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Tamquam organum nostre mentis. Das Sekretariat als publizistisches Zentrum der päpstlichen Außenwirkung

von Birgit Studt

Im Laufe des 15. Jahrhunderts entwickelte sich das Amt des päpstlichen Sekretärs zu einer der angesehensten und erstrebenswertesten Positionen innerhalb der kurialen Behörden. Die Sekretäre standen in organisatorischer Verbindung mit Kanzlei und Kammer, wo sie durchaus auch Funktionen der schriftlichen Verwaltung wahrnahmen bzw. an eigene Substitute delegierten.[Anm. 1]Aus der Masse der scriptores litterarum apostolicarum, deren Funktionen gefragte Zugangs- und Aufstiegsmöglichkeiten für kalligraphisch geschulte und lateinisch gebildete Amtsträger in der kurialen Verwaltung boten, gelangten aber nur wenige in die un mittelbare Umgebung des Papstes und wurden von ihm für spezielle Aufgaben freigestellt. Seit der avignonesischen Zeit unterstützten letztere den Papst bei der Expedition von Urkunden, die aus Gründen der Geheimhaltung oder der Schnelligkeit nicht den üblichen Kanzleigang durch laufen sollten, und wurden allmählich dessen engste Mitarbeiter und persönliche Vertraute.[Anm. 2] Als apostolische Sekretäre entwarfen sie abseits vom Getriebe der alltäglichen Verwaltungsgeschäfte und der routinemäßigen Behandlung der Anliegen, die massenhaft von außen an die Kurie herangetragen wurden, solche Schriftstücke, die der Papst allein im eigenen Interesse erließ. Diese betrafen in erster Linie wichtige persönliche, diplomatische und politische Angelegenheiten der Universalkirche und des Kirchenstaats.[Anm. 3] 1365 heißt es in einer päpstlichen Anweisung: curia nostra indiget viris peritis in dictamine litterarum et alias aptis ad nostre cancellarie et etiam servitia exercenda,[Anm. 4] und so erstaunt es nicht, daß gerade das Sekretariat zu einem bevorzugten Betätigungsfeld für humanistisch orientierte Kuriale wurde, die mit ihren besonderen literarischen Fertigkeiten die wichtigsten ideologischen An sprüche des Papsttums vertraten.[Anm. 5] Besonders seitdem die rivalisierenden Päpste der Schismazeit um ihre Anerkennung zu ringen hatten, beriefen sie immer häufiger gewandte Stilisten in dieses Amt, um sich deren publizistischer Unterstützung in ihrer politischen Kor respondenz zu versichern. Und auch wenn gegen Ende des avignonesischen Aufenthaltes der Kurie die päpstliche Kammer deren beträchtlichen Gehälter nicht mehr zahlen konnte und die Sekretäre auf die Einkünfte aus ihren Stellen in den Schreiberkollegien angewiesen waren, strebten humanistische Literaten auch in den ersten schwierigen und unruhigen Jahren des 15. Jahrhunderts weiterhin in das einflußreiche Amt des päpstlichen Sekretärs, das ihnen soziales Ansehen und Karrieremöglichkeiten in der kirchlichen Hierarchie versprach.[Anm. 6] Eine Signalwirkung hatten die Wahl Papst Innocenz' VII. 1404 und die Rückkehr des päpstlichen Hofes nach Rom im Jahre 1406. Innocenz, der mit Hilfe von diplomatisch und politisch besonders befähigten und stilistisch versierten Sekretären die Stadt Rom wieder zum Zentrum der Christenheit machen wollte, zog viele Humanisten von überallher an die Kurie. Einer Werbeschrift gleich kam die Bulle 'Ad exalta tionem Romae Urbis et curie nostre decorem', mit der nnocenz am 1. September 1406 ankündigte, daß er die Universität der Stadt Rom wiederherstellen und damit die Stadt und den päpstlichen Hof fördern wolle. Der Text stammt aus der Feder des päpstlichen Sekretärs Leonar do Bruni, eines führenden Mit glieds des Florentiner Humanistenkreises um Coluccio Salutati, der seine Karriere in Florenz zugunsten einer Tätigkeit an der römischen Kurie unterbrochen hatte.[Anm. 7] Seitdem beanspruchte eine fest umrissene humanistische Funktionselite gegen über anderen Mitgliedern der kurialen Verwaltung das Sekretariat als ihre exklusive Domäne und berief sich dabei auf ihre spezifische literarische Bildung und weitere Qualitäten, die sie im Zusammenhang mit ihren studia humantatis erworben hatten.[Anm. 8]

Ein wichtiger Indikator für das gesteigerte humanistische Interesse am päpstlchen Sekretariat, v. a. aber für die grundsätzliche Orientierung der Humanisten zum Papsttum des 15. Jahrhunderts, ist eine sich seit 1425 über ein halbes Jahrhundert hinziehende Serie von Zusammenstößen zwischen päpstlichen Sekretären und Konsistorialadvokaten, die sich an Streitigkeiten über das Präzedenzrecht bei päpstlichen Prozessionen entzündete. Die Frage der Präzedenz war eine keineswegs unwichtige Angelegenheit bei einer hierarchisch organisierten Institution wie der Kurie, signalisierte doch die Position jeder einzelnen Person oder von Gruppen und Kollegien bei offiziellen Zeremonien des Papstes deren jeweilige Bedeutung, Macht und Einfluß. Sowohl die Advokaten des Konsistoriums als auch die päpstlichen Sekretäre beanspruchten nun für sich das Recht, bei offiziellen Anlässen näher beim Papst, der Quelle ihrer Autorität, zu stehen. Die Diskussionen zu dieser Frage kulminierten um 1470, so daß Papst Sixtus IV. schließlich eine Kardinalskommission berief, um die gegensätzlichen Ansichten anhören und endgültig entscheiden zu lassen. Für diese Kommission wurden Denkschriften von zwei prominenten Sekretären verfaßt, die ihre Ansprüche legitimieren sollten.[Anm. 9]

Das erste Positionspapier stammt von Jacopo Gherardi de Volterra (1434–1516), der bereits Pius II. als Sekretär und Diplomat gedient hatte und durch seine klassischen Studien und seine Geschichte Roms literarisches Ansehen erworben hatte.[Anm. 10] In seinem 'Memoriale' betont Gherardi die Wichtigkeit seines Amtes, dessen Auf gaben den humanistisch gebildeten, oratorisch geschulten und vielseitig begabten Sekretären geradezu zwangsläufig eine viel größere Bedeutung in der kurialen Bürokratie verleihe als den gelehrten Juristen, die sich zwar auf ihre akademischen Grade berufen könnten und über eine juridische Ausbildung verfügten, sich aber doch nur innerhalb der engen Grenzen auskennen würden, die durch ihre professionelle Tätigkeit gesetzt seien. Die Sekretäre hingegen erhielten ihre Position nicht automatisch aufgrund einer akademischen Graduierung, sondern aufgrund ihrer vielseitigen Kenntnisse, die sie auf allen Feldern, einschließlich des Rechts, erworben hätten und stets unter Beweis stellen müßten. Was nun folgt, ist eine detaillierte Beschreibung der Tätigkeitsfelder, in denen ein päpstlicher Sekretär, zumindest in der Sicht Gherardis, für den Papst seine umfassende Bildung und seine speziellen rhetorischen Fertigkeiten zur Geltung zu bringen hatte:[Anm. 11] Er sei befaßt mit Fragen des christlichen Glaubens und der gesam ten christlichen Kirche, mit der Ausrottung der Häresie und der Friedensvermittlung. Darüber hinaus erledigten und leiteten die Sekretäre den gesamten politisch-diplomatischen Schriftverkehr zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den christlichen Königen, Fürsten und Potentaten und seien für den Entwurf aller Mandate und Instruktionen zuständig, die von den Päpsten an die Nationen ausgesandt oder den Legaten und Nuntien auf ihre aus wärtigen Gesandtschaften in wichtigsten Angelegenheiten mitgegeben würden. Die Advokaten hingegen dienten mit ihrer Arbeit nur wenigen und verfolgten v. a. private Ziele, während die Sekretäre die Verantwortung für die salus publica trügen.[Anm. 12]

Sigismondo dei Conti, ein ebenfalls als römischer Historiograph ausgewiesener prominenter Sekretär mehrerer Päpste (bis Julius II.), hatte seine Denkschrift direkt an den Papst gerichtet. Darin wiederholt er Gherardis Argumente, bringt sie aber in einen größeren Zusammenhang. Auch dei Conti versteht den Sekretär in erster Linie als orator, der sich gegenüber den akademisch graduierten Juristen durch sein lebenslang zu erweiterndes Erfahrungswissen, seine vielseitige Bildung und v. a. die Nähe zum Papst auszeichne. Selbstbewußt vergleicht er sich in seiner Stellung mit den Ratgebern antiker Herrscher, denen er mit seinen Schriften unsterblichen Ruhm verleihe.[Anm. 13]

Diese Argumentation liest sich als Plädoyer, daß der Papst die wichtigsten und sensibelsten Posten in der kurialen Verwaltung mit Humanisten besetzen möge. Daß dieses aus der Innensicht und Selbstdarstellung entworfene Qualifikations- und Tätigkeitsprofil der päpstlichen Sekretäre in dieser weitreichenden Bedeutung auch vom Papsttum wahrgenommen und geschätzt wurde, zeigt eine Äußerung Papst Pius' II. Er bezeichnete die Sekretäre als organum nostre mentis, die in ihren Briefen die Leitlinien der päpstlichen Politik zuverlässig und würdevoll darlegten und darüber hinaus viele schwierige Aufgaben für den Papst und die ganze Kirche übernähmen.[Anm. 14] Dazu gehörte, wie Gherardi detailliert ausführte, die politische Korrespondenz des Papstes, für die ausschließlich die Sekretäre verantwortlich waren. Bereits seit der Zeit des Großen Schismas setzten die römischen Päpste bei der schriftlichen Bewältigung wichtiger Fragen in Politik und Diplomatie zunehmend auf modernere und rationellere Verfahren der Kommunikation, um durch Umgehung der traditionellen, schwerfälligen Wege der Bullenexpedition rascher und flexibler agieren und eigene Anliegen nachdrücklicher vertreten zu können. In ihrer persönlichen und politischen Korrespondenz verwandten sie das an den italienischen Fürstenhöfen schon länger gebräuchliche Breve als neue Urkundenform. Bald wurde das Breve auch von den Päpsten der Konzilsobödienz, dann von Martin V. und seinen Nachfolgern zunehmend für die laufende Korrespondenz mit außerhalb der Kurie wirkenden Amtsträgern, mit weltlichen und geistlichen Fürsten und anderen persönlichen Ansprechpartnern des Papstes sowie für Briefe verwendet, die die Verwaltung des Kirchenstaats betrafen. Ein Breve war, wie sein Name sagt, kürzer und dazu weniger formalisiert als eine Bulle, die sich in der Regel auf eine zuvor eingereichte Supplik bezog. Für die Herstellung eines Breve hingegen genügte der mündliche Befehl des Papstes, und bei deren Expedition agierten die Sekretäre völlig selbständig, unabhängig von Kanzlei und Kammer. Daher konnten die Humanisten gerade auf diesem innovativen Feld der politischen Korrespondenz ihre Talente in der lateinischen Kom position ohne Rücksicht auf das starre Urkundenformular der Kanzlei frei entfalten.[Anm. 15]

Von den durch Gherardi und dei Conti in ihren Denkschriften von 1471 angeführten prominenten Beispielen für einflußreiche Sekre täre, die schon Papst Eugen IV. täglich als enge Vertraute in dessen Palast gedient und wichtige Schriften hinterlassen hätten, sind Leonardo Bruni, Antonio Loschi, Poggio Bracciolini und Cencio de' Ru stici bereits unter Martin V. und seinen römischen Vorgängern in den vatikanischen Registern und Kammerakten in ihrer Funktion als Sekretäre genannt.[Anm. 16]

Im Laufe des 15. Jahrhunderts nahm die Zahl der päpstlichen Sekretäre konstant zu, v. a. durch die Ernennung vieler Humanisten zu Sekretären ehrenhalber, die nicht an den mit dem Amt verbundenen Einkünften teilhatten, sondern höchstens eine Anwartschaft darauf besaßen. Zugleich fand aber in der kleineren Gruppe der ungefähr sechs secretarii participantes ungeachtet des zunehmenden Arbeitsanfalls eine Konzentration statt, so daß seit Nikolaus V. nur noch wenige bevorzugte secretarii domestici als besonders privilegierte Angehörige des päpstlichen Haushalts die tatsächlichen Geschäfte trugen.[Anm. 17] Einen Abschluß fand diese Entwicklung unter Papst Innocenz VIII., der 1487 ein Kolleg der secretarii apostolici mit 24 officia venalia vacabilia einrichtete. Angesichts der geschwundenen politischen Bedeutung dieser einfachen Sekretäre beschränkte sich ihr neu definierter Aufgabenbereich auf bestimmte Routinearbeiten, die zuvor in Kanzlei und Kammer erledigt worden waren.[Anm. 18] Da sich die Zahl der secretarii domestici, die diesem Kolleg nicht angehörten, trotz der wachsenden politischen Korrespondenz auf ein bis zwei Personen reduziert hatte, mußten diese für die Bewältigung der politischen Korresponenz eigene Schreiber anstellen und schufen auf diese Weise eine kleine Privatbehörde. Damit rückte der secretarius domesticus in eine höchst einflußreiche politische Position auf, in der er als enger Vertrauter des Papstes wichtige diplomatische Aufgaben übernahm, die später durch die Institution des Staatssekreta riats wahrgenommen werden sollten.[Anm. 19] Immerhin hatten die Sekretäre bereits während des Pontifikats Martins V. ihre Stellung an der Kurie so weit gefestigt, daß sie mit den etablierten Konsistorialadvokaten einen ersten Rangstreit auszutragen wagten. Im Jahre 1427 verteidigten die beiden humanistischen Sekretäre Poggio Bracciolini und Leonardo Bruni gegen über dem Papst und der von ihm eingesetzten Kardinalskommission ihren Anspruch auf Präzedenz.[Anm. 20]

Es wird zu zeigen sein, daß das Selbstbewußtsein dieser humanistischen Sekretäre zu einem großen Teil auf ihren intellektuellen und kulturellen Kompetenzen beruh te, während Martin V. diese humanistisch orientierte Funktionselite in seiner Umgebung wohl in erster Linie förderte, um mit Hilfe ihrer neuartigen Argumentations- und Darstellungsmuster den Anspruch auf seine nach der Beendigung des Schismas neu gewonnene Führungsrolle innerhalb der Kirche zur Geltung zu bringen. Da die humanistischen Sekretäre die Freiräume, die ihnen neben ihrer durchaus umfangreichen amtlichen Tätigkeit geblieben waren und wohl auch vom Papst gewährt wurden, für die eigene literarische und wissenschaftliche Betätigung nutzten, fanden nicht zuletzt auf diesem Wege die Ideale und Lebensformem der neuen Gelehrtenkultur Eingang am päpstlichen Hof, die wiederum mittelbar zu dem vom Papst angestrebten neuen Glanz und internationalen Ansehen der Kurie beitrugen.

In der bisherigen Forschung ist die literarische Produktion prominenter Humanisten-Sekretäre wie des Leonardo Bruni oder Poggios in der Regel nur in Ausschnitten und dann jeweils isoliert von den Literaturwissenschaften, den Geschichtswissenschaften oder der Papstdiplomatik untersucht worden. Damit wird man jedoch dem literarischen Selbstbewußtsein dieses Intellektuellentypus nicht gerecht, da die Sekretäre ihre amtlichen Schriften als wichtigen Teil ihres Oeuvres betrachteten und entsprechend behandelten. Darauf verweisen nicht nur die in den kurialen Rangstreitigkeiten vorgebrachten Argumente, sondern auch die Dokumentation der von ihnen entworfenen Papsturkunden, die ähnlich wie die humanistischen Privat- und Freundschafts briefe in eigenen Briefbüchern, Formularsammlungen oder halb offiziellen Registern zusammengestellt und überliefert sind. In den Literaturwissenschaf ten ist seit einiger Zeit die offizielle Tätigkeit der humanistischen Sekretäre in der kurialen Bürokratie als substantieller Bestandteil von deren schriftstellerischer Produktion erkannt und die stilistische Analyse der von den Sekretären hergestellten amtlichen Dokumente als wichtiges Forschungsdesiderat benannt, aber aufgrund der schlechten Editionslage bisher nur ansatzweise in Angriff genommen worden.[Anm. 21] Denn erst durch die Untersuchung der Frage, in welchen Bereichen und in welchem Ausmaß die kuriale Urkundensprache durch die Humanisten verändert worden ist, lassen sich Bedeutung und Einfluß der humanistisch orientier ten Funktionsträger in der päpstlichen Politik richtig einschätzen.

Eine solche Aufgabe kann und soll an dieser Stelle natürlich nicht geleistet werden. Möglich und sinnvoll ist es jedoch, ausgehend von dieser Fragestellung einen kleinen, aber zentralen Ausschnitt aus der literarischen Produktion der Sekretäre in den Blick zu nehmen, die zu Beginn des 15. Jahrhunderts an der Kurie entstand, also genau zu der Zeit, in der das neue, gesteigerte Selbstbewußtsein der humanistischen Sekretäre in einem ersten kurialen Rangstreit zum Ausdruck kam.

Eine besondere Bedeutung hatten die literarischen Dienstleistungen der päpstlichen Sekretäre für Papst Martin V., der an die Rompolitik seines römischen Vorgängers Innocenz VII. unmittelbar anknüpfte und bald nach Beendigung des Konstanzer Konzils Vorbereitungen für die Rückkehr seiner aus drei verschiedenen Obödienzen zu sammengefügten Kurie nach Rom traf. Unter ihm sollte Rom wieder das Zentrum einer neugestalteten, universalen Kirche werden. Das Ziel dieser Restaurationspolitik hat Martin V. 1423 gegenüber den deutschen Erzbischöfen deutlich benannt: Diese sei so zu gestalten, daß die Würde des römischen Papsttums in ihrer ganzen Herrlichkeit bewahrt werde.[Anm. 22] Zu diesem Zweck sollte die Kirche einer grundlegen den Reform an Haupt und Gliedern unterworfen werden, die an der Kurie konzipiert und von hier aus schriftlich wie praktisch organisiert und publizistisch vermittelt wurde. Die in einem größeren Zusammenhang unternommene Analyse der päpstlichen Register Martins V. hat gezeigt, daß ein fester Kreis von vorwiegend humanistisch orientierten Sekretären bei der Formulierung programmatischer Schriften zur Kirchenreform in Deutschland beteiligt war und diese darüber hinaus das entscheidende Verbindungsglied zwischen der Konzipierung der päpstlichen Reform an der Kurie und deren Vermittlung in partibus darstellten.[Anm. 23]

Ein wichtiger Teil der literarischen Tätigkeit der insgesamt etwa 16 Sekretäre, die für Martin nachweislich tätig waren,[Anm. 24] bestand in der Expedition derjenigen Papstbullen, die aufgrund ihres besonderen politischen und verwaltungstechnischen Inhalts nicht den üblichen Expeditionsweg durch die Kanzlei gehen sollten. Der literarische Niederschlag und die übliche Weise ihrer Behandlung durch die päpstlichen Behörden ist in der kurialen Überlieferung in der Gliederung der Registerserien sowie anhand der Kanzleivermerke in den einzelnen Registereinträgen nachvollziehbar. Während die durch die Kanzlei expedierten und in den Lateranregistern verzeichneten Bullen Gratial- und Justizsachen sowie Benefizialangelegenheiten betreffen und in der Regel aufgrund einer vorangegangenen Supplik von einer Partei erwirkt worden sind,[Anm. 25] finden sich in den Vatikanregistern Martins V. die entweder durch das Kammerkolleg oder durch die bevorzugten päpstlichenSekretäre expedierten Urkunden.[Anm. 26] Die bei der Registrierung von den Originalurkunden in die Vatikanregister übernommenen Kanzleivermerke zeigen, daß die Sekretäre v. a. für die „de curia“ ausgestellten Urkunden verantwortlich waren, indem sie die Konzepte herstellten und die Expedition überprüften.[Anm. 27] Anders als das Gros der päpstlichen Urkunden sind Kurialbriefe wie die jüngeren Breven aus freiem Antrieb des Papstes im Interesse seines geistlichen oder weltlichen Regiments ergangen und richteten sich als politische Rundschreiben oder fiskalische Erlasse an bestimmte Adressatengruppen. Sie enthielten Mandate an päpstliche Kommissare, Pässe und Vollmachten für Kollektoren, Legaten, Nuntien und zahlreiche andere außerordentliche Amtsträger sowie die dazu gehörenden, "an alle" adressierten Mandate.[Anm. 28] Da sie im Interesse der Kurie ausgestellt wurden, konnten für sie keine Gebühren erhoben werden.[Anm. 29] In den Kanzleivermerken der Vatikanregister steht der Name des für die Expedition zuständigen Sekretärs auf dem linken, der Taxvermerk oder vielmehr die Notiz gratis de manda to pape bzw. de curia auf dem rechten Seitenrand neben dem Beginn der Urkunde, während sich der Name des Schreibers am Fuß des Stückes findet, so daß links davon etwas tiefer der Kollationator unterfertigen konn te.[Anm. 30]

Auch wenn viele "de curia"-Schreiben Routineangelegenheiten betrafen, erforderte ihre Konzipierung in einigen Fällen durchaus einen erhöhten stilistischen Aufwand, da sie weniger als die Kanzleiurkunden durch formelhafte Wendungen bestimmt waren. Dies gilt v. a. für die von den Sekretären entworfenen päpstlichen Rundschreiben, die in Fragen der Häresiebekämpfung und Kirchenreform an bestimmte Gruppen geistlicher und weltlicher Würdenträger versandt wurden. Da gerade diese Urkundengruppe durch sprachliches Ornat und eine verstärkte Orientierung an publizistischer Wirksamkeit geprägt ist, war ihre Herstellung – trotz aller Traditionsgebundenheit – ein einschlägiges Betätigungsfeld der literarisch versierten und rhetorisch begabten Sekretäre. Dazu gehörten die Beauftragungsurkunden der päpstlichen Legaten und die entsprechenden Empfehlungsschreiben, Geleitbriefe und Fakultäten, die ihnen zur Bewältigung ihrer Aufgaben ausgestellt wurden. Besonders die Legationsaufträge und einige Spezialvollmachten, an erster Stelle Visitations- und Reformaufträge sowie die zu verkündigenden Kreuzzugsablässe waren ausdrücklich zur Publikation und Weiterverbreitung in den Legationsprovinzen bestimmt und zeichneten sich daher durch einen hohen Grad an rhetorischer Stilisierung aus.[Anm. 31] Verstreut über die Vatikanregister 352–356[Anm. 32] finden sich Kopien der durch die Sekretäre „de curia“ expedierten Beauftragungsurkunden für die päpstlichen Nuntien und Kardinal legaten, die im Auftrag Martins V. nach Deutschland entsandt worden sind, ferner der für sie ausgestellten Pässe und Kredenzbriefe sowie der vielen ihnen mitgegebenen oder auch nachgesandten Vollmachten, die sie zur Erledigung und Durchsetzung ihrer Aufträge benötigten.[Anm. 33]

In Reg. Vat. 352 sind auf den Blättern 132r–138v beispielsweise der Legationsauftrag und die entsprechenden Fakultäten für Kardinal Giovanni Dominici registriert, die 1418 durch den päpstlichen Sekretär F. Aretinus – so lautet der Kanzleivermerk oben links neben dem registrierten Stück – ausgestellt worden sind. Im Reg. Vat. 353 finden sich auf fol. 147r–170r der durch den Sekretär J. de Templis für Kardinal Brandada Castiglione im Frühjahr 1421 ausgestellte Legationsauftrag mit einer Reihe von damit gleichzeitig übertragenen Fakultäten. Auf den Blättern 211r–212v und 216v–217v folgen ingesamt drei weitere, für den Kardinallegaten nach seiner Abreise aus Rom ausgestellte Vollmachten, die durch die Sekretäre Cencius und B. de Pileo expediert worden sind. Der zweite, am Ende des Jahres 1421 durch den Sekretär B. de Montepolitano ausgestellte Legationsauftrag für Branda steht samt den zugehörigen Fakultäten auf fol. 18r–39r des Reg. Vat. 354. Auf fol. 38r–38v ist eine am 22. Februar 1422 durch P. de Tril hia sowie fol. 73v–74v eine wiederum durch B. de Montepolita no am 18. April 1422 ausgestellte Vollmacht registriert. Auf den Blät tern 103v–104v, 117v–118r, 123v–123Ar, 131r–136v, 151r, 191v und 200r–200v folgen weitere, Branda vom Sommer bis Spätherbst 1422 und im Frühjahr 1423 durch den päpstlichen Sekretär A. de Luschis nachgesandte Fakultäten. Diese nach Brandas Abreise von der Kurie ausgestellten Vollmachten beruhen auf der Korrespondenz des Legaten mit seinem päpstlichen Auftraggeber, der über neue, unvorhergesehene Verhältnisse in der Legationsprovinz informiert und um entsprechende Instruktionen und Vollmachten gebeten wurde. Einige der Vollmachtbriefe sind zusätzlich in den Handbüchern der Sekretäre überliefert.[Anm. 34] Diese Parallelüberlieferung macht deutlich, daß die Vollmachten für päpstliche Amtsträger durch aus im Zusammenhang mit der übrigen politischen Korrespondenz des Papstes expediert werden konnten, die ja zu den wichtigsten Aufgabenfeldern der Sekretäre gehörte. Bereits an dieser Stelle ist festzuhalten, daß die schriftliche Erstausstattung der Legaten mit Instruktionen, Aufträgen und Vollmachten sowie die gesamte Korrespondenz, welche die Tätigkeit der Legaten begleitete, an der Kurie nicht in verschiedenen Büros des Papstes erledigt wur de, sondern stets in der Hand der Sekretäre lagen. Diese bedienten sich lediglich verschiedener Expeditionswege, die sich aber manchesmal berühren und inein andergreifen konnten.

Die Legationsurkunden für die Kardinäle Orsini, Beaufort und Cesarini finden sich in einer gesonderten Serie der Vatikanregister, den Registri offi ciorum, in denen die Bestellungen von päpstlichen Funktionsträgern wie Kollektoren, Kaplänen, Kastellanen, Vikaren, Richtern, Legaten etc. verzeichnet sind.[Anm. 35] Im Reg. Vat. 350 sind auf fol. 192r–232r der Legationsauftrag so wie 63 Fakultäten registiert, die nach dem Kanzleivermerk durch den Sekretär Poggius 1426 für den Kardinallegaten Orsini ausgestellt worden sind.[Anm. 36] In dem zeitlich daran anschließenden Reg. Vat. 351 sind zahlreiche Legationsaufträge aus dem 10. bis 14. Pontifikatsjahr Martins V. über liefert – etwa für Kardinal Pierre de Foix, der nach Aragon entsandt wurde, für Lorenzo Corella, der mit der Visitation und Reform der Kirchen und Klöster, besonders derjenigen des Basiliusordens in Sizilien beauftragt wurde, oder für Kardinal Niccolò Albergati, der zur Friedensvermittlung nach Frankreich sowie in die Lombardei und nach Tuszien geschickt wurde. Auf den Blättern 37v–42r sind zwanzig im Jahre 1428 durch den päpstlichen Sekretär B. de Montepolitano ausgestellte Fakultäten für Kardinal Henry Beaufort registriert, während im Vatikanregister 356, fol. 21v–23r der entsprechende im Jahre 1427 de curia, jedoch ohne Nennung des verantwortlichen Sekretärs expedierte Legationsauftrag für Beaufort verzeichnet ist. Im Reg. Vat. 351 fol gen auf den Blättern 183r–192r der Legationauftrag, die zugehörigen Empfehlungsschreiben und Vollmachten für Giulia no Cesarini von 1431 sowie auf fol. 198r–199v dessen Ernennung zum Basler Konzilspräsidenten mit den entsprechenden Aufträgen und Fakultäten. Sie wurden sämtlich durch den Sekretär Cincius expediert.

Diese Überlieferungsdaten machen deutlich, daß alle Aufträge und Vollmachten für die Legaten durch die Kammer gelaufen sind, von den Sekretären de curia expediert und von den Kammerklerikern registriert wurden, wobei die Kammer die Kosten für die Anfertigung trug. Darüber hinaus wurden einige Stücke durch die Sekretäre auch in besonderen Kopialbüchern notiert, wo sie im Kontext der übrigen von ihnen getragenen politischen Korrespondenz des Papstes stehen.

Bereits aus der Zeit Martins V. sind Handbücher der Sekretäre erhalten, in denen eine Auswahl einzelner von ihnen entworfener Papstbriefe aus persönlichem Antrieb als Formulierungshilfen, literarische Musterstücke oder zu Zwecken der Dokumentation kopiert und zusammengestellt sind. Den päpstlichen Sekretären Poggio, Antonio Loschi und Petrus de Trillia sind derartige Sammlungen mit amtlichen Korrespondenzen des Papstes persönlich zuzuweisen; daneben sind einige weitere gleichartige Handschriften überliefert, deren Vorbesitzer nicht bekannt sind, die aber aus dem selben Kontext stammen.[Anm. 37] Diese von Karl August Fink zusammengetragenen und für die politische Korrespondenz Martins V. erschlossenen Vorläufer der regelrechten Brevenregister vereinen nur wenige „echte“ Breven im diplomatischen Sinn neben insgesamt ca. 600 bullierten Papstbriefen, die jedoch hinsichtlich ihres Inhalts und ihrer beabsichtigten Verwendung eng mit den seit der Mitte des 15. Jahrhunderts immer zahlreicher von den Sekretären für die politische Korrespondenz der Päpste produzierten Breven verwandt sind.[Anm. 38] Gerade am Beispiel der für Kardinal Branda ausgestellten Legationsurkunden ist ja bereits deutlich geworden, daß zusammengehörige Schriftstücke teilweise mehrfach kopiert und durch aus auch über verschiedene Register- und Abschriftenserien verstreut eingetragen worden sind.[Anm. 39]

Dieses Überlieferungsphänomen spiegelt weniger die häufig festgestellte weitgehend ungeregelte Tätigkeit der Sekretäre in jener Zeit; es illustriert vielmehr die enge Verbindung ihrer literarischen und politischen Wirksamkeit an der Kurie. Denn die Sekretäre überwachten nicht nur die Zusammenstellung und Expedition des üblichen Vollmachtenpakets, das den Legaten mitgegeben wurde. Darüber hinaus waren sie für die Herstellung der wichtigen Legationsurkunden verantwortlich, in denen die Reformanliegen und -ziele des Papstes verkündet wurden. Nicht zuletzt berieten sie den Papst und standen ihm mit ihren Formulierungskünsten zur Seite, wenn es galt, das Wirken der Legaten von der Kurie aus zu steuern und zu unterstützen. Daher sind die Sekretäre aufgrund ihrer persönlichen Nähe zum Papst und ihrer besonderen, im einzelnen noch näher zu beschreibenden fachlichen und oratorischen Qualifikationen als die literarischen Gestalter der päpstlichen Reformpolitik anzusehen.

Unter den Sekretären Martins V. waren Franciscus Aretinus (1417–20),[Anm. 40] Johannes de Templis (1417–1422), [Anm. 41] Petrus de Trillia (bis 1424) [Anm. 42] und Benedetto da Piglio (1418–1422) [Anm. 43] nur zur Beginn seines Pontifikats oder nur für kürzere Zeit tätig und zeigten – bis auf Benedetto da Piglio[Anm. 44] – kein ausgesprochen humanistisch geprägtes literarisches Profil. Sie zeichneten für die weniger bedeutende Nuntiatur des Giovanni Dominici verantwortlich[Anm. 45] bzw. expedierten je weils nur einzelne Standardvollmachten für den Kardinallegaten Branda.[Anm. 46] Der bereits 1423 verstorbene Johannes de Templis allerdings stellte die erste Legationsurkunde und das entsprechende umfangreiche Vollmachtenpaket für Kardinal Branda im Frühjahr 1423 aus.[Anm. 47]

Die prominenten Sekretäre Martins V., deren literarische, politische und amtliche Dienste auch noch von dessen Nachfolger geschätzt und – so weit sie noch lebten – weiterhin genutzt worden sind, bildeten einen engen Freundeskreis von humanistisch orientierten Gelehrten, die an der Kurie einen festen Bezugspunkt für ihre literarische Tätigkeit fanden. Zu ihnen gehörte der junge Römer Cencio de' Rustici, der sofort nach der Wahl Martins V. zu dessen Sekretär berufen worden war.[Anm. 48] Cen cio, der bis zu seinem Tode (ca. 1445) beständig in päpstlichen Diensten stand, repräsentiert den sich an der Kurie allmählich vollziehenden literarischen und sozialen Wandel, in dessen Folge zuneh mend humanistisch gebildete Gelehrte in päpstliche Dienste gelangten.[Anm. 49] Cencio erfuhr seine literarische Ausbildung in Rom bei Francesco da Fiano und Manuel Chrysoloras, wobei letzterer ihn im Griechischen unterrichtete. Mit seinen beiden Lehrern unterhielt Cencio bald freundschaftliche Beziehungen und geriet so in einen römisch-florentiner Literatenkreis, dessen Mitglieder durch das gemeinsame Interesse an Rhetorik und Poesie verbunden waren. Seit 1411 als Skriptor in päpstlichen Diensten – er begleitete Johannes XXIII. auf das Konstanzer Konzil – pflegte Cencio weitreichende Beziehungen im humanistisch geprägten Ambiente der Kurie, aber auch weit darüber hinaus.[Anm. 50] Durch sein ausgeprägtes Interesse an der Sprache und den Schriften Ciceros, über die er selbst am ‚Studium Urbis‘ Vorlesungen hielt, und das er mit seinen Freunden und Kollegen an der Kurie wie Antonio Loschi und Poggio Bracciolini teilte,[Anm. 51] hat er dazu beigetragen, daß der ciceronianische Stil Eingang in die päpstlichen Urkundensprache fand.[Anm. 52]

Den gleichen Gelehrtentyp repräsententiert Bartolomeo Aragazzi da Montepulcia no, der unter Johannes XXIII. bereits päpstlicher Sekretär war. Gemeinsam mit Cencio hatte er in Rom bei Chrysoloras Griechisch gelernt; nach dessen Tod setzte er seine Studien bei seinem ehemaligen Mitstudenten fort. Mit seinen Sekretärs-Kollegen Cencio und Poggio teilte er die Begeisterung für Klassikerhandschriften; während ihres Konstanzer Konzilsaufenthalts bot sich reichlich Gelegenheit, danach in deutschen Bibliotheken zu forschen.[Anm. 53] Nach der Wahl Martins V. schloß sich Bartolomeo zu nächst der Kurie des neuen Papstes an, blieb dann aber zunächst in Florenz, um sich dem Rechtsstudium zu widmen. Ob wohl er erst 1421 wieder zum päpstlichen Sekretär ernannt wurde, war er in den Augen seiner Zeitgenossen der engste Vertraute Martins V.[Anm. 54] Tatsächlich wurde er vom Papst – möglicherweise aufgrund seiner juristischen Kenntnisse[Anm. 55] – für besonders delikate Probleme her angezogen, bei spielsweise als es im Jah re 1424 galt, die Auflösung des Konzils von Siena zu bestätigen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zu versichern, daß der Papst an der Kurie seine Reformbemühungen fortsetzen werde.[Anm. 56] Darüber hinaus trug er zwischen 1424 und sei nem Tod im Jahre 1429 die Hauptlast der Sekretariatsgeschäfte.[Anm. 57]

Eine ähnlich wichtige Funktion erfüllte der schon unter Gregor XII. zum apostolischen Sekretär ernannte Antonio Loschi, der neben seiner literarisch-amtlichen Tätigkeitzahl reiche diplomatische Missionen übernahm. Er wurde von Martin V. bereits 1418 wieder als Sekretär vereidigt, ist aber erst seit 1422 bei der Urkunden expedition nachweisbar.[Anm. 58] Ehe Loschi 1406 in die Dienste der Kurie trat, hatte er in der Mailänder Kanzlei der Visconti gewirkt, wo er im Ruf eines herausragenden Humanisten stand. Unter dem Eindruck seiner Beschäftigung mit den antiken Klassikern – aus seiner Feder stammt u. a. die 'Inquisitio artis in oratio nibus Ciceronis' – versuchte er, Elemente des klassischen Lateins in den stilus curiae einzuführen.[Anm. 59] Bartolomeo Faccio schrieb in 'De viris illustribus', Loschi habe für den Gebrauch der römischen Kurie exempla und formulae entworfen, die auch – und wohl gerade – von den Gelehrten an der Kurie für das Diktat der päpstlichen Briefe aufgriffen worden seien.[Anm. 60] Auf sein literarisch-stilistisches Interesse an der von ihm wesentlich mit getragenen Papstkorrespondenz weist ein Handbuch aus seinem Besitz, in dem Loschi Abschriften der von ihm und seinen Kollegen entworfenen Urkunden- und Brevenformulare der Päpste aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhun derts als vorbildliche Beispiele für den kurialen Briefstil seiner Zeit zusammengestellt hat.[Anm. 61] Auch für die jüngere Generation von humanistischen Sekretären an der Kurie galt dieser vir eloquentissimus als Vorbild; Flavio Biondo etwa nennt Loschi ausdrücklich als seinen Lehrer im apostolischen Sekretariat.[Anm. 62]

Der Mittelpunkt dieses kurialen Freundeskreises ist allerdings Poggio Bracciolini, dessen literarische Arbeiten wohl am besten einen Eindruck jener Gelehrten- und Geselligkeitskultur vermitteln, die unter den humanistisch orientierten Sekretären und Beamten Martins V. gepflegt wurde. Denn Poggio hat zahlreiche seiner Schriften in diesem humanistisch geprägten kurialen Ambiente situiert. Bereits während seiner Notarsausbildung in Florenz fand er Zugang zu dem dortigen Humanistenkreis, wo er besonders durch den Florentiner Staatskanzler Coluccio Salutati und Leonardo Bruni gefördert wurde. Mit ihrer Unterstützung gelang es ihm, ab 1403 auf verschiedene Positionen in der kurialen Verwaltung zu gelangen, bis er 1415 noch von Papst Johannes XXIII. zum apostolischen Sekretär ernannt wurde. Während des Konstanzer Konzils unternahm er mehrere Reisen, um in Klosterbibliotheken nördlich der Alpen nach Klassikerhandschriften zu suchen; in St. Gallen etwa, das er 1416 zu sammen mit seinen Freuden Cencio de' Rustici und Bartolomeo Aragazzi da Monte pulciano und nochmals 1417 wiederum mit Bartolomeo Aragazzi besuchte, fand er u. a. den kompletten Text der 'Institutiones oratoriae' Quintillians und den Kommentar des Asconio Pediano zu fünf Reden Ciceros.[Anm. 63] Da er sich nach der Wahl Martins V. nicht mit einer einfachen Skriptorenstelle zufrieden geben wollte, setzte er alles auf eine Karte und folgte nach Ende des Konstanzer Konzils zunächst der Einladung des Bischofs von Winchester, Henry Beaufort, sich seinem Haushalt anzuschließen und ihn nach England zu begleiten. Dabei vertraute er auf die Unterstützung Beauforts, der eine Schlüsselrolle in den Beziehungen zwischen England und der Kurie besaß, um ertragreiche Benefizien zu erwerben, die ihm ein finanziell sorgloses Leben ermöglichen sollten. Da diese Kalkulation nicht ohne Fehlschläge blieb, aktivierte er gleichzeitig in seiner privaten Korrespondenz seine Freundschaft mit dem einflußreichen Florentiner Humanisten Niccolò Niccoli und seine Beziehungen zu mächtigen Kurialen wie den Kardinälen Alamanno Adimari und Branda, um von Papst Martin V. wieder in das ersehnte Amt eines apostolischen Sekretärs eingesetzt zu werden. Im Jahre 1423 konnte er schließlich eine günstige Situation nutzen, um an die römische Kurie zurückzukehren, wo er Martin V. und auch noch dessen Nachfolgern Eugen IV. und Nikolaus V. als päpstlicher Sekretär diente.[Anm. 64] Während dieser Zeit lief der größte Teil der politischen Korrespondenz des Papstes mit England und Nordfrankreich durch seine Hände. Seine materielle Sicherheit und andere Privilegien hielten Poggio noch 30 Jahre lang an der Kurie, bis er sich im Jahre 1453 in seine Heimatstadt Florenz zurückzog, wo er noch fünf Jahre das Amt des Staatskanzlers inne hatte und einen Lebensstil wie seine Freunde im Florentiner Patriziat pflegen konnte.[Anm. 65] Auf sein intensives Engagement für die päpstliche Korrespondenz weist eine Formelsammlung von Papsturkun den aus seinem Besitz, die mit dem Handbuch seines Kollegen Antonio Loschi vergleichbar st.[Anm. 66]

Ungeachtet seiner intensiven amtlichen Tätigkeit für die Kurie fand Poggio immer noch genügend Zeit für seine Sammlungen von Klassikertexten, antiken Skulpturen, Gemmen, Münzen und Inschriften sowie für eigene literarische Arbeiten. Aus seinen Reden, Briefen und Brieftraktaten spricht das Selbstbewußtsein eines Literaten, der sich im Besitz einer überlegenen Bildung und Kultur wußte. Diese wurden von ihm jedoch nicht als bloße Privatbeschäftigung betrachtet, sondern die von ihm gewählten Themen machen deutlich, daß er darüber hinaus formend und normierend auf Fragen des öffentlichen, politischen, geistigen wie religiösen Lebens einzuwirken gedachte.[Anm. 67]

Nicht nur für den Papst, sondern auch für seine einflußreichen politischen Kardinäle waren diese literarisch vielfältig begabten und erfahrenen Sekretäre interessante Kontaktpersonen. So waren während der Pontifikate Martins V. und Eugens IV. drei der sechs (später vier) ältesten Mitglieder des päpstlichen Sekretariats eng mit Branda da Castiglione verbunden. Antonio Loschi war Sohn des Auditors des Kardinals, Poggio Bracciolini knüpfte spätestens auf dem Konstanzer Konzil seine Beziehungen zu Branda, und noch 40 Jahre später betonte er seine Verpflichtung gegenüber dem Kardinal, der ihn wie einen Sohn geliebt habe. Andrea di Domenico Fiocco da Firenze, der von 1431 bis zu seinem Tod 1452 als päpstlicher Sekretär tätig gewesen war, gehörte offensichtlich seit 1425 zu Brandas Umgebung, nachdem er dem Kardinal einen historischen Traktat gewidmet hatte.[Anm. 68] Dieses klientelistische Gepfecht läßt erahnen, daß der wohl einflußreichste Kurienkardinal unter Martin V., Branda da Castiglione, von 1418 bis zu seinem Tod 1443 ständig über die Möglichkeit verfügte, die politische Korrespondenz der Kurie zu kontrollieren und den Informationsfluß über die von ihm in erheblichem Maße mit getragene Kirchenreform und Kreuzzugspolitik sicherlich auch maßgeblich zu beeinflussen.

Denn Martin V. stützte sich bei seinem vornehmsten Regierungsziel, der Wiederherstellung des Ansehens des Papsttums durch die Reorganisation der Kurie und des päpstlichen Hofes, der Reform der Glieder der Kirche und der Erneuerung der Stadt Rom unter religiösen, kulturellen und urbanistischen Vorzeichen, immer stärker auf diesen kleinen und wohl informierten Kreis von gelehrten und eloquenten Literaten. Sie entwarfen für ihn die grundlegenden Reformdokumente für die kurialen Amtsträger und die päpstlichen Legaten, die für die Umsetzung der Reformen in membris verantwortlich waren. Unabhängig von seinen persönlichen Inter essen ließ Martin V. jedoch den Gelehrten und Intellektuellen an seiner Kurie genügend Freiraum, so daß diese abseits der alltäglichen bürokratischen Routine ein neues geistiges Klima und eine humanistisch geprägte Hofkultur zur Entfaltung brachten und damit wiederum zum Prestigewinn der römischen Kurie beitrugen.[Anm. 69]

Diesen kurialen Spielraum für gelehrtes Gespräch, Witz und Kritik hat Poggio mit dem Bugiale verewigt, das sowohl den Aufführungs ort als auch die Rahmenhandlung der von ihm zusammen getragenen ‚Facetiae‘ darstellte. Im Nachwort seiner Fazetiensammlung beschreibt Poggio das Bugiale als offi cina mendacio rum, als alternatives Läster-, Lügen- und Klatschbüro, das von den Sekretären iocandi gratia einge richtet worden sei.[Anm. 70] Nach Poggio bestand diese Institution seit der Zeit Martins V., als sich die Sekretäre in einen abgelegeneren Teil des päpstlichen Palastes zurück gezogen hätten, wo Neuigkeiten ausgetausch t und sich über alles mögliche un terhal ten wurde, wo man sich v. a. aber bei leichten Themen zu entspannen trachtete, aber bisweilen auch über ernste Dinge diskutierte.[Anm. 71] An diesem abgeschiedenen Ort, der gleichwohl mitten im kirchlichen Machtzentrum lag, konnte sich eine Geselligkeit entfalten, die an die berufliche Tätigkeit der Sekretäre in der kurialen Verwaltung anknüpfte und aus gemeinsamen literarischen Interessen und kulturellen Idealen gespeist wurde. In einem Brief an seinen Freund Leonardo Bruni schilderte Poggio ein Vorkommnis im päpstlichen Sekretariat, das zum Anlaß für ein heiteres Gastmahl im Landhaus des Antonio Loschi genommen worden sei. Dazu hätten sich Poggio, Cencio, Bartolomeo da Monte pulciano und der Depositar Barto lomeo dei Bardi eingefunden, deren gelehrtes Gespräch unter dem Eindruck des Weines jedoch bald in ausgelassenes Scherzen, Lästern und ungezügeltes Zotenreißen umgeschlagen sei.[Anm. 72] Aller dings konn ten die Themen solcher Diskussionen, die in diesem Freundeskreis ge führt wurden, durch aus in ernsthaften literarischen Entwürfen weitergeführt werden, wie etwa Poggios Traktat ‚De avari tia‘ zeigt. Seine Rahmenhandlung knüpft an ein Tisch gespräch an, das Poggio auf das Landgut des Bartolomeo Aragazzi beim Lateran verlegt hat, wo der Gastgeber mit Cencio, Antonio Loschi und dem Dominikaner Andreas von Kon stantinopel als theologi schem Experten über die Predig ten des Bern hardino von Siena diskutier te.[Anm. 73]

Daß diese humanistische Geselligkeit unter den Sekretären Martins V. nicht nur in den literarischen Entwürfen Poggios bestand, sondern auch tatsächlich von den Zeitgenossen als ein exklusiver kultureller Zirkel an der Kurie wahr genommen wurde, bestätigt Andrea de Firenze, der von Eugen IV. zum päpstlichen Sekretär ernannt worden war. In einem Brief an den Florentiner Kanzler und ehemaligen päpstlichen Sekretär Leonardo Bruni schilderte er diesem jenen besonderen Freundeskreis, in den er von seinen neuen Kollegen an der Kurie aufgenommen worden sei. Ihm gehörten Loschi, Poggio, Cencio und andere elegan tes viri an, die alle Sinn für Heiterkeit und Späße hätten, aber zugleich auch ernste Liebhaber der Wissenschaft und mit einer einzigartigen Eloquenz begabt seien.[Anm. 74]

Die abschließenden Beobachtungen zu den spezifi schen Ausprägungen einer humanistischen Standeskultur an der Kurie sollten nicht von der innovatorischen Bedeutung ablenken, die dem Sekretariat für die päpstliche Regierungstechnik seit dem Großen Schisma zukam. Hier entwickelten sich neue Formen der schriftlichen Kommunikation zwischen Kurie und Regionen, ja ein neuer Herrschaftsstil, mit dem es den Päpsten des 15. Jahrhunderts gelang, die von ihnen beanspruchte kulturelle Führungsstellung in Europa wiederherzustellen und zu behaupten.

Einen wesentlichen Beitrag hierzu lieferten die Humanisten, die in engem Kontakt mit dem Papst dessen politische Korrespondenz trugen. Daß hohe Arbeitsbelastung und schöpferische Tätigkeit der humanistischen Litterati einander nicht aus schlossen, bestenfalls sogar einander ergänzten, darauf wurde gerade im 15. Jahrhundert wieder abgehoben. In zahlreichen didaktischen Werken des Humanismus wird betont, daß es vor allem für den Gelehrten, den ‚homo literatus‘, wichtig sei, sich von Zeit zu Zeit von der schweren Gedankenarbeit seiner Studien zu lösen. In froher Geselligkeit mit den Freunden, auf Tischgesell schaften, im heiteren Spiel, durch geistreiche Scherze und Unterhaltung könne er Entlastung finden und zugleich neue Energien sammeln.[Anm. 75] Und genau auf dieses Legitimationsschema des Scherzens rekurriert auch Poggio in der Vorrede seiner Fazetien, deren Spielraum und Inhalte ihm und seinen Standesgenossen bisweilen Ablenkung und Erholung von den alltägli chen Sorgen und Beschwerden ihrer amtlichen Tätigkeit an der Kurie verschaffen soll ten.[Anm. 76] Poggio verweist hier auf die sapientes, antike und zeitgenössische medizinische Autoritäten, die genau die gleichen Ratschläge für eine gesunde Lebensführung des Gelehrten bereithielten, deren Körperkräfte durch intensive Gedankenarbeit und nächtliches Wachen geschwächt seien.[Anm. 77] In der Hoffnung, daß auch der zu ehrenden Litterata diese vom humanistischen Bildungs-, Menschen- und Gelehrtenideal inspirierte Diätetik zu Gute kommen möge: ad multos annos!

Anmerkungen:

  1. Vgl. B. SCHWARZ, Die Organisation kurialer Schreiberkolle gien von ihrer Entstehung bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts (Bi blDHIR 37), Tübingen 1972, S. 60 u. 180, und Th. FRENZ, Die Kanzlei der Päpste der Hochrenaissance, 1471–1527 (BiblDHIR 63), Tübingen 1986, S. 133 u. 154 f. Zurück
  2. Zur Trennung von Kanzlei- und Sekretärsexpedition in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts vgl. SCHWARZ, Organisation (wie Anm. 1) S. 112. Zurück
  3. Zur Entwicklung des Sekretariats vgl. H. BRESSLAU, Handbuch der Urkundenlehre für Deutschland und Italien, Bd. 1, Berlin 41969, S. 312–317, und W. VON HOFMANN, For schungen zur Geschichte der kurialen Behörden vom Schisma bis zur Reformation, 2 Bde. (BiblKPHIR 12–13), Rom 1914, hier Bd. 1, S. 142–157, s. a. die Darstellungen bei P. RI CHARD: Origines et développement de la secrétairerie d'état apostolique (1417–1823), in: Revue d'histoire écclesiasti que 11 (1910) S. 56–72, 505–529 u. 728–754; A. SERAFI NI, Le origini della pontifi cia Segreta ria di Stato e la "Sa pienti consilio" del b. Pio X., in: Apolli naris 25 (1952) S. 165–239; A. KRAUS, Secretarius und Sekretariat. Der Ursprung der In stitution des Staatssekretariats und ihr Einfl uss auf die Entwicklung moderner Regierungsformen in Europa, in: RQ 55 (1960) S. 43–84, bes. S. 63–70; P. RABIK AUSKAS, Diplomatica pontifi cia. Praelec tionum lineamenta, Rom 41972, S. 95–100; FRENZ, Kanzlei (wie Anm. 1) S. 220–223, und F.-J. FELTEN, Kommunikation zwischen Kaiser und Kurie unter Ludwig dem Bayern (1314–1347). Zur Problematik der Quellen im Spannungsfeld von Schriftlich keit und Münd lichkeit, in: H.-D. HEIM ANN/I. HLAVÁCEK (Hg.), Kommunikationspraxis und Korrespondenzwesen im Mittelalter und in der Renaissance, Paderborn 1998, S. 51–89, bes. S. 60 mit Anm. 60 u. S. 64 mit Anm. 80. Zurück
  4. Zitiert nach SCHWARZ, Organisation (wie Anm. 1) S. 112, Anm. 125. Zurück
  5. Zur Rolle der Humanisten in der kurialen Verwaltung und besonders im päpstlichen Sekretariat vgl. J. F. D'AMICO, Renaissance humanism in papal Rome. Humanists and church men on the eve of the reformation, Baltimore u. London 1983, bes. S. 29 ff., DERS., De digni tate et excellentia curiae Ro manae: Humanism and the papal curia, in: P. BREZZI/M. DE PANIZZA LORCH (Hg.), Umane simo a Roma nel Quattrocento. Rom u. New York 1984, S. 83–111; G. GUALDO, Umanesimo e segretari apostolici all'ini zio del quat trocento. Alcuni casi esem plari, in: G. GUAL DO (Hg.), Cancellaria e cultura nel medio evo, Città del Vatica no 1989, S. 307–318, und P. PARTNER, The pope's men. The papal civil service in the Renaissance, Oxford 1990, S. 26–31 u. 86. Zurück
  6. Vgl. SCHWARZ, Organisation (wie Anm. 1) S. 56; D'AMICO, Renaissance humanism (wie Anm. 5) S. 30 f.; DERS., De digni tate (wie Anm. 5) S. 84 f., und GUALDO, Umane si mo (wie Anm. 5) bes. S. 308–312. Zurück
  7. Vgl. G. GRIFFITH, Leonardo Bruni and the restauration of the university of Rome (1406), in: Renaissance Quarterly 26 (1973) S. 1–10. Zurück
  8. Vgl. D'AMICO, Renaissance humanism (wie Anm. 5) bes. S. 30, und DERS., De digni tate (wie Anm. 5) S. 84 u. 90. Zurück
  9. Vgl. VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 1, S. 308 mit Anm. 4 und Bd. 2, S. 152 f.; D'AMICO, Renaissan ce Humanism (wie Anm. 5) S. 31, und DERS., De dignitate (wie Anm. 5) S. 93 f. Zurück
  10. Zu Gherardi vgl. D'AMICO, De dignitate (wie Anm. 5) S. 94 f. Zurück
  11. Gheradis in BAV, Vat. lat. 3912 über liefertes Memoriale ist unter dem Titel „Iacobi Volaterrani pro secretariis apostolicis ad cardinales deputatos super controversia inter eosdem secretarios et advocatos consistoriales“ durch G. Chr. AMADUZZI gedruckt in: Anecdota littera ria ex manuscriptis eruta, Bd. 1, Rom 1773, S. 115–135; vgl. dazu auch VON HOF MANN, For schun gen (wie Anm. 3) Bd. 1, S. 152 f.; D'AMI CO, Renaissance humanism (wie Anm. 5) S. 31 f., und DERS., De dignitate (wie Anm. 5) S. 95–97. Zurück
  12. "Quis enim tractatus de Catholica fi de? Quis status totius Christianae Reipublicae? Quis de amovendis haeresibus? Quis de pace constituenda? Quis de amoven do bello? Quis de sedendis controversiis inter Maximos Reges, et potentissimos Princi pes, et Illustrissimos Potentatus scribit, ordinat, et disponit nisi Secre tari us? […] Quis mirari facit Reges, Princi pes, et Nationes in his, quae procedunt a Pontificibus, nisi secretarius? A quo emanare vidimus praeclara omnia, quae ubique gentium leguntur a Pontificibus missa. Quis mandata, et instructiones, quae dantur Legatis summae auctoritatis, missis ad exteras Nationes pro rebus maximis, ordinat, et disponit nisi Secretari us? […] quis igitur neget, Secretario rum ministe rium, et finem, Advocatorum ministerio, et fine esse nobiliorem, et magis saluta rem? In hac enim publica salus omnium apparet; in illa privata paucorum"; AMADUZZI (Ed.), Anecdota litteraria (wie Anm. 11) Bd. 1, S. 121 f.; vgl. dazu auch VON HOF MANN, For schungen (wie Anm. 3) Bd. 1, S. 152 f.; D'AMICO, Renaissance humanism (wie Anm. 5) S. 31 f., und DERS., De dignitate (wie Anm. 5) S. 95–97. Zurück
  13. Dei Contis Schrift ist in der BAV, Vat. lat. 2934, fol. 591r–603v überliefert unter dem Titel "Sigismundi Comitii Fulginatis scriptoris breuium apostolicarum ad Sixtum iiii. Summum Pontificem pro secretariis" und danach ediert von D'AMICO, De dignitate (wie Anm. 5) S. 101–111; zu dei Conti und seiner Denkschrift vgl. ebd., S. 95 u. 97 f.  Zurück
  14. "… quod secretarii tamquam organum nostre mentis et pro tempore existentis Romani Pontificis deliberationes et secreta cum integritate fi dei et decenti gravitate litteris exponunt necnon pro statu sedis apostolice et ei usdem ecclesie plurimos labores suscipiunt et in arduis negotiis prefatam sedem et ecclesiam concernentibus cum diligen tia et laude se continuo exercent": VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 25, Nr. 103. – Doch auch wenn die Sekretäre aufgrund ihrer literarischen Fertigkeiten und ihrer vielseitigen Erfahrungen als "selfmademen" das päpstliche Vertrauen genossen, gewährte Papst Sixtus IV. 1473 in seiner Entscheidung des Präzendenzstreits dem dienstältesten Advokaten den Vorrang vor dem dienstältesten Sekretär, ordnete aber an, daß die übrigen Sekretäre und Juristen gemein sam und entsprechend ihrer Anciennität bei den Zeremonien auftreten sollten. Damit bestätigte er nur eine Verfügung seines Vorgängers Pius II. von 1459, unter dem der schon länger schwelende Präzendenzstreit schon einmal aufgebrochen war; vgl. VON HOFMANN, Forschungen, Bd. 2, S. 25, und D'AMICO, Renaissance Humanism (wie Anm. 5) S. 31 f. Zurück
  15. Vgl. BRESSLAU, Handbuch (wie Anm. 3) Bd. 1, S. 83 f.; E. VON OTTENTHAL, Die Bullenregister Martin V. und Eugen IV., in: MIÖG Erg.-Bd. 1 (1885) S. 401–589, hier S. 525–527; K. A. FINK, Die ältesten Breven und Brevenregister, in: QFIAB 25 (1933/34) S. 292–307, hier S. 299–302; DERS., Untersuchungen über die päpstlichen Breven des 15. Jahr hunderts, in: RQ 43 (1935) S. 5–86, bes. S. 74 ff.; A. KRAUS, Die Sekretäre Pius' II., in: RQ 53 (1958) S. 25–80, hier S. 64; K. A. FINK, L'origine dei brevi apostolici, in: Annali della Scuola Spe ciale per Archivisti e Bibliotecari dell'Università di Roma 11 (1971) S. 75–81; E. PITZ, Supplikensignatur und Briefexpedition an der römischen Kurie im Pontifi kat Papst Calixts III. (BiblDHIR 42), Tübingen 1972, S. 218–220; Th. FRENZ, Das Eindringen humanistischer Schrift formen in die Urkunden und Akten der päpstlichen Kurie im 15. Jahrhundert, Teil 1 u. 2, in: Archiv für Diplomatik 19 (1973) S. 287–418 u. 20 (1974) S. 384–506, hier Teil 1, S. 321 ff., und FRENZ, Kanzlei (wie Anm. 1) S. 61–76, 104 ff. u. 164 ff. Zurück
  16. Bei Gherardi heißt es: "… ut dictum est diebus superioribus de Aretino, Lusco, Blondo, Aurispa, et Poggio, amplissi mis Viris, quibus toto Pontifi catu Eugenii fuerat destinata dies nego cio rum qualibet hebdomada, et assignatus locus in Palatio, ad quem diver teban"t; AMADUZZI (Ed.), Anecdota litteraria (wie Anm. 11) Bd. 1, S. 124 f. Dei Conti schreibt: "Omitto Blondum, Luscum, Aretinum, Pogium, Cinnium aliosque complures laudatissimos secretarios de quorum laudibus et sua aetas locuta est et futura saecula non tacebunt. Ea enim reliquerunt ingenii monunenta, ut nedum sibi ipsis sed toti Italiae et imprimis Apostolicae Sedi ornamen to futura sint"; D'AMI CO, De dignitate (wie Anm. 5) S. 109 f. – Eine Liste der Sekretäre Martins V., der zahlreiches Personal seiner Vorgänger aus der römischen und Konzilsobödienz übernommen hat, bei VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 473–475, und VON HOFMANN, Forschun gen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 110 f., vgl. auch ebd., S. 105–110. Leo nardo Bruni wurde bereits durch Innocenz VII. (ebd., S. 107, Nr. 15), Antonio Loschi durch Gre gor XII. und Poggio durch Johannes XXIII. ins päpstliche Sekretariat berufen; vgl. ebd., S. 107, Nr. 17 und S. 110, Nr. 50. Zurück
  17. Vgl. VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 122–124; KRAUS, Sekretäre (wie Anm. 3) S. 77 f., und FRENZ, Kanzlei (wie Anm. 1) S. 166 f. Zurück
  18. Vgl. FRENZ, Kanzlei (wie Anm. 1) S. 221 f.  Zurück
  19. Vgl. den Überblick über die Entwicklung dieser Behörde bei KRAUS, Secretarius (wie Anm. 3) S. 68 f.; DERS., Das päpstliche Staatssekretariat unter Urban VIII. 1623–1644. Mit einer Einführung von Hubert Jedin (RQ Suppl.-Heft 29), Freiburg 1964, S. XVI f., und FRENZ, Kanzlei (wie Anm. 1) S. 179, der die reiche Literatur zur Entwicklung dieses Amtes im 17. und 18. Jahrhundert, gleichzeitig aber den schlechten Forschungsstand zu den Verbindungslinien im 16. Jahrhundert notiert. Zurück
  20. In einem Brief an Leonardo Bruni berichtet Poggio am 19. Oktober 1427, daß er den Kardinälen s. Eustachii und s. Marci (Carillo und Fillastre) bereits ein Memoriale in dieser Angelegenheit übergeben habe, und fordert Bruni auf, die Sekretäre auch gegen über dem Papst zu verteidigen: vgl. E. WALSER, Pog gius Florentinus. Leben und Werke, Leipzig u. Ber lin 1914, S. 87 f. Zu Brunis entsprechendem Schreiben an den Papst vgl. G. VOIGT, Die Wiederbelebung des classischen Alterthums oder das erste Jahrhundert des Humanismus, 2 Bde., Berlin 41960, hier Bd. 2, S. 25. Zurück
  21. Vgl. am Beispiel des Cencio de' Rustici P. O. KRISTELLER, Un opuscolo sco nos ciuto di Cencio de' Rustici dedicato a Bornio da Sala: La traduzione del dialogo „De virtute“, attribuito a Platone, in: Miscellanea Augusto Campana, Bd. 1, Padua 1981, S. 355–376, S. 360; dazu D'AMI CO, De dignitate (wie Anm. 5) S. 92 mit Anm. 25. Vgl. auch H. HARTH, Überlegungen zur Öffentlichkeit des humanistischen Briefs am Beispiel der Poggio-Korrespondenz, in: HEIMANN/HLAVÁCEK (Hg.), Kommunikationspraxis (wie Anm. 3) S. 127–137, bes. S. 134, die allerdings nur Poggios private Korrespondenz hinsichtlich ihrer öffentlich-diplomatischen Funktionen untersucht. Von histori scher Seite vgl. GUALDO, Umanesimo (wie Anm. 5) S. 306 f., und jetzt v. a. S. SAYGIN, Humphrey, duke of Glocester (1390–1447) and the Italian humanists (Brill's studies in intellectual history 105), Leiden 2002, S. 207 f., die die Karrieremuster und das literarische Selbstverständnis einiger Humanisten in kurialen Diensten anhand ihrer Brief sammlungen untersucht hat. Zurück
  22. "… ut Romani pontifi catus maie stas in sua excellentia conservetur"; W. BRAND MÜLLER (Hg.), Das Konzil von Pavia-Siena 1423–1424, Bd 2: Quellen (Vorreformations geschichtliche Forschungen 16/2), Münster 1974, S. 52; vgl. K. A. FINK, Die politische Korre spondenz Martins V. nach den Brevenregistern, in: QFIAB 26 (1935/36) S. 172–244, Nr. 57. Zurück
  23. Vgl. B. STUDT, Papst Martin V. (1417–1431) und die Kirchenreform in Deutschland (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters 23), Köln 2004. Zurück
  24. Vgl. die Zusammenstellung der Namen aufgrund der Kanzleivermerke in den päpstlichen Registern bei VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 473–475; elf weitere Nennungen bei VON HOF MANN, Forschungen (wie Anm. 5); Bd. 2, S. 110 f., der sich allerdings teilweise nur auf Vereidigungen und Amtsbestellungen bezieht, ohne jedoch eine tatsächliche Tätigkeit in den kurialen Behörden nachzuweisen. Zurück
  25. Zur Serie der Registra Lateranensia vgl. K. A. FINK, Das Vatikanische Archiv. Einführung in die Bestände und ihre Erforschung unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Geschichte (BiblDHIR 20), Rom 21951, S. 39–42, und L. E. BOYLE, A survey of the Vatican Archives and of its medieval holdings, Toronto 1972, S. 37 u. 103 ff. Die Suppliken hingegen wurden erst seit Papst Benedikt XII. registriert; aus der Zeit des Schismas sind nur wenige Reste erhalten, so daß die umfangreiche Serie der Supplikenregister erst mit Martin V. wieder einsetzt. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts umfassen ihre Einträge etwa das zehnfache der aufgrund von Suppliken ausgefertigten und in den Lateranregi stern verzeichneten Bullen; vgl. FINK, Vatikanisches Archiv (wie diese Anm.) S. 42–45, bes. S. 44. Zurück
  26. Zu der Serie der Registra Vaticana (Reg. Vat.) im ASV vgl. VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15); FINK, Vatikanisches Archiv (wie Anm. 25) S. 34–37; BOYLE, Survey (wie Anm. 25) S. 103 ff.; M. GIUSTI, Studi sui registri di bolle papali (Collectanea archivi vaticani 1), Città del Vaticano 1968, S. 133 ff., und G. GUALDO, Sussidi per la consultazione dell'Archivio Vaticano: lo schedario Garam pi, i regestri Vaticani, i regestri Lateranensi, le „Rationes Camerae“, l'Archivio Consistoria le (Collectanea Archivi Vaticani 17), Città del Vaticano 1989, S. 135 ff. Zurück
  27. Vgl. VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 464–466. Zurück
  28. Während die „de curia“-Briefe unter Martin V. noch über alle Vatikanregister verstreut sind, wo sie sich allerdings im ersten Band (ASV, Reg. Vat. 352) mit einem Anteil von ca. 80 % konzentrieren, wurden sie später – aus Gründen der Übersichtlichkeit oder der Geheimhaltung – aus den Lateran- und Kammerregistern ausgegliedert. Unter Pius II. bildeten sie eine eigene, nur aus zwei Bänden bestehenden Serie, die als "libri mere de curia" bezeichnet wurde; vgl. VON OTTENT HAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 520–522; KRAUS, Sekretäre (wie Anm. 3) S. 48–50, und PITZ, Supp likensigna tur (wie Anm. 15) S. 159 f., der für die Kanzlei Calixts III. noch keine eigene Serienbildung der Kurialbriefe feststellen konnte. Zurück
  29. Vgl. VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 511 und FRENZ, Kanzlei (wie Anm. 1) S. 133. Zurück
  30. Zu den Kanzleivermerken in den Registern Martins V. vgl. VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 530–535 u. 551. Zurück
  31. Zur Reformrhetorik in den Legationsaufträgen und Reformvollmachten, die für die in Deutschland und den benachbarten Ländern agierenden Emissäre Martins V. ausgestellt worden sind, vgl. STUDT, Papst Martin V. (wie Anm. 23) S. 433–474; zur Publikation und Verbreitung dieser Stücke "in partibus" vgl. ebd., S. 478 ff.1 Zurück
  32. ASV, Reg. Vat. 352–356 enthalten die durch die Kammer gelaufenen Briefe Martins V., die bis zu ca. 80 % „de curia“ expediert worden sind. Zur Überlieferung und chronologischen Verteilung auf die einzelnen Bände vgl. VON OTTENT HAL, Bullen register (wie Anm. 15) S. 440, 522 f. und bes. die Tabelle auf S. 566; GIUSTI, Studi (wie Anm. 26) S. 142, und den Überblick bei GUALDO, Sussi di (wie Anm. 26) S. 178. Im Reg. Vat. 356 stam men nur die Blätter 1–26 aus der päpstlichen Kammer; der übrige Teil ist ein Register des päpstlichen Sekretärs Poggio Bracciolini; vgl. VON OT TENTHAL, Bullenregi ster (wie Anm. 15) S. 417 u. 566; GIUSTI, Studi (wie Anm. 26) S. 142, und unten Anm. 66. Zurück
  33. Die spezifische Zusammensetzung des jeweiligen Handlungs- und entsprechenden Vollmachtenpotentials, das den Legaten Martins V. übertragen wurde, ist in den Regesten von Band IV des RG nicht erschlossen, so daß alle Bände der Vatikanregister aus der Zeit Martins V. einzeln durchgesehen werden müssen. Zu Umfang und Reichweite der Fakultäten, die den Legaten vor ihrer Abreise aus Rom ausgestellt bzw. ihnen bei Bedarf nach gesandt worden sind, vgl. STUDT, Papst Martin V. (wie Anm. 23) S. 435–474. Zurück
  34. Nachweis dieser Fakultäten bei FINK, Korrespondenz (wie Anm. 22) Nr. 37, 39, 44 und 46, der jedoch nicht die parallele und ergänzende Überlieferung in den atikanregistern Reg. Vat. 354 und 359 erfaßt hat; zu den Handbüchern der Sekretäre vgl. unten Anm. 37. Zurück
  35. Die Teilserie der "Registri officiorum" beginnt erst mit Martin V.; die Bände Reg. Vat. 348–351, sind nach den Regierungsjahren 1–3, 3–6, 6–10 und 10–14 Martins V. aufgegliedert; vgl. VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 415, und FRENZ, Kanzlei (wie Anm. 1) S. 235. Zurück
  36. Der Legationsauftrag für Orsini (ASV, Reg. Vat. 350, fol. 221r–224r) ist darüber hinaus in einer Formelsammlung des 15. Jahrhunderts (ASV, Armadio LIII 8, fol. 305v–307r) erhalten; zu dieser Sammlung von Formularen aus der Zeit von ca. 1200 bis 1500 vgl. BOYLE, Survey (wie Anm. 25) S. 39. Zurück
  37. Eine erste Zusammenstellung und Beschreibung der Handschriften bei FINK, Breven (wie Anm. 15) S. 303–306; vgl. auch DERS., Korrespondenz (wie Anm. 22) S. 172 mit Anm. 2, und DERS., Poggio-Autographen kurialer Herkunft, in: Miscellanea archivista Angelo Mercati (Studi e testi 165), Città del Vaticano 1952, S. 129–133, S. 130; Ergänzungen hierzu bei SAYGIN, Humphrey (wie Anm. 21) S. 271 f.; zu den im Armadio XXXIX des ASV gesammelten Handschriften vgl. die Zusammenstellung bei G. LANG, Studien zu den Brevenregistern und Brevenkonzepten des XV. Jahrhunderts aus dem Vatikanischen Archiv (Publikationen des ehemaligen Österreichischen Historischen Instituts in Rom 4,2), Innsbruck u. Leipzig 1938 (ND New York 1967); vgl. auch FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 471 ff. Die frühesten erhaltenen Sammlungen von Urkunden- und Brevenabschriften sind allerdings keine echten Register, sondern vielmehr private Zusammenstellungen, Formel- oder Handbücher der Sekretäre, allenfalls Abschriften oder Auszüge aus möglicherweise verlorenen Registern. Der älteste eigentliche Breven-Registerband ist erst aus dem siebten Pontifikatsjahr Pauls II. (1470/71) erhalten. Zur strittigen Frage, wann die Registrierung der Breven einsetzte, vgl. FINK, Breven (wie Anm. 15) S. 302 ff., und DERS., Vorläufiges zu den ältesten „Brevenregistern“, in: Paleographica diplomatica et archivistica. Studi in onore di Giulio Battelli, Bd. 2 (Storia e lettera tura 140), Rom 1979, S. 145–179, der sich ener gisch für die Wahrscheinlichkeit einer Registrierung von Breven spätestens seit dem Pontifikat Martins V. ausgesprochen hat und somit von einem Verlust der ältesten Brevenregister ausgegangen ist, und Ch.-M. DE WITTE, Notes sur les plus anciens registres de brefs, in: Bulletin de l'Insti tut Historique Belge de Rome 31 (1958) S. 153–168, der sich ebenso entschieden gegen die These von der frühen Registrierung der Breven gewandt hat. Ein kritisches Resumé der bis heute unentschiedenen Diskussion bei Th. FRENZ, Die verlorenen Brevenregister 1421–1527, in: QFIAB 57 (1977) S. 354–365, der allerdings einen Verlust früher Register vor der Zeit Pius' II. für wahrscheinlich hält. Zur obligatorischen Registrierung ab 1503 vgl. FRENZ, Kanz lei (wie Anm. 1) S. 174–178. Zurück
  38. Vgl. FINK, Breven (wie Anm. 15) S. 307. Zurück
  39. Vgl. auch FINK, Poggio-Autographen (wie Anm. 37) S. 130 mit Anm. 5, der die Zufälligkeit bei der zeitgenössischen Zusammenstellung der Registerserien und Abschriftenbände betont hat. Den dort angekündigten Plan, seine Zusammenstellung der politischen Korrespondenz Martins V. aus den sog. Brevenregistern, den Handbüchern der Sekretäre und durch andere Registerserien zu ergänzen, hat er leider nicht mehr ausgeführt. Zurück
  40. Vgl. VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 473. Zurück
  41. Vgl. VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 110, Nr. 52; VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 473; Johannes de Templis ist auch als Brevenschreiber belegt bei FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 431. Zurück
  42. Vgl. VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 109, Nr. 48, und VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 474. Als Brevenschreiber ist Petrus de Trillia auch belegt bei FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 431. Aus seinem Besitz stammt die Handschrift Rom, Biblioteca Angelica, 1426, eine Mustersammlung von Briefen und Instrumen ten, die durch die apostolische Kammer gegangen sind; vgl. FINK, Korrespon denz (wie Anm. 22) S. 172 mit Anm. 2. Eine ausführliche Inhaltsbeschreibung der Handschrift bei E. NARDUCCI, Cata logus codicum manuscripto rum praeter graecos et orientales in bibliotheca Angelica olim coeno bii sancti Augu stini de Urbe, Bd. 1, Rom 1893, S. 605–615. Zurück
  43. Vgl. VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 474, und den Nachweis für Benedetto als Brevenschreiber bei FRENZ, Ein dringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 434. Zurück
  44. Nach literarischen und juristischen Studien an der Universität Bologna fand er als Skriptor Papst Alexanders V. Zugang zur Kurie. Im Gefolge des Kardinals Pietro Stefa neschi degli Anni baldi begleitete er Papst Johannes XXIII. auf das Konstanzer Konzil. Nachdem er – im Gegensatz zu den meisten übrigen Kurialen und seinen späteren Kollegen wie Poggio, Cencio und Aragazzi – dem Papst nach dessen Flucht vom Konzil gefolgt war, geriet er zusammen mit dem Kardinal Annibaldi in Gefan genschaft, in der er seinen „Libellus poenarum“ verfaßte. Nach seiner Entlassung verbrachte er noch zwei Jahre in Konstanz, wo er poetische Vorlesungen hielt und an König Sigismund eine Ekloge über dessen Beitrag zu den Einigungs- und Reformbemühungen des Konzils richtete. Nachdem er bereits von Oddo Colonna protegiert worden war, ernannte dieser ihn nach seiner Wahl 1418 zum päpstlichen Sekretär; vgl. VOIGT, Wiederbe lebung (wie Anm. 20) Bd. 2, S. 21 f.; C. CRAYSON, Benedetto da Piglio, in: DBI, Bd. 8, Rom 1966, S. 443 f.; FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 434, und A. PATSCHOVSKY, Der italieni sche Humanismus auf dem Konstanzer Konzil, 1414–1418 (Konstanzer Univer sitätsreden 198), Konstanz 1998, S. 16 f. u. 20–23. Zu den Vorlesungsankündigungen und -mit schriften vgl. L. BERTALOT, Benedictus de Pileo in Konstanz, in: QFIAB 29 (1938/39) S. 312–316; Edition der poetischen Ansprache an Sigismund durch Wilhelm WATTENBACH, Benedictus de Pileo, in: Festschrift zur Begrüßung der 24. Versammlung Deutscher Philolo gen zu Heidelberg, Leipzig 1865, S. 97–131, hier S. 124–127. Zurück
  45. So Franciscus Aretinus in ASV, Reg. Vat. 352, fol. 132r–138v. Zurück
  46. Am 13. April 1421 stellte Benedetto da Piglio für Branda den Auftrag aus, Häretiker auf zuspüren und zu bestrafen, und expedierte die entsprechende Fakul tät, alle Christen von ihren Eiden zu entbinden, die diese Häretikern geleistet hatten; ASV, Reg. Vat. 353, fol. 216r–217v; vgl. J. ERŠIL (Hg.), Acta Martini V. pontifi cis Romani (Monu menta vaticana res gestas Bohemicas illustrantia 7), Pars 1, Prag 1996, Nr. 737 f., S. 314 f. Petrus de Trillia expedierte am 22. Februar 1422 für Branda die Voll macht, für seine Auslagen 3.000 Kammergulden von den Einkünften der apostolischen Kammer aus den Kirchenprovinzen Köln, Mainz und Trier einzuziehen; ASV, Reg. Vat. 354, fol. 38r–38v. Zurück
  47. ASV, Reg. Vat. 353, fol. 147r–170v. Zurück
  48. Vgl. VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 110, Nr. 53; VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 473, und den Nachweis für Cencio als Brevenschreiber belegt bei FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 430. Zurück
  49. Vgl. G. LOMBARDI, Note su Cencio dei Rustici, in: C. BIANCA (Hg.), Scrittura, biblioteche e stampa a Roma nel Quattrocento. Atti del Semina rio 1–2 giugno 1979, Bd. 1 (Littera antiqua 1,1), Città del Vaticano 1980, S. 23–35, bes. S. 23–25. Zur Biographie vgl. M. LEHNERDT, Cencio und Agapito de' Rustici, in: Zeitschrift für vergleichende Literaturge schichte 14 (1901) S. 289–318, der auf die häufige Verwechslung Cencios mit dessen Sohn Agapito hinweist. Letzterer wurde nach einem juristischen Studium durch seinen Vater an der Kurie einge führtund durchlief – v. a. gefördert durch Pius II. – eine ansehnliche kirchliche Karriere; vgl. ebd., S. 312 ff. Zurück
  50. Vgl. VOIGT, Wiederbelebung (wie Anm. 20) Bd. 2, S. 22 f. (bei dem Cencio und Agapito noch als eine Person erscheinen); LEHNERDT, Cencio (wie Anm. 49) S. 293 f. u. 303–307; L. BERTALOT, Cincius Romanus und seine Briefe, in: DERS., Studien zum italienischen und deutschen Humanismus, hg. v. P. O. KRISTELLER, Bd. 2, Rom 1975, S. 131–180, bes. S. 137 f.; KRISTELLER, Opuscolo (wie Anm. 21) S. 356–358, und LOM BARDI, Note (wie Anm. 49) S. 24. Zurück
  51. Zu Cencios Interesse an den Schriften Ciceros und der Entwicklung einer ciceronianischen Schule in Rom vgl. LOMBARDI, Note (wie Anm. 49) S. 28–35. Zurück
  52. Vgl. GUALDO, Umanesimo (wie Anm. 5) S. 313. Zurück
  53. Bartolomeo begleitete Poggio auf seinen beiden Handschriftenreisen nach St. Gallen und in andere Klosterbibliotheken im Bodenseeraum; vgl. dazu unten Anm. 63. Die Briefe, in denen Bartolomeo über seine Handschriftenfunde berichtet, zeigen, daß er während der zweiten Reise nach St. Gallen keineswegs mehr eine untergeordnete Rolle spielte; vgl. R. SABBADINI, Le scoperte dei codici latini e greci ne' secoli XIV e XV, Bd. 1, Edizione anastatica con nuove aggiunte e correzioni dell'au tore a cura di Eugenio Garin, Florenz 1967, S. 77–80. Zurück
  54. Enea Silvio Piccolomini erwähnt ihn im Zusammenhang seiner Lebensbeschreibung des Leonardo Bruni, in der er kurz auf dessen Zeitgenossen und weitere Sekretäre an der Kurie eingeht. Über Bartolomeo habe man gesagt: "quem Martinus papa in secretari um recepit, atque adeo dilexit, ut unicum eum referendarium habuerit, illique soli omnia crederet"; Aeneas Silvius PIC COLOMINI, De viris illustribus (Bibliothek des Literarischen Vereins 1), Stuttgart 1842, S. 24. Zurück
  55. Zur noch untergeordneten Bedeutung juristischer Qualifikationen unter den Sekretären in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts vgl. PARTNER, Pope's men (wie Anm. 5) S. 86. Zurück
  56. Die beiden Schreiben vom 12. März 1424 im ASV, Reg. Vat. 355, fol. 11v–13r sind von B. de Montepolitano expediert worden; vgl. auch BRANDMÜLLER, Konzil (wie Anm. 22) Bd. 2, Nr. 43 f., S. 76–81, der allerdings bei Nr. 44 nicht die Gegenzeichnung durch den Sekretär aufführt. Zurück
  57. Vgl. VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 109, Nr. 41; VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 475; FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 430 f. Zu seinem literarischen Profi l vgl. VOIGT, Wiederbelebung (wie Anm. 20) Bd. 2, S. 25 f.; LEH NERDT, Cencio (wie Anm. 49) S. 294–297; KRISTELLER, Opuscolo (wie Anm. 21) S. 359, und den anonymen Artikel in: DBI, Bd. 3, Rom 1961, S. 686–688. Zurück
  58. Vgl. VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 107, Nr. 17; VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 475; FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 432 f., und G. GUALDO, Antonio Loschi, segretario apostolico (1406–1436), in: Archivio storico italiano 147 (1989) S. 749–769, hier S. 757. Zurück
  59. Vgl. die alte, noch nicht ersetzte Biographie von G. DA SCHIO, Sulla vita e sugli scritti di Antonio Loschi, vicentino, uomo di lettere e di stato, Padua 1858; ferner: VOIGT, Wiederbelebung (wie Anm. 20) Bd. 2, S. 18–20; L. Frhr. VON PASTOR, Geschichte der Päpste seit dem Ausgang des Mittelalters, Bd. 1, Freiburg u. Rom 121955, S. 180; und P. HERDE, Politik und Rhetorik in Florenz am Vorabend der Renaissance, in: Archiv für Kulturgeschichte 47 (1965) S. 141–220, hier S. 192. Eine Bibliographie der poetischen, rhetorischen und dramatischen Werke Loschis bei GUAL DO, Loschi (wie Anm. 58) S. 768 f.; vgl. auch D. COPPI NI, Loschi, Antonio, in: LexMA, Bd. 5, München 1991, Sp. 2121. Zurück
  60. "Scripsit item exempla quaedam, et veluti formulas, quibus Romana Curia in scribendo uteretur, quae etiam ab eruditissimis Viris in usum recepta sunt"; L. MEHUS (Ed.), Bar tholo mei Facii De viris illustribus, Florenz 1745 (ND in: La storiografi a umansitica. Atti del convegno internazionale di studi, Messina 1987, Bd. II/1, Messina 1992), S. 3; vgl. VOIGT, Wiederbelebung (wie Anm. 20) Bd. 2, S. 20 mit Anm. 1, und danach auch FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 432, die aus dieser Bemerkung schließen, Loschi habe eine regelrechte kuriale Formelsammlung als Lehrbuch verfaßt, das in zwischen verloren sei. Möglicherweise bezog sich Loschis Zeitgenosse jedoch eher allgemein auf den großen Einfluß, den sein als vorbildlich gelten des Diktat auf die Gestaltung der päpstlichen Korrespondenz seiner Kollegen und Nachfolger hatte; vgl. auch die folgende Anm.  Zurück
  61. Vgl. FINK, Breven (wie Anm. 15) S. 303; GUALDO, Umanesi mo (wie Anm. 5) S. 313, und GUALDO, Loschi (wie Anm. 58) S. 758. Auf die Tatsache, daß Humanisten wie Loschi oder auch Poggio ihre amtlichen Briefe als wichtigen Teil ihres literarischen OEuvres betrachteten, verweist SAYGIN, Humphrey (wie Anm. 21) S. 208. Die von Loschi zusammengestellte Briefsammlung (ehem. ASV, Arm. XXXIX, 3; jetzt Paris, Archives nationales, LL 4a) verdient eine eingehen de inhaltliche, diplomatische und stili sti sche Analyse. Zurück
  62. Vgl. VOIGT, Wiederbelebung (wie Anm. 20) Bd. 2, S. 20 mit Anm. 2, und VON PASTOR, Geschichte (wie Anm. 59) Bd. 1, S. 180. Zurück
  63. Vgl. SABBADINI, Scoperte (wie Anm. 53) Bd. 1, S. 77–82. Zurück
  64. Vgl. SAYGIN, Humphrey (wie Anm. 21) S. 238–254, die Poggios England-Erfahrun gen einer grundlegenden Neuinterpretation als Sprungbrett für seine Karriere im päpstlichen Sekretariat unterzogen hat. Zurück
  65. Vgl. VON HOFMANN, Forschungen (wie Anm. 3) Bd. 2, S. 110, Nr. 50; VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm.15) S. 475; FRENZ, Eindringen (wie Anm. 15) Tl. 2, S. 434 f., und SAYGIN, Humphrey (wie Anm. 21) S. 238 u. 252 f. Zu Leben und literarischem Werk vgl. immer noch WALSER, Poggius (wie Anm. 20); eine neuere Zusammenfassung bei E. BIGI/A. PETRUCCI, Bracciolini, Poggio, in: DBI, Bd. 13, Rom 1971, S. 640–646. Zurück
  66. BAV, Chis. lat. D VII 101 überliefert ein Briefbuch aus Poggios Besitz, das mit kurzen autographen Randbemerkungen versehen ist; vgl. FINK, Breven (wie Anm. 15) S. 305, und DERS., Poggio-Autographen (wie Anm. 37) S. 130. Eine zeitgenössische Kopie dieses Registers ist ASV, Reg. Vat. 359; aufgrund von Korrekturvermerken von der Hand Poggios geht SAYGIN, Humphrey (wie Anm. 21) S. 272 f., davon aus, daß das gesamte Reg. Vat. 359 unter Poggios Aufsicht von seinem Sekretariatsregister kopiert worden ist – vielleicht in der Absicht, ein Äquivalent zu seinem privaten Briefregister zur Verfügung zu haben. Darüber hinaus hat sich im ASV, Reg. Vat. 356, fol. 27–69 ein Sekretärsregister Poggios erhalten, in dem sich ab fol. 36 auf fast jeder Seite amtliche Einträge von seiner Hand finden. Im ersten Quaternio dieses Teils von Reg. Vat. 356 sind Bullen aus dem siebten bis zwölften Regierungsjahr Martins V. in einem Zug eingetragen worden. Da jede Unterfertigung fehlt, ist dieses Heft wohl die Abschrift eines älteren Registers; vgl. VON OTTENTHAL, Bullenregister (wie Anm. 15) S. 419, und FINK, Poggio-Autographen (wie Anm. 37) S. 130 u. 132. Zurück
  67. Vgl. R. FUBINI, Il ‚teatro del mondo‘ nelle prospettive morali e stori co-politiche di Poggio Bracciolini, in: Poggio Bracciolini 1380–1980. Nel VI centena rio della nascita (Istituto nazionale di studi sul Rinascimento. Studi e testi 8), Florenz 1982, S. 1–135 (mit einer Edition seiner in Konstanz verfaßten Rede über die Laster des Klerus). Zurück
  68. Vgl. G. MERCATI, Andreas de Florentia, segreta rio apostolico. Alcune notizie e varie lettere, in: DERS., Ultimi contributi alla storia degli umani sti, Fasc. 1 (Studi e testi 90), Città del Vaticano 1939, S. 97–133, hier S. 100 f., und SAYGIN, Humphrey (wie Anm. 21) S. 148. Zurück
  69. Die Einstellung und das Verhalten des Papstes gegenüber seinen Intellektuellen kenn zeichnete Poggio folgendermaßen: "Petivi enim licentiam a Pontifi ce, quam, neque abnuit, nec conces sit: sed ex conjecturis me obtenturum confido. Qui cupi dus esset status atque hono ris, Pontifi cis lateri adhaereret: at ego minime ambitiosus ab eo longius abeo"; Th. DE TONELLIS (Hg.), Poggii Epistolae, Bd. 1, Florenz 1832, S. 192. Zurück
  70. "Visum est mihi eum quoque nostris confabulationibus locum adiicere, in quo plures earum, tamquam in scena, recitatae sunt. Id est ‚Bugiale‘ nostrum, hoc est mendaciorum veluti off cina quaedam, olim a Secretariis institutum, iocandi gra tia": M. CICCUTO (Ed.), Poggio Bracciolini, Facezie, Mailand 1983, S. 406. Zu der 1451 abge schlosse nen Fazetiensammlung, in der Poggio seit 1438 Episoden verarbeitet hat, die er mit seinen Freunden gemeinsam erlebt bzw. die er von ihnen erfahren hat, vgl. WALSER, Poggius (wie Anm. 20) S. 163–266. Zurück
  71. "Consuevimus enim, Martini Pontifi cis usque tempore, quemdem eligere in se cre tiori aula locum, in quo et nova referebantur, et variis de rebus, tum laxan di ut plurimum animi causa, tum serio quandoque, colloquebamur": Poggio, Facezie (wie Anm. 70) S. 406. Als Hauptbeiträger und Protagoni sten dieser Fazetien nennt Poggio in seinem Nachwort Razellus aus Bologna, Antonio Loschi, Cencio und sich selbst; ebd., S. 406–408. Zurück
  72. H. HARTH (Ed.), Poggio Bracciolini, Lettere, Bd. 2, Florenz 1984, S. 31–33 (Fam. I, 12 vom 1. Juni 1424), hier S. 33; vgl. WAL SER, Poggi us (wie Anm. 20) S. 93 f. Zurück
  73. Vgl. WALSER, Poggius (wie Anm. 20) S. 127–133, und BERTALOT, Cincius Romanus (wie Anm. 50) S. 138. Zurück
  74. Vgl. MERCATI, Andreas de Florentia (wie Anm. 68) S. 108. Zurück
  75. H.-G. SCHMITZ, Physiologie des Scherzes. Bedeutung und Rechtfertigung der Ars Iocandi im 16. Jahrhundert (Deutsche Volksbücher in Faksimiledrucken, Reihe B, 2), Hildesheim 1972, S. 78.  Zurück
  76. "Honestum est enim ac ferme necessarium, certe quod sapientes laudarunt, mentem nostram variis cogitationibus ac molestiis oppressam, recreari quandoque a conti nuis curis, et eam aliquo iocandi genere ad hilaritatem remissio nemque conver ti": Poggio, Facezie (wie Anm. 70) S. 108; vgl. W. BARNER, Legiti mierung des Anstößi gen. Über Poggios und Bebels Fazetien, in: H. DELBRÜCK (Hg.), Sinnlichkeit in Bild und Klang. Festschrift für Paul Hoffmann zum 70. Geburtstag, Stuttgart 1987, S. 101–137, hier S. 114 f. Zurück
  77. W. F. KÜMMEL, Der Homo litteratus und die Kunst, gesund zu leben. Zur Entfaltung eines Zweiges der Diätetik im Humanismus, in: R. SCHMITZ/G. KEIL (Hg.), Humanismus und Medizin (Mitteilung XI der Kommission für Humanismus forschung), Weinheim 1984, S. 67–85. Zurück