Der Inschriftenbestand des ehemaligen Zisterzienserklosters Mariental bei Helmstedt umfasst 136 Inschriften aus der Zeit vom 13. Jahrhundert bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. 58 Inschriften befinden sich auf Grabdenkmälern und Objekten der kirchlichen Ausstattung. 78 weitere Inschriften sind als Graffiti an den Wänden in verschiedenen Bereichen des Klosters ausgeführt. Die ältesten und interessantesten Graffiti stammen aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts bis zur Aufhebung des Klosters im Jahr 1569. Sie sind in einem tonnengewölbten Raum angebracht, der an die Ostseite des Kreuzgangs grenzt. Dieser Raum wurde in der älteren Forschung als Gästezelle des Klosters angesehen. Anlass zu dieser Funktionsbestimmung waren wohl wesentlich die in den Graffiti genannten Herkunftsorte. Bei genauerem Hinsehen zeigte es sich aber, dass die in den Graffiti genannten Daten den Eintritt der Mönche in das Kloster Mariental bezeichnen und einzelne Namen mit den späteren Amtsträgern des Klosters übereinstimmen. Bei der vermeintlichen Gästezelle dürfte es sich also eher um einen Aufenthalts- oder Arbeitsraum der Mönche gehandelt haben. Die Grabinschriften des Klosters stammen aus der Zeit vom 13. bis zum 19. Jahrhundert. Das älteste erhaltene Grabdenkmal ist dem 1303 verstorbenen Abt Reinhold gewidmet. Es bildet den Anfang einer kontinuierlichen Reihe von Grabplatten, an der sich die äußere Entwicklung dieses Grabmaltyps und seiner Inschriften durch die Jahrhunderte verfolgen lässt.

Die Bearbeitung der Inschriften des Klosters Mariental wurde von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen und dem Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds finanziert.

Sie wurde in gedruckter Form veröffentlicht in: Braunschweigisches Jahrbuch für Landesgeschichte. Bd. 77 (1996). S. 47–150

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1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

1.1 Vorbemerkungen1)

Gegenstand der vorliegenden Sammlung sind die Inschriften und Graffiti des Klosters Mariental. Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften in dieses Corpus gilt das Provenienzprinzip, d. h. berücksichtigt werden auch solche Stücke, die sich heute an anderen Orten befinden, aber aus Mariental stammen. Aufgenommen wurden sowohl original als auch kopial überlieferte Inschriften; dabei ist Vollständigkeit angestrebt. Bei den Graffiti wurden wenige Quader nicht berücksichtigt, auf denen sich lediglich Einzelbuchstaben befinden.2)

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften. Der erste Teil des Katalogs enthält die Artikel zu den Inschriften, der zweite Teil die Artikel zu den Graffiti. Alle Katalogartikel sind fortlaufend numeriert; dabei sind die Inschriften chronologisch geordnet, die Graffiti nach ihren Standorten verzeichnet.

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer in der Kopfzeile kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist.
(1575) Eine in Klammern gesetzte Jahreszahl in der Kopfzeile bezeichnet eine genaue Datierung, die nicht aus der Inschrift selbst hervorgeht.

Der beschreibende Teil eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt mit Ausnahme der Wappen vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C bezeichnet; dies gilt in gleicher Weise für mehrere Graffiti auf einem Steinquader. Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Im Falle kopialer Überlieferung ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt.

[...] Punkte in eckigen Klammern bezeichnen Textverlust, der nicht ergänzt werden kann. Läßt sich die Länge des verlorenen Textes feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefallenen Buchstaben.
[ . . . ] Läßt sich die Länge des verlorenen Textes nicht feststellen, stehen drei durch Spatien getrennte Punkte. Ergänzter Text ist ebenfalls in eckige Klammern gesetzt.
( ) Abkürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung ist U- oder V-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt. Punkte auf der Grundlinie oder hochgestellte Punkte werden nach Abkürzungen nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Zwei Schrägstriche markieren den Wechsel des Inschriftenfeldes.
AE   Die Unterstreichung zweier Buchstaben bezeichnet eine Ligatur.

Einer lateinischen Inschrift schließt sich unmittelbar die Übersetzung an. Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des Versmaßes. Soweit sich auf dem Inschriftenträger Wappen befinden, folgt die Wappenbeschreibung. Dabei ist der heraldische Standort maßgeblich.

Der Kommentar enthält Erläuterungen zu verschiedenen mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden Fragen. Der Apparat gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Überlieferung. Die Buchstabenanmerkungen beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift, sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung und weisen auf Besonderheiten der Schreibweise oder fehlerhafte Stellen hin. Die Ziffernanmerkungen enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise. Die am Schluß der Inschrift aufgeführten Literaturangaben beziehen sich auf die kopialen Überlieferungen der Inschrift und geben Abbildungsnachweise. Ist die Inschrift lediglich kopial überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird.

2. Die Inschriften und Graffiti des Klosters Mariental

Das Zisterzienserkloster Mariental wurde im Jahr 1138 auf Veranlassung des sächsischen Pfalzgrafen Friedrich II. von Sommerschenburg als erste Filiation des Klosters Altenberg bei Köln gegründet.3) Im Chor des Klosters, das als Grablege der Stifterfamilie diente, wurde Friedrich II. im Jahr 1162 beigesetzt. Die für ihn überlieferte Grabschrift (Nr. 16) stammt von einer Grabplatte, die – vermutlich im 13. oder 14. Jahrhundert – zum Gedenken an den Stifter des Klosters aufgestellt worden ist. Die Inschriftenüberlieferung Marientals beginnt mit der heute verlorenen Grabplatte des 1299 verstorbenen Abtes Reinhold (Nr. 1) und endet mit dem Grabstein für den Oberamtmann Johann Christian Mülter aus dem Jahr 1802 (Nr. 58). Die hier berücksichtigten Graffiti an den Wänden der Klostergebäude stammen aus einem Zeitraum von 1340 (Nr. 97) bis 1901 (Nr. 125).

Für das Kloster Mariental sind insgesamt 58 Inschriften überliefert, von denen 36 im Original erhalten sind. Den wesentlichen Teil machen die Grabinschriften mit 43 Nummern aus; 31 Grabdenkmäler sind noch im Kloster oder an anderen Orten vorhanden, weitere 12 Grabinschriften liegen nur in kopialer Überlieferung vor. Elf Inschriften lassen sich für Gegenstände der kirchlichen Ausstattung nachweisen,4) von denen lediglich noch eine Glocke (Nr. 25) und zwei Kelche (Nr. 2, 53) erhalten sind. Darüber hinaus enthält der Bestand noch drei Bauinschriften (Nr. 30, 31, 46) und eine Inschrift auf einem als Grabbeigabe gefundenen Ring (Nr. 39).

Die vorliegende Inschriftensammlung konnte durch drei ältere Arbeiten zur Geschichte und zu den Denkmälern des Klosters Mariental ergänzt werden. Heinrich Meibom d. Ä. überliefert im Zusammenhang seiner in den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts abgefaßten Darstellung der Geschichte Marientals eine Reihe von Inschriften, die heute nicht mehr vorhanden sind.5) Die Auswahl der von ihm wiedergegebenen Texte ist eher zufällig; sie beschränkt sich auf einzelne Versinschriften.6) Paul Jonas Meier hat in sein im Jahr 1896 publiziertes Kunstdenkmälerinventar des Klosters Mariental7) die zu seiner Zeit zugänglichen Inschriften aufgenommen. Darüber hinaus gibt Meier etliche der in dem an den Kreuzgang grenzenden Raum befindlichen Graffiti wieder. Einen Teil der Grabplatten hat Meier nicht erfaßt, weil diese vermutlich im Zusammenhang der zwischen 1879 und 1895 erfolgten Baumaßnahmen aus dem Kloster entfernt und als Baumaterial zweckentfremdet wurden.8) Die heute stark zerstörten Inschriften dieser Platten konnte Hilmar von Strombeck9) im 19. Jahrhundert noch aufzeichnen. Anhand seiner Überlieferung können die Inschriftentexte nur teilweise rekonstruiert werden, da die unter genealogischen Gesichtspunkten angelegte Sammlung lediglich jeweils den Teil der Inschrift wiedergibt, der den Sterbevermerk enthält.

2.1. Die Grabinschriften

Die Grabinschriften des Klosters Mariental stammen aus der Zeit vom 13. bis zum 19. Jahrhundert. Das älteste erhaltene Grabdenkmal ist dem 1303 verstorbenen Abt Eberhard im Kapitelsaal gesetzt worden (Nr. 3). Es bildet den Anfang einer kontinuierlichen Reihe von Grabplatten, an der sich die äußere Entwicklung dieser Art des Grabdenkmals und seiner Inschriften durch die Jahrhunderte verfolgen läßt. Den 29 im Original erhaltenen Grabplatten stehen nur ein Epitaph (Nr. 57) und ein Grabstein (Nr. 58) gegenüber. Keine der Grabplatten liegt heute noch an ihrem ursprünglichen Platz innerhalb des Klosters.

Im Chor der Kirche befand sich vermutlich nur die Grablege der Stifterfamilie. Abgesehen von der eingangs erwähnten Grabplatte für Friedrich II. von Sommerschenburg (Nr. 16) sind jedoch keine weiteren Grabinschriften für diese Familie überliefert. Die drei bis zur Aufhebung des Klosters im Jahr 1569 bezeugten Abtsgrabplatten (Nr. 1, 3, 34) bedeckten Gräber im Kapitelsaal.10) Dieser war laut den im 12. Jahrhundert beschlossenen Statuten des Zisterzienserordens der für die Beisetzung von Äbten bestimmte Raum innerhalb des Klosters.11)

In der Klosterkirche und im Kreuzgang befanden sich wahrscheinlich die Grabstätten für die Adelsfamilien der Umgebung. Die für diesen Personenkreis bestimmten Grabplatten machen mit 24 Nummern den weitaus größten Teil der Marientaler Grabinschriften aus. Sie stammen aus einem Zeitraum vom 14. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Die Familie von Alvensleben und die Familie von Bartensleben errichteten in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts an die Klostergebäude angrenzende Kapellen, die als Grablegen für ihre Verstorbenen dienten. Die Grabdenkmäler der Alvensleben-Kapelle sind vermutlich bereits zu einem frühen Zeitpunkt entfernt worden, da lediglich drei Grabinschriften für Mitglieder der Familie (Nr. 5, 10, 22) überliefert sind, von denen sich zwei im Original erhalten haben (Nr. 5, 22). Demgegenüber stehen sechs erhaltene Grabplatten12) und eine kopial überlieferte Grabinschrift (Nr. 12) für Angehörige der Familie von Bartensleben. In einem guten Erhaltungszustand ist nur noch die Grabplatte des Gunther von Bartensleben aus dem Jahr 1453 (Nr. 20), die heute wieder in der Kapelle selbst aufgestellt ist. Alle anderen, heute im Vorraum der Bartensleben-Kapelle befindlichen Grabdenkmäler der Familie sind durch unsachgemäße Lagerung soweit zerstört, daß sie zum Teil nur noch mit Hilfe der älteren Überlieferung identifiziert werden können (Nr. 7, 8, 26). Über die genannten Adligen hinaus sind in Mariental Angehörige der Familien von Kisleben (Nr. 19, 21, 40), Pincerna (Nr. 6), von Wallmoden (Nr. 9), von Wanzleben (Nr. 17) und von Warberg (Nr. 11, 15, 32, 33) bestattet. Aus nachreformatorischer Zeit ist keine sicher datierte Grabschrift für einen Adligen aus dem Kloster Mariental mehr überliefert. Offenbar verlor Mariental mit der Aufhebung des Klosters im Jahr 156913) seine Funktion als Adelsgrablege, da durch die Auflösung des Konvents keine Mönchsgemeinschaft mehr bestand, die die Fürbitte für die Verstorbenen halten konnte. Die aus nachreformatorischer Zeit stammenden Grabinschriften Marientals sind für lutherische Pastoren und Äbte, landesherrliche Beamte sowie allgemein Personen bürgerlicher Herkunft bestimmt.

Das Datum 1569 markiert auch den Zeitpunkt, zu dem sich eine grundlegende Veränderung in der Gestaltung der Grabplatten Marientals beobachten läßt. Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts kommen ausschließlich Platten mit auf dem Rahmen umlaufender Inschrift und einer Darstellung im Innenfeld vor. Abgesehen von einer Darstellung im Flachrelief (Nr. 32) handelt es sich bei allen anderen Steinen um Ritzzeichnungen, die den Verstorbenen oder das verstorbene Ehepaar zeigen. Mit zwei sicher datierten Ausnahmen (Nr. 32, 33) waren alle Grabinschriften dieses Zeitraums in lateinischer Sprache verfaßt. Der größte Teil dieser Inschriften besteht aus einem Sterbevermerk und der Fürbitte cuius anima requiescat in pace. Daneben gibt es in Mariental seit dem Ende des 13. Jahrhunderts Grabplatten mit umlaufenden Versinschriften, die aus mehreren Hexametern oder einem elegischen Distichon bestehen (Nr. 1, 3, 9, 14, 26). In ihnen ist – soweit die oftmals lückenhafte Überlieferung diesen Schluß zuläßt – der Sterbevermerk in eine poetische Form gekleidet. Aus der Zeit nach der Aufhebung des Klosters ist keine Bildgrabplatte mehr überliefert. Zusätzlich zu der umlaufenden Inschrift erscheint nun anstelle der Darstellung im Innenfeld eine weitere, in der Regel sehr ausführliche Inschrift (Nr. 37, 43, 44). Als Bildelement treten jetzt nur noch Wappen auf. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts kommen Grabplatten vor, die nicht mehr in Rahmen mit Umschrift und Innenfeld unterteilt sind, sondern lediglich eine oft mit Zierformen oder Wappen kombinierte, zeilenweise untereinandergesetzte Inschrift aufweisen (Nr. 47, 48, 49). Die zum Teil sehr umfangreichen Texte können in Latein oder Hochdeutsch abgefaßt sein. Als Tendenz läßt sich feststellen, daß für die Grabinschriften der Frauen die deutsche Sprache gewählt wurde, für die Geistlichen und die landesherrlichen Beamten die lateinische Sprache. Zu denjenigen Grabschriften, die nur knappe Angaben zur Biographie des Verstorbenen enthalten, ist mehrfach ein längeres Bibelzitat hinzugesetzt (Nr. 44, 47, 49, 50).

2.2. Die Graffiti

Die überwiegende Zahl der Graffiti (Nr. 59113) befindet sich an den Wänden eines schmalen tonnengewölbten Raumes, der an den Ostflügel des Kreuzgangs grenzt. Dieser Raum gehörte zur fraterie, also zu den Aufenthalts- und Arbeitsräumen innerhalb der Klausur der Mönche. Baugeschichtlich stammt dieser Bereich aus dem letzten Drittel des 12. Jahrhunderts.14) Die Graffiti sind in die querrechteckigen Steinquader der vier Wände eingehauen oder geritzt worden (vgl. Abb. 11). Da diese heute teilweise verputzt sind, läßt sich nicht ausschließen, daß sich noch weitere Graffiti unter dem Putz befinden.

Im Graffiti-Raum sind folgende Anbringungsorte zu unterscheiden:

Nr. 5990 an der Südwand.

Nr. 9197 an der Ostwand.

Nr. 9296 in der Laibung des Fensters.

Nr. 98112 in der Nordwand.

Nr. 113 in der Westwand neben der Tür.

Außerhalb dieses Raumes befinden sich weitere Graffiti:

Nr. 114133 im Ostflügel an den zum ehemaligen Kreuzgang hin gelegenen Außenwänden des Kapitelsaals und der danebenliegenden Räume sowie in den Tür- und Fensterlaibungen des Kapitelsaals.

Im einzelnen befinden sich:

Nr. 114 und 115 in der Nähe des rundbogigen Eingangs zum Vorraum der Bartensleben-Kapelle.

Nr. 116124 im rechten Fenster des Kapitelsaals.

Nr. 125130 in der Laibung oder in unmittelbarer Nähe des rundbogigen Eingangs zum Kapitelsaal.

Nr. 131133 im linken Fenster des Kapitelsaals.

Weitere Graffiti sind außerhalb des Kreuzgangsbereichs an der Südwand der Bartensleben-Kapelle (Nr. 134) und an der ehemaligen Gerichtsstube (Nr. 135) sowie in einer Fensterlaibung des Refektoriums (Nr. 136) angebracht.

Das älteste Graffito stammt aus den 40er Jahren des 14. Jahrhunderts (Nr. 97). Bei dem Graffito Nr. 76 dürfte die Jahreszahl 1321 wohl auf einen Haufehler zurückgehen, da die Ausführung in gotischer Minuskel eher gegen eine Entstehung dieser Buchstaben im ersten Viertel des 14. Jahrhunderts spricht. Neun der sicher datierten Graffiti gehören noch dem 14. Jahrhundert an, 28 sind im 15. Jahrhundert entstanden, weitere 11 stammen aus dem 16. Jahrhundert. Mit der Aufhebung des Klosters im Jahr 1569 endet die Kontinuität der Anbringung von Graffiti in diesem Raum. Die letzten Graffiti wurden dort in den Jahren 1555 (Nr. 68) und 1558 (Nr. 110) ausgeführt. Eine einzige, zeitlich isolierte Ritzung stammt von 1590 (Nr. 71). Zwei sehr viel spätere Graffiti aus den Jahren 1710 und 1840 (Nr. 94) können in diesem Zusammenhang unberücksichtigt bleiben. Aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts sind so gut wie keine Graffiti in Mariental überliefert, erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts – ab 1662 (Nr. 122) – setzt die Tradition der Anbringung von Graffiti wieder ein (Nr. 116, 117, 120 u. a.), nun allerdings an den Wänden des östlichen Kreuzgangflügels. Es handelt sich hierbei um die Namen von Stipendiaten der in Mariental nach der Aufhebung des Klosters gegründeten Schule (Nr. 110, 118) und der Absolventen des im 18. Jahrhundert eingerichteten Lehrerseminars.

Die jüngeren Graffiti bestehen nur aus Jahreszahlen und Namen. In einigen wenigen Fällen werden Herkunftsorte genannt (Nr. 118, 120 u. a.). Die Namen sind vielfach auf die Initialen reduziert. Diese knappe Form findet sich vereinzelt auch in den älteren Graffiti (Nr. 97, 99). Die überwiegende Zahl der älteren Texte läßt jedoch ein etwas ausführlicheres Grundschema erkennen, das bei vollständig ausgeführten Inschriften aus folgenden Elementen besteht: Anno Domini und Jahreszahl; ego, frater und Name; Tagesangabe. Als Beispiel kann Nr. 93 dienen: Anno d(omi)ni Mo cococococo ix ego frater ludolph(us) dyrkes d(o)m(inic)a p(ost) laurencij. Für die älteren Graffiti wurde ausnahmslos die lateinische Sprache verwendet, lediglich einzelne Orts- und Familiennamen weisen deutsche Flektion auf, wie z. B. Nr. 70 helmstede und Nr. 100 brunswik. Die Jahreszahlen sind bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts in römischen Ziffern gehauen worden. Die ältesten arabischen Ziffern finden sich in einem Graffito von 1476 (Nr. 84). Die Angaben des Tages folgen ausschließlich dem Heiligenkalender. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, daß nahezu die Hälfte der mit Datum und Jahreszahl angegebenen Tage auf einen Sonntag fallen, während sich die übrigen Daten auf die anderen Wochentage mit Ausnahme des Freitags verteilen. Die Verfertiger der Inschriften bezeichnen sich überwiegend als frater. Viele Namen stehen ganz ohne Zusatz, nur in einem Fall nennt sich in einem der ältesten Graffiti ein Hinricus sacerdos (Nr. 63). Die Namen sind meistens aus Vorname und Herkunftsangabe zusammengesetzt, z. B. Nr. 70 fredericus et cunradus helmstede. Familiennamen finden sich nur selten, z. B. Nr. 67 gherwyni. Die in den Herkunftsangaben vorkommenden Orte liegen überwiegend in der Nähe Marientals: Northeim (Nr. 70, 107, 108), Helmstedt (Nr. 70, 104, 120), Braunschweig (Nr. 100, 120) und Hildesheim (Nr. 97, 112) sind mehrfach genannt.

In der Forschung wurde der Graffiti-Raum bisher als Gästezelle oder Beherbergungsraum des Klosters angesehen.15) Anlaß zu dieser Funktionsbestimmung waren wohl wesentlich die in den Graffiti genannten Herkunftsorte. Mit Blick auf die zahlreichen, insbesondere in Pilgerkirchen zu beobachtenden Wandkritzeleien, wie z. B. in Nikolausberg,16) scheint die Funktionsbestimmung als Beherbergungsraum zunächst naheliegend. Die im Einzelfall durchaus kunstvolle Ausführung der Graffiti hebt den Marientaler Bestand jedoch deutlich von anderen Ritzungen oder mit Rötel geschriebenen Namen ab und läßt diese Funktionsbestimmung zweifelhaft werden. Ein solcher Zweifel wird gestützt durch das aus dem 14. Jahrhundert stammende Graffito des Bruders Volcmarus: JN JNVENCIO(N)E S(ANCTAE) (CRVCIS) VOLCMARVS INTRAVIT CHO(RVM) (Nr. 98), das den Eintritt des Mönchs in das Kloster dokumentiert und vermutlich das Profeßdatum nennt. Es liegt daher nahe, auch die übrigen Namen mit Mönchen des Klosters Mariental in Verbindung zu bringen. Der Vergleich der Namen mit den in der urkundlichen Überlieferung Marientals17) erwähnten Amtsträgern zeigt, daß es sich bei einigen der im 16. Jahrhundert in den Graffiti Genannten um spätere Äbte, Prioren, Bursare und Custoden des Klosters handelt (z. B. Nr. 68, 93, 95). Auch im 15. Jahrhundert können Übereinstimmungen festgestellt werden; eindeutige Identifizierungen lassen sich jedoch nicht vornehmen, da in dieser Zeit in den Urkunden nur Vornamen genannt sind. Im übrigen entspricht auch die Textgestalt der Marientaler Graffiti nicht dem in Pilgergraffiti häufig anzutreffenden Hic fui- oder Hic fuit-Formular.18)

3. Schriftformen

Als älteste Schriftform tritt in den Marientaler Inschriften die gotische Majuskel seit dem Ende des 13. Jahrhunderts auf. Es handelt sich ausschließlich um die ausgebildete Form dieser Schriftart mit geschlossenen C und E und einer großen Zahl runder Buchstaben. Auf einigen Steinen finden sich gotische Majuskelschriften, deren Hasten und Bogenschwellungen besonders tief eingehauen sind (Nr. 4, 5, 9). Die gotische Majuskel wird im 14. Jahrhundert von der gotischen Minuskel abgelöst; das älteste Beispiel dieser Schrift in Mariental zeigt eine Grabplatte aus dem Jahr 1370 (Nr. 11). Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts wird die gotische Minuskel ausnahmslos für alle Inschriften verwendet. Die erste in Kapitalis ausgeführte Inschrift stammt aus dem Jahr 1598 (Nr. 37). Die Schriftform findet bis zum Ende des Berichtszeitraums neben der erstmals 1675 auftretenden Fraktur (Nr. 49) Verwendung. In einigen Inschriften werden beide Schriftformen miteinander kombiniert, wobei Namen und lateinische Textteile durch Kapitalis hervorgehoben sind (Nr. 49, 51, 52). Drei der Frakturinschriften zeichnen sich durch besonders kunstvoll gestaltete Versalien aus (Nr. 49, 51, 52).

Für die Graffiti des 14. Jahrhunderts wurde ausschließlich die gotische Majuskel verwendet (Nr. 63, 65, 72, 90, 97, 101, 106), das jüngste in dieser Schriftart gehauene Graffito stammt von 1422 (Nr. 111). Seit 1418 tritt daneben die gotische Minuskel auf. Aus den Jahren 1547 und 1548 stammen zwei Graffiti in Kapitalis (Nr. 107, 108), die beide von Jakob von Northeim angebracht worden sind. Das jüngere von beiden weist einzelne Elemente der frühhumanistischen Kapitalis auf. Die übrigen jüngeren Inschriften sind überwiegend in Kapitalis ausgeführt. Hinsichtlich der verwendeten Schriftformen fallen die Marientaler Graffiti nicht aus dem Rahmen der für Nord- und Mitteldeutschland üblichen Schriftentwicklung heraus. Bemerkenswert ist lediglich, daß einige der besonders kunstvoll ausgeführten Graffiti Elemente der Buchschrift enthalten, die auf Stein eher selten anzutreffen sind, wie z. B. die über mehrere Zeilen reichenden Initialen (Nr. 95, 101).

  1. Die vorliegende Sammlung der Inschriften und Graffiti des Klosters Mariental ist, angeregt durch Herrn Lothar von Dewitz (Mariental), in den Jahren 1992–1996 als gemeinsam finanziertes Projekt der Akademie der Wissenschaften in Göttingen und des Braunschweigischen Vereinigten Kloster- und Studienfonds entstanden. Im Laufe der Arbeit haben wir von vielen Seiten freundliche Hilfe und Unterstützung erfahren. Familie von Dewitz, Frau Schmidt, Herr Pastor Karl Leyrer, Frau Küsterin Jung (alle Mariental), Familie von Wallmoden (Altwallmoden), die ev. Kirchengemeinde Engelnstedt, Herr Pfarrer Bartsch (Erxleben) sowie das Braunschweigische Landesmuseum Wolfenbüttel haben uns – oft mit großer Geduld – die Objekte zugänglich gemacht. Der Vorsitzende der Göttinger Inschriftenkommission, Herr Professor Ulrich Schindel, hat das Manuskript durchgesehen. Frau Christiane Sommer M.A. (Inschriftenkommission Göttingen) hat bei der Fertigstellung des Manuskripts geholfen und die Register vorbereitet. Ohne das beharrliche Interesse, das die Familie von Dewitz sowie Herr Michael Rudolph vom Kloster- und Studienfonds für diese Arbeit über einen langen Zeitraum aufgebracht haben, wäre das Projekt sicher nicht zum Abschluß gekommen. Ihnen allen, wie auch dem Braunschweiger Geschichtsverein, der den Beitrag in sein Jahrbuch aufgenommen hat, gilt unser Dank. »
  2. Die Text- und Photodokumentation aller Graffiti liegt in der Inschriftenarbeitsstelle der Akademie der Wissenschaften in Göttingen vor. »
  3. Vgl. Heinz-Dieter Starke, Die Pfalzgrafen von Sommerschenburg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands IV, 1955, S. 1–71, hier S. 20–41. »
  4. Fünf Kelche (Nr. 2, 29, 35, 45, 53), zwei Glocken (Nr. 25, 38), eine Monstranz (Nr. 23), ein Altar (Nr. 42), ein Taufstein (Nr. 41) und eine Orgel (Nr. 36). »
  5. Henrici Meibomii Chronicon Marienthalense. In: Rerum Germanicarum Tomus III, ed. Henricus Meibomius Junior, Helmstedt 1688, S. 246–283; mit einem Anhang von Christophorus Schrader, S. 284–286. »
  6. Meibom (Henrici Meibomii Oratio de Origine Helmstadii. In: Rerum Germanicarum Tomus III (wie Anm. 5, S. 224–235, hier S. 227f.) und Meier (Die Kunstdenkmale des Kreises Helmstedt, bearb. v. Paul Jonas Meier,Neudruck Osnabrück 1978, S. 139) geben eine Inschrift wieder, deren Ausführung und Lokalisierung fraglich ist und die daher hier unberücksichtigt bleibt. Sie soll sich in einem Fenster befunden haben: Koning Karolus Kentzeler / Sinte Luder de leve Here / Wolde Godde ein Kloster buwen / Tu leve in allen truwen / Ein Huendelin he hatte Helim genannt / Ein Goddelick Name bekant / He Christum Usen Heren bat / Dar dat Hündelin sat / Dat he wolde geben sinen schin / Ichte dat de stede mochte syn / Helimstede scholde dat heten / Der stede he und vele mochten geneten. »
  7. Meier (wie Anm. 6). »
  8. Vgl. Heinz Joachim Treske, Die Marientaler Klosterkirche – Das Baugeschehen der letzten 250 Jahre. In: Zisterzienserkloster Mariental, S. 102–104. »
  9. Hilmars von Strombeck Ausarbeitungen und Collectanea zur Geschichte des Klosters Mariental (1882). StAWf, Handschriften VII B, Nr. 349. »
  10. Vgl. Meibom, S. 266, u. Meier, S. 141. »
  11. Dazu: Eberhard J. Nikitsch, Zur Sepukralkultur mittelrheinischer Zisterzienserklöster. In: Walter Koch (Hg.), Epigraphik 1988, Referate der Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik, Graz, 10.–14. Mai 1988. Wien 1990 (Österreichische Akademie der Wissenschaften, Phil.Hist. Klasse, Denkschriften 213), S. 179–193, hier S. 185. »
  12. Nr. 7, 8, 13, 20, 24, 26»
  13. Christof Römer, Zisterzienserkloster im lutherischen Landesstaat. Mariental bei Helmstedt und seine Äbte 1568–1918. In: Zisterzienserkloster Mariental, S. 168–190, hier S. 170. »
  14. Christiane Segers-Glocke, Mariental zwischen zisterziensischem Vorbild und lokaler Bautradition. In: Zisterzienserkloster Mariental, S. 21–33, hier S. 23. »
  15. So Meier, S. 136 und Segers-Glocke (wie Anm. 14), S. 23 in der Legende des Grundrisses. »
  16. Vgl.: Die Inschriften der Stadt Göttingen, ges. u. bearb. v. Werner Arnold. München 1980 (Die Deutschen Inschriften Bd. 19, Göttinger Reihe Bd. 1), Nr. 77»
  17. Ausgewertet wurden die von Hermann Dürre erstellten Regesten aus vier Kopialbüchern des Klosters Mariental: StAWf, 32 Slg. 15, Kloster Marienthal II, Urkunden des Klosters Marienthal aus 4 Copialbüchern des Closters von Hermann Dürre 1884, S. 1–192 enthalten Kopialbuch I (1200–1483), S. 201–230 enthalten Kopialbuch III (1247–1479), S. 231–288 enthalten Kopialbuch IV (1482–1590), S. 287–298 enthalten Kopialbuch V (1147–1502). Kopialbuch II wurde anscheinend nicht in die Dürresche Regestensammlung aufgenommen. »
  18. Vgl. z.B. DI Göttingen (wie Anm. 16), Nr. 77 (D, E). »