Die Inschriften des Hohenlohekreises

Vorwort

Etwas mehr als sechs Jahre hat die Erstellung des vorliegenden Bands in Anspruch genommen, an­gefangen von den ersten Vorarbeiten und Recherchen im Frühjahr 2002 und der ersten Aufnahmefahrt im Juli desselben Jahres bis hin zur Drucklegung im Sommer 2008. Während dieser Zeit wurde mir von vielen Seiten Unterstützung zuteil, für die ich mich sehr herzlich bedanken möchte.

Mein Dank gilt zuvorderst all jenen Personen, die mir bei den Aufnahmearbeiten vor Ort behilflich waren sowie allen Personen und Institutionen, die mir bereitwillig und uneigennützig den Zugang zu Inschriftenträgern in ihrem Besitz gewährt haben. Ich danke allen Pfarrern, Mesnern und Mesnerinnen der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden des Kreises, besonders Pfarrer Rainer Scholl (Untersteinbach). Die Aufnahme der Inschriften in Kloster Schöntal genehmigte freundlicherweise Reg.baumeister Ulrich Bleck (Staatliches Vermögens- und Hochbauamt Heilbronn). Den Zutritt zu den Inschriften in und an ihren Schlössern gestatteten mir in großzügiger Weise Götz Freiherr von Berlichingen und Birgit Freifrau von Berlichingen (Schöntal-Rossach), Ingo Eben von Racknitz (Lai­bach), Arnulf Freiherr von Eyb (Dörzbach), S. D. Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg (Waldenburg), Prof. Dr. Thomas Meyer (Neunstetten), Prof. Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten (Kocherstetten), Prof. Dr. Reinhold Würth (Niedernhall-Hermersberg) und Ludolf Graf von Zeppelin (Aschhausen). Besonderer Dank gebührt S. D. Kraft Fürst zu Hohenlohe-Oehringen und I. D. Katharina Fürstin zu Hohenlohe-Oehringen für die Genehmigung der Aufnahmearbeiten in Schloß Neuenstein und in dem dort eingerichteten Hohenlohe-Museum sowie Herrn Schloßverwalter Weiß für vielfältige Hilfestellung.

Eigens hervorheben möchte ich die engagierte Unterstützung, die ich bei der Inschriftenaufnahme erhalten habe durch Ulrich Kircher (Beltersrot), Rosemarie Grieb (Bitzfeld), Ortsvorsteher Kurt Häfele (Hohebach), Bürgermeister Emil G. Kalmbach (Niedernhall), Fritz Offenhäuser und Werner Schenk (beide Öhringen). Für wertvolle Hinweise danke ich Karlheinz Messer (Adolzfurt), Stadtarchivar Stefan Kraut (Künzelsau) und den Herren vom Geschichtlichen Arbeitskreis Niedernhall. Rolf Werner (Michel­bach am Wald) überließ mir in großzügiger Weise Material über die Inschriften in der Öhringer Fried­hofskapelle und half mit zahlreichen Auskünften. Ganz besonders um den Band verdient gemacht hat sich Andreas Volk (Kupferzell), der nicht müde wurde, mich mit Informationen über die Inschriften in Kupferzell und in den eingemeindeten Ortsteilen zu versorgen und der mich buchstäblich bis zur letzten Minute über Neufunde von Inschriften auf dem Laufenden hielt.

Dankbar erinnere ich mich der herzlichen Gastfreundschaft und der kompetenten Hilfe, die mir Kreisarchivar Rainer Gross bei den Besuchen im Kreisarchiv des Hohenlohekreises entgegenbrachte. Im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein durfte ich den Rat von Dr. Peter Schiffer, Wilfried Beutter und Dr. Thomas Kreutzer in Anspruch nehmen. Unterstützung erfuhr ich zudem bei meinen Recherchen im Staatsarchiv Ludwigsburg, im Landeskirchlichen Archiv Stuttgart, im Landesmuseum Württemberg (Dr. Sabine Hesse, Peter Heinrich), im Weygang-Museum Öhringen (Gabi Stöhr, Karin Bertalan) und im Landesamt für Denkmalpflege Esslingen. Darüber hinaus halfen in zuvorkommender Weise bei der Lö­sung von Spezialfragen Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola (Trebur), Dr.-Ing. Dankwart Leistikow (Dor­magen) und Dr. Armin Panter (Hällisch-Fränkisches Museum Schwäbisch Hall).

Bei der Klärung epigraphischer und editorischer Probleme konnte ich auf den bewährten Rat meiner Kolleginnen und Kollegen der Schwester-Arbeitsstellen der übrigen am Inschriftenunternehmen beteilig­ten Akademien der Wissenschaften zählen. Für moralische Unterstützung in besonders hektischen Phasen der Bandbearbeitung und für das Diskutieren etlicher Detailfragen danke ich ganz besonders meiner Göttinger Kollegin Dr. Christine Wulf.

Die Fotografen der Heidelberger Inschriften-Arbeitsstelle Axel Schmider (bis 1998) und Elke Schnei­der haben die Laborarbeit in bester Qualität erledigt, Axel Schmider hat zudem in den Jahren 1990 und 1991 einen Teil der Fotoaufnahmen angefertigt. Unsere langjährige Wissenschaftliche Hilfskraft Dr. Lars Adler hat mir den Rücken freigehalten, indem er über Jahre hinweg die von der Arbeitsstelle parallel zu den aktuellen Bandbearbeitungen betriebene Fotoinventarisation der Inschriften in den Regierungsbe­zirken Freiburg und Tübingen weitgehend selbständig geplant und durchgeführt hat. Mein Heidelberger Kollege Dr. Ilas Bartusch war in allen Phasen der Entstehung [Druckseite 8] des Bandes ein geduldiger Gesprächs­partner und half mir, viele epigraphische Klippen zu umschiffen. Er hat zudem den gesamten Katalogteil einer gründlichen Korrektur unterzogen und viele Verbesserungen und Ergänzungen beigesteuert.

Mein abschließender Dank gilt Prof. Dr. Dieter Mertens, dem Vorsitzenden der Inschriftenkommis­sion der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, für seinen steten Einsatz für die Belange der Ar­beitsstelle.

Heidelberg, im August 2008

Harald Drös

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften aus dem Gebiet des Hohenlohekreises bis zum Jahre 1650. Dieser Landkreis entstand im Zuge der badenwürttembergischen Gebietsreform 1973 im wesentlichen durch den Zusammenschluß der Landkreise Öhringen und Künzelsau, unter Einschluß des vormals zum badischen Landkreis Buchen gehörenden Krautheim. Sitz des Landratsamts ist Künzelsau. Die badischen Gebiete, die dem neuen Kreis zugeschlagen wurden (Krautheim mit den eingemeindeten Orten Gommersdorf, Horrenbach, Klepsau, Neunstetten und Oberndorf sowie das nach Schöntal eingemeindete Winzenhofen mit Heßlingshof), wurden im Rahmen des Deutschen Inschriftenwerks bereits in dem Band „Die Inschriften der Landkreise Mosbach, Buchen und Miltenberg“ (erschienen 1964 als Band 8 der Gesamtreihe) erfaßt. Die mittlerweile veränderten Aufnahmekriterien und Bearbeitungsrichtlinien, etliche Neufunde sowie notwendige Korrekturen1) rechtfertigen jedoch eine erneute Edition der Inschriften dieser Orte in dem vorliegenden Band. Ihre Zahl ließ sich von 36 auf 61 erhöhen.

Neben den noch heute im Kreisgebiet vorhandenen Inschriften wurden auch nach außerhalb verbrachte, vor 1650 angefertigte Objekte aufgenommen, deren Provenienz aus dem Bearbeitungsgebiet nachgewiesen oder wahrscheinlich gemacht werden kann. Neben den original erhaltenen Inschriften sind auch die nur mehr in ungedruckten oder gedruckten Quellen bzw. in Fotos oder Abzeichnungen überlieferten epigraphischen Texte berücksichtigt. Vollständigkeit der Erfassung wurde angestrebt, ist gleichwohl bei der unübersichtlichen Streuung der nichtoriginalen Überlieferung kaum zu erreichen.

Entsprechend den Bearbeitungsrichtlinien, die für das Inschriftenunternehmen der deutschen Akademien und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gelten2), blieben konsequent die Inschriften auf Siegeln, Münzen, Medaillen und Bucheinbänden ausgeklammert, da diese Gegenstand eigener Fachdisziplinen (Sphragistik, Numismatik, Einbandkunde) sind. Bloße Jahreszahlen wurden in der Regel nur dann aufgenommen, wenn eine Autopsie und somit eine Überprüfung der Lesung möglich war. Auf die Aufnahme von nicht zuweisbaren Einzel-Initialen und Monogrammen sowie von Hausmarken, Steinmetzzeichen und Meistermarken wurde verzichtet, sofern sie nicht im Verbund mit weiteren Inschriften stehen3).

Die Inschriften sind im Katalogteil chronologisch und nach einem einheitlichen Schema angeordnet:

Die Kopfzeile enthält links die laufende Nummer der Inschrift4). Gelegentlich sind gleichartige Inschriftenträger, die sich am selben Standort befinden, zweckmäßigerweise in einer Sammelnummer zusammengefaßt. Ein lateinisches Kreuz hinter der laufenden Nummer signalisiert, daß die Inschrift im Original verloren ist. Steht das Kreuz zwischen runden Klammern, bedeutet dies entweder, daß der Inschriftenträger zwar erhalten, die gesamte Inschrift aber im Original verloren und nur mehr kopial überliefert ist, oder bei Sammelnummern, daß ein Teil der dort zusammengefaßten Inschriftenträger verloren ist.

[Druckseite 10]

In der Mitte der Kopfzeile steht die Angabe des derzeitigen oder des letzten erschließbaren Standorts. Die Ansetzung erfolgt unter dem alten, vor der 1975 abgeschlossenen Gemeindereform gültigen historischen Ortsnamen, die jetzige Gemeindezugehörigkeit ist in Klammern beigefügt5). Kirchen sind im Normalfall unter ihrer heutigen Bezeichnung angesetzt. Bei Inschriften, die bereits vor einer etwaigen Umwidmung des Gebäudes verlorengegangen sind, erscheint dagegen die ehemalige Bezeichnung der Kirche (z. B. „Klosterkirche“, „Stiftskirche“).

Die Datierung am rechten Rand der Kopfzeile ist in der Regel der Inschrift entnommen6), falls nicht eindeutige Hinweise auf frühere oder spätere Entstehung vorliegen. Die Entstehungszeit undatierter Inschriften ist so eng wie möglich eingegrenzt anhand historischer Belege, paläographischer und philologischer Befunde oder stilistischer Merkmale der Inschriftenträger. Diese Inschriften sind jeweils am Ende des so erschlossenen Zeitraums nach den sicher datierten und datierbaren eingereiht. Unsichere Zeitansätze sind mit Fragezeichen versehen, aus anderen Quellen – d. h. nicht aus der Inschrift selbst – erhobene genaue Datierungen stehen in runden Klammern. Sind auf einem Inschriftenträger Inschriften aus verschiedenen Entstehungsjahren angebracht, werden entsprechend mehrere Datierungen – durch Komma getrennt – in die Kopfzeile gesetzt; die früheste Inschrift bestimmt dabei die Einordnung in den Katalog. Auch bei Sammelnummern erfolgt die Einreihung in den Katalog unter dem Datum der jeweils ältesten Inschrift. Liegt zwischen der Inschrift, die für die zeitliche Ansetzung im Katalog maßgeblich ist, und den späteren Inschriften ein größerer zeitlicher Abstand, erhalten letztere eine eigene, an entsprechender Stelle in den Katalog eingereihte Leernummer mit Querverweis.

Im ersten Absatz des Artikels finden sich die Benennung des Inschriftenträgers7), die (wichtigsten) in der Inschrift genannten Personen, eine präzisierte Standortangabe, gegebenenfalls auch Hinweise zu früheren Standorten und zu Verlustumständen sowie eine Kurzbeschreibung des Inschriftenträgers mit Bemerkungen zu Material, zu Anbringung und Herstellungstechnik der Inschrift(en) und zum Erhaltungszustand8). Die Beschreibung erfolgt vom Betrachter aus, nur für Wappenbeschreibungen ist nach den Regeln der Heraldik umgekehrt verfahren. Mehrere Inschriften auf einem Träger werden mit A, B, C usw. bezeichnet, bei der umfangreichen Katalognummer 394 jedoch der Zweckmäßigkeit halber mit arabischen Zahlen. In Sammelnummern sind die einzelnen Inschriftenträger mit römischen Zahlen durchnumeriert.

Bei nur kopial überlieferten Inschriften ist die für die Textedition maßgebliche Vorlage angegeben.

Es folgen Maßangaben (in cm) von Inschriftenträger, Buchstaben und gegebenenfalls Ziffern sowie die Bestimmung der Schriftart. Die Schrifthöhe orientiert sich am Normalwert des Buchstabens N/n, erhebliche Schwankungen werden durch Angabe der Extremwerte vermerkt.
Eine Abbildungsnummer am Rand außerhalb des Satzspiegels weist auf die Abbildung der betreffenden Inschrift im Tafelteil hin.

Zur Wiedergabe des Inschriftentextes:

Die Texte sind eingerückt. Sie werden fortlaufend wiedergegeben, nur Inschriften in gebundener Sprache sind versweise abgesetzt.

Ein Schrägstrich kennzeichnet das Zeilenende auf dem Inschriftenträger oder – bei Schriftbändern – einen Knick im Band.

Ein doppelter Schrägstrich gibt den Übergang auf eine andere Beschriftungsfläche an; innerhalb einer Zeile markiert er die Unterbrechung der Schrift durch eine Darstellung.

Worttrennstriche an Zeilenenden und -anfängen originaler Inschriften sind durch Doppelstrich (=) wiedergegeben.

Bögen unter der Zeile bezeichnen Nexus litterarum, Bogenverschmelzungen oder Ligaturen. Die Verschmelzung zweier i bzw. I (mit Lautwert ii) zur Y-Form wird nicht als Y, sondern – je nach Erscheinungsbild – als ij-, II- oder IJ-Nexus dargestellt. Andere Formen von Buchstabenverbindungen [Druckseite 11] (Enklaven, Verschränkungen) werden nicht am Text kenntlich gemacht, sondern in Anmerkungen erläutert.

Abkürzungen werden unter Wegfall der Kürzungszeichen zwischen runden Klammern aufgelöst. Der häufig vorkommende Kreuztitulus I(esus) N(azarenus) R(ex) I(udeorum)9) wird, sofern er Teil einer bildlichen Darstellung ist, als feststehendes ikonographisch verwendetes Zeichen unaufgelöst wiedergegeben. Das Fehlen von Kürzungszeichen im Inschriftentext wird vermerkt.

Eckige Klammern schließen Ergänzungen ein. Textverlust, der nicht ergänzt werden kann, ist durch leere eckige Klammern angedeutet. Die Größe der Lücke wird durch eine den fehlenden Buchstaben schätzungsweise entsprechende Zahl von Punkten angegeben.

Ist die Länge einer Fehlstelle ungewiß, so werden drei Gedankenstriche in die Klammern gesetzt: [– – –].

Erhaltene Buchstaben, deren Lesung unsicher ist, sind durch daruntergesetzte Punkte markiert.

Ursprünglich für spätere Nachträge freigelassene Stellen – wie z. B. ausgesparte Sterbedaten – wie auch deren nachträgliche Ausfüllung werden zwischen spitze Klammern eingeschlossen.

Lateinische, griechische, hebräische und französische Inschriften werden übersetzt. Gegebenenfalls werden Versmaß oder Reimform vermerkt. Datierungen nach den römische Fixdaten der Kalenden, Nonen und Iden und nach dem christlichen Festkalender werden aufgelöst. Nach der Gregorianischen Kalenderreform waren von 1582 an im Bearbeitungsgebiet zwei unterschiedliche Kalender in Kraft: Die evangelischen Gebiete (Hohenlohe, Württemberg, die meisten Ritterschaftsorte) behielten den Julianischen Kalender alten Stils bei (bis 18. Februar 1700), während das katholische mainzische, deutschordische, würzburgische und Schöntaler Gebiet zum Kalender neuen Stils überging. Die Differenz zwischen beiden Kalendern betrug zehn Tage. Der Einreihung der einzelnen Inschriften in den Katalog liegt der Kalender neuen Stils zugrunde. Alle „evangelischen“ Daten alten Stils werden daher in der Datumzeile in Daten nach dem Gregorianischen Kalender (n. St.) umgerechnet.

Alle auf dem Inschriftenträger vorkommenden Wappen oder Hausmarken werden angegeben und – soweit möglich – identifiziert. Unbekannte Wappen und Marken werden blasoniert, ebenso solche Wappen, die bislang nicht oder nur an abgelegener Stelle publiziert sind oder die von der üblichen Darstellung abweichen. Auf einen Literaturnachweis wird in der Regel verzichtet bei Wappen, die in den Siebmacher-Bänden zum hohen Adel und zum Adel in Württemberg, Bayern und Baden oder in Albertis Württembergischem Adels- und Wappenbuch10) aufgeführt sind. Bei Ahnenproben gibt das Druckbild die Anordnung der Wappen wieder.

Der anschließende Kommentar enthält Bemerkungen zum paläographischen Befund, zu Sprache und Formular, zum historischen Umfeld der Inschrift, zu Problemen der Datierung sowie gegebenenfalls Überlegungen zur kunsthistorischen Einordnung des Inschriftenträgers. Für die inschriftenpaläographischen Bemerkungen wird das in der „Terminologie zur Schriftbeschreibung“11) bereitgestellte Vokabular verwendet.

Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen. Die Buchstabenanmerkungen sind textkritischen Fragen gewidmet (Textvarianten, problematische Lesungen, orthographische und paläographische Besonderheiten oder Fehler im Text), die Ziffernanmerkungen weisen Zitate und Literatur nach und geben zusätzliche Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar.

Das abschließende Literaturverzeichnis listet in chronologischer Folge die wichtigsten kopialen – ungedruckten und gedruckten – Überlieferungen und Abbildungen der Inschrift auf. Dabei ist auch Literatur nachgewiesen, die den Inschriftentext nur teilweise wiedergibt.

Das Register schlüsselt das Inschriftenmaterial nach den verschiedensten Gesichtspunkten auf. Die Inschriften sind nach ihrer laufenden Nummer zitiert. Zur Anlage der einzelnen Register sind die dort gegebenen kurzen Vorbemerkungen zu vergleichen.

Den Abbildungen liegt kein einheitlicher Maßstab zugrunde. Die fotografischen Vorlagen wurden zum Teil bereits im Rahmen einer vorläufigen Fotoinventarisierungsaktion 1990 angefertigt. Der weitaus größte Teil wurde in den Jahren 2002–2007 am Standort neu aufgenommen. Die Reihenfolge der Abbildungen weicht gelegentlich von der der Inschriften im Katalog ab, wenn sachliche Gründe (Zuordnung gleichartiger Inschriftenträger, Werkstattzusammenhänge) das zweckmäßig erscheinen ließen. Die auf den behandelten Inschriftenträgern registrierten Steinmetzzeichen und Marken sind auf vier Tafeln zusammengestellt.

2. Historischer Überblick

Naturräumlich betrachtet ist fast das gesamte Kreisgebiet Teil des Schwäbisch-Fränkischen Schichtstufenlands12). Außer einem kleinen dem Bauland zugehörigen Bereich im äußeren Nordwesten wird der Norden und die Mitte des Landkreises von den Kocher-Jagst-Ebenen eingenommen, deren Muschelkalkhochflächen durch die tief eingeschnittenen Täler von Jagst und Kocher und durch die Täler der Nebenbäche stark zergliedert sind. Jagst und Kocher treten von Südosten kommend in das Kreisgebiet ein, um dann ihren Lauf in großem Bogen nach Westen zu wenden und im angrenzenden Kreis Heilbronn dem Neckar zuzufließen. Im Süden schließt der deutlich weniger reliefierte breite Streifen der Hohenloher Ebene an, der lediglich in seinem westlichen Abschnitt, der Brettachbucht, hügeliger ist. In den Süden des Landkreises stoßen schließlich die nördlichen Ausläufer der Schwäbisch-Fränkischen Waldberge vor, die mit einer markanten, bis zu 200 Meter hohen Keuperstufe über der Ebene aufragen.

Auf die vor- und frühgeschichtliche Besiedlung des Raums braucht hier nicht eingegangen zu werden. Nicht unerwähnt sei immerhin, daß der Südwesten des Kreisgebiets um die Mitte des 2. Jahrhunderts n.  Chr. in die Grenzen des Imperium Romanum einbezogen wurde, als diese vom Neckar nach Osten vorgeschoben wurden durch Anlage des Obergermanisch-Raetischen Limes. Letzterer verlief auf etwa 30 km Länge durch das Kreisgebiet. Wichtigste Militärstützpunkte waren hier ein größeres und ein kleineres Kohortenkastell im heutigen Stadtgebiet von Öhringen. Römische Inschriften (Weiheinschriften, mit Truppenstempeln gestempelte Ziegel) wurden sowohl auf dem Areal dieser beiden Kastelle als auch der dazwischen entstandenen Zivilsiedlung gefunden13). Ein römischer Meilenstein in nächster Nähe des östlichen Kastells (sog. „Rendelstein“) wurde im Spätmittelalter als Sockel für einen Bildstock verwendet (nr. 203).

Als der Limes um 260 von den Alamannen überrannt wurde, fand die Römerherrschaft hier ihr Ende. Die ältesten Siedlungen14) der Landnahme- und der frühen Merowingerzeit entstanden an den Flußläufen von Jagst und Kocher (Ortsnamen auf -ingen und -heim); in der Ausbauzeit des Frühmittelalters verdichtete sich die Besiedlung der Täler, und sie griff auf die angrenzenden Hochflächen aus (Ortsnamen auf -stetten, -dorf, -hausen, -hofen sowie geographische Stellenbezeichnungen auf -bach, -tal, -weiler). Die Ausbauphase des Hochmittelalters ist gekennzeichnet durch eine weitere Siedlungsverdichtung, durch die – meist herrschaftlich gesteuerte – Erschließung der östlichen Hohenloher Ebene und des Ohrnwalds, des Mainhardter Walds und der Waldenburger Berge, ferner durch die Anlage von Höhenburgen des Dynastenadels. Der Niederadel errichtete seine Burgen (ab dem 13. Jahrhundert) dagegen zumeist in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Dörfern. Umgekehrt entstanden Burgweiler im Anschluß an neu angelegte Burgen (so z. B. Neuenstein, Waldenburg).

Einige dieser Burgweiler (Forchtenberg, Krautheim, Waldenburg) entwickelten sich im ausgehenden 13. oder im frühen 14. Jahrhundert zu Städten, ebenso die älteren Siedlungen Ingelfingen und Sindringen15). Schon früher war die Stadtwerdung in Öhringen – ausgehend von einem im Anschluß an das Stift entstandenen Markt – abgeschlossen. Förmliche königliche Stadtprivilegien erhielten um die Mitte des 14. Jahrhunderts Neuenstein und Niedernhall. Gescheitert sind dagegen die Stadtgründungsversuche in Adolzfurt (Hohenlohe), Jagstberg (Hohenlohe-Brauneck) und Neufels (Herren von Neuenstein). Öhringen ist unter den Städten im Kreisgebiet die einzige mit zentralörtlicher Bedeutung.

[Druckseite 13]

Kirchlich gehörte das gesamte Kreisgebiet seit dem 8. Jahrhundert und bis zum Ende des Alten Reichs zum Bistum Würzburg16). Der Nordwesten war Teil des Dekanats Buchen, der Süden Teil des Dekanats Weinsberg, die zusammen das zweite Archidiakonat der Diözese bildeten. Mitte, Norden und Osten des Kreisgebiets gehörten dem Ruralkapitel Künzelsau (seit 1487 Ingelfingen) an, das zusammen mit Schwäbisch Hall und Crailsheim im vierten würzburgischen Archidiakonat vereinigt war. Auswärtiger Klosterbesitz der fernen Abteien Fulda und Lorsch läßt sich in der Karolingerzeit im Jagst-, Kocher- und Brettachgau nachweisen. Einflußreicher bis ins Spätmittelalter war das nahegelegene Kloster Komburg mit in der Mitte des Kreisgebiets konzentriertem umfangreichen Grundbesitz und Patronatsrechten, vorweg über die Künzelsauer Johanneskirche. Die bedeutendste und älteste innerhalb des Kreisgebiets gestiftete geistliche Gemeinschaft war das um 1037 von Adelheid, der Mutter König Konrads II., gegründete und mit reichem Besitz ausgestattete Chorherrenstift Öhringen. Der Sprengel seiner Pfarrei reichte ursprünglich weit nach Süden und Osten bis an die heutigen Kreisgrenzen. Die 1157 von dem Edelfreien Wolfram von Bebenburg gegründete Zisterze Schöntal war das einzige bedeutende Kloster innerhalb des Bearbeitungsgebiets, das im Nordwesten umfangreichen Grundbesitz, Ortsherrschaften und Patronatsrechte hatte und das auch inschriftlich eindrucksvoll dokumentiert ist. Nur kurze Zeit bestand in Hohebach ein um die Mitte des 13. Jahrhunderts von den Herren von Krautheim gegründetes Zisterzienserinnenkloster, das schon bald nach Gnadental (Gde. Michelfeld, Lkr. Schwäbisch Hall) verlegt wurde, aber dennoch im Nordosten des Kreisgebiets begütert blieb. Besitz im Südwesten (Waldbach, Dimbach, inkorporierte Pfarreipfründen von Bitzfeld und Waldbach) hatte ferner das Zisterzienserinnenkloster Lichtenstern. Das unweit Waldenburg von den Herren von Hohenlohe im späten 14. Jahrhundert gegründete Pauliner-Eremitenkloster Goldbach (vgl. nr. 34) konnte keine größere Bedeutung erlangen. Schließlich gab es in Krautheim (ursprünglich in Altkrautheim) im 13. und 14. Jahrhundert vorübergehend eine Johanniterordenskommende (nr. 21). Von spätmittelalterlichen Wallfahrten zeugen Inschriften in Neusaß (nr. 267) und vielleicht in Waldenburg (nr. 40a) und Mulfingen (nr. 446).

Die Herrschaftsverhältnisse im Kreisgebiet in Früh- und Hochmittelalter bleiben mangels Quellen weitgehend im Dunkeln. Ob die gelegentliche Angabe der Gauzugehörigkeit einzelner Orte (Jagst-, Kocher-, Brettachgau) lediglich die Landschaft bezeichnet oder aber einen Grafschaftsbezirk meint, ist unklar. Sicher greifbar wird einzig der Kochergau als Grafschaftsbezirk um die Mitte des 11. Jahrhunderts. Sitz des Grafen im Kochergau war damals Wülfingen (abgeg. bei Forchtenberg). Im Besitz der Grafschaft waren die einflußreichen Grafen von Komburg-Rothenburg, deren Herrschaftsrechte – einschließlich der Vogtei über Kloster Komburg – nach ihrem Aussterben 1116 an die Staufer übergingen. Da die inschriftliche Überlieferung im Bearbeitungsgebiet erst in der Mitte des 13. Jahrhunderts einsetzt, werden die zahlreichen edelfreien Geschlechter, die im 11. und 12. Jahrhundert hier – oft nur kurzfristig – ansässig waren und deren genealogische Zusammenhänge nur schwer zu durchschauen sind, in Inschriften nicht greifbar. Eine der bedeutendsten dieser Familien waren die um Künzelsau reich begüterten Herren von (Kocher-)Stein. Nach wie vor unklar ist auch die genealogische Einordnung der an der Gründung des Kollegiatstifts Öhringen beteiligten und in der um 1100 entstandenen Gründungsurkunde erwähnten Personen. Die eigentlichen Gründer waren Adelheid von Metz, durch ihre erste Ehe mit dem Salier Heinrich Mutter König Konrads II., und ihr Sohn aus zweiter Ehe, Bischof Gebhard von Regensburg (1036–60), dessen Vater vielleicht der Sippe der Popponen angehörte (vgl. nr. 1). Inwieweit die im Vorfeld der Siftsgründung durch Schenkungen tätig gewordenen Grafen Eberhard, Siegfried und Hermann mit den Vorgenannten verwandt waren, muß offen bleiben. Ihre mit Inschriften versehenen Stiftergrabmäler stammen erst aus dem Spätmittelalter (nrr. 75, 140) und können zur Lösung der genealogischen Probleme nichts beitragen. Aus dem Ausstattungsgut des Öhringer Stifts wird jedenfalls deutlich, daß die Stifter in der Südhälfte des Kreisgebiets reich begütert waren. Ein Teil dieses Besitzes wurde dem Hochstift Regensburg übertragen, das zudem im frühen 13. Jahrhundert die Vogtei über das Stift Öhringen erlangen konnte, die anfangs von den Grafen von Komburg-Rothenburg ausgeübt worden war. Doch schon bald darauf verlor die Regensburger Kirche aufgrund der Auseinandersetzungen ihres Bischofs mit König Konrad IV. 1250 nicht nur die Stiftsvogtei, sondern auch ihren übrigen Besitz in der Hohenloher Ebene an die Herren von Hohenlohe, die sich als treue Parteigänger des Staufers erwiesen hatten und dafür vom König durch die Güter- und Herrschaftsübertragung belohnt wurden. Die Lehnshoheit [Druckseite 14] über den nunmehr hohenlohischen Besitz, der die Grundlage für eine ausgedehnte Territorienbildung im Spätmittelalter bildete (vgl. unten), verblieb dem Bischof von Regensburg.

Nach dem Aussterben der Staufer rückten teils Reichsministeriale, teils edelfreie staufische Parteigänger in die vakanten Herrschaftspositionen nach. Im Südwesten des Kreisgebiets versuchten die Reichsministerialen von Weinsberg ein kleineres geschlossenes Territorium aufzubauen, zu dem neben den Vogteirechten über das Kloster Lichtenstern im Bearbeitungsgebiet die Orte Bitzfeld, Bretzfeld, Scheppach, Schwabbach und Siebeneich zählten. Das reichspolitische Engagement des prominentesten Vertreters des Geschlechts, des Reichserbkämmerers Konrad von Weinsberg († 1446), der in Kloster Schöntal bestattet ist (nr. 45), führte allerdings zum finanziellen Ruin, so daß die Herrschaftsrechte schrittweise im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts an Kurpfalz verkauft werden mußten. Die Weinsberger starben eine Generation später im Mannesstamm aus (nr. 156). Kurpfalz verlor das ehemals weinsbergische Gebiet 1504 im Landshuter Erbfolgekrieg an das Herzogtum Württemberg, das daraus das Amt Weinsberg bildete. Inschriftliche Zeugnisse der württembergischen Herrschaft finden sich erst aus dem 17. Jahrhundert in Bitzfeld (nr. 745) und Waldbach (nr. 674).

Ohne inschriftlichen Niederschlag blieb die Herrschaftsbildung der fast gleichzeitig mit den Staufern ausgestorbenen Edelherren von Krautheim im Nordwesten des Kreisgebiets. Besitznachfolger wurden unter anderem in Krautheim und in der Zent Ballenberg eine Linie der Grafen von Eberstein, in Niedernhall die Grafen von Flügelau und die Herren von Dürn, in Ingelfingen die Herren von Hohenlohe. Was an die Ebersteiner gelangt war, erwarb nach deren Aussterben in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts Kurmainz (vgl. nr. 37), das in der Folgezeit versuchte, sein Territorium nach Süden auszudehnen, was aber lediglich zu Kondominatsbeteiligungen in Niedernhall und Künzelsau und zum Erwerb von Nagelsberg führte. In Krautheim und Nagelsberg wurden kurmainzische Ämter eingerichtet. Nagelsberger Amtmänner fanden ihre Grablege in der Künzelsauer Johanneskirche, ihre Grabschriften sind überliefert (nrr. 155, 223, 244). Die Edelherren von Dürn konnten im 13. Jahrhundert in der Mitte des Kreisgebiets eine stattliche Herrschaft errichten. Wichtigster Stützpunkt war Forchtenberg, nach dem sich eine Linie des Geschlechts zubenannte. Nach dem Erlöschen dieser Linie fiel ihr gesamter Besitz 1323 aufgrund eines 20 Jahre zuvor geschlossenen Erbvertrags an die Herren von Hohenlohe.

Neben dem Erzstift Mainz konnte auch das Hochstift Würzburg im Kreisgebiet Fuß fassen, wenn auch nur in einem kleinen Bereich im äußersten Nordosten. 1387 wurden Herrschaft und Zent Jagstberg mit den Orten Mulfingen, Amrichshausen, Simprechtshausen und Zaisenhausen von den bayerischen Wittelsbachern erworben (Vorbesitzer: Herren von Brauneck), und in Jagstberg wurde ein bis zum Ende des Alten Reichs bestehendes würzburgisches Amt eingerichtet. Außerdem war Würzburg zeitweilig an der Kondominatsherrschaft über Künzelsau beteiligt. Um 1300 wurde der an der östlichen Kreisgrenze gelegene Ort Nitzenhausen deutschordisch. Der Orden richtete hier ein Amt ein, dem unter anderem die Orte Ailringen (nr. 718) und Eberbach zugehörten. Das einzige Kloster, das im Bearbeitungsgebiet ein kleines Territorium zu bilden vermochte und bis zum Ende des Alten Reichs seine Reichsunmittelbarkeit bewahren konnte, war Kloster Schöntal. Der Hauptbesitz konzentrierte sich um Schöntal, geringer Streubesitz reichte bis Weldingsfelden im Osten und bis Orendelsall im Süden.

Zu den mit Abstand bedeutendsten Territorialherren im Kreisgebiet entwickelten sich im Spätmittelalter die Herren von Hohenlohe, denen der heutige Landkreis seinen Namen verdankt17). Ihr ursprünglicher Herrschaftsschwerpunkt lag im Taubergrund. Mit einiger Wahrscheinlichkeit stammen sie von den Herren von Pfitzingen ab, die zumindest teilweise Rechtsnachfolger der letzten Taubergaugrafen waren18). Ab der Mitte des 12. Jahrhunderts benannten sie sich nach Weikersheim und nach der Burg Hohenloch (Gde. Hohlach, Lkr. Ansbach) zu. Ihren Aufstieg im 12. und 13. Jahrhundert verdankten sie ihrer Nähe zu den Staufern. Die ihnen übertragenen königlichen Rechte (königliche Lehen, Geleit, hohe Gerichtsbarkeit, Zollregale) wurden entscheidende Ausgangspunkte der Herrschaftsbildung. Innerhalb des Kreisgebiets besaßen die Hohenlohe zunächst zu [Druckseite 15] Beginn des 13. Jahrhunderts einzig Hollenbach im äußersten Nordosten. Mit dem Erwerb der Herrschaft Langenburg kamen um 1235 Eberbach und Falkenhof hinzu. Doch erst der Zugewinn der Vogtei über das Öhringer Stift sowie des regensburgischen Besitzes rund um den Ohrnwald im Jahr 1250 wies die Richtung zur künftigen Ausdehnung der hohenlohischen Herrschaft. Bei der Verlagerung der Interessen nach Südwesten spielte sicherlich auch eine gewichtige Rolle, daß einige Jahre zuvor umfangreicher Familienbesitz im Taubergrund in und um Mergentheim durch Schenkung an den Deutschen Orden übergegangen und somit für die Familie verlorengegangen war.

Aus ehemaligem Besitz der Herren von Krautheim erwarben die Hohenlohe noch im 13. Jahrhundert Ingelfingen und Belsenberg sowie die Vogtei über Kloster Gnadental. Im 14. Jahrhundert wurden schrittweise hinzugewonnen: Neuenstein (um 1300) von den Herren von Neuenstein, Niedernhall (1317/23) von den Grafen von Flügelau und den Grafen von Eberstein, dann in den 1320er und 1330er Jahren das Dürner Erbe mit Forchtenberg und Kupferzell, Dörrenzimmern von den Grafen von Eberstein, Adolzfurt von den Herren von Wunnenstein, Sindringen von den Weinsbergern, Michelbach am Wald von den Herren von Gabelstein. Im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts folgten der Erwerb der Herrschaft Pfedelbach von den Herren von Adelsheim (als Erben der ausgestorbenen Herren von Pfedelbach) und des Komburger Besitzes um Künzelsau, über den die Hohenlohe schon seit 1333 die Schirmherrschaft innehatten.

Zwar scheiterte der Versuch, das Erbe der 1450 ausgestorbenen Grafen von Ziegenhain und Nidda anzutreten, an der übermächtigen Konkurrenz des Landgrafen von Hessen, doch sprang für das Haus Hohenlohe als Ergebnis der Auseinandersetzungen letztlich immerhin der Aufstieg in den Grafenstand heraus19). Für die Konsolidierung der durch wiederholte Teilungen immer wieder geschwächten Herrschaft war die Erbeinung von 1511 von großer Bedeutung, die einen unveräußerlichen Fideikommiß des Gesamthauses festlegte und ein Seniorat für die gemeinsame Verwaltung der Aktivlehen bestimmte20). Öhringen war fortan bis 1782 gemeinsamer Besitz des Gesamthauses. Weitere Teilungen konnte die Erbeinung freilich nicht verhindern. 1553/55 kam es nach zwischenzeitlicher Vereinigung des Gesamtbesitzes unter dem Grafen Georg I. zur dauerhaften Spaltung des Hauses in die beiden Hauptlinien Neuenstein und Waldenburg, die sich beide in der Folgezeit weiter verzweigten, was zur Gründung einer Vielzahl von Residenzen führte21). Zum Besitz der Neuensteiner Hauptlinie gehörten innerhalb des Kreisgebiets die Ämter Forchtenberg, Ingelfingen, Künzelsau, Neuenstein, Ohrnberg und Teile der Ämter Weikersheim (Main-Tauber-Kreis) und Döttingen (Lkr. Schwäbisch Hall). Der Waldenburger Hauptlinie fielen hier die Ämter Adolzfurt, Kupferzell, Pfedelbach, Sindringen und Waldenburg zu. Angesichts der Dominanz des Hauses Hohenlohe im Bearbeitungsgebiet überrascht es nicht, daß hohenlohische Räte, Amtleute, Keller, Schultheißen und sonstige Diener im hier dokumentierten Inschriftenbestand sehr zahlreich und vielfältig vertreten sind.

Recht zahlreich war im Kreisgebiet auch stets der Niederadel präsent. Die beiden einzigen Familien jedoch, denen es gelang, eine für den hier interessierenden Bearbeitungszeitraum dauerhafte Herrschaft zu errichten, waren die Herren von Stetten und die von Berlichingen. Die von Stetten konnten um ihren hoch über dem Kochertal gelegenen Stammsitz und um Buchenbach ein zwar winziges, aber weitgehend geschlossenes Territorium bilden, und sie waren außerdem an dem Ganerbiat Künzelsau beteiligt. Nach Ausweis der inschriftlichen Überlieferung wurden im 15. Jahrhundert zahlreiche Familienangehörige in der Künzelsauer Johanneskirche bestattet. Die der Ministerialität der Herren von Krautheim entstammenden von Berlichingen hatten wesentlich umfangreicheren, aber auch erheblich weiter gestreuten Besitz, zu dem im Kreisgebiet unter anderem Neunstetten, Möglingen und Schloß Rossach und – bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts – Dörzbach und Laibach gehörten. Die Ortsherrschaft über ihren Stammsitz Berlichingen mußten sie sich mit dem Kloster Schöntal teilen. Das Kloster diente dem Geschlecht bis in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts als Grablege.

Weitere einheimische Niederadelsgeschlechter, die in Inschriften des Hohenlohekreises faßbar werden, sind die mit den von Berlichingen stamm- und wappenverwandten von Clepsheim und von Aschhausen, ferner die von Euerhausen, die von Dörzbach und die von Neuenstein. Von den auswärtigen Familien, die durch Kauf oder Erbschaft im Kreisgebiet zu Besitz kamen, sind besonders [Druckseite 16] die aus Mittelfranken stammenden von Eyb zu nennen, die zu Beginn des 17. Jahrhunderts durch Kauf Schloß und Ort Dörzbach von den von Berlichingen erwarben. Weiters ging 1615 das Rittergut Laibach an den aus Bayern stammenden mainzischen Amtmann Erhard von Muggenthal über (nr. 668) und verblieb im Besitz der Familie bis 1775.

Schließlich sei noch erwähnt, daß die Reichsstadt Schwäbisch Hall, deren Territorium bis an die Ostgrenze des Kreisgebiets heranreichte, von 1493 bis 1599 an der Ganerbschaft Künzelsau beteiligt war (mit Sitz eines eigenen, von einem Ratsherrn verwalteten Amts), ansonsten in der Region aber keinen Einfluß gewinnen konnte.

Die Ereignisse des Bauernkriegs, von dem im Kreisgebiet sowohl Besitzungen der geistlichen und weltlichen Landesherren als auch klösterlicher und ritteradliger Herrschaften betroffen waren22), haben keinen nachweisbaren inschriftlichen Niederschlag gefunden. Die Reformation fand zu unterschiedlicher Zeit in den einzelnen Herrschaftsgebieten des Kreises Einzug. Den Anfang machte Herzog Ulrich von Württemberg mit der Einführung der Reformation in seinem Territorium 1534. Dies betraf im Kreisgebiet die Pfarreien im Amt Weinsberg samt den dem Kloster Lichtenstern unterstehenden Orten Dimbach und Waldbach. Letztere gehörten nach Aufhebung des Klosters 1554 zum nunmehrigen Klosteramt Lichtenstern. In der Grafschaft Hohenlohe wirkte Kaspar Huberinus seit 1544 als erster von den Grafen berufener evangelischer Prädikant an der Öhringer Stiftskirche (nr. 276)23). Die endgültige Einführung der Reformation lutherischer Prägung geschah allerdings erst 1556 nach dem Augsburger Religionsfrieden. 1578 wurde eine für die gesamte Grafschaft verbindliche, 1579 und 1582 ergänzte hohenlohische Kirchenordnung erlassen24). Das Öhringer Stift wurde 1556 aufgehoben, und die Einkünfte dienten seither zur Besoldung der Geistlichen und zur Finanzierung der Lateinschule. Auch Kloster Goldbach wurde aufgehoben.

Um die Mitte des 16. Jahrhunderts reformierten auch die von Berlichingen und die von Stetten ihre Herrschaften, so daß 1556 die Reformation in sämtlichen weltlichen Territorien des Kreisgebiets durchgeführt war. Der Alte Glaube hielt sich nur in den geistlichen Territorien des Erzbischofs von Mainz, des Bischofs von Würzburg, des Deutschen Ordens und des Klosters Schöntal. Letzteres konnte auch die Reformation im Kondominatsort Berlichingen verhindern (vgl. nr. 797), während Kurmainz diesbezüglich im Kondominat Niedernhall gegen Hohenlohe ebenso erfolglos blieb wie im Ganerbiat Künzelsau gegen Hohenlohe, die von Stetten und die Reichsstadt Schwäbisch Hall. Zahlreiche Untertanen der geistlichen Herrschaften sympathisierten mit der lutherischen Lehre. Eine energische Gegenreformation setzte allerdings erst im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts ein, angeführt von dem Würzburger Bischof Julius Echter von Mespelbrunn (1573–1617). Das Ingelfinger Ruralkapitel wurde 1591 nach Krautheim verlegt. Als neue katholische Pfarrei wurde von Kloster Schöntal 1598 Gommersdorf errichtet (nr. 467). Im mainzischen Nagelsberg entstand 1607 eine neue Kirche, die zunächst als Filial der von Würzburg rekatholisierten Pfarrei Amrichshausen (nrr. 652, 663) unterstellt und einige Jahre später selbständige Pfarrkirche wurde.

Vom Dreißigjährigen Krieg25) war das Kreisgebiet in den ersten Jahren noch wenig betroffen. Dies drückt sich nicht zuletzt in der weiterhin ungebrochen großen Zahl von Inschriften aus. Erst nach der Schlacht von Nördlingen 1634 wurde die Region Schauplatz ständiger Truppendurchzüge und Einquartierungen. Etliche Inschriften legen davon Zeugnis ab, so eine Reihe von Grabinschriften für Militärs, für einen von Soldaten ermordeten Öhringer Bürgermeister (nr. 834) und die Altarstiftungsinschrift eines kurbayerischen Unteroffiziers in Dörzbach (nr. 806). Kloster Schöntal war 1631 von König Gustav Adolf von Schweden dem Grafen Kraft von Hohenlohe-Neuenstein unterstellt worden, wurde aber 1634 restituiert.

Bis zum Ende des Alten Reichs gab es im Kreisgebiet keine nennenswerten territorialen Veränderungen, sieht man von Besitzwechseln in den ritterschaftlichen Herrschaften Laibach und Meßbach ab. Ein einschneidendes Ereignis war aber die Rückkehr der Waldenburger Hauptlinie des Hauses Hohenlohe zum katholischen Glauben im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts. Rekatholisierungsversuche [Druckseite 17] versuche in den vormals protestantischen Gebieten führten vielfach zu Konflikten, die im sogenannten Kalenderstreit (1744–50) gipfelten. Eine Rangerhöhung erfuhr das gräfliche Haus, indem zuerst 1744 die Waldenburger und 1764 auch die Neuensteiner Linie in den Fürstenstand erhoben wurde.

Im Zuge der Napoleonischen Kriege kam es schließlich zur Neuordnung des gesamten Kreisgebiets. Als Ergebnis des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 fiel Kloster Schöntal an Württemberg (Oberamt Schöntal)26), und das kurmainzische Amt Krautheim kam als Entschädigungsmasse für linksrheinischen Gebietsverlust an den Altgrafen (seit 1804 Fürsten) von Salm-Reifferscheid. Die restlichen mainzischen sowie die würzburgischen Gebiete (Nagelsberg, Jagstberg, Anteile an Künzelsau) erhielt das Haus Hohenlohe. Das deutschordische Nitzenhausen fiel 1805 ebenso wie alle ritterschaftlichen Herrschaften an Württemberg. Die entscheidende Umgestaltung erfuhr das Gebiet dann 1806 mit der Mediatisierung der hohenlohischen Fürstentümer und des Fürstentums Salm. Der nördlich der Jagst gelegene Hauptteil des ehemaligen Amts Krautheim wurde Teil des Großherzogtums Baden (endgültige Eingliederung 1838), während Altkrautheim dem nunmehrigen Königreich Württemberg eingegliedert wurde (endgültige Abtretung 1826), ebenso wie das gesamte bislang hohenlohische Territorium27). Neben dem bereits bestehenden altwürttembergischen Oberamt Weinsberg wurden die neuen württembergischen Oberämter Öhringen und Künzelsau eingerichtet (1809/11), die bis auf geringfügige Grenzverschiebungen bis 1926 unverändert blieben, als das Oberamt Weinsberg aufgelöst und seine Osthälfte dem Oberamt Öhringen angegliedert wurde. 1938 wurden die beiden Oberämter durch die Landkreise Künzelsau und Öhringen abgelöst, wobei sich ihr Zuschnitt nur unwesentlich an ihren Ostgrenzen veränderte durch Abtretung von Gemeinden an die Landkreise Crailsheim und Schwäbisch Hall.

Der 1806 badisch gewordene Teil des heutigen Kreisgebiets gehörte zunächst zum Bezirksamt Boxberg, ab 1826 zum neu gegründeten Bezirksamt Krautheim. 1857 wurden beide Ämter zusammengelegt, später vorübergehend mit dem Bezirksamt Tauberbischofsheim vereinigt und 1924 aufgelöst. Das Gebiet gehörte seither erst zum Bezirksamt Adelsheim, ab 1936 zum Bezirksamt (seit 1939 Landkreis) Buchen. Im Zuge der badenwürttembergischen Gebiets- und Verwaltungsreform entstand endlich 1973 der neugebildete Hohenlohekreis durch Zusammenschluß der Landkreise Öhringen und Künzelsau und unter Einbeziehung des südöstlichen Zipfels des Landkreises Buchen.

2.1 Beschreibung und Geschichte der wichtigsten Inschriftenstandorte

Die inschriftliche Überlieferung im Kreisgebiet beginnt erst in der Mitte des 13. Jahrhunderts, und der mittelalterliche Bestand ist insgesamt nicht sehr umfangreich. So ließen sich an vor 1500 entstandenen Inschriften nur knapp 140 ermitteln. Deutlich zahlreicher werden die Inskriptionen dann in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts (ca. 130), den eindeutigen Schwerpunkt des vorliegenden Bandes bilden aber die Inschriften der zweiten Hälfte des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Bei der geringen Fläche des Hohenlohekreises (777 km2) überrascht die mit deutlich über 900 enorm hohe Gesamtzahl der dokumentierten Inschriften. Sie wurden im Katalog in 906 Artikeln ediert, ihre Zahl ist aber höher, da mitunter mehrere Inschriften in Sammelnummern zusammengefaßt wurden, so etwa die zu unterschiedlichen Zeiten angebrachten Kritzelinschriften in Kloster Schöntal (nr. 263), in der Öhringer Stiftskirche (nrr. 265, 410) und in der Forchtenberger Friedhofskapelle (nr. 266).

350 der hier edierten Inschriften sind Erstveröffentlichungen (38,6%). Nimmt man die hundert Inschriftenträger hinzu, deren Inschriften bislang nur teilweise ediert waren, steigt die Quote der Ersteditionen auf beachtliche 50 Prozent. Dies liegt weniger an einer besonders reichen handschriftlichen Kopialüberlieferung als vielmehr an der Tatsache, daß der noch erhaltene Inschriftenbestand vornehmlich der südlichen Kreishälfte, für die kein Kunstdenkmälerinventar vorliegt, bislang nur ganz unzureichend dokumentiert war. Dies gilt vor allem für die Grabinschriften in der Öhringer Friedhofskapelle, im Kreuzgang der Öhringer Stiftskirche sowie in den Pfarrkirchen und Friedhöfen in Neuenstein, Niedernhall, Pfedelbach und Waldenburg. Eine erstmalige Edition erfahren im vorliegenden Band auch die 106 Inschriften auf dem gläsernen Willkommhumpen aus Schloß Hermersberg, [Druckseite 18] die eine besonders wertvolle prosopographische Quelle des späten 16. Jahrhunderts darstellen (nr. 394).

Der zahlenmäßig mit Abstand bedeutendste Inschriftenstandort im Kreisgebiet ist Öhringen mit 198 größtenteils noch erhaltenen Inschriften, von denen 83 auf die Friedhofskapelle und 79 auf die ehemalige Stiftskirche und die zum Stift gehörenden Gebäude entfallen. Von den insgesamt 95 Inschriften des Klosters Schöntal ist etwas weniger als ein Viertel nur mehr abschriftlich überliefert. Es folgen die hohenlohischen Residenzstädte Neuenstein (einschließlich Hohenlohe-Museum) und Waldenburg mit 76 bzw. 59 sowie Künzelsau mit 61 Inskriptionen. Deutlich kleiner sind die Bestände in den Städten Niedernhall (38, ohne Hermersberg), Krautheim (33, dazu 12 Inschriften in Altkrautheim), Ingelfingen (25) und Forchtenberg (23). Pfedelbach, das erst spät innerhalb des Bearbeitungszeitraums Residenz wurde, hat mit 18 Inschriften etwa ebenso viele aufzuweisen wie die inschriftenreichsten Ritterschaftsorte Kocherstetten (19), Neunstetten (17) und Dörzbach (15). Aus dem Bereich des ehemaligen Amts Weinsberg kann einzig Waldbach (15) mit einer größeren Zahl an Inschriften aufwarten. In einer ähnlichen Größenordnung bewegen sich nur noch die Bestände in den hohenlohischen Amtsorten Sindringen und Untersteinbach (je 12), alle übrigen Ortschaften besitzen weniger als zehn Inschriften.

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die bedeutendsten Inschriftenstandorte gegeben. Damit soll eine erste Orientierung geboten werden und sollen die Inschriften im Zusammenhang in ihren lokalen Kontext eingeordnet werden. Die wichtigsten geschichtlichen Daten der hier nicht berücksichtigten Standorte finden sich in der Regel in den Kommentaren des Inschriftenkatalogs.

Öhringen, ev. Stadtkirche (ehem. Stiftskirche) und Friedhofskapelle St. Anna

Die Öhringer Pfarrkirche St. Peter und Paul28) wird erstmals in dem auf 1037 datierten, in seiner auf uns gekommenen Form aber erst gegen Ende des 11. Jahrhunderts entstandenen Öhringer Stiftungsbrief genannt29). Der Urkunde zufolge war die Kirche von den – vermutlich drei aufeinanderfolgenden Generationen angehörenden – Grafen Siegfried, Eberhard und Hermann reich mit Gütern und Rechten ausgestattet worden. Die mit den Grafen verwandte Adelheid von Metz, Mutter König Konrads II., betrieb danach die Umwandlung der Pfarrkirche in ein weltliches Chorherrenstift und ließ diese Stiftung 1037 von Bischof Gebhard von Regensburg, ihrem Sohn aus zweiter Ehe, bestätigen. Beide dotierten die Kirche mit weiteren Gütern aus ihrem Besitz. Sie wurde dem Regensburger Hochstift übertragen, und mit der Vogtei über das Stift wurden die Grafen von Komburg betraut.

Das Kapitel rekrutierte sich aus dem Niederadel der näheren Umgebung, im Spätmittelalter auch aus dem Öhringer Patriziat. Die Chorherren wohnten in eigenen Kurien, die um die nunmehrige Stiftskirche angelegt wurden (vgl. nr. 285). Der an der Spitze des Kapitels stehende Propst hatte seinen Hof („Probsthof“) abseits vom Stiftsbezirk im Nordwesten der Stadt. Er war nur selten präsent, so daß die Geschäftsführung von dem Dekan wahrgenommen wurde (nr. 158). Die Stiftskirche blieb weiterhin Pfarrkirche mit einem umfangreichen, weit nach Osten reichenden Sprengel, der seelsorgerisch vom Stift betreut werden mußte. Die Pastoration der Stadt Öhringen oblag einem eigenen Pfarrer, das übrige Gebiet wurde von Vikaren und Frühmessern versehen. Zum zusätzlichen Unterhalt der Chorherren über ihre Pfründen hinaus errichteten das Stift und die Grafen von Hohenlohe, die seit der Mitte des 13. Jahrhunderts die Stiftsvogtei innehatten, 1371 eine sehr großzügig bemessene Brotstiftung („Gemeines Brot“).

Über Größe und Aussehen der ursprünglichen Pfarrkirche, in der die drei Öhringer Grafen bestattet waren (vgl. nrr. 75, 140), ist nichts bekannt. Die romanische Stiftskirche des 11. Jahrhunderts war, sofern eine Miniatur im Obleybuch des Stifts aus dem 15. Jahrhundert dies richtig wiedergibt, eine einschiffige Basilika mit Querhaus, zwei Westtürmen und einem rechteckigen Chor (mit Rundapsis?). Unter dem Chor befand sich eine Krypta, in der die Stifterin Adelheid beigesetzt war. Wohl im 12. Jahrhundert erhielt der Chor einen Polygonalschluß. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts wurden umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt. Von zwei geplanten Chorseitentürmen wurde nur der südliche (der heutige Läutturm) ausgeführt, seine unteren Geschosse sind erhalten. Zwischen den Westtürmen entstand eine – ebenfalls erhaltene – Vorhalle (Untergeschoß des heutigen Blasturms).

[Druckseite 19]

Die Gebeine der Adelheid wurden 1241 in einen an gleicher Stelle in der Krypta errichteten neuen Sarkophag umgebettet (nr. 1). Er ist das Werk einer auch am Bamberger Dom tätigen Bildhauergruppe. Die drei ältesten erhaltenen Kirchenglocken wurden in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts gegossen (nrr. 36, 38, 41).

In der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden Ablässe zur Finanzierung eines Neubaus der Stiftskirche ausgeschrieben. Begonnen wurde 1453 mit dem Ausbau der Krypta als dreischiffige Hallenkrypta. Ihre drei Altäre konnten 1457 geweiht werden. Zu einem der Altäre stiftete Chorherr Gemminger einen Kelch (nr. 64). Gleichzeitig mit der Fertigstellung der Krypta wurde der Bau des Hochchors in Angriff genommen, zu dem 1454 der Grundstein gelegt wurde (nr. 60) und der 1467 mit der Weihe des Hochaltars vermutlich vollendet war. Zwei Schlußsteine des Sternrippengewölbes tragen Inschriften (nr. 70). Teile der Chorverglasung sind erhalten (nr. 66). Aus der Bauzeit des Chors stammt ein Sarkophag als Sammelbestattung für während der Bauarbeiten aufgefundene Gebeine (nr. 75). Vermutlich als Wandmalereien waren Wappen und Memorialinschriften für verstorbene Angehörige des Hauses Hohenlohe oben im Chor angebracht (nr. 106).

3. Die nicht-originale Überlieferung der Inschriften

Von den in 906 Katalognummern zusammengefaßten Inschriften des vorliegenden Bandes sind 733 erhalten, während von 159 Inschriften nur mehr Abschriften oder Abbildungen vorliegen. Die Inschriften der restlichen 14 Artikel sind nur zum Teil erhalten, teils kopial überliefert. Der Anteil der Kopialüberlieferung ist damit mit rund 18 Prozent im Vergleich zu anderen bislang edierten Inschriftenbeständen im nördlichen Baden-Württemberg relativ gering. Dies ist vorwiegend darauf zurückzuführen, daß mit Ausnahme des Klosters Schöntal für keinen Inschriftenstandort des Kreisgebiets frühe Inschriftensammlungen existieren.

Insgesamt ist die Kopialüberlieferung von Inschriften des Kreisgebiets sehr disparat und setzt – soweit bekannt – erst im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts ein. Von Karl Baier, Präzeptor der ersten Klasse der Öhringer Lateinschule, stammt eine 1579 verfaßte, 15 Seiten umfassende Beschreibung der Öhringer Stiftskirche „Monumenta vnd fürnehmbste Antiquiteten der Stifftkirch zu Oringeuw“ (HZAN GA 10 Schubl. 2 Nr. 81). Baier teilt die – durchweg erhaltenen – Inschriften der drei Stiftersarkophage und der Grabplatten der Grafen von Hohenlohe (bis 1570) mit unter Angabe der Standorte. Darüber hinaus zitiert er die Grundsteinlegungsinschrift von 1454 (nr. 60) und die Inschrift an einem der Gewölbeschlußsteine (nr. 70.A). Die Wiedergabe des Wortlauts ist mitunter ungenau. Besonderen Wert gewinnt die Beschreibung durch die unikale Überlieferung der oben am Chor angebrachten Memorialinschriften für elf Herren von Hohenlohe (nr. 106) sowie einer Inschrift des Würzburger Bischofs von Bibra im Chorgewölbe (nr. 174).

[Druckseite 30]

Etwa gleichzeitig oder wenig später sind die Aufzeichnungen des herzoglich württembergischen Leibarztes und Archivars Oswald Gabelkover (1539–1616) entstanden. In seinen genealogischen Kollektaneen (HStAS J1 Nr. 48g I–IV) sind die Öhringer Grabinschriften der Grafen von Hohenlohe in meist ungenauen und verkürzten Abschriften enthalten, deren Hauptzweck nicht die Wiedergabe des korrekten Wortlauts, sondern der genealogischen Informationen war30). Gabelkover bietet für das Bearbeitungsgebiet keine Inschriftentexte, die nicht erhalten oder anderweitig überliefert wären. Auf Gabelkovers reichen handschriftlichen Nachlaß stützen sich die von dem württembergischen Juristen und Historiker Johann Ulrich Pregizer (1647–1708) im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts verfaßten „Annales Hohenlohici“ (HZAN GA 45 10. Bü 185). Außer den Inschriften dreier Grabplatten der Grafen von Hohenlohe in Öhringen mit Angabe der Wappen werden dort lediglich die von Baier mitgeteilten Memorialinschriften im Chor der Stiftskirche (nr. 106) unvollständig und paraphrasierend wiedergegeben.

Noch aus dem ausgehenden 16. Jahrhundert oder aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts dürfte ein Doppelblatt stammen mit der anonymen „Designation deß edlen sehr allten unnd wolberühmbden Geschlechtß derer vonn Stetten, auch anderer mehr Adels Persohnen, so in der Pfarrkirchen zu St. Johanns allhie zu Cüntzelsau in Gott ruehen unndt begraben liegenn“ (HZAN GA 55 VII. Bü 181: Stetten). Verzeichnet sind darin Inschriften von insgesamt 29 größtenteils inzwischen verlorenen Grabmälern der Künzelsauer Johanneskirche, bei denen es sich überwiegend um Totenschilde („uffgehenckhte Schildt unnd Adenliche Wappen“) gehandelt haben dürfte. Die Sammlung ist in drei Gruppen nach Standorten (Langhaus, Chor, außerhalb der Kirche) unterteilt, und die Inschriftenwiedergabe erfolgt offensichtlich nach Autopsie. Darauf deuten im Text markierte unleserliche Fehlstellen hin. Die Texte umfassen nicht nur die Sterbevermerke, sondern auch die angefügten Fürbitten, so daß man von einer einigermaßen zuverlässigen, wenn auch nicht orthographisch getreuen Textwiedergabe ausgehen darf. Dies wird auch bestätigt durch einen Vergleich mit den wenigen noch erhaltenen Inschriften. Für 25 Inschriften stellt das Verzeichnis den einzigen Textzeugen dar.

Umfangreich ist die im 17. Jahrhundert in Kloster Schöntal einsetzende Geschichtsschreibung. In etlichen dieser Geschichtswerke, die sich fast durchweg auf den reichen Urkundenschatz des Klosters stützen, sind auch Inschriften verzeichnet. Den Anfang machte Pater Bartholomäus Kremer (1589–1661). Geboren in Amorbach, trat er 1604 ins Kloster Schöntal ein, legte 1606 die Profeß ab, erhielt 1614 die Priesterweihe, war ab 1615 Cantor und Bibliothekar und hatte danach zahlreiche weitere Ämter inne, bevor er 1650 Prior wurde. Ab 1656 Senior des Konvents, starb Kremer 1661 und wurde in der Heilbronner Klarissenkirche begraben31). In den Jahren 1630 bis 1651 entstand sein „Collectaneum“ (WLB Stuttgart HB XV 68), eine in deutscher Sprache abgefaßte Sammlung von Urkunden und Notizen zur Klostergeschichte, deren Hauptteil chronologisch geordnet ist. Zu urkundlich genannten Personen, die in Schöntal bestattet sind, werden deren Grabinschriften – insgesamt 28, davon die meisten erhalten – zitiert; der Standort der Grabmäler ist nur selten bezeichnet. Autopsie wird man bei den meisten Inschriften wohl voraussetzen dürfen, auch wenn sich Kremer gelegentlich auf ältere Handschriften – so auf eine des Abts Erhard (Öser) – beruft. Die Textwiedergabe ist im allgemeinen recht zuverlässig. Für die Inschrift einer Berlichingen-Grabplatte (nr. 120) ist die Handschrift der einzige Textzeuge.

Das Hauptwerk Kremers ist sein 1653 fertiggestelltes, 1496 Seiten umfassendes „Chronicon imperialis et exempti monasterii beatae Mariae virginis de Schoenthal“ (WLB Stuttgart Cod. hist. F 422), das die Klostergeschichte bis zum Jahr 1446 zum Gegenstand hat. In das in lateinischer Sprache verfaßte Werk sind nur ganz vereinzelt insgesamt sechs Inschriftentexte von Grabmälern eingestreut, die zudem allesamt entweder erhalten oder auch anderweitig tradiert sind. Allerdings bietet die Handschrift die einzige, wohl auf Autopsie beruhende Textüberlieferung der ältesten Bauinschrift des Klosters (nr. 20). Kremer führte seine Chronik in einer „Continuatio Chronici Schönthalensis“ (StAL B 503 II Bü 1) bis zum Jahr 1645 fort, die jedoch keine Inschriften aus Schöntal mehr enthält. Beide Teile der Chronik wurden später von Abt Benedikt Knittel in einer Handschrift zusammengefaßt und mit Nachträgen bis 1660 versehen (StAL B 503 II Bü 7). Die Schöntaler Grabinschriften aus dem älteren Chronikteil fehlen hier. Dafür bietet das Manuskript – neben einigen Grabinschriften aus Ortschaften außerhalb des Bearbeitungsgebiets – als einzige zumindest teilweise den Text einer Ablaßtafel aus der Wallfahrtskapelle in Neusaß (nr. 267).

[Druckseite 31]

Hinsichtlich der Inschriftenüberlieferung bei weitem ergiebiger als Kremers Werke ist das in den Jahren 1661 bis 1664 von Pater Angelus Hebenstreit verfaßte „Chronicon Abbatum Monasterii Speciosae Vallis“ (StAL B 503 II Bü 10). Hebenstreit, 1626 in Hainstadt bei Buchen geboren, legte 1642 seine Profeß in Schöntal ab, studierte bis 1649 in Würzburg und Mainz und erhielt anschließend die Priesterweihe. 1653 wurde er Prior, 1662 Bursar und 1665 Propst in Mergentheim, wo er 1669 starb und in der Dominikanerkirche beigesetzt wurde32). Das 610 Seiten umfassende, in lateinischer Sprache verfaßte Chronicon reicht zwar nur bis ins erste Drittel des 13. Jahrhunderts, doch enthält es auf zehn Seiten eine Beschreibung der Klosterkirche und des Kreuzgangs mit überwiegend nach Standorten geordneter, reihenweiser Aufzählung sämtlicher Grabmäler auch aus späterer Zeit in Kirche, Kreuzgang und Kapitelsaal und mit Wiedergabe der jeweiligen Inschriften. Für die Aufführung der Abtsgrabplatten in Kapitelsaal und Kirche wählte Hebenstreit eine chronologische Abfolge. Auch wenn vielfach der Wortlaut – vor allem bei der Datumsangabe – etwas ungenau und mit zum Teil erheblichen orthographischen Abweichungen wiedergegeben ist, weisen doch zahlreiche Bemerkungen über unleserliche Textpassagen, über den schlechten Zustand des Steins oder über abgebildete Wappen sowie einige paläographisch nachvollziehbare Verlesungen eindeutig darauf hin, daß Hebenstreit die Inschriften nach Augenschein aufgenommen hat. Römische Zahlzeichen transkribiert er durchweg in arabischen Zahlen. Insgesamt zitiert Hebenstreit 53 Inschriften, von denen ein Großteil noch erhalten ist. Für die fragmentarische Inschrift einer Grabplatte (nr. 31) ist er der einzige Gewährsmann, für weitere verlorene Inschriften bietet er die zuverlässigste Überlieferung.

Nur zwei – auch anderweitig überlieferte – Inschriften (nrr. 9, 89) enthalten die von Abt Franziskus Kraft 1670 verfaßten, bis 1350 reichenden „Abbatiae Novesianae vulgo Speciosae Vallis … Annales“ (StAL B 503 II Bü 14).

Wesentlich reichhaltiger ist die gewissermaßen als offizielle Klostergeschichte entstandene und 1698 dem Abt Knittel in einer üppig ausgestatteten Handschrift überreichte „Descriptio monasterii Speciosae Vallis“ aus der Feder der Patres Joseph Müller aus Gerolzhofen und Richalm Stöcklein aus Krautheim, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung ihres Werks Prior und Subprior des Schöntaler Konvents waren. Bei dem Werk (WLB Stuttgart Cod. Don. 600) handelt es sich um eine lateinisch abgefaßte Chronik des Klosters und seiner Propsteien33). Auf den Blättern 19r–26v werden die Inschriften sämtlicher zu diesem Zeitpunkt noch vorhandener Grabmäler im Kloster, zumeist unter präziser Angabe des Standorts, mitgeteilt. Die Textwiedergabe ist freilich oft nur ungenau, in der Darbietung der Zahlzeichen aber zumeist näher am Original als in Hebenstreits Chronicon. Vielfach wurde wohl nicht nach Autopsie, sondern nach Kremers eingangs ausdrücklich als Quelle genannter Chronik und aus weiteren handschriftlichen Vorlagen zitiert. Gelegentlich werden den Inschriftentexten zeituntypische Elemente (Titel, Standesbezeichnungen, Epitheta) hinzugefügt. Der besondere Wert der Chronik von Müller und Stöcklein besteht darin, daß hier sieben bei Hebenstreit fehlende und auch anderweitig nicht tradierte Grabinschriften (nrr. 11, 88, 126.B, 195, 247, 248, 322) sowie die Gedenkinschrift von 1640 an der Westfassade der alten Klosterkirche (nr. 855) mitgeteilt werden34). Ohne eigenständigen Wert für die Überlieferung von Inschriften aus der Zeit vor 1650 sind die von Abt Benedikt Knittel (1683–1732) verfaßten Werke zur Klostergeschichte, darunter sein bis zum Jahr 1722 reichendes Hauptwerk „Ortus et Aetas exemptae Abbatiae de Speciosa Valle“ (StAL B 503 II Bü 19; Reinschrift: StAL B 503 II Bü 22).

Um die Mitte des 17. Jahrhunderts verfaßte der damalige gräflich hohenlohische gemeinsame Linienamtmann und vormalige Gegenschreiber und Schultheiß zu Öhringen Johann Balthasar Fleiner eine „Hohenlohische Chronik“, die von dem Lehensekretär Johann Lorenz Horn bis zum Jahr 1702 fortgesetzt wurde (WLB Stuttgart Cod. hist. F 691). Darin werden die Inschriften der Adelheidtumba und der beiden weiteren Öhringer Stiftersarkophage (nrr. 75, 140) mitgeteilt, für den älteren der beiden letzteren zudem – nach nicht näher bezeichneter Quelle – eine angeblich „inwendig“ angebrachte Versinschrift, für die die Handschrift die einzige Überlieferung darstellt. Darüber hinaus steuert die Chronik aus dem Kreisgebiet nur noch drei Grabinschriften der Herren von Hohenlohe in Schöntal und Neuenstein bei, wobei eine Schöntaler fälschlicherweise nach Gnadental lokalisiert wird (nr. 45). Die Textwiedergabe ist ungenau.

[Druckseite 32]

Nur gering ist der epigraphische Ertrag der hohenlohischen Historiographen Hansselmann und Herwig. Die historischen Interessen Christian Ernst Hansselmanns (1699–1775), hohenlohischen Hof-, Archiv- und Lehenrats, galten vorwiegend der römischen Geschichte und speziell der Limesforschung. Wir verdanken ihm aber auch eine 1732 verfaßte „Kurtze Historische Beschreibung der Öhringer Stiffts-Kirchen und derselben Monumenten“ (HZAN GA 10 Schubl. 2 Nr. 81), in der die Inschriften der Stiftersarkophage und der – durchweg noch erhaltenen – Grabplatten und Epitaphien der Grafen von Hohenlohe aufgeführt sind. Wiederum lediglich die Öhringer Stiftersarkophaginschriften und einige wenige Grabinschriften der Hohenlohe in Öhringen und Neuenstein fanden Aufnahme in die im späten 18. Jahrhundert entstandene „Biographische Genealogie des nunmehrigen Fürstlichen Hauses Hohenlohe von seinem Ursprunge an biß zur Haupt Landestheilung im Jahre 1555“ (HZAN GA 50 I. 1. Bü 6) von dem hohenlohischen Hofrat und Archivar zu Schillingsfürst Johann Justus Herwig (1742–1801).

Aus der Feder des hohenlohischen Rats und Stadtvogts zu Öhringen und vormaligen Amtskellers zu Rosenberg Johann Christoph Slevogt stammt eine 1778 zu Papier gebrachte Beschreibung der Stadt Öhringen (HZAN GA 55 IX. Bü 271)35), ein aus ungebundenen Faszikeln bestehendes, insgesamt 60 Blatt starkes Konvolut ohne Seitenzählung. Slevogt zitiert außer den Grabinschriften der Grafen von Hohenlohe und der Stiftersarkophaginschriften in der Stiftskirche eine Reihe von Inskriptionen an öffentlichen Gebäuden, an der Stadtbefestigung und an Brunnen. Für die Jahreszahl an einer Pforte in der Stadtmauer (nr. 292) ist Slevogt der einzige Gewährsmann.

Auf den Theologen Stephan Alexander Würdtwein (1722–1796), ab 1783 Weihbischof von Worms, geht eine Sammlung von Inschriften auf den Grabmälern der Kirchen und Klöster im Gebiet des Mainzer Erzstifts zurück. Das Mainzer Generalvikariat erließ 1765 einen Aufruf an sämtliche Kirchenvorsteher, die Inschriften in ihren Kirchen abzuzeichnen und nach Mainz einzuschicken. Aus dieser Sammlung stellte Würdtwein einen 394 Seiten starken Auszug her, wobei er allerdings seine Vorlagen nicht immer exakt kopierte36). In diesem sog. „Epitaphienbuch“ (HStA Wiesbaden 1098 II 57) sind drei Krautheimer Inschriften überliefert (nrr. 235, 391, 407). Für nr. 407 und für die Ergänzung von nr. 235 ist Würdtwein die einzige Quelle.

Johann Christian Wibel (1711–1772), ab 1749 hohenlohischer Hof- und Stadtprediger zu Langenburg, ist der Verfasser einer vierbändigen „Hohenlohischen Kyrchen- und Reformations-Historie”, die in den Jahren 1752–55 im Druck erschien37). Eingestreut in dieses Werk finden sich vereinzelt Bau- und Gedenkinschriften, vor allem aber Grabinschriften für Angehörige des Hauses Hohenlohe und für evangelische Pfarrer der Grafschaft. Besonders für letztere und insgesamt für elf Inschriften bietet Wibel die einzige Überlieferung. Seine Textwiedergabe ist im allgemeinen einigermaßen zuverlässig, soweit dies anhand noch erhaltener Inschriften überprüft werden kann, bisweilen ist der Wortlaut jedoch verkürzt. Wibels erste Pfarrstation war 1732 Kupferzell gewesen. Bereits hier ließ er sein historisches Interesse an Inschriften erkennen, indem er im Kupferzeller Kirchenbuch (ev. Pfarrarchiv Kupferzell) einige Inschriften von Grabmälern an der dortigen Kirche verzeichnete, die heute verloren sind.

Reichhaltig sind die historischen Aufzeichnungen und Materialsammlungen des hohenlohischen Domänendirektors zu Öhringen Joseph Albrecht (1803–1871). Albrecht stieg zwischen 1825 und 1854 vom Kanzlisten der Öhringer Domänenkanzlei bis zu deren Direktor auf und war ab 1840 zusätzlich Direktor des gemeinschaftlichen Archivs des Hauses Hohenlohe38). Der größte Teil von Albrechts Nachlaß, in den auch der Nachlaß seines Kirchberger Kollegen Wilhelm Hammer (1776–1845) eingereiht ist, befindet sich heute im Hohenlohe-Zentralarchiv (HZAN GA 55). Albrechts Interesse galt zunächst in erster Linie der Münzkunde. Im Zuge seiner historischen Forschungen berücksichtigte er aber auch stets die Inschriften, die er teils aus älteren Werken (u. a. Hansselmann, Herwig, Wibel) übernahm, vielfach indes nach Autopsie aufzeichnete. Albrechts undatiertes „Verzeichniß der Hochgräflichen Leichname welche sich in der Neuensteiner Gruft befinden“ (HZAN GA 55 II. 7. Bü 101) überliefert als einzige Quelle einen Teil der heute nicht mehr lesbaren Inschriften auf dem Sarg [Druckseite 33] Krafts VII. von Hohenlohe (nr. 856). Die sieben übrigen in dieser Schrift verzeichneten Inschriften gehören alle in die Zeit nach 1650.

Unergiebig ist ein undatiertes Faszikel über „Die Hohenlohischen Grabdenkmale in der Klosterkirche zu Schoenthal“ (HZAN GA 55 II. 7. Bü 102), das lediglich mehrfach eine ungenaue Abzeichnung der erhaltenen Wappengrabplatte Albrechts von Hohenlohe (nr. 89) mit Wiedergabe der Inschrift enthält. Zu Neuenstein enthält der Nachlaß Albrechts ein Doppelblatt mit detaillierten, zeichengetreuen Abschriften der Inschriften am Schloß sowie am Kammer- und Regierungskanzleigebäude (nr. 687, unikale Überlieferung), die 1826 durch den Buchhalter und Controleur Schuhmacher angefertigt wurden (HZAN GA 55 IX. Bü 264: Neuenstein). Im selben Konvolut befinden sich ferner die 1864 angefertigte Abschrift und die Reinschrift der Bauinschrift vom Oberen Torturm (nr. 709) sowie ein Doppelblatt mit einem „Verzeichniß verschiedener in allhiesiger Stadtkirche befindlicher Epytaphien“, welches allerdings nur die Inschriften zweier vor 1650 entstandener und zudem noch erhaltener Grabplatten bietet.

Ein Konvolut über die Stiftskirche Öhringen umfaßt neben einer „Aufnahme der Innschriften in der Hochfürstlichen Gruft …“ (sämtlich nach 1650) ein 14 Blatt umfassendes geheftetes Faszikel mit ganzseitigen Zeichnungen der Grabplatten der Grafen und Gräfinnen von Hohenlohe (HZAN GA 55 II. 7. Bü 103). Die Anordnung der Inschriften, nicht jedoch die Buchstabenformen, sind weitgehend richtig wiedergegeben, zudem nachträglich mit Korrekturen der Zeilenumbrüche und Angabe der Schriftarten („Lateinische Schrift“, „Altdeutsche Schrift“, „Neudeutsche Schrift“) versehen. Das Konvolut enthält zudem ein Doppelblatt mit Konzepten zu diesen Grabplattenzeichnungen, zum Teil mit Nachahmung einzelner Buchstabenformen, ferner einen Lageplan der Grabplatten mit genauen Maßangaben, ein Doppelblatt und zwei Einzelblätter mit Abzeichnungen aller auf den Grabplatten befindlicher Wappen sowie unter anderem mehrfache Wiedergaben – zum Teil mit Umzeichnungen – der Inschriften auf den Stiftertumben (nrr. 1, 75, 140). Auf einem Einzelblatt „Anordnung der Wappen auf dem Denkmal des Grafen Georg-Friedrich I. von Hohenlohe …“ sind die bei einer Restaurierung verwechselten Wappen entsprechend gekennzeichnet.

Ein weiteres umfangreiches Konvolut ungezählter Einzelblätter und Zettel enthält offensichtlich direkt vor Ort von Albrecht angefertigte Beschreibungen und Abschriften von zahlreichen Inschriften der Öhringer Stiftskirche (HZAN GA 55 IX. Bü 272), teilweise mit genauer Nachzeichnung der Schriftformen. Bei der Aufnahme zweier Glockeninschriften hatte sich Albrecht zuvor deren Text nach Wibel notiert, dann auf denselben Blättern im Turm seine eigene Abschrift nach Augenschein erstellt. Aus dem Material dieses Konvoluts läßt sich als einziger Quelle die Inschrift einer Stiftsherrengrabplatte (nr. 100) ergänzen, außerdem bietet sie die zuverlässigste Überlieferung der heute durch Übermalung zerstörten oder verfälschten Beischriften zu den Konsolfiguren an den Langhauspfeilern (nr. 123). Angesichts der fehlenden Lateinkenntnisse Albrechts war er besonders bemüht, die lateinischen Inschriftentexte möglichst genau wiederzugeben. Die breite Materialsammlung zur Öhringer Stiftskirche sollte einer verbesserten Neuauflage der 1837 im Druck erschienenen Schrift „Die Stiftskirche zu Oehringen“39) dienen, in der Albrecht bereits die meisten der damals noch existierenden Ausstattungs- und Grabinschriften ediert hatte. Nicht enthalten sind in diesem Werk allerdings sämtliche Inschriften der Grabplatten in Langhaus und Kreuzgang für Stiftsherren, Niederadelige und Bürger.

Zeitgenosse Albrechts war der Pfarrer und Volksschriftsteller Ottmar Friedrich Heinrich Schönhuth (1806–1864), der von 1837 bis 1842 Pfarrer in Dörzbach war40). 1846 veröffentlichte er die Schrift „Crautheim sammt Umgebungen“, in der er – freilich deutlich weniger als in vielen anderen seiner Werke – auch Inschriften zitiert. Die Wiedergabe ist zumeist, obwohl in der Regel auf eigener Anschauung basierend, recht ungenau. Immerhin bietet das Werk für zwei verlorene Inschriften in Krautheim und Gommersdorf die einzige Überlieferung (nrr. 255, 671). Ein Aufsatz Schönhuths über die Grabdenkmale der von Berlichingen im Kloster Schöntal41) besitzt keinen eigenständigen Wert, er beruht ganz auf Kremers Schöntaler Chronik.

Die vom königlichen topographischen Bureau in Stuttgart erarbeiteten amtlichen Beschreibungen der Oberämter Weinsberg (1861) und Öhringen (1865) berücksichtigen nur sehr wenige, außerdem [Druckseite 34] fast ausnahmslos noch erhaltene Inschriften. Die Weinsberger Oberamtsbeschreibung ist immerhin einziger Zeuge für eine – indes nicht im vollen Wortlaut tradierte – Schwabbacher Glockeninschrift (nr. 422). In ungleich größerem Umfang finden Inschriften aller Art in der 1883 erschienenen Beschreibung des Oberamts Künzelsau Berücksichtigung. Für insgesamt 23 Inskriptionen – vorwiegend Glockeninschriften, aber auch vereinzelte Bauinschriften – ist das Werk alleiniger Überlieferungsträger. Die Inschriften in Kloster Schöntal werden nicht nach Autopsie, sondern nach der Schöntaler Chronik von Müller und Stöcklein wiedergegeben42). Für zwei in der Oberamtsbeschreibung nur ungenau abgedruckte Inschriften läßt sich aus den zusätzlich durchgesehenen Vorarbeiten im Staatsarchiv Ludwigsburg (Abt. E 258 VI) der genaue Wortlaut ermitteln (nrr. 496, 642).

Eine ausführliche Wiedergabe der Inschriften der Öhringer Stiftskirche – allerdings wiederum ohne die Grabinschriften aus Langhaus und Kreuzgang – enthält die von dem vormaligen Rektor und hohenlohischen Hausarchivar Ernst Boger 1885 publizierte Monographie über die Stiftskirche zu Öhringen. Sämtliche dort aufgeführten Inschriften sind noch erhalten.

Eine systematische Zusammenstellung und auf eigenem Augenschein beruhende Wiedergabe der Inschriften der Berlichingen-Grabmäler, vorwiegend in Kloster Schöntal, bietet Friedrich Graf von Berlichingen-Rossach in seiner 1861 erschienenen Geschichte des Ritters Götz von Berlichingen. Eine Schöntaler Inschrift ist allein hier bezeugt (nr. 383), und eine nur fragmentarisch erhaltene Dörzbacher Grabinschrift (nr. 450) läßt sich nach dieser Überlieferung ergänzen.

Von sehr unterschiedlicher Qualität sind die Angaben zu den Glockeninschriften in den Glockenakten des Landeskirchlichen Archivs in Stuttgart. Gelegentlich wurde der Text nur nach den Oberamtsbeschreibungen zitiert, mitunter finden sich aber auch exakte Abzeichnungen mit Kennzeichnung der Worttrenner. Die Inschriften heute verlorener Glocken lassen sich in fünf Fällen (nrr. 132, 476, 548, 868, 896) ausschließlich aus den Glockenablieferungsakten von 1917 ermitteln, in einem weiteren Fall bieten die Akten den zuverlässigsten Text (nr. 552). Nur unbedeutend ist die epigraphische Ausbeute in den im Landeskirchlichen Archiv aufbewahrten Ortsakten und Pfarrbeschreibungen. Besonders wertvoll ist dagegen ein im ev. Pfarramt Eschental verwahrter, vermutlich 1917 angefertigter Papierabklatsch einer nicht anderweitig bezeugten Glockeninschrift des 13. Jahrhunderts (nr. 7).

Nur wenige und zudem meist noch erhaltene Inschriften fanden im Kunstdenkmälerinventar des Amtsbezirks Tauberbischofsheim (1898) Aufnahme, es teilt aber neben Berlichingen-Rossach als einziger Textzeuge die Inschrift einer Grabplatte in Neunstetten (nr. 843) mit. Wesentlich ausführlicher sind die Inschriften im 1962 erschienenen, von Georg Himmelheber erstellten Kunstdenkmälerinventar des ehem. Oberamts Künzelsau gewürdigt. Zahlreiche Inskriptionen werden im vollen Wortlaut und im allgemeinen zuverlässig wiedergegeben. Für eine mittlerweile verlorengegangene Inschrift (nr. 449) ist das Inventar der einzige Zeuge.

Für die Bauten der Stadt Öhringen liegt mit dem in fünf Teilbänden 1970 und 1991 erschienenen Werk von Eberhard Knoblauch43) eine ausführliche Arbeit vor, die zahlreiche Inschriften nach Autopsie wiedergibt. Drei inzwischen zerstörte Inskriptionen sind nur hier zitiert, eine davon nach einem – derzeit nicht auffindbaren – „Bauprotokollbuch“ im Stadtarchiv Öhringen (nrr. 454, 455, 632). Die übrige ortsgeschichtliche Literatur des Landkreises steuert nur wenig epigraphisches Material bei. So liefern zwei kurze Aufsätze von 1957 und 1961 über die Grabplatten im Kreuzgang der Öhringer Stiftskirche und über die Grabmäler auf dem Neuensteiner Friedhof44) nur unvollständige und fehlerhafte Abschriften.

Eine gedruckte systematische Inschriftensammlung und ‑ edition liegt bislang nur für den ehemaligen badischen Teil des Kreisgebiets vor mit dem 1964 im Rahmen des Deutschen Inschriftenwerks erschienenen, von Heinrich Köllenberger bearbeiteten Band der Inschriften der Landkreise Mosbach, Buchen und Miltenberg. Die Inschriftentexte werden dort nach den seinerzeit gültigen Editionsrichtlinien im vollen Wortlaut, aber ohne Auflösung der Abkürzungen geboten. Ein einzig in diesem Band dokumentierter Bildstock in Gommersdorf ist mittlerweile verschollen. Etliche Ergänzungen, Nachträge und Korrekturen zu dem genannten Inschriftenband enthält ein Aufsatz von Rudolf Vierengel von 197945), der sich wesentlich auf Publikationen des Krautheimer Lokalhistorikers und Genealogen Korvettenkapitän a. D. Oskar Leistikow († 1970) stützt. Leistikow hatte in zahlreichen Aufsätzen zur Krautheimer Geschichte46) viele Inschriften – vorwiegend Bau- und [Druckseite 35] Grabinschriften – mitgeteilt. Für drei Inschriften (nrr. 210, 453.II, 513) ist Leistikow der einzige Zeuge. Leistikows Nachlaß gelangte nach 1970 ins Stadtarchiv Krautheim, ein Konvolut zu einzelnen Krautheimer Inschriften ins Archiv der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Darin sind einige Fotos von inzwischen abgegangenen Inschriften aus Krautheim und Altkrautheim enthalten (nrr. 453.III, 458, 507).

Eine im allgemeinen sehr verläßliche Textwiedergabe der Glockeninschriften bietet der 1959 erschienene, Württemberg und Hohenzollern betreffende Band des Deutschen Glockenatlas. Darin sind jedoch nur die noch erhaltenen Inschriften verzeichnet. Für vier derzeit unzugängliche Glocken (nrr. 28, 148, 212, 264) bildeten die Texte des Glockenatlas die Grundlage der Edition im vorliegenden Band.

Schließlich sollen noch zwei maschinenschriftliche Arbeiten erwähnt werden, die mehr oder weniger umfangreiche systematische Inschriftensammlungen begrenzter Bestände enthalten. Es ist das Verdienst des ehemaligen Kreisarchivars des Hohenlohekreises Jürgen Rauser, diese und zahlreiche andere heimatgeschichtliche Arbeiten im Original oder in Fotokopie im Kreisarchiv gesammelt zu haben (KrAHK Manuskriptensammlung). An erster Stelle verdient Erwähnung die ausführliche und gründliche, 106 Seiten starke Dokumentation der Grabinschriften in der Öhringer Friedhofskapelle von Elisabeth Birkenstock (1951). Birkenstocks Lesungen sind zwar gelegentlich fehlerhaft, insgesamt aber doch weitgehend zuverlässig. Der große Wert der Arbeit, die auch die Inschriften der Grabmäler des 18. und 19. Jahrhunderts umfaßt, besteht zum einen darin, daß hier die Lage der Grabplatten vor der letzten Renovierung der Kapelle präzise festgehalten ist, zum andern in der Überlieferung einiger mittlerweile zerstörter Inschriften (nrr. 259, 321, 412, 542, 830). Eine vollständige Dokumentation der Inschriften liegt ferner vor für Kirche und Friedhof in Waldbach. Die 1960 zusammengestellte anonyme maschinenschriftliche Arbeit mit handschriftlichen Ergänzungen und Zeichnungen beinhaltet auf 13 Seiten die Inschriften aller Grabmäler, die Versinschrift von 1616 auf den Bau der Kirche sowie die Inskriptionen auf den kirchlichen Geräten. Die Inschrift einer heute teilweise verdeckten Grabplatte (nr. 367) ist einzig hier festgehalten.

In der Manuskriptensammlung des Kreisarchivs befindet sich ferner eine Reihe von Typoskripten des von 1902–1926 amtierenden Öhringer Dekans Konrad Maisch zu einzelnen Grabmälern der Öhringer Friedhofskapelle mit biographischgenealogischen Angaben zu den Verstorbenen. Maischs Amtsnachfolger Dekan Adolf Erdmann legte während seiner Amtszeit 1980–1996 eine im Dekanatamt Öhringen hinterlegte Diaserie wiederum zu zahlreichen Grabmälern der Friedhofskapelle an mit kurzen Kommentaren und – allerdings oft ungenauen – Transkriptionen der Inschriften. Für den Ingelfinger Friedhof und seine Grabmäler liegt eine ausführliche und mit Fotografien ausgestattete maschinenschriftliche Dokumentation von Altbürgermeister Heinrich Ehrmann vor, in der die Inschriften vollständig und im allgemeinen genau wiedergegeben sind. Es handelt sich dabei durchweg um noch erhaltene Inskriptionen.

Neben den bereits erwähnten Leistikowschen Fotos bieten schließlich auch einige zwischen 1963 und 1990 angefertigte Aufnahmen in der Fotokartei der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften die Möglichkeit, den Text von inzwischen durch Verwitterung oder durch fehlerhafte Restaurierung beschädigten Inschriften zu ergänzen (nrr. 110, 161, 218, 237, 369, 567, 712, 840), ebenso vereinzelte Fotos im Landesamt für Denkmalpflege in Esslingen (nrr. 169, 570) und im Stadtarchiv Künzelsau (nr. 495.I).

4. Die Inschriftenträger

4.1. Inschriften des Totengedenkens

Von den im vorliegenden Band erfaßten Inschriften machen die Inschriften des Totengedenkens – Sterbevermerke und Grabbezeugungen – mit einer Gesamtzahl von 423 fast die Hälfte (47%) aus. 356 der Inschriftenträger sind ganz oder zumindest teilweise erhalten. Die äußere Erscheinungsform dieser Grabmäler soll zunächst in den Blick genommen werden, Beobachtungen zum Formular schließen sich an.

4.1.1. Die äußere Gestaltung der Grabmäler

Das älteste inschriftlich bezeichnete Grabmal des Bearbeitungsgebiets ist der Adelheid-Sarkophag von 1241 in der Öhringer Stiftskirche (nr. 1). Das kastenförmige Stiftergrabmal ohne jeden figürlichen Schmuck trägt auf der Deckplatte zwei Inschriften: oben auf dem erhabenen Rahmen umlaufend den Sterbevermerk, auf den Seitenflächen umlaufend eine Translationsnotiz. Das Hochgrab als Grabmaltyp [Druckseite 36] für vornehme und hochgestellte Personen bleibt im Kreisgebiet auch in den folgenden Jahrhunderten in Gebrauch. Von dem Schöntaler Grabmal Albrechts von Hohenlohe von 1338 (nr. 11) ist nur mehr die Deckplatte vorhanden, sie zeigt den voll gerüsteten Ritter in hohem Relief als Liegefigur. Die nicht erhaltene Inschrift war vermutlich am schrägen Rand umlaufend eingehauen. Auch von dem 1414 geschaffenen Stiftergrabmal für Wolfram von Bebenburg (nr. 33) ist nur noch die figürliche Deckplatte erhalten, die den Verstorbenen in Konversenhabit als Liegefigur darstellt. Das Kirchenmodell in Händen kennzeichnet ihn als Stifter. Die Inschrift ist umlaufend eingehauen.

Einziger Schmuck eines Öhringer Sarkophags aus dem siebten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts (nr. 75), der als anonyme Sammelbestattung dient, sind die auf der Deckplatte in eingetieftem Feld zeilenweise in drei Schriftblöcken eingehauenen Grabbezeugungen. Wesentlich aufwendiger mit Wappenschmuck, Engels- und Ritterfigürchen am Unterbau versehen ist die Doppeltumba für Angehörige des Hauses Hohenlohe und für die Grafen Eberhard und Siegfried aus dem frühen 16. Jahrhundert (nr. 140). Die beiden Deckplatten sind freilich wiederum sehr schlicht und tragen lediglich jeweils zwischen Ritzlinien eine Umschrift, die sich im Binnenfeld fortsetzt. Für den Grafen Friedrich von Hohenlohe († 1590) wurde ein Tischgrabmal mit vollplastischer Liegefigur geschaffen (vgl. nr. 448), das allerdings keine Inschrift (mehr?) aufweist. Etwa 20 Jahre später entstand der kleine Sarkophag für einen jung verstorbenen Erbacher Grafen (nr. 635), ebenfalls mit Liegefigur auf der Deckplatte, umgeben von vier wappenhaltenden Putti. Die Inschriften sind hier auf zwei Kartuschen an den Längsseiten des Kastens angebracht. Eine monumentale Tumba für den Grafen Philipp von Hohenlohe und seine Frau Maria von Oranien wurde 1612 im Langhaus der Öhringer Stiftskirche aufgestellt. Das Grabmal mit lebensgroßen Liegefiguren des gräflichen Paares erhielt offenbar keine Grabinschrift, dafür waren fünf seitlich am Kasten angebrachte Schlachtenreliefs mit ausführlichen – allerdings nicht überlieferten – Bildbeischriften versehen47). Schließlich sind die 1641 geschaffenen Tischgrabmäler in der hohenlohischen Gruft der Neuensteiner Kirche zu nennen, unter denen die Särge des Grafen Kraft VII. und seiner Gemahlin Aufstellung fanden. Die Deckplatten tragen gegossene Metallauflagen mit Wappenschmuck und Schriftkartuschen (nrr. 857, 859).

Bei den ältesten erhaltenen inschriftlich bezeichneten Grabplatten48) im Kreisgebiet handelt es sich durchweg um Grabmäler des niederen Adels. Die früheste, in der Mitte des 13. Jahrhunderts entstandene (nr. 2) ist im oberen Viertel zeilenweise beschriftet, darunter ist ein großer Wappenschild in Flachrelief ausgehauen. Für eine verlorene Grabplatte aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts ist dann erstmals bezeugt, daß die Inschrift am Rand entlang umlaufend eingehauen war (nr. 9). Der Stein war ansonsten schmucklos. Die am Rand, meist zwischen zwei rahmenden Ritzlinien, umlaufende Inschrift bestimmt auch die Gestaltung der Grabplatten des 15. Jahrhunderts – die Serie der erhaltenen Platten setzt erst wieder 1422 ein (nr. 39) – und bleibt fortan bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts die Regel. Der niedere Adel bevorzugte die Darstellung des reliefierten Vollwappens im Feld, die Beschränkung auf den Schild allein bleibt die Ausnahme (nr. 63). Die um 1470–80 neu angefertigte Grabplatte für den 1338 verstorbenen Albrecht von Hohenlohe (nr. 89) zeigt mit den beiden im Feld übereinander angeordneten Wappenschilden des Verstorbenen und seiner Frau eine für das 15. Jahrhundert ungewöhnliche Gestaltung. Möglicherweise wurde dieses Schema von der ursprünglichen Grabplatte des 14. Jahrhunderts übernommen.

Figürliche Darstellungen der Verstorbenen finden sich – in Ritzzeichnung – erstmals 1434 auf der Doppelgrabplatte eines Ehepaars (nr. 45), danach ab 1488 – jetzt durchweg in Relief – ausschließlich auf Grabplatten für adelige Frauen (nrr. 102, 146, 236, 243). Heraldische Ahnenproben bleiben auf den Grabplatten des Niederadels im Kreisgebiet bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts bemerkenswert selten (Erstbeleg 1438: nr. 46).

Die Serie der noch vorhandenen Schöntaler Abtsgrabplatten beginnt erst 1465 (nr. 67). Zwei verschiedene Typen lassen sich unterscheiden: Im letzten Drittel des 15. und im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts herrscht der Typ vor, bei dem der Bildschmuck aus einem senkrecht gestellten Abtsstab besteht, der von einem aus dem linken oder rechten Rand hervorkommenden Arm gehalten wird (nrr. 71, 90, 91, 181, 196). Mitra und Wappenschild (Zisterzienserordenswappen oder persönliches Wappen des Abts) können hinzukommen. Der zweite Typ, der bereits im frühesten Beispiel von 1465 umgesetzt ist, zeigt die in Flachrelief ausgearbeitete Figur des Abts mit Mitra und Abtsstab. Dieser Typus wird ab 1535 vorherrschend und wird bis ins 17. Jahrhundert beibehalten. Die Beigabe eines oder zweier Wappenschilde wird zur Regel. Die übrigen mittelalterlichen Grabplatten für Kleriker bieten ein sehr uneinheitliches Bild. Die älteste erhaltene Grabplatte für einen Öhringer [Druckseite 37] Chorherrn von 1487 (nr. 100) trägt Metallauflagen: einen Schriftrahmen mit Sterbevermerk, vier Rundmedaillons in den Ecken mit Darstellung der Evangelistensymbole sowie im Feld einen Kelch als Symbol des Priesteramts und einen Wappenschild. Die späteren Chorherrengrabmäler sind – wie auch die der übrigen Priester – schlichte Wappengrabplatten mit Umschrift (nrr. 221, 251; 192, 227), die letzte aus der Mitte des 16. Jahrhunderts weist dann in der oberen Hälfte eine zeilenweise beschriftete Tafel auf, in der unteren ein großformatiges, von zwei Wappen flankiertes Christogramm, das zugleich als Nameninitialen des Verstorbenen gelesen werden kann (nr. 286).

Für die Grabplatten der Grafen von Hohenlohe, ihrer Frauen und ihrer hochadeligen Verwandtschaft bildete sich im 16. Jahrhundert ein einheitliches Schema heraus, das auf insgesamt zehn zwischen 1503 und 1570 entstandenen Grabmälern umgesetzt ist: Alle Platten sind mit Metallauflagen versehen, die aus einer Rahmenleiste mit Inschrift und aus einem zentralen, von vier Ahnenwappen umgebenen Vollwappen bestehen (nrr. 147, 154, 208, 270, 271, 279, 320, 325, 339, 340).

Die früheste Grabplatte für eine Bürgerliche datiert erst aus dem ausgehenden 15. Jahrhundert (nr. 116). Sie zeigt im Feld einen Wappenschild und darüber ein verschlungenes Schriftband mit lateinischem Gebet, während der deutschsprachige Sterbevermerk auf dem Rand umläuft. Die Umschrift zwischen Ritzlinien bestimmt die Gestaltung der Grabplatten von Bürgerlichen bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Das Mittelfeld kann leer bleiben (nrr. 177, 188) oder ein oder zwei Wappenschilde, einmal auch ein Handwerkszeichen (nr. 178), aufnehmen. Etwas aufwendiger ausstaffiert ist lediglich die Grabplatte des vermögenden Öhringer Buchhändlers und Verlegers Rynmann, bei der das Wappen als Vollwappen innerhalb eines Vierpasses ausgeführt und in Metall gegossen ist (nr. 214).

Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts wandelt sich das Bild der Grabplatten schlagartig grundlegend. Waren bislang die Platten mit Umschrift auf der Rahmenleiste und unterschiedlich gestaltetem Binnenfeld die ausnahmslose Regel, so dominieren seither Platten mit zeilenweise eingehauenen Inschriften. Zunächst sind die Inschriften zumeist in eigenen Schrifttafeln oder ‑ feldern untergebracht, die je nach Umfang der Texte ein Viertel bis drei Viertel des gesamten Raums einnehmen. Die übrige Fläche darüber oder darunter wird ganz überwiegend mit Wappendarstellungen gefüllt, die häufig in Rundbogenfelder oder in ovale Medaillons eingefügt sind. Zwar beschränken sich die Bürgerlichen nach wie vor meistens auf den Gebrauch bloßer Wappenschilde, doch kommen jetzt ab 1556 auch durchaus vermehrt Vollwappen vor. Bei Grabplatten des niederen Adels sind die Vollwappen mitunter, jedoch bis zum Ende des 16. Jahrhunderts weiterhin nur selten, von heraldischen Vierahnenproben umgeben (nrr. 322, 417, 507). Ohne Rahmung als freier Schriftblock eingehauene Inschriften, allein (nr. 344) oder kombiniert mit Wappen (nrr. 311, 321, 389, 412, 413, 419) begegnen vereinzelt ab 1564, bleiben aber die Ausnahme.

Figürliche Darstellungen finden sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts abgesehen von den Schöntaler Abtsgrabplatten nur dreimal: für eine Adelige im traditionellen Schema mit Vierahnenprobe und auf dem Rand umlaufender Inschrift (nr. 384), für einen Öhringer Bürgermeister in der für Grabplatten ungewöhnlichen Darstellung als nach linkshin kniender Beter (nr. 287, mit Sterbevermerk in einer Schrifttafel über dem Bildrelief und mit Gottesanrufung in einem Spruchband zu Häupten) sowie für drei früh verstorbene Kinder eines gräflich hohenlohischen Kanzleibeamten mit origineller Darstellung der drei betenden, in Hemdchen gekleideten Kleinkinder (nr. 300).

Das ausführlicher werdende Formular der Sterbevermerke (vgl. Kap. 4.1.2.) sowie zusätzliche Inschriften – vorweg als Trostsprüche und Leichtexte verwendete Bibelzitate, aber auch zum Teil sehr umfangreiche Grabgedichte – erfordern gegen Ende des 16. Jahrhunderts zunehmend die Verteilung der Schrift auf mehrere Schriftfelder. Entweder wurden zwei Schriftblöcke oder ‑ felder ober- und untehalb der zentralen Wappendarstellung plaziert oder man griff auf die am Rand umlaufende Umschrift zurück, was dann im 17. Jahrhundert fast zur Regel wurde: Zumeist setzte man den Sterbevermerk auf den Rahmen, während Bibelsprüche und Versinschriften im Feld untergebracht wurden, fast durchweg kombiniert mit heraldischem Schmuck. Ausschließlich mit Schrift versehene Grabplatten ohne jeden Bildschmuck bleiben selten (nrr. 457, 590, 641, 598?).

Die Grabplatten der regierenden Grafen von Hohenlohe und ihrer Frauen erhielten bis ins erste Viertel des 17. Jahrhunderts weiterhin gegossene Metallauflagen, und die Sterbevermerke wurden nach wie vor auf der Rahmenleiste umlaufend plaziert (nr. 613). Für Bibelsprüche wurden nun aber fast immer zusätzlich zu den Vollwappen und der Vierahnenprobe eine oder zwei Schrifttafeln im Binnenfeld angebracht (nrr. 448, 477, 502, 714). Die Grabplatten für Kinder des gräflichen Hauses erhielten hingegen keine Metallauflagen. Ihre weitgehend uniforme Gestaltung in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts sah einen zwischen Rahmenleisten umlaufenden Sterbevermerk vor sowie im Feld das elterliche Eheallianzwappen im Rundmedaillon und eine Schriftkartusche mit Bibelzitat (nrr. 727, 785, 787, 810, 888), umgekehrt konnte aber auch der Bibelspruch als Umschrift und der Sterbevermerk im Feld erscheinen (nr. 890). Einzig eine Grabplatte von 1620 mit Darstellung des auf [Druckseite 38] einem Kissen ruhenden Kleinkinds, umgeben von einer Vierahnenprobe und mit darunter angebrachter Kartusche mit Bibelzitat weicht von diesem Einheitsschema ab (nr. 702). Die letzte im Berichtszeitraum entstandene Grabplatte eines regierenden Grafen weist keine Metallauflagen mehr auf. Das heraldische Element ist erweitert zu einer Achtahnenprobe, und drei Putti bilden den weiteren Bildschmuck (nr. 882).

Die Grabplatten des ritterschaftlichen Adels zeigen in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts fast durchweg eine Vierahnenprobe49). Auf den Grabplatten der Bürgerlichen überwiegt dagegen die Schrift zuletzt ganz deutlich gegenüber dem heraldischen Zierat. Figürliche Darstellungen der Verstorbenen kommen hier ausschließlich bei Grabplatten für Kinder vor (nrr. 704, 752, 767, 832). Metallauflagen auf Grabplatten für Bürgerliche sind aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts vereinzelt überliefert, es handelt sich dabei entweder lediglich um Schrifttafeln mit Sterbevermerk (nrr. 871, 875) oder um aufwendigere Tafeln mit zusätzlichem Wappenschmuck (nr. 676).

Anders als Grabplatten sind Epitaphien Denkmäler der Totenmemoria, die auch ohne direkte räumliche Verbindung mit der Grabstelle errichtet werden können. Ganz überwiegend handelt es sich um senkrecht an einer Wand angebrachte stehende oder hängende Denkmäler. Da das Epitaph nicht der Abdeckung des Grabes dient, kann es auch aus anderen Materialien als Stein gefertigt sein und beliebige Größe, Umriß und Gestaltung aufweisen. Das älteste erhaltene Epitaph im Bearbeitungsgebiet, das des 1377 verstorbenen Beringer von Berlichingen in Kloster Schöntal (nr. 22), nimmt zwar die hochrechteckige Umrißform und das Format der Grabplatten auf, der vorspringende, als Erdscholle gestaltete Standsockel und die vollplastische, auf einem Löwen stehende Figur des Ritters zeigen aber deutlich die Konzeption als aufrecht stehendes Wandgrabmal. Die Inschrift läuft nur dreiseitig an den Längsseiten und oben um. Die voll gerüstete Ritterfigur hielt ursprünglich wohl eine Fahnenlanze in der rechten Hand, der Kübelhelm mit über den oberen Plattenrand hinausragender Helmzier ist neben der linken Schulter der Figur dargestellt, der Wappenschild in der rechten unteren Ecke. Diese Konzeption wird im wesentlichen von vier weiteren Berlichingen-Epitaphien aus dem ausgehenden 14. (nrr. 23, 24) und aus der Mitte des 15. Jahrhunderts (nrr. 49, 50) aufgegriffen, bei denen der Wappenschild allerdings in die linke obere Ecke versetzt wird. Bei den beiden älteren Epitaphien spart die Umschrift die Kopfleiste aus und läuft stattdessen auch auf der Fußleiste um. Der Mangel, daß die Inschrift dadurch auf dem Kopf zu stehen kommt, wurde bei den beiden jüngeren Grabmälern wieder behoben. Hier sind nur noch die – leicht nach außen hin abgeschrägten – Randleisten der Längsseiten beschriftet. Bemerkenswert ist, daß bei diesen frühesten Epitaphien des Kreisgebiets sowohl die Position des Inschriftbeginns als auch Verlauf und Richtung der Umschrift variieren. Nach dem gleichen Schema wie die frühen Berlichingen-Epitaphien, aber aufwendiger mit zusätzlichem maßwerkverzierten Baldachin und vier weiteren Wappenschilden, präsentiert sich das Epitaph des Simon von Stetten von 1470 (nr. 72).

Auch die Berlichingen-Grabmäler des ausgehenden 15. Jahrhunderts und aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts folgen weiterhin diesem Muster – gelegentlich mit Flachbogenbaldachin (nrr. 93, 98), bisweilen auch mit einem hohen, rundbogigen Aufsatz, der das Vollwappen aufnimmt (nrr. 119, 126) und auf dem auch die Umschrift weitergeführt sein kann (nr. 245). Vierahnenproben werden bei den Epitaphien des Niederadels jetzt zur Regel.

Eine Besonderheit stellt das Epitaph des Sigmund von Stetten von 1508 (nr. 163) dar, insofern als der Verstorbene in Pilgertracht und mit Pilgerstab auf einer Konsole stehend abgebildet ist. Die Inschrift läuft allseitig um, die Ecken der Platte sind schräg beschnitten. Formal gleich ist das in derselben Werkstatt geschaffene älteste im Kreisgebiet überlieferte Epitaph einer weiblichen Angehörigen des Niederadels von 1507 (nr. 161). Die in ein langes Gewand gekleidete Verstorbene hält einen Rosenkranz in Händen. Etwas früher entstanden ist das Doppelepitaph für Philipp von Weinsberg und seine Frau (nr. 153), auf dem beide Eheleute einander zugewandt auf Löwe bzw. Hund stehend abgebildet und mit je vier Ahnenwappen bezeichnet sind. Die Sterbevermerke sollten auf Schrifttafeln zu Häupten eingetragen werden, wurden aber nicht ausgeführt.

Finden sich bisher also ausschließlich Epitaphien des Niederadels mit Standfiguren der Verstorbenen, so ändert sich das Bild im zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts. Das Grabmal der Agnes von Rosenberg von 1523 (nr. 213) zeigt erstmals die Verstorbene im Gebet kniend im Profil dargestellt, die Umschrift läuft dreiseitig um unter Aussparung der Fußleiste. Das Motiv des knienden Beters wird bald auch für männliche Angehörige des Niederadels und für Ehepaare verwendet, wobei häufig der Kruzifixus als Objekt der Anbetung mit ins Bild besetzt wird (nrr. 235, 253, 278, 299, 301, [Druckseite 39] 332). Die Inschrift wird jetzt fast ausschließlich nicht mehr umlaufend (Ausnahmen: nrr. 361, 450) sondern zeilenweise über oder unter dem Bildfeld angebracht, und das Epitaph kann die Gestalt einer Ädikula – teilweise in reduzierter Form – annehmen. Zusätzliche Schrifttafeln können Bibelzitate und Sprüche aufnehmen (nr. 299). In drei Fällen ist auf jede Rahmung verzichtet. Diese drei ungewöhnlich hohen und schmalen, oben rundbogig abgeschlossenen Platten sind nach einheitlichem Muster gestaltet, bei dem die Figur des Verstorbenen auf einem Hund oder einem Helm kniet (nrr. 332, 361, 374); die Inschrift befindet sich im Sockel oder läuft um.

Bevor die weitere Entwicklung der Epitaphien im 16. Jahrhundert verfolgt wird, sei noch auf zwei Sonderfälle hingewiesen: Ganz nach dem Schema von Umschrift-Grabplatten angelegt sind drei Epitaphien in Waldenburg aus dem letzten Drittel des 15. Jahrhunderts für Angehörige des Hauses Hohenlohe (nrr. 78, 79, 82). Die Umschriften sind aus Platzgründen im Binnenfeld fortgesetzt, und auf zwei der Platten sind dort metallene Wappenschilde mit Beischriften aufgenietet. Die Inschriften gedenken der vorübergehenden Aufbahrung der Toten an diesem Ort, während die Bestattung dann an anderem Ort erfolgte. Ebenfalls eher Denkmalcharakter hat der stelenartige Gedenkstein für den 1538 ermordeten Hans von Aschhausen (nr. 234), auf dessen Vorderseite oben in einem Bildrelief die Mordtat illustriert wird und der Sterbevermerk darunter zeilenweise eingehauen ist.

Epitaphien für Bürgerliche sind erst ab der Mitte des 16. Jahrhunderts erhalten. Es handelt sich dabei zunächst entweder um ädikulaähnliche Formen mit deutlich unterlebensgroßer Wiedergabe der vor dem Kruzifixus in Anbetung knienden Verstorbenen (nrr. 306, 318, 375, 416, 424, 426, 523; auch für Ehepaare: nrr. 390, 434; für Kinder: nr. 458), mit zeilenweise eingehauener Inschrift und einem oder zwei Wappen oder um schlichte hochrechteckige Platten, deren einzigen Schmuck außer den – mitunter sehr umfangreichen – zeilenweise angeordneten Inschriften Eheallianzwappen oder Einzelwappen bilden. Epitaphien, deren Bildschmuck auf die heraldischen Elemente reduziert ist, begegnen ab der Jahrhundertmitte auch gelegentlich bei Angehörigen des Niederadels (nrr. 330, 373, 388, 418).

Die Grabmäler mit lebensgroßer Standfigur des gerüsteten Ritters – zuletzt in Ädikularahmung und mit Achtahnenprobe – verschwinden nach 1573 (nrr. 304, 358). Der Typ des knienden Beters ist für die Epitaphien des Niederadels, vorweg für Ehepaare, fortan vorherrschend. Die Grabmäler können bisweilen monumentale Ausmaße erlangen und reichen Wappenschmuck aufweisen (nrr. 324, 391, 407, 433, 440). Auf einem Berlichingen-Epitaph von 1588 in Neunstetten (nr. 433) ist der Verstorbene mit beiden Ehefrauen und allen Kindern dargestellt, drei 16-Ahnenproben und zwei Bildreliefs mit Bibelszenen komplettieren den bildlichen Schmuck. Eine weitere Steigerung ins Monumentale erfährt dieser Grabmaltyp in den fast die gesamte Höhe des Chors einnehmenden Grabdenkmälern der Grafen von Hohenlohe in der Öhringer Stiftskirche aus dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts und dem frühen 17. Jahrhundert (nrr. 345, 357, 579).

Ein inhomogenes Bild bieten die Epitaphien der evangelischen Pfarrer in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Die beiden frühesten von 1553 und 1575 (nrr. 276, 365) haben Grabplattenformat, und der Sterbevermerk ist jeweils auf dem Rand umlaufend eingehauen. In einem Fall wird das Binnenfeld mit einem Wappen und zeilenweise eingehauenen Sprüchen ausgefüllt, auf dem zweiten Grabmal ist das Binnenfeld zweigeteilt in ein Bildrelief mit origineller Darstellung des predigenden Pfarrers im Kirchenraum und mit einem Schriftfeld mit lateinischer Totenklage. Daneben kommt auch der Typ des Grabmals mit vor dem Gekreuzigten kniendem Beter vor (nr. 370).

In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts kommen bemerkenswerterweise figürliche Epitaphien beim Niederadel fast völlig außer Gebrauch. Einziger Schmuck der jetzt meist sehr schlichten Adelsgrabmäler sind Inschriften und Wappen (nrr. 600, 602, 625, 686, 839). Als Ausnahme ist lediglich das Epitaph von 1649 für einen hohen Neuensteiner Hofbeamten und seine Frau anzuführen (nr. 885), auf dem das Ehepaar als kleinformatige kniende Figuren in der Sockelzone Platz findet. Hauptelement dieses Grabmals ist das zentrale Bildrelief mit Schilderung einer biblischen Szene. Bei Bürgerlichen bleibt dagegen neben den nur mit Wappen verzierten Grabmälern das Epitaph mit den kleinformatig wiedergegebenen in Anbetung knienden Verstorbenen vor dem Kruzifixus eine der bevorzugten Gestaltungsformen, auch bei Epitaphien für Kinder (nrr. 628, 744, 840).

Ein für das Bearbeitungsgebiet neuer Grabmaltyp begegnet 1601 in dem Epitaph für den gräflich hohenlohischen Kanzler Micyllus (nr. 558): In der von einem Wappenmedaillon bekrönten Ädikula ist zentral das Brustbild des Verstorbenen in hohem Relief in einem ovalen Bildfeld angebracht, der Sterbevermerk steht zeilenweise im Sockel. Die Darstellung des Verstorbenen in Halbfigur geht in ihren Ursprüngen auf die Grabstelen des römischen Altertums zurück und wurde seit dem frühen 16. Jahrhundert in deutschen und österreichischen Humanistenkreisen für zeitgenössische Epitaphien adaptiert. Seither war dieser Typus vor allem für Gelehrtengrabmäler beliebt. Eine hochrechteckige Platte mit Brustbild erhielt auch ein 1612 verstorbener hohenlohischer Vogt, dessen in seinem [Druckseite 40] Sterbevermerk vorweg in seiner Eigenschaft als Teilnehmer an den Türkenkriegen gedacht wird und der dementsprechend auch in Rüstung als Offizier dargestellt ist. Die Schrifttafel nimmt mehr als die Hälfte der Platte ein. Ebenfalls Grabplattenformat hat das Epitaph für die Frau und die Tochter des Bildhauers Achilles Kern von 1638 (nr. 849) mit Brustbildern der Eheleute in quadratischem Bildfeld und mit darunter zeilenweise und ohne Rahmung eingehauenem Sterbevermerk. Die Frau hält ein Kleinkind im Arm, und zwischen dem Ehepaar erscheint der Tod als Gerippe mit Pfeil und Sanduhr.

Reine Schriftepitaphien sind die seltene Ausnahme (nr. 601). Allerdings dominieren vielfach die Inschriften das Gesamtbild und drängen Wappen und übrigen Schmuck in eine untergeordnete Rolle (nrr. 624, 848, 886). Die mitunter sehr langen Sterbevermerke, zusätzliche Bibelzitate und Grabgedichte führen dazu, daß bei Epitaphien in hochrechteckigem Grabplattenformat zum Teil außer den zeilenweise eingehauenen Texten auch wieder Umschriften zwischen Rahmenleisten oder zwischen Ritzlinien angebracht werden.

Bemerkenswert erscheint, daß trotz teilweise sehr unterschiedlicher Gesamtgestaltung sämtliche Epitaphien für katholische Priester in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts den Verstorbenen ganzfigurig und im Chorgewand wiedergeben, sei es stehend und mit Kelch in Händen (nr. 585), sei es in Anbetung kniend vor dem auferstandenen Heiland (nr. 669) oder vor dem Kruzifixus (nr. 837). Das einzige Schöntaler Abtsepitaph aus dem Berichtszeitraum (nr. 821) ist dagegen ein kleinformatiges reines Schriftepitaph mit Wappenbekrönung. Es ist einem Abt gewidmet, der andernorts verstorben und begraben ist und für den daher nicht wie für die übrigen Äbte in der Schöntaler Klosterkirche oder im Kapitelsaal eine Grabplatte mit figürlicher Darstellung angefertigt wurde.

Neben den steinernen – im 17. Jahrhundert teilweise mit figürlichem Alabasterschmuck versehenen – Epitaphien ist im Kreisgebiet seit der Mitte des 16. Jahrhunderts auch die Existenz hölzerner bemalter Epitaphien bezeugt. Bei dem frühesten Beleg von 1543 für ein adeliges Ehepaar (nr. 248) scheint es sich um eine einfache Holztafel gehandelt zu haben. Oben waren die Sterbevermerke nebeneinander plaziert, darunter im Bildfeld die (vermutlich im Gebet kniende) Familie mit Namenbeischriften. Einen ähnlichen Aufbau weist auch das älteste erhaltene Holzepitaph von 1570 in Niedernhall auf, das ebenfalls für ein adeliges Ehepaar bestimmt ist (nr. 343): Die schlicht gerahmte querformatige Tafel ist oben segmentbogig abgeschlossen, um in einer Wandnische Platz zu finden. Die Sterbevermerke sind ganz unten in einer schmalen Schriftleiste untergebracht, darüber in der Bildzone kniet die Familie – wiederum mit Namenbeischriften – in Anbetung des Gekreuzigten. Die restliche Bildfläche wird von einer bergigen Landschaft und von Ahnenwappen der Eheleute eingenommen, über der Szene halten zwei Engel eine Schrifttafel mit Bibelzitaten. Die Form der schlichten Tafel ohne architektonische Rahmung kommt danach im Kreisgebiet nur noch einmal 1601 vor (nr. 554) bei einem Epitaph für einen Waldbacher Schultheißen und seine Frau. Der Bildaufbau entspricht weitgehend dem der Niedernhaller Tafel, allerdings fehlen die Wappen, und das Format ist quadratisch.

Alle übrigen Holzepitaphien haben einen ädikulaähnlichen Aufbau, wobei freilich häufig einzelne architektonische Elemente, vor allem Gebälk und Stützen, fehlen können. Die Hauptzone wird zumeist von einem großen Gemälde eingenommen, das eine biblische Szene zeigt. Die Verstorbenen – allein oder mit der gesamten Familie – sind kniend im Gebet entweder darunter im Gemälde selbst oder in einem eigenen Bildstreifen abgebildet. Der Sterbevermerk steht meistens in der Sockelzone oder im Unterhang, während Giebelzone und Gebälk gewöhnlich Bibelsprüche und Wappen aufnehmen, selten auch weitere biblische Darstellungen (nrr. 444, 768). In einigen Fällen bildet auch die Anbetung des Kruzifixus oder der Hl. Dreifaltigkeit durch den Verstorbenen bzw. durch seine Familie das bestimmende Thema des Gemäldes in der Hauptzone.

Nach 1570 kommen nur noch zwei hölzerne Epitaphien für Adelige vor (nr. 444: Kindergrabmal mit vier Ahnenwappen; nr. 777), alle übrigen Holztafeln sind für Bürgerliche geschaffen worden. Die Epitaphien in der Öhringer Friedhofskapelle erreichen teilweise enorme Ausmaße von mehr als 3 m Höhe.

Vom üblichen Schema weichen vier im zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts entstandene Tafeln ab: Ein Waldenburger Epitaph für einen Soldaten (nr. 835) zeigt eine biblische Szene ohne Abbildung des Verstorbenen und mit auf dem Rahmen umlaufend aufgemaltem Bibelspruch, der Sterbevermerk steht hier im Giebelaufsatz. Ein für drei kurz nach ihrer Geburt verstorbene Drillinge angefertigtes Epitaph in Künzelsau (nr. 865) bildet die drei Wickelkinder nebeneinander ab. Zusätzlich zum Sterbevermerk im Unterhang steht im Giebel ein Grabgedicht. Und das noch zu Lebzeiten geschaffene Epitaph eines Niedernhaller Pfarrers (nr. 870) zeigt den Pfarrer in Halbfigur predigend auf der Kanzel, deren Brüstung mit einer langen, zweispaltig angeordneten Versinschrift beschriftet ist. Der zum Nachtrag des Todestags vorgesehene Sterbevermerk fand zusammen mit dem Wappen [Druckseite 41] im Giebelfeld Platz. Schließlich ist das Epitaph für einen adeligen Offizier (nr. 777) dadurch bemerkenswert, daß auf die mit Sterbevermerk und zwei Vierahnenproben bemalte rechteckige Tafel als Erinnerungsstücke an den Verstorbenen seine Blankwaffen und Sporen montiert wurden.

An Totenschilden hat sich im Bearbeitungsgebiet nur ein einziges Exemplar von 1586 für einen adeligen gräflich hohenlohischen Amtmann in Waldenburg erhalten (nr. 425). Die zwölfeckige Holztafel mit zwischen schmalen Rahmenleisten am Rand umlaufend aufgemaltem Sterbevermerk, vollplastisch geschnitztem (statt nur gemaltem) Vollwappen im Feld und kleinem Beiwappen der Ehefrau entspricht dem aufwendigeren Typus der Totenschilde des 16. Jahrhunderts. Die Verlustrate dieser einfachen und mobilen Totengedächtnismale dürfte besonders hoch sein. So sind allein für die Künzelsauer Johanneskirche Inschriften von 24 „uffgehenckhte(n) Schildt unnd adenliche(n) Wappen“ von der Mitte des 15. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts überliefert50), die noch im 17. Jahrhundert vorhanden waren und bei denen es sich wohl durchweg um Totenschilde gehandelt haben dürfte. Über ihr Aussehen ist indes nichts bekannt. Sie waren fast ausschließlich für Herren von Stetten, die in der Kirche ihr Erbbegräbnis hatten, sowie für adelige kurmainzische Amtleute zu Nagelsberg bestimmt. Teilweise sind sie nachweislich erst mit erheblichem zeitlichen Abstand zum Sterbejahr entstanden (nrr. 159, 160). Ebenfalls sicherlich nicht zeitgenössisch ist der im 16. Jahrhundert renovierte Totenschild für einen angeblich 1200 verstorbenen Johanniterordenskomtur in Krautheim (nr. 21). Der nachträglich angefertigten Tafel kam vielleicht die Funktion zu, durch die Erinnerungsinschrift der Kommende den Anschein höheren Alters zu verleihen.

Gruftbestattungen in freistehenden, mit Inschriften versehenen Särgen wurden erst in der letzten Jahrhunderthälfte des Bearbeitungszeitraums üblich. Erhalten hat sich aus dieser Zeit lediglich der Zinnsarg des 1641 verstorbenen Grafen Kraft VII. von Hohenlohe in Neuenstein (nr. 856). Die Beschriftung umfaßt neben dem (nicht mehr lesbaren) Sterbevermerk zahlreiche Trostsprüche, zumeist Bibelzitate.

4.1.2. Form und Inhalt der Inschriften auf Grabmälern

Angesichts der großen Zahl der überlieferten Inschriften des Totengedenkens kann hier die Entwicklung ihres Formulars nur in groben Zügen skizziert werden. Die Sprache der Inschriften ist im 13. und 14. Jahrhundert ausschließlich Latein. Der erste deutschsprachige Sterbevermerk findet sich 1438 auf der Grabplatte eines Angehörigen des niederen Adels (nr. 46), und fortan verdrängt die Volkssprache das Lateinische schlagartig fast gänzlich aus den Grabinschriften des hohen und niederen Adels (Ausnahmen: nrr. 80, 107, 119). Auch die Grabinschriften der Bürger, deren Überlieferung im Kreisgebiet erst im ausgehenden 15. Jahrhundert einsetzt, sind ganz überwiegend in deutscher Sprache abgefaßt. Nicht von dem Sprachwechsel erfaßt wird dagegen der Bereich der Grabinschriften für Geistliche. So bleiben die Sterbevermerke auf den Grabplatten der Schöntaler Äbte konstant bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums im 17. Jahrhundert lateinisch. Gleiches gilt für die Grabinschriften der katholischen Pfarrer (nrr. 227, 585, 837, 852). Und auch die Kanoniker des Öhringer Stifts bedienten sich bis zu dessen Aufhebung im Zuge der Reformation für ihre Grabinschriften ausschließlich der lateinischen Sprache (nrr. 100, 221, 251, 286). Lediglich der lateinische Sterbevermerk des letzten, 1556 verstorbenen Stiftsherrn erhielt den deutschsprachigen Zusatz und er wartet alhie der frölichen Auffersteung. Daß auch die Sprache der Grabschriften auf den um 1460–70 und zu Beginn des 16. Jahrhunderts im Öhringer Stift entstandenen Stiftertumben (nrr. 75, 140) Latein ist, überrascht nicht angesichts der retrospektiven, traditionsstiftenden Funktion dieser Grabmäler. Und die um 1470–80 gefertigte lateinische Inschrift auf der Schöntaler Grabplatte für den 1338 verstorbenen Albrecht von Hohenlohe (nr. 89) dürfte mit der Übernahme des Formulars von einem älteren Grabmal zu erklären sein.

Die Grabinschriften der evangelischen Pfarrer im Bearbeitungsgebiet sind im Gegensatz zu denen der katholischen Priester von Anfang an zumeist deutschsprachig (nrr. 276, 365, 370, 423, 430, 457 …) Allerdings werden die deutschen Sterbevermerke mitunter mit einem Trostspruch (nr. 457), einer Totenklage (nr. 365) oder einem Grabgedicht (nr. 430) in lateinischer Sprache kombiniert. Grabmäler, auf denen nur lateinische Texte vorkommen, bleiben die Ausnahme (nrr. 420, 715). Auf einem Öhringer Epitaph aus dem Ende des 16. Jahrhunderts (nr. 484) sind der Sterbevermerk für den Pfarrer sowie sämtliche Bibelzitate und Sprüche lateinisch abgefaßt, eine abgekürzte Devise sogar in Griechisch, wohingegen für den Sterbevermerk der Ehefrau die deutsche Sprache verwendet wurde.

[Druckseite 42]

Abgesehen von den Grabmälern der katholischen und evangelischen Geistlichen bleibt die Verwendung der lateinischen Sprache in Grabinschriften des 16. Jahrhunderts die seltene Ausnahme. Insgesamt lassen sich nur vier Beispiele aus der zweiten Jahrhunderthälfte nachweisen: Auf der auch in ihrer Schriftgestaltung sowie in ihrem Ornament humanistischen Einfluß verratenden Grabplatte des Götz von Berlichingen mit der Eisernen Hand von 1562 (nr. 307) ist außer dem deutschsprachigen Sterbevermerk ein lateinisches Grabgedicht mit Totenlob angebracht. Humanistische Gelehrsamkeit drückt sich auch in den in lateinischen Epoden abgefaßten Grabgedichten auf dem Epitaph des Grafen Ludwig Kasimir von Hohenlohe und seiner Gemahlin von 1570 (nr. 345) aus. Dort sind auch die kurzen Sterbevermerke lateinisch, die Bibelzitate und versifizierten Gebete hingegen deutschsprachig. Klassischen Vorbildern folgende Schriftgestaltung und lateinische Sprache gehen auch einher in der Grabschrift eines Öhringer Stadtschreibers und seiner Enkel (nr. 344). Verantwortlich für die Ausführung war sicherlich der Schwiegersohn bzw. Vater der Verstorbenen, Pfarrer Zinn, dessen eigenes Grabmal später ebenfalls lateinische Inschriften erhielt. Und schließlich wurde auf einem Epitaph für einen Öhringer Keller von 1571, das ansonsten ausschließlich deutschsprachige Inschriften aufweist, lediglich der knappe, wenige Wörter umfassende Sterbevermerk in Latein angefügt (nr. 347).

Etwas häufiger wird die Verwendung der lateinischen Sprache erst wieder ab dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts, ganz überwiegend auf Grabmälern für Bürgerliche (nrr. 641, 693, 752, 848, 858, 878, 879). Hierbei handelt es sich durchweg um Grabplatten oder Epitaphien für juristisch gebildete Akademiker, gräflich hohenlohische Diener oder ihre Angehörigen. Einziges Grabmal für einen Adeligen mit lateinischer, versifizierter Grabschrift (neben deutschsprachigem Sterbevermerk) ist die Grabplatte eines kurz vor seinem Klostereintritt Verstorbenen (nr. 847).

Grabinschriften enthalten in der Regel als wesentliche Bestandteile den Namen des Verstorbenen und eine Nachricht über den Tod mit Angabe des Todestags. An die Seite der Sterbenachricht oder an ihre Stelle kann eine Grabbezeugung treten, durch die der Standort des Inschriftenträgers explizit als der Ort der Bestattung ausgewiesen wird. Letzteres ist der Fall bei der ältesten Grabschrift des Bearbeitungsgebiets auf dem Adelheid-Sarkophag von 1241 in der Öhringer Stiftskirche (nr. 1), die wie zahlreiche früh- und hochmittelalterliche Inschriften des Totengedenkens in Hexametern abgefaßt ist. Der kurze Text besteht aus der Grabbezeugungsformel (iacet hic tumulata), dem Namen der Verstorbenen und ihrer näheren Bezeichnung als Mutter König Konrads und als Stifterin der Kirche. Der Todestag fehlt. Stattdessen wurde das Datum der Überführung des Leichnams an den aktuellen Standort in Prosa in einer eigenen Inschrift angegeben. Ebenfalls in metrischer Form abgefaßt war die – nur mehr fragmentarisch überlieferte – Grabschrift eines Ritters aus dem Beginn des 14. Jahrhunderts (nr. 9) mit der Grabbezeugungsformel sunt in hac fossa … ossa. Diese Form der metrischen Grabschriften kommt im Spätmittelalter außer Gebrauch, sie wird aber zunächst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts und zu Beginn des 16. Jahrhunderts zweimal wiederaufgegriffen für die Grabschriften der Öhringer Stiftertumben (nrr. 75, 140). Unter dem Einfluß des Humanismus kommen dann ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wieder vereinzelt metrische Grabschriften auf (nrr. 307, 345, 420, 437, 641, 847, 852), zumeist kombiniert mit einem deutschsprachigen oder lateinischen Sterbevermerk in Prosa. Elemente dieser Verse sind neben der Grabbezeugung häufig ein Totenlob sowie bei längeren Inschriften auch biographisch-genealogische Angaben.

Abgesehen von diesen wenigen in gebundener Sprache abgefaßten Grabschriften folgen die Inschriften des Totengedenkens seit der Mitte des 13. Jahrhunderts fast ausnahmslos dem in dieser Zeit aufkommenden und sich rasch im gesamten mitteleuropäischen Raum durchsetzenden sogenannten Anno-domini-obiit-Formular, das aus der einleitenden Angabe des Todestages, aus der Todesnachricht und aus dem Namen des Verstorbenen besteht. Dieses stereotype Formular, das auch für die volkssprachigen Inschriften übernommen wurde, konnte vielfach abgewandelt und erweitert werden, blieb aber im wesentlichen bis zum Ende des Bearbeitungszeitraums für die Abfassung der Sterbevermerke maßgebend.

Für die Angabe des Todesjahres verwendete man durchweg die christliche Inkarnationsära51), bei den mittelalterlichen lateinischen Inschriften stets eingeleitet mit der vorangestellten Formel anno domini. Die lateinische Formel wurde auch für die deutschsprachigen Sterbevermerke übernommen. Bloßes anno (ohne domini) ist für etliche deutschsprachige Künzelsauer Inschriften ab 1455 (nr. 61) überliefert, doch handelt es sich hierbei fast ausnahmslos um Inschriften verlorener Totenschilde, so daß die Verkürzung der Formel vermutlich dem Kopisten anzulasten ist und nicht dem ursprünglichen [Druckseite 43] Befund entspricht. In erhaltenen Inschriften ist bloßes anno allerdings immerhin ab 1480 (nr. 85) ganz vereinzelt bezeugt (nrr. 167, 177). Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts häufen sich die Belege (nrr. 276, 289, 293, 305, 318, 330, 332, 354, 359; auch in lateinischen Inschriften: nrr. 345, 347); im letzten Viertel des Jahrhunderts halten sich dann anno und anno domini die Waage. Im frühen 17. Jahrhundert beginnt das bloße anno eindeutig zu überwiegen, bis es schließlich die Formel anno domini ab etwa 1625 fast völlig verdrängt.

In einer deutschsprachigen Inschrift wird 1480 zusätzlich zu dem vorangestellten anno domini nach der Jahreszahl der eigentlich überflüssige Zusatz iar nach Crist geburt angefügt (nr. 87). Die Hinzufügung von jar/jor kommt auch in der Folgezeit recht häufig vor (nrr. 98, 110, 116, 125, 126, 146, 149, 156, 161, 163, 182, 192), vereinzelt sogar noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts (nrr. 247, 248, 279, 283, 311) und mit letzten Belegen bis 1580 (nrr. 372, 388)52). Nur selten wird das lateinische anno (domini) völlig durch eine volkssprachige Wendung ersetzt: als man zalt nach Christi geburt … jar (1503); nach Christi geburt … jare (1506, ähnlich 1568, 1601, 1617) oder in erweiterter Form: nach der Geburt Jesu Christi unsers Seligmachers (1568, ähnlich 1588); im Jahr nach der Geburt unsers einigen Erlösers Christi (1592). Im 16. und frühen 17. Jahrhundert wird in lateinischen Inschriften die Anno-domini-Formel mitunter abgewandelt: anno salutis (nr. 221), anno gratiae (nr. 484), a partu virginis anno (nr. 530), während in deutschsprachigen Inschriften ab 1620 bemerkenswert häufig die Formulierung anno Christi oder im Jahr Christi an ihre Stelle tritt (nrr. 716, 785, 841, 871, 879; 712, 875). Die Reduzierung der Jahresangabe auf die bloße Jahreszahl ohne jede Beifügung – erstmals im vorliegenden Material 1572 nachweisbar (nr. 349) – bleibt die seltene Ausnahme (nrr. 383, 384, 766, 814, 890).

Der Todestag ist zunächst in den Grabinschriften des 13. und 14. Jahrhunderts im Kreisgebiet fast ausschließlich nach dem römischen Kalender angegeben. Diese Art der Datierung wird dann im 15. Jahrhundert weitgehend verdrängt von der Tagesangabe nach dem christlichen Festkalender, dessen Gebrauch nach einem isolierten Erstbeleg von 1343 (nr. 12)53) ab 1422 (nr. 39) allgemein üblich wird. Nur für die Sterbevermerke der Öhringer Stiftsherren und der Schöntaler Äbte54) bediente man sich weiterhin bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts konsequent der Datierung nach dem römischen Kalender, ferner bei zwei um 1470 entstandenen Grabinschriften für einen Grafen von Hohenlohe und für einen Angehörigen des Niederadels (nrr. 88, 89). Die Datierung nach fortlaufend gezählten Monatstagen, wie sie heute gebräuchlich ist, kommt 1472 erstmals und in der Folge bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts vereinzelt vor. Bemerkenswert ist, daß alle sechs Inschriften, in denen die Monatstagdatierung zuerst auftritt, für Angehörige des Hauses Hohenlohe bestimmt sind. Dem Beispiel folgen zunächst ab dem zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts einige Sterbevermerke für Bürgerliche, während der Niederadel auffälligerweise bis zur Jahrhundertmitte bei der Datierung nach dem Festkalender verharrt (einzige Ausnahme 1534: nr. 224). Erst ab etwa 1550 wird der Gebrauch des Festkalenders allmählich durch die Monatstagdatierung zurückgedrängt, bis er schließlich nach 1595 fast völlig aus den Inschriften verschwindet. In der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts lassen sich nur noch fünf Belege beibringen, der letzte von 1633 (nr. 821).

Mitunter finden sich ab 1523 Doppeldatierungen nach Festkalender und Monatstagen. Wesentlich häufiger kommt es zu einer Kombination von Monatstagdatierung und der – eigentlich überflüssigen – zusätzlichen Nennung des Wochentags. Erstmals 1548 im Bearbeitungsgebiet nachweisbar (nr. 261), ist dieses Phänomen im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts nicht selten, und es läßt sich auch in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts immer wieder beobachten. Nach Einführung des Gregorianischen Kalenders im katholischen Herrschaftsbereich 1582 wurde unterschieden zwischen der Datumsangabe Alten Stils („stilo vetere“) in den protestantischen und Neuen Stils in den katholischen Gebieten. In inschriftlichen Sterbevermerken wird diese Differenzierung nur in zwei Beispielen von 1620 in Ingelfingen greifbar (nrr. 705, 711), in denen dem Monatstag die Formel s(tilo) v(etere) hinzugefügt wird – in dem einen der beiden Fälle allerdings in der offensichtlich vom Steinmetzen mißverstandenen verballhornten Form aito vetero.

[Druckseite 44]

Üblicherweise steht die Tagesdatierung im Formular der Sterbevermerke unmittelbar hinter der Jahresangabe. Daneben läßt sich aber bisweilen – besonders im 15. Jahrhundert (nrr. 39, 48, 63, 72, 77, 85) – auch beobachten, daß die Tagesangabe ans Ende der Inschrift hinter den Namen des Verstorbenen rückt. Ab dem 16. Jahrhundert ist diese veränderte Stellung dann meist damit verbunden, daß die Tagesangabe der Jahreszahl vorangestellt wird, letztere also ebenfalls ans Ende der Inschrift wandert. Auch am Beginn der Inschrift kann die Tagesdatierung mitunter – unserem heutigen Brauch entsprechend – vor die Jahreszahl plaziert werden (Erstbeleg 1538), doch häufen sich diese Fälle erst in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts (nrr. 560, 814, 839, 843, 897). Die Angabe der Todesstunde findet ganz vereinzelt ab 1562 (nr. 307) Aufnahme in die Sterbevermerke, vermehrt in den Jahren zwischen 1590 und 1610, und sie wird schließlich zu einem häufigen Phänomen im zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts.

Das Satzprädikat der inschriftlichen Sterbevermerke ist zunächst durchgängig obiit bei lateinischen und starb bzw. ist gestorben (Erstbeleg 1472) bei deutschsprachigen Inschriften. Ab dem Ende des 15. Jahrhunderts findet sich – anfangs nur selten – die Formel verschied bzw. ist verschieden. Seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ist sie dann weit verbreitet und wird oft erweitert zu ist Tods verschieden (nrr. 287, 299), ist in Gott/im Herrn/in Christo seliglich verschieden o. ä. Die Vorstellung vom Tod als Schlaf findet Ausdruck in der Formel entschlief bzw. – weit häufiger – ist entschlafen, die im Bearbeitungsgebiet nach der Mitte des 16. Jahrhunderts auftritt (nr. 293) und die fast regelmäßig eine Erweiterung zu ist im Herrn seliglich entschlafen o. ä. erfuhr55). Daneben behauptet sich weiterhin das einfache starb. Nur ganz vereinzelt finden sich von diesem Standard abweichende ungewöhnliche Formeln wie starb auf Gottes gnad (nr. 311), hat der allmächtige Gott aus diesem Jammertal abgefordert (nr. 370, ähnlich nr. 448), ist aus diesem Jammertal verschieden (nr. 440), ist aus diesem zergänglichen Leben abgeschieden (nr. 579). Anspruchsvollere Formulierungen, die humanistischen Einfluß erkennen lassen, sind deo spiritum reddidit (1529), animam deo in pace commendavit (1556) oder – erst gegen Ende des Bearbeitungszeitraums – obdormivit in Christo (nr. 765) und ab exilio ad aeternae patriae quietem abiit (1633).

Die Todesursache erfährt man aus den inschriftlichen Sterbevermerken nur selten: ist erschossen worden (nr. 234), ist in schweren Kindsbanden verschieden (nr. 318), an damaln regierender Pest … verschieden (nr. 601), von den Soldaten jämmerlich ermordet worden (nr. 834). Ebenso bleibt eine nähere Schilderung der Todesumstände die Ausnahme: in ardenti filii dei invocatione placide obdormivit (nr. 484).

An Grabschriften und Sterbevermerke wird im Bearbeitungsgebiet ab dem zweiten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts (gesicherter Erstbeleg 1414) häufig eine Fürbittformel angefügt. Nach 1480 fehlt sie nur noch selten. Sie lautet in den lateinischen Inschriften zumeist cuius anima requiescat in pace, in den deutschsprachigen hingegen zunächst ganz überwiegend dem Gott gnad, dessen Seele Gott gnädig sei o. ä. Diese Formel kann seit dem frühen 16. Jahrhundert gelegentlich erweitert werden, etwa zu dessen Seele Gott gnädig und barmherzig sein wolle, doch werden ausführlichere und umständlichere Formulare erst in der zweiten Jahrhunderthälfte zahlreicher. Der Wunsch, daß Gott dem Verstorbenen eine fröhliche Auferstehung (Urstend) verleihen wolle, kommt in Inschriften des Kreisgebiets 1547 erstmals vor (nr. 257), ihr Gebrauch häuft sich jedoch erst im letzten Drittel des Jahrhunderts, wobei in diesen Wunsch mitunter alle Christgläubigen eingeschlossen werden. Der an den Sterbevermerk und die nachfolgende eigentliche Fürbitte angehängte, selber nicht als Fürbitte formulierte Zusatz und erwartet alhie eine fröhliche Auferstehung (o. ä.) ist dagegen bereits 1534 nachweisbar (nr. 225) und begegnet hie und da auch weiterhin bis ins 17. Jahrhundert (nrr. 597, 637, 752). Über die unterschiedlichen Erweiterungsmöglichkeiten der vor allem gegen Ende des 16. und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mitunter ausufernd langen Fürbittformeln informiert das Register 6 (Wortfeld „Fürbitte“). Bemerkenswert ist die zweimal nachweisbare Miteinbeziehung der Lebenden in die Fürbitte in der Form, daß für die Verstorbenen eine fröhliche Auferstehung am Jüngsten Tag, für die Lebenden aber ein seliges Ende erbeten wird (nrr. 557, 811).

Das bekräftigende amen als Schluß der Fürbitte kommt schon 1414 vor, bleibt im 15. Jahrhundert aber anfangs die Ausnahme (nrr. 33, 45, 50, 86). Noch im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts selten, wird es im zweiten Jahrhundertdrittel deutlich häufiger56), um danach fast zur Regel zu werden. Im zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts geht die Verwendung dann wieder etwas zurück, so daß in diesem Zeitabschnitt nur mehr knapp die Hälfte der Sterbevermerke mit amen beschlossen wird.

Der Name des Verstorbenen kann erweitert werden um standesspezifische Epitheta, um Anreden, Titulaturen, Prädikate und Standesbezeichnungen. Die Geistlichen erhalten im Spätmittelalter stets die Anrede dominus bzw. Herr, bei den Öhringer Stiftsherren ergänzt um das Epitheton venerabilis [Druckseite 45] (nrr. 100, 221, 251). Zusätzliche Epitheta fehlen dagegen zunächst bei den Schöntaler Äbten, deren Namen lediglich die Amtsbezeichnung abbas nachgestellt ist. Erst ab 1535 bedienen sie sich dann der ausführlichen Anrede reverendus in Christo pater et dominus, die im 17. Jahrhundert zuerst zu reverendus admodum pater et dominus (nr. 765) und schließlich zu admodum reverendus (in Christo) pater ac dominus dominus (nrr. 821, 842) variiert wird. Die Amts- und zugleich Standesbezeichnung ist auch stets Bestandteil der Namen der Öhringer Kanoniker (canonicus bzw. senior et custos ecclesie) und mitunter der einfachen Priester (primissarius). Die Anrede dominus bzw. Herr und entsprechend domina bzw. Frau/Fräulein kommt auch den Angehörigen des hohen und freiherrlichen Adels zu, hier jedoch stets erweitert um ein standesspezifisches Epitheton: bei Edlen nobilis oder generosus (et strenuus) bzw. wohlgeboren (1506 auch edel und wohlgeboren); bei Grafen generosus bzw. wohlgeboren; bei Personen fürstlichen Stands hochgeboren. Seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts wird die Herr- bzw. Frau-Anrede bei Grafen zumeist verdoppelt. Erst im 17. Jahrhundert erfährt diese Formel eine barocke Erweiterung zu hochwohlgeborener Graf und Herr Herr bzw. hochwohlgeborene (Gräfin und) Fräulein Fräulein bei Grafen und zu durchleuchtige hochgeborene Fürstin und Frau Frau bei Angehörigen des Fürstenstandes.

Die Standesbezeichnung (comes, Graf, Gräfin) wird in der Regel als Namensbestandteil dem Vornamen nachgestellt. Der vollständige Titel der Grafen von Hohenlohe lautet in Grabinschriften des Kreisgebiets seit dem Ende des 16. Jahrhunderts Graf von Hohenlohe etc. und Herr zu Langenburg (nr. 448), zuletzt für Graf Kraft VII: Graf von Hohenlohe und Gleichen Herr zu Langenburg und Cranichfeld (nr. 857). Der Niederadel verwendet im 13. und 14. Jahrhundert noch keine Anreden und Epitheta, wohl aber führen die Vertreter des Standes, die durch Ritterschlag in den Besitz der Ritterwürde gelangt waren, regelmäßig den entsprechenden Namenzusatz miles (Erstbeleg 1260) bzw. Ritter (Erstbeleg 1470). Ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wird dann auch die Führung standesspezifischer Epitheta vor dem Namen gängige Praxis: vest, ehrbar (und) vest, streng und vest, ehrenvest bzw. das lateinische strenuus sind zunächst die üblichen Formeln, denen ab 1470 die Anrede Herr bzw. dominus hinzugefügt wurde. Letztere kam jedoch – soweit aus dem vorliegenden Material ersichtlich – ausschließlich den Inhabern der Ritterwürde zu. Die Anrede Junker kommt nur einmal 1508 vor (nr. 163). Die Frauen des Niederadels führten anfangs bis ins frühe 16. Jahrhundert die Anrede ehrbare Frau. Das Epitheton ehrbar wird dann im zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts recht schnell fast gänzlich verdrängt. An seine Stelle tritt das Wort edel, und die Namenzusätze der männlichen Adeligen lauten fortan zumeist edel und (ehren)vest, der weiblichen edel und tugendsame Frau. Entscheidender Grund für die Ablösung des Attributs ehrbar durch edel war sicherlich der Umstand, daß auch die führenden Angehörigen der Bürgerschaft sich ab dem ausgehenden 15. Jahrhundert des Epithetons ehrbar bedienten, der Adel mithin zum Zeichen der ständischen Abgrenzung zu einer Änderung der bislang gebräuchlichen Anrede gezwungen war. Die Anrede Frau kam auch bürgerlichen Frauen zu.

Weiterer Namenzusatz des ritterbürtigen Niederadels konnte die Nennung des Ansitzes sein, nach dem sich der Einzelne oder ein Zweig seines Geschlechts zubenannte (Erstbeleg 1480, seither häufig). Die Epitheta der Bürgerlichen variieren ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts: ehrenhaft, (wohl)achtbar und fürnehm in unterschiedlichen Kombinationen werden jetzt zumeist von Männern verwendet, ehrbar kommt aber auch noch gelegentlich vor. Die Bezeichnung hoch- oder wohlgelehrt kann bei Absolventen eines Hochschulstudiums hinzukommen. Bei Frauen bleibt nach wie vor die Kombination ehrbar und tugendsam dominierend. Epithetahäufungen wie ehrbar, ehrenvest und hochachtbar (1588, 1617) oder ehrenvest, achtbar und wohlweise (1623) bleiben bei Bürgerlichen wie beim Adel (1620: wohledel, ehrn- und vieltugendsam) die seltene Ausnahme, eine Zunahme ist erst im zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts festzustellen (nrr. 788, 835, 844, 879, 885). Die Standesbezeichnung Bürger ist erst ab 1575 bisweilen zu finden.

Typische standesspezifische Anreden der katholischen und evangelischen Pfarrer seit der Mitte des 16. Jahrhunderts, die sich grundsätzlich nicht unterscheiden, sind: (ehr)würdiger Herr (nr. 276, 365, 367), (ehr)würdiger und wohlgelehrter Herr (nrr. 370, 423, 430, 658, 694, 701, 716, 766, 838, 841) bzw. reverendus et doctus vir (nr. 484) oder reverendus ac eruditus dominus (nr. 585). Aus diesem üblichen Rahmen fällt einzig die barocke Anrede reverendissimus et clarissimus vir dominus für einen Öhringer Pfarrer von 1621 (nr. 715).

Informationen über Verwandtschaftsverhältnisse finden sich bereits in der ältesten Grabschrift des Bearbeitungsgebiets von 1241: Adelheid von Metz wird dort als Cunradi regis genitrix bezeichnet. Auf einem Epitaph von 1377 für Vater und Sohn (nr. 22) wird die Filiation durch den Zusatz filius eius ausgedrückt. Die nächsten Belege stammen erst aus dem vierten Viertel des 15. Jahrhunderts: Auf den Epitaphien des Grafen Kraft von Hohenlohe und seiner Frau sind jeweils die Ehepartner genannt, und beide werden als Eltern auf dem Epitaph ihrer Tochter erwähnt (nrr. 78, 79, 82). Der Name des Vaters wird auch bisweilen in Sterbevermerken erwachsener Adeliger verzeichnet (nrr. 93, 95, 131, 185). Ansonsten wird zunächst vor allem auf Grabmälern adeliger Frauen die Nennung des Ehemanns [Druckseite 46] üblich, überwiegend in der Form des N. N. (eheliche) Hausfrau bzw. Witwe, beim freien Adel auch Herrn N. N. (eheliche) Gemahl. Für Bürgerinnen ist Gleiches erstmals 1514 nachweisbar (nr. 184), wird aber erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts häufiger. Der umgekehrte Fall, daß die Frau mit ihrem erheirateten Namen genannt wird und ihr Geburtsname mit der Formel (eine) geborne angehängt wird, ist im Bearbeitungsgebiet erstmals 1434 (nationis de Hohenloe) belegt, um dann jedoch erst im 16. Jahrhundert allmählich vorzudringen (nrr. 146, 161, 176, 213 u. ö.). Beide Arten der Namenwiedergabe verheirateter Frauen halten sich in der Folge in etwa die Waage, wobei die nachgestellte Angabe des Geburtsnamens beim Hoch- und Niederadel deutlich beliebter war als bei Nichtadeligen.

Die Nennung des Vaters oder beider Eltern ist naturgemäß vor allem in Grabinschriften für Kinder zu beobachten, die Belege hierfür setzen 1560 ein und häufen sich im 17. Jahrhundert (nrr. 300, 444, 458, 492, 502, 559, 621, 651, 768, 822, 840, 848, 865). Weitergehende biographische oder genealogische Angaben sind vor dem 16. Jahrhundert selten. Am frühesten finden Kirchen- oder Kapellenstiftungen als besondere Leistungen Erwähnung (nrr. 1, 33, 78, 79), ein Schöntaler Abt wird 1465 als resarcitor aedificiorum bezeichnet; des Grafen Albrecht II. von Hohenlohe, der die Grafenwürde für das Haus Hohenlohe sichern konnte, wird als des comitiae primarius author gedacht (nr. 107). Klostereintritt (nr. 33), Pilgerschaft (nr. 163) oder Ort der Profeß (nr. 294) finden ebenfalls Erwähnung, ebenso die Teilnahme an den Kriegszügen gegen die Türken (nrr. 241, 648). Auf dem Epitaph eines Adeligen wird 1548 berichtet, daß er seines Stammens, Nahmens, Schillt und Helm begraben der letzte war (nr. 262). Ab 1516 wird mitunter, vermehrt jedoch erst ab etwa 1570, bei Bürgern der Herkunftsort mitgeteilt. Besondere Leistungen und Stiftungen der Verstorbenen finden auch noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und im 17. Jahrhundert hin und wieder inschriftlichen Niederschlag (nr. 321: Förderer …, Liebhaber der Schul …; nr. 341: ein sonderlicher Befürderer des Vaterlands, Kirchen, Schulen und des gemeinen Nutzes; nr. 580: ein sonderlicher Liebhaber und Befürderer der Gerechtigkeit).

Das Alter zum Zeitpunkt des Todes wird erstmals 1475 auf einem Epitaph mitgeteilt (nr. 82). Die nächsten vereinzelten Belege datieren erst aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts (nrr. 307, 341, 345, 347, 364, 397). Ein deutlicher Anstieg der Lebensalterangabe ist im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts zu verzeichnen, und in Sterbevermerken des 17. Jahrhunderts fehlt sie nur noch selten. Vorwiegend bei Kindern wird das erreichte Lebensalter mitunter bis auf Monate, Wochen und Tage genau errechnet (Erstbelege 1589, 1597, 1603; bei Erwachsenen: 1601, 1630, 1534), in zwei Fällen sogar bis auf die Stunde (nrr. 752, 890).

Der Sterbeort oder der Ort der Beisetzung werden 1541 (nr. 241), 1588 (nr. 433) und 1633 (nr. 821) für drei fernab der Heimat bestattete Personen auf ihren Epitaphien vermerkt (vgl. auch nrr. 502, 811, 843). Die Ehedauer – 1579 erstmals inschriftlich festgehalten (nr. 383) – ist nur selten Inhalt der Grabinschriften (nrr. 624?, 640, 694, 844), ihre Angabe findet sich jedoch anders als etwa im ehem. Landkreis Mergentheim57) auf Grabmälern sowohl für Frauen als auch für Männer. Weitere ab dem ausgehenden 16. Jahrhundert bisweilen in Grabinschriften enthaltene Informationen betreffen den Geburtstag (Geburtsstunde: nrr. 727, 865), den Geburtsort (nr. 843), den Tag der Beisetzung, die Anzahl der Kinder oder die Namen der Kinder. Nähere biographische Nachrichten über besondere Schicksale der Verstorbenen bleiben die seltene Ausnahme und beschränken sich auf die Zeit der Kriegswirren des Dreißigjährigen Krieges. So erinnert die Inschrift auf dem Epitaph des Schöntaler Abts Fichtlin von 1633 (nr. 821) an die Klosterauflösung während der schwedischen Okkupation, an Exil, Krankheit und Tod des Abts im fernen Tirol, und der Sterbevermerk einer in Waldenburg bestatteten Protestantin weist auf deren Flucht aus der Oberpfalz wegen der dort durchgeführten Gegenreformation hin (nr. 875).

Weiterhin enthalten die Grabinschriften Informationen über Ämter, Würden und Berufe der Verstorbenen. Vorab gilt dies, wie gesehen, für die Geistlichen, bei denen das Amt zugleich Standesbezeichnung ist (canonicus, primissarius, parochus; Prädikant, Pfarrer, Superintendent). Bei den Sterbevermerken der Schöntaler Äbte wurde außer dem abbas-Titel im 15. Jahrhundert anfangs auch die Zählung innerhalb der Abtsreihe angegeben (nrr. 67, 71, 90, 91), worauf dann allerdings ab 1486 verzichtet wurde – vermutlich weil man damals im Zuge historischer Forschungen die Mängel der bisherigen Zählung erkannt hatte. Die Regierungsdauer der Äbte wird erstaunlicherweise nur ein einziges Mal 1517 verzeichnet (nr. 196). Weltliche Ämter werden in Grabinschriften des Kreisgebiets erstmals zu Beginn des 16. Jahrhunderts genannt (nr. 155: Amtmann), ebenso Erbhofämter (nr. 156: des Remischen richs Erbkemrer), doch nimmt die Erwähnung von Ämtern erst ab der Jahrhundertmitte zu. Die häufigsten Nennungen betreffen Keller- und Schultheißenamt, gefolgt von Vogt, (Ober-) [Druckseite 47] Amtmann und gräflich hohenlohischem Rat. Unter den herrschaftlichen Ämtern sind außerdem Forstmeister, Burgvögte, Stiftssyndici und bemerkenswert oft Positionen innerhalb der gräflich hohenlohischen Kanzlei und Finanzverwaltung vertreten. Schon bald nach der Mitte des 16. Jahrhunderts werden auch städtische Ämter in Sterbevermerken erwähnt, vorweg Bürgermeister, Stadtschreiber und Mitglieder des Rats oder des Gerichts. Die Kombination von zwei oder drei Ämternennungen kommt gelegentlich ab 1568 vor (nr. 326), eine Häufung wie im Sterbevermerk des Peter Pfeffer von 1630 (nr. 805), bei der fünf Ämter aufgezählt werden, darunter das des Kupfferschmidt Handtwercks Hohenloischen bezircks Shultheis, bleibt freilich exzeptionell.

Die Amtsdauer wird ab der Mitte des 16. Jahrhunderts gelegentlich, aber erst im 17. Jahrhundert öfter mitgeteilt. Eine regelrechte Ämterlaufbahn mit Aufzählung sämtlicher Stationen, Jahr des jeweiligen Amtsantritts und der Amtsdauer enthält die Grabschrift eines Neuensteiner Pfarrers von 1628 (nr. 791), und auch die in deutschsprachigen Reimversen verfaßte lange Grabschrift eines Niedernhaller Pfarrers (nr. 870) liefert ausführliche biographische Daten. Überhaupt neigen eher die in gebundener Sprache abgefaßten, oft sehr langen Grabschriften zu ausführlicheren biographischen Angaben als die spröden Sterbevermerke nach dem Anno-domini-obiit-Formular (nrr. 338, 420, 437, 471, 725, 872).

Als militärische Dienstgrade werden im 17. Jahrhundert Obrist, Capitain, Leutnant und Wachtmeisterleutnant genannt. Akademische Grade finden ab der Mitte des 16. Jahrhunderts Erwähnung (nrr. 288, 326, 466, 484, 558, 568, 585, 641, 712, 715, 716, 766, 823, 870, 879), wobei in dem in Distichen abgefaßten Grabgedicht eines waldenburgischen Rats von 1611 (nr. 641) die außergewöhnliche Bildung des Verstorbenen besonders unterstrichen wird. Bürgerliche Berufe werden ab dem letzten Viertel des 16. Jahrhunderts (Erstbeleg 1574) mitunter angegeben, darunter zwei Metzger, ein Buchhändler, ein Fuhrmann, ein Kupferschmied und ein Bildhauer.

Weitere Inschriften, die außer Sterbevermerk, Grabbezeugung und Fürbitte auf Grabmälern anzutreffen sind, sind Namen- und Wappenbeischriften, Gebete und Anrufungen (nrr. 225, 276, 324; auch in Versform: nrr. 345, 580, 621, 791) Setzungsvermerke der Stifter sowie ab der Mitte des 16. Jahrhunderts (Erstbeleg 1556) dann vor allem Bibelzitate. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um deutschsprachige Bibelsprüche nach der Lutherbibel. Besonders oft wurden solche Texte gewählt, die Trost, Hoffnung auf Erlösung und Zuversicht in die Auferstehung zum Ausdruck bringen: Ich bin die Auferstehung und das Leben (Jh 11,25–26); Selig sind die Toten, die im Herrn entschlafen (Off 14,13); Ich weiß, daß mein Erlöser lebt … (Hi 19,25–26); Christus ist mein Leben, Sterben ist mein Gewinn (Phl 1,21); Also hat Gott die Welt geliebt … (Jh 3, 16); Viele, so unter der Erde schlafen, werden aufwachen, etliche zum ewigen Leben … (Dn 12,2); Ich liege und schlafe ganz in Frieden … (Ps 4,9); Herr, wenn ich nur dich habe, so frage ich nichts nach Himmel und nach Erden (Ps 73,25–26); Christus ist um unserer Sünde willen dahingegeben (Rö 4,25). Auf vielen Kindergrabmälern findet sich der passende Spruch Lasset die Kindlein zu mir kommen (Mk 10,14)58). Der Spruch Ich habe einen guten Kampf gekämpft … (2 Ti 4,6–8) kommt bezeichnenderweise auf vier Grabmälern für Offiziere (nrr. 764, 777, 818, 835) sowie auf der Grabplatte eines Grafen von Hohenlohe (nr. 882) vor. Auf den Beruf des Verstorbenen abgestimmte Bibelzitate begegnen ferner auf dem Grabmal eines Kupferzeller Pfarrers (nr. 716): Die Lehrer aber werden leuchten wie des Himmels Glanz (Dn 12,3) und Gedenket an eure Lehrer (Heb 13,7). Als Mahnspruch an die Vergänglichkeit des irdischen Lebens fungiert der mehrfach vorkommende Spruch Hi 14,1–2: Der Mensch vom Weib geboren lebt kurze Zeit.

Das Thema der Vergänglichkeit nehmen schließlich auch etliche nichtbiblische Inschriften auf, teils in Latein (nr. 484: quod sumus hoc eritis, fuimus quandoque quod estis; nr. 600: mors ultima linea rerum nach Horaz), meist jedoch in deutschen Versen (nrr. 413, 424, 523, 839). Ein offenbar besonders beliebter Vierzeiler (Hie liege ich und muß verwesen, ein armer Sünder bin ich gewesen …) wird mit leichten Variationen in Grabinschriften des Kreisgebiets im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts gleich viermal eingesetzt (nrr. 321, 331, 354, 412; ähnlich: nr. 649).

4.2. Inschriften an Bauwerken, Wandmalereien

Unter Bau- und Hausinschriften werden hier alle inschriftlichen Nachrichten über Bau- oder Renovierungsmaßnahmen an Gebäuden i. w. S. (einschließlich Mauern, Brücken) und über am Bau beteiligte Personen sowie die Haussprüche zusammengefaßt. Ihre Gesamtzahl – einschließlich [Druckseite 48] bloßer Jahreszahlen – beträgt über 250, ihr Anteil an den Inschriften des Kreisgebiets knapp unter 30 Prozent59). Damit bilden sie nach den Inschriften des Totengedenkens die zweitgrößte Gruppe.

Die älteste erhaltene Bauinschrift auf einem Tympanon der Künzelsauer Johanniskirche von 1296 (nr. 4) besteht aus Jahresangabe, Baunachricht in Passivkonstruktion (est ista ecclesia fundata [?]) und abschließender Nennung des amtierenden Leutpriesters, wobei dessen Name lediglich mit dem Anfangsbuchstaben abgekürzt ist. Ähnlich konstruiert, jedoch ohne Erwähnung von Personen, ist eine Altkrautheimer Bauinschrift von 1322 (nr. 10). Die erste deutschsprachige Bauinschrift, eine Wappentafel an der Buchenbacher Burg von 1356 (nr. 16), ist dagegen als Aktivsatz gebildet, an dessen Ende der Bauherr als Subjekt genannt wird (hot diz Steinhus gebuwet her …). Ungewöhnlich ist der angefügte Hinweis darauf, daß das dargestellte Wappen das Stammwappen des Bauherrn sei. Für Bauinschriften, in denen das Gebäude selbst „redet“ und den Bauherrn nach dem Formular N. N. me fecit bezeichnet, sind aus dem Bearbeitungsgebiet nur zwei Beispiele aus Kloster Schöntal bekannt, ein frühes von 1367 und eines aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges (nrr. 20, 732).

Vom 15. Jahrhundert bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts überwiegt erneut sowohl bei lateinischen wie bei deutschsprachigen Bauinschriften die Passivkonstruktion: incepta est structura (1419); ist/wart der erst stein gelegt (1454, 1504, 1518, 1553)60), wobei in Grundsteinlegungsinschriften stets nicht nur das Jahr sondern der genaue Termin (nach dem Festkalender) angegeben wird. An einem Fenstergewände der Niedernhaller Kirche sind Namen und Wappen der Kondominatsherren des Orts sowie eines vermutlich als Stifter am Bau beteiligten Adeligen eingehauen, eine Datierung fehlt (nr. 56).

Die weitaus häufigste Form der inschriftlichen Baunachricht ist ab dem späten 15. Jahrhundert (Erstbelege 1477, 1492) dann freilich die bloße Jahreszahl zur Bezeichnung einer Bau- oder Renovierungsmaßnahme, oft verbunden mit Nameninitialen oder Namen des Bauherrn. Zumeist finden sich diese kurzen Inschriften bei gemauerten Gebäuden auf den Scheitelsteinen von Haus-, Keller- und Hofportalen, auf Fenstergewänden oder Eckquadern, bei Fachwerkkonstruktionen fast durchweg auf den Mittel- oder Eckständern. Aufwendiger ist die Verbindung dieser Baudaten mit Wappendarstellungen auf Wappentafeln oder -steinen, in den Kirchen in Öhringen und Ingelfingen auch auf Gewölbeschlußsteinen (nrr. 122, 144; vgl. auch nr. 645), mit oder ohne zusätzliche Angabe des Namens des Bauherrn. Erstbeleg ist eine aus Kloster Goldbach stammende Wappentafel von 1414 mit dem Wappen der Herren von Hohenlohe und der in römischen Zahlzeichen (Gotische Majuskel) geschriebenen Jahreszahl. Während die Wappenbeischriften an Bürgerhäusern, aber auch an Bauten des Niederadels zumeist nur aus dem bloßen Namen oder noch häufiger lediglich aus den Nameninitialen bestehen, sind die Wappentafeln an herrschaftlichen Bauwerken in den hohenlohischen und kurmainzischen Gebieten sowie im Bereich des Klosters Schöntal ab der Mitte des 16. Jahrhunderts oft mit Name und ausführlicher Titulatur des als Bauherr firmierenden Regenten, mitunter auch mit dessen Devise (nrr. 303, 532), versehen. Besonders üppig fallen die Titulaturen auf den Wappensteinen des Kardinals Albrecht von Brandenburg (nr. 255) und der Grafen Philipp von Hohenlohe (nrr. 532, 593, 594: Graf von Hohenlohe und Herr zu Langenburg, [Baron zu Liesveld], Leutnantgeneral über Holland, Seeland, Westfriesland, Bommeler- und Tielerwaard) und Kraft VII. von Hohenlohe (nrr. 576, 654, 687, 697, 709, 740: Graf von Hohenlohe Herr zu Langenburg und Kranichfeld, Obrister und Ritter) aus. Auf einer Wappentafel des Götz von Berlichingen mit der Eisernen Hand an Schloß Rossach ist neben der deutschsprachigen Bauinschrift (hot … dis Haus erbaudt) die Vierahnenprobe des Bauherrn angebracht (nr. 238) als Ausweis der Ritterbürtigkeit und als Zeichen der Turnier- und Stiftsfähigkeit der Familie des Schloßherrn.

Sind es bei Privathäusern in der Regel die Hausbesitzer, die sich inschriftlich nennen, so können an öffentlichen Bauwerken die Namen der Baumeister als der für die Baumaßnahme zuständigen Vertreter der Gemeinde aufgeführt werden (z. B. nrr. 696, 786). Neben dem Bauherrn oder an seiner Stelle sind ab etwa 1580 mitunter auch die den Bau ausführenden Werkmeister (Architekten, Maurer, Zimmerleute) angegeben (Erstbelege: nrr. 385, 402, 436, 455). Ungewöhnlich und einzigartig bleibt allerdings die namentliche Aufzählung sämtlicher am Hausbau beteiligten Zimmermanns- und Maurergesellen an einem Öhringer Bürgerhaus von 1602 (nr. 561).

Im letzten Drittel und besonders im letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts beginnen die Inschriften an herrschaftlichen Bauwerken gelegentlich ausführlicher zu werden. Die (stark abgekürzte) Bauinschrift von 1568 an der Hohebacher Mühle (nr. 328) nennt außer der Gemeinde, die den Bau [Druckseite 49] ausgeführt hat, den Grafen von Hohenlohe als den für die Genehmigung Zuständigen sowie den Keller von Ingelfingen als Ratgeber. Die Bauinschrift der Gräfin Agatha von Hohenlohe von 1589 an der Pfedelbacher Pfarrkirche (nr. 442) ist in Form einer langen Versinschrift verfaßt und in einer aufwendigen Ädikularahmung mit Wappen plaziert. Sie berichtet umständlich über den Abbruch der alten Kirche, den Neubau auf Kosten der Gräfin, teilt die Dauer der Bauarbeiten und das Datum des Bauabschlusses mit und schließt mit einer Segensbitte. Formal ähnlich, aber mit wesentlich kürzerer Versinschrift, ist die Tafel des Schöntaler Abts Lurtz von 1592 in der Gommersdorfer Pfarrkirche (nr. 467). Eine Reihe von in Reimversen abgefaßten Bauinschriften wurde in den Jahren 1589–91 an verschiedenen Stellen der südlichen Öhringer Stadtbefestigung angebracht, die an die Zerstörung der Brücke und von Teilen der Stadtmauer durch ein Hochwasser und an den Wiederaufbau erinnern (nrr. 443, 454, 460). Die Brückeninschrift vermeldet neben dem Tag der Grundsteinlegung die Namen der beiden regierenden Grafen als der Stadtherren und den Namen des Werkmeisters und nennt den Rat der Stadt als den Bauherrn.

Auch die Bauinschriften an der Ersbacher (1605) und an der Ingelfinger Brücke (1608) sind teilweise oder ganz in Reimversen verfaßt. Erstere zählt neben dem Datum der Grundsteinlegung die örtlichen Amtsträger, vorweg den Baumeister der Gemeinde, die Zahl der am Bau Beteiligten und den Werkmeister61) auf, letztere berichtet über die Zerstörung der Brücke durch Eisgang, über Baubeginn und -dauer und benennt den Ortsherrn und wiederum die örtlichen Amtsträger. Beide Inschriften enden mit einem Segenswunsch. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts finden sich auch an Bürgerhäusern in Öhringen und Niedernhall, die überhaupt durch ihr erweitertes inschriftliches Repertoire auffallen, Bauinschriften in gebundener Sprache (nrr. 561, 619), und 1610 wurde eine Bauinschrift am Windischenbacher Friedhof (nr. 634) mit Datum der Fertigstellung, Name eines Stifters, Angabe der Stiftungssumme und Amtsträgernennung ebenfalls in Reimversen formuliert.

Die konfessionellen Auseinandersetzungen zwischen Altgläubigen und Lutheranern fanden im Vorfeld und während des Dreißigjährigen Krieges inschriftlichen Niederschlag in Bauinschriften beider Parteien. Eine vom Ortspfarrer in lateinischen Distichen verfaßte Bauinschrift an der Kirche von Hermuthausen (nr. 643), die im übrigen als einzige Bauinschrift des Kreisgebiets ein Chronogramm beinhaltet, und die den Grafen von Hohenlohe als Auftraggeber, den Keller als Bauleiter und den Pfarrer aufzählt, enthält in dem ausführlichen Segenswunsch für den Grafen, für den Kirchenbau und für die „reine Religion“ eine Invektive gegen Calvinisten und Katholiken. Im württembergischen Waldbach wurde auf eine Holztafel in der Kirche 1606 eine außergewöhnlich lange deutschsprachige Versinschrift aufgemalt, in der der regierende Herzog und seine Gemahlin gepriesen werden, des Kirchenneubaus und sämtlicher am Bau beteiligter Personen vom Landesbaumeister bis zu den freiwillig Baudienste leistenden Einwohnern gedacht wird und in deren abschließendem Segenswunsch Gottes Hilfe für die reine evangelische Lehre erfleht wird. Zeugnisse der Gegenreformation sind dagegen zwei Bauinschriften im würzburgischen Amrichshausen (nrr. 652, 663), die zu einer Serie von Inschriftentafeln gehören, die anläßlich des 40. Regierungsjubiläums des Würzburger Bischofs Julius Echter von Mespelbrunn allenthalben im würzburgischen Gebiet, vorweg an neu erbauten oder renovierten Kirchen und Pfarrhäusern angebracht wurden. Nach einheitlichem Schema zumeist in acht deutschen Reimversen abgefaßt, loben sie den Bischof und Landesherrn als Bauherrn und als Erneuerer und Bewahrer des Alten Glaubens (wahre Religion).

Die Kriegsereignisse des Dreißigjährigen Kriegs werden in der lateinischen Bauinschrift von 1620 an einem Turm der Neuensteiner Ortsbefestigung (nr. 709) erwähnt (opus … turbulentis Germaniae rebus in defensionem huius oppidi erectum), und eine Inschrift von 1623 an der Kirche im württembergischen Bitzfeld deutet darauf hin, daß am Kirchenbau Soldaten beteiligt waren (nr. 739). Schließlich ist in diesem Zusammenhang eine 1640 an der Schöntaler Klosterkirche angebrachte lateinische Gedenkinschrift zu erwähnen, in der außer der Klostergründung, päpstlicher und kaiserlicher Privilegierung und zahlreicher Schenkungen abschließend der Aufhebung und der Restitution des Klosters während des Kriegs gedacht werden (nr. 855).

Seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert finden sich – ganz überwiegend an Bürgerhäusern – Haussprüche, die Gottes Segen für die Bewohner erbitten, sowie sprichwortartige Sentenzen, mitunter kombiniert mit der Nennung des Hausherrn und oft in Form deutscher Reimverse. Das für Portalinschriften beliebte Psalmenzitat Der Herr behüte deinen Eingang und Ausgang begegnet mehrfach (nrr. 487, 636, 760); verwandt ist eine merkwürdige Versinschrift an einem Öhringer Türgestell:

[Druckseite 50]

Nach Gbrauch der Thür uns Got wol geben in seinem Reich das ewig Leben (nr. 514)62). Der anderweitig weit verbreitete Hausspruch Wer Gott vertraut, hat wohl gebaut läßt sich im Bestand ebenso nachweisen (nr. 866) wie der auch sonst häufig anzutreffende Bibelspruch Ps 127,1 in gereimter Paraphrase: Dan wo Got das Haus nit selbs bewacht, so ist umbsunst der Wechter Macht (nr. 619).

Bemerkenswert ist der Umstand, daß der Spruch Das Haus/der Bau steht in Gottes Hand nicht wie sonst üblich nach der Formel N. N. bin/werd ich genannt mit dem Namen des Hauses63), sondern mit dem Namen des Bauherrn oder des ausführenden Steinmetzen kombiniert wird (nrr. 474, 497; vgl. auch nr. 619). Zur Kategorie der Neidsprüche zählt der auch andernorts allenthalben gebräuchliche und vielfach variierte Text Wer sein Haus baut an der Gassen, der muß feil Red vorüberlassen (nr. 534) bzw. der muß die Leut reden lassen (nr. 619). Ein devisenähnlicher, auch als Stammbuchspruch geläufiger Hausspruch findet sich schließlich an einem Niedernhaller Torbogen: Adams Rieb und Rebensafft ist mein liebste Buelschafft (nr. 604).

Recht spärlich ist der im Hohenlohekreis auf uns gekommene Bestand an mit Inschriften versehenen Wandmalereien. Die Inschriften sind zudem vielfach nur mehr fragmentarisch erhalten, teils auch durch unsachgemäße Restaurierungen verfälscht. Wie schon bei den ältesten erhaltenen, noch in Gotischer Majuskel ausgeführten Inschriften im Gewölbe des Turmchors der Hollenbacher Kirche aus dem Ende des 13. Jahrhunderts (nr. 5) handelt es sich – abgesehen von vereinzelten Kreuztituli (nrr. 15, 215) – bei fast allen übrigen vorreformatorischen Wandmalereiinschriften um die Evangelistennamen in Schriftbändern als Beischriften zu den vier Evangelistensymbolen (nrr. 68, 76, 138, 141, 216). Nur mehr abschriftlich überliefert sind die ehemals oben im Chor der Öhringer Stiftskirche als Beischriften zu den dort aufgehängten Schilden und Helmen aufgemalt gewesenen Namen von elf Herren von Hohenlohe, von denen sieben mit dem Todesjahr versehen waren, einer mit einem vollständigen lateinischen Sterbevermerk (nr. 106). Ebenfalls im Chor der Öhringer Stiftskirche wurde wohl um 1510 das Wappen des Würzburger Bischofs aufgemalt und erhielt Namen und Titulatur als Umschrift sowie zwei lateinische Verse mit einer Anspielung auf das Wappenbild als Beischrift (nr. 174). Von der Ausmalung des Chors der Buchenbacher Kirche ist nur mehr wenig erhalten; auf den Rahmenleisten der einzelnen Bildszenen waren Bildbeischriften angebracht, die jedoch bis auf wenige Reste vergangen sind (nr. 219).

Nennenswerte Wandmalereiinschriften aus lutherischen Kirchen sind lediglich in Altkrautheim (Namenbeischriften von Evangelisten und Kirchenlehrern in Schriftbändern und Kartuschen sowie Stiftervermerk) und Waldenburg (auf die Kirchenmusik bezogenes Psalmenzitat in Schriftkartusche) erhalten (nrr. 614, 761). In der Waldenburger Kirche befand sich zudem ein im 17. Jahrhundert entstandenes Weltgerichtsbild mit Bibelzitaten als Bildinschriften (nr. 903). In zwei profanen Gebäuden in Ingelfingen und Künzelsau wurden geringe Reste von auf die Wand gemalten deutschen Reimversen aus dem Ende des 16. oder dem ersten Viertel des 17. Jahrhunderts aufgedeckt (nrr. 531, 762), deren Inhalt sich aber nicht mehr erschließen läßt. Bemerkenswert ist dagegen die 1603 ausgeführte Bemalung der hölzernen Wandvertäfelung in der hinteren Öhringer Ratsstube mit Darstellung der Justitia und des Salomonischen Urteils mit an die Mitglieder des städtischen Gerichts gerichteten mahnenden Beischriften (nr. 573).

Decken- und Wandstuckierungen wurden zu Beginn des 17. Jahrhunderts in den hohenlohischen Schlössern Neuenstein und Hermersberg geschaffen. Während im Kaisersaal des Neuensteiner Schlosses eine umfangreiche 64-Ahnenprobe des Grafen Philipp von Hohenlohe mit aufgemalten Wappenbeischriften in Schriftbändern (nrr. 577, 578) versehen wurde, beschränkt sich die Inschrift im Saal des Jagdschlosses Hermersberg auf das stuckierte Herstellungsjahr in Verbindung mit dem herrschaftlichen Eheallianzwappen (nr. 631).

Mittelalterliche Glasfenster mit Inschriften haben sich einzig in der Öhringer Stiftskirche erhalten (nr. 66). In zwei Scheiben aus den 1460er Jahren mit Stifterdarstellungen sind den knienden Personen der Name als Wappeninschrift bzw. lateinisches Gebet und Devise in Schriftbändern beigefügt. Als Bildelemente der Kreuzigungs- und der Verkündigungsszene fungieren der Kreuztitulus bzw. der in ein Spruchband geschriebene englische Gruß64). Eine Stifterscheibe mit deutschsprachiger gereimter Marienanrufung aus der Zeit um 1502 in der Ingelfinger Pfarrkirche (nr. 145) ist nur mehr als moderne Kopie überliefert.

[Druckseite 51]

Von 1580 stammt eine nur noch sehr fragmentarisch erhaltene Wappenscheibe in der Öhringer Friedhofskapelle (nr. 395) mit Name und Amtsbezeichnung des Stifters. Aus dem profanen Bereich reiht sich schließlich eine Serie von vier Kabinettscheiben von 1547 mit den Wappen zweier Grafen von Hohenlohe und ihrer Frauen im Öhringer Rathaus an (nr. 260), die jeweils mit dem Namen des Wappenführers und teils mit einer Devise als Umschrift versehen sind.

4.3. Glocken

Die Glocken bilden unter den Inschriftenträgern des Bearbeitungsgebiets nach den mit Grab- und mit Bauinschriften versehenen Objekten die drittgrößte Gruppe (9,7 %). Von den insgesamt 88 Glocken, für die Inschriften überliefert sind, sind noch 53 erhalten65). Von den Glocken, deren Inschriften nur mehr abschriftlich überliefert sind, lassen sich die Verlustumstände nicht immer eindeutig klären. Über ein Dutzend wurde im Ersten Weltkrieg abgeliefert und eingeschmolzen. Fast ebenso hoch war der Verlust in den Jahrzehnten davor, sei es weil schadhafte Glocken eingeschmolzen wurden, sei es weil man alte Glocken für die Anschaffung eines neuen Geläuts opferte. Drei der Glocken wurden bereits im 18. Jahrhundert umgegossen (nrr. 62, 157, 166). Einziger Kriegsverlust des Zweiten Weltkriegs war eine Pfedelbacher Glocke von 1644 (nr. 868).

Die ältesten inschriftlich bezeichneten Glocken66) des Kreisgebiets stammen aus dem (späten) 13. Jahrhundert. Von den drei in Wachsfadenmajuskeln beschrifteten Glocken (nrr. 6, 7, 8) ist nur mehr eine vorhanden, von einer zweiten ist die Inschrift immerhin noch als Abklatsch überliefert. Zwei der Inschriften bestehen aus den vier Evangelistennamen, denen man unheilabwehrende Kraft zuschrieb, einmal erweitert um den Beginn des Ave Maria, einmal um den Glockennamen Osanna. Die dritte Glocke trug den weit verbreiteten Glockenspruch O rex glorie veni cum pace.

Die Inschriften der insgesamt acht Glocken des 14. Jahrhunderts sind noch durchweg in Gotischer Majuskel ausgeführt. Keine von ihnen ist datiert, und keine nennt den Namen des Gießers. Aufgrund der Schriftformen lassen sich die beiden ältesten (nrr. 13, 14) indes eindeutig einem Nürnberger Gießer, wahrscheinlich Hermann Keßler I, zuweisen. Eine Gommersdorfer Glocke aus der zweiten Jahrhunderthälfte (nr. 27) könnte von einem Würzburger Gießer gefertigt worden sein. Drei der Inschriften bestehen wiederum aus dem Beginn des englischen Grußes, fünf aus den Evangelistennamen, davon eine erneut mit dem Spruch O rex glorie veni cum pace (nr. 19), eine mit zusätzlicher Nennung der Namen der Hl. Drei Könige (nr. 13), denen ebenfalls apotropäische Funktion zukam.

Im 15. Jahrhundert wird die Gotische Majuskel von der Gotischen Minuskel abgelöst. Die beiden ältesten datierten Glocken des Bearbeitungsgebiets von 1415 und 1416 (nrr. 35, 36), die auch zugleich als erste eine Gießersignatur nach dem üblichen Formular N. N. me fecit tragen, sind Werke des Nürnberger Meister Sifridus. Neben der Signatur finden sich auf beiden Glocken wiederum jeweils der Spruch O rex glorie … und die vier Evangelistennamen, auf der jüngeren Glocke zudem eine Anrufung der Kirchenpatrone und die auf Glocken häufig anzutreffende metrische Marienanrufung Me resonante pia populi memor esto maria. Beide Glocken weisen ferner Flankenreliefs mit Darstellungen der Muttergottes und der Kreuzigungsgruppe auf. Auch eine undatierte und unsignierte Ave-Maria-Glocke in Rüblingen (nr. 40) ist aufgrund ihrer Schriftmerkmale dem Nürnberger Meister oder seinem Vorgänger Heinrich Grunwalt zuzuweisen. Die Angabe des Gußjahres fehlt in der Folgezeit nur noch selten.

Die frühesten deutschsprachigen Glockeninschriften sind Hilfebitten an Maria, an Gott und an die Kirchenpatrone: 1421 noch in der verballhornten Form m hif maria, 1428 dann hilf s. petrus maria amen, 1453 hilf gott maria (nrr. 38, 41, 58); 1467 schließlich auf der Glocke eines unterfränkischen Gießers verbunden mit einem gereimten Wetterbann: Fleuch hagel und wint, das helf uns maria und ir kint (nr. 69). Die Evangelistennamen bleiben das ganze Jahrhundert hindurch häufiger Bestandteil der Glockeninschriften. Möglicherweise um die Produkte eines Schwäbisch Haller Gießers handelt es sich bei einer Gruppe von vier um 1430 gegossenen Glocken (nrr. 41, 42, 43, 44). 1443 hat der Nürnberger Gießer Konrad Gnotzhamer zwei Glocken in Ingelfingen und Waldenburg gegossen (nrr. 51, 52), beide mit dem Beginn des Ave Maria, die Waldenburger ferner mit einer Meisterinschrift nach dem Formular N. N. me fusit.

[Druckseite 52]

Im dritten Viertel des 15. Jahrhunderts tritt Meister Daniel von Heilbronn mit drei Glockengüssen im Kreisgebiet in Erscheinung (nrr. 57, 65, 81). Er ist ein Bruder des Reutlinger Gießers Hans Eger, der 1454 eine unsignierte Evangelistenglocke in Bretzfeld (nr. 59) gegossen hat. Auch die Glocken des Meisters Daniel tragen Evangelistennamen, die jüngste in Bitzfeld darüber hinaus den liturgischen Spruch verbum caro factum est de maria virgine und die gereimte aus Glockenname, Weihformel und Meistersignatur kombinierte Glockenrede Osann heis ich, in unser frauen ere lit man mich, meister daniel gos mich. Nachfolger Meister Daniels war der Vetter von dessen Witwe, Bernhart Lachaman67), der ab 1479 die Heilbronner Gießhütte weiterführte. Lachaman dominierte die Glockenproduktion im Bearbeitungsgebiet in den folgenden 40 Jahren eindeutig. Aus dem Zeitraum zwischen 1482 und 1517 sind elf von ihm signierte sowie drei weitere ihm einigermaßen sicher zuweisbare Glocken bezeugt, zwischen 1518 und 1522 folgen drei von seinem gleichnamigen Sohn und Nachfolger gefertigte Glocken. Auf keiner der Lachaman-Glocken wird der Gießort Heilbronn erwähnt. Die Meistersignatur ist stets in die Form der stereotypen Glockenrede bernhart lachaman goss mich gekleidet, die mitunter wie bei der Bitzfelder Glocke Meister Daniels um den Glockennamen (Osanna heiß ich) und eine Weihformel (in gottes/unser frauen ehr leut ich) oder nur um letztere erweitert ist. Der einfache Gießervermerk kann auch mit den Evangelistennamen und/oder einer Anrufung (hilf maria, hilf gott und maria u. ä.) oder dem ausgeschriebenen lateinischen Kreuztitulus verbunden sein.

Neben den Heilbronner Glocken finden sich im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts und im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts insgesamt zehn zumeist anonyme Ave-Maria-Glocken68), von denen einige aufgrund der Schriftmerkmale und der übrigen Glockenzier auf unterfränkische Gießer deuten (nrr. 135, 165, 166, 205), andere einem Nürnberger Gießer in der Nachfolge Konrad Gnotzhamers zuzuweisen sind (nrr. 134, 148). Auf einer dieser Glocken, die 1515 für die Öhringer Stiftskirche gegossen wurde (nr. 191), nennt sich ein anderweitig bislang nicht als Glockengießer in Erscheinung getretener kandengiser. Ein Jost Glockengießer, dessen Gießhütte man bisher noch nicht lokalisieren kann69), hat 1493 eine Hohebacher Evangelistenglocke signiert. Als weiteres Formular enthält diese Glocke eine ungewöhnliche deutsche Version des O rex glorie …: O kunnic diner eren kund [!] uns in frieden. Demselben Gießer ist vielleicht auch eine Glocke in Neunstetten von 1499 (nr. 129) zuzuweisen mit dem hinlänglich bekannten Formular Osanna heis ich, in unser fraen und s. jorgen er lut man mich.

Eine 1527 von dem Münchener Wolfgang Steger (I) gegossene Glocke in Kloster Schöntal (nr. 220) trägt als erste im Hohenlohekreis eine Inschrift in Kapitalis, bestehend aus Glockenname (Susana heis ich) und Gußvermerk. Da ein Wirken dieses Gießers allerdings sonst im weiten Umkreis württembergisch Frankens bislang nicht festzustellen ist, könnte es sich um eine erst später zu unbekanntem Zeitpunkt ins Bearbeitungsgebiet verbrachte Glocke handeln.

Die wenigen Glocken aus der Mitte und der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sind fast durchweg Werke der Nürnberger Gießhütte, lediglich eine 1585 für die Kirche in Schwabbach im äußersten Südwesten des Kreisgebiets gegossene Glocke, über deren Inschrift außer dem Gußjahr nichts überliefert ist (nr. 422), wurde von dem Heilbronner Gießer Johann Bechthold Meslang gefertigt. Wie von erhaltenen Glocken Meslangs in Lauffen und Kloster Comburg bekannt ist, verwendete er für seine Inschriften die Kapitalis70). Die Schrift der Nürnberger Glocken ist dagegen noch ausschließlich die Gotische Minuskel. Einzige Inschrift einer nicht erhaltenen Glocke in Dörrenzimmern aus der Mitte des 16. Jahrhunderts (nr. 239) war das gloria patri et filio et spiritui sancto. Gießer war sicherlich der Nürnberger Hans Glockengießer, der diesen Text der Meßliturgie auch anderweitig als Glockeninschrift verwendete. Zwei weitere Glocken des Hans Glockengießer sind signiert nach dem Formular zu gottes dienst und lob bzw. zu gottes lob und ehr gehor ich, hans glockengießer zu nurnberg gus mich mit anschließender Angabe des Gußjahrs. Demselben Schema folgt die Inschrift einer Glocke von Hans’ Stiefsohn Christoph Glockengießer, der sich seit 1569 (nicht jedoch in den Inschriften seiner Glocken) Rosenhart nannte, sowie – ohne Angabe des Gußjahrs – die Inschriften dreier Glocken von dessen gleichnamigem Sohn (nrr. 550, 551, 552)71). Christoph d. Ä. bediente sich daneben für drei Glocken des als Devise der Protestanten geltenden Bibelspruchs gottes wort bleibt ewig mit dem Zusatz glaub dem mit that bist selig sowie anschließendem Gießervermerk (nrr. 400, 463, 490). Wesentlich umfangreicher ist die in zwei Zeilen an der Schulter umlaufende Glockenrede auf einer Kupferzeller Glocke Christophs d. Ä. von 1573 (nr. 356), die in acht Reimversen verfaßt ist [Druckseite 53] und außer dem Gußjahr und dem Gußauftrag an den Gießer durch das pfarvolck des kupferzelers ampt auch die Namen des damals amtierenden Pfarrers und des Schultheißen nennt.

Ein uneinheitliches Bild bieten schließlich die Glockeninschriften ab dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts. Die Schrift ist nunmehr, soweit man dies aus den noch vorhandenen Glocken ersehen kann, offenbar durchweg die Kapitalis, lediglich für eine verlorene Ingelfinger Glocke von 1650 (nr. 891) gibt es Indizien, die für eine Ausführung der Inschriften in Fraktur sprechen könnten. Die Glocke eines unbekannten Gießers von 1616 in Gommersdorf (nr. 671) trägt ein Gotteslob in Form eines lateinischen Psalmenzitats, das noch einmal auf einer Untersteinbacher „Friedensglocke“ von 1650 wiederkehrt (nr. 896); das Formular einer Krautheimer Glocke des Mainzer Gießers Peter Reutter von 1620 (nr. 706) besteht aus der Gießersignatur mit Angabe der Gießhütte Mainz und aus dem ausgeschriebenen Kreuztitulus. Einzig eine Glocke des Dinkelsbühler Gießers Adam Iligan (nr. 771) verwendet die andernorts beliebte Glockenrede Durchs feir flos ich, N. N. gos mich – wiederum mit Angabe der Gießhütte. Außerdem wird, wie schon auf der Kupferzeller Rosenhart-Glocke, der amtierende Schultheiß genannt. Einzelne Amtsträger werden auch auf einer Öhringer und einer Untersteinbacher Glocke erwähnt (nrr. 779, 896).

In deutschen oder lateinischen Versinschriften kann die Funktion der Glocke thematisiert werden, die Gläubigen zum Kirchenbesuch zu ermahnen (nrr. 779, 891) sowie freudige und traurige Ereignisse anzuzeigen (nr. 868). Bemerkenswert ist, daß in einem Fall ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß – im Gegensatz zu den früheren Wetterbannsprüchen – die Glocke nicht in der Lage sei, Unwetter zu vertreiben (nr. 891). Auf einer von den lothringischen Wandergießern Jakob und Jean Gerard gegossenen Öhringer Glocke von 1627 ist zweier Grafen von Hohenlohe mit ausführlicher Titulatur als der Auftraggeber gedacht. Die Nennung des regierenden Grafen, jeweils in Verbindung mit der Abbildung des hohenlohischen Wappens, ist auf zwei weiteren Glocken von 1644 und 1650 zu konstatieren. Unter vier kurz nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges gegossenen Glocken, von denen drei bezeichnenderweise den Frieden zum Thema haben, sind zwei Produkte des Nürnberger Gießers Leonhard Löw (nrr. 887, 889), jeweils mit lateinischer Meistersignatur und üppigen Ornamentfriesen versehen. Ungewöhnliche Glockenzier in Form von (nach der Natur abgegossenen?) Amphibien zeigte schließlich eine Pfedelbacher Glocke von 1644 (nr. 868).

4.4. Kirchliche Ausstattungsgegenstände und Geräte

An mit Inschriften versehenen Gegenständen der mittelalterlichen Kirchenausstattung hat sich im Hohenlohekreis fast nichts erhalten. Noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts dürfte ein Taufstein in Krautheim mit den vier Evangelistennamen und dem Namen des hl. Petrus gefertigt worden sein (nr. 54). Ein Weihwasserbecken von 1507 in Unterginsbach ist lediglich mit dem Herstellungsjahr bezeichnet (nr. 162). Ebenfalls aus dem beginnenden 16. Jahrhundert stammen die geschnitzten Figuren einer Kreuzigungsgruppe in Untersteinbach (nr. 142), auf deren flachen Rückseiten die Gestalten der Maria und des Evangelisten Johannes in gemalten Versionen wiederholt sind. Ihre Nimben sind mit lateinischen Anrufungen in Frühhumanistischer Kapitalis beschriftet. Ein Dreisitz in der Öhringer Stiftskirche schließlich trägt wiederum nur eine Datierung (nr. 180). Im Zusammenhang mit der spätmittelalterlichen Wallfahrt zur Marienkapelle in Neusaß ist eine auf Pergament gemalte Ablaßtafel zu sehen, auf der nach einem einleitenden Hinweis auf die Gründung des (später nach Schöntal verlegten) Klosters in Neusaß die dem Zisterzienserorden gewährten Ablässe in deutscher Sprache aufgezählt waren (nr. 267).

Aus nachreformatorischer Zeit finden sich in lutherischen Kirchen einige wenige mit Jahreszahlen bezeichnete Gestühle und Emporen (nrr. 333, 435, 470, 569). Ob die zinnerne Taufbeckenauskleidung von 1591 mit gereimter Stifterinschrift, die sich in der Waldenburger Pfarrkirche befindet (nr. 465), tatsächlich von dort stammt, ist unsicher. Im 17. Jahrhundert sind dann vor allem die Kanzeln Träger von Inschriften. Neben bloßer Datierung oder Meistersignatur (nrr. 609, 657) bestehen die Inschriften zumeist aus Bibelzitaten, die sich auf die Kanzel als den Ort der Verkündung von Gottes Wort beziehen: Seid Täter des Worts und nicht Hörer allein (nr. 509); verbum domini manet in aeternum (nr. 678) und die deutschsprachige Entsprechung (nr. 684); Rufe getrost, schone nicht, erhebe die Stimme wie eine Posaune (nr. 894). Im Innern des Schalldeckels der Waldbacher Kanzel von 1618 wurden zwei – von außen nicht sichtbare – Fertigungsvermerke des Bildhauers und des Mesners angebracht (nr. 684), und die Kanzelsäule in Waldenburg (nr. 509) trägt eine Malersignatur. Das Bildprogramm des zugehörigen Kanzelkorbs mit typologischen Szenen aus dem Alten und Neuen Testament und mit erläuternden gereimten deutschsprachigen Bildbeischriften in Rahmenstreifen stammt in seiner heutigen Form zwar erst aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, könnte aber auf einer ursprünglichen Fassung aus der Entstehungszeit der Kanzel 1597 beruhen.

[Druckseite 54]

Eine Altarmensa in Crispenhofen trägt die Jahreszahl 1600 (nr. 525); ein kleinformatiges, aus Kalkstein gefertigtes Altarretabel von 1630 aus der Kapelle St. Wendel am Stein (nr. 806) mit Bildrelief und Darstellung des betenden Stifters ist mit einem ausführlichen Stiftervermerk versehen. Der Stifter, Kornett eines kurbayerischen Regiments, war vermutlich Katholik. Die übrigen inschriftlich bezeichneten Altäre aus dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts wurden für katholische Kirchen geschaffen. Alle fünf zwischen 1628 und 1641 in der Schöntaler Klosterkirche errichteten Altäre, von denen vier in der Forchtenberger Kern-Werkstatt gefertigt wurden, sind mit im Sockel des Retabels plazierten lateinischen Setzungsvermerken versehen. Diese bestehen aus der Aufzählung der Heiligen, zu deren Ehre der jeweilige Altar geschaffen wurde (ad laudem/ad gloriam/in honore), dem eigentlichen Setzungsvermerk (posuit/posita est) mit Datierung sowie in vier Fällen aus der Angabe des Auftraggebers (Abt oder Konvent). Der Krautheimer Kreuzaltar aus dem Ende des Bearbeitungszeitraums (nr. 883) trägt neben den Namen der Stifter den zur Kreuzigungsdarstellung passenden Spruch crucifixus etiam pro nobis im Sockel. Ähnlich gestaltet ist ein 20 Jahre älterer Krautheimer Epitaphaltar, der als Inschrift im Sockel den Beginn des Hymnus Veni creator spiritus aufweist (nr. 795).

Der erhaltene Bestand an inschriftlich bezeichneten liturgischen Geräten aus der Zeit vor der Reformation beschränkt sich auf acht Kelche, von denen die beiden ältesten aus dem späten 14. Jahrhundert stammen. Von einem neunten sind die Inschriften nur mehr kopial überliefert. Zumeist handelt es sich um die auf Schaft oder Nodus angebrachten Namen von Jesus und/oder Maria in der Funktion von Anrufungen, auf einem Niedernhaller Kelch (nr. 25) auch in der Form maria hilf. Auf zwei Kelchen ist lediglich das Herstellungsjahr eingraviert. Ein 1461 in die Öhringer Stiftskirche geschenkter Kelch trug die Inschrift da gloriam deo (nr. 64), offenbar eine Devise des Stifters, die jedenfalls auch auf einer von diesem mitfinanzierten Fensterscheibe inschriftlich ausgeführt wurde (nr. 66).

Eine Waldenburger Hostiendose von 1591 trägt ebenso wie ein Kelch von 1628 und eine Abendmahlskanne von 1640 in Pfedelbach Bibelzitate, die sich auf das Abendmahl beziehen (nrr. 464, 793, 853). Aus dem zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts ist in evangelischen Kirchen eine größere Zahl von Abendmahlskannen, Kelchen, Patenen und Hostiendosen mit Inschriften erhalten. Zum Teil beschränken sich ihre Inschriften auf den Namen des Stifters und das Jahr der Herstellung oder der Schenkung. Mitunter finden sich aber auch vollständige Stiftervermerke (nr. 808: Zur Ehre und Liebe Gottes verehrte mich in die Kirchen zu Waldenburg …), besonders ausführlich auf einer Pfedelbacher Kanne von 1640 (nr. 853). Auf dieser sind nicht nur die Namen der dreizehn Stifter aufgeführt, sondern es wird außerdem der Stiftungszweck hervorgehoben, daß die Kanne in der Kirche verbleiben solle, solange die Kirchengemeinde bei der unverenderten Augspurgischen Confession und reinen evangelischen lutherischer Religion bestendig halten wirt. Zur zusätzlichen Sicherung der Bestimmung wird zudem auf eine hierüber ausgestellte Stiftungsurkunde verwiesen. Ein Bitzfelder Kelch und eine zugehörige Patene von 1642 besitzen in Reimversen abgefaßte Stifterinschriften (nrr. 862, 863).

Aus katholischen Kirchen des Kreisgebiets sind nur zwei nachreformatorische Kelche mit Inschriften auf uns gekommen. Beide wurden im 17. Jahrhundert ins Kloster Schöntal gestiftet (nrr. 846, 901), und beide sind mit Jesus- und Marienmonogrammen als Anrufungen versehen, der ältere zeigt zudem neben dem Wappen und den Nameninitialen des Abts die Wappen der hll. Benedikt und Bernhard mit Beischriften.

5. Die Schriftformen

5.1. Gotische Majuskel

Äußerst spärlich ist der Bestand erhaltener Inschriften im Bearbeitungsgebiet, die in Gotischer Majuskel ausgeführt sind. Nur sieben dieser Inschriften sind in Stein gehauen. Die Nachzeichnung einer Schriftentwicklung ist angesichts dieses Befunds nicht möglich, es kann hier lediglich darum gehen, einzelne punktuelle Beobachtungen zusammenzutragen. Die ältesten Inschriften in Gotischer Majuskel finden sich auf der Öhringer Adelheidtumba von 1241 (nr. 1). Für die Grabschrift ist eine dünnstrichige, variantenreiche Majuskel mit nur schwachen Bogenschwellungen und langen, feinen Sporen verwendet. Die runden Formen dominieren gegenüber den kapitalen. Deutlich mehr aus dem kapitalen Formenschatz wird dagegen in der Translationsnotiz auf demselben Inschriftenträger geschöpft, die in kleinerem Format, aber wohl von derselben Hand eingehauen wurde. Auffälligster Buchstabe ist das kapitale D mit kurzem Schaft und stark aufgeblähtem Bogen. C und E zeigen noch keinerlei Tendenz zur Abschließung.

[Druckseite 55]


Öhringen, nr. 1

Eine Schöntaler Inschrift von 1257 (nr. 2) ist zu schlecht erhalten, als daß sie für eine paläographische Auswertung etwas hergeben würde. Immerhin ist zu erkennen, daß sie breiter proportioniert ist als die Inschriften der Adelheidtumba und daß die Bogenschwellungen deutlicher ausgeprägt sind. Die runden Formen überwiegen, C und unziales E sind noch offen. Die Inschrift von 1296 am Tympanon der Künzelsauer Johanneskirche (nr. 4) ist sehr unbeholfen ausgeführt. Die Proportionen sind ungewöhnlich breit, Bogenschwellungen sind nur schwach ausgeprägt; C und unziales E sind hier erstmals geschlossen. Bemerkenswerte Einzelformen sind ein rautenförmiges O und eine zweimal verwendete st-Ligatur mit langem Minuskel-s. Ebenfalls recht ungelenk, aber mit völlig anderem Duktus präsentiert sich eine Bauinschrift von 1322 in Altkrautheim (nr. 10). Die Buchstaben sind gestreckter, und der Gesamteindruck wird im wesentlichen von den keilförmig verdickten Schaft-, Balken- und Bogenenden bestimmt. C und unziales E sind hier wiederum noch weit offen, die Bogenschwellungen sind nur mäßig betont.

Die erste völlig einheitlich stilisierte in Stein gehauene Gotische Majuskel findet sich erst in einer Bauinschrift von 1356 an der Buchenbacher Burg (nr. 16). Sie weist gedrungene, quadratische Proportionen, kräftige Bogenschwellungen und keilförmige Verstärkungen der Schaft- und Balkenenden auf, unziale Formen dominieren. Die 20 Jahre jüngere Inschrift auf dem ältesten erhaltenen Berlichingen-Epitaph in Kloster Schöntal (nr. 22) hat deutlich schmalere Proportionen, und ihr Gesamteindruck wird bestimmt durch einen markanten Wechsel von extrem dünnen und fetten, keilförmig verdickten Linien sowie durch die durchweg spitz ausgezogenen Bogenschwellungen, die bei C, kapitalem D, G und O zudem Bogeninnenschwellungen aufweisen. Die auf der Grundlinie umgebogenen Bögen von pseudounzialem A, rundem N, unzialem H und M sind dreieckig verdickt, ebenso das Caudaende des R.


Buchenbach, nr. 16


Kloster Schöntal, nr. 22

Diese besonders für den fränkischen Raum in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts charakteristische Ausprägung der Gotischen Majuskel ist auch auf der einzigen in dieser Schriftart beschrifteten Goldschmiedearbeit, einem Öhringer Kelch aus dem letzten Jahrhundertdrittel (nr. 26), zu beobachten sowie – erhaben ausgehauen – auf einem Wappenstein aus Kloster Goldbach von 1414 (nr. 34). Letzterer markiert das späteste Vorkommen der Gotischen Majuskel als Monumentalschrift im Bearbeitungsgebiet.

Die meisten in Gotischer Majuskel ausgeführten Inschriften im Hohenlohekreis haben sich auf Glocken erhalten. Keine dieser Inschriften ist freilich datiert, so daß allenfalls eine grobe zeitliche Einordnung aufgrund der Schriftmerkmale möglich ist. Noch ins ausgehende 13. Jahrhundert sind die Inschriften einer Niedernhaller Glocke (nr. 6) und – nurmehr durch einen Abklatsch überliefert – [Druckseite 56] einer Eschentaler Glocke (nr. 7 †) zu datieren, die beide in Wachsfadentechnik ausgeführt sind und dadurch bedingt eine weitgehend gleichbleibende Strichstärke und allenfalls schwache Bogenschwellungen aufweisen. Beiden Inschriften gemeinsam sind die große Varianz des Buchstabens A und die eingestellten sehnenartigen Zierstriche in C und unzialem E. Die freien Schaft-, Balken- und Bogenenden sind klobig verdickt. C und E sind noch nicht abgeschlossen.


Niedernhall, nr. 6


Eschental, nr. 7

Zwei Kirchensaller Glocken (nrr. 13, 14), die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts gegossen wurden, bieten mit ihren aus der flachen Wachsschicht ausgeschnittenen Buchstaben ein völlig anderes Erscheinungsbild. Eine der Inschriften (nr. 14) zeigt wiederum eine große Bandbreite des Buchstabens A sowie eingestellte Zierstriche (bei A, G und P). C und E sind mit einem dünnen, stark gekrümmten Abschlußstrich geschlossen. Insgesamt ist ein stärkerer Strichstärkenwechsel festzustellen als bei der zweiten Inschrift (nr. 13), die mit ihren breiten Schäften und Bögen und den keilförmigen Balken noch wesentlich flächiger wirkt. Die Abschlußstriche von C und E erreichen hier fast Schaftstärke. Einzelne überdimensionierte Schaftsporen haben die Form liegender Dreiecke.


Kirchensall, nr. 13


Kirchensall, nr. 14

Reichere Schmuckformen in Gestalt von perlenartig verdickten Sporen und von eingestellten Zierpunkten bietet eine auf dem Kopf stehend angebrachte Glockeninschrift in Crispenhofen (nr. 18), die aufgrund der spitz ausgezogenen Bogenschwellungen bei C und E nicht vor dem mittleren Drittel des 14. Jahrhunderts entstanden sein kann. Diese spitz ausgezogenen Bogenschwellungen kommen auch auf einer Ingelfinger Glocke (nr. 19) vor, wenn auch in weniger deutlicher Ausprägung. Die gegenüber der Crispenhofener Glocke etwas zierlicheren Buchstaben weisen gelegentlich Schaftverzierungen durch einen Nodus auf. Etwas jünger dürfte eine Glocke aus Gommersdorf sein (nr. 27), deren Alphabet sehr einheitlich stilisiert ist. Das Schriftbild wird dominiert von den konsequent spitz ausgezogenen Bogenschwellungen, die auch die aufgesetzten Schwellungen am linken Schaft des pseudounzialen A, an der Cauda des R und am Balken des runden T erfassen. Alle Schaftsporen sind einheitlich zu liegenden Dreiecken umgeformt.


Crispenhofen, nr. 18


Ingelfingen, nr. 19

[Druckseite 57]


Gommersdorf, nr. 27

Weniger flächig, stattdessen mit zahlreichen Ziernodi und ‑ punkten und mit überdimensionierten klobigen Sporen, wurden zwei Niedernhaller Glockeninschriften geformt (nrr. 28, 29), bei denen die spitzen Bogenschwellungen nur bei C, E und O und zudem wenig markant ausgeprägt sind. Eine nähere Datierung innerhalb des zweiten und dritten Drittels des 14. Jahrhunderts ist nicht möglich. Ebenso unsicher ist die zeitliche Einordnung einer Glocke in Zweiflingen (nr. 30), deren Schrift insgesamt sehr unbeholfen und unregelmäßig geformt ist. Spitz ausgezogene Bogenschwellungen bei C, E und O sprechen auch hier für eine Entstehung in den letzten beiden Dritteln des 14. Jahrhunderts.


Niedernhall, nr. 29


Zweiflingen, nr. 30

Abschließend sei noch auf zwei Wandmalereiinschriften in Gotischer Majuskel in Hollenbach und Sindringen (nrr. 5, 15) hingewiesen, deren paläographischer Ertrag allerdings aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustands bzw. ihres geringen Buchstabenbestands nur sehr dürftig ausfällt.

5.2. Gotische Minuskel

Die Gotische Minuskel tritt in Inschriften des Kreisgebiets erstmals im letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts auf. Dies fügt sich gut in die auch andernorts im Bereich württembergisch Frankens und der angrenzenden Gebiete gemachten Beobachtungen72). Die drei frühesten erhaltenen Inschriftendenkmäler von 1392, 1398 und 1414 (nrr. 23, 24, 33) befinden sich allesamt in Kloster Schöntal und wurden nach Ausweis der übereinstimmenden Schriftmerkmale offensichtlich in derselben – vermutlich in Würzburg beheimateten – Werkstatt geschaffen. Die Minuskel ist breit angelegt und hat nur kurze Ober- und Unterlängen. Der obere Bogen des a ragt deutlich in den Oberlängenbereich, und r und x haben eine auffällig große quadrangelförmige Fahne. Die Worttrenner-Quadrangel liegen auf der Kante, und den Inschriftbeginn markiert eine reliefierte Rosette73). Auf einer Krautheimer Wappentafel von 1414 (nr. 37) findet sich am Beginn der Inschrift die gleiche Rosette. Die erhaben ausgehauene Minuskel hat ähnlich gedrungene Proportionen wie die drei Schöntaler Inschriften, so daß man diese Tafel vielleicht ebenfalls der Werkgruppe anschließen kann. Die Buchstabenformen weichen allerdings vielfach ab, soweit sich dies bei dem schlechten Zustand des Steins noch feststellen läßt.

Im 15. Jahrhundert dominiert die Gotische Minuskel als epigraphische Schrift im Bearbeitungsgebiet unangefochten, wobei die Zahl der aus der ersten Jahrhunderthälfte erhaltenen in Stein gehauenen Inschriften noch recht gering ist. Die Buchstabenproportionen innerhalb des Mittellängenbereichs sind jetzt im allgemeinen schmaler als bei den Inschriften der Würzburger Werkgruppe. Sehr unterschiedlich ist allerdings die Ausprägung der Ober- und Unterlängen. So präsentieren sich zwei Inschriften in Kocherstetten, die vom selben Steinmetz 1422 und in den 1430er Jahren gefertigt wurden (nrr. 39, 48), fast im Zweilinienschema, Ober- und Unterlängen ragen kaum aus dem Mittelband heraus. Auffälligstes Merkmal der sehr sorgfältig gehauenen Schrift sind hakenförmig hochgebogene Abstriche an g, r und t. Versalien sind nur für das Tausender-Zahlzeichen verwendet und ganz dem Duktus der Textura angepaßt. Fast völlig auf Oberlängen verzichtet ist auch in zwei um 1440 angefertigten Schöntaler Inschriften (nrr. 49, 50), die weniger durch ihre uncharakteristischen [Druckseite 58] Einzelformen als durch die ungewöhnlich großen Wortabstände auffallen. Dagegen zeigen zwei in den 1430er Jahren entstandene Inschriften in Schöntal und Weißbach (nrr. 45, 46) und eine weitere Schöntaler Inschrift von 1449 (nr. 53) deutlichere Oberlängen sowie auffällige Versalien, welche teils mit links gezackten Schäften versehen, teils als breite Lombarden gestaltet sind.

Eine Sonderstellung innerhalb des Bearbeitungsgebiets nimmt hinsichtlich ihrer Herstellungstechnik und ihres Gesamtbilds die wohl ebenfalls noch in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts gefertigte, flach erhaben ausgehauene Bandminuskel auf einem Taufstein in Krautheim (nr. 54) ein. Die Knicke der gleichmäßig breiten Bänder sind äußerst akkurat ausgeführt, ebenso die haarfeinen, gekrümmten Abstriche an e, g, r und t. Die Proportionen der Buchstaben sind ausgesprochen schlank. Die Oberlängen reichen nur unmerklich, die Unterlängen gar nicht über den Mittellängenbereich hinaus. Da bei diesen „langen“ Buchstaben jedoch die Mittellängen auf zwei Drittel der Höhe des Mittelbandes verkürzt sind, kommen Ober- und Unterlängen trotzdem – innerhalb des Mittelbandes – deutlich zur Geltung.

Während bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts etliche Minuskelinschriften ohne Versalien auskommen (nrr. 23, 37, 49, 50, 54, 55, 56), finden sich fortan nur noch solche mit Versalien – häufig zunächst freilich beschränkt auf den Inschriftbeginn und/oder das Tausender-Zahlzeichen innerhalb der Datierung. Zumeist wurde dabei auf den Formenschatz der Gotischen Majuskel zurückgegriffen, daneben finden sich aber auch Versalien, die im buchschriftlichen Bereich im Rahmen der Textura entwickelt wurden und die dem Duktus der Gemeinen in der Strichstärke und teilweise auch in der Art der Brechungen angepaßt sind74). Bemerkenswert ist, daß als weiteres Reservoir für Versalbuchstaben bereits sehr zeitig 1472 die (Frühhumanistische) Kapitalis herangezogen wird (nr. 79 †), was freilich mit der ebenfalls sehr früh zu konstatierenden Verwendung dieser Schriftart als Textschrift in den Inschriften des Bearbeitungsgebiets korrespondiert75).

Aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist eine stattliche Zahl von Inschriften in Gotischer Minuskel auf uns gekommen, bei denen sich mitunter aufgrund gemeinsamer Schriftmerkmale kleinere Werkgruppen zusammenstellen lassen. Umfangreich ist das Oeuvre eines Steinmetzen, der ab 1465 über einen langen Zeitraum hinweg zahlreiche Grabmäler in Kloster Schöntal schuf (nrr. 67, 71, 85, 89, 90, 91, 99, 119) und diese auch meist mit seinem Steinmetzzeichen markierte. Die lange Zeitspanne seiner Tätigkeit und die Tatsache, daß er offenbar ausschließlich im Kloster arbeitete, legen die Vermutung nahe, daß er ein Mitglied des Schöntaler Konvents war. Seine Minuskel ist zumeist sehr regelmäßig ausgeführt, besitzt mal nur relativ kurze, mal etwas markantere Ober- und Unterlängen und auffällige, breite, meist dünnstrichige Versalien mit schwachen Bogenschwellungen. Die linke Hälfte des oberen Bogens des a ist als geschwungener Haarstrich geformt, das etwas steife, fast kastenförmige Schluß-s ist von einem an beiden Enden eingerollten Diagonalstrich durchzogen, und über u ist ein vförmiges diakritisches Zeichen gesetzt. Auf einer Grabplatte von 1480 (nr. 85) kommt diese Schrift in einer etwas schlankeren, in den Einzelformen aber identischen Variante vor.

Inschriften mit im Verhältnis zur Schaftbreite niedrigem Mittellängenbereich (nrr. 60, 70, letztere erhaben) werden nach 1470 selten, wobei die späten Beispiele (nrr. 124, 125) wenig sorgfältig ausgeführt sind. Die Buchstaben werden zum Jahrhundertende hin im allgemeinen – unabhängig von der mehr oder weniger deutlichen Ausprägung der Ober- und Unterlängen – im Mittelband schlanker. Ein dünnstrichiger Duktus, bei dem die Zwischenräume zwischen den Schäften breiter sind als die Schäfte selbst, bleibt die Ausnahme (nr. 80). Die Gemeinen sind zumeist schlicht und ohne besonderen Schmuck. Durch eine etwas reichere Ausgestaltung fällt die Schrift eines Schöntaler Epitaphs von 1480 (nr. 86) auf. Ihre Oberlängen sind tief gespalten, und die zahlreichen angehängten Zierlinien sind an den freien Enden markant eingerollt. Eine Vielzahl von an Schaft- und Balkenenden angefügten halbrunden Zierhäkchen weist schließlich eine weitere Schöntaler Inschrift von 1498 (nr. 126) auf, die sorgfältig mit flach rechteckiger Kerbe ausgehauen wurde und die besonders durch ihre zwei bizarr verzierten Versalien hervorsticht. Sie verrät dieselbe Hand wie die Minuskel einer Grabplatte von 1503 in Adelsheim (Neckar-Odenwald-Kreis)76).

Weitere Werkstattzusammenhänge erschließen sich durch eingehenden Schriftvergleich gelegentlich trotz unspezifischer Gestaltung der Gemeinen. So stammen zwei Öhringer Grabplatten von 1483 (?) und 1488 (nrr. 94, 102), denen Versalien mit doppelt eingekerbten Bogenschwellungen gemeinsam sind, sicherlich von einer Hand. Und ein Schöntaler Berlichingen-Epitaph von 1483 [Druckseite 59]


Die Versalien der in Stein gehauenen Gotischen Minuskel in chronologischer Reihenfolge, Teil 1

[Druckseite 60]


Die Versalien der in Stein gehauenen Gotischen Minuskel in chronologischer Reihenfolge, Teil 2

(nr. 93) läßt sich aufgrund der gemeinsamen Schriftmerkmale mit einem Epitaph für einen Angehörigen desselben Geschlechts in Rothenburg ob der Tauber von 148477) verbinden. Eine Ausrundung von Bogen- und Schaftbrechungen läßt sich im 15. und frühen 16. Jahrhundert nur bei nachlässig ausgeführten Inschriften (nrr. 116, 198) beobachten. Tief gespaltene und nach rechts umgebogene Oberlängen finden sich im Bearbeitungsgebiet nur ein einziges Mal auf einer Öhringer Grabplatte von 1500 (nr. 130). Bogen-r wird in den Inschriften des 15. Jahrhunderts im Kreisgebiet nur selten verwendet und besteht dann stets aus zwei übereinandergesetzten gleich langen linksschrägen Balken (nrr. 72, 80, 130).

Sehr unterschiedliche Ausprägungen der Gotischen Minuskel lassen sich in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts beobachten. Äußerst schmal und dünnstrichig, mit langen Ober- und Unterlängen, mit dornartigem Ansatz am Schaft des langen s und mit links gezackten Versalien präsentiert sich die Schrift auf zwei von einer Hand gefertigten Schöntaler Grabplatten von 1506 und 1509 (nrr. 156, 167). Daneben gibt es Schriften, die durch die lange rechtsschräge Oberlänge des d, teils durch analoge Gestaltung des Oberbogens des zweistöckigen a sowie durch ein kastenförmiges g mit [Druckseite 61] langem waagerechten „Deckbalken“ etwas ungelenk und eckig wirken. Waagerechte Bogenbrechungen bei c und langem s können diesen Eindruck verstärken (nrr. 144, 149, 161, 163, 213, 224, 235, 298).

Auflockerungen des strengen Duktus der Textura sind jetzt vielfach zu konstatieren: Der Schaft des g kann linksschräg ausgerichtet sein (nr. 161), der Oberbogen des a und der Unterbogen des runden s völlig ausgerundet (nrr. 181, 196 bzw. nrr. 193, 226), die Bögen des Schluß-s rechtwinklig gebrochen sein (nrr. 181, 196). Völlig aufgelockert – bei noch fetten Schäften der Gemeinen – ist das Schriftbild auf zwei Schöntaler Abtsgrabplatten von 1535 und 1537 (nrr. 226, 230) durch die Verwendung überdimensionierter Kapitalisversalien. Über i ist hier regelmäßig ein klobiger quadrangelförmiger Punkt gesetzt, die Langschäfte tragen einen dornartigen Ansatz. Eine stark aufgelockerte Form der Gotischen Minuskel kennzeichnet auch das Œuvre eines Meisters, von dem aus dem Zeitraum von 1538 bis 1553 insgesamt sechs in Minuskel beschriftete Inschriftenträger im Norden des Bearbeitungsgebiets erhalten sind (nrr. 234, 236, 241, 243, 245, 278). Die Schäfte sind hier zumeist schmaler als die Zwischenräume, einige Schäfte stehen schräg (v, w) oder sind leicht durchgebogen (g), o ist sechseckig und läßt keinen Strichstärkenwechsel erkennen. Weitere Merkmale sind relativ weite Wortabstände und charakteristische Versalien, die sich zum Teil aus Kapitalis und Frühhumanistischer Kapitalis rekrutieren. Besonders markant ist der A-Versal am Beginn der Inschriften, der auf der Grundform des pseudounzialen A der Gotischen Majuskel basiert. Von diesem „Meister von Niederstetten und Wachbach“ haben sich vorwiegend im nördlich angrenzenden Main-Tauber-Kreis etliche weitere Werke erhalten, bei denen es sich fast durchweg um Grabmäler für den Niederadel handelt78).

Nach der Mitte des 16. Jahrhunderts finden sich nur noch wenige in Stein ausgeführte Inschriften in Gotischer Minuskel. Als epigraphische Schrift wird die Textura nun völlig verdrängt von Kapitalis und Fraktur. Eine Öhringer Bauinschrift von 1553 (nr. 275) zeigt in der Ausrundung der Bögen von h und z leichte Anklänge an die Fraktur. Viel deutlicher ist die Übernahme von Frakturelementen in einer zwei Jahre jüngeren Waldenburger Inschrift (nr. 283), bei der f und langes s eine deutliche, nach links umgebogene Unterlänge und eine kreisrund gebogene Fahne haben, wenngleich der Schaft noch nicht die für die Fraktur typische Schwellung aufweist. Eingerollte oder geschwungene Zierlinien anstelle der i-Punkte und Kürzungsstriche sowie vor allem die teilweise üppig ausgeschmückten Frakturversalien verstärken den Eindruck einer Mischschrift, bei der freilich die Texturaelemente noch eindeutig überwiegen.

Eine völlige Durchmischung des Gemeinenalphabets mit Frakturbuchstaben läßt sich dagegen in der Schrift eines wohl im sechsten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts von dem Würzburger Bildhauer Peter Dell geschaffenen Schöntaler Epitaph (nr. 304) beobachten. Auf der Grundlinie umgebrochenes langes s steht neben Fraktur-s mit Schwellschaft, e kommt mit gebrochenem oder mit ausgerundetem Bogen vor. Die meisten Bögen sind nach Art der Fraktur ausgerundet, die des d aber noch nach dem Kanon der Gotischen Minuskel gebrochen; a ist noch zweistöckig. Als Kuriosum ist schließlich ein letztes Vorkommen der Gotischen Minuskel im Kreisgebiet auf einem 1623 geschaffenen Bildstock in Schöntal (nr. 742) festzuhalten. Es handelt sich um eine kurze lateinische Marienanrufung; als Versal dient ein Kapitalisbuchstabe. Ähnlich spät (1602) entstand eine in Holz geschnitzte Bauinschrift in Öhringen (nr. 561), die ausgesprochen regelmäßig ausgeführt wurde und deutliche Ober- und Unterlängen und ausgewogene Textura-Versalien aufweist.

Die zwei frühesten datierten Glocken im Bearbeitungsgebiet, die Inschriften in Gotischer Minuskel tragen, wurden 1415 und 1416 von dem Nürnberger Meister Sifridus gegossen (nrr. 35, 36). Die völlig einheitlich stilisierte Schrift ist ganz in ein Zweilinienschema gezwängt. Die Schäfte von b, h und l sind oben rechtsschräg geschnitten und an der Spitze knopfartig verdickt. Die gleichen Zierelemente finden sich an zahlreichen Quadrangelspitzen und an den freien Bogenenden des runden s sowie an den langen Abstrichen von c, e, f, g, r und t. Eine undatierte Rüblinger Glocke (nr. 40) ist aufgrund ihrer identischen Schriftgestaltung ebenfalls Meister Sifridus oder seinem Vorgänger Heinrich Grunwalt zuzuweisen. Weitgehend identisch ist die Minuskel des Nürnberger Gießers Konrad Gnotzhamer I auf zwei Glocken von 1443 in Ingelfingen und Waldenburg (nrr. 51, 52). Ähnliche gedrungene Proportionen und lange Abstriche hat auch die – insgesamt aber deutlich gröbere – Minuskel eines (Haller?)79) Gießers, von dem drei zwischen 1428 und 1433 gegossene Glocken in Öhringen, Sindringen und Belsenberg erhalten sind (nrr. 41, 42, 44). Für die Belsenberger Glocke wurden zwei unterschiedliche Modelsätze verwendet. Auffälligste Besonderheit der Schrift ist der [Druckseite 62] weit nach links gezogene obere Bogen des a, dessen unterer Abschnitt als geschwungener Haarstrich gestaltet ist und in den offenen unteren Bogen hineinragt.

Eine behäbige Minuskel mit fetten Strichen und mächtigen Quadrangeln verwendet der Heilbronner Gießer Meister Daniel auf zwei Glocken von 1451 und 1474 in Ailringen und Bitzfeld (nrr. 57, 81). Die Buchstaben sind sehr locker mit teilweise großen Abständen aneinandergereiht, und l hat eine auffallend lange, steil rechtsschräg geschnittene Oberlänge. Die als Worttrenner gesetzten Tatzenkreuze finden sich auch auf einer 1454 von Daniels Bruder, dem Reutlinger Gießer Hans Eger, gegossenen Bretzfelder Glocke, deren Schrift aber wesentlich regelmäßiger ist und sich völlig im Zweilinienschema bewegt.

Noch breitere und gedrungenere Proportionen innerhalb des Mittellängenbereichs als die Minuskel des Meisters Daniel hat die des Heilbronner Gießers Bernhard Lachaman d. Ä. auf zwei Eschentaler Glocken von 1485 (nrr. 96, 97). Die kurzen Oberschäfte sind flach rechtsschräg geschnitten, als Worttrenner fungieren große paragraphzeichenförmig verzierte Quadrangel. Eine elf Jahre jüngere Glocke desselben Gießers (nr. 118) zeigt eine etwas schmalere Minuskel mit schwach ausgeprägten Unterlängen (g, h). Quadrangelspitzen und die umgebogenen freien Enden der Abstriche weisen mitunter knopfartige Verzierungen auf. Dieselbe Schrift verwendet später auch Bernhard Lachaman d. J. auf vier zwischen 1517 und 1522 gegossenen Glocken (nrr. 197, 199, 207, 212).

Insgesamt läßt sich für die Gotische Minuskel auf Glocken des 15. Jahrhunderts im Kreisgebiet zusammenfassen, daß sie – bei unterschiedlicher Qualität und unterschiedlichem Stilisierungsgrad – weitgehend auf ein Zweilinienschema beschränkt bleibt und eher breite Proportionen aufweist. Das früheste Beispiel für eine deutlich schlankere Minuskel mit zwar kurzen, aber doch erkennbaren Ober- und Unterlängen begegnet auf einer Glocke von 1499 in Neunstetten (nr. 129), die vielleicht von Jost Glockengießer gegossen wurde. Bemerkenswert sind das e mit waagerechter Bogenbrechung und die konsequente Verwendung eines auf den Kopf gestellten v anstelle des n. Der Schaft des h ist im Oberlängenbereich zu einem mächtigen Dreieck verdickt. Ziffern und Versal (spitzovales O) sind nicht mit Hilfe von Modeln hergestellt, sondern frei aus der Wachsschicht ausgeschnitten. Auch eine undatierte Untersteinbacher Glocke eines Gießers in der Nachfolge des Konrad Gnotzhamer (nr. 134) zeigt schmalere Proportionen und schwache Ober- und Unterlängen. Die knopfartig verdickten Enden der langen Abstriche bei c, e, g, r, t und am Diagonalstrich des Schluß-s erinnern an die oben erwähnten Nürnberger Glocken. Zusätzliche Zierelemente sind Blattmotive, die an die Spitzen der rechtsschräg geschnittenen Oberlängen angefügt sind.

Eine Verwendung von Versalien ist erst ab dem frühen 16. Jahrhundert zu beobachten. So begegnen zwei lombardenähnliche Versalien der Gotischen Majuskel auf einer 1505 gegossenen Waldenburger Glocke (nr. 152) und ein symmetrisches A mit kräftigem Deckbalken und mit aufgesetzten Schwellungen auf den geschwungenen Schrägschäften in der Inschrift einer Mulfinger Glocke von 1508 (nr. 165). Kapitales A mit einseitig nach links gerichtetem Deckbalken findet Verwendung auf einer Öhringer Glocke von 1515 (nr. 191) – eigenartigerweise aber im Wortinnern.

Ein ausgeprägtes Vierlinienschema mit deutlichen Ober- und Unterlängen läßt sich auf Glocken des Bearbeitungsgebiets erstmals um die Mitte des 16. Jahrhunderts in der Minuskel des Nürnberger Gießers Hans Rosenhart III feststellen. Die Zierelemente (lange Abstriche, knopfartige Verdickung der freien Haarstrichenden, der Oberlängenspitzen und einzelner Quadrangelspitzen sowie gelegentlich angesetzte Blattmotive) entsprechen dabei im wesentlichen denen der älteren Nürnberger Glocken. Ähnlich markante Ober- und Unterlängen hat die Minuskel Christoph Rosenharts d. Ä. von Nürnberg, von dem aus den letzten drei Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts fünf Glocken erhalten sind (nrr. 351, 356, 400, 463, 490), sowie die Christophs d. J., der zwei weitere undatierte Glocken im Kreisgebiet gegossen hat (nrr. 550, 551). Besonderes Merkmal dieser Schrift sind die tief gespaltenen Ober- und Unterlängen, deren Spitzen eingerollt sind. Eingerollt sind auch die Bögen von rundem s und z. Die Oberschäfte haben links in der Höhe der Oberlinie des Mittelbandes einen Dorn. Mit den Rosenhart-Glocken endet im Bearbeitungsgebiet zu Beginn des 17. Jahrhunderts die Verwendung der Gotischen Minuskel für Glockeninschriften.

Von insgesamt neun Grabplatten des Kreisgebiets sind Metallauflagen erhalten, die in Gotischer Minuskel beschriftet sind. Sie sind zumeist – wie die Glockeninschriften – erhaben gegossen. Die beiden frühesten Beispiele von 1472 in Waldenburg (nrr. 78, 79) sind allerdings lediglich in Kontur eingraviert und heben sich mit ihrer glatten Fläche von dem kreuzschraffierten Hintergrund ab. Die Gemeinen weisen die für die buchschriftliche Textura charakteristische Gitterstruktur auf, wobei die Schäfte deutlich breiter sind als ihre Zwischenräume. Ober- und Unterlängen sind nur kurz, auf Zierelemente ist bis auf ein unter die Grundlinie reichendes Häkchen am Bogen des h verzichtet. Eigenartig sind die fast waagerechten Brechungen von v und o auf der Grundlinie. In einer der beiden Inschriften sind Textura-Versalien verwendet.

[Druckseite 63]

Die sehr regelmäßige Minuskel der Nürnberger Vischer-Werkstatt auf einer Öhringer Grabplatte von 1487 (nr. 100) hat wenig spezifische Gemeine mit mäßig langen Oberschäften, charakteristisch ist allerdings der A-Versal am Beginn der Inschrift in Form einer breiten Lombarde. Deutlich schmaler innerhalb des Mittelbands ist die Minuskel auf der Öhringer Grabplatte der Gräfin Helena von Hohenlohe von 1506 (nr. 154). Die zahlreichen Textura-Versalien mit links angesetzten Zacken, Quadrangelleisten und eingestellten doppelten rechtsschrägen Zierstrichen prägen zusammen mit den flach rechtsschräg bis fast waagerecht geschnittenen Oberlängen das Schriftbild. Bogen-r besteht aus einem oben und unten gebrochenen Schaft mit darübergesetztem Quadrangel; auf Worttrenner ist verzichtet.

Während die senkrechten und schrägen Linien in dieser Inschrift durchweg völlig gerade verlaufen und damit einen für die Textura eher untypischen sterilen Eindruck vermitteln, bietet die Minuskel einer Öhringer Grabplatte von 1521 (nr. 208) mit ihren eingebogenen und mit den Spitzen aneinanderstoßenden Quadrangeln ein wesentlich lebhafteres Gesamtbild. Die eng aneinandergefügten Gemeinen setzen die Gitterstruktur der buchschriftlichen Textura gekonnt um. Die Oberlängen sind eingekerbt oder gespalten. Anklänge der Fraktur zeigen sich nicht nur in der Form einiger Versalien, sondern auch in der Ausrundung des rechten Schafts von v und w, des Bogen-r und des unteren Bogens des Schluß-s. Zum Teil reich verzierte Frakturversalien und zaghafte Ausrundungen einzelner Bögen der Gemeinen (Bogen des h, Bogen-r, rechter Schaft des w) sind auch auf zwei Grabplatten von 1551 zu beobachten, die zwar zeitgleich in einer Nürnberger Werkstatt entstanden sind, aber unterschiedlich proportionierte Minuskelschriften aufweisen (nrr. 270, 271). Die eine läßt durch die große Höhe des Mittellängenbereichs kaum Raum für Ober- und Unterlängen, während die zweite wesentlich ausgewogener disponiert ist.

Einen erheblich stärkeren Einfluß der Fraktur zeigt die Minuskel einer wenig jüngeren Waldenburger Grabplatte (nr. 279). Die Versalien sind mit den für die Fraktur typischen „Elefantenrüsseln“ und Kontraschleifen versehen, die Bögen von g und h, das Bogen-r und die rechten Schäfte von v und w weisen Schwellzüge auf, einzelne Oberlängen sind rund nach rechts umgebogen. Die späteste Verwendung der Gotischen Minuskel für gegossene Inschriften auf einer Grabplatte läßt sich 1590 nachweisen (nr. 448). Der Fraktur-Einfluß ist hier im wesentlichen auf die Versalien und die nach rechts umgebogenen Oberschäfte der Gemeinen sowie auf geschwungene, die Oberlängen durchschneidende Zierlinien und Kontraschleifen beschränkt. Ungewöhnlich ist die bisweilen sehr weit nach rechts reichende, nach unten durchgebogene Fahne des langen s sowie die stark nach links durchgebogene und in eine eingerollte Haarlinie auslaufende Oberlänge des d.

Auf den wenigen erhaltenen Goldschmiedearbeiten, die in Gotischer Minuskel beschriftet wurden, ist die Schrift stets in Kontur eingraviert und hebt sich mit ihren glatten Buchstabenflächen vom schraffierten Schriftgrund ab. Es handelt sich durchweg um kurze Inschriften auf Kelchen. Das früheste Exemplar, ein Kelch in Niedernhall, stammt noch aus dem ausgehenden 14. Jahrhundert (nr. 25), also aus der gleichen Zeit, aus der auch die ältesten in Stein gehauenen Minuskelinschriften erhalten sind. Die wenig sorgfältig gravierte Schrift ist ebenso völlig in das Zweilinienschema gezwängt wie die primitive Bandminuskel eines etwa hundert Jahre später entstandenen Ingelfinger und die etwas qualitätvollere Bandminuskel eines Waldbacher Kelchs (nrr. 133, 139).

Die gemalten Inschriften in Gotischer Minuskel taugen aufgrund ihrer teilweise erheblichen Verfälschung durch spätere Überarbeitung zumeist nicht für eine paläographische Auswertung. Die in den 60er Jahren des 15. Jahrhunderts entstandenen Glasfenster der Öhringer Stiftskirche (nr. 66) bieten den frühesten Beleg einer gemalten Gotischen Minuskel. Die Oberlängen sind dort tief gespalten. Bemerkenswert ist der rechtsschräg geschnittene obere Abschluß des rechten u-Schafts. Nur wenig später entstanden sind die Wandmalereien in der Waldbacher Kirche (nr. 76). Die Evangelistennamen dort sind in einer schlanken Minuskel mit großen Buchstabenabständen aufgemalt. Plumper sind die Beischriften im Chorgewölbe der Dörzbacher Kirche (nr. 68), die freilich offenbar stark überarbeitet wurden, und sehr undiszipliniert präsentieren sich die schwer datierbaren, dünnstrichig ausgeführten und ebenfalls nachträglich verfälschten Beischriften zu den Evangelistensymbolen in Ohrnberg (nr. 138). Die letzten gemalten Inschriften in Gotischer Minuskel im Bearbeitungsgebiet endlich sind die Stundenzahlen auf zwei Uhrtafeln der Untersteinbacher Kirche von 1622 (nr. 734).

5.3. Frühhumanistische Kapitalis

Die Frühhumanistische Kapitalis tritt im Bearbeitungsgebiet bemerkenswert früh als epigraphische Schrift auf. Diese Schriftart, deren Kennzeichen gestreckte Proportionen (annähernd 2:1), keilförmige Verbreiterung der Schaft-, Balken- und Bogenenden und eine Durchmischung kapitaler Formen mit Elementen vorgotischer Schriften des 12. und 13. Jahrhunderts und mit vereinzelten griechisch-byzantinischen [Druckseite 64] Schriftmerkmalen und somit ein großer Variantenreichtum sind80), verdankt ihre Entstehung humanistischen Kreisen. Ziel war, eine gegenüber der vorherrschenden Gotischen Minuskel klarer lesbare, an klassisch-antiken Vorbildern orientierte Schriftart zu schaffen. Die frühesten Beispiele epigraphischer Umsetzung dieser neuen Schrift finden sich im Umkreis des Hofs Kaiser Friedrichs III. in Wiener Neustadt 1442 und 145381), doch findet die Schrift andernorts zunächst nur wenig Resonanz. Die dekorative Wirkung und der Charakter einer Auszeichnungsschrift prädestinierte die Frühhumanistische Kapitalis zur Verwendung in der Buch- und Tafelmalerei (Spruchbänder, Nimben- und Gewandsauminschriften) und im Kunsthandwerk, wo sie in den meisten süddeutschen Regionen denn auch zuerst in den inschriftlichen Bereich eindringt, vermehrt freilich erst ab dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts82).

Vor diesem Befund verdient das erste Auftreten der Schriftart im Hohenlohekreis auf der wohl in den 60er Jahren des 15. Jahrhunderts entstandenen „Stiftertumba“ in der Öhringer Stiftskirche (nr. 75) Beachtung83). Die Schrift wurde hier sicherlich bewußt gewählt, um den Eindruck hohen Alters zu erzielen. Die Ausführung (von zwei unterscheidbaren Händen) ist dünnstrichig, typische Einzelformen sind u. a. trapezförmiges A mit beidseitig überstehendem Deckbalken und geknicktem Mittelbalken, zweibogiges E, eingerolltes G, unziales H sowie R mit sehr kleinem Bogen und steiler Cauda.

Das frühe Öhringer Beispiel fand allerdings keine unmittelbare Nachahmung. Die nächsten Belege für die Verwendung der Schriftart finden sich vielmehr erst über eine Generation später. Eine offenbar in Öhringen ansässige Werkstatt schuf im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts eine Reihe von Grabplatten, bei denen die Frühhumanistische Kapitalis durchweg als Textschrift – also nicht, wie andernorts häufig, lediglich als dekorative Beischrift – eingesetzt wurde: Die früheste dieser Inschriften von 1510 (nr. 172) weist als Besonderheit vereinzelt Schaftbrechungen nach Art der Gotischen Minuskel auf, was sie – neben anderen Merkmalen – mit einer 1515 ausgeführten Grabschrift (nr. 188) verbindet, die vermutlich von derselben Hand ausgeführt worden ist. Eng verwandt sind auch die Inschriften zweier Öhringer Grabplatten von 1512 und 1514 (nrr. 177, 184), deren gemeinsame typische Merkmale u. a. zweibogige E mit sich überschneidenden Bögen und S mit getrennten Bögen sind. Ob der Steinmetz, der diese beiden Platten fertigte, und dem wohl auch ein Grabplattenfragment von 1515 (nr. 187) zuzuschreiben ist, derselbe ist, der die Inschriften nrr. 172 und 188 ausgeführt hat, sei dahingestellt. Gemeinsamkeiten, wie etwa ein D mit verkürztem Schaft und mit auf der Grundlinie waagerecht verlaufendem unteren Bogenabschnitt, identische – freilich auch variierte – Formen von A, M, N, O und R sprechen zwar dafür, könnten aber auch lediglich aus der Zugehörigkeit zur selben Werkstatt herrühren. Vielleicht gehört auch die Inschrift eines Ingelfinger Bildstocks von 1515 (nr. 189) hierher.

Ganz anders präsentiert sich eine kurze Inschrift von 1518 an der Ingelfinger Friedhofskapelle (nr. 198.II). Die Schäfte verlaufen hier jeweils auf der einen Seite gerade, auf der anderen Seite sind sie nach innen durchgebogen, an den dadurch keilförmig verbreiterten Schaftenden schräg geschnitten und in der Schaftmitte mit Halbnodus oder Nodus besetzt. Das unziale D ist fast kreisrund, und sein Bogen ist weit offen.

Wiederum der Öhringer Gruppe anzuschließen ist eine Öhringer Grabplatte von 1529 (nr. 221) mit variantenreicher Schrift. Zweibogiges E und S mit getrennten, weit eingekrümmten Bögen kommt auch hier wieder vor, aber in etwas anderer Gestaltung als bei den früheren Beispielen. M hat jetzt nicht mehr wie bisher parallele sondern schräggestellte Schäfte, und für D und O werden am Wortanfang frakturähnliche Versalien verwendet.

Ein sehr breites A mit beidseitig weit überstehendem Deckbalken, offenes kapitales D und G mit jeweils markant eingerolltem oberen Bogenende, relativ breites N sowie zweistöckiges Z sind einige der Schriftmerkmale eines Steinmetzen, der 1537 eine Öhringer Grabplatte (nr. 231) und etwa um dieselbe Zeit ein Pfedelbacher Epitaph für einen gräflich hohenlohischen Amtmann (nr. 240) geschaffen hat und dem wohl auch eine Ingelfinger Wappentafel von 1540 (nr. 237, mit eckigem C) und der Nachtrag eines Sterbevermerks 1525 auf einer Grabplatte in Öhringen (nr. 188.B) zuzuschreiben sind. Auch hier wird man davon ausgehen dürfen, daß es sich um einen Öhringer Steinmetzen handelt.

[Druckseite 65]

Eine letzte geschlossene Gruppe bilden schließlich fünf zwischen 1544 und 1547 entstandene Öhringer Grabplatten (nrr. 251, 256, 257, 258, 259), die – bei unterschiedlich sorgfältiger Ausführung – so weitgehende Gemeinsamkeiten in der Schriftgestaltung aufweisen, daß sie alle sicherlich von einer Hand stammen. Das früheste Beispiel wirkt mit der schwankenden Ausrichtung der Schäfte und der schmalen Strichstärke besonders unruhig. Übereinstimmende Merkmale dieser Gruppe sind die Ausbuchtungen an Schäften, Balken und Schrägschäften, A mit nur einseitig überstehendem, mitunter schräggestellten Deckbalken, I mit Punkt, K mit einem zum geschlossenen Bogen eingerollten oberen Schrägschaft sowie M mit schrägen Schäften. In zwei der Inschriften kommen zudem ein O und ein in der Grundform unziales, links geschlossenes M mit merkwürdig eingedrückten Bögen vor, für die vermutlich Frakturversalien als Vorbilder dienten.

Den Einzelformen und dem Duktus zufolge, nicht aber den quadratischen Proportionen nach ist eine abgekürzte Devise, die auf dem Brustharnisch Philipps von Berlichingen auf dessen Schöntaler Epitaph von 1534 (nr. 225) angebracht ist, der Frühhumanistischen Kapitalis zuzurechnen. Bemerkenswert ist hier vor allem die Form des G, das aus einem oben offenen Kreis besteht, in dessen Öffnung ein nach rechts gewendeter Winkel ragt.

Dem ungewöhnlich häufigen Auftreten der Frühhumanistischen Kapitalis im Hohenlohekreis als in Stein ausgeführter Textschrift steht eine nur spärliche Verwendung im Bereich der Goldschmiedearbeiten gegenüber. Nur drei Kelche sind mit den Namen Jesu oder Mariae in dieser Schriftart versehen. Das früheste Beispiel, ein undatierter, im ausgehenden 15. oder frühen 16. Jahrhundert gefertigter Waldbacher Kelch (nr. 139), ist zudem ein Importstück aus Kloster Lichtenstern (Lkr. Heilbronn). Seine Schrift ist dünnstrichig und weist kaum Besonderheiten auf. Auffälliges Merkmal der Schrift eines Buchenbacher Kelchs von 1512 (nr. 179) sind die s-förmigen Sporen an den Bogenenden des S. In beiden Inschriften ist der Schaft des I beidseitig mit Zierpunkten geschmückt, der Balken des H ausgebuchtet. Charakteristischer sind die flächig und mit Betonung der Bogenschwellungen und der keilförmig verbreiterten Schaft-, Balken- und Bogenenden eingravierten Buchstaben auf einem ebenfalls im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts entstandenen Kelch in Waldenburg (nr. 217). Der Schaft des I trägt links einen Halbnodus, und die linke Bogenhälfte des O wird innen von einem parallelen Zierstrich begleitet. Auch hier sind die langen Sporen des S s-förmig gekrümmt.

Aus dem Bereich der Tafelmalerei haben sich in Untersteinbach zwei Assistenzfiguren einer Kreuzigungsgruppe mit in Frühhumanistischer Kapitalis aufgemalten Nimbeninschriften erhalten (nr. 142), die zu Beginn des 16. Jahrhunderts entstanden sein dürften. Ein prägnanter Wechsel von Haar- und Schattenstrichen zeichnet diese insgesamt nicht sonderlich regelmäßige Schrift aus. Winzige Zierpunkte und Haarstriche, die die Bögen parallel begleiten, dienen als Schmuckelemente. Die Flügel eines Mulfinger Altars von 1514 (nr. 186) trugen ebenfalls Beischriften in Frühhumanistischer Kapitalis, die allerdings durch spätere Übermalung fast gänzlich getilgt wurden und deren Reste lediglich erkennen lassen, daß es sich um eine flüssig und mit deutlichem Strichstärkenwechsel aufgemalte Schrift handelte.

Auch wenn die Frühhumanistische Kapitalis im Bearbeitungsgebiet in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts im inschriftlichen Bereich nicht mehr verwendet wurde, wirkte sie doch noch dadurch fort, daß einzelne ihrer Elemente in Kapitalisinschriften aufgenommen wurden, um diese zu variieren oder bewußt zu verfremden.

5.4. Kapitalis

Die am Vorbild der antiken Monumentalschrift orientierte Renaissancekapitalis ist in inschriftlicher Verwendung im Hohenlohekreis erstmals zu Beginn des 16. Jahrhunderts festzustellen. Die Schrift an der undatierten, von Bernhard Sporers Werkstatt geschaffenen Doppeltumba in der Öhringer Stiftskirche (nr. 140) weicht in ihrem steifen Duktus und der weitgehend gleichbleibenden breiten Strichstärke freilich weit von der antiken Kapitalis ab. Auffällige Einzelformen sind das spitze A mit kräftigem, beidseitig überstehenden Deckbalken, D mit waagerecht verlaufendem unteren Bogenabschnitt, zweibogiges E (als Doppelform), E caudata mit rechtwinkligem Haken und P mit ungewöhnlich großem Bogen. Jeweils nur geringen Buchstabenbestand weisen eine vor 1506 entstandene Schöntaler Inschrift (nr. 153) und die Datierung eines Unterginsbacher Weihwasserbeckens von 1507 (nr. 162) auf. Erstere besteht aus erhabenen Buchstaben von gleichbleibender Strichstärke mit nur schwach ausgeprägten Sporen; sehr schmales A und R kontrastieren mit breitem H, M (mit schrägen Schäften) und V. Die kurze Unterginsbacher Inschrift zeigt dagegen einen betonten Strichstärkenwechsel mit Linksschrägenverstärkung und „klassischen“ Serifen. Dasselbe gilt für die – allerdings relativ schmal proportionierte – Kapitalis eines Schöntaler Epitaphs von 1517 (nr. 194).

[Druckseite 66]

Das ungewöhnliche Dominieren der Frühhumanistischen Kapitalis als Majuskelschrift im Kreisgebiet (vgl. Kap. 5.3.) verhinderte offenbar die rasche Ausbreitung der Renaissancekapitalis, für die sich bis zur Jahrhundertmitte keine weiteren Beispiele beibringen lassen. Ein in erhabenen Buchstaben ausgeführter Kreuztitulus auf einem Krautheimer Epitaph von 1540 (nr. 235) ist aufgrund der Einzelformen (nach rechts geneigtes R mit unten offenem Bogen und steiler Cauda, I mit Halbnodus) auch noch eher der Frühhumanistischen Kapitalis zuzuordnen. Und die dünnstrichige Kapitalis eines Meisters, der im benachbarten Main-Tauber-Kreis eine Reihe von Grabmälern in Wachbach und Niederstetten schuf84) und von dem im Kreisgebiet zwei Epitaphien in Künzelsau und Schöntal (nrr. 253, 278) stammen, weist Fremdformen der Frühhumanistischen Kapitalis auf (in nr. 278 nur als Versalien der Gotischen Minuskel): zweibogiges E, H und N mit Ausbuchtung am Schrägschaft bzw. Balken, schmales L mit Oberlänge, R mit kleinem Bogen und steil gekrümmter Cauda.

Eine noch stärkere Verfremdung durch erhebliche Anklänge an die Frühhumanistische Kapitalis kennzeichnet schließlich eine Gruppe von acht kurz nach der Jahrhundertmitte entstandenen Inschriftenträgern, die von einem vermutlich in Öhringen tätigen Steinmetzen geschaffen wurden (nrr. 238, 272, 286, 287, 289, 296.I, 296.II, 299). Es handelt sich um vier Öhringer Grabplatten von 1552 und 1556, um zwei Neuensteiner Wappentafeln von 1558, um das in den 50er Jahren entstandene Schöntaler Epitaph des Götz von Berlichingen mit der Eisernen Hand sowie um eine Bauinschrift (mit Baunachricht zu 1540) desselben an seinem Rossacher Schloß, die wohl aufgrund des Schriftbefunds ebenfalls erst ins sechste Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts zu datieren ist. Diesen Inschriften gemeinsam ist eine charakteristisch verzierte A-Initiale mit geschwungenen Schäften, geschwungenem Deckbalken und zahlreichen begleitenden Zierlinien und Schleifen. Typische Einzelformen der Gemeinen sind: trapezförmiges A mit senkrechtem rechten Schaft, weit unter die Grundlinie geführtem linken Schrägschaft und nach links überstehendem Deckbalken, C mit nur wenig gekrümmtem Bogen, offenes, spitzovales unziales D neben weit offenem kapitalen D mit waagerecht verlaufendem unteren Bogenabschnitt, zweibogiges neben kapitalem E, G mit rechtwinklig nach innen geknickter Cauda und häufig mit waagerechtem unteren Bogenabschnitt, H mit ausgebuchtetem Balken, I mit rechtsschrägem, unter die Grundlinie gezogenen Sporn, M mit schrägen, mit dem Mittelteil spitz zusammentreffenden Schäften neben M mit senkrechten, oben mit Sporen versehenen Schäften, N mitunter mit ausgebuchtetem Schrägschaft, schmales, spitzovales O, R mit getrennt unter dem Bogen am Schaft ansetzender, unter die Grundlinie reichender Cauda, analog dazu geformtes K mit getrennt ansetzenden Schrägbalken, zweistöckiges Z sowie variierende Worttrenner. Bemerkenswert sind darüber hinaus einzelne eingestreute Formen der Gotischen Minuskel (gehäuft in nr. 299), so wiederholt t, st-Ligatur und v, vereinzelt auch b und h.

Das von einem Steinmetzen mit dem Monogramm HB signierte Epitaph für den Öhringer Pfarrer Huberinus von 1553 (nr. 276) zeigt eine individuelle Ausprägung der Kapitalis mit insgesamt recht schmalen Proportionen, mit starkem, die Senkrechten betonenden Strichstärkenwechsel und zu Dreiecken verdickten Sporen. Bemerkenswert sind das R mit steiler, geschwungener und am Ende eingerollter Cauda und eine Doppelform des O mit doppelt gebrochener linker Bogenhälfte. Reich verzierte, dem Formenschatz der Gotischen Majuskel entlehnte A- und J-Versalien fallen besonders ins Auge.

Einem mit Sicherheit in Öhringen ansässigen Steinmetzen ist eine große Gruppe von zwischen 1552 und 1577 (bzw. spätestens 1584) entstandenen Inschriften zuzuweisen, deren gemeinsames Merkmal eine dünnstrichige, wenig regelmäßige, mit zahlreichen Fremdformen durchsetzte Kapitalis mit auffälliger A-Initiale ist. Letztere geht in ihrer Grundform auf ein pseudounziales A der Gotischen Majuskel mit aufgesetzter tropfenförmiger Schwellung am linken Schaft zurück, dessen Aufbau der Steinmetz aber offenbar nicht richtig verstanden hat und das zudem in unterschiedlicher Weise unorthodox mit Zierlinien versehen wurde. Als Vorbild dienten vielleicht zwei sehr ähnlich gestaltete A-Versalien auf dem Öhringer Huberinus-Epitaph (nr. 276). Besondere Merkmale des Alphabets sind ein A mit einseitig nach rechts angesetztem rechtsschrägen Deckbalken (ab 1574 von einem kapitalen A ohne Deckbalken abgelöst); offenes kapitales D mit verkürztem Schaft, über den das obere Bogenende nach links deutlich hinausragt (ab 1575 geschlossen), G mit rechtwinklig geknickter Cauda, K mit zwei nach rechts durchgebogenen Schrägbalken, M mit – gelegentlich durchgebogenen – schrägen Schäften und kurzem Mittelteil, häufig schiefes N, spitzovales O, P mit nach links über den Schaft hinausreichendem oberen Bogenende, R mit zittriger Cauda, variables Z (mit und ohne Mittelbalken, auch mit rechtsschrägem oberen und unteren Balken) sowie meist dreieckige Worttrenner. Der Werkgruppe sind insgesamt zehn Öhringer Grabplatten (nrr. 273, 293, 326, 331, 342, 354, 359, 372, 412, 413) und ein Öhringer Epitaph (nr. 364) zuzuordnen, außerdem der Nachtrag von zwei [Druckseite 67] Sterbevermerken im Jahr 1569 auf zwei bereits zu Lebzeiten für einen hohenlohischen Amtmann errichteten Epitaphien in Öhringen und Pfedelbach (nrr. 240, 330). Zwei der Grabplatten (nrr. 412, 413) sind – da zu Lebzeiten in Auftrag gegeben – nicht eindeutig zu datieren, sind aber jedenfalls vor 1584 entstanden.

Eine noch unregelmäßigere, verfremdete Kapitalis verwendet 1570 ein mit dem Monogramm TR signierender Steinmetz auf einem Niedernhaller Grabmal (nr. 338). Die Schriftgestaltung dürfte hier aber sehr wahrscheinlich auf einen Maler zurückgehen, der die Vorzeichnung besorgt haben dürfte und von dem ein gemaltes Niedernhaller Epitaph aus demselben Jahr mit identischen Schriftformen erhalten ist (nr. 343). Der verschnörkelte A-Versal am Beginn der Inschrift könnte in Kenntnis der Öhringer Werkgruppe gewählt worden sein. Fremdformen sind breites, trapezförmiges A mit langem Deckbalken und spitzovales O. Die Linksschrägen werden weniger durch größere Strichstärke betont als vielmehr durch besondere Formgebung: Der Schrägschaft des N, der untere Schrägbalken des K und die Cauda des R sind geschwungen, und letztere reichen weit unter die Grundlinie, ebenso der linksschräg gestellte und hoch am Schaft angesetzte Balken des L.

Die prägnante, weit vom klassischen Schriftkanon entfernte, schmal proportionierte Kapitalis der Frühwerke Sem Schlörs findet sich im Kreisgebiet auf zwei Waldenburger Grabplatten von 1554 und 1556 (nrr. 280, 288), die dadurch eindeutig dem Haller Bildhauer zugewiesen werden können. Charakteristisch sind besonders das D mit weit nach links über den Schaft hinaus verlängerten und mit kräftigen Dreiecksporen abgeschlossenen Bogenenden, die eng zusammengeschobenen, schmalen Nexus litterarum von FF und LL, sehr schmales M mit senkrechten Schäften und kurzem Mittelteil, R mit getrennt unter dem Bogen am Schaft ansetzender Cauda sowie ein eigenartig gekrümmtes Y, dessen Schaft unten eine Schlinge bildet85). Eng verwandt und vielleicht ebenfalls von Schlörs Hand sind die Kapitalis und die Ziffernformen auf einer Öhringer Wappentafel von 1555 (nr. 285), deren Wappengestaltung allerdings von den Werken Schlörs abweicht.

Der Großteil der Kapitalisinschriften der 60er Jahre im Bearbeitungsgebiet ist meist ungelenk, nicht selten finden sich weiterhin Fremdformen, vorweg A mit einseitig oder beidseitig überstehendem Deckbalken, H und N mit ausgebuchtetem Balken bzw. Schrägschaft, M mit nach innen gebogenen, schrägen Schäften, spitzovales O, zweistöckiges Z oder auch links offenes kapitales D mit verkürztem Schaft. Eine Häufung dieser dekorativ eingesetzten Verfremdungselemente läßt sich am Treppenturmportal des Neuensteiner Schlosses von 1560 (nr. 303) und an zwei Wappentafeln von 1569 in Sindringen (nr. 336) beobachten.

Zwischen diesen kunstlosen Schriften heben sich zwei kleine Werkgruppen ab durch ihre sehr regelmäßige, dünnstrichige Schrift mit quadratischen Proportionen, bei denen die Kreise sorgfältig mit dem Zirkel konstruiert wurden. Die erste Gruppe umfaßt vier zwischen 1564 und 1571 entstandene Öhringer Grabmäler (nrr. 311, 341, 344, 347), deren auffälligste Schriftmerkmale ein K mit verkürzten Schrägbalken, enger TT-Nexus mit prägnanten, gegenläufig ausgerichteten Balkensporen und dreieckige Worttrenner sind. Die zweite Gruppe bilden zwei stark verwitterte und nicht mehr sicher datierbare Grabplatten in Neuenstein (nrr. 317, 369), deren Schriftreste immerhin noch eindeutig erkennen lassen, daß sie von anderer Hand gefertigt wurden als die vier Öhringer Inschriften.

Ebenfalls quadratische Proportionen und sorgfältige Ausführung kennzeichnen die Inschriften auf einem vor 1569 entstandenen Öhringer Epitaph (nr. 330). Auffällig ist die Ähnlichkeit der verschnörkelten A-Initiale mit denen des Huberinus-Epitaphs von 1553 (nr. 276), während die Gemeinen deutlich abweichen. Die kreisrunden Bögen haben eine rechtsschräge oder senkrechte Schattenachse, die oberen Bogenenden sind mit s-förmig gekrümmten Sporen besetzt, die unteren Bogenenden tragen dagegen keine Sporen. Schaft- und Balkensporen sind nur gelegentlich gesetzt. Augenfällige Einzelformen sind das E mit rechts hochgebogenem unteren Balken, I mit ringförmigem Punkt und M mit schrägen Schäften und kurzem Mittelteil, die oben spitz und ohne Sporen zusammentreffen.

Drei Epitaphien in Kocherstetten und Altkrautheim (nrr. 324, 350, 375), von denen das älteste vor 1568, das jüngste 1577 gefertigt wurde und die nach Aufbau, Ornamentformen, figürlichem Stil und Art der Wappengestaltung sehr wahrscheinlich in der Haller Schlör-Werkstatt entstanden sind, zeigen eine weitgehend identische Schrift, deren Gestaltung sich aber deutlich von Sem Schlörs früher Kapitalis (s.  o.) unterscheidet. Kennzeichnend sind quadratisch-breite Proportionen, deutliche Linksschrägenverstärkungen sowie meist rechtsschräg ausgerichtete Balken- und Bogensporen. G hat mitunter eine leicht eingerückte Cauda, M hat senkrechte Schäfte und ein bis zur Grundlinie reichendes Mittelteil, und der Bogen der Ziffer 2 ist eigenartig gewölbt. Y ist (in nrr. 350, 375) aus [Druckseite 68] zwei nach rechts durchgebogenen Bestandteilen zusammengesetzt, der längere rechte Schaft ist im unteren Abschnitt gegengeschwungen. Dieselbe Y-Form findet sich allerdings auch schon bei einer 1557 von Schlör in seiner frühen Kapitalis ausgeführten Inschrift in Talheim (Lkr. Heilbronn)86). Es ist daher durchaus möglich, daß Schlör auch die späteren Inschriften – in bewußter Abwendung von seiner bisherigen, „rustikaleren“ Schrift – eigenhändig ausführte und ihre Fertigung nicht, wie man auch vermuten könnte, Gehilfen überlassen hat87). Wiederum anders ist die Kapitalis eines nachweislich von Sem Schlör 1588 fertiggestellten Epitaphs in Kocherstetten (nr. 440), bei dem aber möglicherweise der Bildhauer Eberhard Barg, der das Grabmal begonnen hatte, noch die Ausführung der Inschriften besorgt hat. Auffälligste Abweichungen sind – neben der andersartigen Strichstärkenverteilung auf Schäfte, Schrägschäfte und Balken – das M mit schrägen Schäften und mit einem nur knapp unter die Zeilenmitte reichenden Mittelteil sowie K mit gebogenem oberen und geschwungenem unteren Schrägbalken.

Die Kapitalis des Rothenburger Bildhauers Leonhard Weidmann an einem Schöntaler Epitaph von 1573 (nr. 358) zeigt zwar weitgehend klassische Proportionen, läßt aber einen klaren Strichstärkenwechsel vermissen. Das spitze A trägt einen beidseitig weit überstehenden Deckbalken.

Ein Steinmetz, der vermutlich in Neuenstein beheimatet war und von dessen Hand insgesamt zehn Inschriftenträger vorwiegend in Neuenstein, aber auch in Künzelsau, Öhringen und Unterheimbach erhalten sind, hatte den Schwerpunkt seiner Produktion im achten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts, doch sind auch noch zwei Werke am Ende des Jahrhunderts entstanden (nrr. 332, 360, 361, 362, 365, 373, 374, 423, 492, 503). Seine dünnstrichige, breit proportionierte, ungelenke Kapitalis zeigt als markante Merkmale große Worttrenner-Quadrangel, B mit getrennt untereinander am Schaft ansetzenden Bögen, schmales E mit gleich langen Balken, breites M mit schrägen Schäften und kurzem Mittelteil, N, bei dem der Schrägschaft spitz und ohne Sporen mit den Schäften zusammentrifft, sowie zweistöckiges Z (in zwei Inschriften allerdings die einstöckige Form mit geschwungenen Balken). Besonders variantenreich ist der Buchstabe K, bei dem entweder beide Schrägbalken gerade oder einer oder beide geschwungen sein können, der obere Schrägbalken kann zudem auch verkürzt vorkommen. Die Ziffer 4 hat einen stark schräggestellten, die 7 einen prägnant nach links durchgebogenen Schaft.

Eine eng verwandte Schrift, die einen Werkstattzusammenhang mit der Neuensteiner Gruppe vermuten läßt, findet sich bei drei eindeutig von einer Hand geschaffenen Inschriftenträgern, die zwischen 1587 und 1593 entstanden sind. Neben dem Hauptwerk – der monumentalen Wappentafel mit Bauinschrift in der Pfedelbacher Pfarrkirche (nr. 442) – handelt es sich um ein kleinformatiges Epitaph in Kirchensall (nr. 430) und um eine hauptsächlich in Fraktur beschriftete Grabplatte in Neuenstein (nr. 472). A ist spitz oder trapezförmig und trägt einen Deckbalken, der Mittelbalken kann auch geknickt sein; Z ist einstöckig mit geschwungenen Balken, und K hat stets gerade Schrägbalken. Besonders ungewöhnlich ist das mondsichelförmige C ohne Sporen an beiden Bogenenden.

Die zwei monumentalen Grabdenkmäler der Grafen Ludwig Kasimir und Eberhard von Hohenlohe in der Öhringer Stiftskirche von 1570 und 1573/74 (nrr. 345, 357) weisen neben Frakturinschriften die für den Bildhauer Johann von Trarbach typische Kapitalis auf88): Kennzeichnend sind ein großzügiges Layout mit großen Wort- und Zeilenabständen, die mit flach-rechteckiger Kerbe eingetieften Buchstaben, starke Linksschrägenverstärkungen sowie prägnante, leicht gekrümmte, rechtsschräg angesetzte Bogen- und Balkensporen. Markante Einzelformen sind das sehr breite H (meist mit ausgebuchtetem Balken), M mit schrägen Schäften und kurzem Mittelteil und das R mit weit ausgestellter Cauda. Die erhaben ausgehauene Kapitalis ist formal identisch.

In den 70er und 80er Jahren des 16. Jahrhunderts lassen sich noch drei größere Werkgruppen von Inschriftenträgern anhand ihrer Kapitalisformen zusammenstellen. Die erste Gruppe umfaßt sechs zwischen 1575 und 1585 entstandene Grabmäler in Öhringen, Bieringen, Untersteinbach und Adolzfurt (nrr. 366, 397, 399, 415, 418, 419). Ihre Schrift ist zwar weitgehend quadratisch proportioniert, weicht aber in Strichstärke und Einzelformen vom klassischen Kanon des Kapitalisalphabets deutlich ab. Auffälligste Merkmale sind das S mit weit eingebogenen, fast geschlossenen Bögen und mit zu großen Dreiecken verbreiterten Bogenenden, enger TT-Nexus mit links rechtsschräg und rechts linksschräg ausgerichteten Sporen (Sporenausrichtung in den frühesten Werken allerdings [Druckseite 69] noch umgekehrt), M mit weit ausgestellten schrägen, mitunter leicht einwärts gebogenen Schäften und sehr kurzem Mittelteil, N mit spitz und ohne Sporen an die Schäfte stoßendem Schrägschaft sowie spitzovales O. Als Worttrenner dienen zunächst große Quadrangel, später runde Punkte.

Hauptmerkmale einer zweiten Gruppe, zu der vier im Zeitraum zwischen 1578 und 1580 entstandene Grabmäler in Öhringen und Pfedelbach gehören (nrr. 379, 380, 388, 390), sind ein A am Beginn der Inschrift mit eigenartig rechtsschräg gestelltem Deckbalken, G mit rechtwinklig nach innen geknickter Cauda, R mit bisweilen tief unter die Grundlinie gezogener, steil geschwungener Cauda, K mit analog gestaltetem unteren Schrägbalken, breites M mit bis auf die Grundlinie hinabreichendem Mittelteil, der mit den senkrechten Schäften spitz und ohne Sporen zusammentrifft, breites N mit ebenso spitz mit den Schäften verbundenem Schrägschaft, sehr breite T, V und W sowie Z mit Mittelbalken. In den beiden letzten Inschriften ist das O spitzoval. Die Jahreszahlen sind jeweils in römischen Zahlzeichen geschrieben.

Die dritte und größte Gruppe stammt von der Hand eines Steinmetzen, der nur im Nordwesten des Bearbeitungsgebiets tätig und vermutlich in Krautheim ansässig war. Außer neun im Zeitraum von 1579 bis 1596 entstandenen Grabmälern und Wappentafeln in Krautheim, Altkrautheim, Neunstetten, Gommersdorf und Halsberg (nrr. 384, 407, 424, 426, 433, 458 †, 494.I, 494.II, 500.I) ist ihm auch eine Wappentafel von 1584 in Sindolsheim (Gde. Rosenberg, Neckar-Odenwald-Kreis)89) zuzuweisen. Wichtigste Kennzeichen seiner Schrift sind eine starke Betonung der Senkrechten durch deutlichen Strichstärkenwechsel, häufige Rechtsschrägenverstärkung und markante dreieckige Sporen. Bei A, M und N treffen Schäfte und Schrägschäfte in abgeflachten Spitzen aufeinander, der rechte Schaft des A steht oft senkrecht, O ist spitzoval, und Z trägt (mit einer Ausnahme) einen Mittelbalken. Der Steinmetz hat auch eine schrägliegende, in den Einzelformen identische Variante der Kapitalis im Repertoire (nr. 424, DI 8 nr. 69). Die Schrift eines – heute verschollenen – Krautheimer Grabplattenfragments von 1597 (nr. 507 †) hat zwar schmalere Proportionen, ist sonst aber in Duktus und Einzelformen mit der Kapitalis dieses Steinmetzen identisch und ist ihm daher wohl ebenfalls zuzuschreiben.

Viele Kapitalisinschriften des ausgehenden 16. Jahrhunderts im Kreisgebiet sind wenig qualitätvoll, oft sogar ungelenk bis grobschlächtig, mit schwankender Ausrichtung der Schäfte und häufig mit eher schmalen Proportionen (z. B. nrr. 434, 436, 485). Individuell stilisierte Schriften finden sich nur selten, wie etwa die Kapitalis des aus Bonn stammenden Baumeisters und Steinmetzen Servatius Körber, von dem in Öhringen eine signierte Schrifttafel von 1589 und eine undatierte Hausinschrift (nrr. 443, 534) erhalten sind. Der Duktus seiner quadratisch proportionierten Schrift wird wesentlich bestimmt durch die kräftigen dreieckigen Sporen an den Balken- und Bogenenden. Besonders auffällig ist das G mit weit über die Cauda hinausreichendem oberen Bogenende. Die Schrägschäfte der breiten A und V sind gelegentlich leicht nach innen durchgebogen, Z ist zweistöckig. Als Worttrenner dienen Dreiecke.

Kräftige, keilförmige Balken- und Bogensporen finden sich auch in der gedrungenen Kapitalis auf einem Öhringer Epitaph von 1593 (nr. 471). Die Senkrechten sind dort mit sehr breiten Schattenstrichen betont, die Schrägschäfte schwanken in ihrer Ausrichtung. Die Bögen des O und der Ziffer 6 sind spitz ausgezogen. Die charakteristische Schrift begegnet eindeutig 1593 wieder in dem Nachtrag eines Sterbedatums auf einem Öhringer Grabmal (nr. 390) und wohl auch in zwei weiteren Nachträgen 1597 und 1599 (nr. 484).

Die Kapitalis einer 1594 gefertigten Waldenburger Grabplatte (nr. 478) ist geprägt durch eine sonst im Bearbeitungsgebiet nicht festzustellende Häufung von Nexus litterarum. N hat einen markant geschwungenen, im mittleren Abschnitt senkrecht verlaufenden Schrägschaft, T einen ungewöhnlich langen Balken. Für G kommt eine eingerollte Doppelform vor, und M hat entweder senkrechte oder weit ausgestellte schräge Schäfte.

Sehr regelmäßig, mit deutlichen Linksschrägenverstärkungen, engem FF- und TT-Nexus, sehr kurzen Mittelbalken bei E und F sowie mit auffällig großen, offenen Bögen bei den Ziffern 6 und 9 präsentiert sich schließlich die Kapitalis auf drei Epitaphien in Kocherstetten und Ingelfingen (nrr. 485, 524, 566), die zwischen 1595 und 1603 entstanden sind und mit Sicherheit von einer Hand stammen.

An der Wende vom 16. zum 17. Jahrhundert war ein offenbar in Niedernhall ansässiger Steinmetz tätig, von dem nach Ausweis der gleichartigen Schriftformen insgesamt sieben zwischen 1598 und 1609 entstandene Grabmäler, Portalbögen und Hausinschriften in Niedernhall und Ingelfingen erhalten sind (nrr. 510, 519, 601, 602, 604, 607, 619.I, 619.II). Charakteristische Einzelformen sind: A mit meist sehr kurzem Deckbalken und teilweise mit geknicktem Mittelbalken, B mit getrennt [Druckseite 70] untereinander am Schaft ansetzenden Bögen, C mit nur wenig gekrümmtem, weit offenen Bogen, E mit rechts hochgebogenem unteren Balken, H oft mit ausgebuchtetem Balken, K mit nach rechts durchgebogenen Schrägbalken, O mit oben und unten spitz ausgezogenen Bögen (noch nicht in den beiden frühesten Werken), S teilweise mit sehr weit eingebogenen, fast geschlossenen Bögen, einstöckiges Z ohne Mittelbalken oder mit kurzem, s-förmig geschwungenem Mittelbalken sowie die Ziffern 6 und 9 mit sehr kleinem, kreisrunden Bogen.

Das oben und unten spitz ausgezogene O begegnet in der Folgezeit in der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts immer wieder bei verschiedenen Steinmetzen und scheint ein regional spezifisches, durch vor Ort vorhandene Vorbilder beeinflußtes Phänomen zu sein.

Aus den ersten Jahren des 17. Jahrhunderts stammen fünf in Kapitalis beschriftete Werke, die dem Forchtenberger Steinmetzen Michael Kern II zugeschrieben werden können, die allerdings zum Teil einen nur geringen Buchstabenbestand aufweisen. Es sind dies ein Forchtenberger Grabmal von 1600 (wenige Wörter innerhalb einer Frakturinschrift), die Inschriften auf dem Epitaph für Kerns Eltern von 1603, die Nameninitialen der Meistersignatur am Forchtenberger Neuen Tor, ein Pfarrerepitaph in Amrichshausen von 1605 sowie eine Brückenbauinschrift von 1605 in Ernsbach (nrr. 523.B, 564, 576, 585, 586). Gemeinsame Merkmale sind eine weitgehend gleichbleibende Strichstärke, eine Bemühung um quadratische Proportionen sowie einige – insgesamt freilich wenig charakteristische – Einzelformen: D und G mit kreisrunden Bogenabschnitten, G mit hoher, senkrechter Cauda, E mit kurzem Mittelbalken und mit langem oberen und unteren Balken, wobei der Sporn am oberen Balken stets rechtsschräg, der am unteren rechts- oder linksschräg angesetzt ist, K mit geradem oberen und geschwungenem unteren Schrägbalken (mit zwei geraden Schrägbalken nur einmal in nr. 586 als Doppelform), M mit schrägen Schäften, die mit dem kurzen Mittelteil spitz zusammentreffen, N mit Sporn am oberen Ende des linken und ohne Sporn am unteren Ende des rechten Schafts, T mit rechtsschrägen Balkensporen, einstöckiges Z ohne Mittelbalken sowie relativ große Worttrenner-Quadrangel. Damit unterscheidet sich die Kapitalis in einigen Einzelheiten deutlich von derjenigen Michael Kerns III (s. u.). Und die sehr unbeholfenen, ungelenken Inschriften am Forchtenberger Kern-Haus (nrr. 414, 474) sowie eine weitere, offensichtlich von derselben Hand gefertigte Inschrift in unmittelbarer Nachbarschaft (nr. 487), die noch im ausgehenden 16. Jahrhundert entstanden sind, müssen, da sie von der Schrift Michael Kerns II erheblich abweichen, wohl seinem Vater Michael Kern I zugeschrieben werden.

In der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts nimmt die Menge der Kapitalisinschriften im Bearbeitungszeitraum noch zu, und die außergewöhnliche Dichte des inschriftlichen Materials auf relativ kleinem Raum ermöglicht es, einzelne Werkgruppen mit Hilfe des Schriftvergleichs herauszuarbeiten.

Aufgrund stilistischer und inschriftenpaläographischer Vergleiche mit gesicherten Werken außerhalb des Bearbeitungsgebiets90) lassen sich zwei Inschriftenträger im Hohenlohekreis dem Heilbronner Bildhauer Jakob Müller zuweisen: das Epitaph für den Kanzler Micyllus in der Öhringer Stiftskirche von 1601 (nr. 558) und der vermutlich 1591 geschaffene Fassadenschmuck eines Öhringer Hauses (nr. 461). Die insgesamt nicht sonderlich charakteristischen allgemeinen Merkmale der Müllerschen Kapitalis sind quadratische Proportionen, breitstrichige Linienführung mit wenig Strichstärkenwechsel und keilförmige Verbreiterungen der Schaftenden. An Einzelformen sind erwähnenswert: E und F mit sehr kurzem Mittelbalken und mit am oberen und unteren Balken rechtsschräg angesetzten Sporen, G mit eingerückter Cauda, K mit geradem oberen und geschwungenem unteren Schrägbalken, M mit schrägen Schäften und kurzem Mittelteil, N mit Sporen an jeweils beiden Schaftenden, T mit linksschrägen Balkensporen (nicht ganz konsequent), Y mit im unteren Abschnitt leicht nach links gebogenem Rechtsschrägschaft und mit zwei Punkten sowie Z mit rechtsschrägen Balken (der untere geschwungen) und ebensolchem Mittelbalken. S ist oft leicht nach rechts gekippt.

Eng verwandt mit der Schrift Müllers ist die Kapitalis seines Öhringer Schülers Philipp Kolb, der vier der von ihm geschaffenen Epitaphien in der Öhringer Friedhofskapelle signierte (nrr. 580, 597, 605, 611), an die sich durch Schriftvergleich eine ganze Reihe weiterer, zwischen 1603 und 1614 entstandener Inschriften im Süden des Kreisgebiets einigermaßen zuverlässig anschließen lassen (nrr. 364 [Nachträge], 591, 640, 649, 650, 651, 655, 583.C [Nachtrag], 656, 662, 831)91). Die Ausführung ist zwar unterschiedlich sorgfältig, doch zeigen alle diese Inschriften denselben Duktus: breite, annähernd quadratische Proportionen, wenig markante Strichstärkenwechsel sowie zu kräftigen Dreiecken verdickte [Druckseite 71] Schaft-, Balken- und Bogenenden, ferner als Schlußzeichen oft ein Quadrangel mit unten oder rechts angesetzter Zierranke. Die Kapitalis wird meist kombiniert mit Fraktur oder mit einer mit Frakturelementen durchmischten Humanistischen Minuskel (vgl. u. Kap. 5.7.). An Einzelformen verdienen Erwähnung: A-Versal mit gebogenen Schrägschäften, von denen der linke unten häufig mit einer Schleife oder Doppelschleife verziert ist; kreisrundes C, das zunächst oben mit einem rechtsschrägen, unten mit einem linksschrägen Sporn abgeschlossen wird, ab 1606 dann aber unten stets ohne Sporn erscheint; E und F mit sehr kurzem Mittelbalken; der obere Balken des E stets mit rechtsschrägem, der gleich lange untere Balken mit links- oder rechtsschrägem Sporn; G mit eingerückter Cauda (wenige Ausnahmen); I mit klobigem Quadrangelpunkt, der zunächst auf der Kante liegt, ab 1608 aber zumeist auf der Spitze steht; K mit geradem oberen und geschwungenem unteren Schrägbalken; M zunächst – wie in der Schrift Jakob Müllers – mit schrägen, oben spitzen Schäften, ab 1606 dann aber ausschließlich mit senkrechten, oben mit kräftigen Sporen versehenen Schäften; N durchweg mit Sporen an allen Schaftenden; gelegentlich ein spitz ausgezogenes O (nrr. 611, 650, 583.C); T mit zumeist linksschrägen Balkensporen; Y wie in der Müllerschen Kapitalis; variables Z mit geradem oder rechtsschräg geschwungenem unteren Balken, letztere Form auch mit kurzem Mittelbalken. Dem Schriftbefund nach müßten auch zwei nachgetragene Sterbedaten (1584 bzw. 1592) auf zwei Öhringer Grabplatten (nrr. 412, 413) von Kolbs Hand stammen; sie wurden möglicherweise während Kolbs Lehrzeit in der Müller-Werkstatt (1592–95) ausgeführt und wären somit seine frühesten epigraphischen Zeugnisse im Bearbeitungsgebiet. Kolb signierte offenbar nur die größeren Epitaphien, nicht aber die Grabplatten, die den Großteil seines hier erfaßten Œuvres ausmachen. Eine sehr ähnliche Kapitalis, aber doch wohl von anderer Hand, findet sich auf einem kleinformatigen Crispenhofener Epitaph von 1610 (nr. 628) – dem recht primitiven figürlichen Schmuck nach vielleicht die Werkstattarbeit eines Gehilfen Kolbs.

Die einigermaßen einheitliche Gruppe der Kolbschen Kapitalis-Inschriften endet 1614. Diese Inschriftenträger, bei denen wir Eigenhändigkeit Kolbs vermuten, lassen sich auch durch den einheitlichen Stil der Wappendarstellungen, vor allem durch die einigermaßen einheitliche Gestaltung der Helmdecken, miteinander verbinden. Diese charakteristischen Helmdeckenformen tauchen danach nicht wieder auf, und alle in Schriftformen und heraldischem und ornamentalem Stil verwandten Werke der Folgezeit scheinen von anderen Händen zu stammen. Trotz offensichtlicher Werkstattzusammenhänge dieser späteren Arbeiten mit dem Kolbschen Œuvre sind demnach offenbar von Philipp Kolb keine eigenhändigen Arbeiten nach 1614 erhalten. Dies ist umso erstaunlicher, als er erst 1633 in Öhringen gestorben ist und seine Werkstatt wohl bis zu seinem Tode betrieben hat.

1618 setzt eine neue Serie von Kapitalis-Inschriften ein, deren Duktus und Formenbestand weitgehend identisch ist mit dem der Kolbschen Schrift. Einziger prägnanter Unterschied ist das G, dessen Cauda nicht eingerückt, sondern auf das untere Bogenende aufgesetzt ist. Und der Sporn am unteren Balken des E ist konsequent rechtsschräg ausgerichtet. Gelegentlich ist der Schrägschaft des N über den rechten Schaft hinaus verlängert und rund nach oben umgebogen. Diese Abweichungen allein sind natürlich nicht ausreichend, um zwingend auf eine andere Hand zu schließen. Einher geht aber auch eine veränderte Gestaltung der Wappenkartuschen und Helmdecken und – bei aufwendiger gestalteten Grabplatten – ein stilistischer Wandel im Rahmenornament (u. a. andere Kartuschrahmen, knorpelwerkähnliche Elemente mit Fratzen, Engelsköpfe). Da das jüngste dieser Werke, eine Wappentafel von 1623 in Michelbach am Wald (nr. 740), als Signatur die Nameninitialen des in Neuenstein ansässigen gräflich hohenlohischen Baumeisters und Bildhauers Georg Kern trägt, läßt sich wohl die gesamte Werkgruppe diesem zuschreiben. Er war verpflichtet, in der freien Zeit, die ihm neben seiner Baumeistertätigkeit blieb, kostenlos Bildhauerarbeiten für die Herrschaft auszuführen. Dazu fügt sich gut, daß die Werkgruppe neben Wappentafeln mit dem herrschaftlichen Wappen unter anderem die Grabplatte für einen früh verstorbenen Grafen und für gräfliche Amtsträger und deren Familienangehörige umfaßt. Daneben hat Kern offenbar auch Aufträge für die Herren von Berlichingen ausgeführt. Die erwähnten stilistischen Abweichungen gegenüber den Werken von Kolb sind sicherlich auf den Einfluß von Georgs Bruder Michael Kern III zurückzuführen. Ob Georg Kern zeitweilig in der Kolb-Werkstatt gelernt und von dort die Schrift übernommen hat oder ob gar Kolb die Inschriften für Kerns Werke ausführte, läßt sich wohl kaum klären. Archivalische Zeugnisse für eine etwaige Zusammenarbeit gibt es jedenfalls offenbar nicht92). Die Georg Kern zuzuschreibenden Grabmäler und Wappentafeln befinden sich in Öhringen, Neuenstein, Pfedelbach, Michelbach, Ingelfingen [Druckseite 72] und Neunstetten (nrr. 685, 686, 692, 693, 697, 702, 703, 704, 705, 708, 709, 711, 712, 740)93). Nicht unerwähnt sei, daß ausnahmsweise auf einem der Ingelfinger Grabmäler ein M erscheint, dessen Schäfte oben spitz und ohne Sporen mit dem Mittelteil zusammentreffen, und auch der Schrägschaft des N (allerdings nur in einer Doppelform neben der üblichen) trifft hier in einer Spitze ohne Sporn auf die beiden Schäfte. Die Nameninschrift Georg Kerns an einer Säule in seinem eigenen Wohnhaus in Neuenstein (nr. 736) enthält eigenartigerweise ein M mit schrägen Schäften und kurzem Mittelteil, wie es sonst in Kerns Kapitalis nicht begegnet, und der linke Schaft des N endet oben spitz ohne Sporn. Möglicherweise sind die Abweichungen aber der besonders sorgfältigen Stilisierung und großformatigen Ausführung der Inschrift geschuldet. Es ist jedenfalls kaum anzunehmen, daß ausgerechnet diese Inschrift nicht eigenhändig sein soll.

Drei 1617 und 1618 entstandene Grabplatten lassen sich weder eindeutig der Kolbschen noch der Georg Kernschen Werkgruppe anschließen (nrr. 675, 677, 683), Ornament, Wappengestaltung und Schrift stehen zwischen beiden. Vielleicht wird man sie aber doch bereits Georg Kern zuordnen dürfen, da zu diesen drei Stücken auch die Grabplatte für seinen Amtsvorgänger im Neuensteiner Burgvogtamt zählt.

Wiederum eng verwandt mit der Kapitalis von Kolb und Georg Kern – näher mit letzterer – ist die Schrift einer dritten Gruppe von vorwiegend Öhringer, Neuensteiner und Waldenburger Grabplatten und Epitaphien, die in der Zeitspanne von 1623 bis 1631 entstanden sind, also zeitlich unmittelbar an die Kernschen Werke anschließen, und die nach Ausweis der Schrift und der Gestaltung der Wappen und Helmdecken von einer Hand stammen (nrr. 737, 738, 778, 783, 787, 792, 796, 810 [nur Versalien in Kapitalis], 829 [nur römische Zahlzeichen in Kapitalis]). Markanteste abweichende Schriftmerkmale sind A mit senkrechtem rechten Schaft – das allerdings auch schon ab und an bei Georg Kern vorkommt – und nach rechts gelehntes M mit schrägem linken und senkrechtem rechten Schaft, jeweils ohne oberen Schaftsporn. Daneben begegnet aber auch gelegentlich das für Kolb und Kern typische M. Der Schrägschaft des N ist mitunter – wie auch schon bei Georg Kern – nach rechts verlängert und hochgebogen, X hat einen geraden und einen geschwungenen Schrägschaft. Der C-Bogen hat nur oben, in zwei Inschriften (nrr. 737, 796) aber auch unten einen rechtwinklig auf das Bogenende aufgesetzten Sporn. Z hat einen geraden oberen und einen linksschräg geschwungenen unteren Balken, selten auch einen Mittelbalken. Der Steinmetz verwendet ein ähnliches mit Zierranke versehenes Schluß-Quadrangel wie Kolb. Auch die beiden Minuskelschriften, die neben der Kapitalis verwendet werden, weichen geringfügig von denen Kolbs und Kerns ab.

Eine weitere Gruppe von sieben zwischen 1628 und 1631 entstandenen Grabplatten gehört in diesen Werkstattzusammenhang, wenngleich auch hier wieder individuelle Abweichungen in Schriftformen, Ornament und Wappenreliefs eine eigene Hand verraten. Es handelt sich um eine Serie von fünf überwiegend in Fraktur bzw. in Humanistischer Minuskel beschrifteten Berlichingen-Grabplatten in Neunstetten (nrr. 809, 812, 813, 814, 815) sowie um zwei Grabplatten in Neuenstein und Öhringen (nrr. 791, 803). Auffälligstes unterscheidendes Kennzeichen der Kapitalis ist das G, dessen kurze senkrechte Cauda unten hakenartig nach rechts umgebogen ist. Außerdem ist das obere Bogenende von B, P und R bisweilen über den Schaft hinaus nach links verlängert. Einmal begegnet ein zweibogiges E als Doppelform neben dem kapitalen. Bei K ist der untere Schrägbalken zwar auch geschwungen, der obere aber zudem nach rechts durchgebogen. Sowohl der kurze linke als auch der lange rechte Schrägschaft des Y sind rund gebogen. Insgesamt zeigt die Schrift also eine Tendenz zu runderen Elementen. So kann etwa auch der linke Schaft des M sowie die linke Hälfte seines Mittelteils vereinzelt nach rechts durchgebogen sein (nr. 791, Versal in nr. 809).

Schließlich sind noch zwei 1625 von einer Hand geschaffene Grabplatten in Öhringen und Adolzfurt – darunter eine für eine Gräfin von Hohenlohe – (nrr. 751, 752) sowie eine Waldenburger Grabplatte von 1622 für einen früh verstorbenen Grafen von Hohenlohe (nr. 727) angereiht, die unverkennbar ebenfalls in denselben Werkstattzusammenhang gehören. Bemerkenswerte Einzelform der Kapitalis in nr. 752 ist das aus zwei voneinander abgewendeten Bögen und einem Mittelbalken zusammengesetzte X.

Während, wie gezeigt, die Schrift Georg Kerns auf eine enge Verbindung mit der Öhringer Kolb-Werkstatt hindeutet, verwendet sein Bruder Michael Kern III eine im Duktus ganz andere, wenig [Druckseite 73] charakteristische Kapitalis mit relativ dünner Strichführung und nur schwach ausgeprägten Sporen. Merkmale sind: relativ schmales A; E und F mit sehr kurzem Mittelbalken, der untere Balken des E ist oft länger als der obere; I hat, wenn überhaupt, nur einen winzigen Punkt; M hat senkrechte Schäfte, die oben ohne Sporen spitz mit dem Mittelteil zusammentreffen; ebenso tragen die Schäfte des N am Berührungspunkt mit dem Schrägschaft keine Sporen; Y besteht aus einem kurzen linken und einem langen rechten, jeweils geraden Schrägschaft und trägt zwei Punkte; Z hat durchweg einen geraden oberen und einen geschwungenen, leicht linksschräg gestellten unteren Balken, ebenso die Ziffer 2. Die Ziffer 6 hat einen großen Bogen, der die gesamte Zeilenhöhe einnimmt und unten eine wenig auffällige Spitze bildet. Aufgrund der insgesamt nicht sehr prägnanten Schriftkriterien muß die auf inschriftenpaläographischem Wege gewonnene Zuschreibung etlicher Werke an Michael Kern unsicher bleiben, auch wenn sie sich vielfach durch Gemeinsamkeiten im heraldischen Stil stützen läßt, der viele der hier aufgelisteten Inschriftenträger ebenfalls miteinander verbindet94). Die Reihe dieser Werke beginnt mit einer 1609 (?) entstandenen Forchtenberger Grabplatte (nr. 624), es folgen wohl die nachträgliche Beschriftung einer Schöntaler Abtsgrabplatte 1611 (nr. 639) und die um 1612 zu datierende Forchtenberger Kanzel (nr. 657, nur die erhabenen Nameninitialen der Signatur) sowie eine um dieselbe Zeit entstandene Wappentafel in Krautheim (nr. 653). Nach über zehnjähriger Lücke im Bearbeitungsgebiet schließt sich 1622 ein Neuensteiner Epitaph (nr. 730) an, gefolgt von einem Schöntaler und einem Krautheimer Grabmal und einer – in der Zuweisung unsicheren – Wappentafel in Krautheim (nrr. 765, 767, 781), wobei die beiden letzteren nur einen geringen Bestand an Kapitalisbuchstaben aufweisen. Zwischen 1628 und 1636 lassen sich zehn weitere Werke hier anfügen: eine Grabplatte in Dörzbach (nr. 788), zwei Altäre in der Schöntaler Klosterkirche (nrr. 794, 807), zwei Epitaphaltäre in Krautheim und Dörzbach (nrr. 795, 806), Grabmäler in Niedernhall, Neuenstein und Sindringen (nrr. 805, 818, 839?, 840?) sowie vielleicht eine weitere Abtsgrabplatte in Schöntal (nr. 842). In den 40er Jahren entstanden schließlich noch ein Schöntaler Altar (nr. 869) und eine Waldenburger Grabplatte (nr. 880) mit „Kernscher“ Kapitalis.

Wesentlich markantere Merkmale zeigt die dünnstrichige und relativ schmal proportionierte Kapitalis von Michaels Sohn Achilles, dem aufgrund dieser Schrift acht im Untersuchungszeitraum ab 1633 entstandene Inschriften in Forchtenberg, Schöntal, Niedernhall, Krautheim und Neuenstein eindeutig zugeschrieben werden können (nrr. 821, 849, 860, 872, 883, 884, 885, 886). Vielleicht fertigte er außerdem 1641 eine Öhringer Grabplatte, die hauptsächlich in Fraktur und Humanistischer Minuskel beschriftet ist und nur einen geringen Bestand an Kapitalisbuchstaben aufweist (nr. 858). Neben der normalen verfügte Achilles Kern auch über eine schrägliegende Version der Kapitalis, die aber im Formenbestand völlig identisch ist. Die wichtigsten Kennzeichen seiner Schrift sind: C, dessen unteres Bogenende keinen Sporn trägt und mitunter etwas eingebogen ist; zweibogiges E als Doppelform, gelegentlich auch ausschließlich verwendet; G mit sehr kurzer, auf dem hochgebogenen Bogenende aufsitzender Cauda, daneben als – nur einmal vorkommende – Doppelform ein G mit unter die Grundlinie reichender, nach links umgebogener Cauda (nr. 849); K mit geradem oberen und geschwungenem oder geradem unteren Schrägbalken; M mit senkrechten oder – meist – schrägen Schäften und deutlichen Linksschrägenverstärkungen, wobei der Mittelteil hin und wieder über den linken Schaft hinausragt, die Schäfte tragen oben in der Regel Sporen; N mit dünnen Schäften und fettem Schrägschaft, der mit dem rechten Schaft unten stets spitz und ohne Sporn zusammentrifft. Das obere Ende des linken Schafts ist entweder analog gestaltet oder es trägt einen Sporn. Die Sporen des T-Balkens sind ganz schwach ausgeprägt, so daß man ihre Ausrichtung kaum erkennen kann. Einmal verwendet Kern ein U mit unten nach rechts umgebogenem Schaft (nr. 860). Die Ziffern 0, 6 und 9 sind ähnlich groß wie in der Schrift seines Vaters, die Bögen sind aber völlig ausgerundet und bilden keine Spitze.

Verwandte Schriftformen finden sich in der Kapitalis des Jakob Betzoldt, eines Schülers von Michael Kern III und somit eines Werkstattkollegen von Achilles Kern. Der Duktus ist aber ein anderer. Die Buchstaben sind mit breiterer Kerbe eingehauen, haben breitere Proportionen und wirken kompakter als die des Achilles Kern. Das untere Bogenende des C ist stets einwärts gekrümmt und hat keinen Sporn, dasselbe gilt für das zweibogige E, das neben dem kapitalen vorkommt. G hat eine unter die Grundlinie reichende, nach links umgebogene Cauda. M mit schrägen Schäften ohne obere Schaftsporen steht neben einer Form mit senkrechten, oben mit Sporen besetzten Schäften. Die Schäfte des N tragen durchweg oben und unten Sporen. X hat einen geschwungenen Rechtsschrägschaft, [Druckseite 74] Z einen Mittelbalken und einen geschwungenen, linkschräg gestellten unteren Balken. Einzelne vergrößerte Anfangsbuchstaben zeigen gelegentlich kursive Elemente, so ein A mit geschwungenen und durchgebogenen Schrägschäften, Z mit zwei s-förmig geschwungenen Balken oder P mit hoch und weit nach links über den Schaft ausholendem Bogen. Von Betzoldts Hand stammen drei zwischen 1638 und 1648 entstandene Grabmäler in Pfedelbach und Waldenburg (nrr. 848, 878, 882) sowie drei weitere, die lediglich Minuskelschriften (z. T. mit Kapitalisversalien) aufweisen, in Waldenburg und Michelbach (nrr. 888, 890, 897).

Eine von der Schrift der Kolb- und Kern-Werkgruppen völlig verschiedene Kapitalis gestaltete ein Steinmetz, der 1610 und 1611 drei Grabmäler in Waldenburg schuf (nrr. 625, 626, 641). Seine Buchstaben haben sehr breite Proportionen, vor allem H und M. Letzteres kommt sowohl mit senkrechten als auch mit schrägen Schäften vor, der Mittelteil reicht jeweils bis auf die Grundlinie hinab. Als Initiale wird ein vom pseudounzialen A der Gotischen Majuskel abgeleitetes A verwendet, wie es in ganz ähnlicher Form im Bearbeitungsgebiet auch häufig in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts vorkommt (s. o.). Auffällige Buchstabenformen sind ferner: A mit senkrechtem rechten Schaft und leicht durchgebogenem, weit unter die Grundlinie verlängerten linken Schrägschaft, G mit hoher senkrechter Cauda sowie X mit einem geraden und einem geschwungenen Schrägschaft. I hat meist einen quadrangelförmigen Punkt, Z einen Mittelbalken.

Einem vorwiegend in und für Kloster Schöntal tätigen Steinmetzen ist eine kleine Gruppe von meist sehr kurzen, zwischen 1607/11 und 1626 entstandenen Kapitalis-Inschriften zuzuweisen, die durch ihre breite Strichführung und die breiten Proportionen sehr kompakt wirken (nrr. 695, 721.II, 722.I, 722.II, 774, 776). Das spitze A hat meist einen geknickten Mittelbalken, E und F besitzen bei langem oberen und unteren Balken einen sehr kurzen Mittelbalken. Die senkrechten Schäfte des M stoßen oben spitz und ohne Sporen mit dem bis zur Zeilenmitte hinabreichenden Mittelteil zusammen, und auch der Schrägschaft des N trifft jeweils spitz und ohne Sporen auf die Schäfte. Der Bogen des O ist in einigen Inschriften oben und unten spitz ausgezogen. Auffälligster Buchstabe ist das R mit gewölbter, weit nach rechts ausgestellter Cauda.

Spitz ausgezogenes O findet sich auch in der Kapitalis einer Neuensteiner Grabplatte von 1621 (nr. 713), wo zudem ein A mit geknicktem Balken und ein H mit ausgebuchtetem Mittelbalken verwendet wird. Eigentümlich ist das N, dessen Schrägschaft von einer kurzen geschwungenen Zierlinie rechtsschräg durchkreuzt wird. Ähnlich verfremdete Formen – unter anderem A mit geknicktem Balken, K mit verkürzten Schrägbalken, N mit ausgebuchtetem Schrägschaft sowie wiederum spitz ausgezogenes O – begegnen in zwei weiteren Neuensteiner Inschriften von 1625 und 1626 (nrr. 750, 764), die von einer Hand stammen. Zuletzt läßt sich das oben und unten spitz ausgezogene O im Kreisgebiet 1629 in einer Ailringer Inschrift (nr. 718.III) nachweisen, in der auch das Q analog gestaltet ist. Spitzovales O begegnet hingegen bis zum Ende des Untersuchungszeitraums immer wieder, vorweg in eher unbeholfen ausgeführten Inschriften. In solchen ungelenken Schriften finden sich auch bis 1610 noch zweistöckige Z (nrr. 600, 615, 629 †), und ein Steinmetz, der um 1615 zwei Grabmäler in Gommersdorf und Marlach schuf (nrr. 759, 669), versah einzelne Buchstaben mit gebogenen Elementen, so das N mit einem geschwungenen Schrägschaft und das M mit links gebogenem Mittelteil. Die Biegung von Buchstabenelementen ist schließlich auch bei der Kapitalis einer Kocherstettener Inschrift von 1630 (nr. 802) zu beobachten, bei der die Schrägbalken des K und der Mittelteil des M stark gekrümmt und der Linksschrägschaft des X geschwungen ist.

Eine bisweilen starke Verfremdung bestimmt auch das Schriftbild der in Holz eingeschnitzten Kapitalisinschriften, die im Hohenlohekreis erst für die letzten 50 Jahre des Untersuchungszeitraums erhalten sind. Erhaben geschnitzt bzw. aus ausgesägten und aufgeleimten Einzelbuchstaben zusammengesetzt sind zwei Öhringer Spruchinschriften von 1598 und 1603 (nrr. 514, 572), die beide mit ihren keilförmig verbreiterten Schaft- und Balkenenden, die bei nr. 572 zudem noch eingekerbt sind, weit vom Erscheinungsbild der klassischen Kapitalis entfernt sind. In beiden Inschriften kommt A mit Deckbalken und geknicktem Mittelbalken und H mit ausgebuchtetem Balken vor. Die ältere Inschrift besitzt zudem ein spitzovales O, ein S mit weit geschlossenen Bögen und – besonders auffällig – ein in der Art der Gotischen Minuskel an beiden Schaftenden gebrochenes I. Die im gesamten Duktus noch stärker verfremdete jüngere Inschrift hat kapitales D mit verkürztem Schaft und N mit geschwungenem Schrägschaft, und der geschwungene untere Balken von E und L ist am freien Ende markant hochgebogen.

Die von den Zimmerleuten kunstlos ins Fachwerk eingeschnitzten Inschriften haben zumeist relativ schmale Proportionen, eine dünne Strichstärke und keine Sporen. Auch hier kommen A mit und ohne Deckbalken, offenes neben geschlossenem D, N mit geschwungenem oder mit spiegelverkehrtem Schrägschaft, H mit ausgebuchtetem Balken, spitzovales O oder G mit weit unter die Grundlinie reichender senkrechter Cauda vor (nrr. 561, 733). Bei einer verlorenen Salacher Inschrift von [Druckseite 75] 1607 (nr. 595 †) war die Kapitalisschrift sogar so unbeholfen ausgeführt, daß stellenweise die Lesbarkeit beeinträchtigt ist.

Bei in Metall erhaben gegossenen Inschriften begegnet die Kapitalis im Kreisgebiet erstmals 1521 auf einer in der Nürnberger Vischer-Werkstatt gefertigten Grabplatte eines Öhringer Stiftsherrn (nr. 208), allerdings nur als kleinformatige Beischriften zu den vier Evangelistensymbolen, während für den Sterbevermerk in der Umschrift die Gotische Minuskel gewählt wurde. Die Buchstaben der winzigen Beischriften sind sehr unregelmäßig und tragen plumpe, überdimensionierte Sporen. Eine 1527 von dem Münchener Gießer Wolfgang Steger gegossene Schöntaler Glocke (nr. 220) hat dagegen quadratische Proportionen und bei fast gleichbleibender Strichstärke nur schwache Sporen. M hat schräge Schäfte und einen bis zur Grundlinie hinabreichenden Mittelteil.

Die Kapitalis auf der 1562 gegossenen Grabplatte des Götz von Berlichingen mit der Eisernen Hand (nr. 307) bietet trotz sichtlichem Bemühen um konsequente Linksschrägenverstärkung ein unausgewogenes, wenig „klassisches“ Gesamtbild. Die Buchstaben sind mit langen Sporen versehen; M hat schräge, oben mit Sporen besetzte Schäfte und einen kurzen Mittelteil, und der untere oder gar beide Balken des Z sind geschwungen. Vier nur wenig später – vermutlich in Nürnberg – gegossene Öhringer Grabplatten (nrr. 320, 325, 339, 340), von denen die beiden letzten eindeutig dieselbe Hand erkennen lassen, sind dagegen in einer erstklassigen, nach besten Vorbildern stilisierten Kapitalis mit konsequenter Linksschrägenverstärkung (in nr. 325 etwas übertrieben) und sorgfältiger Serifenbildung beschriftet. Nicht dem klassischen Schriftkanon entsprechen nur das R mit gelegentlich geschwungener Cauda und die ungleich langen Balken von E und F. Vom ausgehenden 16. und beginnenden 17. Jahrhundert hat sich eine Gruppe von drei Öhringer Grabplatten erhalten (nrr. 448, 502, 613), deren Kapitalis ebenfalls klassische Proportionen, durchgängige Linksschrägenverstärkung und sehr deutlich ausgeprägte Sporen aufweist. Die R-Cauda ist hier stets stachelförmig, und der rechte Schrägschaft des A ist oben rechtsschräg geschnitten. Hervorragend stilisiert ist auch die Kapitalis des Mainzer Gießers Peter Reutter auf einer 1620 gegossenen Krautheimer Glocke (nr. 706). Einziges unklassisches Element ist das M mit senkrechten Schäften und nur bis zur Zeilenmitte hinabreichendem Mittelteil.

Die Kapitalis des Nürnberger Gießers Jakob Weinmann auf einem hauptsächlich in Fraktur beschrifteten Epitaph von 1617 in Neuenstein (nr. 676) hat bei sehr starkem Strichstärkenwechsel auffällig kräftige waagerechte Schaftsporen. Eigentümlich schmale Proportionen hat die Schrift auf einer Öhringer Grabplatte von 1621 (nr. 714). Besonders ungewöhnlich sind hier die fast senkrecht verlaufenden mittleren Bogenabschnitte bei C, D, G und O, die fast an Drucktypen des 19. Jahrhunderts erinnern. Die innerhalb von Frakturinschriften lediglich als Auszeichnungsschrift eingesetzte Kapitalis des Rothenburger Gießers C. Herold auf zwei Waldenburger Epitaphien bietet mit ihren klobigen, dreieckigen Sporen an Schaft- und Balkenenden insgesamt ein unklassisches Bild. I besitzt einen plumpen quadrangelförmigen Punkt, R eine geschwungene Cauda. Dagegen wieder ganz dem klassischen Schriftmuster verpflichtet – abgesehen von E und F mit sehr kurzem Mittelbalken – ist die Schrift des Nürnberger Glockengießers Leonhard Löw auf zwei 1649 entstandenen Glocken in Forchtenberg und Weißbach (nrr. 887, 889).

Gemalte Inschriften in Kapitalis haben sich im Hohenlohekreis erst ab 1570 erhalten, wobei es sich fast ausschließlich um Malereien auf Holz handelt. Die älteste Inschrift auf einem Niedernhaller Epitaph von 1570 (nr. 343) hat breite Proportionen, dreieckig verdickte Schaft-, Balken- und Bogenenden und noch keine regelmäßigen Schrägenverstärkungen. Als Doppelform begegnet ein zweibogiges E. Die geschwungene Cauda des R, der analog gestaltete untere Schrägbalken des K und der geschwungene Schrägschaft des N sind unter die Grundlinie verlängert, O ist spitzoval, und als Worttrenner dienen Quadrangel. Die Schriftmerkmale stimmen fast völlig überein mit denen eines im selben Jahr entstandenen steinernen Epitaphs in Niedernhall (nr. 338, vgl. oben), so daß mit einiger Sicherheit davon auszugehen ist, daß der Maler auch für dieses die Vorzeichnung der Schrift besorgte.

Die Kapitalis des Öhringer Siginger-Epitaphs von 1588 (nr. 437), deren Schriftformen durch Überarbeitung stellenweise verfälscht sind, zeigt einen – wenngleich nicht sehr ausgeprägten – Strichstärkenwechsel und nur schwache Sporen. A hat stets eine Rechtsschrägenverstärkung, M hat schräge Schäfte und einen kurzen Mittelteil. Die Versanfänge sind rubriziert. Ein deutlich markanterer Strichstärkenwechsel mit linksschräger oder senkrechter Schattenachse prägt die Kapitalis des Haller Malers Jakob Hoffmann, von dessen Hand zwei Epitaphien von 1585 und 1589 in Pfedelbach und Waldenburg (nrr. 420, 444) stammen. Charakteristische Merkmale sind die weit ausschwingende und unter die Grundlinie geführte fette Cauda des R, die analog gestaltete Cauda des Q und der im Gegensatz dazu nur als Haarstrich zwischen fetten Schäften ausgeführte Schrägschaft des N. Auch Hoffmann hebt einzelne Wörter durch rote Farbe hervor.

[Druckseite 76]

Die im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts entstandenen Kapitalisinschriften des Malers Hans Marquardt auf zwei Öhringer Epitaphien und auf einer hölzernen Zimmerwand im Öhringer Rathaus (nrr. 557, 573, 606) haben nur einen geringen Buchstabenbestand. Dennoch läßt sich erkennen, daß es sich um eine sehr sorgfältige Schrift mit konsequenter Linksschrägenverstärkung handelt. Die Balkensporen des T sind rechtsschräg angesetzt, alle übrigen Balkensporen dagegen senkrecht. Eine sehr ähnliche Schrift, die allerdings durch starke Überarbeitung gelitten hat, begegnet auf zwei weiteren Öhringer Epitaphien von 1606 und 1609 (nrr. 589, 621)95). Dieselbe Balkensporenausrichtung wie bei Marquardts Kapitalis läßt sich auch auf einem Öhringer Epitaph von 1627 (nr. 777) beobachten, die insgesamt recht magere Schrift weist aber hier kaum Strichstärkenwechsel auf. Bei den wenigen übrigen gemalten Kapitalisinschriften auf Epitaphien handelt es sich um nur kurze Nebentexte, während für die Hauptinschriften zumeist Fraktur verwendet wurde. Rundes U mit nach rechts umgebogenem Schaft kommt erstmals in einer 1644 gemalten Inschrift vor (nr. 865).

Neben diesen hölzernen Inschriftenträgern wurden auch zwei steinerne Epitaphien lediglich mit aufgemalten Inschriften versehen: Auf einem von Philipp Kolb signierten Grabmal von 1607 (nr. 605) dient die Kapitalis nur als Auszeichnungsschrift neben der Fraktur. Die Buchstabenformen entsprechen im wesentlichen denen der eingehauenen Kapitalis Kolbs. Die Schrift des zweiten Epitaphs von 1610 (nr. 627) ist völlig verblaßt und läßt keine zuverlässigen Aussagen über die Schriftformen mehr zu.

5.5. Fraktur

Das Eindringen einzelner Frakturelemente in die Gotische Minuskel läßt sich, wie gesehen96), sowohl bei in Stein gehauenen als auch in gegossenen Inschriften des Kreisgebiets seit der Mitte des 16. Jahrhunderts beobachten. Eine völlige Durchmischung von Textura- und Frakturalphabet bleibt dabei jedoch die Ausnahme (nr. 304). Die erste reine Frakturinschrift, die sich erhalten hat, wurde 1560 auf einem Dörzbacher Epitaph angebracht (nr. 301). Es handelt sich um eine recht ungelenke, breit angelegte Schrift mit lockeren, ungleichmäßigen Buchstaben- und Wortabständen, sehr unterschiedlich gestalteten Oberlängen und schlichten Versalien. Der Schaft des langen s ist teilweise noch wie in der Gotischen Minuskel ohne Unterlänge auf der Grundlinie gebrochen. Daneben findet sich aber auch das für die Fraktur typische s mit unter die Grundlinie reichendem Schwellschaft. Wesentlich qualitätsvoller, einheitlich stilisiert, mit deutlichen Ober- und Unterlängen und ausgeprägten Schwellschäften erscheint dagegen eine ein Jahr jüngere Inschrift in Krautheim (nr. 306), die vermutlich in der Haller Werkstatt Sem Schlörs entstanden ist. Charakteristisch ist der rechts oben eingedrückte Bogen des o, dessen linker Abschnitt noch senkrecht gebrochen ist. Der Schaft des a und der rechte Schaft des n sind kräftig nach links durchgebogen. Sehr ähnlich – und wohl ebenfalls der Schlör-Werkstatt zuzuordnen – sind zwei Inschriften von 1580 und 1585 in Krautheim und Öhringen (nrr. 391, 417), bei denen die linke Bogenhälfte des o nun allerdings völlig ausgerundet ist.

Aus den Jahren 1564 bis 1566 haben sich drei Inschriften in Neuenstein und Öhringen erhalten (nrr. 313, 314, 318), die nach Ausweis ihrer eigenartig ausgerundeten Fraktur eindeutig das Werk ein und desselben Steinmetzen sind. Ihm sind aufgrund der typischen Schriftmerkmale weitere Inschriften im benachbarten Main-Tauber-Kreis zuzuweisen97). Neben kreisrundem o, spitzovalem d, rund gebogenen Schäften bei a, g, v und w und nach rechts umgebogenen Oberlängen ist vor allem das u charakteristisch, dessen linker Schaft oben rechtsschräg geschnitten ist, der rechte dagegen linksschräg. Eine ebenfalls insgesamt sehr runde, einheitlich durchgestaltete und breit proportionierte Fraktur mit klarem Strichstärkenwechsel verwendet Johann von Trarbach. Die Inschriften an den zwei monumentalen Hohenlohe-Epitaphien von 1570 und 1573/74 in Öhringen (nrr. 345, 357) weisen tief gespaltene, aufgespreizte Oberschäfte auf, teils mit eingerollten Enden, teils mit Zierschleifen. Bemerkenswert ist die Umformung der Bögen zu Schwellzügen bei a, c, e und g.

Auch in der Folgezeit bieten die Frakturinschriften des Kreisgebiets ein sehr vielfältiges Bild. So finden sich sehr schmal proportionierte Schriften, teils mit deutlichen Ober- und Unterlängen und geschwungenen Bögen (nr. 387), teils mit kurzen Oberlängen und senkrecht gebrochenen Bogenlinien (nrr. 460, 467), mitunter auch in sehr unbeholfener Ausführung (nr. 436). Deutlich unterscheidet sich die im Hohenlohekreis mit nur einem Beispiel vertretene, höchst regelmäßige, mit [Druckseite 77] großen Wortabständen gesetzte Fraktur des Reinsbronner Bildhauers Michel Niklas (nr. 450)98), bei der das symmetrische Sechseck des o die übrigen Bogenformen bestimmt. Ein unruhiger Wechsel von schmalen und breiten, runden Buchstaben, bei denen ovales bis spitzovales d und o (letzteres auch bohnenförmig eingedrückt) neben mehrfach gebrochenem, annähernd sechseckigem Bogen des a und g steht, und eine unsichere Unterlängenbildung beim langen s kennzeichnen die Fraktur eines Steinmetzen, von dem insgesamt drei zwischen 1580 und 1593 entstandene Grabmäler in Neuenstein und Öhringen erhalten sind (nrr. 389, 466, 472).

Breitstrichig und wuchtig, mit kurzen Unterlängen, fetten Schwellzügen und Schwellschäften und mit nach links durchgebogenen Langschäften ist die Schrift auf einem Öhringer Epitaph von 1593 (nr. 471). Auffällig ist das r mit in den Oberlängenbereich ragender quadrangelförmiger Fahne. Dieses in den Oberlängenbereich ragende r kommt von da an in Frakturinschriften des Kreisgebiets sehr häufig vor, und zwar in zum Teil recht unterschiedlich stilisierten Schriften. Es scheint sich bei diesem Phänomen mithin um eine lokale Eigenheit zu handeln, die offensichtlich innerhalb einer oder mehrerer Werkstätten weitergegeben wurde. Nächst früheste Belege sind eine schmale, etwas unruhige Schrift mit sechseckiger Bogengrundform von 1595 in Öhringen (nr. 486), die trotz der abweichenden Proportionen vom selben Steinmetz stammen dürfte wie nr. 471, eine ebenfalls derselben Hand zuzuweisende Fraktur auf einer undatierten Wappentafel aus dem Ende des 16. Jahrhunderts (nr. 532) mit einer stärkeren Durchmischung von runden und eckigen Formen sowie eine weitere Öhringer Inschrift von 1597 (nr. 501), bei der eine schlankere und eine gedrungene Schriftvariante nebeneinander verwendet werden, beide mit runden und eckigen Doppelformen der Bogenbuchstaben sowie mit kräftigen Schwellschäften.

Die Versalien der in Stein ausgeführten Frakturinschriften bleiben im 16. Jahrhundert meist sehr schlicht, sie sind nur mäßig – wenn überhaupt – in Schwellzüge zergliedert und allenfalls sparsam verziert. Lediglich Johann von Trarbach stattete seine Frakturversalien etwas reicher mit den für diese Schrift charakteristischen Kontraschleifen aus (nrr. 345, 357). Eine Ausnahme in dieser Hinsicht stellt eine in Schiefer eingehauene Öhringer Gedenkinschrift dar, in der sich neben reich und aufwendig verzierten Versalien außerdem eine prächtig ausgeschmückte Initiale findet, für die sicherlich ein Schreibmeister die Vorlage lieferte (nr. 460).

Im 17. Jahrhundert wird die Fraktur – wie auch andernorts – neben der Kapitalis die bestimmende Schriftart im inschriftlichen Bereich, und die Bandbreite der unterschiedlichen Schriftausformung nimmt zu. Das reiche Material erlaubt es, größere Werkgruppen aufgrund ihrer gemeinsamen Schriftmerkmale zusammenzustellen. Für die Fraktur des Forchtenberger Bildhauers Michael Kern II, die in Werken zwischen 1600/01 und 1609 vorkommt (nrr. 523, 564, 586, 594, 610, 622, 624?), sind ausgesprochen schmale Proportionen im Mittellängenbereich und relativ kurze Ober- und Unterlängen kennzeichnend. Die Grundform der Bögen ist ein schlankes Sechseck, rechte Bogenhälften können aber auch ausgerundet sein (d, o, analog der rechte Schaft des v). Langes s und f haben einen schmalen Schwellschaft und eine variabel gestaltete Fahne, der Mittelteil des runden s ist steil rechtsschräg ausgerichtet, über u sitzt als diakritisches Zeichen eine Wellenlinie. Kerns Versalien sind häufiger reich, aber mit etwas wirrer Linienführung verziert. Recht ähnliche Proportionen und Einzelformen, aber eine variablere Bogengestaltung und schlichtere Versalien weist die Schrift eines Steinmetzen auf, der im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts zwei Portale in Niedernhall und Kocherstetten beschriftete (nrr. 619, 636).

Die von dem Öhringer Bildhauer Philipp Kolb signierten, zwischen 1604 und 1608 entstandenen Grabmäler (nrr. 580, 597, 605, 611) weisen eine im Mittelband sehr breit angelegte Fraktur mit deutlichen Oberlängen auf, die Ausführung im Einzelnen variiert indes stark. Die lediglich aufgemalten Inschriften in nr. 605 sind sehr rund und gleichmäßig, während die – wohl eigenhändig – eingehauenen Inschriften in nr. 597 etwas plumper und mit breiterer Strichstärke ausfallen. Die Bögen haben eine breit-spitzovale Grundform, die linken Kurzschäfte sind meist schräggeschnitten statt gebrochen, und der Schwellschaft des langen s hat einen kurzen Anstrich, seine Fahne ist entweder nach unten durchgebogen oder als klobiges Quadrangel gestaltet. Die Versalien und Interpunktionszeichen sind unorthodox durch eigenartige Schnörkel verziert. Die Inschriften nrr. 582 und 611 sind ungelenker und eckiger und wurden möglicherweise nicht von Kolb selbst, sondern von einem Werkstattgehilfen gehauen. Eng verwandt und daher wohl ebenfalls der Kolb-Werkstatt zuzuordnen sind einige noch grobschlächtiger geratene Inschriften in Waldbach und Öhringen von 1604 und 1606 (nrr. 575, 582, 591), bei denen kreisrundes o mit den eckig gebrochenen Bögen der übrigen runden Buchstaben kontrastiert, sowie drei 1612 gehauene, besser gelungene Inschriften in Neunstetten, [Druckseite 78] Michelbach und Neuenstein (nrr. 650, 654, 655), bei denen der Bogen des a ausgerundet ist und manche Oberschäfte eine Schleife bilden. Bemerkenswertes Element der „Kolbschen“ Fraktur ist das runde s, das einen zweimal rechtwinklig gebrochenen, waagerechten Mittelteil haben kann (nrr. 591, 611, 650, 655).

Eine ausgewogene Fraktur mit weitgehend ausgerundeten Bögen verwendete ein vermutlich in Öhringen ansässiger Steinmetz, von dem aus der Zeit zwischen 1602 und 1613 etliche Werke auf uns gekommen sind (nrr. 560, 567, 568, 574?, 587, 598, 637, 638, 659) und der neben der Fraktur auch eine charakteristische mit Frakturelementen durchmischte Humanistische Minuskel einsetzte99). Lediglich das d hat häufig einen sechseckig gebrochenen Bogen, selten auch a, o und die Ziffer 0. Die linke Bogenhälfte von a und g bildet mitunter einen doppelten Schwellzug. Auch dieser Steinmetz bedient sich des oben erwähnten r mit in den Oberlängenbereich ragender Fahne. Bemerkenswert sind außerdem n und u, deren linker Schaft (wie auch der Schaft des r) oben rund nach links umgebogen und senkrecht geschnitten ist. Im Nordosten des Kreisgebiets hat ein Steinmetz in den Jahren 1612 und 1614 drei Inschriften gehauen (nrr. 648, 652, 663), für die er eine sehr schlanke Fraktur wählte, deren Gesamtbild geprägt wird von eingedrückten oder in doppelte Schwellzüge aufgelösten ovalen bis spitzovalen Bögen. Die Oberschäfte sind zumeist nach rechts umgebogen.

Gleich breite Proportionen und weitgehend identische Einzelformen wie bei den frühen Produkten der Kolb-Werkstatt, allerdings in weitaus regelmäßigerer und besserer Ausführung, zeigt die Fraktur in einer Gruppe von zwischen 1619 und 1621 entstandenen Werken, die zumindest teilweise dem Bildhauer und Baumeister Georg Kern zuzuweisen sind. Es scheint sich um zwei verschiedene, nicht immer deutlich zu scheidende Hände zu handeln, die aber jedenfalls unverkennbar den Einfluß der „Kolbschen“ Fraktur zeigen (nrr. 692, 702, 703, 704, 705, 708, 711, 712). Die Variationsbreite der Bogengestaltung ist jetzt größer und reicht vom Sechseck über ein einseitig eingedrücktes Spitzoval bis zur Kreisform. Charakteristisch ist das c mit nur in der unteren Hälfte ausgerundetem Bogen und mit auf halber Zeilenhöhe rechtsschräg abknickendem und rechtwinklig gebrochenem oberen Abschnitt. Das v hat mitunter einen weit nach links oben ausholenden, rund umgebogenen linken Schaft100).

Wiederum sehr ähnlichen Formenbestand und Duktus hat eine zeitlich anschließende, zwischen 1622 und 1631 entstandene umfangreiche Gruppe von Inschriften (nrr. 727, 737, 738, 751, 783, 787, 792, 796?, 810, 829, 830). Auch hier finden sich wieder kreisrundes o neben sechseckigem a, tief abknickendes c und rundes s mit zweimal rechtwinklig gebrochenem, waagerechtem Mittelteil. Ein Zusammenhang mit der Kolb-Werkstatt, vielleicht aber auch mit Georg Kern, liegt nahe. Neu gegenüber der bisherigen „Kolbschen“ Fraktur ist jedoch jetzt zum einen die gelegentliche Überwölbung der quadrangelförmigen Fahnen von f und langem s durch gebogene oder geschwungene Zierlinien und zum andern die Übernahme des r mit in den Oberlängenbereich ragender Fahne sowie das runde Umbiegen und der senkrechte Schnitt des r-Schafts und der linken Schäfte von m und n, wie wir es bei der Schrift des Steinmetzen beobachtet haben, der im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts in Öhringen (?) tätig war.

Durch eine stärkere Biegung der Schäfte (a, t, rechter Schaft des n), durch Spaltung der Oberschäfte, durch häufigere Auflösung von Bögen in Schwellzüge und durch auffällig breite Bögen von d und o sowie durch die Verwendung eines Brezel-s unterscheidet sich die Fraktur eines zwischen 1631 und 1634 mit Werken in Neunstetten und Öhringen (nrr. 812, 813, 814, 815, 816, 829, 834) nachweisbaren Steinmetzen von den zuletzt genannten Schriftprodukten. Gemeinsamkeiten ergeben sich gleichwohl in der Verwendung einer Mischschrift aus Humanistischer Minuskel und Fraktur (s. Kap. 5.7.) sowie im ornamentalen und heraldischen Stil. Ein Werkstattzusammenhang läßt sich tatsächlich erweisen, da sich auf einem undatierten Epitaphfragment in Neuenstein die Schrift dieses Steinmetzen neben der der vorigen Gruppe findet (nr. 829).

Die Fraktur Michael Kerns III ist ungleichmäßiger und lockerer gefügt als die seines gleichnamigen Vaters. Dies rührt vorwiegend daher, daß der Abstand zwischen den Schäften einiger Buchstaben (h, n, u) deutlich größer ist als die Strichstärke der Hasten. Die weiten Schaftabstände werden durch haarfeine schräge Aufstriche überbrückt. Auch Schaft und Fahnenquadrangel des r sind durch einen solchen Schrägstrich verbunden. Weiterhin fällt die merkwürdige Angewohnheit auf, den i-Punkt etwas aus der Achse nach rechts zu verrücken. Diese – insgesamt freilich wenig charakteristische – Schrift mit zumeist schlichten Versalien findet sich auf Werken zwischen 1621/22 und 1647 (nrr. 576, 668?, 730, 788, 795, 805, 818, 839, 840?, 880). Noch wesentlich aufgelockerter als die [Druckseite 79] Schrift Michael Kerns, mit schmalen Proportionen im Mittellängenbereich, kurzen Oberlängen und weitgehend einheitlich schmaler Strichstärke ist die Fraktur auf zwei Neuensteiner Grabmälern von 1625 und 1626 (nrr. 750, 764), die in der Biegung und ungleichmäßigen Ausrichtung der Schäfte und in der Gestaltung der Versalien Einflüsse der Kursive erkennen lassen.

Michael Kerns III Sohn Achilles bedient sich einer im Formenbestand ganz ähnlichen Fraktur wie sein Vater (nrr. 858?, 872, 883?, 884, 885, 886), besonders gleichen sich beider Schriften in den durch lange und schräge Haarstriche verbundenen Schäften von n und u und in der analogen Gestaltung der Fahne des Schaft-r. Achilles’ Schrift ist insgesamt aber regelmäßiger. Auffälliger Buchstabe seines Alphabets ist ein Bogen-r, das aus einem kurzen Linksschrägschaft und einer stark nach links durchgebogenen Cauda besteht. Aus der Kern-Werkstatt ging auch der Bildhauer Jakob Betzoldt hervor, der gegen Ende des Bearbeitungszeitraums und auch noch nach der Jahrhundertmitte eine Reihe von Grabmälern in Waldenburg und Michelbach schuf (nrr. 882, 888, 890, 897). Seine Fraktur hat mit der Kernschen wenig gemeinsam und ist geprägt durch fette Striche und eine weitgehende Ausrundung der Bögen (auch des u). Wie schon für das 16. Jahrhundert, so läßt sich auch für die in Stein gehauenen Frakturinschriften der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Kreisgebiet festhalten, daß die Versalien im allgemeinen eher schlicht gehalten und allenfalls mäßig mit Zierlinien versehen wurden.

Eine gemalte Frakturinschrift findet sich im Bearbeitungsgebiet erstmals 1570 auf einem hölzernen Epitaph in Niedernhall (nr. 343). Im Duktus vor allem der mittellangen Buchstaben noch an die Textura erinnernd, hat die Schrift gleichwohl sehr lange, schwungvolle Ober- und Unterlängen und markante Schwellschäfte. Dagegen bietet eine Wappenscheibe von 1580 in Öhringen (nr. 395) ein völlig anderes Schriftbild, indem die Bögen weitgehend in Schwellzüge aufgelöst oder ausgerundet sind. Sehr viel ausgewogener, mit Betonung der fett ausgeführten Senkrechten (bei leicht linksschräger Schattenachse), nur unwesentlich verdickten Schwellschäften, einheitlicher Gestaltung der Bögen und dornförmigem Ansatz an den Langschäften ist die Schrift des Malers Jakob Hoffmann von Hall auf Epitaphien von 1585, 1589 und 1601 in Pfedelbach und Waldenburg (nrr. 420, 444, 559). Hoffmanns Versalien sind klar und einfach aufgebaut und zurückhaltend verziert. Aufgrund der sehr ähnlichen Schriftformen ist Hoffmann vielleicht auch die Fassung eines Waldenburger Totenschilds von 1586 (nr. 425) zuzuweisen101).

Ausgesprochen kunstvoll gestaltet ist die Schrift auf einem Öhringer Epitaph von 1588 (nr. 437). Regelmäßige Schaft- und Bogenbrechungen mit Quadrangelbildung an den Enden der mittellangen Schäfte sowie die im Mittellängenbereich eher gedrungenen Proportionen erinnern im Duktus stark an die Textura. Einzig d hat einen ausgerundeten Bogen; Schwellzüge finden sich lediglich bei b, v und w und der Fahne des f. Den Frakturcharakter erhält die Schrift vornehmlich durch die geschwungenen Ober- und Unterlängen und die Versalien. Das Schriftbild besticht durch die Rubrizierung sämtlicher Anfangsbuchstaben und durch die sicherlich an Schreibmeisterblättern orientierte kunstvolle Verzierung der Versalien und i-Punkte durch rankenähnliche Zierlinien. Noch aufwendiger ist die Ausstaffierung der Initialen am Textbeginn. Deutlich kunstloser und undisziplinierter ist die Beschriftung eines Waldbacher Epitaphs von 1601 (nr. 554), bei der sich der Maler gleichwohl ebenfalls um eine besondere Verzierung der Versalien bemühte.

Einer schlichten Fraktur mit wenig charakteristischem Wechsel von eckigen und runden Formen, mit gedrungenen Mittellängen und weit nach rechts umgebogenen Oberschäften bediente sich der Öhringer Maler Hans Marquardt um 1600 (nrr. 557, 573). Auch er rubrizierte Anfangsbuchstaben und ganze Wörter. Bei der Ausmalung der Gerichtsstube im Öhringer Rathaus verwendete er Versalien mit sehr langen Anschwüngen102). Die Auszeichnung von Versalien und von ganzen Wörtern mit roter Farbe läßt sich auch bei den Beischriften der Stuckwappen im Neuensteiner Schloß beobachten, die 1604 gemalt wurden (nrr. 577, 578), auf einem zwischen 1582 und 1622 entstandenen Epitaph in Öhringen (nr. 726) sowie auf zwei weiteren Öhringer Epitaphien von 1606 und 1609 (nrr. 589, 621). Auf den beiden letzteren, die sehr wahrscheinlich von einer Hand geschaffen wurden, weisen etliche der Versalien wiederum lange, reich mit Kontraschleifen geschmückte, fette Anschwünge auf, die teils in ihrer Mitte doppelt unterbrochen sind. Bei den Gemeinen wird der [Druckseite 80] Oberschaft des h häufig mit einem Zierbogen überwölbt, und die als Schwellzug gebildete Fahne des f und des langen s liegt weit nach links überstehend auf dem Schaft auf103).

Mit relativ mageren Schattenstrichen ist eine lange Versinschrift von 1616 in Waldbach (nr. 674) ausgeführt. Ihre Bögen sind sechseckig gebrochen, nur bei d und o in der rechten Hälfte ausgerundet. Die nach rechts umgebogenen Oberschäfte sind sehr oft von kreisrunden Zierbögen überwölbt. Auffälligstes Merkmal dieser Schrift ist der Balken des t, der so durch den Schaft geführt ist, daß er diesen eindeutig unterbricht. Analog sind die Überschneidungen der Kontraschleifen bei den kunstvoll verzierten Versalien gestaltet. Aufgrund dieser sehr markanten Merkmale lassen sich demselben Maler wohl drei – allerdings etwas schlichtere – Inschriften aus Öhringen von 1611, 1627 und 1631 zuweisen (nrr. 645?104), 777, 811). Dichter gedrängt, schmaler proportioniert und mit fetten Schäften ist die Fraktur auf einem Waldbacher Epitaph von 1630 (nr. 804); die Versalien sind zum Teil sehr aufwendig, aber unausgewogen und mit wirrer Linienführung verziert.

Zierbögen über den Oberlängen der Gemeinen und rote Auszeichnung von Wörtern und Versalien bleiben weiterhin ein übliches Gestaltungsmittel der gemalten Fraktur (nrr. 822, 865). Gegen Ende des Bearbeitungszeitraums überwiegen Schriften mit schmalen Proportionen – bei sehr unterschiedlichem Ausrundungsgrad der Bögen und Brechungen – und mit eher schmucklosen Versalien. Reichere, verästelte Rankenzier auf einem Öhringer Epitaph von 1646 (nr. 874) ist die Ausnahme.

Erhaben gegossene Frakturinschriften haben sich im Kreisgebiet aus dem Bearbeitungszeitraum nur insgesamt acht erhalten. Es handelt sich dabei ausnahmslos um Metallauflagen von Grabplatten, die vermutlich alle in Nürnberg gegossen wurden und deren Schriften sich durch hohe Regelmäßigkeit und einheitliche Stilisierung auszeichnen. Die Zierlinien der Versalien sind – durch die Technik der Herstellung bedingt – recht breit und daher zunächst nicht allzu üppig eingesetzt. Die beiden frühesten Beispiele auf den Grabplatten für zwei Gräfinnen von Hohenlohe in Öhringen von 1594 und 1597 (nrr. 477, 502) könnten vom selben Formschneider geschaffen worden sein. Die Bögen der Gemeinen sind nur in der rechten Hälfte ausgerundet. Oberschäfte sind spitz zulaufend nach rechts umgebogen und haben links einen Dornansatz. Die linken Schäfte der mittellangen Buchstaben können oben nach links gebrochen oder rechtsschräg geschnitten sein. Der Schaft von f und langem s hat keine Schwellung und ragt mit voller Breite und ohne sich zu verjüngen in den Unterlängenbereich. Der Bogen des h ist unter der Grundlinie nach rechts eingerollt. Markant sind das rechtwinklige diakritische Zeichen über dem u und der identisch geformte i-Punkt.

Ähnlichen Duktus, aber eine weitergehende Ausrundung von Brechungen und Bögen zeigt die Fraktur auf einer Neuensteiner Grabplatte von 1617 (nr. 676), wobei sämtliche Bögen im linken Abschnitt senkrecht und rechts unten steil rechtsschräg verlaufen, wodurch sie unten beinahe eine Spitze bilden. Der Schaft von f und langem s ist ähnlich geformt wie in den früheren Öhringer Inschriften, die Fahne knickt aber flach rechtsschräg ab und ist nicht gerundet. Eine stärkere Betonung der Brechungen zeigt sich wiederum auf einer wenig jüngeren Grabplatte in Öhringen (nr. 714). Mit wenigen Ausnahmen hat auch hier der Schaft des langen s keine Schwellung, und nur gelegentlich läuft er nach unten spitz zu. Während die Versalien ganz schlicht ausfallen, wird eine kunstvoll gestaltete J-Initiale verwendet, die sich über die Höhe von fünf Zeilen erstreckt und die in parallel laufende und durch „Manschetten“ gebündelte Linien aufgelöst und zusätzlich mit Kontraschleifen verziert ist.

Noch strengere Brechungen, konsequent flach rechtsschräg abknickende und eingerollte Oberlängen und eine fette Strichstärke kennzeichnen die Gemeinen auf den prunkvollen Grabplatten des Grafen Kraft von Hohenlohe und seiner Frau Pfalzgräfin Sophia von 1641 (nrr. 857, 859). Das gesamte Schriftbild wird hier allerdings dominiert von den im Kontrast zu den spröden Gemeinen überbordend verzierten, bis zur Unkenntlichkeit in Schwellzüge und Zierschleifen aufgelösten Versalien, die in noch größeren und noch aufwendiger ausgeschmückten Initialen sogar noch eine Steigerung erfahren. Ausufernde und vielfach verschlungene Rankenlinien dienen als Zeilenfüller und runden das barocke Gesamtbild ab, das deutlich den Einfluß zeitgenössischer Schreibmeisterbücher und ‑ blätter verrät. Sehr viel einfacher gehalten sind die Versalien auf zwei Waldenburger Grabplatten von 1645 und 1646 (nrr. 871, 875). Die Bögen der im Mittellängenbereich gedrungenen, fetten Gemeinen sind in ihrer linken Hälfte in einen nur unmerklich geschwungenen Schwellzug umgestaltet. Die einzige Glocke im Kreisgebiet, die vermutlich eine Frakturinschrift trug und die 1650 gegossen worden ist (nr. 891 †), ist nicht erhalten.

[Druckseite 81]

Die einzige gravierte Frakturinschrift schließlich ist ein 1581 gefertigtes Augsburger Importstück (nr. 403). Die von Georg Höllthaler gravierten Verse auf dem Hermersberger Willkomm weisen eine breit proportionierte Fraktur auf, bei der die Senkrechten von den ausgerundeten und geschwungenen Linien weitgehend verdrängt sind.

5.6. Humanistische Minuskel

Im Hohenlohekreis tritt die Humanistische Minuskel in inschriftlicher Verwendung bereits 1521, und damit im Vergleich mit den bislang epigraphisch erschlossenen Regionen der weiteren Umgebung ungewöhnlich früh auf. Die Schrift auf der Grabplatte des Philipp von Berlichingen in Niedernhall (nr. 209) wirkt etwas steif und ungelenk, da sie völlig in ein Zweilinienschema gezwängt ist. Besonders auffällig ist dadurch das runde g, das mit seinem großen halbrunden Unterbogen auf der Grundlinie steht. Alle Schäfte enden stumpf auf der Grundlinie. Ungewöhnlich sind die Zwitterform zwischen ein- und zweistöckigem a, das h mit gegensförmig geschwungenem Bogen sowie spitzovales o. Mitunter werden Kapitalisversalien auch im Innern und am Ende der Wörter verwendet.

Die nächsten Belege der Humanistischen Minuskel finden sich dann erst wesentlich später im letzten Drittel des 16. Jahrhunderts: zunächst 1568 in Kloster Schöntal ein flüchtig eingeritzter Name (nr. 263.G) mit weit unter die Grundlinie gezogenem Bogen des h, damit in der Ausführung vergleichbare Nameneinritzungen aus den 1580er Jahren auf einem Glashumpen (nr. 397), eine kurze Bibelstellenangabe in ungelenken Formen (zweistöckiges a; e mit spitz gebrochenem Bogen) auf dem von Johann von Trarbach geschaffenen Epitaph des Grafen Eberhard von Hohenlohe in Öhringen (nr. 357) und der Monatsname im Sterbevermerk einer Grabplatte von 1585 in Öhringen (nr. 417) aus der Haller Schlör-Werkstatt. Auch in der Folgezeit bleibt die Humanistische Minuskel zumeist auf untergeordnete Inschriften oder auf einzelne Wörter innerhalb von in anderen Schriftarten (Kapitalis, Fraktur) ausgeführten Texten beschränkt. Innerhalb von deutschsprachigen Frakturinschriften dient die Humanistische Minuskel dabei in der Regel zur Markierung von Fremdwörtern oder Namen. Auf einer um 1580 gefertigten Öhringer Wappentafel (nr. 396) jedoch sind sämtliche Inschriften – lateinische Sprüche und Bibelstellenangaben – in einer leicht rechtsgeneigten Humanistischen Minuskel eingehauen. Sie verrät den Einfluß von zeitgenössischen „Kursiv“-Druckschriften. So sind die Langschäfte und der Schaft des a stark nach links durchgebogen, und an den offenen Bogen des völlig ausgerundeten e ist, wenn der Buchstabe am Wortende steht, rechts oben ein Zierhäkchen angesetzt. Der Bogen des p ist offen und biegt unten nach rechts um, während der Schaft unten eine Schleife bildet. Zu diesen kursiven Elementen paßt die Verwendung von Versalien humanistischer Kursivschriften.

Auch auf zwei von einer Hand geschaffenen Grabplatten in Kocherstetten von 1595 und 1603 (nrr. 485, 566) wurde die Humanistische Minuskel – neben Kapitalis und Fraktur – als Textschrift eingesetzt, in beiden Fällen für deutschsprachige Bibelzitate. Die Schrift ist regelmäßig, wirkt aber durch die relativ kurzen Oberlängen und die senkrechte Schattenachse der Bögen steif. Die Bögen sind bisweilen fast kreisrund. Die mittellangen Schäfte sind durchweg oben nach links umgebogen, und alle Schäfte enden stumpf auf der Grundlinie. Gegenüber den runden Buchstaben sind m, n und u, mitunter auch h, durch die engen Schaftabstände überproportional schmal. Eine wuchtige, breit proportionierte Minuskel mit kurzen Oberlängen und einem r mit quadrangelförmiger, in den Oberlängenbereich ragender Fahne wurde dagegen auf einem Öhringer Epitaph um 1597/99 für einen kurzen lateinischen Spruch eingesetzt (nr. 484).

Im zweiten Viertel des 17. Jahrhunderts häufen sich dann die Beispiele für vollständig in Humanistischer Minuskel ausgeführte Inschriften, wobei es sich durchweg um lateinische Texte handelt. Auf einer Krautheimer Grabplatte von 1626 (nr. 767), die vielleicht in der Forchtenberger Kern-Werkstatt gefertigt wurde, sind zwei lateinische Distichen in einer Antiqua mit fast kreisrunden Bögen und großzügigen Zeilenabständen eingehauen. Der letzte Vers bildet ein Chronogramm. Von der Hand Achilles Kerns stammt ein weiteres Chronodistichon in einer etwas schlankeren Humanistischen Minuskel auf einem Schöntaler Abtsepitaph von 1633 (nr. 821). Im Gegensatz zu der Krautheimer Inschrift ist das a hier einstöckig, ist die Grundform der Bögen oval und wird das runde s auch durchgängig am Anfang und im Innern der Wörter anstelle des langen s eingesetzt. Sehr ähnlich, aber noch etwas schmaler und gleichmäßiger ist schließlich die Minuskel einer in zwei lateinische Distichen gefaßten Grabschrift auf einem Epitaph von 1634 in Westernhausen (nr. 837).

Auch auf zwei Öhringer Grabplatten von 1641 und 1647 (nrr. 858, 879) bildet das jeweils in Antiqua und Kapitalis ausgeführte Grabgedicht ein Chronodistichon. Die dünnstrichig mit senkrechter Schattenachse eingehauene Minuskel der älteren Grabplatte weist an Besonderheiten ein einstöckiges a mit stark nach links durchgebogenem Schaft und ein rundes s mit gebrochenem Mittelteil [Druckseite 82] auf. Die Schrift von 1647 ist kräftiger, breiter und runder, mit zweistöckigem a, spitzovalem o und rundem v. Ungelenk und unregelmäßig nimmt sich eine längere, in Distichen abgefaßte Grabschrift von 1639 in Sindeldorf aus (nr. 852), bei der die beiden letzten Verse wiederum ein Chronogramm bilden. Die engen Zeilenabstände lassen zumeist nur kurze Oberlängen zu. Bemerkenswert ist die aus schreib- bzw. druckschriftlichen Vorlagen übernommene ct-Kombination, bei der die beiden Buchstaben zwar nicht miteinander ligiert sind, der Schaft des t aber nach links umgebogen und weit über den Bogen des c zurückgeführt ist. Langes und rundes s werden in ihrem Gebrauch nicht ganz konsequent unterschieden.

Ein einheitliches, kompaktes Schriftbild bietet die Antiqua des Haller Bildhauers Jakob Betzold in zwei in lateinischer Prosa verfaßten Grabschriften von 1638 und 1647 in Pfedelbach (nrr. 848, 878). Runde Formen überwiegen. Der Unterbogen des g bildet eine breite Schlinge; f und langes s haben einen leicht schräggestellten, geschwungenen Schaft, der weit unter die Grundlinie reicht; y ist rund. Neben dem Schaft-r wird besonders häufig das Bogen-r eingesetzt. Eine schrägliegende Antiqua findet sich – außer auf der erwähnten Öhringer Wappentafel – lediglich dreimal 1628, 1635 und 1649 (nrr. 788, 839, 885), und zwar jeweils nur in marginaler Verwendung für die abgekürzte Angabe von Bibelstellen.

5.7. Humanistische Minuskel mit Frakturelementen

Eine paläographische Besonderheit im Inschriftenbestand des Hohenlohekreises stellt eine spezifische Ausprägung der Humanistischen Minuskel dar, deren Kennzeichen eine starke Durchmischung mit Frakturelementen ist. Sie kommt, in Stein gehauen, auf insgesamt 42 Inschriftenträgern, vornehmlich auf Grabmälern des Kreisgebiets vor105), darüber hinaus – soweit bisher ermittelt – auf sieben weiteren Inschriftenträgern in den unmittelbar angrenzenden Gebieten im Main-Tauber-Kreis (Wachbach), im Landkreis Heilbronn (Korb, Jagsthausen, Maienfels) und im Landkreis Schwäbisch Hall (Langenburg).

Der Duktus der insgesamt eher breit angelegten Minuskel kann – je nach Grad der Durchmischung mit Frakturelementen, aber auch durch Unterschiede bei Proportion und Strichstärke – sehr unterschiedlich sein. Unverkennbar waren hier verschiedene Hände am Werk, die aber dennoch eindeutig einem einheitlichen Vorbild verpflichtet sind. Neben den – häufig in den Mittellängenbereich eingepaßten – Kapitalisversalien kommen ein Fraktur-J und ein kursiv geschwungenes A als Fremdformen vor. Typische Antiqua-Merkmale der Gemeinen sind die stumpf ohne Brechung auf der Grundlinie endenden Schäfte. Ohne Brechung nach rechts umgebogen und rechtsschräg geschnitten sind dagegen die unteren Schaftenden des einstöckigen a, des d und des u. Analog dazu sind die oberen Enden der meisten mittellangen Schäfte nach links umgebogen und steil rechtsschräg oder senkrecht geschnitten. Die Oberschäfte sind rechtsschräg geschnitten oder leicht nach rechts gebogen. Eine völlige Ausrundung der Bögen ohne jede Brechung ist zu beobachten bei h, m, n, bei ovalem o, bei rundem s und bei u sowie bei der Fahne des f und des langen s. Die Bögen der übrigen Buchstaben weisen dagegen häufig eine schwache, an die Fraktur erinnernde Brechung auf, die aber in den späteren Inschriften bisweilen zugunsten einer völligen Ausrundung aufgegeben wird. Ein unterschiedlicher Grad der Bogenbrechung findet sich auch bei dem c, das zunächst noch schmal und mit abknickendem oberen Bogenabschnitt erscheint, ab 1612/13 dann aber kreisrund ist. Dem Frakturalphabet gehören e und b mit gebrochenen Bögen, k, das aus zwei Schwellzügen gebildete Bogen-r, v und zweistöckiges z an. Weitere Frakturelemente sind die (häufig in den Oberlängenbereich ragende) quadrangelförmige Fahne des r und der analog zum v gebildete rechte Teil des w. Fraktur-y wird nach 1610 durch die Antiquaform abgelöst. Bis auf ganz wenige Ausnahmen enden f und langes s nicht auf der Grundlinie, sondern haben eine nach links hakenartig umgebogene Unterlänge. Da die Schäfte keine Schwellung aufweisen, wird man den Ursprung dieser beiden Formen weniger in der Fraktur als im Bereich der humanistischen Kursivschriften bzw. der schrägliegenden Humanistischen Minuskeln des Buchdrucks suchen müssen. Rundes g begegnet insgesamt nur zweimal (nrr. 638, 656), dabei einmal als Doppelform neben der „Normalform“. Eine schrägliegende, im Formenbestand völlig [Druckseite 83] identische Variante der Schrift kommt ebenfalls vor, läßt sich aber nur zweimal 1603 und 1607 nachweisen (nrr. 568, 599).

Diese beschriebene Mischschrift wird erstaunlich häufig, jedenfalls deutlich öfter als die „reine“ Humanistische Minuskel, als Textschrift für ganze Inschriften (Sterbevermerke, Bibelzitate) eingesetzt, wobei es sich – auch dies ein Unterschied zu den Inschriften in Antiqua – mit einer Ausnahme (nr. 752) um deutschsprachige Texte handelt. Dort, wo die Schrift allerdings nur für einzelne Wörter innerhalb eines ansonsten in Fraktur ausgeführten deutschsprachigen Textes verwendet wird, übernimmt sie dieselbe Funktion wie sonst die Humanistische Minuskel, nämlich die Auszeichnung lateinischer Wörter und Namen.

Ob diese Schrift die eigenständige Schöpfung eines Steinmetzen darstellt oder ob sie aus einer handschriftlichen Vorlage, etwa einem Schreibmeisterbuch, übernommen wurde, ist unklar. Die zeitgenössischen Druckschriften kommen als konkretes Muster jedenfalls nicht in Frage. Innerhalb der Werkgruppe sind die frühesten, zwischen 1602 und 1613 entstandenen Inschriften in Duktus und Einzelformen so gleichartig, daß sie sicherlich von ein und derselben Hand stammen. Dieser Steinmetz, der die Schrift also erstmals inschriftlich umsetzte, hatte seine Werkstatt vielleicht in Öhringen. Sicher ist dies jedoch nicht. Die weiteren Werkstattzusammenhänge bleiben leider auch mangels archivalischer Zeugnisse völlig im Dunkeln. In der Öhringer Werkstatt des Philipp Kolb bediente man sich zeitweise dieser Schrift, einige Indizien weisen auch auf Georg Kern in Neuenstein sowie auf mögliche Zusammenhänge mit der Forchtenberger Kern-Werkstatt. Man wird wohl auch mit dem Austausch von Personal zwischen den lokalen Werkstätten rechnen müssen, der zu einer weiteren Verbreitung der Schriftart in verschiedenen Werkstätten geführt haben könnte. Sie blieb gleichwohl auf den engeren hohenlohischen Raum beschränkt und verschwand, nachdem sie eine knappe Generation in Gebrauch war, nach 1634 wieder völlig.

5.8. Zeitliche Verteilung der Schriftarten

In die Tabelle sind alle erhaltenen und in Foto oder Abzeichnung überlieferten Inschriften aufgenommen sowie die verlorenen, deren Schriftart aus den Quellen eindeutig zu erschließen ist. Inschriftenträger, auf denen sich verschiedene Schriftarten finden, erscheinen in der Aufstellung mehrfach, wobei aber Versalien nicht berücksichtigt sind. Auf eine Aufnahme der in Sammelnummern zusammengefaßten Kritzelinschriften wurde verzichtet. Die in Klammern gesetzten Ziffern bezeichnen solche Inschriften, die nur unsicher in den jeweils angegebenen Zeitraum zu datieren sind.

–1300 –1350 –1400 –1450 –1500 –1550 –1600 –1650 Summe
Gotische Majuskel 6 4 5 (5) 1 21
Gotische Minuskel 2 22 (1) 54 (7) 47 (4) 11 (2) 3 (3) 156
Frühhum. Kapitalis 2 (1) 24 27
Kapitalis 12 155 (3) 228 (2) 400
Verfremdete Kapitalis 1 6 2 9
Kapitalis/Minuskel 2 1 3
Humanist. Minuskel 1 8 31 40
Got. Minuskel/Fraktur 3 3
Fraktur 39 (1) 129 (2) 171
Humanist. Versalschrift 1 1
Hum. Minuskel/Fraktur 45 45
Gotische Kursive 1 1 2 1 2 (2) 9

6. Nicht aufgenommene Inschriften

Lediglich aus einer Jahreszahl ohne jeden weiteren Zusatz bestehende Inschriften wurden in der Regel nur dann in den Katalog aufgenommen, wenn sie noch erhalten sind und ihre Lesung somit durch Autopsie überprüft werden kann. Nicht aufgenommen wurden: Berlichingen, an der Kellertür eines nicht näher bezeichneten alten Hauses im unteren Dorf die Jahreszahl 1592106). – Bieringen, Haus Nr. 38, Gesimsbalken mit Jahreszahl 1604107). Das Gebäude wurde in den 1990er Jahren abgebrochen. – Dörzbach, Schloß, über einer Stalltür im nördlichen Trakt eine bereits 1884 nicht mehr vorhandene Jahreszahl 1526108). – Eckartsweiler-Weinsbach, an einem Weinkellereingang eines nicht genauer bezeichneten Bauernhofs im südlichen Ortsteil ein Wappen mit der eingehauenen Jahreszahl 1574109). – Eschental, Ziegel von der alten Kirche mit Jahreszahl 1561, Verbleib unbekannt110). – Hohebach, ev. Pfarrkirche, an einer die Empore tragenden Holzsäule die eingeschnitzte Jahreszahl 1598111). – Ebd., am Kellereingang an der Ostseite der ehem. Zehntscheuer Jahreszahl 1622 im Portalbogen. Die jetzt dort eingehauene Jahreszahl ist modern112). – Hollenbach, Sühnekreuz an der Steige von Mulfingen nach Hollenbach, im Kopfbalken angeblich die zuletzt offenbar nicht mehr lesbare Jahreszahl 1582113). Das Kreuz konnte bei einer Begehung 2002 nicht aufgefunden werden. – Ingelfingen, ev. Pfarrkirche, im hölzernen Glockenstuhl, der mittlerweile einem stählernen gewichen ist, war die Jahreszahl 1562 oder 1567 eingekerbt114). – Klepsau, giebelständiges Haus in der Nähe der Kirche mit Jahreszahl 1502 im Giebel; um die Mitte des 20. Jahrhunderts nicht mehr vorhanden115). – Krautheim-Talkrautheim, ehem. Haus Nr. 127 (jetzt Ecke Bachgasse/Wolfgangstraße), Kellereingang mit der „ältesten Hausinschrift im Tale“; vermutlich nur Jahreszahl 1580. 1956 abgebrochen116). – Krautheim, Bühlhofstr. 1 (früher Haus Nr. 54), Jahreszahl 1583 am Kellereingang. 1956 entfernt117). – Ebd., Bühlhofstr. 4 (früher Haus Nr. 44), Jahreszahl 1584 am Kellereingang118); jetzt zugeputzt. – Ebd., „Lindenhaus“ (ehem. Zehntkeller) im Burggraben (Burgweg 6), am Kellerhals innen in den Putz zweimal „ganz groß und tief eingegraben“ die Jahreszahl 1617119). – Möglingen, ev. Filialkirche, im Turm angeblich die Jahreszahl 1553120). – Neuenstein, Hintere Str. 8 (ehem. Amtshaus), beim Umdecken des Dachs 1928 aufgefundener Dachziegel mit Jahreszahl 1498; Verbleib unbekannt121). – Ebd., am Hauptportal des Schlosses angeblich die Bauzahl 1556122), am nordöstlichen Treppenhausportal ein Wappenstein Hohenlohe-Hohenzollern mit Jahreszahl 1509123) oder 1507124). Beide Inschriften nicht auffindbar. – Ebd., Schloß, bei Grabungen 1908 (?) „im Gewölbe links des Haupttores … unter dem Fußboden“ aufgefundener Wappenstein des Grafen Ludwig Kasimir „von 1561“125), also offenbar mit Jahreszahl. Verbleib unbekannt. – Oberohrn, Jahreszahl 1614 an der Ohrnbrücke126). – Öhringen, Altes Rathaus, Steinfigur des Grafen Kraft VI. von Hohenlohe († 1503) an [Druckseite 85] der Nordostecke, „laut Inschrift vom Jahre 1549127); 1945 zerstört und durch moderne Kopie (ohne Inschrift) ersetzt128). – Ebd., Stadtbrunnen in der Altstadt, „mitten in der Straße“, mit Jahreszahl 1597 und weiteren späteren Inschriften von 1685 und 1710129). – Ebd., ehem. waldenburgisches Bandhaus (Bahnhofstr. 16/Bismarckstr. 17), am Kellerhalsvorbau an der Südseite Rundbogenportal mit Jahreszahl 1606 im Scheitelstein130). Der Kellereingang ist nicht mehr sichtbar (abgebrochen oder verbaut). – Ebd., ehem. Pfaffenmühle (1955 abgebrochen), Jareszahl 1617 am Kellereingang131). – Ebd., Kirchbrunnengasse 17, Gebäude „von 1635“ mit Jahreszahl am Portalbogen132), also vermutlich 1635. Jetzt vermauert. – Ohrnberg, an einem der östlichen Kellereingänge des ehedem östlich an die Pfarrkirche angebauten Pfarr- und Schulhauses die Jahreszahl 1582133). Gebäude 1972 abgebrochen134). – Orendelsall, „an einem erdgeschossigen Kleinbauernhaus“ (vielleicht das jetzt verputzte Haus Kirchenstr. 15?) ein Eckständer mit „einfache(r) Pfostenzier aus dem Jahre 1551“135), also wohl mit der Jahreszahl 1551. – Schöntal-Neusaß, Marienkapelle, Kanzel mit Jahreszahl 1598136). – Sindringen, Haus neben der früheren Kelter (zwischen Stadtmauer und Schloßgartenmauer), Jahreszahl 1570 am Kellereingang137). – Waldenburg, am nördlichen Eckrondell der Bastei 1933 ausgegrabener Grundstein mit Jahreszahl 1500138); Verbleib unbekannt. – Ebd., Hofkammergebäude in der Vorburg des Schlosses, an nicht näher bezeichneter Stelle die Jahreszahl 1588139). Vermutlich im Zweiten Weltkrieg zerstört.

Inschriften, deren Existenz zwar eindeutig bezeugt, deren Wortlaut aber nicht überliefert ist, bleiben ebenso aus dem Katalog ausgeklammert wie solche Inschriften, deren Träger zwar noch vorhanden ist, deren Schrift aber restlos zerstört ist und somit keine Lesung mehr erlaubt.

Grabmäler mit nicht überliefertem Wortlaut der Inschriften (in chronologischer Reihenfolge):

Kloster Schöntal, Grabplatte im Ostflügel des Kreuzgangs, 20. Stein von Norden. Die Umrisse des Vollwappens lassen noch erkennen, daß es sich um die Grabplatte eines Berlichingen handelt. Die Inschrift ist völlig abgetreten. Dem Stil nach dürfte die Platte ins späte 15. Jahrhundert gehören und ist vielleicht dem 1497 verstorbenen Konrad von Berlichingen (und somit der kopial überlieferten Inschrift nr. 120 †) zuzuordnen.

Neunstetten, Grabplatte des Hans Jakob von Berlichingen, brandenburgischen Rats, Landrats und Amtmanns zu Schwabach († 1567), noch um 1940 im Fußboden der ev. Pfarrkirche am Fuß der Kanzeltreppe bezeugt. „Die Grabplatte wurde eigentümlicherweise in der Kirche zu Neunstetten angebracht, obwohl Hans Jakob von Berlichingen als letzter der Herren von Berlichingen im Kreuzgang zu Schöntal beigesetzt wurde“140). Verbleib und Zeitpunkt der Beseitigung unbekannt.

Ebd., noch vorhandene, stark abgetretene Grabplatte für Eva (?) von Berlichingen: stehendes Kind im Hemdchen, mit zum Gebet zusammengelegten Händen; in den Ecken vier Ahnenwappen (Berlichingen, Zollner von Halburg, Geyer von Giebelstadt, Grumbach); Umschrift restlos zerstört. Den Ahnenwappen zufolge handelt es sich um ein Kind des Hans Gottfried von Berlichingen und der Anna Zollner von Halburg. Da letztere wohl 1579 verstorben ist (vgl. nrr. 383, 384), ist die Kindergrabplatte sehr wahrscheinlich vorher entstanden. Auf dem Epitaph der Mutter ist als einziges (?) Kind aus der Ehe eine Tochter Eva genannt (vgl. nr. 383), der die vorliegende Grabplatte demnach wohl zuzuordnen ist141).

[Druckseite 86]

Altkrautheim, Epitaph in der Außenmauer des Friedhofs, 1968 noch vorhanden, aber bereits stark verwittert142). Bildrelief einer unter dem Kruzifixus in Anbetung knienden Familie: links Vater mit zwei Söhnen, rechts wohl zwei Ehefrauen des Verstorbenen mit insgesamt mindestens 14 Töchtern; über dem Vater Schriftreste einer Namenbeischrift (?) in Kapitalis; unter dem Bildfeld Inschrift in Kapitalis, zuletzt weitgehend durch Erdreich verdeckt und unkenntlich143). Über den Verbleib des Grabmals, das stilistisch in das späte 16. oder beginnende 17. Jahrhundert zu datieren ist, ist nichts bekannt.

Öhringen, Grabplatte des gräflich hohenlohischen Archiaters (Leibarztes) Eucharius Seefried († 1610) im Fußboden des Langhauses der Stiftskirche144). Ausführung und Verbleib unbekannt, vermutlich im Zuge der Kirchenrenovierung am Ende des 19. Jahrhunderts beseitigt.

Ebd., Grabmonument für Graf Philipp von Hohenlohe († 1606) und seine Frau Maria von Oranien-Nassau († 1616), ursprünglich mitten im Langhaus, von Michael Kern III zwischen 1607 (Bestandbrief) und 1612 (Aufstellung) geschaffen145). Aufwendig gestaltetes Hochgrab mit lebensgroßen vollplastischen Liegefiguren des Ehepaares und Wappenschmuck mit wappenhaltenden geflügelten Putti auf der Deckplatte; an den Seitenwänden fünf Alabasterreliefs mit Darstellung von Kriegsszenen aus den niederländischen Kriegen, an denen Graf Philipp in führender Position beteiligt war. Eine Grabschrift war nachweislich nicht vorhanden146). Über den „Historien“ waren erklärende Beischriften angebracht, deren Texte nicht überliefert sind. 1725 wurde das Grabmal abgebrochen und in neuem Arrangement als Wandgrabmal an der Nordwand des Chors aufgerichtet. Anstelle der ausführlichen Bilderläuterungen wurden neue, kurze Beischriften angebracht: HARDENBERG; BOMLESWERTH; GRAVE; ENGELEN; GERTRVDENBERG. Zudem wurde eine Kartusche mit neu verfaßtem Setzungsvermerk und Widmung147) im Sockel des neuen Denkmals eingefügt.

Waldenburg, Grabplatte von 1626 auf dem Friedhof mit Umschrift, die zuletzt „stellenweise ausgebrochen“ war, im Feld „ein prächtig gearbeiteter Wappenhelm“148). Keine näheren Angaben; Verbleib unbekannt.

Jagstberg, Grabstein „von 1631“, im 19. Jahrhundert an einer Scheune an der Hauptstraße des Orts angebracht149). Weitere Angaben fehlen.

Öhringen, Zinnsarg der Gräfin Magdalena von Hohenlohe geb. Gräfin von Nassau-Dillenburg in der Stiftskirche150). Die Gemahlin des Grafen Wolfgang II. von Hohenlohe-Weikersheim starb am 16. Mai 1633 „zu Öhringen, ihres Alters 85. Jahr, 5. Monath und 13. Tag“151). Möglicherweise handelt es sich bei dieser Altersangabe um einen Auszug aus der Sarginschrift.

Krautheim, kath. Pfarrkirche: außen an der Südwand des Langhauses eine stark abgetretene Grabplatte eines jungen Mädchens. Oben die in Flachrelief ausgehauene Gestalt, stehend und mit zum Gebet zusammengelegten Händen, erkennbar ist das bekränzte lange offene Haar. In den beiden oberen Ecken zwei unkenntliche Vollwappen, im unteren Drittel eine Schriftkartusche mit zeilenweise eingehauener Inschrift, deren spärliche Reste in der ersten Zeile nicht einmal mehr eine eindeutige Bestimmung der Schriftart erlauben. Den Ornamentformen der Platte zufolge dürfte sie wohl am ehesten ins zweite Viertel des 17. Jahrhunderts zu datieren sein, eine etwas spätere Entstehung ist aber auch nicht auszuschließen.

[Druckseite 87]

Sonstige Inschriftenträger mit nicht überliefertem Wortlaut der Inschriften (in chronologischer Reihenfolge): Öhringen, Tischbecher der Richter im Öhringer Rathaus. „Viele Dutzend“ dieser silbernen Becher waren bis zum Jahr 1526 von den jeweils neu erwählten Richtern der Stadt auf das Rathaus gestiftet und mit Wappen, Jahr und Tag ihrer Wahl versehen worden. Sämtliche Becher gingen bei der Plünderung der Stadt durch die Kaiserlichen im September 1634 verloren152).

Baumerlenbach, Glocke, 1523 von Bernhart Lachaman gegossen153), in der ev. Pfarrkirche. 1905 noch vorhanden154), Zeitpunkt des Verlusts unbekannt. Die Glocke war eine der letzten von Lachaman gegossenen. Der Gießer starb noch im selben Jahr155).

Eberstal, Inschrift an einem Eichenbalken der Kelter, derzufolge diese 1561 erbaut worden sei156). Keine näheren Angaben zur Ausführung.

Neuenstein, Wandmalereien im Schloß, während der umfassenden Umbauarbeiten 1906 in einem der Räume freigelegt157). Es handelte sich um eine reiche Ausmalung „mit Sprüchen aus Cicero und anderen römischen Schriftstellern“, die am ehesten während des Schloßausbaus unter Graf Ludwig Kasimir im dritten Viertel des 16. Jahrhunderts oder unter Graf Philipp zu Beginn des 17. Jahrhunderts angebracht worden ist. Es ließ sich weder ermitteln, in welchem der Räume die Inschriften standen noch wann sie beseitigt wurden.

Zaisenhausen (Gde. Mulfingen), Glocke, 1598 von Wolfgang Neidhardt in Ulm gegossen158), in der kath. Kirche St. Georg. Spätestens 1867 umgegossen159).

Künzelsau-Nagelsberg, Dachziegel von der Burg, bei Reparaturarbeiten am Dach des bereits 1843 durch einen Brand weitgehend zerstörten Gebäudes 1949 aufgefunden. Der Ziegel war mit einem „Datum“ beschriftet, das „auf 1630 zurück(reicht)“160). Nähere Ausführung und Verbleib unbekannt.

Erst nach 1650 ins Bearbeitungsgebiet gelangte Inschriftenträger:

Simprechtshausen (Gde. Mulfingen), Epitaph des Johanniterkomturs Marquard Stahl († 1415), außen an der Straßenseite des Hauses Eberbacher Str. 11 im ersten Obergeschoß eingemauert. Das Grabmal stammt aus der Johanniterkirche in Schwäbisch Hall und wurde 1835 in Hall gekauft und nach Simprechtshausen gebracht161).

Künzelsau, Glocke (3. V. 15. Jh.) in der kath. Pfarrkirche St. Joseph, aus Reichenhofen (Stadt Leutkirch, Lkr. Ravensburg), 1928 gekauft162).

Im Hohenlohe-Museum in Schloß Neuenstein werden zahlreiche inschriftlich bezeichnete Gegenstände aus der Zeit vor 1650 aufbewahrt. Von ihnen fanden nur solche Objekte Aufnahme in den Katalog, deren Provenienz aus dem Gebiet des Hohenlohekreises gesichert ist oder doch wenigstens wahrscheinlich gemacht werden kann. Nicht aufgenommen wurden: Porträtgemälde des brandenburg-ansbachischen Kanzlers Georg Vogler von 1524 (Inv.-Nr. NL 114) mit Name, Titulatur und Altersangabe auf der Rückseite; dem Passauer Maler Wolf Huber zugeschrieben, erst 1702 in hohenlohischem Besitz nachweisbar163). – Totenschilde des Thomas Grafen zu Hohenlohe und Ziegenhain († 1482) und des Gottfried Grafen von Hohenlohe († 1497), beide wohl aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, Provenienz aus der Stadtkirche zu Crailsheim (Lkr. Schwäbisch Hall). – Geschnitztes [Druckseite 88] Relief aus Lindenholz mit Allegorie der Heilslehre und Bildinschriften in Kapitalis, geschaffen nach 1530 von Peter Dell (Inv.-Nr. NL 64)164). – Steinrelief aus Solnhofener Stein, sog. Freundschaftstempel, um 1534, Doman Hering zugeschrieben (Inv.-Nr. NL 69), mit Darstellung der „Drei guten Christen“ in Gestalt des bayerischen Herzogs Wilhelm IV. und der Pfalzgrafen von Neuburg Ottheinrich und Philipp, jeweils mit ihren Devisen als Beischriften. Ursprünglich in der Kunstkammer am Münchener Hof, dann zu unbekanntem Zeitpunkt im 17. Jahrhundert in hohenlohischen Besitz gelangt165). – Tischautomat in Form eines Mönchs, um 1600, Silber teilvergoldet; Werk des Nürnberger Goldschmieds Heinrich Jonas (Inv.-Nr. NL 7). Auf der Bütte, die der Mönch auf dem Rücken trägt, ist eine erhaben getriebene lange Inschrift angebracht, die in Reimversen den Ablauf eines Trinkspiels beschreibt166). – Porträts des Grafen Philipp Ernst von Hohenlohe und seiner Frau Anna Maria geb. Gräfin zu Solms von 1621 (Inv.-Nr. NL 148, NL 149): runde Kupfertafeln mit in Öl gemalten (teilweise modern übermalten) Brustbildern der Eheleute und mit jeweils auf einem Randstreifen umlaufendem Namen und Datierung; vermutlich aus Schloß Langenburg (Lkr. Schwäbisch Hall). – Kleinformatiges Porträt (Öl auf Kupfer) des Grafen Heinrich Friedrich von Hohenlohe, vermutlich ein Werk des Malers Joachim Georg Creuzfelder (ohne Inv.-Nr.)167): Ganzfiguriges Porträt, rechts oben Namenbeischrift und Jahreszahl 1649. Erst vor wenigen Jahren aus dem Münchener Kunsthandel erworben, Provenienz vielleicht Schloß Langenburg (Lkr. Schwäbisch Hall).

Nach 1650 entstandene Inschriften:

An der 1709 über der inneren Ingelfinger Kelter neu errichteten Schule befand sich bis ins 19. Jahrhundert eine lateinische Versinschrift, die sich auf den Schulbau und die unter demselben Dach untergebrachte Kelter bezog: Cum Cerere et Baccho sic tecto degit eodem / Ingelfingensis sancta Minerva scholae. / Corrigit ingluviem pietas doctrinaque tandem / Hac domita friget perniciosa Venus. / Ecquid inardescit Christo dilecta juventus / In castas veneres deliciasque pias. Auch wenn sich schon vor diesem Neubau eine ältere Schule an gleicher Stelle befunden haben sollte, wird man die Inschrift wohl am ehesten der Baumaßnahme von 1709 zuordnen dürfen168).

In der Künzelsauer Johanneskirche haben sich die Emporenbrüstungsbilder mit der Darstellung Christi mit Weltkugel, der vier Evangelisten mit ihren Symbolen sowie von vier Propheten erhalten169). Einige der Bilder, die jetzt getrennt aufgehängt sind, weisen Inschriften auf, teils in Schriftrollen und Büchern, teils am unteren Bildrand. Dem Stil nach wurden die Gemälde vermutlich erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts geschaffen.

Am ehem. Amtshaus der Comburger weltlichen Verwaltung (Hauptstr. 28) in Künzelsau befindet sich über dem Hauseingang ein Vollwappen mit Nameninitialen als Beischrift. Der Stil der Wappendarstellung deutet ins ausgehende 17. oder frühe 18. Jahrhundert170), jedenfalls nicht mehr in die Zeit vor 1650.

Im Hohenlohe-Museum in Schloß Neuenstein (Renaissanceraum im 1. Obergeschoß) wird ein Gemälde aufbewahrt, das das Brustbild des Gottfried von Hohenlohe zeigt, der mit einem hermelinverbrämten Brokatmantel und mit einem Fürstenhut bekleidet ist und der in der Rechten ein blankes Schwert und in der Linken eine goldene Kugel hält; darunter die in Gotischer Minuskel (mit Frakturversalien und Fraktur-f und -s) aufgemalte Beischrift: Nach Der Geburt Cristj · 1235 Jar · Reyset Gottfrid Von Hohenloe / Graff Von Romaniola Vnd Romania · seines Herkumens · auss / Dem geschlecht der Flaminiern · Welches Voraltern die Landtschaffte(n) / Romaniol vnd Romania · Viel Jaren Jngehapt Vnd Regiert / Vnd Letzlich Von Bapst auss Jtalia Jn Deutschlandt Vertribe(n) / Worden · Diser Gottfrid Wie Er alhie Abgemalet · verheuerath sich / Mit Frawe Anna · geborne Landtgrefin von Leuchtenberg · die gebar im / Vier sohn · gotfrid(en) friderich(en) Conrad(en) heinrich(en) · welche zu mal(en) · im leb(en) · 1245 · gewes(en) se(in). Das Bild wird 1751 erstmals als im „Hoch-Gräflichen Schloß … zu Oehringen“ befindlich erwähnt171), 1755 soll es dann bereits in Neuenstein gewesen sein172). In Hansselmanns Werk von 1751 [Druckseite 89] dient das Gemälde als Beweis für die Ausübung des Pfalzgrafen- und Reichsvikariatsamts für Italien „cum potestate gladii“ durch Gottfried. Vermutlich wurde das Bild erst zu diesem Zweck im 18. Jahrhundert angefertigt. Aus der Zeit vor 1650 stammt es jedenfalls nach dem heutigen stilistischen Befund, der freilich durch spätere Überarbeitung verfälscht worden sein kann, kaum, die Inschrift wurde daher aus dem Katalog ausgeschieden. Im Kaisersaal des Neuensteiner Schlosses wird außerdem ein großes stuckiertes Rundmedaillon aufbewahrt, das nach dem Gemälde kopiert ist und Gottfried von Hohenlohe in Flachrelief zeigt. Auf die Schrifttafel ist die gleiche Inschrift in identischem Wortlaut in Frakturschrift mit rot ausgezeichneten Versalien aufgemalt. Dieses Stuckrelief ist vermutlich erst im Zuge der durchgreifenden Schloßumbauten im späten 19. Jahrhundert geschaffen worden.

In Oberginsbach ist an der Alten Kelter neben dem Rathaus ein stark verwittertes Sühnekreuz eingemauert, das angeblich die Inschrift 15 T 38 tragen soll173). Viel eher ist die Jahreszahl jedoch als 17  38 zu lesen.

Unter dem Chorbogen der Öhringer Friedhofskapelle liegt das Fragment einer Grabplatte im Boden, das zeilenweise in einer sehr regelmäßigen Fraktur und in Humanistischer Minuskel beschriftet ist. Der Stein ist stark abgetreten und zudem links beschnitten. Dennoch lassen die noch entzifferbaren Schriftreste erkennen, daß es sich um die Grabplatte der Euphrosyna Moser von Filseck, Frau des gräflich hohenlohischen Leibarztes Johann Samuel Engelhardt, handelt. Da Engelhardt 1683 verstorben ist und in der vorliegenden Inschrift als selig bezeichnet wird, muß die Grabplatte nach 1683 entstanden sein.

Im ehemaligen Chor der ev. Pfarrkirche in Ohrnberg ist in ein gotisches Wandtabernakel mit Fialenbekrönung und Ritzzeichnung eines männlichen Kopfes die Jahreszahl 1371 in arabischen Ziffern eingehauen174), die den Ziffernformen zufolge auf keinen Fall zeitgenössisch sein können. Die Inschrift dürfte im 18. Jahrhundert angebracht worden sein175).

In Kloster Schöntal befindet sich an der Nordseite der Alten Abtei über der Durchfahrt eine in zwei elegischen Distichen abgefaßte lateinische Bauinschrift, die auf die Errichtung des Gebäudes unter Abt Theobald Fuchs hinweist und deren beide letzten als Chronogramm gestalteten Verse die Jahreszahl 1618 als Baujahr ergeben. Zwar sprechen die Schriftformen nicht grundsätzlich gegen eine Datierung ins frühe 17. Jahrhundert, doch erweist sich die Inschrift als Teil des umfassenden epigraphischen Programms, mit dem Abt Benedikt Knittel (1683–1732) nicht nur den barocken Neubau der Schöntaler Klosterkirche sondern zahlreiche weitere ab 1697 barock umgestaltete Gebäude der Klosteranlage ausstatten ließ und deren charakteristischstes Merkmal die ganz ungewöhnliche Vielzahl an – von Knittel selbst verfaßten – Chronogrammen ist176). Die vorliegende Inschrift dürfte wie eine an der Südseite der Alten Abtei angebrachte und durch Chronogramm datierte Sonnenuhr 1704 entstanden sein.

In die nördliche Mauer des Sindringer Friedhofs eingelassen ist schließlich das Epitaph des Amtsschultheißen Thomas Stiffenberger mit von Engeln gehaltenen Eheallianzwappen über einem Bildrelief mit neutestamentlicher Szene und mit langer Grabschrift in schrägliegender Kapitalis in der unteren Hälfte. Letztere ist durch starke Verwitterung in weiten Teilen unleserlich geworden, ihr Text ist jedoch kopial überliefert177), so daß das Grabmal ins Jahr 1652 datiert werden kann. Den Schriftformen und auch dem Bildschmuck zufolge handelt es sich eindeutig um ein Werk des Bildhauers Achilles Kern.

Zitationshinweis:

DI 73, Hohenlohekreis, Einleitung (Harald Drös), in: inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di073h016e006.

  1. Vgl. bereits Vierengel, Ergänzungen, passim. »
  2. Eine Veröffentlichung ist geplant. Eine Einsichtnahme in die derzeit gültige Fassung ist in der Forschungsstelle Deutsche Inschriften der Heidelberger Akademie der Wissenschaften möglich. Die etwas modifizierten Bearbeitungsrichtlinien für die Wiener Reihe der Deutschen Inschriften liegen gedruckt vor: Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für die „Wiener Reihe“ des deutschen Inschriftenwerkes, zusammengestellt v. Walter Koch, Wien 1991. »
  3. Im Kapitel 6 findet sich eine Zusammenstellung weiterer nicht aufgenommener Inschriften mit jeweiliger Begründung. Die hebräischen Inschriften der fünf jüdischen Friedhöfe des Hohenlohekreises, von denen nur der in Berlichingen schon im 17. Jh. bestand, reichen nicht in die Zeit vor 1650 zurück. Sie sind vollständig dokumentiert in: Naftali Bar-Giora Bamberger, Die jüdischen Friedhöfe im Hohenlohekreis. Memor-Buch, hg. v. Landratsamt Hohenlohekreis, 2 Bde., Künzelsau 2002. »
  4. Für drei Inschriften, von denen ich erst in einer späten Phase der Bandherstellung Kenntnis erhielt, mußten drei Zwischennummern eingeschoben werden: nrr. 40a, 465a, 466a»
  5. Im Standortregister werden die Ortschaften nach der neuen Gemeindezugehörigkeit aufgeschlüsselt. »
  6. Dabei wird in Kauf genommen, daß zwischen dem genauen Datum und der tatsächlichen Ausführung der Inschrift eine – im allgemeinen jedoch geringe – Zeitdifferenz liegen kann. »
  7. Bei nicht erhaltenen Inschriften ist eine Klassifizierung oft nicht möglich, in solchen Fällen wird die Textart (z. B. Grabschrift) angegeben. »
  8. Bei eingehauenen Inschriften in Stein sowie bei erhaben gegossenen Glockeninschriften unterbleibt der Hinweis auf die Herstellungstechniken, da sie im Bearbeitungsgebiet den Normalfall darstellen. »
  9. Nach Io 19, 19. »
  10. Vgl. Literaturverzeichnis. »
  11. Deutsche Inschriften. Terminologie zur Schriftbeschreibung, passim. »
  12. Die Ausführungen dieses Kapitels stützen sich in weiten Teilen auf die jüngst erschienene ausführliche, auf neuesten Forschungsergebnissen basierende Amtliche Kreisbeschreibung (Der Hohenlohekreis 1 u. 2, vgl. Lit.verz.), daneben auf die ältere Amtliche Landesbeschreibung (LdBW IV) und für den Südteil des Kreisgebiets auf die zweibändige Öhringer Kreisbeschreibung (Der Lkr. Öhringen 1 u. 2). Vgl. ferner OAB Künzelsau (historische Abschnitte von Gustav Bossert); OAB Öhringen (historische Abschnitte von Ernst Boger). Zur naturräumlichen Gliederung vgl. LdBW IV, 154–160; Der Hohenlohekreis 1, 6–13, 29–31. »
  13. Vgl. Die römischen Inschriften und Bildwerke Württembergs von Haug und Sixt, 2. ergänzte u. erweiterte Aufl. …, hg. v. Ferdinand Haug unter Mitw. v. Peter Gössler, Stuttgart 1914, 597–640; CIL 13,4 p. 100; seither zahlreiche Neufunde. »
  14. Vgl. LdBW IV, 161; Der Hohenlohekreis 1, 114–122; ferner H. W. Böhme/Robert Koch, Das Hohenloher Land im frühen Mittelalter, in: Hohenloher Land. Öhringen, Jagsthausen, Künzelsau, Langenburg (Führer zu vor- und frühgeschichtlichen Denkmälern 24), Mainz 1973, 37–51; K. Weidemann, Hof, Burg und Stadt – Siedlungsformen des frühen und hohen Mittelalters im Hohenloher Land, ebd. 52–103; Uwe Gross, Zur merowingerzeitlichen Besiedlungsgeschichte an Tauber, Kocher und Jagst, in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg 22 (1993) 220–226. »
  15. Vgl. Heinz Stoob, Zur Städtebildung im Lande Hohenlohe, in: Zs. für bayerische Landesgeschichte 36 (1973) 522–562. »
  16. Vgl. Der Hohenlohekreis 1, 213–219; Julius Krieg, Die Landkapitel im Bistum Würzburg bis zum Ende des 14. Jahrhunderts unter Benutzung ungedruckter Urkunden und Akten dargestellt (Veröff. der Sektion für Rechts- u. Sozialwissenschaften der Görres-Gesellschaft 28), Paderborn 1916; ders., Die Landkapitel im Bistum Würzburg von der 2. Hälfte des 14. bis zur 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts (Kirchenrechtliche Abhandlungen 99), Stuttgart 1923. »
  17. Vgl. Adolf Fischer, Geschichte des Hauses Hohenlohe, 2 Thle., Stuttgart 1866–71; Karl Weller, Geschichte des Hauses Hohenlohe, 2 Tle., Stuttgart 1903/08; Karl Schumm, Zur Territorialgeschichte Hohenlohes, in: WFr 58 (1974) 67–108; allg.: Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg, Hohenlohe. Bilder aus der Geschichte von Haus und Land, Neuenstein 41983; bester Überblick: Gerhard Taddey, Hohenlohe – ein geschichtlicher Überblick, in: Hohenlohe, hg. v. Otto Bauschert (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs 21), Stuttgart Berlin Köln 1993, 21–53. Zur Genealogie: Eur. Stammtaf. NF XVII, Taf. 1–23; Stammtafeln des fürstlichen Hauses Hohenlohe, hg. vom Familienverband des Fürstl. Hauses Hohenlohe: Stammtafeln 1–18, Öhringen 1979. »
  18. Vgl. Gerd Wunder, Die Edelherren von Weikersheim und Pfitzingen und die Anfänge des Hauses Hohenlohe, in: WFr 63 (1979) 3–12. »
  19. Vgl. Taddey, Macht und Recht, passim. »
  20. Vgl. Fritz Ulshöfer, Die Hohenlohischen Hausverträge und Erbteilungen. Grundlinien einer Verfassungsgeschichte der Grafschaft Hohenlohe seit dem Spätmittelalter, Diss. jur. Tübingen 1960; ferner allg. Volker Press, Das Haus Hohenlohe in der Frühen Neuzeit, in: Ders., Adel im Alten Reich. Gesammelte Vorträge und Aufsätze, hg. v. Franz Brendle u. Anton Schindling, Tübingen 1998, 167–188. »
  21. Vgl. Karl Schumm, Die Residenzen in Hohenlohe, in: ZWLG 25 (1966) 26*–32*; Gräter/Lusin, Schlösser in Hohenlohe, passim. »
  22. Vgl. Ernst Eduard Hahn, Der Bauernaufstand 1525 in Hohenlohe, in: Frankenspiegel 21 (1969) 29–35. »
  23. Vgl. Gunther Franz, Kaspar Huberinus und die Reformation in Hohenlohe, in: Reformationsgeschichte Württembergs in Porträts, Holzgerlingen 1999, 344–362; ders., Reformation in Hohenlohe, passim; ders., Reformation und landesherrliches Kirchenregiment in Hohenlohe, in: WFr 58 (1974) 120–152; Ottmar F. H. Schönhuth, Kirchliche Geschichte Württembergs und des Hohenloher Landes im Zeitalter der Reformation. Aus den urkundlichen Quellen zusammengestellt, Besigheim 1842; Fr. Weller, Hohenlohische Reformationsgeschichte, Öhringen 1903. »
  24. Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts 15: Württemberg, Teil 1: Grafschaft Hohenlohe, bearb. v. Gunther Franz, Tübingen 1977; ferner Adolf Fischer, Die älteste evangelische Kirchenordnung und die frühesten Kirchenvisitationen in Hohenlohe, in: Zs. für Kirchenrecht 15 (1880) 1–48. »
  25. Zuletzt ausführlich Kleinehagenbrock, Hohenlohe im Dreißigjährigen Krieg, passim. »
  26. Vgl. Maria Magdalena Rückert, „Unter dem damaligen Drang der Umstände…“. Die Säkularisation des Zisterzienserklosters Schöntal, in: Alte Klöster – neue Herren. Aufsätze, Tl. 1, hg. v. Hans Ulrich Rudolf, Ostfildern 2003, 449–462. »
  27. Vgl. Hohenlohe wird württembergisch. Ein Bilder-Lese-Buch, hg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg durch Karin Wohlschlegel (Schwarzgoldene Reihe 1), Sigmaringen 1993. »
  28. Vgl. Der Hohenlohekreis 2, 212–217; Heinz Sodeik, Das Chorherrenstift Öhringen, in: Öhringen. Stadt u. Stift 80–87; Knoblauch, Baugeschichte der Stiftskirche, passim; Knoblauch I/1, 117–160, 202–247, 290–480; II/1, 279–300, 489–507; II/2, 758–764, 871–882; Boger, Stiftskirche Öhringen, passim; Erdmann, Stiftskirche Öhringen, passim. »
  29. Gerhard Taddey, Stiftungsbrief und Öhringer Weistum, in: Öhringen. Stadt u. Stift 55–61. »
  30. Zur Arbeitsweise Gabelkovers vgl. DI 41 (Göppingen) Einl. XXVf»
  31. Vgl. Hummel, Schöntal 39f. »
  32. Vgl. ebd. 75. »
  33. Zur Handschrift vgl. Karl August Barack, Die Handschriften der Fürstlich-Fürstenbergischen Hofbibliothek zu Donaueschingen, Tübingen 1865, 421–423. »
  34. Ab fol. 111r werden zahlreiche Grabinschriften von Schöntaler Mönchen aufgeführt, die aber allesamt in die Zeit nach 1650 gehören. »
  35. Vgl. Knoblauch, Beschreibung Slevogt 165. »
  36. Vgl. zuletzt DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) Einl. XXIV mit weiterer Lit. »
  37. Vgl. Lit.verzeichnis. Zu Wibel vgl. Rudolf Schlauch, Johann Christian Wibel. Hofprediger, Orientalist und Historiker Hohenlohes 1711–1772, in: Schwäbische Lebensbilder 6, Stuttgart 1957, 127–138. Wibel war nach dem Theologiestudium in Jena (1729–32, mag. 1739) zunächst Pfarrverweser in Kupferzell, dann 1732–46 Diakon in Wilhermsdorf (Lkr. Fürth), bevor er Konrektor und Adjunkt in Öhringen und schließlich 1749 Hof- und Stadtprediger in Langenburg wurde. »
  38. Zur Person vgl. A[dolf] Fischer, Nachruf auf Josef Konrad Albrecht, in: WFr 9 H. 2 (1872) 332–339. »
  39. Albrecht, Stiftskirche Oehringen; Fischer (wie Anm. 70) 335f. »
  40. Zur Person vgl. u. a. Adolf Kastner, Der Geschichtsschreiber und Volksschriftsteller Ottmar Friedrich Heinrich Schönhuth, Pfarrverweser auf dem Hohentwiel (1830–1837), in: Hohentwiel. Bilder aus der Geschichte des Berges, hg. v. Herbert Berner, Konstanz 1957, 280–322; ders., Schrifttum von und über Ottmar Schönhuth, ebd. 385–395; Otto Borst, Ottmar Schönhuth, Historiker, Germanist, Volksschriftsteller, Pfarrer 1806–1864, in: Lebensbilder aus Schwaben und Franken 7, Stuttgart 1960, 214–251, bes. 241–245; Bengel, Wachbach 167–176. »
  41. Schönhuth, Grabdenkmale. »
  42. Als Quelle ist jedoch fälschlich Hebenstreit angegeben. »
  43. Knoblauch I/1, I/2; II/1, II/2, II/3. »
  44. Esenwein, Grabsteine Öhringen; Eberhard, Neuenstein. »
  45. Vierengel, Ergänzungen. »
  46. Vgl. Lit.verzeichnis. »
  47. Die Tumba wurde 1725 zu einem Wandgrabmal umgestaltet und im Chor der Stiftskirche neu errichtet; vgl. Kap. 6»
  48. Zur Terminologie vgl. Seeliger-Zeiss, Grabstein oder Grabplatte 289. »
  49. Auf der Grabplatte der Amalia von Berlichingen geb. von Grumbach von 1612 (nr. 650) eine doppelte Vierahnenprobe für die Verstorbene und für ihren Ehemann. »
  50. HZAN GA 55 (Nachlaß Albrecht) VII. Bü 181 (Stetten); vgl. Kap. 3»
  51. Zur Datierung in Inschriften vgl. allg. Glaser/Bornschlegel, passim; für Frankreich: Robert Favreau, La datation dans les inscriptions médiévales françaises, in: Bibliothèque de l’École des Chartes 157 (1999) 11–39. »
  52. Ähnlicher Befund im Main-Tauber-Kreis; vgl. DI 54 (Mergentheim) Einl. XXXIX. »
  53. Die Textfassung der Inschrift nr. 21 †, die ebenfalls eine Datierung nach dem Festkalender aufweist, ist in der überlieferten Form vermutlich das Ergebnis einer späteren Überarbeitung (des 16. Jh.?) und kommt daher für eine Formularauswertung hier nicht in Betracht. »
  54. Auch in anderen Zisterzienserklöstern ist ein langes Festhalten an der römischen Tagesdatierung festzustellen: in Bronnbach bei Grabschriften für Äbte bis 1544, für andere Konventualen sogar vereinzelt bis 1611 (vgl. DI 1 [Bad. Main- u. Taubergrund] nrr. 269, 297, 300); in Maulbronn für Äbte bis 1557 (vgl. DI 22 [Enzkreis] nr. 214); in Eberbach bis 1571, dann erneut 1618 (vgl. DI 43 [Rheingau-Taunus-Kreis] nrr. 480, 575); in Ebrach mit Unterbrechungen bis zur Mitte des 17. Jh. (vgl. DI 18 [Lkr. Bamberg] nrr. 149, 150, 298, 336). »
  55. An die Stelle von entschlafen tritt bisweilen eingeschlafen, im vorliegenden Material allerdings erst in der 1. H. 17. Jh. »
  56. Vgl. den ähnlichen Befund im ehem. Landkreis Mergentheim: DI 54 (Mergentheim) Einl. XLI. »
  57. Vgl. ebd. Einl. XLII. »
  58. Vgl. auch nr. 727 mit dem Spruch Mt 18,14: Es ist von eurem Vater im Himmel nicht der Wille, daß jemand unter diesen Kleinen verloren werde»
  59. 248 der 906 Katalogartikel enthalten eine oder mehrere Bau- oder Hausinschriften. Wegen der teilweise in Sammelnummern zusammengestellten Inschriften lassen sich keine exakten Prozentzahlen errechnen. »
  60. In einer Öhringer Bauinschrift von 1506 steht anstelle des fehlenden Satzprädikats am Schluß kurioserweise nur etcetera (nr. 158). »
  61. Werkmeister Michel Kern II von Forchtenberg verewigte sich vier Jahre später an der ebenfalls von ihm errichteten Schöntaler Jagstbrücke nicht nur mit seinem Namen sondern auch mit einem Selbstporträt (nr. 622). »
  62. Vgl. auch nr. 519 mit dem Psalmenzitat Gott sei uns gnädig und segne uns … »
  63. Vgl. auch die Inschrift zur Einweihung des Waldbacher Friedhofs auf einem Epitaph von 1604 (nr. 582): Nun steht er in Gottes Hand, zu Katharina ist er genandt»
  64. Zu einer verlorenen, etwa fünfzig Jahre jüngeren Öhringer Bildscheibe mit Wappen des Bischofs von Würzburg und Versbeischrift vgl. nr. 173»
  65. Bei den beiden Glocken im unzugänglichen Dachreiter der Altdorfer Kapelle (nrr. 268, 549) ließ sich nicht feststellen, ob es sich noch um die Glocken des 15./16. Jh. handelt oder ob diese seit dem 19. Jh. durch ein neues Geläut ersetzt wurden. »
  66. Vgl. allg. Heinrich Otte, Glockenkunde, Leipzig 21884; Karl Walter, Glockenkunde, Regensburg Rom 1913 sowie die Einleitungen der Bände des Deutschen Glockenatlas. »
  67. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 32. »
  68. Vgl. ferner die nicht näher datierbaren Glocken nrr. 546, 549»
  69. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 34; Dt. Glockenatlas Baden 86. »
  70. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 69. »
  71. Vgl. Dt. Glockenatlas Mittelfranken 43–46, 455. »
  72. Vgl. die Zusammenstellung in DI 54 (Mergentheim) Einl. LIII Anm. 155. »
  73. Zu weiteren Werken dieser Werkstatt vgl. DI 54 (Mergentheim) Einl. LIV»
  74. Vgl. die beiden Schaubilder auf S. 59f. »
  75. Vgl. unten Kap. 5.3»
  76. DI 8 (Mosbach, Buchen, Miltenberg) nr. 191»
  77. DI 15 (Rothenburg o. d. Tauber) nr. 107»
  78. Vgl. DI 54 (Mergentheim) Einl. LVIf. mit ausführlicherer Beschreibung der Schriftbesonderheiten. »
  79. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 34 Anm. 89. »
  80. Vgl. Walter Koch, Zur sogenannten frühhumanistischen Kapitalis (Diskussionsbeitrag), in: Epigraphik 1988, 337–345; ferner: Renate Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit (Grundsatzreferat), ebd. 315–328. »
  81. Dazu zuletzt ausführlich DI 48 (Stadt Wiener Neustadt) Einl. XLVI–XLVIII, nrr. 36†, 65, 66. »
  82. Vgl. DI 37 (Rems-Murr-Kreis) Einl. L»
  83. Zu räumlich und zeitlich nicht allzu weit entfernten Vergleichsbeispielen vgl. den Kommentar zu nr. 75»
  84. Vgl. DI 54 (Mergentheim) Einl. LX»
  85. Zu weiteren Frühwerken Schlörs außerhalb des Kreisgebiets vgl. nr. 280»
  86. Ev. Pfarrkirche, Epitaph des Ludwig von Frauenberg. Foto im Fotoarchiv der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. »
  87. Eine Klärung dieser Fragen ist vorerst ohne Sichtung und Auswertung der Inschriften des Landkreises Schwäbisch Hall noch nicht möglich. »
  88. Vgl. zu den typischen Merkmalen seiner Schrift zuletzt DI 34 (Bad Kreuznach) nr. 340; DI 57 (Pforzheim) nr. 192»
  89. DI 8 (Mosbach, Buchen, Miltenberg) nr. 69 (m. Abb.). »
  90. Vgl. den Kommentar zu nr. 558»
  91. Zwei 1604 gefertigte Epitaphien in Waldbach (nrr. 575, 582) zeigen sehr ähnliche Kapitalisformen und Zierelemente, die Fraktur ist dort aber wesentlich grobschlächtiger als bei den Werken Kolbs, so daß wohl allenfalls ein Werkstattzusammenhang besteht. »
  92. Freundliche mündl. Auskunft von Herrn Kreisarchivar Rainer Gross, dem besten Kenner der archivalischen Überlieferung zu Georg Kern. Georg Kern war Taufpate von Philipp Kolbs 1611 geborenem Sohn Hans Konrad; vgl. Maisch, Aus dem Werk früherer Heimatforscher (KrAHK, Manuskriptenslg. 10.11.10) 88. »
  93. Außerhalb des Hohenlohekreises sind der Werkgruppe außerdem die Grabplatten in Langenburg (Lkr. Schwäbisch Hall) für den Grafen Ernst d. J. von Hohenlohe (1612), für die Gräfin Sophia (1619) und für einen namenlosen, wohl ungetauft gestorbenen Grafen (1620) zuzuordnen. Ohne – erhaltene – Inschrift ist das Gartenportal des Neuensteiner Schlosses, das früher angeblich die Signatur GKB getragen haben soll; vgl. Schneider, Michael Kern 208 Abb. 195. Dem Stil der Wappendarstellung nach stammt zumindest das Wappen in der Portalbekrönung tatsächlich eindeutig von der Hand Georg Kerns. »
  94. Bei der Zuordnung der neben Michael Kerns großen Hauptwerken eher zweit- und drittrangigen Werke wie Grabplatten und Wappentafeln, die bislang von der Kern-Forschung kaum in den Blick genommen wurden, ist der heraldische Stil, besonders die Ausarbeitung und Stilisierung der Helmdecken, ein wichtiges Kriterium. »
  95. Gegen eine Zuschreibung auch dieser Inschriftenträger an Hans Marquardt spricht die dort neben der Kapitalis eingesetzte Fraktur, die wesentlich reicher verziert ist als in Marquardts Gemälden. »
  96. Vgl. oben, Kap. 5.2»
  97. Vgl. DI 54 (Mergentheim) Einl. LXV»
  98. Vgl. DI 54 (Mergentheim) Einl. LXVf. »
  99. Vgl. unten Kap. 5.7»
  100. Zu den ungeklärten Verbindungen zwischen Philipp Kolb und Georg Kern vgl. oben Kap. 5.4»
  101. Auf der wohl auch von Hoffmann bemalten Waldenburger Kanzel von 1597 (nr. 509) sind die Schriftformen im heutigen Zustand nicht mehr original. »
  102. Daß die Schriftformen auf einem 1608 geschaffenen, von Marquardt signierten Epitaph sehr viel runder und gleichmäßiger sind (nr. 606), ist vielleicht einer späteren Überarbeitung geschuldet. »
  103. Gleiche Schriftmerkmale – bis auf die Rubrizierung – auch auf einem Epitaph von 1626 (nr. 768). Möglicherweise sind die Ähnlichkeiten aber auch lediglich auf spätere, von ein und demselben Maler vorgenommene Restaurierungen zurückzuführen. »
  104. Durch Restaurierungen verändert. »
  105. Nrr. 560, 565, 567, 568, 574, 487, 598, 599, 637, 638, 640, 649, 650, 655, 656, 659, 662, 677, 683, 685, 686, 705, 711, 727, 737, 738, 751, 752, 778, 783, 787, 792, 796, 803, 809, 810, 812, 813, 814, 815, 816, 834. Die Mischschrift war Gegenstand eines auf dem Epigraphischen Workshop „Epigraphische Schriften zwischen Mittelalter und Neuzeit“ (Wien, 10.–11. Oktober 2006) gehaltenen Vortrags mit dem Titel „Epigraphische Schriften zwischen Humanistischer Minuskel und Fraktur“. Ein Sammelband mit den Tagungsbeiträgen wird in der Schriftenreihe „Forschungen zur Geschichte des Mittelalters“ erscheinen (im Druck). »
  106. OAB Künzelsau 382. »
  107. Kdm. Künzelsau 100; Rauser, Schöntaler Heimatbuch 218. »
  108. [Schönhuth], Schloß Dörzbach 77; OAB Künzelsau 486. »
  109. Öhringer Heimatbuch 475 (Zeichnung); Der Lkr. Öhringen 2, 127f.; Rauser, Ohrntaler Heimatbuch 206. »
  110. [Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Waldenburg], Inschrift an einem Bauernhause, in: WFr 9 H. 3 (1873) 441–443, hier: 443. »
  111. LKA, A 29 Nr. 2082, Pfarrbeschreibung von der Parochie Hohebach 1828, p. 24; Herta Grzybowski, Die Kirche in Hohebach. Jahresarbeit 1949 (masch., Kopie im KrAHK, Manuskriptenslg. 10.2.12) 32. »
  112. Mündl. Auskunft von Herrn Kurt Häfele, Hohebach. »
  113. W. Mattes, Steinkreuze berichten, in: Klänge aus der Heimat. Beilage zum Kocher- u. Jagstboten 1950 Nr. 16, 1; Rauser, Mulfinger Heimatbuch 367; Losch, Sühne und Gedenken 65, Abb. 102; … und erschlugen sich um ein Stücklein Brot 144. »
  114. LKA, A 26 Nr. 1483,2 (Glockenbeschlagnahme 1917, OA Künzelsau): 1562; Ev. Nikolauskirche 12: 1567»
  115. Kdm Tauberbischofsheim 58; Heinrich Hirschbiegel, Klepsauer Heimatkundliche Stoffsammlung 1970–75 (KrAHK, Manuskriptenslg. 10.5.8) Bl. 166: Zitat aus „Heimatklänge aus dem Frankenland 1939“; ebd. Bl. 174: Peter Fank (Pfarrer von Klepsau 1937–50), Das Dorf Klepsau (o. S.zählung). »
  116. Leistikow, Krautheimer Chronik 49; ders., Mosbach v. Lindenfels 660. »
  117. Leistikow, Krautheimer Chronik 49; ders., Mosbach v. Lindenfels 660. »
  118. Leistikow, Krautheimer Chronik 49; ders., Mosbach v. Lindenfels 660. »
  119. Leistikow, Kurmainz. Amtskeller 414; ders. Mosbach v. Lindenfels 661; Rauser, Krautheimer Heimatbuch 63. »
  120. So jedenfalls nach LKA, A 29 Nr. 310, Pfarrbeschreibung von der Parochie BaumErlenbach 1828, p. 15. Die Kirche soll jedoch erst um 1600 errichtet worden sein und war bei Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges noch nicht vollendet; vgl. Willi Zumbroich, Möglingen, in: Öhringen. Stadt u. Stift 497–506, hier: 500. »
  121. Lamm, Im alten Neuenstein 18, 84. »
  122. Der Lkr. Öhringen 2, 361. »
  123. Ebd. »
  124. Karl Schumm in FS zur 600-Jahr-Feier Neuenstein 31; danach Rauser, Neuensteiner Heimatbuch 66. »
  125. Taddey, Bodo Ebhardt 188. »
  126. Fr. Wissmann, Beiträge zur Heimatgeschichte von Oberohrn, 1953 (masch., Kopie im KrAHK, Manuskriptenslg. 10.12.4) 30 Regest Nr. 71. »
  127. Knoblauch I/1, 564. »
  128. Grünenwald, Oehringen u. sein Rathaus 2. »
  129. HZAN GA 55 (Nachl. Albrecht) IX. Bü 271 (Öhringen) = Knoblauch, Beschreibung Slevogt 174f. »
  130. Knoblauch II/1, 334. »
  131. Ebd. 328. »
  132. Ebd. 277. »
  133. Fleck, Ev. Kirche in Ohrnberg 102; Der Lkr. Öhringen 2, 448; Rauser, Ohrntaler Heimatbuch 260. »
  134. Vgl. Angelika Feucht, Ohrnberg, in: Öhringen. Stadt u. Stift 507–513, hier: 509. »
  135. Jakob Rudolf Frank, Geschnitzte Eckpfosten an Hohenlohischen Bauernhöfen. Eine alte Zimmermannskunst, in: Nachrichtenbl. d. Denkmalpflege in Baden-Württemberg 8 (1965) 107–110, hier: 108; Knoblauch II/1, 52 Anm. 3. »
  136. OAB Künzelsau 816. »
  137. Der Lkr. Öhringen 2, 538; Rauser, Forchtenberger Heimatbuch 225. »
  138. Schmidt, Hohenlohe Waldenburg 37; Englert, Waldenburg 204. »
  139. Schmidt, Hohenlohe Waldenburg 44. »
  140. Hagmaier, Chronik Neunstetten 153. »
  141. Vgl. bereits Leistikow, Berlichingen-Grabplatten 821f. »
  142. Leistikow, Inschriften von Krautheim 498 (nur erwähnt); Rauser, Krautheimer Heimatbuch 136 (nach Leistikow). Beschreibung nach einem etwas unscharfen Foto, aufgenommen um 1960 von Oskar Leistikow. Ich danke Herrn Dr.-Ing. Dankwart Leistikow, Dormagen, für die Zusendung des Fotos. »
  143. Auf dem Foto sind nur einzelne, unzusammenhängende Buchstaben der einzig sichtbaren ersten beiden Zeilen undeutlich auszumachen. Einem handschriftlichen Vermerk O. Leistikows auf der Rückseite des Fotos zufolge soll es sich bei der Inschrift um ein „Gedicht“ gehandelt haben, das weder Namen noch Jahreszahlen enthielt. »
  144. Boger, Stiftskirche 99 (mit falschem Todesjahr 1640; tatsächlich starb Seefried jedoch 1610). Dort der Hinweis auf etliche weitere, nicht näher bezeichnete Grabplatten an gleicher Stelle: „Von den Grabplatten im Schiff sind die meisten unleserlich (mit Ausnahme der hohenlohe’schen, die bedeckt sind)“. »
  145. Vgl. ausführlich zur Rekonstruktion der ursprünglichen Gestalt des Grabmals, zur genauen Beschreibung und zu allen weiteren Fragen: Taddey, Grabmäler der Hohenlohe 37–41; Schneider, Michael Kern 57–63 Kat. A3; 57 Abb. 39; vgl. ferner Gradmann, Monumentalwerke 100–102; HZAN GA 55 (Nachl. Albrecht) IX. Bü 272 (Öhringen). »
  146. Vgl. Taddey, Grabmäler der Hohenlohe 41. »
  147. Wortlaut der Inschrift bei Schneider, Michael Kern 249 Anm. 387. »
  148. Rauser, Waldenburger Heimatbuch 104. »
  149. OAB Künzelsau 585. »
  150. Wibel, Hohenloh. Kyrchen- u. Reformations-Historie IV, 273. »
  151. Ebd. »
  152. OAB Öhringen 115. 1526 war der Brauch der Becherstiftungen abgeschafft worden, und an ihre Stelle war die Stiftung eines Festmahls getreten; vgl. ebd. »
  153. Die Angabe in OAB Öhringen „von Bernhard Lachaman in Eßlingen 1523 gegossen“ muß freilich auf einem Irrtum beruhen. Lachaman war stets in Heilbronn, nie in Esslingen tätig. Derselbe Irrtum übernommen von Keppler 264 und von Schön, Glockenguß Eßlingen 104 (jeweils ohne Autopsie). »
  154. LKA, A 29 Nr. 310, Pfarrbeschreibung für die Pfarrei Baumerlenbach 1905, p. 39: Demnach waren 1905 von den drei Glocken des Geläuts die größte und eine der kleineren 1901 umgegossen worden (beides Glocken des 19. Jh., vgl. OAB Öhringen 190), während eine kleinere noch „alt“ war. Damit kann nur die Lachaman-Glocke gemeint gewesen sein. »
  155. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 32. »
  156. P. Trittler, Ortsgeschichte von Eberstal 1953 (masch., ergänzt bis 1970; Kopie im KrAHK, Manuskriptenslg. 10.4.8), 13. »
  157. Vgl. Taddey, Bodo Ebhardt 183. »
  158. Vgl. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern 63 Anm. 198; Augustin Jungwirth, Die Glockengießer von Württenberg (!) und Baden, o. O. 1939 (masch.), ND hg. v. Margarete Schilling, Apolda 2000, 30. »
  159. Nach OAB Künzelsau 881 befanden sich um 1880 nur noch drei 1867 gegossene Glocken im Dachreiter der Kirche. »
  160. Rauser, Künzelsauer Heimatbuch 2, 506. »
  161. OAB Künzelsau 824f.; Sebastian Wunderlich, Heimatbuch für Simprechtshausen und Umgebung, Stuttgart 1941, 17, 64; Kdm. Künzelsau 389 (m. Abb.); Rauser, Mulfinger Heimatbuch 471f. (m. Abb.). »
  162. Dt. Glockenatlas Württ./Hohenzollern Nr. 918a; Kdm. Künzelsau 51. »
  163. Elisabeth Grünenwald, Das Porträt des Kanzlers Georg Vogler († 1550), in: Mainfränk. Jb. 2 (1950) 130–139; v. Schweinitz, Kirchberger Kunstkammer 226f. »
  164. v. Schweinitz, Kirchberger Kunstkammer 212f., 240 (Abb.); Hohenlohe. Kirchberger Kunstkabinett 79–82. »
  165. v. Schweinitz, Kirchberger Kunstkammer 213–216, 241 (Abb.); Hohenlohe. Kirchberger Kunstkabinett 84–87 (m. Abb.). »
  166. Wortlaut der Inschrift in: Hohenlohe. Kirchberger Kunstkabinett 98–100 (m. Abb.); Taddey, Kostbarkeiten (o. S.zählung). »
  167. Den Hinweis auf dieses Gemälde verdanke ich I. D. Katharina Fürstin zu Hohenlohe-Oehringen. »
  168. Vgl. Rauser, Ingelfinger Heimatbuch 140; OAB Künzelsau 599. »
  169. Vgl. Kdm. Künzelsau 48. »
  170. Vgl. dagegen Kdm. Künzelsau 56: 1. H. 17. Jh. »
  171. Hansselmann, Diplomatischer Beweiß, 24, 251; ebd. Abb. des Gemäldes (Kupferstich) ohne Wiedergabe der Inschrift. »
  172. Wibel, Hohenloh. Kyrchen- u. Reformations-Historie IV, 158: „altes Gemählde zu Neuenstein“. »
  173. So OAB Künzelsau 755. »
  174. Der Lkr. Öhringen 2, 448; Rauser, Ohrntaler Heimatbuch 260. »
  175. Vgl. dazu nr. 138»
  176. Vgl. dazu ausführlich Abt Benedikt Knittel und das Kloster Schöntal, passim, bes. 27–49. »
  177. Rauser, Forchtenberger Heimatbuch 230. »