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Deutsche im Rom der Renaissance. Indizien für Verweildauer, Fluktuation, Kontakte zur alten Heimat

von Arnold Esch

Über die Deutschen im Rom des Spätmittelalters und der Renaissance ist viel gearbeitet, ja Migration ist – wegen der guten Quellenlage – gerade am Beispiel Italiens untersucht worden. Die massive deutsche Präsenz tritt in vielen Quellengattungen zutage. Aber der Forschung stellt sich dabei doch immer wieder eine Frage, die nicht so leicht zu beantworten ist: Wie lange sind diese Deutschen, von denen sich so viele Namen sammeln lassen, in Rom denn überhaupt geblieben? Wenige Tage als Pilger oder als Kaiserkrönungstouristen, einige Jahre als Handwerker oder Kuriale – oder hatten sie vielleicht sogar vor, Rom gar nicht mehr zu verlassen? Und wenn sie auf Dauer blieben: lassen sich noch anhaltende persönliche Verbindungen zur alten Heimat nachweisen? Denn die Spannung zwischen Assimilationswillen und Heimatbindung, zwischen der alten und einer neuen Loyalität also, ist für Gruppen in der Fremde – nicht nur für Deutsche, und nicht nur im Mittelalter – ein zentrales Problem.

Es geht im folgenden also nicht darum, das reiche archivalische Material über die Präsenz der Deutschen in Rom noch einmal vor Augen zu führen., sondern einzig um die methodische Seite: gibt es in den verfügbaren Quellen Indizien, die hilfreich sein könnten, diese Fragen zu beantworten und den Grad der Fluktuation, sozusagen die Eintauchtiefe dieser Fremden in Rom zu messen? Wenn man für Rom am Beispiel des zentralen, um die Piazza Navona gelegenen rione Parione für den Pontifikat Sixtus' IV. (1471–84) errechnet hat, daß vermutlich gut ein Drittel der Wohnbevölkerung dort nichtrömischer Herkunft war, von diesen wiederum ein Drittel Nichtitaliener, und von diesen wiederum zwei Drittel Deutsche als mit Abstand größte Ausländergruppe:[Anm. 1]wie haben wir diese eindrucksvollen Zahlen zu gewichten? Waren das zum größeren Teil Pilger, Kleriker auf Pfründensuche, Prälaten, Beamte des päpstlichen Hofes, Bauarbeiter, Buchdrucker oder andere respektable Gewerbe in diesem respektablen Quartier? Es geht dabei nicht um die Berufsstruktur als solche; aber sie hilft uns, das spezifische Gewicht, die Verweildauer, den Integrationsgrad zu erkennen.

Direkte Aussagen über persönliche Verhältnisse und Absichten wird man von diesen Deutschen in Rom nicht erwarten dürfen. Denn Menschen eines gewissen sozialen Zuschnitts haben keinerlei Überlieferungs-Chance – es sei denn, sie fänden in ein Strafen- oder Almosenregister, oder sie sprächen notgedrungen, in rechtserheblichen Fällen, etwa wenn sie im Verhör aussagen oder sich bei konkreten Anlässen vor dem Notar erklären müssen. Und dieser zweite Fall sei hier am Beispiel eines in Rom tätigen Notars verfolgt, an den sich, weil er Deutscher war, die Deutschen mit ihren Anliegen wandten.[Anm. 2] Alles Einzelfälle zwar, aber wegen der landsmannschaftlichen Bevorzugung dieses einen Notars doch in einer spezifischen Dichte, so daß auch die Dinge zur Sprache kommen, die unser Thema sind.

Nehmen wir unter den deutschen Kunden dieses Notars als Beispiel die Bäcker, weil mit Abstand die größte deutsche Berufsgruppe. Für die deutschen Bäcker in Rom hat sich zudem das Aufnahmeregister der Jahre 1478–1483 im Archiv des Camposanto Teutonico erhalten, so daß wir eine Vorstellung von den Größenordnungen gewinnen, den Einzelfall in einem Rahmen sehen können. Mit rund 40 Neuzugängen pro Jahr ergibt sich ein Zuwachs, der damals von keiner Zunft in keiner deutschen Stadt auch nur annähernd erreicht worden ist.[Anm. 3] Für unsere Fragestellung ist diese Zahl sehr aussagekräftig, denn sie ist nur denkbar, wenn diesen zahlreichen Zugängen auch zahlreiche Abgänge entsprochen haben, kurz: der Grad von Fluktuation muß sehr hoch gewesen sein.

In den Heften dieses Notars sieht man nun meist zwei deutsche Bäcker sich zu einer societas zusammentun, der eine das Kapital und die Ausrüstung, der andere seine Arbeitskraft einbringend.[Anm. 4] Doch banden diese Verträge nicht lange, und darum auch nicht lange an Rom. Oft waren es überhaupt wohl Gesellen, die, auf Wanderschaft (oder Wanderschaft und Pilgerfahrt verbindend), von vornherein nicht vorhatten, in Rom auf längere Zeit ihr Handwerk auszuüben. Der Kapitalgeber würde bald einen anderen Interessenten finden. Oder der Bäckermeister veräußerte den ganzen Betrieb: so ein Würzburger, vielleicht weil er zurück nach Deutschland wollte (sieben Wochen noch möchte er wohnen bleiben dürfen). Andere sagen das ausdrücklich: intendens ire ad partes Alamaniae ordnet ein Bäcker aus Büdingen seine Angelegenheiten und übergibt den Betrieb seinem Neffen, der in Rom bleibt.[Anm. 5]Die Brücken in die Heimat scheinen bei vielen nicht abgebrochen, und eben auf solche Indizien wollen wir hier ja achten: da werden (alles Fälle von Bäckern) eventuelle Schulden in Rom durch Rückgriff auf Guthaben in Deutschland gedeckt (et si bona in Urbe non sufficerent voluit huiusmodi relictum in partibus de proprio suo solvit&l;ANM> Ebd., 1134, fol. 425v (1476). ); da wird auch in Rom weiterhin in Rheintalern gerechnet, selbst wenn es sich um römischen Lohn handelt.

Daß man mit Familienangehörigen in Deutschland weiterhin in Verbindung steht, ihren Besuch erwartet, zu einer Reise über die Alpen aufbricht: auch dafür gibt es in den Rechtsgeschäften unseres Notars direkte Hinweise. Da schließt ein Bäcker einen Vertrag mit einem Maultiertreiber, um Frau und Tochter per Maultier über die Alpen nach Basel zu transportieren. Ein anderer deutscher Bäcker setzt seinen Brüdern Hans und Tilmann in Deutschland je 20 Dukaten aus, "falls sie zum Jubeljahr [1475] nach Rom kommen sollten", si venerint ad Urbem in anno Jubillei.[Anm. 6]  Ein dritter, Johannes von Bonn, geht auf Wallfahrt nach Deutschland, mitten im Heiligen Jahr 1475, als alle Welt nach Rom zieht. Es hatte nur eine Wallfahrt sein sollen, intendens nonnulla vota ultra montes Deo et suis sanctis ut asserit facta personaliter adimplere, mit Rückkehr nach Rom, denn hier, wo er eine gutgehende Bäckerei betrieb, hatte er begraben sein wollen, in S. Maria in Araceli auf dem Kapitol.[Anm. 7] Aber er wird unterwegs sterben.

Testamente sagen viel über die erreichte Integration in eine neue und über bleibende Bindungen an die alte Umwelt aus; sie lassen auch erkennen, wohin es der Mann in der Fremde an sichtbarer, nachlaßbarer Lebensleistung gebracht hat. Darum aus den zahlreichen Testamenten deutschrömischer Bäcker hier wenigstens das eine jenes Johannes von Bonn, der Rom vielleicht gar nicht mehr hatte verlassen wollen, und dessen Stiftungen gleichermaßen die alte wie die neue Heimat bedenken: in Rom für Ehefrau und Brüder je 100 Dukaten, in Deutschland (in partibus) für Eltern und Schwestern je 100 Gulden rheinisch; in Rom Messen in S. Maria in Araceli (von den Franziskanern dort oben beruft er einen Landsmann, frater Emericus de Reno, zum Testamentszeugen), im Norden Messen in Aachen und in Einsiedeln.[Anm. 8] Hingegen spräche ein si in Urbe mori contigerit eher dafür, daß der Testator eigentlich nach Deutschland zurückzukehren gedachte (doch kann im Testament auch dann römische Stiftung ohne Konditionalis folgen).[Anm. 9] Grabsteine selbst, wie sie gerade für deutsche Bäcker in Rom erhalten sind,[Anm. 10] dienen hingegen unseren Zwecken wenig, denn sie sagen nur über das Faktum des (vielleicht vorzeitigen) Todes aus, nicht aber über eine Absicht, das ganze restliche Leben bis zum Tod in Rom verbringen zu wollen.

Es war naheliegend, daß der Notar, der Bäcker so häufig in ihrem Haus oder gar direkt in der Backstube (actum in furno) aufsuchte, verschiedentlich auch in den Sitz der deutschen Bäckerzunft gerufen wurde, in die scola paniteriorum Urbis oder scola pistorum Almanorum de Urbe (scola bedeutet sowohl das Lokal wie die Korporation), wo er, nicht selten in Gegenwart der Zunftoberen, Rechtsgeschäfte deutscher Bäcker beurkundete, bisweilen aber auch Vorgänge, die die Genossenschaft (scola, societas, societas scole) bzw. die Bruderschaft (fraternitas scole pistorum Almanorum) selbst betrafen.[Anm. 11] Wo immer unser Notar für einen deutschen Bäcker etwas aufsetzt, stehen gleich auch andere herum: bis zu sieben deutsche Bäcker zeugen für einen deutschen Bäcker, und wenn ein deutscher Bäcker sein Testament macht, ist die Stube voll mit seinesgleichen.

Bei einer Gewerbegruppe, die aus so viel fremder Masse bestand, und die nachweislich eine große Fluktuation aufwies, liegt die Frage nahe, wie stark diese „Deutsch-Römer“ überhaupt in Rom integriert waren. Was so ein deutscher Bäcker, zumal wenn verheiratet mit einer Deutschen, dauernd deutschen Berufsgenossen begegnend und abends mit ihnen in der scola pistorum theotonicorum zusammenhockend, an italienischer Konversationspraxis hatte, wagt man sich nicht auszumalen. Blieben sie in Rom, dann war das in der Generation der Söhne schon ganz anders, nahmen Assimilationswillen und soziale Integration entschieden zu. Das konnte rasch so weit führen, daß die Betreffenden zwar noch ihre deutsche Abkunft behaupten, aber nicht mehr die deutsche Sprache sprechen konnten. Ob damit die von landsmannschaftlichen Bruderschaften gestellte Bedingung deutscher Abkunft tatsächlich noch erfüllt war, konnte man sich ja wirklich fragen – aber man fragte es sich anscheinend erst im 19. Jahrhundert, als man überall "nationale Fragen" sah und die im Lauf der Jahrhunderte erfolgte Italianisierung der deutschen kirchlichen Stiftungen in Rom rückgängig machte.[Anm. 12]

Was über die deutschen Bäcker gesagt wurde, gilt auch für andere Gewerbe wie die – fast ebenso große – Gruppe der deutschen Schuhmacher.[Anm. 13] Auch da würde Integration am ehesten in Heiraten zwischen einem Deutschen und einer Römerin greifbar werden oder (wenn Taufregister in Rom so früh erhalten wären) in deutscher Patenschaft bei italienischen Kindern oder umgekehrt.

Zu besserer Kontrastierung ein kurzer Seitenblick auf eine andere landsmannschaftliche Gruppe in Rom: die Florentiner.[Anm. 14] Die betraten Rom mit ganz anderen Gefühlen. Ein Giovanni di Bicci de' Medici oder ein Poggio Bracciolini (der eine den Florentinern die Papstfinanz erobernd, der andere die Papstkanzlei) hatten in keinem Augenblick vor, im römischen Ambiente aufzugehen: sie sahen diese – abschätzig beurteilten – Römer auch nach Jahren noch von außen, aus der Perspektive von Florenz oder mindestens der der Kurie. Ziemlich kompakt an strategischer Stelle siedelnd (nahe der Engelsbrücke, denn dort geht es zum Papst) sehen wir sie, wenn sie in Rom den Notar aufsuchen (einen Florentiner natürlich[Anm. 15]), immer auch an ihre laufenden Geschäfte daheim in Florenz denken: Steuererklärungen, Zinsen des Monte, Geschäfte von Florenz aus in andere Richtungen, das läuft für sie daheim natürlich alles weiter. Bei Florentinern erwartet man es schon nicht anders. Da ist die Position eines Deutschen in Rom natürlich eine ganz andere.

Von zentraler Bedeutung für unsere Fragestellung sind die Mitgliederverzeichnisse landsmannschaftlicher Bruderschaften, hier: der Bruderschaft von S. Maria dell'Anima und der – sozial ganz anders zusammengesetzten, mehr aus Handwerkern als aus Prälaten bestehenden – Bruderschaft des Camposanto Teutonico. Wir beschränken uns hier auf das Beispiel der (lange Zeit weit weniger beachteten, jetzt aber von Knut Schulz vorbildlich behandelten) Bruderschaft des Camposanto.[Anm. 16]

Diese Quellengattung scheint auf die Frage nach der Präsenz in Rom eine direkte Antwort zu geben. Doch läßt sich bei solchen Bruderschaften auch feststellen, daß sich ganze Pilgergruppen, die Rom gewiß sofort wieder verließen, geschlossen einschreiben ließen (Anima); und daß Beifügungen wie absens oder est in Alamania, und die Überweisung von Mitgliedsbeiträgen aus Deutschland oder Begleichung durch Mitbrüder (Camposanto), zu erkennen geben, daß nicht schon jede Einschreibung dauernde Anwesenheit bedeuten muß. Diese Einzelfälle haben zu einiger Verwirrung, ja zu der Meinung geführt, die Zusammensetzung der Camposanto-Bruderschaft habe zur Hälfte (!) gar nicht aus Residierenden oder Pilgern, sondern aus Auswärtigen bestanden, die durch Einschreibung aus der Ferne in den Genuß der dieser Bruderschaft gewährten Ablässe kommen wollten.[Anm. 17] Doch ist diese Fehldeutung durch genaueres Hinsehen undmethodische Überlegungen (wie gliedert sich der Namensbestand, wie wurde er fortgeschrieben? Wie ist die jeweilige Mitgliederstärke zu ermitteln und Mehrfachnennung abzuziehen? Was ist schwankender Mitgliederzahl zuzuschreiben und was nachlässiger Registerführung? Welche Parallelquellen könnten die leibhaftige Präsenz der registrierten Mitglieder bestätigen?) inzwischen von Schulz richtiggestellt worden.

Und so ist tatsächlich davon auszugehen, daß die Register dieser Bruderschaft vom Camposanto "im wesentlichen nur in Rom – für längere oder kürzere Zeit – anwesende Personen erfaßt haben", und anscheinend sogar zunehmend restriktiv, denn von Pilgern oder Auswärtigen, an die als mögliche Mitglieder noch im Gründungsstatut von 1454 gedacht wird, ist in den Statuta et Capitula von etwa 1490 schon nicht mehr die Rede.[Anm. 18] Dieser Befund ist für unser Vorgehen, das meist auf Einzelfälle statt Gruppenbilder angewiesen bleibt, sehr wichtig. Die Mitgliederverzeichnisse bieten uns das Bild einer Gruppe, die in ihrer Größe (rund 500 im frühen 16. Jahrhundert, bei hohem Frauen anteil), ihrer ständisch wie beruflich gut durchmischten Zusammensetzung (mit Bäckern und Schmieden an der Spitze, aber auch päpstlichen Sängern, Lautenmachern, Gold schmieden) und ihrem ausgewogenen Verhältnis von Oberdeutschen und Nieder deutschen, wohl einigermaßen repräsentativ eine communitas Theotonicorum in Urbe darstellte. Sie alle waren irgendwann einmal durch das gegen Norden gerichtete Tor, die Flemszhen Porten (wie die Porta Flaminia hier heißt) in die Stadt gekommen – von ihren Absichten und Bindungen erfahren wir aus dieser Quelle selbst freilich nicht mehr, als daß sie, wie die Angehörigen anderer Nationen, ihren Glauben in landsmannschaftlicher Gemeinschaft leben wollten, in einer deutschen Bruderschaft, die ihnen in den Gefährdungen der Fremde eine Hülle gab und wichtiger Bestandteil ihrer kollektiven Identität war.

Ein Sonderfall innerhalb der Rom-Aufenthalte ist die Tätigkeit an der Kurie.[Anm. 19] Die Eckdaten – Aufnahme ins Amt und Ausscheiden – sind oft nicht so genau zu ermitteln, wie die Masse der vatikanischen Register erwarten ließe. Nicht selten aber sind Selbstaussagen in Suppliken: der Petent erklärt, er sei der Kurie schon seit 14 Jahren gefolgt, habe ein bestimmtes Amt schon seit acht Jahren ausgeübt, einem ranghohen Kurialen schon seit zehn Jahren treulich gedient. Zwar darf man gerade diese Selbstaussagen nicht einfach beim Wort nehmen, aber sie standen bis zu einem gewissen Grade doch unter der Kontrolle von Behörde (und Mitbewerbern!) und geben immerhin einigermaßen glaubhafte Größenordnungen wieder (eine Verzerrung könnte höchstens darin liegen, daß ältere Kuriale vermutlich mehr als jüngere dazu neigten, die Zahl ihrer Dienstjahre ins Feld zu führen, so daß die Langfristigen überrepräsentiert sind). Häufig ist bei deutschen Kurialen ein erklärter Aufenthalt zwischen fünf und 15 Jahren. Aber es geht auch weit darüber hinaus: 1430 ein Prokurator curiam circa 36 annis sequens, 1438 ein Abbreviator qui a 40 annis Romanam curiam secutus est; ein anderer blieb ab annis iuvenilibus usque ad senilem etatem (1404), und das muß auch für den Skriptor gegolten haben, für den 63 Jahre Tätigkeit an der Kurie errechnet worden sind![Anm. 20]

Auch andere deutsche Kuriale waren schon in jugendlichem Alter, mit rund 20 Jahren, eingetreten; manche starben bereits in jungen Jahren (wie der kurze Abstand zwischen erster Erwähnung im Amt und der Notiz defunctus in curia vermuten läßt), mit hoher Mortalitätsrate in den römischen Hochsommermonaten. Die Regel aber war wohl, daß solche Kurialen nach mehreren Jahren, in denen sie sich in Papstnähe mit Pfründen daheim versorgt hatten, ihr Amt gegen einen möglichst hohen Preis resignierten und nach Deutschland zurückkehrten, sei es weil sie ihren Protektor an der Kurie verloren hatten, sei es daß sie immer schon vorgehabt hatten, ihr weiteres Leben, oder ihren Lebensabend, in der Heimat zu verbringen.[Anm. 21]

Einem dieser Heimkehrer können wir sogar ins Gesicht sehen. Denn Georg van der Paele, der mindestens von 1399 bis 1418 sechs Päpsten als Skriptor und Abbreviator gedient hatte und seinen Lebensabend dann in Brügge, aus Pfründen dieser Gegend, verbrachte (bis zu seinem Tod 1443 den Abbreviatorentitel führend), beauftragte keinen Geringeren als Jan van Eyck mit einem Altarbild für die Kirche S. Donatian in Brügge (1436), auf dem er sich als Stifter darstellen ließ: das strenge, faltenreiche Gesicht eines korpulenten Greises mit stark hervortretenden Schläfenadern, die Lesebrille in der Hand, der wegen Alter und Kränklichkeit bereits die Erlaubnis erbeten hatte, nicht mehr am Gottesdienst teilnehmen zu müssen.[Anm. 22]

Andere schlossen ihren Aufenthalt an der Kurie nicht mit Rückkehr auf eine heimische Pfarrstelle ab, sondern nutzten ihn als Schub für eine kirchliche Karriere in Deutschland. Denn daß alle Wege über Rom führten, wußte hier gerade die intellektuelle bürgerliche Elite, die anders in die "Kartelle des regionalen Adels an den Kirchen" kaum einbrechen, den von der Kirche gebotenen Aufstieg kaum schaffen konnte. Brigide Schwarz hat diese Wege über Rom in mehreren deutschen Klerikerkarrieren verfolgt, dann aber diese individuellen Fälle noch untereinander vernetzt und zu zeigen vermocht, daß es ganze "Seilschaften" von Klerikern gab, die – einander bekannt aus gemeinsamem Studium in Italien, aus gemeinsamem Aufenthalt an der Kurie, von einem der großen Konzilien – sich dann "gegenseitig in Positionen hievten und einander Chancen zuspielten".[Anm. 23] Und dieser Ansatz soll in unserem kurzen Überblick beispielhaft für die Karriere via Rom stehen, weil er Individuum und Gruppe, Einzelfall und Karrieremuster trefflich miteinander verbindet.

Etwa eine Seilschaft von Klerikern aus Hannover, die einander mit bemerkenswertem Erfolg voranhalfen – nicht in ihrer Heimat (denn in Hannover war an lohnenden kirchlichen Positionen nicht viel zu holen), sondern in Lübeck (Bischof, Dompropst, Offizial, mehrere Domherren) und im Baltikum (Dorpat, Ösel, Riga). Einer zog den anderen nach, half beim Tausch bescheidener Pfründen in bessere. Und angefangen hatte das in Rom. Mit dem privilegierten Status in der familia eines Kardinals etwa hatte man einen ganz anderen Zugang zum Pfründenmarkt und eine ganz andere Stellung imKampf mit lokalem Adel und Fürstenprotégés um die begehrten Pfründen und Ämter. Ob eine päpstliche Anwartschaft dann ausreichte, stand noch dahin: zu ihrer Durchsetzung brauchte es wiederum Freunde am Ort (zumal seit fürstliche Protektion zunehmend die Oberhand gewann), und auch dazu war ein Netzwerk gut.

Solche Gedanken hatten viele der deutschen Kleriker im Kopf, die wir in Rom für einige Jahre im Umkreis der Kurie sehen. Etwa, um nur einen aus jener "Seilschaft" kurz zu beobachten, der junge Berthold Rike (gest. 1436). In der Situation des Schismas, in der schließlich drei Päpste um Anhang warben und ihre Kurien aufbauen und beisammen-halten mußten, schafft er es früh, wohl beim Studium in Bologna zum Hausgenossen (familiaris domesticus continuus commensalis), dann Kammerherr (cubicularius) des berüchtigten Kardinals Baldassarre Cossa zu werden, des dortigen Kardinallegaten, seit 1410 Papst Johannes XXIII. Damals noch ohne Weihegrad, nutzt er diesen Schub für seinen Einstieg in die Klerikerkarriere zunächst mit einer kleineren Pfründe in der Nähe seines Geburtsorts (die er wegen der Seelsorgeverpflichtung aber schwerlich antreten wollte), mit einem aus dem Pfründenpool des Kardinals abgetretenen Kanonikat in Schlesien und weiteren Erwerbungen. So fängt er an, wird mit der Papstwahl von 1410 aus einem Kardinalskammerherrn zum Papstfamiliaren, wird zum Schreiber, dann zum Abbreviator der päpstlichen Kanzlei – und weiter gehts zur Domkustodie von Breslau, zur Dompropstei von Lübeck, wohin er dann andere Landsleute nachziehen wird. Man muß nur den richtigen Augenblick für den Absprung aus Rom finden, und in diesem Fall umso mehr, als der hohe Protektor bald auf dem Konstanzer Konzil abgesetzt werden wird.[Anm. 24]

Ein Blick noch auf jene deutschen Kleriker, die gar kein Amt an der Kurie ausüben, denen man in Rom aber gleichwohl begegnet, weil sie ihre Anwartschaft auf eine Pfründe hier am besten voranzutreiben hoffen. Aufenthaltsmotiv und Verweildauer also sind da nicht immer leicht zu bestimmen. Aber wenn der Kleriker verpflichtet wird, die dafür fällige Annate gleich auf dem Rückweg in Venedig, oder in Nürnberg (in einem bestimmten Gasthof) zu bezahlen,[Anm. 25] dann sehen wir gleich, daß der Aufenthalt in Rom nur kurzfristig der Erwerbung oder der Verteidigung eines Pfründenanspruchs diente. Ein böhmischer Prälat darf Rom überhaupt nur verlassen, wenn sein deutscher Wirt am Campo dei Fiori für seine Zahlung bürgt: er wollte also gar nicht in Rom bleiben. Nicht lange in Rom bleiben wollte wohl auch ein Kölner Priester, der es hier zwar zum familiaris Pape gebracht hatte, aber in seiner Supplik 1471 erzählen muß, daß er, nach 16 (!) Jahren des Streites droben in Deutschland und hier an der Kurie um zwei deutsche Pfründen, nun völlig verarmt sei, und seine Schulden bei Bank, Notar, Wirt, bei Römern und Kölnern aufführt.[Anm. 26] Von solchen heruntergekommenen Existenzen, deren Rom-Aufenthalt sich unfreiwillig immer weiter hinzog, wird es mehrere gegeben haben.

Besonders interessant ist die Frage nach Verweildauer und römischen Absichten bei einem qualifizierten Beruf wie dem des Buchdruckers. Die junge Kunst des Buchdrucks lag auch in Italien in der ersten Generation – in Rom länger, in Venedig kürzer – ganz in der Hand von Deutschen. Sie kamen gewiß nicht mit einer festen Absicht, kurz oder lang zu bleiben, sondern mit offenen Erwartungen. Zwar konnten sie am Sitz der Kurie mit einem aufnahmefähigen Markt und mit interessierten Kapitalgebern rechnen. Aber angesichts des Andrangs waren doch früh Konkurrenz und Absatzschwierigkeiten zu befürchten, und tatsächlich wird unter den Druckern die Fluktuation recht hoch sein.[Anm. 27] Daß "Drucker, die aus dem geistlichen Stand hervorgegangen waren", in der Regel "ihre Schritte nach Rom gerichtet" hätten, wie Haebler meinte, wird man so zwar nicht sagen können. Aber manche ließen sich, als Laien nach Rom gekommen, hier erst zu Klerikern machen (Konrad Sweynheym, Georg Sachsel). Denn nur das gab ihnen Zugang zu kirchlichen Pfründen, mit deren Einkünften sie ihre unternehmerisch doch unsichere Position (man denke an die frühe Absatzkrise der Pannartz & Sweynheym) absichern konnten, und die ihnen für eine eventuelle – vielleicht schon einkalkulierte – nachrömische Zeit eine Perspektive gaben.

Nur dieser Aspekt ihres Rom-Aufenthaltes sei hier, für unsere Zwecke, in den Blick genommen. Denn die fortschreitende Bearbeitung des Repertorium Germanicum hat vatikanisches Material zu den Frühdruckern zutage gefördert, das neues Licht auf Status und Lebensverhältnisse dieser Deutschen in Rom wirft: wußten wir oft kaum etwas über sie, kriegen wir sie jetzt bisweilen zu fassen, bevor sie noch in Rom, und bevor sie überhaupt Buchdrucker sind. Das Ansehen, das ihr junges Gewerbe gerade in diesen Anfängen, und gerade in den gebildeten Kreisen des päpstlichen Hofes hatte, erleichterte diesen Deutschen den Aufstieg in privilegierte Stellungen (wie die familiae von Papst und Kardinälen) und gab ihnen somit günstigere Startpositionen bei Bewerbung um Pfründen.

Darin entwickelten sie, den Standortvorteil Rom nutzend, bald einige Virtuosität: nicht weniger als acht von ihnen bewarben sich unter Vorzugsdatum (für den Pontifikat Sixtus' IV.: der 1. Januar 1472) um je zwei Kanonikate mit Präbende und zwei Pfründen beliebiger (!) Kollatoren – die höchste Kategorie von Pfründanwartschaft, an die sich nicht jeder wagen konnte (Arnold Pannartz, Konrad Sweynheym, Sixtus Rüssinger, Adam Rot, Georg Sachsel, Bartholomeus Golsch, Johannes Schurener, Vitus Pucher).[Anm. 28] Kurien-Nähe verschaffte im übrigen auch einen Informationsvorsprung, der frühzeitig wissen (und zugreifen) ließ, wenn eine gute Pfründe durch Tod an der Kurie (denn dann kam sie sogleich in den Pool päpstlich reservierter Pfründen) frei wurde – womöglich eine Pfründe daheim, aber auch jede andere gut dotierte war recht, denn man konnte breit gestreuten Pfründbesitz ja durch Tausch irgendwann in einer heimatlichen Region konzentrieren oder durch Verzicht auf den Anspruch immer noch vom Mitbewerber eine jährliche Pension erhandeln.

Daß in Rom lebende Deutsche wie diese Buchdrucker sich hier mit Erfolg um deutsche Pfründen bemühten, ist also keineswegs – wie man ja annehmen könnte – schon ein Indiz dafür, daß sie Rom bald verlassen wollten: bei Pfründen ohne Anwesenheitspflicht ohnehin nicht, aber nicht einmal bei Stellen mit cura animarum, denn sie konnten eine Pfarrstelle ja notfalls durch einen Vikar versehen lassen. Oder sie ließen, wenn das Geschäft gut lief und sie noch weitere Auflagen herausbringen wollten, ihre Priesterweihe aufschieben: der Drucker Adam Rot erwirkte 1473 sogar den nach kanonischem Recht längsten möglichen Aufschub, sieben Jahre; vielleicht hatte er damals noch vor, längere Zeit in Rom zu drucken, aber er starb hier schon 1478. Kirchliche Stellen und Pfründen erworben zu haben hielt für alle Fälle den Weg nach Hause offen. Als Bartholomeus Golsch, in Rom als Drucker 1474 nur kurz tätig, es nach Jahren geschafft hatte, sogar in seinem Heimatort selbst (Hohenwart bei Ingolstadt) die Pfarrstelle zu erhalten, die mit 16 Silbermark auch noch gut dotiert war, da wird ihm die Entscheidung nicht schwer gefallen sein. Vielleicht hat er damals den Buchdruck nach Ingolstadt mitgebracht.

Während einige dieser deutschen Drucker, wie Golsch oder Rüssinger, als Pfarrer in ihrer Heimat starben, haben andere, wie Pannartz oder Sweynheym, Rom nicht mehr verlassen, sind in curia verstorben, was sich schon darin niederschlägt, daß Papstfamiliaren sich sogleich auf die vakant gewordenen Pfründen stürzten. Einige dieser deutschen Drucker erscheinen in ihrem römischen Alltag auch in anderen Quellentypen (Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Zollregister, Protokoll einer Bruderschaftsversammlung u. a.). An Persönlichem, das über ihre Absichten direkt Auskunft gäbe, erfahren wir auch daraus wenig. Von Bartholomeus Guldinbeck wissen wir immerhin, daß seine Frau, einst Terziarin, aus dem regulierten Drittorden der Dominikaner ausgetreten war, und daß er, nun selbst Kleriker, sie nach Rom mitgebracht hatte. Guldinbeck mag eine eher unscheinbare Figur gewesen sein, aber es steckte (bei mehr als hundert römischen Drucken!) doch viel Produktivität in ihm wie auch in den andern deutschen Druckern: man hat errechnet, daß die 1828 Titel, die bis 1500 in Rom (fast ausschließlich von Deutschen) gedruckt wurden, bei einer durchschnittlichen Auflage von 300 Exemplaren fast 550.000 Büchern entsprochen haben müssen![Anm. 29]

Überhaupt ist – um den Blick von der Einzeluntersuchung wieder auf allgemeinere Erkenntnis zu richten – die Verweildauer auch berufsbedingt. Man kann fünf Jahre in Rom Bäcker sein und dann nach Deutschland heimkehren – aber man kann hier nicht nur fünf Jahre Notar sein. Denn da genügt es nicht, kurz in einen Gesellschaftsvertrag einzusteigen und mit Kunden über die Größe von Brötchen zu radebrechen; da braucht es allein Jahre, um in dieser fremden Umwelt professionell und gesellschaftlich Fuß zu fassen und einen Klientenkreis zu gewinnen, der über das Landsmannschaftliche hinaus geht und Auskommen garantiert.

Jener deutsche Notar Johannes Michaelis etwa, der am Fuße des Kapitols wohnt und auch nach Jahrzehnten italienischen Umgangs seine deutsche Sprache – erkennbar an Umlaut und Diphthongen seiner Urkunden (er schreibt doch tatsächlich Göttingen statt Gettingen) – nicht verlernen wird, hat neben deutschen Bäckern, Schuhmachern, Buchdruckern, Klerikern auch römischen Stadtadel und römische Klöster, ja Kardinäle wie Marco Barbo und Baronaladel wie Conti, Savelli, Colonna als Kunden gewonnen.[Anm. 30] Vielleicht gelingt es – damals wie heute – nur mit juristischer und medizinischer Dienstleistung, am Ende so in fremder Gesellschaft integriert zu sein. Johannes Michaelis jedenfalls schaffte es. Seine Hefte, soweit überliefert, decken die Jahre 1467– 1494,[Anm. 31] mehr als ein Vierteljahrhundert, und er wird, noch fünf Tage vor seinem Tode Urkunden aufsetzend, an eine Rückkehr ins heimatliche Straubing nicht gedacht haben: ja diese Herkunftsbezeichnung hat er, inzwischen civis Romanus, selbst gar nicht mehr verwendet. Spezifische Qualifikation wie hier die juristische verschafft dem Aufenthalt in der Fremde eben andere Bedingungen (medizinische Qualifikation hingegen ist unter Deutschen in Rom selten nachzuweisen: ein medicus cyrologus, nämlich Chirurg, verarztet drei Deutsche nach einer Prügelei; ein Deutscher verspricht einem Römer, sein Auge zu heilen).[Anm. 32]33

Gleiches gilt natürlich auch für die Prokuratoren, die ständig im Umkreis der Kurie tätig waren und davon lebten, anreisende oder anschreibende Petenten durch das Labyrinth des vatikanischen Geschäftsgangs zu führen. Plures et innumere sunt cautele et subtilitates in graciarum expectativarum expeditione, unzählig die Spitzfindigkeiten, bemerkt ein damaliges Handbuch für den Verkehr mit der päpstlichen Kanzlei[Anm. 33] und rät deshalb, es nicht ohne einen sollicitator zu versuchen, der kompetent und erfahren (scius et expertus) in der Abwicklung solcher Geschäfte sei. Für einen Fremden, für einen Deutschen als Prokurator, dauerte es gewiß seine Zeit, Wege und Nebenwege, amtliche und weniger amtliche Tarife, Reservationen, Prärogativen, Vorzugsdaten zu kennen, um ein Anliegen von der Anfertigung der Supplik bis zur Expedition der Urkunde über alle Hürden zu bringen – ein Herrschaftswissen, das zu erwerben sich erst nach vielen Jahren auszahlte.[Anm. 34]

Auch dazu kurz ein konkretes Beispiel. Der Lübecker Thomas Giese, dessen römisches Notizbuch kürzlich aufgefunden und sachkundig kommentiert wurde,[Anm. 35] machte Behördengänge, um in den Büros der Supplikensignatur, der Datarie, der Kanzlei und der Apostolischen Kammer die Ausstellung päpstlicher Pfründanwartschaften zu erwirken und zu begleiten. Wie er dabei vorging, sein Insiderwissen sozusagen, hat er in schlechtem Latein jeweils in seinen Notizen festgehalten, einschließlich der Subtilitäten, die zu diesem Metier eben gehörten: das Feilschen (solvi julium 1, quamvis petiit carlinos 3; habui gratis, alias solvissem ducatos 2), die stillen Absprachen (nil voluit … et ego promisi in aliquo alio remunerare), der Ärger (verba iniuriosa et contumeliosa in solutionem dedit, videlicet quod eram unus tristis, unus imbroliator)[Anm. 36]. Zwar kehrte Giese, 1507 neunzehnjährig nach Rom gekommen, 1515 noch einmal für wenige Wochen zu einer Erbregelung in die Heimatstadt zurück, doch scheint er, bis zu seinem frühen Tod 1526, nicht die Absicht gehabt zu haben, Rom zu verlassen.

Wiederum anders stellt sich die Frage nach Verweildauer und Heimatkontakten bei den Kaufleuten dar.[Anm. 37] Von den deutschen Kaufleuten in Rom wissen wir vor allem durch eine ungewöhnliche Quelle, die römischen Zollregister, die, Zehntausende von Einträgen bietend, für das dritte Viertel des 15. Jahrhunderts in bemerkenswert dichter Folge erhalten sind und erst jüngst erschlossen wurden.[Anm. 38] Auf Quellengattung und Handelsbedingungen sei hier nicht näher eingegangen, nur wieder unsere spezifische Frage verfolgt. Was die Verweildauer angeht, so bietet diese Quelle nur einzelne Nennungen, die man dann in ihren Jahren aneinanderreihen kann (z. B. Kaufmann XY zwischen 1450 und 1460 fünfmal genannt). Dabei läßt sich aber nicht eindeutig ersehen, ob die genannten Kaufleute auf Dauer in Rom residieren, oder ob sie nur fallweise, im Zusammenhang mit dem vom Zollbeamten registrierten Importvorgang (vielleicht den Transport begleitend) auftreten. Es sei denn, sie gelten als mercator Romanam curiam sequens, oder begegnen uns auch in anderen römischen Quellen, z. B. als Mitglieder oder gar als Amtsträger der Bruderschaft von S. Maria dell'Anima wie die Niederländer (von den Italienern natürlich den todeschi zugerechnet) Theodericus de Dril und Lucas Donker, die beide in der Bruderschaft das Amt eines Provisors bekleideten und beide in den 1460–1470er Jahren sowohl im bargeldlosen Transfer an die Apostolische Kammer wie im Warenimport nach Rom (darunter sogar Madonnenbilder) tätig waren.[Anm. 39] Die Fugger werden eine ständige Vertretung in Rom erst gegen 1495 errichten.[Anm. 40]

Was nun die Verbindung mit dem Herkunftsland betrifft, so ist dieser Berufsstand, und diese Quellengattung, darin besonders aussagekräftig. Das liegt in der Natur der Sache. Denn die deutschen Kaufleute in Rom (die sich mit den Florentinern natürlich nicht messen konnten) treten hier vor allem als Lieferanten deutscher Produkte auf – und das spätmittelalterliche Deutschland hatte doch einiges zu bieten, was selbst für die verwöhnten Italiener interessant war. Dazu gehörte ein breites Sortiment von Metallfabrikaten wie Messer, Zangen, Zinnleuchter, Messingware. Aber auch fortschrittliche Technologie wie gezogener Draht, Uhren, modernes Kriegsgerät von der stählernen Armbrust bis zur Feuerwaffe, geliefert und auch gewartet von Deutschen. Und Lauten: von 38 zwischen 1474 und 1480 nach Rom importierten Lauten werden nicht weniger als 36 von Deutschen entzollt, was kontinuierliche Fernbelieferung und entsprechende Marktbeobachtung verrät. Kann man über die deutsche Herkunft der Importgüter manchmal auch im Zweifel sein, so setzt der Zollschreiber das bisweilen sogar ausdrücklich hinein (was bei Tuchen üblich, bei anderen Artikeln aber ungewöhnlich ist): de Colognia, Gold- und Silberfaden „von Köln“ für die Seidenstickerei; und vor allem merze de Norimberga, gewiß die italienische Übersetzung von "Nürnberger Tand", überwiegend Messingartikel.[Anm. 41]

Halten wir für unsere Zwecke nur fest: der Import deutscher Produkte (der bisher, vor Erschließung der römischen Zollregister, nur bis Oberitalien zu verfolgen war und für Rom darum geradezu in Zweifel gezogen wurde!)[Anm. 42] setzt in Rom deutsche Kaufleute voraus, die eine Vorstellung sowohl von der Nachfrage des Absatzmarkts Rom wie von den Möglichkeiten des Produktionsstandorts Deutschland hatten und schon aus professionellen Gründen enge Verbindung mit dem Norden hielten.

Soweit ein Überblick über die verfügbaren Quellen, aus denen sich für die Deutschen in Rom, in ihren verschiedenen (beruflichen und ständischen) Kategorien, Indizien für Verweildauer, Fluktuation, Heimatbindung gewinnen, und Kriterien entwickeln lassen, die bis zu einem gewissen Grade auch auf die Migration in andere italienische Städte[Anm. 43] anwendbar sind. Natürlich muß man in Rechnung stellen, daß Mobilität in solchen vorstatistischen Quellen eine größere Überlieferungs-Chance hat als der in sich ruhende Alltag, und darum vielleicht überrepräsentiert ist.[Anm. 44] Insgesamt wird man für Rom aber doch wohl sagen dürfen, daß bei näherem Zusehen der Fluktuationsgrad eher größer, die anhaltenden Verbindungen zur Heimat eher stärker waren, als die Vorstellung von "Deutsch-Römern", "Rom-Deutschen", "deutscher Kolonie" das auf den ersten Blick glauben macht.

Anmerkungen:

  1. A. ESPOSITO, Osservazioni sulla popolazione rionale, in: Un pontificato e una città. Sisto IV (1471–1484), a cura di M. MIGLIO et al., Città del Vaticano 1986, S. 651–662; am Beispiel des benachbarten rione Ponte: E. LEE, Gli abitanti del rione Ponte, in: S. GENSINI (Hg.), Roma capitale (1447–1527) (Pubblicazioni degli Archivi di Stato, Saggi 29), Pisa 1994, S. 317–343.  Zurück
  2. A. ESCH, Un notaio tedesco e la sua clientela nella Roma del Rinascimento, in: Archivio del la Società romana di storia patria 124 (2001) S. 175–209 (bes. S. 191 ff.). Verhör einer ganzen Fremdengruppe in Rom (Florentiner 1377/78): ASV, Collectoriae 433, fol. 152r–238r (fol. 152r–166v und fol. 194r–203r ed. G. PALMIERI in: Spicilegio Vaticano di documenti inediti e rari 1, 1890, S. 35–59), vgl. ESCH, Florentiner (wie Anm. 15) S. 479–482; Selbstaussagen am Beispiel eines Almosenregisters im neuzeitlichen Rom: A. ESCH/D. ESCH, Italien von unten erlebt. Hilfesuchende und ihre Schicksale in den Registern des Hilfscomités der deutschen evangelischen Gemeinde in Rom 1896–1903, in: A. ESCH/J. PETERSEN (Hg.), Deutsches Ottocento. Die deutsche Wahrnehmung Italiens im Risorgimento (BiblDHIR 94), Tübingen 2000, S. 287–325. Zurück
  3. K. SCHULZ, Deutsche Handwerkergruppen im Rom der Renaissance. Mitgliederstärke, Organisationsstruktur, Voraussetzungen. Eine Bestandsaufnahme, in: RQ 86 (1991) S. 3–22, bes. S. 6–8: Schulz hat gezeigt, nach welchen Kriterien solche Zahlen behandelt werden müssen, um sie vergleichbar zu machen, und kommt zu dem Schluß, daß damals "mit rund 200 (oder etwas mehr) in Rom ansässigen deutschen Bäckern" zu rechnen ist. Deutsche Bäcker in der Bruderschaft von S. Maria dell'Anima: Ch. SCHUCHARD, Die Anima-Bruderschaft und die deutschen Handwerker im 15. und frühen 16. Jahrhundert, in: K. SCHULZ (Hg.), Handwerk in Europa (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 41), München 1999, S. 1–25. Zurück
  4. A. MODIGLIANI, Le attività lavorative e le forme contrattuali, in: Un pontifi cato (wie Anm. 1) S. 663–683, bes. S. 677–679; A. M. CORBO, I contratti di lavoro e di apprendistato nel secolo XV a Roma, in: Studi Romani 21 (1973) S. 469–489; ESCH, Notaio tedesco (wie Anm. 2) S. 192–194. Zurück
  5. ASR, Collegio dei Notai Capitolini 1134: wohnen bleiben fol. 372v (1476); intendens ire fol. 97r (1471). Zurück
  6. Ebd., 1134, fol. 300r (1474); Maultier 1134, fol. 562v (1478): "conducere et vehere uxorem et filiam … usque ad civitatem Basilee … cum una bestia mulina", Preis 16 duc. zahlbar zur Hälfte sofort, Rest in Basel.  Zurück
  7. Johannes von Bonn, s. folgende Anm.  Zurück
  8. Ebd., 1134, fol. 258r, 1473 (25. Dez. "1474"), mit Kodizill fol. 260r; dann vor Aufbruch zur genannten Wallfahrt 1475: 1134, fol. 343v, und nach seinem Tod fol. 367r, 376v, 377r, 383r, vgl. ESCH, Notaio tedesco (wie Anm. 2) S. 197 f. Andere Testamente deutscher Bäcker enthalten wiederum nur römische und nicht deutsche Stiftungen, etwa ASR, Collegio dei Notai Capitolini 1181, fol. 873v.  Zurück
  9. Ebd., 1134, fol. 300r und öfters.  Zurück
  10. A. WEILAND, Der Campo Santo Teutonico in Rom und seine Grabdenkmäler (E. GATZ [Hg.], Der Campo Santo Teutonico in Rom, Bd. 1, RQ Supplementheft 43, 1988): meist aus der 1886 abgerissenen Elisabeth-Kapelle des Bäcker-Spitals bei S. Andrea della Valle (in Nollis Rom-Plan die Nr. 631).  Zurück
  11. ESCH, Notaio tedesco (wie Anm. 2) S. 195. Deutsche Bäcker werden natürlich auch bei an deren römischen (nichtdeutschen) Notaren genannt, z. B. ASR, Collegio dei Notai Capitolini 1164, fol. 106r, 110r, 192r.  Zurück
  12. E. GATZ, Auslandsseelsorge, in: DERS. (Hg.), Geschichte des kirchlichen Lebens in den deutschsprachigen Ländern, Bd. 2: Kirche und Muttersprache, Freiburg 1992, S. 80. Zu den Problemen der Anima aus der Sicht der preußischen Gesandtschaft, dann deutschen Botschaft: Berlin, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz III. HA I, Nr. 11784 (1857–1902).  Zurück
  13. Bei Johannes Michaelis passim, aber auch bei anderen Notaren, z. B. Collegio dei Notai Capitolini 1165, fol. 119v–126v allein 4; oder 1731, fol. 13r, 23v, 36v. Heirat eines deutschen Schuhmachers z. B. 1165, fol. 119v (1480), eines deutschen Barbiers 1164, fol. 207v (1462). Zurück
  14. A. ESCH, Florentiner in Rom um 1400. Namensverzeichnis der ersten Quattrocento-Generation, in: QFIAB 52 (1972) S. 476–525; I. POLVERINI FOSI, I Fiorentini a Roma nel Cinquecento: storia di una presenza, in: GENSINI, Roma capitale (wie Anm. 1) S. 389–414; zuletzt M. G. AURIGEMMA, Case di fiorentini a Roma nell'ultimo decennio del Quattrocento, in: M. CHIABÒ/S. MADDALO/M. MIGLIO/A. M. OLIVA (Hg.), Roma di fronte all'Europa al tempo di Alessandro VI, Bd. 2, Roma 2001, S. 495–520. Zurück
  15. BAV, Vat. Lat. 2664: Imbreviaturen des Notars Giusto Luparelli (138 Rechtsgeschäfte 1401–06, überwiegend für in Rom lebende Florentiner); im einzelnen ESCH, Florentiner (wie Anm.15).  Zurück
  16. K. SCHULZ, Confraternitas Campi Sancti de Urbe. Die ältesten Mitgliederverzeichnisse (1500/01–1536) und Statuten der Bruderschaft (RQ Supplementheft 54), Freiburg/Br. 2002. Zurück
  17. So vor allem C. W. MAAS, The German Community in Renaissance Rome 1378–1523 (RQ Supplementheft 39), Rom, Freiburg u. Wien 1981; dagegen SCHULZ, Confraternitas (wie Anm. 17) bes. S. 32 ff. Daß die Aufnahme auswärtiger Mitglieder grundsätzlich möglich war, zeigt die Bruderschaft von S. Spirito (Geheiß Sixtus' IV. von 1478): K. H. SCHÄFER, Die deutschen Mitglieder der Heiliggeist-Bruderschaft zu Rom am Ausgang des Mittelalters (Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte 16), Paderborn 1913.  Zurück
  18. SCHULZ, Confraternitas (wie Anm. 17) S. 36 und 44 f.  Zurück
  19. Vor allem Ch. SCHUCHARD, Die Deutschen an der päpstlichen Kurie im späten Mittelalter 1378–1447 (BiblDHIR 65), Tübingen 1987; zeitliche Fortsetzung DIES., Deutsche an der päpstlichen Kurie im 15. und frühen 16. Jahrhundert, in: RQ 86 (1991) S. 78–97 (vgl. DIES., I tedeschi alla Curia pontificia nella seconda metà del Quattrocento, in: GENSINI, Roma capitale [wie Anm. 1] S. 51–71); DIES., Die deutschen Kurialen und die Anima-Bruderschaft in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts, in: Pirckheimer-Jahrbuch für Renaissance- und Humanismusforschung 15/16 (2000/01) S. 26–45; U. SCHWARZ, Sixtus IV. und die deutschen Kurialen in Rom, in: QFIAB 71 (1991), S. 340–395, bes. S. 357 ff.  Zurück
  20. Im einzelnen SCHUCHARD, Deutsche 1378–1447 (wie Anm. 20) S. 269 ff.  Zurück
  21. Ebd., S. 274 ff.  Zurück
  22. Ebd., S. 244 f.; L'opera completa dei Van Eyck (Classici dell'Arte Rizzoli 17), Milano 1968, tv. IL–LIII.  Zurück
  23. B. SCHWARZ, Alle Wege führen über Rom. Eine „Seilschaft“ von Klerikern aus Hannover im späten Mittelalter, I, in: Hannoversche Geschichtsblätter NF 52 (1998) S. 5–87; konzentrierte Fassung in: Jahrbuch der Braunschweigischen Wissenschaftlichen Gesellschaft (1999) S. 47–51; DIES., Ein Freund italienischer Kaufleute im Norden? Berthold Rike, Dompropst von Lübeck und Domkustos von Breslau († 1436). Zugleich ein Beispiel für die Nutzung des Repertorium Germanicum für eine Biographie, in: H. KELLER/W. PARAVICINI/W. SCHIEDER (Hg.), Italia et Germania. Liber Amicorum Arnold Esch, Tübingen 2001, S. 447–467 (ebd., S. 456 das Zitat); U. SCHWARZ, Petenten, Pfründen und die Kurie. Norddeutsche Beispiele aus dem Repertorium Germanicum, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 133 (1997) S. 1–21.  Zurück
  24. Im einzelnen B. SCHWARZ, Berthold Rike (wie Anm. 24). Zurück
  25. A. ESCH, Überweisungen an die Apostolische Kammer aus den Diözesen des Reiches unter Einschaltung italienischer und deutscher Kaufleute und Bankiers. Regesten der vatikanischen Archivalien 1431–1475, in: QFIAB 78 (1998) S. 369 "in hospitio Hominis Silvestri" ("Zum Wilden Mann", 1472); häufig rückzahlbar in Venedig, s. S. 370 f. und 375 f.  Zurück
  26. Ebd., S. 358, bzw. RG IX: Paul II., 1464–1471, bearb. von H. HÖING, H. LEERHOFF und M. REIMANN, Tübingen 2000, Nr. 1881; böhmischer Prälat: ESCH, Nürnberg (wie Anm. 42) S. 136.  Zurück
  27. Zum römischen Frühdruck zuletzt: A. MODIGLIANI, Tipografi a Roma prima della stampa. Due società per fare libri con le forme 1466–1470 (Roma nel Rinascimento, Inedita 3), Roma 1989; M. MIGLIO/O. ROSSINI (Hg.), Gutenberg e Roma. Le origini della stampa nella città dei papi 1467–1477, Napoli 1997; M. MIGLIO, Saggi di stampa. Tipografi e cultura a Roma nel Quattrocento, a cura di A. MODIGLIANI, Roma 2002; ESCH, Deutsche Frühdrucker Paul II. (wie Anm. 29). Zitat: K. HAEBLER, Die deutschen Buchdrucker des XV. Jahrhunderts im Auslande, München 1924, S. 64. Nur am Rande sei bemerkt, daß sich auch unter den Kopisten, die Nikolaus V. zur Mehrung seiner Handschriften beschäftigte, viele deutscher Herkunft befanden (allein 10 Kopisten deutscher Herkunft nennen sich in 21 Handschriften selbst: M. KRÜGER, Zur Geschichte der Vatikanischen Bibliothek im 15. Jahrhundert. Spuren deutscher Präsenz im Rom der Frührenaissance, in: Ein gefüllter Willkomm. Festschrift für Knut Schulz zum 65. Geburtstag, Aachen 2002, S. 472 f.).  Zurück
  28. Im einzelnen A. ESCH, Deutsche Frühdrucker in Rom in den Registern Papst Pauls II., in: Gutenberg-Jahrbuch 1993, S. 44–52; DERS., Deutsche Frühdrucker in Rom in den Registern Papst Sixtus' IV., in: Manoscritti, editoria e biblioteche tra medioevo ed età moderna. Studi offerti a Domenico Maffei (im Druck); ebd. auch die Einzelbelege zum Folgenden. Gute Einführung in die Gattungen vatikanischer Register, Geschäftsgang, Prärogativen von Familiaren u. ä. in: B. SCHWARZ, Regesten der in Niedersachsen und Bremen überlieferten Papsturkunden 1198–1503 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen 37), Hannover 1992, Einleitung III 4, und FRENZ (wie Anm. 35). Zurück
  29. A. MODIGLIANI, Cittadini romani e libri a stampa, in: Roma di fronte (wie Anm. 15) S. 469 f.; Frau Guldinbeck: RPG VI: Sixtus IV., bearb. von L. SCHMUGGE (im Druck), Nr. 3227; deutsche Drucker in Mietverträgen, Zollregistern u. ä.: s. die in Anm. 29 zitierten Beiträge.  Zurück
  30. ESCH, Notaio tedesco (wie Anm. 2).  Zurück
  31. ASR, Collegio dei Notai Capitolini 1134 (1467–1482), 1135 (1494 und 1485–89), 1136 (1490–1493): Johannes Michaelis [Haunschild von Straubing: 1729, fol. 102v, 1730, fol. 52r]. Zur großen Zahl deutscher Notare in der "Matricola notariorum" (1507–1519) K. H. SCHÄFER, Deutsche Notare in Rom am Ausgang des Mittelalters, in: Historisches Jahrbuch 33 (1912) S. 719–741.  Zurück
  32. ASR, Collegio dei Notai Capitolini 1164 (Notar Johannes Nicolai), fol. 103r: "mag. Johannes de Alamania promisit mederi et medelas facere Antonio Stefani de Civitella in oculo eiusdem, qui … nichil cum ipso videt"; mit abgestuftem Honorar je nach Grad des Heilerfolgs; "medicus cyrologus": ESCH, Notaio tedesco (wie Anm. 2) S. 201. Zurück
  33. L. SCHMITZ-KALLENBERG (Hg.), Practica Cancellariae Apostolicae saeculi XV exeuntis. Ein Handbuch für den Verkehr mit der päpstlichen Kanzlei, Münster i. W. 1904, S. 41.  Zurück
  34. Th. FRENZ, Die Kanzlei der Päpste der Hochrenaissance 1471–1527 (BiblDHIR 63), Tübingen 1986, S. 46 ff. über Anleitungen zum Umgang mit der Kanzlei, S. 53 ff. zum Geschäftsgang, S. 212 ff. zu den Sollizitatoren; A. SOHN, Deutsche Prokuratoren an der römischen Kurie in der Frührenaissance (1431–1474), Köln, Weimar u. Wien 1997; Ch. SCHUCHARD/K. SCHULZ (Hg.), Thomas Giese aus Lübeck und sein römisches Notizbuch der Jahre 1507 bis 1526 (Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Reihe B 39), Lübeck 2003, S. 6 ff., 32 ff. Zurück
  35. SCHUCHARD/SCHULZ (Hg.), Thomas Giese (wie Anm. 35); zu seiner Tätigkeit als "sollicitator" (oder "procurator") bes. S. 32 ff.  Zurück
  36. Ebd., S. 161, 168 f., 169.  Zurück
  37. Deutsche Kaufleute in Rom: A. ESCH, Mercanti e merci tedeschi a Roma nella seconda metà del Quattrocento, in: Archivi e Cultura (im Druck). Zu den spezifischen Problemen von Kaufmannskolonien in der Fremde DERS., Viele Loyalitäten, eine Identität. Italienische Kaufmannskolonien im spätmittelalterlichen Europa, in: Historische Zeitschrift 254 (1992) S. 581–608. Zurück
  38. A. ESCH, Importe in das Rom der Frührenaissance. Ihr Volumen nach den römischen Zollregistern der Jahre 1452–62, in: Studi in memoria di Federigo Melis, Bd. 3, Napoli 1978, S. 381–452 (Deutsche: S. 429–433); DERS., Importe in das Rom der Renaissance. Die Zollregister der Jahre 1470 bis 1480, in: QFIAB 74 (1994) S. 360–453 (Deutsche: S. 391–395).  Zurück
  39. A. ESCH, Brügge als Umschlagplatz im Zahlungsverkehr Nordeuropas mit der römischen Kurie im 15. Jahrhundert: die vatikanischen Quellen, in: N. JÖRN/W. PARAVICINI/H. WERNICKE (Hg.), Hansekaufleute in Brügge, Bd. 4, Frankfurt a. M. 2000, bes. S. 133–135; Kunstimport aus dem Norden: DERS., Roman Customs Registers 1470–1480: Items of Interest to Historians of Art and Material Culture, in: Journal of the Warburg and Courtauld Institutes 58 (1995) S. 72–87.  Zurück
  40. A. SCHULTE, Die Fugger in Rom 1495–1523, Leipzig 1904.  Zurück
  41. Im einzelnen A. ESCH, Nürnberg und Rom. Nürnbergische und andere deutsche Waren in den römischen Zollregistern der Frührenaissance, in: Anzeiger des Germanischen Nationalmuseums 2002, S. 128–139; DERS., Kölnisches in römischen und lucchesischen Archivalien des späten Mittelalters. Neue Belege für Waren- und Geldverkehr mit Italien, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 67 (2003) S. 21–36; Lauten: D. ESCH, Musikinstrumente in den römischen Zollregistern der Jahre 1470–1483, in: Analecta Musicologica 30 (1998) S. 45.  Zurück
  42. Vgl. die Urteile von A. Schulte, B. Kuske, G. Hirschfelder, zit. bei ESCH, Mercanti (wie Anm. 38) Anm. 1.  Zurück
  43. Etwa die Städte Oberitaliens mit ihrem großen Quellenbestand: zuletzt U. ISRAEL, Fremde aus dem Norden. Transalpine Zuwanderer im spätmittelalterlichen Italien (BiblDHIR 111) (im Druck).  Zurück
  44. Zu solchen – kaum wahrnehmbaren – Verzerrungen A. ESCH, Überlieferungs-Chance undÜberlieferungs-Zufall als methodisches Problem des Historikers, in: Historische Zeitschrift 240 (1985) S. 529–570.  Zurück