien.

Aus etwa derselben Zeit stammen zwei Glocken des sog. Halleschen Gießers, dessen Urheberschaft an den typischen Weinblättern und am Wappen der Stadt Halle (Saale) zu erkennen ist (Nr. 62, 75). Seine Buchstaben treten nur schwach hervor, ihre Bestandteile sind aber deutlich breiter als bei den oben vorgestellten Alphabeten. Auf der älteren Dornstedter Glocke benutzte der Gießer in Anno noch einen Versal, der auf der jüngeren nicht mehr erscheint. Dieses A ist in Form des Minuskelbuchstaben ausgeführt, wobei der untere Abschnitt des gebrochenen unteren Bogens fehlt und der obere Bogen als linksschräg gestellte Gerade erscheint. Das x besitzt stets einen Balken und einen senkrecht gestellten, unten gespaltenen Linksschrägschaft.

Der letzte Glockengießer, der im Bearbeitungsgebiet noch die Gotische Minuskel verwendete, war Hans Möring in Erfurt. Seine Schrift ist auf einer Loderslebener Glocke (Nr. 110) durch enge Spatien zwischen den Buchstaben trotz weiter Wortabstände geprägt. Versalien wurden nicht verwendet. Die Ober- und Unterlängen sind nur geringfügig ausgebildet. Der Schaft des h ist etwas verkürzt, so daß der Bogen länger erscheint, obwohl er noch innerhalb des Mittelbandes endet. Der obere Teil des gebrochenen oberen Bogens des g ist als rechts über den Schaft hinausragender Deckbalken gestaltet. An die Fahne des r und den Balken des t sind gekrümmte Zierlinien angehängt.

5. 2. 2. In Stein gemeißelte Inschriften

Die frühesten Belege der Gotischen Minuskel in Stein bieten zwei repräsentative Wappensteine, die von den durch Bruno VI. von Querfurt veranlaßten Befestigungsarbeiten auf der Burg Querfurt um die Mitte des 15. Jahrhunderts Nachricht geben (Nr. 32, 33). Beide Inschriften sind erhaben und sehr sorgfältig geschlagen. Die Buchstaben der älteren Inschrift heben sich nur flach von der Oberfläche ab, die acht Jahre jüngeren setzen sich hingegen aus kräftigen und wulstartig hervortretenden Bestandteilen zusammen. Während die Ober- und Unterlängen in der 1461 erstellten Inschrift deutlich aus dem Mittelband hervorragen, sind diese 1469 stark verkürzt worden. Auch wurde kein Versal mehr verwendet. Der zunächst fast rechtwinklig gebrochene Schaft des d liegt innerhalb der jüngeren Inschrift in einem Winkel von ca. 45°. Nahezu unverändert blieben indes die Formen des unten offenen q, des f mit dem nur rechts ansetzenden Mittelbalken und des zweistöckigen z. Als bemerkenswertes Detail sei der geschwungene und als Haarlinie ausgeführte linke Teil des gebrochenen oberen a-Bogens erwähnt, der in den späteren Steininschriften gänzlich fehlt.

Für die Zeit bis 1506 haben sich nur noch eingemeißelte Inschriften erhalten. Eine dünn geschlagene Jahresangabe von 1472 integriert als Versal ein unziales, links geschlossenes M (Nr. 34). Die Grabplatte der Anna von Gleichen zeigt Buchstaben ohne jegliche Haar- oder Zierlinien, die durch weite Spatien voneinander abgesetzt sind (Nr. 41). Beachtenswert ist dabei das kapitale Z, das auch innerhalb eines Wortes verwendet und deutlich flacher geschlagen wurde. Als Versal erscheint ein leicht eingerolltes G, dessen oberer Bogenabschnitt als waagerechter Balken verläuft. Der untere Bogen des unten offenen g holt nach rechts aus und ist auf einen einfachen, leicht rechtsschräg gestellten Balken reduziert. Qualitativ etwas höherwertig ist der Sterbevermerk für Elisabeth von Mansfeld ausgeführt (Nr. 42). Die Buchstaben sind hier dünnstrichiger, besitzen aber ebenfalls keinerlei Zierlinien.

Die Gatterstädter Tympanoninschrift (1500) zeigt hingegen wieder eine deutlich breitere, hier rechtwinklig ausgehobene Kerbe (Nr. 51). Ober- und Unterlängen wurden bis auf manche deutlich überhöhte h-Schäfte, die zusätzlich als Kreuz gestaltet sind, in das Mittelband gezwängt. An Versalien erscheint ein G, dessen Außenkontur rhombenförmig und dessen Innenkontur rund ist, sowie ein unziales M, dessen geschlossener linker Bogen sechs Brechungen aufweist. Bemerkenswert ist außerdem der unvermittelte Wechsel zu kapitalen Buchstaben innerhalb eines Satzes.

Aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts ist in Barnstädt ein Fragment einer Bauinschrift erhalten geblieben, deren Buchstabenkonturen umrissen wurden (Nr. 54). Der Versal A hat nahezu dieselbe Größe wie die Gemeinen und ist mit einem Schrägrechtsbalken versehen. Die Oberlängen ragen auch hier nur geringfügig aus dem Mittelband heraus.

Ein etwas längerer Text in Gotischer Minuskel vom Jahre 1506 über dem Eingang zur Schnellrodaer Kirche (Nr. 64) weist zwei Versalien auf, ein A und ein symmetrisches unziales M. Der Bogen des h endet unterhalb der Grundlinie. Der untere Bogen des g ist ein einfacher Balken, der keine Verbindung zum Oberteil des Buchstaben hat.

Des Versals wegen ist eine knappe Baudatierung am Chor der Alberstädter Kirche erwähnenswert (Nr. 61). Das A in Anno ist pseudounzial gestaltet, wobei der geschwungene linke Schaft mit dem Deckbalken verschmilzt. Die beiden linksschrägen Balken füllen fast den gesamten Binnenraum aus. Da innerhalb der Jahreszahl das Meisterzeichen des Hans Bainer angebracht ist, dürfte diese erhaben gemeißelte Inschrift von ihm selbst erstellt worden sein.

Der inschriftlich ausgeführte Hausname des Querfurter Gasthofes „Zur Goldenen Krone“ von 1534 (Nr. 89) zeigt wiederum flach und eckig hervortretende Buchstaben. Hervorgehoben seien hier der fast rechtwinklig umgebrochene obere Schaftteil des d und der äußerst kurze obere Schrägbalken am k. Kann man bereits hier eine Lockerung der Brechungen und eine einsetzende Rundung beobachten, so kommt diese Tendenz auf dem Schnellrodaer Grabdenkmal für Hans von Kannewurf (gest. 1540) noch deutlicher zur Geltung (Nr. 92). Die Cauda des G geht fließend in den Bogen über, der schließlich in einer Zierschleife endet. Das Schaft-s und das f sind geschwungen, und auch die beiden rechten Schrägschäfte am w sowie der Bogen des h sind mitunter deutlich ausgerundet. Eine in Stein gehauene Gotische Minuskel erscheint im ehemaligen Landkreis Querfurt letztmalig in den Ziffern einer Sonnenuhr zu Sittichenbach von 1630 (Nr. 213).

5. 2. 3. Gravierte Inschriften auf Goldschmiedearbeiten

Die Gotische Minuskel läßt sich auf zwei Abendmahlskelchen in Querfurt und Schraplau nachweisen (Nr. 36, 37). Beide stammen etwa aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Die gravierten Buchstaben treten erhaben aus den Rotuli hervor und waren offenbar ursprünglich von Email umgeben. Am Stilus des Querfurter Kelches sind die Lettern außerdem konturiert ausgeführt. Eine Gemeinsamkeit der auf beiden Arbeiten angebrachten Inschriften besteht im h, dessen Schaft oben gespalten ist und dessen Bogen in ein Zierhäkchen mündet, das knapp unterhalb der Grundlinie endet. Für eine Zuweisung an denselben Goldschmied ist dieses Schriftmerkmal freilich zu unspezifisch, auch reicht die Menge an weiteren vergleichbaren Buchstaben nicht aus. Erwähnenswert ist ferner, daß auf dem Querfurter Kelch am oberen Schaftabschnitt des g ein nach rechts überstehender kurzer Balken ansetzt, der durch eine Aussparung am Schaft paßgerecht eingepfropft scheint. Dasselbe Gestaltungselement läßt sich am p beobachten. Hier ist es der untere Bogenabschnitt, der durch den Schaft scheinbar hindurchgesteckt ist. Darüber hinaus wird der erwähnte Zierbalken am g durch eine lange, schaftparallele Haarlinie begrenzt, die sich auch auf den gemalten Spruchbändern der Niedereichstädter Altarfiguren von 1435 (Nr. 30) findet und im Bearbeitungsgebiet bisher nur im 15. Jahrhundert nachweisbar ist.

5. 2. 4. Gemalte Inschriften

Zu den ältesten Zeugnissen der Gotischen Minuskel gehören die gemalten Inschriften an Altären. Den frühesten Beleg dafür (um 1435) bieten die Schriftbänder der Credo-Apostel im Altarretabel zu Niedereichstädt (Nr. 30). Die Buchstaben sind offenbar zunächst in Rot vorgemalt und dann bis auf die Versalien mit schwarzer Farbe nachgezogen worden. Letztere sind der späten Gotischen Majuskel entnommen und mit zahlreichen Halbnodi und parallelen Zierstrichen ausgestattet. So weisen beispielsweise der Schaft und der Balken des runden T starke und spitz ausgezogene Schwellungen auf. Die Gemeinen, deren Ober- und Unterlängen allesamt in das Mittelband gezwängt wurden, sind häufig mit langen, dünnen Zierlinien versehen, z. B. an der Fahne des r, am g oder am Schaft-s.

Das nächstjüngere Zeugnis aus dem zweiten Drittel des 15. Jahrhunderts, eine Verkündigungsdarstellung mit dem Englischen Gruß auf einem ehemaligen Flügel des Obereichstädter Altares (Nr. 35), wurde offensichtlich nachträglich überarbeitet. Auch hier entstammen die Versalien der Gotischen Majuskel: Das rot hervorgehobene trapezförmige A weist an seinem gebogenen linken Schaft eine tropfenförmige Bogenschwellung und am rechten einen Halbnodus auf.

Die nächstfolgenden Beispiele zeigen zwar keine offenkundigen Restaurierungsspuren, sind jedoch stark beschädigt und für eine Schriftanalyse kaum noch auswertbar (Nr. 45, 86). Immerhin liefern sie einen weiteren Beleg dafür, daß das Bogen-s seit dem Aufkommen der Gotischen Minuskel im Kreis Querfurt stets rechtsschräg durchstrichen wurde. Letztmalig tritt die gemalte Gotische Minuskel um 1506 am Alberstedter Altar in Erscheinung (Nr. 66). Hier ist vor allem auf die stark verzierten Versalien hinzuweisen. Im Vordergrund steht dabei das zu einem Oval geschlossene S, das von zahlreichen Haarlinien begleitet wird und mit mehreren Zierpunkten besetzt ist. Ebenso ist der Schaft [Druckseite LIII] des J regelmäßig mit einer Bogenkante versehen. Als Worttrenner begegnen zum Teil an allen vier Ecken mit Zierstrichen geschmückte Quadrangel, die bereits am Obereichstädter Altar Verwendung fanden.

5. 3. Die Frühhumanistische Kapitalis

Neben der Gotischen Minuskel taucht gegen Ende des 15. Jahrhunderts für kurze Zeit eine Schriftart auf, die eine erneute Orientierung an den Formen der klassischen Kapitalis bzw. der vorgotischen Majuskel einleitet, sich jedoch durch bestimmte Zierformen auch davon absetzt. Die Frühhumanistische Kapitalis findet ihre Wurzeln im Bestreben humanistischer Kreise, wieder klar lesbare Buchstaben zu entwickeln.214) Ihre Gestalt ist durch Eigenheiten der Schrift des 12. und 13. Jahrhunderts geprägt, wie die Mischung von kapitalen und unzialen Elementen oder die schmalen Proportionen. Hinzu kommen einzelne Fremdformen, wie z. B. das epsilonförmige E oder das byzantinische M. Typisch sind weiterhin Ausbuchtungen, Nodi oder Halbnodi an Balken und Schäften sowie die keilförmigen Verdickungen der Hastenenden. Manche Buchstaben werden vorzugsweise retrograd wiedergegeben, insbesondere das N. Mitunter sind die Schrägschäfte – vor allem am A – leicht eingebogen. Diese Schrift hat sich vermutlich über handschriftliche Vorlagen zunächst in Süddeutschland verbreitet und fand als Auszeichnungsschrift vorrangig in der Tafelmalerei oder auf Goldschmiedewerken Verwendung.

5. 3. 1. Gravierte Inschriften auf Goldschmiedearbeiten

Im Landkreis Querfurt haben sich nur zwei Kelche erhalten, die mit Inschriften in Frühhumanistischer Kapitalis ausgestattet sind. Der eine von ihnen befindet sich in Schnellroda, stammt jedoch nachweislich aus Magdeburg (Nr. 76), der andere wird im Querfurter Pfarramt verwahrt (Nr. 77). Ihre Schriftformen weisen starke Ähnlichkeiten auf: Die größeren Buchstaben wurden in Kontur vor gitterartig schraffiertem Hintergrund eingraviert. Ihre Umrisse sind auf beiden Gefäßen teilweise doppelt umrandet. Das I ist in der Mitte leicht eingeschnürt und mit einem Nodus besetzt. Der Balken des H ist mit einer Ausbuchtung versehen. Im Unterschied zum epsilonförmigen und retrograd gestellten E des Querfurter Kelches ist dieser Buchstabe auf den Rotuli der Schnellrodaer Arbeit unzial ausgeführt; jedoch begegnet das epsilonförmige E auch dort in der linear eingravierten Stiftungsinschrift am Fuß. Diese läßt sich wiederum in vielen Einzelheiten mit dem Titulus und den kleineren Schriftbändern auf der Knaufunterseite des Querfurter Kelches vergleichen. Insbesondere ist dabei auf das trapezförmige A mit gebrochenem Mittel- und beiderseits überstehendem Deckbalken, das retrograde N und das R mit einer gewölbten und etwas ausgestellten Cauda zu verweisen. So bleiben an Buchstaben, die auf dem Querfurter Kelch nicht erscheinen, lediglich das eingerollte G und das unziale D. Da überdies die einzelnen Kelchbestandteile sehr ähnlich gestaltet sind, lassen sich beide Stücke ein und demselben Meister zuordnen, der vermutlich in Magdeburg ansässig war (Nr. 76).

5. 3. 2. Trassierte215) Inschriften

Trassierte Inschriften in Frühhumanistischer Kapitalis sind lediglich am Obhausener und am Alberstedter Altar nachweisbar (Nr. 55, 66). Am letzteren bleibt die Schaft- bzw. Bogenstärke der trassierten Buchstaben im Unterschied zu einer gemalten Inschrift auf demselben Träger nahezu konstant. Der Balken des H und der Schrägschaft des N sind mit einer Ausbuchtung versehen, das E ist epsilonförmig. Die Schrägbalken des K setzen gemeinsam in der Mitte des Schaftes an und verlaufen im Viertelkreisbogen zur Ober- bzw. Grundlinie.

Auf den Figurenpodesten des Obhausener Altares hat das A einen gebrochenen Mittel- und einen beiderseits überstehenden Deckbalken. Das B ist am Schaft durch einen Halbnodus verziert. Die Bögen treffen aufeinander, ohne den Schaft zu berühren. Dasselbe Gestaltungsprinzip gilt für den [Druckseite LIV] Bogen und die gewölbte Cauda des R. Sämtliche Buchstaben sind mit Sporen ausgestattet und weisen leichte Bogenverstärkungen auf.

5. 3. 3. Gemalte Inschriften

In der hier zu berücksichtigenden Tafelmalerei wurde die Frühhumanistische Kapitalis nur zweimal zur Wiedergabe des Englischen Grußes innerhalb von Verkündigungsdarstellungen verwendet. So auf einem aus Obhausen stammenden Altar (Nr. 55), auf dem sich sämtliche Besonderheiten dieser Schriftart nachweisen lassen: das epsilonförmige E, das retrograde N mit einem schwach erkennbaren Halbnodus am Schrägschaft und die nach oben ausgebuchteten Kürzungsbalken. Das G ist eingerollt, das D unzial. Die Schrägschäfte des spitzen A sind nach innen eingebogen, der Mittelbalken ist gebrochen und der Deckbalken beiderseits überstehend. Dieselbe A-Form findet sich auf dem Alberstedter Retabelflügel (Nr. 66). Nur sind hier die freien Schaft- und Bogenenden zudem keilförmig verdickt und mit Sporen versehen. Das epsilonförmige E setzt sich aus zwei unabhängigen Bögen zusammen, die nur ein kurzer senkrechter Schaft in der Mitte verbindet. Beide Altäre lassen sich zeitlich in das beginnende 16. Jahrhunderts einordnen.

5. 4. Die Kapitalis

Die Renaissance-Kapitalis orientiert sich zwar grundsätzlich an den Konstruktionsprinzipien des antiken römischen Alphabets, übernimmt jedoch keinesfalls immer dessen strenge Gesetze, wie beispielsweise den regelmäßigen Wechsel von Haar- und Schattenstrichen, die Bogenverstärkungen oder die Serifen.216) Vielmehr begegnet sie in zahlreichen regionalen und individuellen Ausprägungen, so daß sie unter den epigraphischen Schriften im besonderen Maße zur Identifizierung von Werkstattzusammenhängen herangezogen werden kann. Dazu kommt, daß innerhalb eines Inschriftenbestandes in der Regel ein hoher Prozentsatz in Kapitalis erhalten geblieben ist, so daß allein dadurch zahlreiche Vergleichsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. So liegt auch aus dem Landkreis Querfurt etwa ein Viertel aller Inschriften in dieser Schriftart vor.

5. 4. 1. Gegossene Inschriften auf Glocken

Die Gießer der in Kapitalis beschrifteten Glocken gehen aus den Inschriften zweifelsfrei hervor. So kann es hier lediglich darum gehen, die typischen Buchstabenformen knapp vorzustellen, um werkstattimmanente und -übergreifende Schriftentwicklungen zu verdeutlichen.

Die beiden ältesten mit Kapitalis-Inschriften versehenen Glocken (1573) stammen von Eckhart Kucher und hängen in der Kirche der Ortschaft Vitzenburg (Nr. 113, 114). Die Buchstabenbestandteile sind gleichbleibend schmal und werden von kräftigen, zuweilen eingekerbten Serifen begrenzt. Der Balken des A sitzt weit oben, die unteren Balken an E und L sind am Ende stets leicht nach oben gebogen. Die geradlinigen Schrägbalken des K stehen spitzwinklig zueinander. Der Mittelteil des geraden oder nur schwach konischen M erreicht meist die Grundlinie, wobei der Rechtsschrägschaft den Konstruktionsprinzipien der Kapitalis gemäß dünner als der vorangehende Linksschrägschaft ist. Die geschwungene oder gerade Cauda des R endet oberhalb der Grundlinie. Als Worttrenner dienen große, rautenförmige Quadrangel.

Einige der genannten Schriftmerkmale lassen sich auch auf einer Dornstädter Glocke beobachten, die 1580 von George Beinroth in Eisleben gegossen wurde (Nr. 127). Dazu zählen vor allem das gekrümmte Ende des unteren E- und L-Balkens sowie der Wechsel von Haar- und Schattenstrichen im Mittelteil des M, bei N, V und Z. Die Bögen des B berühren sich zwar, verschmelzen aber nicht miteinander, bevor sie auf den Schaft treffen. D, S und das kreisrunde O zeigen leichte Bogenverstärkungen. Sporen sind deutlich ausgeprägt, Worttrenner fehlen gänzlich.

Die 1593 von Hans Beck in Leipzig gegossene Glocke (Nr. 141) zeigt einen wenig spezifischen Buchstabenbestand. Die Worttrenner sind paragraphzeichenförmig gestaltet. Haar- und Schattenstriche wechseln sich regelmäßig ab. Das spitze A ist überwiegend asymmetrisch nach rechts aus der [Druckseite LV] Achse verschoben, das Z besitzt einen Mittelbalken. Die Schrägbalken des K sind geradlinig, das M ist mitunter leicht konisch geformt, wobei der Mittelteil auf die obere Zeilenhälfte begrenzt bleibt. Die Sporen erscheinen durch die Breite der Hasten und Bögen unauffälliger. Auch hier trifft man auf leicht nach oben gebogene Enden der unteren Balken von E und L.

Auf der 1615 von Hieronymus Möring gegossenen Glocke in Grockstädt fehlt dieses Gestaltungsmerkmal (Nr. 183). Auch der Wechsel von Haar- und Schattenstrichen sowie Bogenverstärkungen unterblieben oder sind – wie beispielsweise am S und R – nur ansatzweise erkennbar. Das A besitzt einen gebrochenen Balken. Das M ist schwach konisch und hat einen auf die obere Zeilenhälfte beschränkten Mittelteil. Die Cauda des R und beide Schrägschäfte des X sind geschwungen ausgeführt. Sämtliche Lettern tragen dezente Sporen; als Worttrenner dienen einfache Punkte. Alle Buchstaben stehen in gleichen Abständen zueinander und sind wohlproportioniert.

5. 4. 2. In Stein gemeißelte Inschriften

Die erste in Stein gehauene Kapitalis liegt in einer Bauinschrift des Weißenschirmbacher Pfarrhauses von 1509 vor (Nr. 71). Sie verfügt über breit proportionierte und mit rechtwinklig angesetzten Sporen versehene Buchstaben, deren Kerben jedoch äußerst schmal geschlagen wurden. Der nächstjüngere Beleg stammt aus dem Jahre 1535. Es handelt sich dabei um eine erhaben gemeißelte Nameninschrift auf einem Wappenstein Kardinal Albrechts von Brandenburg am Kornhaus der Querfurter Burg (Nr. 90). Diese ist durch sehr breite Schäfte, keilförmig sich verdickende Schrägschäfte und relativ magere Bögen gekennzeichnet. Die Balken sind in der Regel schmaler gehauen. Das A hat einen nach links überstehenden Deckbalken und ist wie das M etwas nach links aus der Achse verschoben. Die Cauda des R wurde stachelförmig ausgeführt. Da im ehemaligen Kreis Querfurt aus dieser Zeit keine weiteren Vergleichsstücke zur Verfügung stehen, muß offen bleiben, ob hier ein einheimischer Meister am Werk war oder ob Kardinal Albrecht den Wappenstein in einer halleschen Werkstatt fertigen ließ.

Aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts haben sich indessen erstaunlich viele Inschriftenträger erhalten. Zu den bedeutenderen zählen die beiden Grabdenkmäler für Jobst von Geusau (Nr. 97, 98) in der Oberfarnstädter Kirche. Auf dem Epitaph (Nr. 98) findet sich das Monogramm und das Steinmetzzeichen des Meisters AW. Obwohl die Lettern auf dem anderen Grabdenkmal (Nr. 97) erhaben, größer und breiter gemeißelt wurden, läßt sich anhand der identischen Buchstabengrundformen und -proportionen auch diese Arbeit dem Künstler AW zuweisen. Die wichtigsten Indizien dafür sind das konische M, dessen Mittelteil bis zur Grundlinie herabreicht, die geradlinige und nicht umgebrochene Cauda des G, die gewölbte und weit ausgestellte Cauda des R sowie der Nexus zwischen zwei T, wodurch die Schäfte nah aneinanderrücken. Außerdem zeigen beide Grabschriften keinerlei Zierelemente. Weder Sporen noch ein Wechsel von Haar- und Schattenstrichen sind erkennbar. Schließlich stützen auch Gemeinsamkeiten in der figürlichen Gestaltung der Grabmäler die durch den Schriftvergleich gewonnene Zuweisung.217)

In der Farnstädter Kirche läßt sich die Hand eines anderen unbekannten Steinmetzen fassen, dem die Inschriften auf dem Grabmal der Margaretha von Geusau (gest. 1578; Nr. 121) und auf der einfacher gehaltenen Grabplatte des ersten Sohnes Günters von Geusau (gest. 1573; Nr. 112) zuzuweisen sind. Auch hier sind die Buchstaben schlicht und unverziert, die Kerben gleichbleibend schmal. Das G hat eine im rechten Winkel nach innen umgebrochene Cauda, das O bisweilen eine spitzovale Form. Der Mittelteil des konischen M bleibt auf das obere Zeilendrittel beschränkt. Die Cauda des R ist leicht geschwungen oder geradlinig, endet aber stets knapp oberhalb der Grundlinie. Als Notname wird bis zur Identifizierung des Meisters bzw. seiner Werkstatt die Bezeichnung „Farnstädter Steinmetz“ vorgeschlagen.

Eine Gruppe von einfachen Schriftplatten ohne Verzierungen läßt in der näheren Umgebung Querfurts auf einen weiteren unbekannten Steinmetz schließen. Dem Schriftbild nach stammen von ihm die 1571 gefertigte Spruchtafel vom Querfurter Gasthof „Zum Goldenen Stern“ (Nr. 111), die Tafel mit dem Namen des Cyriax Gunsch in Nemsdorf (1579; Nr. 125) und der Wappenstein des Hans Rühlmann in Schnellroda (1589; Nr. 139). Sämtliche Inschriften wurden erhaben ausgeführt. Die Buchstabenbestandteile sind gleichmäßig breit gehauen, Bögen und Schaft- bzw. Balkenenden [Druckseite LVI] schlicht und schmucklos gehalten. Die Cauda des G ist senkrecht gestellt, die des R geradlinig, leicht ausgestellt und manchmal etwas verkürzt. Der Mittelteil des konischen M endet immer oberhalb der Grundlinie. Als besonderes Erkennungsmerkmal dürfen die Worttrenner gelten, die stets als außerordentlich kräftige Quadrangel auf Zeilenmitte gesetzt wurden. Bei einer vierten Bauinschrift in Gatterstädt von 1597 (Nr. 148), deren Buchstaben starke Ähnlichkeiten mit den übrigen Stücken besitzen, fehlen diese, weshalb ihre Herkunft unsicher bleibt. Dieser Steinmetz sei bis zu seiner näheren Identifizierung als „Querfurter Steinmetz der Schrifttafeln“ bezeichnet.

Der Grabstein des 1598 verstorbenen Ratmannes Bron Merman (Nr. 150), der sich auf dem Querfurter Stadtgottesacker befindet und lange Zeit irrtümlich dem regional bekannteren Monogrammisten HK zugeschrieben wurde,218) zeugt von einem dritten im Querfurter Raum ansässigen Steinmetzen. Die ältere Zuweisung an HK läßt sich anhand des Schriftbefundes ausschließen. Indessen existieren zwei weitere Steindenkmäler, die tatsächlich die gleichen Buchstabenformen zeigen: ein im Lapidarium der Querfurter Burg aufbewahrter Grabstein aus Lodersleben (Nr. 152) und eine Schriftplatte in Leimbach (Nr. 160). Die Inschriften dieser drei Arbeiten zeichnen sich vor allem dadurch aus, daß die stark gewölbte, nahezu gebrochene Cauda des R unabhängig vom Bogen am Schaft ansetzt und daß sich die als Viertelkreisbögen gestalteten Schrägbalken des K nicht berühren. Der obere Bogenabschnitt des G ist in der Regel etwas verlängert und endet erst rechts von der senkrecht gestellten Cauda. Als seltener Nexus litterarum begegnet hier die Verbindung zwischen D und E. Außerdem ist der Schaft des L stets etwas nach rechts geneigt. Der anonyme Urheber dieser Werke soll vorläufig als „Querfurter Steinmetz des Bron-Merman-Grabsteins“ bezeichnet werden. Auf die beschriebene Form des L trifft man auch auf einer mit dem Namen NICKEL DELITSCHER versehenen Schriftplatte von 1587 im Innenhof der Vitzenburg (Nr. 135). Allerdings fehlen dort die übrigen typischen Schrifteigenschaften, so daß offenbar kein Werkstattzusammenhang vorliegt. Ebensowenig fanden sich für das darauf eingemeißelte Monogramm NR oder die beigefügte Marke weitere Belege.

Auf dem 1610 gefertigten Taufstein in der Obhausener St.-Johannes-Kirche (Nr. 171) erscheinen zwar als Worttrenner dieselben kurzen Schrägstriche wie auf dem Querfurter Grabmal des Bron Merman, doch lassen die Buchstaben keine Gemeinsamkeiten erkennen. Der Fuß trägt das Monogramm M NK. Als charakteristische Schrifteigenheiten sind vor allem der auffällig dünne Schrägschaft des N und die gewölbten Schrägbalken des K anzuführen, die miteinander verschmelzen, bevor sie auf den Schaft treffen. Das I besitzt regelmäßig einen dreieckigen i-Punkt. Der Mittelteil des stark konischen M endet in oder oberhalb der Zeilenmitte, und die ebenfalls gewölbte Cauda des R setzt weit vorn am Bogen an.

Der schon zuvor erwähnte Meister HK hat in der Stadt Querfurt selbst keine Spuren hinterlassen. Immerhin sind seinem Oeuvre aber drei Werke in der näheren Umgebung zuzuordnen. Diese Entdeckung ist besonders interessant, da die Urheberschaft HKs für jene Arbeiten von der Forschung bisher übersehen wurde. Dazu zählen zunächst die Kanzel (1601) und der Taufstein (1602) in der Wenzelskirche zu Niedereichstädt (Nr. 30, 156). Am Schaft des Taufsteins ist der Meister durch seine Signatur eindeutig nachgewiesen. Die ein Jahr früher entstandene Kanzel kann ihm indessen aufgrund der Schriftmerkmale zweifelsfrei zugeschrieben werden.219) Die Buchstaben sind auf beiden Objekten relativ breit proportioniert, während die Kerben verhältnismäßig schmal erscheinen. Besonders charakteristisch ist das spitze, asymmetrisch nach rechts aus der Achse verschobene A. B und R, dessen gewölbte Cauda weit ausgestellt ist, haben einen unverhältnismäßig kleinen oberen Bogen. Den mittleren, auffällig kurzen Balken des E begrenzt ein rechtsschräg angesetzter Sporn. Die erhaben geschlagenen Buchstaben der Nameninschriften am Kanzelkorb sind in ihren Einzelbestandteilen sehr viel fetter ausgeführt und lassen sich für HK sonst nicht nachweisen. Sie heben sich vor allem durch einen mäßigen Wechsel von Haar- und Schattenstrichen und durch leichte Bogenverstärkungen von den eingemeißelten Formen ab.

Die dritte Steinmetzarbeit, die in diesem Zusammenhang Aufmerksamkeit verdient, ist ein derzeit größtenteils vom Gestühl verdecktes Epitaph in der Öchlitzer Kirche (Nr. 154). Von der in die Wand eingelassenen Ädikula ist nur noch der Giebel und das Gebälk sichtbar. Im Fries erkennt man [Druckseite LVII] schwach ein übertünchtes Bibelzitat, dessen wahrnehmbare Wörter allerdings die für HK typischen Buchstaben A, B, E und R zeigen, so daß auch dieses Grabdenkmal ihm zuzurechnen ist.

Aus der relativ großen Zahl an Steinmetzarbeiten aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts seien schließlich einige Stücke vorgestellt, die bisher weder nach kunstgeschichtlichen noch nach epigraphischen Kriterien einer Werkstatt zugeordnet werden können. Sie sollen daher lediglich zur Illustration der allgemeinen Entwicklung epigraphischer Schrift- und Zierformen dienen. Hier ist zunächst das Grabdenkmal für einen unbekannten Bürger P. S. (gest. 1575) in der Großosterhausener Kirche zu nennen (Nr. 118). Die darauf verzeichnete Meistermarke220) ließ sich bisher nirgendwo sonst registrieren. Zu den charakteristischen Schriftmerkmalen zählen das trapezförmige, leicht nach rechts aus der Achse verschobeneA, dessen Deckbalken beiderseits nur geringfügig übersteht, das konische M, dessen Mittelteil oberhalb der Grundlinie endet, und das R, dessen geschwungene oder geradlinige Cauda ausgestellt ist. Die Schrägbalken des K sind wie die Cauda des G geradlinig. Sämtliche Buchstaben tragen markante Sporen.

Der Taufstein derselben Kirche ist 19 Jahre jünger (1594) und zeigt ein etwas anderes Schriftbild (Nr. 142). Zwar sind die Kerben der eingemeißelten Buchstaben ebenfalls schmal geschlagen, aber die Schrägbalken am K sind stets gebogen. Das A wurde spitz, das M gerade wiedergegeben. Die erhabenen Lettern zeigen einen Wechsel von Haar- und Schattenstrichen, außerdem ist vor allem an V und W eine keilförmige Verbreiterung der Schrägschäfte zu beobachten.

Etwa zu derselben Zeit entstand der Taufstein zu Alberstedt (1596; Nr. 146). Auch darauf sind die Buchstaben teils eingemeißelt, teils erhaben geschlagen. Unter den eingemeißelten stechen das K mit den extrem verkürzten, geradlinigen Schrägbalken und das R besonders hervor, dessen geschwungene Cauda regelmäßig unter die Grundlinie gezogen wurde. Der Mittelteil des geraden M endet bereits im oberen Zeilendrittel.

Zu Beginn des 17. Jahrhunderts schuf der mit dem Notnamen „Kinderbildner“ bezeichnete Künstler221) das in Farnstädt erhaltene Epitaph für Georg von Geusaus ersten Sohn George (gest. 1603; Nr. 158). Er bediente sich dort neben der Kapitalis und der Fraktur auch einer Mischschrift aus beiden. Innerhalb der Kapitalis zeichnen sich seine Buchstaben durch deutliche Linksschrägen- und Bogenverstärkungen aus. Die Kerben der eingemeißelten Lettern sind relativ breit und im Schnitt rechtwinklig. Die Cauda des G ist eingestellt, die des R stets geschwungen, bisweilen auch unter die Grundlinie gezogen. Die Anfangsbuchstaben wurden meist deutlich größer ausgeführt.

Bezüglich der übrigen, anspruchsloser gefertigten Schriftzeugnisse der Kapitalis in Stein kann auf die entsprechenden Katalogartikel verwiesen werden (Nr. 101, 104, 107, 108, 115, 119, 122, 130, 145, 153, 157, 168, 170, 175, 182, 187, 189, 193, 199, 211). Lediglich zwei Inschriftenträger aus der Mitte des 17. Jahrhunderts seien noch genannt, da ihre Schriftbefunde starke Ähnlichkeiten erkennen lassen: das Obhausener Epitaph für Maria Magdalena Gräffe (gest. 1642; Nr. 219) und der Göhrendorfer Taufstein (1650; Nr. 224). Leider ist das Grabmal nur zum geringsten Teil in Kapitalis beschriftet – es sind lediglich die Initialen der Wappenführer –, so daß die Anzahl an vergleichbaren Buchstaben für den Nachweis eines Werkstattzusammenhangs nicht ausreicht. Dennoch sind die wenigen Schriftmerkmale so ähnlich, daß ihre Erwähnung künftigen Untersuchungen dienlich sein kann: Die betreffenden Buchstaben M, G, T und L kehren ohne jeden Unterschied auf dem Taufstein wieder. Das M ist gerade, der Mittelteil endet etwa in der Zeilenmitte. Die Schäfte und Balken von L und T stehen vollkommen rechtwinklig zueinander und tragen keinerlei Zierelemente. Das G besitzt hingegen am Bogen einen auffälligen, nahezu halbkreisförmig gekrümmten und symmetrisch angesetzten Sporn, der ebenso am C und S zu beobachten ist. Die Cauda ist geradlinig und senkrecht gestellt. Neben den Buchstaben deuten auch die Ziffern auf einen Zusammenhang hin: Auf beiden Werkstücken ist die anstrichlose 1 unten gespalten und die offene 6 an zweiter Stelle der Jahreszahl stark überhöht wiedergegeben. Außerdem wird die Jahreszahl beidemal durch ein Quadrangel in Höhe der Grundlinie abgeschlossen.

5. 4. 3. Gravierte Inschriften auf Goldschmiedearbeiten

Sämtliche erhaltenen Kapitalis-Inschriften auf Goldschmiedearbeiten des Landkreises Querfurt entstammen erst dem 17. Jahrhundert. Als früheste Zeugnisse sind zwei Kelche in Großosterhausen von 1606 bzw. aus dem einsetzenden 17. Jahrhundert zu erwähnen, deren Schriftformen nahezu identisch ausgeführt wurden (Nr. 165, 166). Allerdings ist anzumerken, daß die Hauptbestandteile des undatierten Gefäßes etwa ein Jahrhundert älter sind als die wohl während einer Reparatur eingravierten Inschriften. Auf beiden Kelchen stehen ober- und unterhalb des Knaufes zwei Anrufungen, deren konturierte Buchstaben vor einer dichten, aber unauffälligen Horizontalschraffur erscheinen. Die Breite der Schäfte, Balken und Bögen bleibt überwiegend konstant. Lediglich das I ist in der Mitte schwach eingeschnürt. Der Mittelbalken des E ist deutlich kürzer als Ober- und Unterbalken. Auf Sporen wurde verzichtet, nur manchmal sind die Enden leicht keilförmig verdickt. Obwohl sich die Anzahl der auf beiden Kelchen verwendeten und somit vergleichbaren Buchstaben auf I, E, V und S reduziert, ist infolge ihrer nahezu identischen Ausführung mit großer Wahrscheinlichkeit derselbe Goldschmied anzunehmen. Dafür spricht nicht zuletzt auch der Verwahrungsort, an dem sich der hier verwendete Notname „Großosterhausener Goldschmied“ orientiert. Zu den übrigen Buchstaben zählt als Fremdform ein unziales H, das sich durch einen äußerst kurzen Schaft auszeichnet, an dem ein halbkreisförmiger Bogen ansetzt. Der Mittelteil des konischen M bleibt auf die obere Zeilenhälfte beschränkt. Die geschwungene Cauda des R endet etwas oberhalb der Grundlinie.

Die nächstjüngere, auf 1626 datierte Arbeit stammt ebenfalls von einem bisher unbekannten Goldschmied, der lediglich durch eine gekrönte Marke näher bestimmt ist (Nr. 209).222) Von ihm hat sich im Querfurter Pfarramt eine Abendmahlskanne erhalten, in dessen Deckel eine Stiftungsinschrift eingraviert ist. Die Buchstaben werden durch rechtwinklig angesetzte, zum Teil aber asymmetrisch verschobene Sporen begrenzt. Die Schrägbalken des K verschmelzen weit vorn und treffen gemeinsam auf den Schaft. Der obere ist gewölbt, der untere zum Teil geschwungen. Das M ist konisch, die Cauda des R ebenfalls geschwungen und ausgestellt.

Eine hervorragend gestaltete Kapitalis findet sich auf dem Nemsdorfer Kelch von 1649, der von einem halleschen Meister namens Christian Schmit geschaffen wurde (Nr. 223). Die Buchstaben erscheinen in Halbkontur, die den regelmäßigen Wechsel von Haar- und Schattenstrichen sowie die Bogenverstärkungen zusätzlich betont. Die Binnenfelder weisen teilweise Schraffuren auf. Als Sporen dienen rechtwinklig oder schräg angesetzte Zierstriche, die manchmal asymmetrisch verschoben sind. Die Balken des E sind von unterschiedlicher Länge. Das O ist spitzoval, die Cauda des R leicht stachelförmig. Einige der Anfangsbuchstaben wurden deutlich größer ausgeführt.

Eine stark reduzierte Form der Halbkontur auf Goldschmiedearbeiten läßt sich innerhalb des behandelten Zeitraumes letztmalig an einem Albersrodaer Kelch (Nr. 225) beobachten. Auf den Rotuli wurden der linke Schrägschaft des V und das I doppelt gezogen. Hingegen sind das epsilonförmige E und das S, deren Bögen in Zierschleifen münden, gänzlich gravur-positiv223) ausgeführt.

Abschließend ist auf eine bisher unbekannte Arbeit des Goldschmieds Heinrich Funcke zu verweisen. Der betreffende Kelch (Nr. 228) gehört zum Querfurter Pfarrinventar und ist eine Stiftung der Eheleute Heinrich Christoph und Maria Catharina von Naso. Die auf dem Fuß eingravierten Namensinitialen sind leicht nach rechts geneigt, blieben aber bis auf wenige rechtwinklig und asymmetrisch angesetzte Sporen unverziert. Der Mittelteil des geraden M ist auf die obere Zeilenhälfte begrenzt. Als Besonderheit sei erwähnt, daß im Nexus GB das bedeutend kleinere B an die Cauda des G angefügt wurde.

5. 4. 4. Geschnitzte Inschriften

Die früheste geschnitzte Kapitalis-Inschrift ist eine Signatur am Altar der Kirche zu Esperstedt. Auf dessen Retabelrückwand sind die Initialen AS in zweifacher Ausführung und die Jahreszahlen 1587 bzw. 1589 deutlich lesbar (Nr. 134). Das A hat einen geraden Mittel- und einen beiderseits überstehenden Deckbalken, den zwei rechtwinklig angesetzte Sporen begrenzen. Die freien Enden der Schrägschäfte tragen waagerecht, aber asymmetrisch angesetzte Zierstriche. Ein Monogrammist AS [Druckseite LIX] ist für den mitteldeutschen Raum in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts anderweitig nicht belegt. So muß vorerst ungeklärt bleiben, ob es sich hierbei um die Signatur eines Kistners oder lediglich eine geritzte Nameninschrift handelt.

Erhaben ausgeschnitzte Inschriften in Kapitalis finden sich am Oberfarnstädter und am ehemaligen Gatterstädter Altar (Nr. 164, 184). Sie stammen vermutlich beide von demselben unbekannten Künstler, der auch die dazugehörigen Reliefbilder schuf. Die erhaben hervortretende Schrift besticht durch ausgewogene Linksschrägen- und spürbare Bogenverstärkungen, die jedoch etwas schwächer ausfallen. Die Anfangsbuchstaben wurden häufig größer ausgeführt. Die Cauda des G ist eingestellt, die des R geschwungen. Der untere geschwungene Schrägbalken des K ist deutlich breiter als der obere und das freie Ende des untere E-Balkens etwas nach oben gebogen.

5. 4. 5. Gemalte Inschriften

An auswertbaren gemalten Inschriften in Kapitalis lassen sich nur wenige anführen. Das früheste Zeugnis bietet der Großosterhausener Altar (Nr. 80) mit einem Schriftband, auf dem die ersten Verkündigungsworte des Erzengels an Maria zu lesen sind. Bemerkenswert ist hier vor allem, daß Bogen und Cauda des R einander berühren, ohne danach auf den Schaft zu treffen. Alle drei Balken des E sind gleich lang, die Schrägschäfte des V leicht nach innen gekrümmt. Die Cauda des G geht ohne Absatz in den Bogen über und ist oben nah an ihn herangeführt. Die asymmetrisch an die Schrägschäfte des A angesetzten Sporen weisen nach innen.

Abgesehen von einem Pfarrerbildnis von 1612 (Nr. 178), das 1861 renoviert wurde und dessen ohnehin geringfügiger Buchstabenbestand hier unberücksichtigt bleiben soll, läßt sich eine gemalte Kapitalis nur noch einmal auf einem Kanzelbrüstungsbrett in Esperstedt nachweisen (Nr. 134). Die Buchstabenformen des darauf verzeichneten Gebets lassen erkennen, daß der Schriftmaler von den Konstruktionsprinzipien der Kapitalis Kenntnis hatte, wenngleich er sie nicht immer qualitätvoll und konsequent umzusetzen vermochte. So ist ein deutlicher Wechsel von Haar- und Schattenstrichen zu beobachten, wobei teils die Linksschrägen, teils auch die Rechtsschrägen breiter sind. Die Bogenverstärkungen wurden regelmäßiger ausgeführt, obgleich auch diese mitunter fehlen. Manche der Haarstriche tragen kleine Ausbuchtungen nach oben. Die Cauda des R ist geschwungen, die des G eingestellt und die des Q regelmäßig unter die Grundlinie gezogen. Das M erscheint manchmal gerade, mitunter hat es auch einen rechtsschräg gestellten linken Schaft. Als Sporen dienen kurze, teils rechtsschräg, teils rechtwinklig angesetzte Zierstriche. Ein besonders auffälliges Charakteristikum der Schrift stellen die i-Punkte und Kommata dar, die ebenfalls mit schräg angesetzten Zierlinien versehen sind. Diese Besonderheit kehrt in zwei weiteren Inschriften der Kirche wieder, die in Humanistischer Minuskel und in Fraktur ausgeführt wurden (Nr. 176, 177), aber auch innerhalb einer Bauinschrift an der Altarrückwand der Niedereichstädter Kirche (Nr. 30). Hier wird als Maler Christoffel Faust aus Freyburg genannt, von dessen Hand zweifellos auch die Esperstädter Inschriften stammen. Die Entdeckung dieses nur inschriftlich bezeugten, in der Region jedoch offensichtlich mehrfach beauftragten Schrift- und Faßmalers aus dem ersten Viertel des 17. Jahrhunderts kann an dieser Stelle nur konstatiert werden. Zu seinem Schaffen läßt sich bisher lediglich festhalten, daß er sich aller drei im 17. Jahrhundert gebräuchlichen epigraphischen Schriftarten bediente, ohne ihre Gestaltungsprinzipien immer exakt einzuhalten.

5. 5. Die Fraktur

Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts wird die Gotische Minuskel auch in den Inschriften allmählich durch die Fraktur abgelöst.224) Ihr Formeninventar entstammt der Kanzleischrift und beruht auf den Gestaltungsprinzipien der Bastarda225), wie sie sich vor allem im Umkreis Kaiser Maximilians I. in verschiedenen Ausprägungen herausgebildet hatte.226) Als typisches Stilmerkmal darf gelten, daß die konsequenten [Druckseite LX]

Bogenbrechungen der Gotischen Minuskel nunmehr durch die betont geschwungene Ausführung vieler senkrechter oder schräger Schäfte eine Auflockerung erfahren. Vor allem die Versalien sind häufig in mehrere Schwellzüge aufgelöst, die von zahlreichen Haarlinien begleitet oder durchkreuzt werden. Senkrechte Geraden entfallen dabei weitgehend. Die geschlossenen Bögen, wie in e oder o, erhalten überwiegend eine spitzovale Form. Die Schäfte von Schaft-s und f durchschneiden die Grundlinie. Die Unter- und Oberlängen der anderen Buchstaben sind in der Regel umgebogen oder enden in Schleifen.

Im Landkreis Querfurt läßt sich die Fraktur als epigraphische Schrift erst zu Beginn des 17. Jahrhunderts nachweisen. Dabei haben sich lediglich in Stein ausgeführte und gemalte Zeugnisse erhalten.

5. 5. 1. In Stein gemeißelte Inschriften

Frakturinschriften in Stein liegen zwar in mehreren Zeugnissen vor, ihre Schrift ist jedoch größtenteils so stark verwittert, daß schriftvergleichende Untersuchungen nur schwer vorzunehmen sind. Das früheste Beispiel blieb indessen außerordentlich gut erhalten. Dabei handelt es sich um das vom sog. „Kinderbildner“ geschaffene Epitaph für Georg von Geusau in der Farnstädter Kirche, auf dem Fraktur und Kapitalis gemischt auftreten (Nr. 158). Innerhalb der Fraktur sind die Bögen der Versalien G und S stark verlängert und als Schleifen zurückgeführt. Der untere Bogen des G ist unter der Grundlinie weit nach links gezogen.

Die nächstjüngeren Belege finden sich im Umkreis der Schnellrodaer Kirche und entstanden während der Wiederherstellung des Gebäudes im Jahre 1609. Dazu gehören eine längere Bauinschrift (Nr. 169) und ein im Ort ausgegrabenes Schaftstück, das der Schrift und seiner sechseckigen Form nach zu dem im Kircheninneren befindlichen Taufbecken gehört (Nr. 170). Mehrere Indizien sprechen dafür, daß alle drei Werkstücke aus der Hand bzw. der Werkstatt desselben Steinmetzen stammen, der hier vorläufig als „Schnellrodaer Steinmetz“ bezeichnet werden soll. Innerhalb der Bauinschrift ähnelt das G mit seinem unteren querovalen Bogenabschnitt stark der Gestalt desselben Buchstaben auf dem Taufbecken. Andererseits ist die in Humanistischer Minuskel ausgeführte Abkürzung A(nn)o dort identisch mit dem Datierungsformular auf dem Schaft, der wiederum die gleichen Kapitalis-Buchstaben trägt wie das Taufbecken. Hier fällt vor allem die geschwungene und weit unter die Grundlinie gezogene Cauda des R auf. Aber auch unter den Fraktur-Gemeinen sind einige Buchstaben durchaus vergleichbar, insbesondere das mit einem kurzen geschwungenen Schaft ausgestattete d oder das k, dessen oberer Schrägbalken stark zurückgebogen ist.

Weitere Zeugnisse der Fraktur befinden sich auf den Kirchhöfen zu Langeneichstädt (Nr. 185, 226), deren Inschriften aber zu stark verwittert sind, als daß sie schriftkundlich auswertbar wären. Ein Werkstattzusammenhang läßt sich gleichwohl ausschließen.

Das schon innerhalb der Kapitalisauswertung versuchsweise einem bestimmten Meister zugeordnete Epitaph für Maria Magdalena Gräffe in Obhausen (Nr. 219) stellt eine der letzten und zugleich qualitätvollsten Frakturinschriften im Bearbeitungszeitraum dar. Zunächst fällt auf, daß hier sowohl ein gerades als auch ein schräg liegendes Alphabet benutzt wurde. Unter den Gemeinen sei das h hervorgehoben, dessen Bogen unterhalb der Grundlinie nach rechts umgebogen ist. Das Schluß-s erscheint stets als Schleifen-s. Das G hat eine eingestellte Cauda, die keinen Kontakt zum fast geschlossenen Bogen hat. Den geschwungenen Schaft des L begleiten dünne Zierlinien, die ebenso am E, F und N zu beobachten sind. Leider lassen sich dieser höherwertigen Steinmetzarbeit – abgesehen vom Göhrendorfer Taufstein (Nr. 224) – bisher keine weiteren Schriftdenkmäler derselben Werkstatt gegenüberstellen.

5. 5. 2. Gemalte Inschriften

Die früheste gemalte Fraktur stammt von dem Freyburger Schriftmaler Christoph Faust und befindet sich an der inneren Südwand der Esperstedter Kirche über dem Ausgang zum Kirchhof (Nr. 177). Sie ist stark beschädigt, so daß nur wenige Buchstaben noch komplett erkennbar sind. Dazu zählt u. a. das h, dessen Bogen weit unter die Grundlinie geführt wurde und links des Schaftes wieder von unten auf die Zeile trifft. Der obere Abschnitt des t-Schaftes ist etwa im 45°-Winkel nach rechts abgeknickt, der des d bisweilen im Halbkreis nach vorn umgebogen. Die umgebrochenen Schaftenden im Mittelband tragen rechtwinklig angesetzte Zierstriche und die spitzovalen Bögen an d, G und W [Druckseite LXI] einen nach unten herausragenden Dorn. Die Versalien werden von mehreren geschwungenen Zierlinien begleitet und durchkreuzt. Auch finden sich die für Faust typischen i-Punkte und Interpunktionszeichen, die aus einem Quadrangel bestehen und zwei rechtsschräge Begrenzungslinien aufweisen.

Die beiden zuletzt genannten Merkmale sind auch auf der Altarrückwand der Niedereichstädter Kirche (Nr. 30) zu beobachten. Der linke Schaft des Fraktur-A ist doppelt ausgeführt und von geschwungenen Zierlinien umgeben. Das D wurde rechtsschräg durchstrichen. Unter den Gemeinen sind die oben genannten Zierformen hingegen nicht mehr so stark ausgeprägt. Der Schaft des d ist nirgends halbkreisförmig umgebogen, und der Bogen des h ist zwar mitunter weit unter die Grundlinie geführt, trifft jedoch nie links des Schaftes wieder auf das Mittelband.

Ein drittes Zeugnis hat sich in dem 1861 renovierten Ölportrait des Pfarrers Simon Stubenrauch erhalten (Nr. 178). Der Abgebildete hält ein halb geöffnetes Buch so in den Händen, daß ein Teil der in Fraktur beschriebenen Seiten sichtbar wird. Hervorzuheben ist vor allem das h, dessen Schaft oben wiederholt in eine Schleife mündet und dessen Bogen unterhalb der Grundlinie nach links eingebogen ist. Statt eines Schaft-s hat der Maler nur das Bogen-s verwendet.

5. 6. Die Humanistische Minuskel

Auch die Humanistische Minuskel geht wie die Kapitalis auf das Bestreben humanistischer Kreise zurück, wieder klar lesbare und einfache Buchstabenformen zu verwenden, wie sie vor den gotischen Schriftarten in Gebrauch waren.227) Dabei orientierte man sich vor allem an der Karolingischen Minuskel 228), in der die meisten antiken Texte überliefert waren und auf die nun in leicht modifizierter Form zurückgegriffen wurde. Die Humanistische Minuskel diente zunächst als Buchschrift und läßt sich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts verstärkt auch als Monumentalschrift nachweisen. Kennzeichnend ist der Verzicht auf Brechungen; die Bögen erscheinen wieder rund und die Schäfte enden geradlinig. Die Unterlängen am f und Schaft-s entfallen, auch der Bogen des h ist in der Regel nicht unter die Grundlinie gezogen.

5. 6. 1. Gemalte Inschriften

Im ehemaligen Landkreis Querfurt ist diese Schriftart bis 1650 – abgesehen von einer A(nn)o-Abkürzung (Nr. 170) – nur in zwei 1612 gemalten Wandinschriften der Esperstedter Kirche verwendet worden (Nr. 176, 177). Der Schriftmaler war wiederum der schon mehrfach erwähnte Christoph Faust aus Freyburg a. d. Unstrut. Seine Hand kennzeichnen neben den typischen, von zwei kurzen Schrägrechtslinien begrenzten Punkten die mitunter sehr lang ausgeführten Oberlängen an h und d. Der obere Teil des t-Schaftes ist auch hier im 45°-Winkel nach rechts umgebrochen. Die Schäfte des f und s ragen allerdings in den Unterlängenbereich, so daß genau genommen von einer Mischminuskel zu sprechen ist. Auch die Schrägschäfte des v sind stark nach rechts durchgebogen und zeigen so eine gewisse Nähe zur humanistischen Kursive. Besonders auffällig sind die Zierhäkchen, die sich an der Ober- und Unterseite des o und teilweise auch auf dem Bogen des e befinden. Das u ist regelmäßig mit einem kleinen Dreiviertelkreis als diakritisches Zeichen ausgestattet. Allgemein prägen den Schriftduktus deutliche Bogenverstärkungen sowie die Verwendung von Serifen.

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Der vorliegende Band wurde unter der Zielstellung erarbeitet, möglichst sämtliche noch vorhandenen oder kopial überlieferten Inschriften des ehemaligen Landkreises Querfurt zu erfassen. Als entscheidendes Kriterium für deren Eingliederung in den Katalog galt allerdings, daß der Wortlaut zumindest fragmentarisch erhalten oder zitiert worden sein muß. Hingegen fanden nur indirekt formulierte Hinweise auf verlorene Inschriftenträger – auch unter Paraphrasierung der darauf verzeichneten [Druckseite LXII] Texte – keine Aufnahme. Außerdem blieben diejenigen Inschriften unberücksichtigt, die bereits so stark zerstört sind, daß kein einziger Buchstabe bzw. keine einzige Ziffer mehr eindeutig identifiziert werden konnte, und für die keine Kopialüberlieferung vorliegt. Um diese Inschriftenträger jedoch nicht zu übergehen, sollen sie an dieser Stelle benannt und lokalisiert werden.

Zu den noch vorhandenen Inschriften, deren Wortlaut heute nicht mehr rekonstruierbar ist, zählen in alphabetischer Reihenfolge ihrer Standorte:

1) Querfurt, Burg, Marterturm. Im zweiten Obergeschoß befinden sich an der inneren Südmauer beiderseits und oberhalb der vierbogigen Fensternische wie auch innerhalb der Laibung Wandmalereien, die in starkem Verfall begriffen sind. Erkennen lassen sich lediglich Reste von Figurendarstellungen, umgeben von ca. 5 cm breiten Spruchbändern, die ehemals Inschriften trugen.229) Eine Identifizierung der etwa 2 cm großen, in Schwarz aufgetragenen Buchstaben war nicht möglich. Es scheint sich um eine Gotische Minuskel zu handeln.

2) Schraplau, ev. Kirche (St. Johannes d. Täufer). An der nördlichen Außenseite des Chores sitzt in etwa 1 m Höhe über Bodenniveau ein Mauerquader, der mit einer dreizeilig angeordneten Zeichenfolge versehen ist. Seine Oberfläche ist so stark verwittert, daß eine Lesung nicht mehr gelang. Möglicherweise handelt es sich um eine Humanistische Minuskel.

3) Sittichenbach, Nord-Ost-Bau der ehemaligen Klosteranlage. Nach den Untersuchungen von Reinhard Schmitt existiert im nordöstlichen Erdgeschoßzimmer eine verdeckte gotische Inschrift: „in Fensternische des Wohnzimmers vermauert, Buntsandstein. 1978 mit Gips überzogen.“230) Eine Begehung des Hauses und Überprüfung dieses Hinweises war während des Aufnahmezeitraums nicht möglich.

Bekannt sind weiterhin folgende verlorene Inschriftenträger, deren Texte nicht überliefert sind:

4) Großosterhausen, ev. Kirche (St. Wigbert). Im ältesten Kirchenbuch des Pfarramts ist vermerkt, daß sich der Name des Pfarrers George Jahn an der Kanzel befunden habe.231) Möglicherweise handelte es sich um eine Bauinschrift, in der die damaligen Amtsträger aufgeführt waren.232) Jahn stammte offenbar aus Plauen (Sachsen) und hatte seinen Dienst in Großosterhausen 1569 angetreten.233) Wenig später ist er von Calvinisten aus dem Dorf vertrieben worden.234)

5) Lodersleben, ev. Kirche (St. Pankraz). Im Jahre 1468 wurde für diese Kirche eine ältere Glocke umgegossen. Außerdem ließ man in den Jahren 1486 bzw. 1513 zwei weitere neu gießen.235) Wie aus den Rechnungen hervorgeht, dürfte zumindest die jüngere aus der Hütte eines ehemals in Halle ansässigen Glockengießers stammen. Keine von ihnen ist erhalten geblieben; die Verlustumstände sind unbekannt. Offenbar waren die entsprechenden Jahreszahlen inschriftlich vermerkt.

6) Niedereichstädt (Gem. Langeneichstädt), ev. Kirche (St. Wenzel). Aus einer mit „Memorial“ überschriebenen Zusammenstellung verschiedener orts- und baugeschichtlicher Daten, die zu Beginn des 18. Jahrhunderts vermutlich durch einen Niedereichstädter Organisten namens Täntzer aufgezeichnet wurden, geht hervor, daß die Kirche zu dieser Zeit noch eine große, im Jahre 1599 gegossene Glocke besaß. Deren Verlustumstände sind unbekannt.236)

7) Obhausen, ev. Kirche (St. Peter). Auf Anfrage des „Thüringisch-Sächsischen Vereins für Erforschung vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmäler“ gab der Obhausener Richter [Druckseite LXIII] Kelle (?) am 29. September 1828 unter anderem auch über die damals vorhandenen drei Kirchenglocken Auskunft. Dabei führte er die Inschrift der kleinsten an, die offenbar 1723 unter Verwendung einer älteren aus dem Jahre 1581 gegossen worden war: Zum ersten Mahle hat mich gegossen George Beinroth anno 1581. Zum zweiten Mahle hat mich umgegossen Martin Heinze aus Leipzig 1723. Die Kosten gab Zacharias Esselbach. Gott der allmächtige ruft Psalm 50 V(ers) 1. Seine Diener rufen auch Esaias 58 V(ers) 1. Und wir rufen mit Joel 1. V(ers) 14. M(agister) Andreas Vollrad.237) Die späteren Verlustumstände dieser Glocke sind unbekannt.

8) Querfurt, Alter Friedhof. Auf dem Alten Stadtgottesacker nahe des Nebraer Tores hat laut Webels Zeugnis auch der Grabstein für den 1566 im Alter von zwei Jahr verstorbenen Sohn des Diakons Johann Gamstadt namens Christian gestanden.238) Die Verlustumstände sind unbekannt.239)

9) Querfurt, Burg, Pariser Turm. Christian Webel zufolge kamen im Jahre 1661 zwei Seigerglocken auf den Turm, um das neu eingerichtete Uhrwerk damit auszustatten.240) Während die größere von beiden ein Neuguß war, hatte man die kleinere aus der Burgkirche übernommen. Webels Anmerkung, diese sei „Anno 1211“ gegossen worden,241) ist zu entnehmen, daß sie offenbar einen inschriftlichen Herstellungsvermerk trug. Der Verlust muß noch vor 1741/42 eingetreten sein, da zu dieser Zeit bereits eine neue, von Johann Georg Ulrich zu Laucha gegossene Glocke als Ersatz angeschafft wurde.242)

10) Querfurt, Burginnenhof. Caspar Schneider berichtet in seiner Chronik über die Bautätigkeit Brunos VI. auf der Querfurter Burg: „Sonst sind auch noch andere Gebäu in diesem Hofe; als die Scheune, Hoffmeisterey, etliche Ställe etc. so gantz von Stein, und ümbs Jahr 1469. von Herr Brunen, dem XI. dieses Namens, mögen erbauet worden seyn, wie etliche Steine, mit der jahrzahl bezeichnet, ausweisen.“243)

11) Querfurt, Friedhof. Der älteste Grabstein auf dem heutigen Friedhof war 1574 gesetzt worden und erinnerte an die in jenem Jahr verstorbene Ehefrau des Querfurter Organisten Sebastian Hartung. Noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts stand er als der „Letzte und Aeußerste auff den ietzigen Gottes-Acker“.244) Seine späteren Verlustumstände sind unbekannt.

12) Querfurt, ev. Kirche (St. Lambert). Mit der Einführung der Reformation wurde in Querfurt Valentin Pacaeus zum Pfarrer ordiniert, der am 12. oder 13. November 1542 in der Stadtkirche den ersten evangelischen Gottesdienst abhielt.245) Zur Erinnerung an dieses denkwürdige Ereignis hatte man an der äußeren Südmauer des Gebäudes eine Inschrift angebracht. Diese konnte bereits 1742 von Pocarus246) nicht mehr entdeckt werden, und ihr Wortlaut ist auch sonst nirgends überliefert. Infolge der späteren Konversion Pacaeus’ zum Alten Glauben247) dürfte die Inschrift wohl bald wieder getilgt worden sein.

13) Querfurt, ev. Kirche (St. Lambert). Der Kirchtum war ehemals mit einer Läutevorrichtung für sechs Glocken ausgestattet. Die größte von ihnen stammte – wie offenbar aus ihrer nirgends überlieferten Inschrift hervorging – aus dem Jahre 1352 und hatte ein Gewicht von 43,5 Zentner. Sie zersprang während des Stadtbrandes von 1655.248)

Zitationshinweis:

DI 64, Querfurt, Einleitung (Ilas Bartusch), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di064l002e009.

  1. Vgl. Kloos 1992, S. 2. Siehe ebd., S. 2 f. auch zur Abgrenzung der Inschriftenkunde von der Sphragistik, Numismatik und von anderen angrenzenden Wissenschaftsdisziplinen. »
  2. Eine Veröffentlichung dieser Editionsrichtlinien ist seit geraumer Zeit geplant. Derzeit können sie jedoch nur in den einzelnen Forschungsstellen der Inschriftenkommissionen der deutschen Akademien der Wissenschaften eingesehen werden. Gedruckt liegt lediglich die etwas abweichende Fassung für die „Wiener Reihe“ der Deutschen Inschriften vor, vgl. Bearb.- u. Editionsgrundsätze 1991. »
  3. Vgl. z. B. Nr. 30»
  4. Die Terminologie der Blasonierung richtet sich nach der vom HEROLD herausgegebenen Wappenbilderordnung, vgl. WBO 1986. »
  5. Vgl. Terminologie 1999. »
  6. Einen Überblick über den Landkreis Merseburg-Querfurt bietet Landkreise 1996, S. 342. »
  7. Vgl. zu den historischen Grenzen auch im folgenden Gesch. Karte 1908; Heimat- u. Wanderkarte 1951; Kreisübersichtskarte 1955; Regionalkarte 1991 sowie die Kreiskarte 2001. Vgl. auch die Ausführungen zur Gebietsentwicklung in Schlenker 1994, S. 7 f. »
  8. Vgl. Heimat- u. Wanderkarte 1951. »
  9. Vgl. Heimat- u. Wanderkarte 1951. »
  10. Eine genaue Aufzählung dieser Orte findet sich in Schlenker 1994, S. 7. »
  11. Vgl. zur Geographie des Kreises Querfurt allg. HnGD 2, 1959/62, S. 753–763; Reuter 1994, S. 66–72. Für das ehemals zum Mansfelder Seekreis gehörige Gebiet vgl. Mansf. Land 1982, S. 1–23, 156–162; für die Orte an der Unstrut vgl. Gebiet Unstrut 1988, S. 1–27, 113–115, 124–127, 153 f. »
  12. Vgl. dazu allg. Hartmann 1987/88, S. 7. S. a. Schmidt 1994, S. 26–38, und die Literaturangaben zu archäologischen Funden der Früh- und Vorgeschichte auf Querfurter Gebiet in Einecke 1991, S. 30. Die wissenschaftliche Literatur zu Spuren des Neolithikums ist aufgearbeitet in Neolithikum 1994. »
  13. Vgl. hierzu Müller 1988, S. 192–199. »
  14. Vgl. zu vorgeschichtlichen Spuren um Steigra Sopp 2004. »
  15. Vgl. Schwineköper 1987, S. XXIX f. Der folgende Abriß der Geschichte des Querfurter Raumes orientiert sich an folgender Sekundärliteratur: Geschichte Sachsen-Anhalts 1/2, 1993; Schwineköper 1987, XIII–LXVIII; Helbig 1955, S. 117–123; Kretzschmar 1930, S. 87–117; Voigt 1928, S. 386–434; Grössler 1907, S. 79–96; Heine 1878, S. 135–185; Holstein 1874, S. 131–177. S. a. Köbler 1999, S. 502 f. Eine ausführliche Darstellung nach modernem wissenschaftlichen Standard fehlt bislang. »
  16. Vgl. zu Hassegau, Friesenfeld sowie zur kontroversen Diskussion um deren Namensetymologie Wenskus 1984, S. 42–60; Hessler 1957, S. 63–66, 79–84, 102–110; Timm 1954/55, S. 123–127; Mitzka 1952, S. 170–185; Grössler 1873, S. 267–286; ders. 1874, S. 282–288; Holtzmann 1927, S. 47–86; ders. 1929, S. 366–377; Winter 1876, S. 269–288. »
  17. Vgl. Grössler 1907, S. 83 f.; Gesch. Karte 1907; Atlas 1, 1958, S. 44–48 mit Karte 15 u. 16. »
  18. Vgl. Schwineköper 1987, S. XXX. »
  19. Zur Lage der Hochseeburg vgl. Bremer 1934, S. 119–125; Koch [1933]; Düll 1931, S. 449–454; Holtzmann 1929, S. 366–377; Grimm 1929, S. 378–381; Holtzmann 1927, S. 47–86. »
  20. Vgl. Schwineköper 1987, S. XXXI. Siehe hierzu auch Wenskus 1976, S. 386 f. »
  21. Vgl. Schwineköper 1987, S. XXXII; Geschichte Sachsen-Anhalts 1, 1993, S. 46–48. Zur fränkischen Grafschaftsverfassung vgl. Wenskus 1986, S. 611–616; Schulze 1973, S. 296–348; von Guttenberg 1952, S. 93–129. »
  22. Vgl. zur Einteilung der Burgwardbezirke Grössler 1907, S. 80–86; Gesch. Karte 1907. »
  23. Vgl. UB Hersfeld 1, 1936, Nr. 37; Voigt 1913, S. 5 f.; Grössler 1907, S. 80; Grössler 1874 (Zehntverz.), S. 85–130. S. a. Saal 1961, S. 217. »
  24. Vgl. Grössler 1907, S. 84–86. »
  25. Vgl. Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 278. »
  26. Vgl. Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 269. »
  27. Vgl. Burkhardt 1935, S. 10. »
  28. Vgl. dazu wie auch im folgenden Schrader 1990, S. 29–46; Wenskus 1986, S. 587–593; Herrmann 1, 1936, S. 38–76; Voigt 1921; Grössler 1883 (Einf.), S. 1–37; Heine 1878, S. 141–146. Einen knappen Überblick über die Entwicklung der kirchlichen Strukturen im Landkreis Querfurt bietet Römer 1994, S. 39–47. »
  29. Vgl. wie auch im folgenden Heine 1878, S. 141 f. »
  30. Vgl. zum Erzbistum Mainz Jürgensmeier 2003, S. 400–425; zum Bistum Halberstadt Zöllner 2003, S. 238–248. »
  31. Vgl. zum Bistum Merseburg Brodkorb 2003, S. 437–448; Zwischen Kathedrale und Welt 2004, S. 37–39 Nr. I. 3. »
  32. Vgl. Heine 1878, S. 144. »
  33. Vgl. zum ehemaligen Augustiner-Chorherrenstift Kaltenborn Leuckfeld 1713. S. a. Henning 1943. »
  34. Vgl. hierzu Grössler 1907, S. 87 f.; Heine 1878, S. 145 f. S. a. Römer 1994, S. 41 f.; Atlas 1, 1958, S. 46–48 mit Karte 16. »
  35. Vgl. Neuß 1987 (Ho.), S. 220. S. a. Nr. 1»
  36. Vgl. Repertorium 1998, S. 455–459. S. a. Nr. 68»
  37. Vgl. Neuß 1987 (Vi.), S. 475 f.; Plath 1893, S. 312 f. »
  38. Vgl. Schmitt 1991 (Marienzell), S. 12–20; Schütz 1924, S. 54 f. »
  39. Vgl. hierzu Pätzold 1999, S. 37–65. »
  40. Vgl. Grössler 1907, S. 89. »
  41. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 82. »
  42. Vgl. zu diesem Phänomen Helbig 1955, S. 83–85. S. a. Voigt 1913, S. 12. »
  43. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 82; zum Erwerb des Magdeburger Burggrafenamtes siehe unten. »
  44. Vgl. Grössler 1907, S. 89. »
  45. Die Zählung der Edlen Herren von Querfurt richtet sich nach Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 82–84, 91 f. »
  46. Vgl. Heine 1878, S. 147–154. »
  47. Vgl. Chronik Thietmar v. Merseburg 1935, S. 386–389; Helbig 1955, S. 118. »
  48. Vgl. zum hl. Brun wie auch zu den folgenden biographischen Angaben TRE 7, 1981, S. 233–236 (Lit.); Wenskus 1956; Wenskus 1956 (Gnesen), S. 524–537; Kahl 1955, S. 161–193, 360–401; Vita et Passio 1934, S. 1360–1367; Voigt 1927, S. 87–134; ders. 1909; ders. 1908; ders. 1907. S. a. Tyszkiewicz 2000, S. 189–208; Korpela 2000, S. 117–130. »
  49. Vgl. zu ihm Adalbert von Prag 1997; Lotter 2001, S. 11–52. »
  50. Vgl. die Fundacio ecclesie collegiate Quernfurtensis in Lötzke 1950, S. 285; siehe dazu auch Holstein 1871, S. 76–100 und zuletzt Pätzold 1999, S. 37–65. »
  51. Vgl. Schmidt 2002, S. 27; Schmidt 1998, S. 17. »
  52. Vgl. die gedruckten Versionen der Sage nach den bibliographischen Angaben in Voigt 1928, S. 188–190, 325–328; Spangenberg 1590, S. 128. »
  53. Vgl. zu Erzbischof Konrad von Querfurt Claude 1975, S. 39–53. »
  54. Vgl. Helbig 1955, S. 118; zu den Burggrafen aus dem Querfurter Hause und zum Burggrafenamt vgl. Lötzke 1950; Holstein 1871 (Burggrafen), S. 33–88; zum Magdeburger Burggrafenamt allg. vgl. Schlenker 1996, S. 129–137 (Lit.); Claude 1972, S. 248–252; v. Brünneck 1908. »
  55. Vgl. Grössler 1907, S. 89. »
  56. Vgl. Helbig 1955, S. 120 f.; Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 82 f. »
  57. Vgl. zu Konrad von Querfurt ausführlich zuletzt Bach 1988. S. a. Bünz 2004, S. 293–311; Konrad von Querfurt 2003; Flachenecker 2001, S. 884–886; Zapotetzki 1992, S. 6–8. »
  58. Vgl. Helbig 1955, S. 117, 121 f., 123 mit Anm. 336 (Lit.); Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 84. Zu den Grafen von Mansfeld allg. vgl. Vötsch 2003, S. 164; Hempel 1916; Schmidt 1927, S. 5–148. »
  59. Vgl. Helbig 1955, S. 122. »
  60. Vgl. Helbig 1955, S. 122; Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 91. »
  61. Vgl. wie auch im folgenden Berg 1938, S. 331 und Nr. 27»
  62. Vgl. Holstein 1874, S. 149. »
  63. Vgl. Schmitt 2002, S. 35–37, 116; Schmitt 1998, S. 6, 18. »
  64. Vgl. Schmitt 2002, S. 33; Schmitt 1998, S. 17; Berg 1938, S. 332. »
  65. Vgl. Helbig 1955, S. 123; Berg 1938, S. 332. »
  66. Vgl. Berg 1938, S. 333; Holstein 1874, S. 167 nennt das Jahr 1440. »
  67. Vgl. Berg 1938, S. 333; Holstein 1874, S. 167 f. »
  68. Vgl. Berg 1938, S. 333. »
  69. Vgl. Schmitt 2002, S. 126–128; Schmitt 1996/97, S. 25. »
  70. Vgl. wie im folgenden Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 92. »
  71. Vgl. zu dem teilweise gespannten Verhältnis zu seinem Vater Voigt 1928, S. 411 f. »
  72. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 92. »
  73. Der letzte männliche Nachkomme war der Halberstädter Domdekan Johann von Querfurt (gest. 1506), vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 92. »
  74. Vgl. Voigt 1928, S. 412; Kretzschmar 1930, S. 85. Zu Erzbischof Ernst von Sachsen vgl. Rogge 2002, S. 27–68; Pilvousek 1996, S. 171. »
  75. Vgl. Voigt 1928, S. 413. S. a. den Abdruck des Testamentes nach einer Abschrift im Querfurter Stadtarchiv in der Ausgabe der Querfurter Heimatblätter 1925, 1. Folge, Nr. 18 (13. 10. 1925). »
  76. Vgl. Schmitt 2002, S. 36 f.; Schmitt 1987/88, S. 20–25. Damals fand man unter dem Sarkophag Gebhards XI. eine Gruft, die maximal drei Särgen Platz bot und wohl für Bruno VI., Bruno VII. und vielleicht auch den frühverstorbenen Gebhard vorgesehen war. »
  77. Vgl. wie im folgenden Kretzschmar 1930, S. 87 f. »
  78. Zu Albrecht von Brandenburg vgl. Jürgensmeier 1996, S. 13–16. »
  79. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 89. »
  80. Vgl. Voigt 1928, S. 416; zu Pacaeus siehe Voigt 1926. Reformatorisches Gedankengut läßt sich indes in Querfurt schon einige Jahre früher nachweisen, vor allem im Schaffen des letzten offiziell katholischen Pfarrers Nicolaus Krumpach. Er hatte nicht nur das Evangelium nach dem von Erasmus von Rotterdam redigierten Bibeltext ins Deutsche übersetzt, sondern auch Peter von Mladenowitz’ Augenzeugenberichte vom Prozeß gegen Jan Hus übertragen, vgl. VD 16 P 1880 (ersch. 1548); Voigt 1928, S. 415 f.; zu Krumpach s. a. Walther 1916, S. 754–781; Voigt 1928/29/30 (Krumpach); Kawerau 1880 (Krumpach), S. 338. »
  81. Vgl. Kap. 6 Nr. 12; Voigt 1926, S. 1 Anm. 2 (mit Quellenangaben). »
  82. Vgl. zur Reformation im Amt Querfurt Delius 1934, hier S. 85. »
  83. Vgl. Voigt 1928, S. 417. Zu Simon Stubenrauch vgl. Nr. 178»
  84. Vgl. wie auch im folgenden Kretzschmar 1930, S. 92; Grössler 1907, S. 91. »
  85. Im Jahr 1631 nahm Gustav Adolf seine Unterkunft bei dem Querfurter Bürgermeister Christoph Schobis, dem er zum Dank eine silberne Medaille mit dem eigenen Bildnis hinterließ, vgl. die Beschreibung und die Wiedergabe der Umschriften in Voigt 1928, S. 332. »
  86. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 93; s. a. die Schilderungen in Schneider [1654], S. 57–82. »
  87. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 93. »
  88. Vgl. wie im folgenden Kretzschmar 1930, S. 95. »
  89. Vgl. Voigt 1928, S. 421. »
  90. Vgl. Voigt 1928, S. 419; Kretzschmar 1930, S. 92 f. »
  91. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 97. »
  92. Vgl. zu den Testamentsbestimmungen im einzelnen Kretzschmar 1925, S. 312–320; Kretzschmar 1928, S. 284–286. »
  93. Vgl. zu Sachsen-Weißenfels Kretzschmar 1925, S. 320–325. »
  94. Vgl. zu den Vereinbarungen im „Querfurtischen Rezeß“ und zu den folgenden Ausführungen Kretzschmar 1925, S. 325 f.; Kretzschmar 1930, S. 99–101. »
  95. Vgl. Heine 1880, S. 34; Heine 1875, S. 87. »
  96. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 108 f. »
  97. Vgl. Kretzschmar 1930, S. 116 f. »
  98. Vgl. Geschichte Sachsen-Anhalts 2, 1993, S. 107. »
  99. Vgl. Neuß 1987 (Schr.), S. 428. »
  100. Vgl. Wäscher 1, 1962, S. 189 f.; Grimm 1958, S. 280 f. S. a. Korn 1941, S. 680 f. »
  101. Vgl. Burkhardt 1935, S. 12. »
  102. Vgl. Neuß 1989 (Schr.), S. 428 f. Zu Erzbischof Ludolf vgl. Scholz 2001, S. 384 f.; Vogel 1885. »
  103. Vgl. wie auch im folgenden Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 84. Allg. zu den jüngeren Herren von Schraplau und ihrer Herrschaft vgl. Neuß 1999, S. 352–380; Burkhardt 1935, S. 12–32; Burkhardt 1935 (Mgdb. Ztg.), S. 135 f.; Burkhardt 1933, 4, 9, o. S.; Heine 1878, S. 157–160. S. a. 1100 Jahre Schraplau 1993, S. 7, 10–13. »
  104. Siehe oben Kap. 2. 3. Vgl. wie im folgenden und unter Berücksichtigung der neuen Zählung nach Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 84, auch Helbig 1955, S. 117, 123 f. (Lit.); Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. XXXI. »
  105. Vgl. Neuß 1989 (Schr.), S. 429; Burkhardt 1935, S. 22 f., 25. »
  106. Vgl. Burkhardt 1935, S. 23. »
  107. Vgl. Burkhardt 1935, S. 27 f.; Leers 1911, S. 23. »
  108. Vgl. Burkhardt 1935, S. 28. Vgl. Nr. 40, 44»
  109. Vgl. Neuß 1989 (Ma.), S. 317; Leers 1911, S. 33–40. »
  110. Vgl. Burkhardt 1935, S. 29. Zu den Akten der beiden Ämter vgl. Krause 1929, S. 3, 36, 42. »
  111. Vgl. Burkhardt 1935, S. 137. »
  112. Vgl. Buttenberg 1933, S. 120 f.; Könnecke 1907, S. 251 f., 338–342, 550–560. »
  113. Vgl. Ev. Kirchenord. 2, 1904, S. 180. Zu Johannes Spangenberg vgl. NDB 14, 1985, S. 360; ADB 35, 1893, S. 43–46; zu Erasmus Sarcerius vgl. NDB 4, 1959, S. 112; ADB 33, 1891, S. 727–729; zu Hieronymus Menzel vgl. Müller 1995, S. 4. »
  114. Vgl. Ev. Kirchenord. 2, 1904, S. 186. Zu Caspar Güttel vgl. DLL Erg.-Bd. 4, 1997, Sp. 411–413; Joestel 1995, S. 215–222. »
  115. Vgl. Burkhardt 1935, S. 30. »
  116. Vgl. Helbig 1955, S. 130. Die Grafen behielten allerdings die kirchlichen Hoheitsrechte, vgl. Ev. Kirchenord. 2, 1904, S. 180. Allg. zur Sequestration vgl. Vötsch 2003, S. 169–177; Schwarze-Neuß 1994, S. 525–549; Ebruy 1992; Schwarze-Neuß 1989, S. 13–17. Die bisher publizierten urkundlichen Quellen zur Sequestration siehe in Mück 1910, passim; Archiv sächs. Gesch. 1, 1784, S. 267–359. »
  117. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 90. »
  118. Vgl. Burkhardt 1935, S. 30; Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 89 f. »
  119. Vgl. Burkhardt 1935, S. 30. »
  120. Vgl. Burkhardt 1935, S. 30. »
  121. Vgl. Europ. Stammtaf. NF 19, 2000, Taf. 89. »
  122. Vgl. wie auch im folgenden Burkhardt 1935, S. 31. »
  123. Vgl. Burkhardt 1935, S. 31 f. »
  124. Vgl. zu den verschiedenen Besitzern Burkhardt 1935, S. 32–34. »
  125. Vgl. Burkhardt 1935, S. 40. Zum Kammerhof vgl. ebd., S. 41 (Abb.). »
  126. Vgl. Burkhardt 1935, S. 40. Zum Könitzschen Rittergut vgl. Nr. 174; zum Schützenhof vgl. Burkhardt 1935, 38 f.; zum Vorwerk Etzdorf vgl. ebd., 36 f. »
  127. Vgl. wie auch im folgenden Burkhardt 1935, S. 41. »
  128. Vgl. Landkreise 1996, S. 341. »
  129. Vgl. Spangenberg 1590; Spangenberg 3/3, 1912. Zu Leben und Werk Cyriacus Spangenbergs vgl. Schwarze-Neuß 2004, S. 239–241; Roch-Lemmer 2004, S. 133–150; Czech 2003, S. 40–44; Ulsamer 1921; BWdG 3, 1975, Sp. 2691 f.; ADB 35, 1893, S. 37–41; MGG 12, 1965, Sp. 972–974. »
  130. Vgl. Schneider [1654]. Zu Leben und Werk Caspar Schneiders vgl. Heinrich Gisbert Voigt, Anmerkungen des Herausgebers, in: ebd., S. 85; Gelehrten-Lexicon 4, 1751, Sp. 312. »
  131. Vgl. Webel [1714/15]. Zu Werk und Biographie vgl. Voigt 1928, S. IX–LXXXIII. »
  132. Vgl. Sturm 1845. »
  133. Vgl. Spangenberg 1590, S. 380 f. »
  134. Vgl. Webel [1714/15], S. 20 Anm. (e). »
  135. Vgl. hierzu das Verzeichnis der Archivalien und unveröffentlichten Manuskripte sowie das Literaturverzeichnis. »
  136. Vgl. Webel 1708. »
  137. Vgl. Pb. Wolf, Heydrich 1743/44. Magister Florian Heydrich (16. 9. 1683–29. 8. 1751) stammte aus Pissen (Lkr. Merseburg-Querfurt) und war der Sohn von Christian Heydrich und Maria Schammelt. In Farnstädt begann er seinen Dienst 1713 als Substitut und war dort 1715–1751 Pfarrer. Aus drei Ehen hatte er 15 Kinder. Vgl. zu den biographischen Angaben Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum für Pietismusforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Verbindung mit den Franckeschen Stiftungen zu Halle, Projekt: Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen, Pfarrerkartei der Kirchenprovinz Sachsen; für die Übermittlung der Informationen danke ich Herrn Martin Heyn. »
  138. Vgl. Spangenberg 4/1, 1925; ders. 4/3, 1913. Einen kurzgefaßten Überblick über die noch vorhandenen Fragmente von Spangenbergs „Mansfeldischer Chronica“, die nach einer Handschrift im Staatsarchiv Wien veröffentlicht wurden, bietet Carl Rühlemann im Vorwort zu Spangenberg 3 (Fragmente), 1933, S. 9–12. »
  139. Vgl. Pfarrerbuch 1, 2003, S. 368. »
  140. HB Eisleben, Biering 1, 1724, o. S. (Titelblatt). »
  141. Vgl. zum geplanten Aufbau des Werkes die Nachricht von Johann Albert Bierings Beschreibung der Grafschafft Mansfeld, in: Beyträge 1754, S. 457–468. »
  142. Vgl. HB Eisleben, Biering 1, 1724, o. S. (Titelblatt). »
  143. Dies ergibt sich aus einem Vergleich folgender Zitate. In HB Eisleben, Biering 3, 1724, 3, fol. 618 r liest man zur Lokalisierung der Inschrift Nr. 44: „Als an der Auslage gegen den Thurme über ein mittleren Geschoß gegen Morgen ist ein großer Sandstein eingemauert.“ In Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 352 wird eben diese Stelle so zitiert: „An der Auslage gegen den Morgen (nach Spangenberg „an dem Ercker der alten Hoffstuben auswendig gegen dem Oberthore werdts unter den Fenstern“) ist ein grosser Sandstein eingemauert.“ In ebd., Anm. 2 wird Spangenbergs Mansfeldische Chronik nochmals nach einer leider nicht angegebenen Handschrift zitiert. »
  144. Vgl. PfA Leimbach, Chronik. »
  145. Vgl. Schütz 1902 (Urk.), S. 548–562. »
  146. Vgl. ebd., S. 548–550. »
  147. Vgl. das Vorwort Max Könneckes zu Eine alte handschriftliche Chronik, mitgeteilt v. Pastor Max Könnecke, in: Querfurter Kreisblatt, Ausg. vom November 1886, o. S. »
  148. Vgl. Voigt 1928, S. LIX. »
  149. Webel [1714/15], S. 1. »
  150. Vgl. Voigt 1928, S. LIX Anm. 20. »
  151. Vgl. Webel 1708, S. 9; Schütz 1902 (Urk.), S. 548. »
  152. Ebd., S. 1. »
  153. Vgl. hierzu die Kapitelüberschriften in Webel [1714/15], S. 12 „Von den Nahmen (...)“, S. 13 „Von der Lage (...)“, S. 107 „Von der Stiffts- oder Dom-Kirche (...)“, S. 120 „Von der Kirche S. Lamperti (...)“, S. 128 „Von den Glocken (...)“, S. 140 „Von den Geistlichen (...)“, S. 164 „Von der Schule“, S. 39 „Von denen alhier befindlichen Adelichen Höffen (...)“, S. 43 „Von den ausgestandenen Feuers-Brünsten“ etc. »
  154. Vgl. PfA Nemsdorf, Chronik mit Webel [1714/15], Taf. I–III. »
  155. Vgl. Kdm. (Querfurt) 1909; Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895. »
  156. Vgl. Kdm. (Querfurt) 1909, S. 317–348; Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 426–460. »
  157. Vgl. LHASA Merseburg, Landraths Acta 1828. »
  158. Vgl. ebd., o. S. »
  159. Vgl. PfA Liederstädt, Schönleben 1758 (Liederstädt); PfA Liederstädt, Schönleben 1758 (Pretitz). Christian Elias Schönleben wurde am 3. 11. 1755 in Leipzig ordiniert und war von 1756 bis 1782 Pfarrer in Liederstädt, vgl. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum für Pietismusforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Verbindung mit den Franckeschen Stiftungen zu Halle, Projekt: Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen, Pfarrerkartei der Kirchenprovinz Sachsen; für die Übermittlung der Informationen danke ich Herrn Martin Heyn. »
  160. Vgl. LB Hannover, v. Oeynhausen [vor 1886]. Für den Hinweis auf diese Überlieferung danke ich Frau Dr. Christine Wulf, Göttingen. Zum Manuskript vgl. DI 58 (Hildesheim) 2003, T. 1, S. 32»
  161. Vgl. DI 58 (Hildesheim) 2003, T. 1, S. 32»
  162. Die Grabplatte wurde erst 1979/80 wieder ausgegraben, weshalb eine Autopsie des Autors auszuschließen ist, vgl. Nr. 42»
  163. Vgl. StdtA Querfurt, Mem. Querf. Zu diesem Manuskript vgl. das Vorwort Heinrich Kauffmanns zu Vita et Passio 1934, S. 1350 f.; Voigt 1928, S. LXXI–LXXIV Anm. 31, 212 f.; Voigt 1927. »
  164. Vgl. das Vorwort Heinrich Kauffmanns zu Vita et Passio 1934, S. 1351. »
  165. Vgl. Voigt 1928, S. LXXIII Anm. 31. »
  166. Vgl. StdtA Querfurt, Mem. Querf., fol. 16 r–17 v. »
  167. Vgl. ebd., fol. 80 r (Inschriften); fol. 76 r: Bruno der Elter vorkondigt Erzbischoff Ernesto zu Magdeburg seines Sohns Abgang Anno 1495; fol. 76 v: Anttwort uff Ankondigung des Abgangs etc.; fol. 77 r: Testament des letzten Hern Bruns von Quernffurt. »
  168. Vgl. hierzu im einzelnen Nr. 27»
  169. Vgl. LHASA Magdeburg, Inventar 1655. Zu den historischen Vorgängen vgl. Einl. Kap. 2. 4. »
  170. Vgl. LHASA Magdeburg, Inventar 1685; LHASA Magdeburg, Inventar 1689. »
  171. Vgl. LHASA Magdeburg, Inventar 1747; LHASA Magdeburg, Gebäudeinventar 1747. »
  172. Vgl. PfA Schraplau, Inventar. »
  173. Friedrich Gottlieb Hichtel (7. 6. 1688 – 14. 11. 1752) stammte aus der Neustadt von Eisleben (Lkr. Mansfelder Land) und war der Sohn von Georg Andreas Hichtel und Rosina Elisabeth Schimpf. Er besuchte das Gymnasium in Mühlhausen und ließ sich 1707 an der Universität Halle immatrikulieren. Er wurde am 21. 12. 1718 ordiniert, war bis 1728 Substitut in Schraplau und hernach bis 1752 ebenda Dekan. Vgl. zu den biographischen Angaben Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Interdisziplinäres Zentrum für Pietismusforschung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Verbindung mit den Franckeschen Stiftungen zu Halle, Projekt: Pfarrerbuch der Kirchenprovinz Sachsen, Pfarrerkartei der Kirchenprovinz Sachsen; für die Übermittlung der Informationen danke ich Herrn Martin Heyn. »
  174. Vgl. PfA Großosterhausen, Kb. 1; PfA Langeneichstädt, Memorial; PfA Farnstädt, Kb. 1. »
  175. Vgl. zum Pfarrer Kdm. (Querfurt) 1909, S. 59 (Bauinschrift von 1698). »
  176. Vgl. LfD Glockenbestandserfassung 1. Wk.; LfD Glockenaktenslg. (ungeord.). Zum Verlust der Kirchenglocken im Ersten bzw. Zweiten Weltkrieg vgl. Das Schicksal der deutschen Kirchenglocken: Denkschrift über den Glockenverlust im Kriege und die Heimkehr der geretteten Kirchenglocken, Hannover 1952; Ernst Sauermann, Die deutsche Glocke und ihr Schicksal im Krieg, in: Deutsche Kunst- und Denkmalpflege 10, 1952, S. 14–32. Eine Übersicht über die im Ersten Weltkrieg aus dem Kirchenkreis Querfurt eingezogenen Glocken bietet EGB 1917, Nr. 5 u. Nr. 7. »
  177. Vgl. BA Querfurt, Heinzel. Die Dokumentation weist keine Jahresangabe auf. Da aber zwei dieser Glocken nicht mehr existieren (Nr. 21, 69), dürfte sie wohl vor 1940 erstellt worden sein. »
  178. Vgl. Einl. Kap. 6. »
  179. Vgl. zur Terminologie und Funktion von Grabdenkmälern zusammenfassend DI 38 (Bergstraße) 1994, S. XXIII f. unter Berufung auf Seeliger-Zeiss 1990, S. 283–291; Schmidt 1988, S. 293–304 u. a. »
  180. Vgl. zu diesem Problem DI 29 (Worms) 1991, S. XXXIX unter kritischer Bezugnahme auf RDK 5, 1967, Sp. 872– 921. »
  181. Vgl. DI 38 (Bergstraße) 1994, S. XXIII f.; Seeliger-Zeiss 1990, S. 283–291; Schmidt 1988, S. 293–304. »
  182. Vgl. DI 38 (Bergstraße) 1994, S. XXIII f.; Seeliger-Zeiss 1990, S. 283–291; Schmidt 1988, S. 293–304; DI 2 (Mainz) 1943, S. [37]; DI 25 (Ludwigsburg) 1986, S. XXXII»
  183. Vgl. zum Anno-Domini-Formular Scholz 1999, S. 37–59. »
  184. Vgl. den entsprechenden Eintrag im Register 7 a. »
  185. Vgl. Meyer 1973, S. 71; Römische Inschriften 1988, S. 235 Nr. 167 S. 340 f. Nr. 173, S. 244 Nr. 177, S. 247 Nr. 179 etc. »
  186. Vgl. PfA Liederstädt, Schönleben 1758 (Liederstädt) und Schönleben 1758 (Pretitz). Siehe dazu Nr. 172, 173, 186, 195, 204, 205, 207, 208, 210, 216»
  187. Vgl. hierzu das Register 6. »
  188. Vgl. zur typologischen Gliederung von Glockeninschriften Kizik 1992, S. 189–207; Otte 1884, S. 115–138; Bund 1999/2000, S. 5–7. Allg. zu Glockeninschriften vgl. die Einleitungen zu den Bänden des Dt. Glockenatlas (Württ./Hohenzollern; Bayerisch-Schwaben; Mittelfranken; Baden) 1959/1967/1973/1985; Otte 1884; Walter 1913; TRE Bd. 13, S. 446–452 (Lit.). »
  189. Diese Klassifizierung entspricht der gegenwärtig innerhalb des Deutschen Inschriftenunternehmens verwendeten Terminologie, vgl. DI-Arbeitsstelle Halle o. Sig., Protokoll der Mitarbeitertagung 2003, Textsorten/-typen/-arten in Glockeninschriften (überarbeitete Fassung v. Juli 2003). »
  190. Vgl. zu den Herstellungstechniken von Glockeninschriften Otte 1884, S. 115–118; Schilling 1988, S. 110–156. »
  191. Vgl. zur Entwicklung der Glockenform allg. Peter 1999, S. 73–90. »
  192. Vgl. zu liturgischen Kelchen und Kannen allg. Fritz 2004; Goldschmiedekunst 2001; Braun 1930; RDK 1, 1937, Sp. 48–64. »
  193. Vgl. zu Taufbecken allg. Reinle 1988, S. 32–39, 304 (Lit.); Otte/Wernicke 1883, 1, S. 302–322; s. a. Mathies 1998 (Lit.); Christiner 1993. »
  194. Vorreformatorische Taufsteine ohne Inschriften sind freilich noch einige vorhanden, z. B. im Museum der Burg Querfurt (urspr. Sittichenbach) oder in der Kirche von Kleineichstädt. »
  195. Vgl. zum christlichen Altar allg. Braun 1924; RDK 1, 1937, Sp. 412–440. »
  196. Vgl. zu Kanzeln allg. Reinle 1988, S. 40–55, 305 (Lit.); Otte/Wernicke 1883, 1, S. 293–302. »
  197. Vgl. zum Kanzelalter allg. Mai 1969. »
  198. Der Aufsatz des Altarretabels zu Niedereichstädt birgt nicht die ursprünglich dafür vorgesehenen Figuren; der Altaraufsatz zu Albersroda scheint in Anbetracht der Maße und des abweichenden Rankenwerks ehemals ein selbständiger Schrein gewesen zu sein. »
  199. Zum Anno-Domini-Formular vgl. Scholz 1999, S. 37–59. »
  200. Vgl. Kdm. (Querfurt) 1909, S. 317–348, insbes. S. 338–348; Kdm. (Mansf. Seekr.) 1895, S. 426–460, insbes. S. 448–460; Grössler 1878; Schilling 1988; BA Querfurt, Heinzel. »
  201. Vgl. wie auch im folgenden Terminologie 1999, S. 28 f.; DI 37 (Rems-Murr-Kr.) 1994, S. XLI; Favreau 1997, S. 76–85; Kloos 1992, S. 123–132. Außerdem sei verwiesen auf Koch 1981, S. 148 f.; Panzer 1966, S. 340; Arens/Bauer 1945, S. 6 f.; Brandi 1937, S. 29–32; Rauh 1935, S. 15–54; Bauer 1926, S. 34–39. »
  202. Vgl. Bauer 1926, S. 35 f. »
  203. Vgl. z. B. DI 11 (Merseburg) 1968, Nr. 4. Zu weiteren Nachweisen vgl. die Angaben in Nr. 14 und 15»
  204. Siehe unten und Nr. 21»
  205. Vgl. die Argumentation unter Nr. 22»
  206. Vgl. Kdm. (Querfurt) 1909, S. 39. »
  207. Vgl. Schuster 1967, S. 333f. Zu den Parallelbeispielen vgl. Nr. 21 Anm. 11. »
  208. Vgl. zum Indiz der senkrechten Zickzacklinie Schubart 1896, S. 201; zu den floralen Zierlinien Schuster 1967, S. 333 f. »
  209. Vgl. die Parallelbeispiele in Nr. 25 Anm. 3. »
  210. Vgl. wie auch im folgenden Terminologie 1999, S. 46 f.; DI 37 (Rems-Murr-Kr.) 1994, S. XLVI f.; Kloos 1992, S. 134–138; Brandi 1937, S. 35–40. Zur Textura vgl. Bischoff 1986, S. 171–183. »
  211. Vgl. Bischoff 1986, S. 171 f. »
  212. Vgl. Kloos 1992, S. 136. »
  213. Vgl. LfD Dresden, Jungwirth 1941, S. 55. »
  214. Vgl. wie auch im folgenden Terminologie 1999, S. 30; DI 37 (Rems-Murr-Kr.) 1994, S. L; Kloos 1992, S. 153–156; Koch 1990, S. 337–345; Neumüllers-Klauser 1990, S. 315–328; Brandi 1937, S. 32–35. »
  215. Mit dem Begriff „trassieren“ wird das Einpressen der Buchstabenformen in den noch frischen Gold- bzw. Kreidegrund bezeichnet, vgl. Reclams Hb. Tech. 1, 1984, S. 197 f. »
  216. Vgl. wie auch im folgenden Terminologie 1999, S. 26; DI 37 (Rems-Murr-Kr.) 1994, S. LII; Kloos 1992, S. 158–160. Zu den Konstruktionsprinzipien der antiken Kapitalis vgl. Muess 1989. »
  217. Vgl. zum Meister AW Kdm. (Querfurt) 1909, S. 329. »
  218. Vgl. Naumann 1920, S. 29; Otto 1982, S. 62. Zu HK siehe unten. »
  219. Vgl. zu den typischen Schriftformen des Meisters HK auch DI 62 (Weißenfels) 2005, Nr. 153»
  220. Vgl. Fig./Stz./M. Nr. 21. »
  221. Vgl. zu ihm Kdm. (Querfurt) 1909, S. 329 Nr. 10. »
  222. Vgl. Fig./Stz./M. Nr. 27. »
  223. Vgl. zum Begriff Bayer 1999, S. 97. »
  224. Vgl. wie auch im folgenden Terminologie 1999, S. 48; DI 37 (Rems-Murr-Kr.) 1994, S. LIII f. mit Anm. 158 (Lit.); Kloos 1992, S. 141–143. »
  225. Vgl. Bischoff 1986, S. 191–195. »
  226. Vgl. zu den Anfängen Fichtenau 1961. »
  227. Vgl. wie auch im folgenden Terminologie 1999, S. 48; DI 37 (Rems-Murr-Kr.) 1994, S. LVI; Kloos 1992, S. 143–153; Bischoff 1986, S. 195–201. »
  228. Vgl. Bischoff 1986, S. 151–160. »
  229. Vgl. hierzu LAD Halle, Fotoarchiv, Aufnahme von 1963, o. Neg.-Nr. (Fotograf: Pflug); Schmitt 2002, S. 106, 275 (Abb. 121); Schmitt 1992, S. 10.; Voigt 1915, S. 101 f.; Voigt 1913, S. 27; Kdm. (Querfurt) 1909, S. 215–217 (Fig. 118). »
  230. Vgl. LAD Halle, Schmitt 1978, S. 90 Kat.-Nr. 51 (Abb. 11 b). »
  231. Vgl. PfA Großosterhausen, Kb. 1, S. 1 (Pfarrerliste): „Georgius Janus cuius nomen in cathedra osterhusana reperire licet, Anno 1569.“ S. a. Dietmann 1/3, 1754, S. 811. »
  232. S. a. die etwa gleichzeitig entstandene Inschrift Nr. 107»
  233. Vgl. zur Herkunft Matrikel Leipzig 1, 1895, S. 659; zum Dienstbeginn und zu weiteren biographischen Angaben vgl. Dietmann 1/3, 1754, S. 811; Biering 1742, S. 231; Vulpius 1691, o. S. (6. Kap.); PfA Leimbach, Chronik 1714/17, S. 61. S. a. das auf George Jahn verfaßte Epitaphium in Regebrand 1580, S. 65. »
  234. Vgl. Biering 1742, S. 231. »
  235. Vgl. PfA Leimbach, Chronik 1714/17, S. 35 f. S. a. Nr. 15 Anm. 3. »
  236. Vgl. PfA Langeneichstädt, Memorial, o. S. Ich danke Herrn Backhaus, Langeneichstädt, für den Hinweis auf diese Quelle. »
  237. LHASA Merseburg, Landraths Acta, fol. 89 r. »
  238. Vgl. Webel [1714/15], S. 150 Anm. (a). »
  239. Der Alte Friedhof wurde bis 1572 belegt. Wann die letzten Grabsteine entfernt wurden, ist nicht überliefert. Im Jahre 1927 nutzte man die Bodenfläche bereits als Gartenland, vgl. hierzu Schütz 1927, 7/8, S. 120. »
  240. Vgl. Webel [1714/15], S. 22. S. a. Schmitt 2002, S. 30; Voigt 1913, S. 26 f. »
  241. Vgl. Webel [1714/15], S. 22. »
  242. Vgl. Schmitt 2002, S. 111. »
  243. Vgl. Schneider [1654], S. 15 f. Siehe dazu auch Nr. 33 sowie Schmitt 2002, S. 95; HB Eisleben, Biering 1724, fol. 685 v; Spangenberg 1590, S. 439. »
  244. Webel [1714/15], S. 131 mit Anm. (a). S. a. Dietmann I/3, 1754, S. 698 Anm. t. »
  245. Vgl. wie auch im folgenden Schneider [1654], S. 48; Webel [1714/15], S. 98 Anm. (b); Voigt 1926, S. 1 Anm. 2 (Lit.); Voigt 1928, S. 349 (hier auch zum zweifelhaften Datum). »
  246. Vgl. Pocarus 1742, S. 1 Anm. (+). »
  247. Vgl. Voigt 1928, S. 352 f.; zur Biographie des Pacaeus allg. Voigt 1926. »
  248. Vgl. Webel [1714/15], S. 129. Webel scheint in seinem Manuskript zunächst 1334 als Gußjahr angegeben und dieses danach zu 1352 korrigiert zu haben. Zu der in demselben Jahr gegossenen Glocke mittlerer Größe vgl. Nr. 24»