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„Schlangen unter den Fischen“. Männliche und weibliche Religiosen in Doppelklöstern des hohen Mittelalters

von Stephanie Haarländer

0.1.Einleitung

"So groß war die Zahl der adligen und nichtadligen, der reichen und armen und niederen Personen beiderlei Geschlechts, die aus Liebe zu Gott an dieser Stätte zu wohnen kamen und ihr ihre Güter schenkten, daß dieses Tal im Überfluß seiner geistlichen wie materiellen Erträge zu jauchzen und zu singen begann." so schildert Ortlieb von Zwiefalten (I,20) in seiner Chronik dieses oberschwäbischen Benediktinerklosters den Zulauf in der Gründungszeit, d.h. in den neunziger Jahren des 11. Jahrhunderts, mitten in den Wirren des Investiturstreits.

Und kaum vierzig Jahre später erlebt das Kloster des Eremiten Stephan von Obazine († 1159), etwa 75 km südlich von Limoges gelegen (heute: Dép. Corrèze, Bas Limousin), noch Spektakuläreres: da hat ein Ritter einen ganzen Wagenzug zusammengepackt, seine Frau, seine Kinder, seine "familia", d.h. vor allem wohl die hörigen Frauen und Männer seiner Grundherrschaft, das Groß- und Kleinvieh und den gesamten Hausrat, um mit all diesen Personen und Sachen ins Kloster umzuziehen. Ein unerhörtes Beispiel einer "Conversio", so kommentiert der Autor der Vita Stephans: denn dieser Ritter läßt nichts zurück, was ihn noch an die Welt, an das Leben draußen, binden könnte, sondern nimmt ganz einfach alles mit (Vita Stephani I,29).

n beiden Fällen muß man von einem unkontrollierten Zulauf sprechen, und in beiden Fällen betrifft er Männer und Frauen gleichermaßen, im letzteren Fall sogar (mindestens) ein Ehepaar, das gemeinsam den Weg ins Kloster findet, ein gar nicht so seltener Vorgang.

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0.2.Definition des Doppelklosters - Erklärungsversuche für dessen Entstehen - Frühgeschichte

Damit sind bereits zwei Auslöser für das gemeinsame Leben von Frauen und Männern in einem Kloster oder Stift genannt: der eine, daß sich Menschen beiderlei Geschlechts in großer Zahl zu ein und demselben Kloster hingezogen fühlen, und der andere, daß ein Ehepaar, wenn nicht eine ganze Familie, zusammen in ein Kloster eintritt und ihm seinen gesamten Besitz überträgt.

Vorstellbar und tatsächlich möglich war freilich auch ein Nacheinander: daß sich Frauen, speziell Klausnerinnen mit ihrer Zelle, an ein schon bestehendes Männerkloster anschlossen, oder daß ein Frauenkonvent, vor allem dann, wenn er in strenger Klausur lebte, für "außenpolitische" Aufgaben, etwa für die Verwaltung seiner Grundherrschaft Laienbrüder, Konversen, und für die Seelsorge, d.h. für die tägliche Meßfeier wie für die Spendung der übrigen Sakramente Priester, in unserem Fall nicht so sehr Weltpriester als vielmehr (Regular-)Kanoniker oder Priestermönche, heranziehen mußte. Das sind symbiotische Formen von männlichen und weiblichen Religiosen im weitesten Sinn.

Von einem Doppelkloster, in dem Mönche und Nonnen leben, oder von einem Doppelstift, in dem Kanoniker und Kanonissen leben, sprechen wir aber nur dann, wenn beide Teile des Konvents in unmittelbarer Nachbarschaft, besser noch: an demselben Ort, möglichst in einer architektonisch zusammenhängenden Anlage wohnen und eine organisatorisch-ökonomische Einheit bilden. Es gibt auch die Mischform Doppelkloster/-stift, meist ein Zusammenleben von benediktinischen Nonnen und Kanonikern, ist es doch keineswegs zwingend, daß die beiden Teilkonvente nach derselben Regel leben, wie etwa Michel Parisse in seiner Definition des Doppelklosters im Lexikon des Mittelalters noch behauptete. Eine zusätzliche Komplikation bringt die Zugehörigkeit von Konversen und Konversinnen mit sich, Laienbrüdern und -schwestern, die für die groben Arbeiten zuständig und manchmal recht zahlreich sind und keineswegs nur dem Konvent des entsprechenden Geschlechts zugeordnet sein müssen.

Organisatorische Einheit bedeutet: beide Teilkonvente unterstehen gemeinsam dem Abt oder der Äbtissin, die sich jeweils von einem ihm oder ihr unterstehenden und ihm oder ihr verantwortlichen Leiter des anderen Geschlechts in dessen Teilkonvent vertreten läßt, der Abt etwa von einer Priorin oder Magistra, die Äbtissin von einem Prior.

Ökonomische Einheit bedeutet: gemeinsamer Besitz, der nach einer gemeinsamen Regelung verwaltet wird, wobei den Frauen oder den Männern das größere Entscheidungsrecht zukommen kann.

Im christlichen Osten, genau: in den Regeln der Mönchsväter aus dem 4. Jahrhundert, Pachomius (292-346) und Basilius (330-379), diente das Doppelkloster, eine als selbstverständlich angesehene Symbiose männlicher und weiblicher Religiosen, vor allem der Arbeitsteilung: die Frauen waren für die Textilarbeiten, seltener für die Zubereitung der Speisen zuständig, die Männer für die schweren Arbeiten, besonders die Feldarbeit, und natürlich für die Seelsorge und die Spendung der Sakramente; der Frauenkonvent war dabei dem Männerkonvent unterstellt, die Leitung beider oblag dem Abt.

Kaiser Justinian hat im Jahre 529 in einem Gesetz das Weiterbestehen der Doppelklöster verboten, eine räumliche Trennung der beiden Konvente gefordert und die Bischöfe mit der Durchführung des Gesetzes beauftragt, zum großen Teil vergeblich; die Konzilsväter des zweiten Konzils von Nicäa (787) ließen dann die alten Doppelklöster bestehen und verboten lediglich die Gründung neuer Konvente, beugten sich also der Macht des Faktischen. Und tatsächlich bestanden die Doppelklöster im Osten im großen und ganzen bis weit ins 14. Jahrhundert hinein fort.

Im irischen und gallischen Raum finden wir zwischen dem 5. und dem 9. Jahrhundert ebenfalls symbiotische Formen des klösterlichen Lebens von Männern und Frauen. In den meisten Fällen hat es sich dabei um Frauenklöster gehandelt, denen ein männlicher, bald auch zahlenmäßig unterlegener Konvent zugeordnet war, der der Äbtissin des Klosters unterstand. Im Laufe der Entwicklung hat sich dann dieser Konvent auf nur noch ganz wenige Männer, meist Kleriker reduziert, die für Seelsorge und Sakramentenspendung zuständig waren und vielleicht noch Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Das hat die Forschung bewogen, von einem "Verschwinden" dieser Art von Doppelklöstern ab dem 9. Jahrhundert zu sprechen.

Eine Kontinuität vom Früh- zum Hochmittelalter, allerdings mit beachtlicher Zeitverschiebung gegenüber den anderen europäischen Ländern, hat es nur in Spanien gegeben, so interessant und detailreich, daß eine eingehende Behandlung dieses Spezialthemas an dieser Stelle leider unterbleiben muß.

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0.3.Doppelklöster im Hochmittelalter

Hier geht es vielmehr vorrangig um das Wiederaufleben des Doppelklosterwesens im mitteleuropäischen Raum im Zeitalter der Kirchenreform und des Investiturstreits - und zwar nicht aus den alten Wurzeln, nicht im Rückgriff auf Pachomius oder Basilius, sondern gleichsam als Neuanfang. Das ist revolutionär für das Mittelalter, in dem das Alte bis weit in das 12. Jahrhundert hinein als das eigentlich Vertrauenswürdige galt.

Das Besondere an diesem Neuanfang ist, daß wir in den Quellen trotz aller späteren "Korrekturen", und das heißt: trotz aller Versuche zu verdecken, zu vertuschen, zu verschweigen, Spuren jener Experimentierphase erkennen können, die noch alle Unbeholfenheit im Umgang mit den sich stellenden Problemen zeigt, so daß wir die neue Geburt des Doppelklosters nahezu in allen Stadien verfolgen können.

In welchen Landschaften, in welchen monastischen und kanonikalen Strömungen der Zeit finden sich diese neuen Doppelkonvente, d.h. Doppelklöster oder Doppelstifte?

Zunächst sind die Anhänger der benediktinischen Reformrichtung der Schwarzwald-Abtei Hirsau zu nennen, welche die Impulse von Cluny aufnahm und an eine Vielzahl von Klöstern im Reich weitergab, und zwar ohne wie die burgundische Abtei einen Verband zu bilden. Erkennungsmerkmal für eine Abtei Hirsauer Observanz war vielmehr die Übernahme der Consuetudines - das sind die engmaschigen Ausführungsbestimmungen zur weitmaschigen Benedikt-Regel, die von den Cluniazensern für ihr Kloster formuliert worden waren - in der Fassung des Abtes Wilhelm (1069-1091), der die burgundische Vorlage nach den Erfordernissen in Deutschland umgeschrieben hatte, freilich ohne darin Frauen eigens zu erwähnen. In der Tat sprechen auch die historiographischen Quellen so wenig oder so allgemein über weibliche Interessenten und Anhänger, daß der wichtigste Kenner des hirsauischen Mönchtums, Hermann Jakobs, ein Buch über die Hirsauer schreiben konnte, in dem die weibliche Anhängerschaft dieser Reformobservanz kaum größere Berücksichtigung erfährt, wenn auch die Stichwörter Nonnenkloster, Doppelkloster und "magistra" - so die Bezeichnung für die Vorsteherin eines abhängigen Frauenkonvents - durchaus vorkommen. Urban Küsters erst hat die hirsauischen Frauen aus der Verborgenheit heraus in das volle Licht der Geschichte treten lassen und ihre Spuren in der Hagiographie wie in der mittelhochdeutschen geistlichen Dichtung verfolgt.

Doppelkonvente finden sich ebenfalls bei jener breitangelegten "Vita-apostolica"-Bewegung, die sich um die Eremiten und Wanderprediger sammelt. Ein Teil von ihnen entscheidet sich für eine erneuerte kanonikale Lebensform nach dem Vorbild des heiligen Augustinus und den ihm zugeschriebenen Regeln, dem kürzeren, offeneren "Ordo monasterii" oder dem ausführlicheren, strengeren "Praeceptum" oder einer Mischung aus beiden, so etwa Norbert von Xanten (* ca. 1080/85, Erzbischof von Magdeburg 1126-1134) mit seiner Gründung Prémontré (1120/1121), Ailbert von Antoing (* vor 1070-1111) mit seiner Gründung Klosterrath/Rolduc (1104) und Richard, der als Propst, dann als Abt (1115/1129-1158) die Anfänge des Regularkanonikerstifts Springiersbach (ca. 1107) entscheidend geprägt hat.

Ein anderer Teil dieser Wanderprediger-Eremiten nimmt dagegen das benediktinische Lebensmuster wieder auf. Manche dieser Bewegungen gehen dabei so weit, daß sie sich den Zisterziensern anschließen, d.h. - auch formal - in deren Orden aufnehmen lassen, so die Gemeinschaften des Vitalis von Savigny (* ca. 1065, 1112/13-1122) und die des Stephan von Obazine (1130-1142, † 1159) - beide in demselben Jahre 1147. Gilbert von Sempringham (* ca. 1083, † 1189) wollte um das Jahr 1130 seine Anhänger ebenfalls bei den Zisterziensern unterbringen, ist aber mit diesem Ansinnen - vermutlich aus ökonomischen Gründen - gescheitert, Robert von Arbrissel (*ca. 1045, † 1116) hat mit seiner Gründung von Fontevraud (1098) - südwestlich von Tours gelegen (heute Dép. Maine-et-Loire) - einen Sonderweg beschritten, indem er den Frauen, die nach der Benediktregel lebten, Reformkanoniker augustinischer Prägung zuordnete.

Einen Sonderweg gingen auch die Vallombrosaner (entstanden ca. 1037; 1090 Klosterverband) und die Kamaldulenser (Consuetudines 1085, päpstl. Approbation 1113) in Italien, die Eremitentum und Zönobitentum benediktinischer Prägung miteinander verbanden, während die Humiliaten (entstanden ca. 1180) einen singulären Fall von Gemeinschaftsbildung darstellen: eine Gruppe, bestehend aus Klerikern und Nonnen, und aus Laien, die als Konversen lebten und solchen, die - als eine Art Dritter Orden - in ihren Familien blieben, eine Gruppe, die kurzzeitig den Waldensern nicht nur räumlich, sondern auch geistig nahestand und mit ihnen zusammen von der Kirche zunächst zu den Häretikern gezählt wurde, dann aber 1201 von Innozenz III. wieder integriert werden konnte.

Nicht unerwähnt bleiben sollen ferner die vielgestaltigen Formen der frühen Ritter- und Hospitalorden, wenn sie auch hier nicht einmal in Ansätzen vorgestellt werden können: schon aufgrund ihrer spezifischen Aufgaben, der Versorgung von Pilgern und Fremden wie auch der Pflege von Kranken und Alten, mußten sie zwangsläufig Mitglieder beiderlei Geschlechts rekrutieren.

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0.3.1.Charismatische Neuanfänge

Hier geht es vielmehr vorrangig um das Wiederaufleben des Doppelklosterwesens im mitteleuropäischen Raum im Zeitalter der Kirchenreform und des Investiturstreits - und zwar nicht aus den alten Wurzeln, nicht im Rückgriff auf Pachomius oder Basilius, sondern gleichsam als Neuanfang. Das ist revolutionär für das Mittelalter, in dem das Alte bis weit in das 12. Jahrhundert hinein als das eigentlich Vertrauenswürdige galt.

Das Besondere an diesem Neuanfang ist, daß wir in den Quellen trotz aller späteren "Korrekturen", und das heißt: trotz aller Versuche zu verdecken, zu vertuschen, zu verschweigen, Spuren jener Experimentierphase erkennen können, die noch alle Unbeholfenheit im Umgang mit den sich stellenden Problemen zeigt, so daß wir die neue Geburt des Doppelklosters nahezu in allen Stadien verfolgen können.

In welchen Landschaften, in welchen monastischen und kanonikalen Strömungen der Zeit finden sich diese neuen Doppelkonvente, d.h. Doppelklöster oder Doppelstifte?

Zunächst sind die Anhänger der benediktinischen Reformrichtung der Schwarzwald-Abtei Hirsau zu nennen, welche die Impulse von Cluny aufnahm und an eine Vielzahl von Klöstern im Reich weitergab, und zwar ohne wie die burgundische Abtei einen Verband zu bilden. Erkennungsmerkmal für eine Abtei Hirsauer Observanz war vielmehr die Übernahme der Consuetudines - das sind die engmaschigen Ausführungsbestimmungen zur weitmaschigen Benedikt-Regel, die von den Cluniazensern für ihr Kloster formuliert worden waren - in der Fassung des Abtes Wilhelm (1069-1091), der die burgundische Vorlage nach den Erfordernissen in Deutschland umgeschrieben hatte, freilich ohne darin Frauen eigens zu erwähnen. In der Tat sprechen auch die historiographischen Quellen so wenig oder so allgemein über weibliche Interessenten und Anhänger, daß der wichtigste Kenner des hirsauischen Mönchtums, Hermann Jakobs, ein Buch über die Hirsauer schreiben konnte, in dem die weibliche Anhängerschaft dieser Reformobservanz kaum größere Berücksichtigung erfährt, wenn auch die Stichwörter Nonnenkloster, Doppelkloster und "magistra" - so die Bezeichnung für die Vorsteherin eines abhängigen Frauenkonvents - durchaus vorkommen. Urban Küsters erst hat die hirsauischen Frauen aus der Verborgenheit heraus in das volle Licht der Geschichte treten lassen und ihre Spuren in der Hagiographie wie in der mittelhochdeutschen geistlichen Dichtung verfolgt.

Doppelkonvente finden sich ebenfalls bei jener breitangelegten "Vita-apostolica"-Bewegung, die sich um die Eremiten und Wanderprediger sammelt. Ein Teil von ihnen entscheidet sich für eine erneuerte kanonikale Lebensform nach dem Vorbild des heiligen Augustinus und den ihm zugeschriebenen Regeln, dem kürzeren, offeneren "Ordo monasterii" oder dem ausführlicheren, strengeren "Praeceptum" oder einer Mischung aus beiden, so etwa Norbert von Xanten (* ca. 1080/85, Erzbischof von Magdeburg 1126-1134) mit seiner Gründung Prémontré (1120/1121), Ailbert von Antoing (* vor 1070-1111) mit seiner Gründung Klosterrath/Rolduc (1104) und Richard, der als Propst, dann als Abt (1115/1129-1158) die Anfänge des Regularkanonikerstifts Springiersbach (ca. 1107) entscheidend geprägt hat.

Ein anderer Teil dieser Wanderprediger-Eremiten nimmt dagegen das benediktinische Lebensmuster wieder auf. Manche dieser Bewegungen gehen dabei so weit, daß sie sich den Zisterziensern anschließen, d.h. - auch formal - in deren Orden aufnehmen lassen, so die Gemeinschaften des Vitalis von Savigny (* ca. 1065, 1112/13-1122) und die des Stephan von Obazine (1130-1142, † 1159) - beide in demselben Jahre 1147. Gilbert von Sempringham (* ca. 1083, † 1189) wollte um das Jahr 1130 seine Anhänger ebenfalls bei den Zisterziensern unterbringen, ist aber mit diesem Ansinnen - vermutlich aus ökonomischen Gründen - gescheitert, Robert von Arbrissel (*ca. 1045, † 1116) hat mit seiner Gründung von Fontevraud (1098) - südwestlich von Tours gelegen (heute Dép. Maine-et-Loire) - einen Sonderweg beschritten, indem er den Frauen, die nach der Benediktregel lebten, Reformkanoniker augustinischer Prägung zuordnete.

Einen Sonderweg gingen auch die Vallombrosaner (entstanden ca. 1037; 1090 Klosterverband) und die Kamaldulenser (Consuetudines 1085, päpstl. Approbation 1113) in Italien, die Eremitentum und Zönobitentum benediktinischer Prägung miteinander verbanden, während die Humiliaten (entstanden ca. 1180) einen singulären Fall von Gemeinschaftsbildung darstellen: eine Gruppe, bestehend aus Klerikern und Nonnen, und aus Laien, die als Konversen lebten und solchen, die - als eine Art Dritter Orden - in ihren Familien blieben, eine Gruppe, die kurzzeitig den Waldensern nicht nur räumlich, sondern auch geistig nahestand und mit ihnen zusammen von der Kirche zunächst zu den Häretikern gezählt wurde, dann aber 1201 von Innozenz III. wieder integriert werden konnte.

Nicht unerwähnt bleiben sollen ferner die vielgestaltigen Formen der frühen Ritter- und Hospitalorden, wenn sie auch hier nicht einmal in Ansätzen vorgestellt werden können: schon aufgrund ihrer spezifischen Aufgaben, der Versorgung von Pilgern und Fremden wie auch der Pflege von Kranken und Alten, mußten sie zwangsläufig Mitglieder beiderlei Geschlechts rekrutieren.

Schauen wir aber nun auf die charismatischen Neuanfänge, wie sie sich uns in den Quellen darstellen: die Begeisterung für das asketische Ideal läßt zunächst noch keinen Platz für Bedenken, wenn von dem ungehinderten Kontakt zwischen Frauen und Männern die Rede ist. So schildert Sigeboto, Mönch von Paulinzelle und Biograph der Eremitin Paulina, die als Gründerin dieses Doppelklosters zu gelten hat, ganz selbstverständlich, daß sich zu ihrer Zelle im Thüringer Wald rasch Mönche gesellten. Viele von ihnen, die dieses Leben auf Dauer doch abgeschreckt habe, hätten sich zwar dann wieder von ihr zurückgezogen, aber der harte Kern, der blieb, sei dann von Paulina in die neue Gründung aufgenommen worden.

Ebenso selbstverständlich wird Herluca, Eremitin in Epfach, von ihrem Biographen Paul von Bernried als Mittelpunkt einer regelrechten Eremitenkolonie aus Männern und Frauen geschildert. Paul, der auch als Biograph des Papstes Gregor VII. hervorgetreten ist, hat sich dann auch nicht gescheut, seiner geistlichen Lehrerin, die sich auf der Flucht vor Übergriffen böser Bauern befand - wohl infolge der Wirren des Investiturstreits im Bistum Augsburg -, freundliche, ja herzliche Aufnahme in seinem Regularkanonikerstift am Starnberger See zu gewähren. Der Autor der "Casus monasterii Petrishusensis", der Klostergeschichte von Petershausen bei Konstanz, verteidigt die Institution des Doppelklosters voll Begeisterung, indem er sich auf die Zeit der Apostel, auf die Urgemeinde also, bezieht, als es noch keine Frage war, "daß die frommen Frauen gemeinsam mit den heiligen Jüngern Gott dienten; es ist daher," so schreibt er weiter, "nach diesem Beispiel nicht zu tadeln, sondern eher zu loben, wenn Klosterfrauen in den Klöstern der Diener Gottes Aufnahme finden, damit beide Geschlechter am gleichen Ort, wenn auch voneinander getrennt, zum Heil geführt werden." (Praefatio, c. 9). In diesem Einschub "wenn auch voneinander getrennt" ist dann aber schon die Ex-post-Perspektive zu greifen.

Auch Hermann von Tournai (Miracula S. Mariae Laudunensis III,1), der Norbert von Xanten vor allem deshalb lobt, weil er im Gegensatz zu Bernhard von Clairvaux auch Frauen in großer Zahl zum gemeinsamen Leben zugelassen habe, betont vor allem ihre Einfachheit und ihre strenge Klausur, die für die Anhängerinnen eines Wanderpredigers wohl kaum von Anfang an gegeben war; da aber die frommen Frauen nunmehr hinter Schloß und Riegel gebracht sind und mit Männern jeder Art nicht mehr sprechen, es sei denn am Fenster in der Kirche und dann nur unter Zeugen, können beide Geschlechter frei von jeder Verdächtigung nebeneinander existieren.

Noch offensichtlicher sind Ex-post-Einschübe bei der Schilderung der charismatischen Anfänge von Obazine in der Vita des Eremiten Stephan (I,30). Hier wird der in der asketischen Propaganda gerne mit besonderer Aufmerksamkeit bedachte Eintritt vornehmer Damen geschildert, die vor ihrer Bekehrung alle Klischees zu erfüllen schienen: kostbare Garderobe, extensives Schminken, häufige Aufenthalte vor dem Spiegel und auf dem Sofa - und nun, gleichsam in Kittelschürzen, der ebenso extensive Aufenthalt in der Küche, wo sie sich um so schöner fanden, je schwärzer das Kaminfeuer ihre Gesichter gefärbt hatte. Er fügt erklärend hinzu, daß die Männer mit den härteren Arbeiten befaßt waren, während die Frauen die einfachen und weniger würdevollen Verrichtungen als ihre Aufgabe ansahen: Gemüseputzen, Abwasch, Besorgung der Wäsche, Hausputz. Stillschweigend könnte man also annehmen, daß dies die Männer also nicht tun mußten, aber nein: geradezu krampfhaft fügt Stephans Biograph hinzu: "Dies alles taten sie bei sich, denn in die Behausungen der Brüder traten sie niemals ein, und auch von den Brüdern kam niemals einer zu ihnen ohne die Anwesenheit oder Erlaubnis des Priors, die er nur für die Seelsorge oder für irgendwelche zu erledigenden Arbeiten gab."

Und im folgenden Kapitel überlegt Stephan denn auch schon, ob es nicht überhaupt besser wäre, den Konvent der Frauen weiter weg zu verlegen, weil es für Frauen nicht möglich sei, "ehrenhaft" unter den Männern zu leben.

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0.3.2.Skandale als Wendepunkte

Skandalgeschichten jeder Art sucht man in den offiziösen Quellen freilich vergebens, damals nicht anders als heute. Das bedeutet natürlich nicht, daß es sie nicht gegeben hat. In einigen seltenen Fällen werden wir darüber von anderer, wenn nicht gar von gegnerischer Seite informiert; freilich sollten auch diese nicht zu Hochrechnungen verleiten.

Es spricht aber einiges dafür, daß die uns so übertrieben erscheinenden Reglements erst getroffen wurden, nachdem man direkt mit dem Menschlich-Allzumenschlichen konfrontiert worden war, das man in der charismatischen Aufbruchsphase häufig nicht mitbedacht hatte.

So findet sich etwa in der Frühgeschichte der Bewegung um Gilbert von Sempringham ein Fehltritt, der nach Darstellung seines Biographen institutionell eigentlich gar nicht hätte passieren können, da bereits alle Vorsichtsmaßregeln getroffen worden waren. Aelred von Rievaulx, ein Zisterzienser, berichtet davon in einem Brief an einen Freund, und zwar, wie der Zusammenhang zeigt, keineswegs deshalb, um Gilbert und seine Bewegung zu diskreditieren. Nach Aelreds Bericht soll im Kloster Watton eine "oblata" - genauer: ein Mädchen von vier Jahren - aufgezogen worden sein, die als Jugendliche schon bald bewies, daß sie keine Berufung zum Klosterleben hatte. Sie verliebte sich in einen jungen Laienbruder, der im Frauenkonvent Arbeiten verrichtete, traf sich heimlich mit ihm und wurde schließlich von ihm schwanger. Als ihre Mitschwestern davon erfuhren, zwangen sie das Mädchen, das zu tun, was bei Peter Abaelard der Onkel der ebenfalls geschwängerten Heloise, Fulbert, und seine Sippe getan hatten, um solche Übergriffe künftig wenigstens biologisch unmöglich zu machen, wonach die geschwängerte Nonne im Klosterkarzer landete.

Nicht weniger drastisch ist eine andere Geschichte, die ebenfalls aus einer nicht-gilbertinischen Quelle stammt: da erzählt Gerald von Wales in seinem Werk "Gemma Ecclesiastica", Gilbert, der alte Klostergründer selbst, habe die auf ihn bezogene sexuelle Versuchung einer Nonne dadurch im Keim erstickt, daß er sie und die übrigen Nonnen nach einer Predigt in aller Offenheit mit seinem nackten, von langjähriger Askese ausgemergelten Körper konfrontierte.

Die schärfste direkte Kritik erfährt der charismatische Meister von Fontevraud, Robert von Arbrissel, durch seinen ehemaligen Klerikerkollegen Marbod, seit 1096 Bischof von Rennes: dieser nimmt an der speziellen Form von Roberts Askese Anstoß und schreibt ihm deshalb einen besorgten und äußerst kritischen Brief. Er hält dem Wanderprediger vor, er suche das Zusammenleben mit Frauen gerade deshalb, weil er früher den damit verbundenen Versuchungen erlegen sei und nunmehr eine asketische Herausforderung darin sehe, sich der Versuchung erneut auszusetzen, nun aber dabei standhaft zu bleiben. Er esse nicht nur gemeinsam mit ihnen, sondern schlafe auch nachts - man muß für die Zeit der Wanderschaft hinzudenken: auf offenem Feld - in der Mitte zwischen seinen männlichen und weiblichen Anhängern. Gefährlich sei auch, daß Männer und Frauen in der Niederlassung, genau genommen, in den Armen- und Fremdenhospizen, die die Gemeinschaft errichtet habe, zusammen arbeiteten und lebten.

Robert habe nun einmal die Netze ausgeworfen und eine reiche Menge von Fischen gefangen, aber unter ihnen auch Schlangen, "serpentes", mithineingezogen, die ihre todbringende Natur - es muß sich also um Giftschlangen handeln - nicht einfach ablegen könnten, deren Anblick Begierde auslöse und keineswegs der Abschreckung diene. Und es dürfe sich niemand in Sicherheit wiegen, der neben einer Schlange schlafe. Marbod vermehrt noch seine Anschuldigungen, indem er von "iuvenculae" spricht, die in ihrer jugendlichen Begeisterung ohne weitere Prüfung ihrer Beweggründe von Robert in seine Gefolgschaft aufgenommen worden seien, dann aber bald das Weite gesucht hätten oder schwanger geworden seien, ganz zu schweigen von den ehemaligen Dirnen, die ihren bisherigen Lebenswandel nicht hinter sich hätten lassen können, kurz, mit einem Leben als Nonnen völlig überfordert worden seien.

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0.3.3.Entscheidung

0.3.4.Regelungen für das weitere Zusammenbleiben

Wenn Frauen und Männer, ohne Anstoß zu erregen, weiter zusammenbleiben sollten, mußten Regelungen gefunden werden: angestrebt war eine feste klösterliche Einrichtung, weit entfernt von dem vagabundierenden Dasein der Wanderprediger und zeitweiligen Eremiten und ihrer Gefolgschaft, zusätzlich abgesichert durch passive und aktive Klausur, meist nur für die Frauen. Bei größtmöglicher Nähe mußte ein strikt getrenntes Zusammenleben ermöglicht werden, das ein Zusammentreffen von Männern und Frauen überhaupt oder zumindest in unkontrollierter Form vermeiden half. Die Regeln der Doppelorden sind voll von solchen Vorsichtsmaßnahmen, genau wie auch schon die Regeln des Pachomius oder des Basilius.

Schon die Möglichkeit einander zu sehen, soll erschwert, ja stellenweise ganz ausgeschlossen werden: dazu sind Trennwände notwendig oder wenigstens Wandschirme und Vorhänge.

Bei den Gilbertinern gibt es Drehfenster, die Besprechungen oder einen Austausch von Sachen ohne Sichtkontakt ermöglichen sollen. Gleiches gilt für die Durchreiche in der Küche, die beiden Konventen zugehört und in der lediglich die Nonnen tätig sind. Die Mahlzeiten werden nach der Zahl herausgegeben, die die Kanoniker und Brüder nennen, also ohne eigenen Einblick in deren Refektorium.

An den Drehfenstern innen wachen stets zwei Nonnen und außen ein Bruder. Die Kirche ist beiden Konventen gemeinsam, aber so, daß Nonnen- und Kanonikerchor voneinander getrennt sind. Diese Trennung der Chöre ist seit dem Kanon 27 des Zweiten Laterankonzils (1139) verbindliche Vorschrift; wo sie sich nicht ganz rigoros durchführen läßt, sollen die Nonnen immerhin außer Sicht- und Hörweite bleiben, d.h. hinter einem Vorhang oder Wandschirm ihr Stundengebet lediglich rezitieren und nicht singen.

Die Kontakte von Vertretern beider Konvente zueinander sind in allen Doppelklöstern so geregelt, daß sie kontrollierbar bleiben müssen: niemals dürfen eine Frau und ein Mann unter vier Augen miteinander sprechen, sondern immer in Anwesenheit von weiteren Zeugen auf beiden Seiten.

Die Sakramentenspendung findet nahezu ausschließlich in der Kirche oder durch ein Fenster statt, oder, wie etwa im Fall der Sterbesakramente, in Anwesenheit mehrerer, wobei ein Wandschirm dann immer noch den Sichtkontakt mit denen, die nicht an der Handlung beteiligt sind, verhindert.

Solche Vorkehrungen sind selbst von Peter Abaelard für Heloïses Abtei zum Heiligen Geist, "Le Paraclet" getroffen worden; formuliert sind sie im Brief Nr. 7 des Briefwechsels - immer vorausgesetzt, daß dieser Briefwechsel überhaupt echt ist, woran in der Forschung ja immer wieder gezweifelt wurde. Auf die Bitte Heloïses an den ehemaligen Liebhaber und Ehemann, eine Frauenregel für ihr Kloster zu schreiben, schickte Abaelard anstelle des Gewünschten eine neu abgefaßte Regel für ein Doppelkloster, für das er die theoretische Begründung gleich mitlieferte: da gemäß dem bekannten Pauluswort der Mann das Haupt der Frau sei (2 Kor 11,3), müsse dieser Grundsatz auch für Klosterfrauen gelten und deren Kloster der Oberaufsicht eines Abtes unterstellt werden, vielleicht der Hauptgrund, warum Heloïse die ihr zugesandte Regel dann doch nicht in die Tat umsetzte.

Ganz anders Robert von Arbrissel, der das von ihm geschaffene Kloster Fontevraud in seinen Teilkonventen unter die Oberaufsicht einer Äbtissin stellte und dazu ein biblisches Modell aufgriff, das er auch in den Patrozinien des Männer- und Frauenkonvents manifestiert sehen wollte: So wie Johannes der Jungfrau Maria, so sollten die Brüder von Fontevraud den Schwestern dienen. Das Amt der Äbtissin sollte ausdrücklich eine welterfahrene Witwe - die erste, Petronilla, wie alle ihre Nachfolgerinnen eine Dame aus dem Hochadel - bekleiden, da er einer Jungfrau, gar einer "oblata", die als Kind ins Kloster eingetreten und mit der Welt niemals in Berührung gekommen war, die für eine solche Aufgabe notwendigen Führungsqualitäten nicht zutraute.

Bedauerlich ist, daß das Doppelklosterwesen sozusagen nicht einen neuen spezifischen St. Galler Klosterplan hervorgebracht hat oder wenigstens eine normierte Architektur wie die der Zisterzienser; überliefert sind lediglich Einzelbeispiele, und dabei vielfach nur Details.

So findet sich in einer Quelle - es ist wieder die sehr ergiebige Vita des Stephan von Obazine (II,3) - beispielsweise die Beschreibung einer Schleuse, die die beiden Trakte der Teilkonvente miteinander verband. Sie besteht aus zwei Türen und einem kleinen Säulengang dazwischen. Den Schlüssel der inneren Tür hat die Priorin, den der äußeren ein bewährter Laienbruder, der schon in reiferem Alter steht und als "Procurator", also als Verwalter fungiert und die Dinge des täglichen Bedarfs, vor allem die Lebensmittel besorgt. Wenn er alles zusammengestellt hat, öffnet er seine äußere Tür, schiebt seine Lieferung in den Zwischengang und klopft mit einem Stock an die innere Tür. Die Priorin wartet, bis sie gehört hat, daß die äußere Tür wieder verschlossen worden ist, und öffnet dann ihre Tür, um das Angelieferte hereinzuholen.

Die Seelsorge findet in der abgeteilten Kirche statt, die ein Fenster hat, das zur Männerseite hin ein Eisentürchen, zur Frauenseite hin einen Vorhang hat, der kurz genug ist, um dem Priester die Spendung der Sakramente - freilich ohne Sichtkontakt - zu ermöglichen.

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0.3.5.Trennung

Diese Fenster, so schreibt Jacques de Vitry etwa ein Jahrhundert nach diesem Bericht in sehr parteiischem Ton, seien bei den Prämonstratenserinnen im Laufe der Zeit zu Türen geworden; seine Sympathie galt nämlich den Zisterzienserinnen und den Beginen, während er den Kanonissen, selbst den strengeren Regularkanonissen, eher skeptisch gegenüberstand.

Nachdem der erste Eifer erkaltet sei, hätten Bequemlichkeit und Nachlässigkeit Einzug gehalten, es habe eine regelrechte moralische Havarie gegeben, in der Männer wie Frauen ertrunken seien - und deshalb habe das Generalkapitel der Prämonstratenser, wenn auch erst spät, einstimmig beschlossen, fortan keine Frauen mehr aufzunehmen (Historia occidentalis XXII, S. 134f), eine Weisung, über die die Forschung immer noch geteilter Meinung ist, weil aus ihrer Formulierung nicht klar genug hervorgeht, ob sie für alle Prämonstratenserinnenkonvente oder nur für die Doppelstifte Geltung beanspruchte - wenn man einmal davon absieht, daß sie keineswegs überall umgesetzt wurde. Dieses Aufnahmeverbot, das - nach den Forschungen von Krings - vor dem Jahr 1176 verfügt worden sein muß, war die letzte restriktive Maßnahme. Schon lange vorher, in den vierziger Jahren, waren Doppelstifte aufgelöst, d.h. die zugehörigen Frauenkonvente verlagert und in assoziierte Stifte verwandelt worden. Und dabei war es auch zu Besitzteilungen und den damit verbundenen Schwierigkeiten gekommen. So hat Papst Innozenz II. schon im Jahre 1138 auf den Beschluß, den Frauenkonvent von Prémontré nach Fontenelle zu verlegen, mit der Ermahnung an die Männer reagiert, den Frauen nach der "Auslagerung" das ihnen Zustehende nicht zu versagen. Schließlich sollten die Brüder bedenken, daß ein nicht geringer Teil des Stiftsbesitzes durch die Schwestern eingebracht worden sei (Patrologia Latina 179, Sp. 386).

Tatsächlich steckt wohl hinter manch vordergründiger Misogynie angesichts der Auflösung der Doppelklöster weniger die Furcht vor der moralischen Gefahr, die von der Frau ausgeht, als vielmehr ein schädlicher Besitzstreit.

Das bekannteste Beispiel aus dem Mittelrheingebiet ist der Wegzug des kleinen Frauenkonvents auf dem Disibodenberg nach Bingen, der erst 1158 seinen rechtlich gültigen Abschluß fand. Hildegard hat hier als Frau die Initiative ergriffen - ein Sonderfall, denn in den meisten Fällen kam der Auflösungswunsch von seiten der Männer. Aber sie hat dabei einen harten Kampf mit dem Mönchskonvent um den Besitz der Frauen in Kauf nehmen müssen und sich dort offensichtlich eine Weile nicht mehr blicken lassen dürfen, wie sie selbst in einem Brief an den Abt Helenger (epist. LXXV, S. 162) beklagt: "O Vater, der Würde nach! Wie gern sagte ich: Vater in der Tat! Ich kam an jene Stätte, wo Gott dir den Hirtenstab Seiner Stellvertretung gegeben hat. Einige aus der Schar deiner Brüder tobten wider mich wie gegen einen finsteren Vogel und ein schreckliches Untier. Und sie spannten ihre Bogen gegen mich, damit ich vor ihnen fliehe."

Vergleichbare schöne Worte werden auch Konrad von Taugendorf, dem Propst des Prämonstratenserstifts Marchtal (1266-1275), etwas mehr als ein Jahrhundert später in den Mund bzw. in die Feder gelegt, wenn er im Namen des gesamten Konvents begründet, warum er keine Schwestern mehr aufnehmen will: "Die Bosheit der Frauen übertrifft alle Bosheiten, die es auf der Welt gibt, und es gibt keinen Zorn, der so wild wäre wie der einer Frau, und das Gift von Nattern und Drachen ist für den Mann heilsamer und angenehmer als Vertrautheit mit Frauen."

Häufig genug erfolgte der Wegzug oder die "Verlegung" der Nonnen aus Doppelkonventen auch nach einem Klosterbrand, z.B. in den Klöstern Petershausen und Admont, in den Stiften Veßra und Klosterrath.

Aber gerade in dem letztgenannten Stift, heute im Süden der niederländischen Provinz Limburg gelegen, wo die Frauen zweimal "verlegt" wurden, einmal in das nahegelegene Kerkrade, also in die Nähe der Pfarrkirche von Rode, ein zweites Mal schließlich in ein abgelegenes Tal, das nach der Besiedlung Marienthal genannt wurde, überlegte es sich Abt Erpo, Zeitgenosse Hildegards von Bingen, doch noch einmal anders. Er brauche wieder Nonnen, damit sie den Kanonikern ihre Kleider nähten und andere Dienste verrichteten, die die Kirche - gemeint ist natürlich der Männerkonvent - nicht entbehren könne. Schließlich - und jetzt ahnen wir, worauf der reumütige Entschluß anspielt - hätten auch den Aposteln Frauen gedient, und damit fand der Abt die passende Erklärung dafür, daß nun doch wieder acht Schwestern in das ursprüngliche Stift einziehen durften, eine kleine Anzahl, die sich bald darauf und dann im Laufe des folgenden Jahrhunderts beträchtlich vergrößerte, ohne daß die Kanoniker sich erneut gefährdet fühlten.

Schlangen sind also mitunter auch nützlich. Das grammatische Geschlecht der lateinischen Schlange, "serpens" von "serpere" - kriechen, ist ohnehin nicht eindeutig: es gibt in der Literatur Beispiele für maskuline wie für feminine Verwendung. Und vielleicht gilt für Schlangen und Fische dasselbe wie für Unkraut und Weizen - bei den Männern wie bei den Frauen.

Abb. 18 aus: Helmut Deutz, Geistliches und geistiges Leben im Regularkanonikerstift Klosterrath im 12. und 13. Jahrhundert (Bonner Historische Forschungen 54), Siegburg 1990, Anhang: Codex Guta Sintram 1154 (Ms. 37 Bibliothèque du Grand Séminaire de Strasbourg), fol. 5, Schwarzenthann, assoziiertes Frauenstift von Marbach.

Zur Zusammenarbeit von Männern und Frauen in Skriptorien:

Alison I. Beach: Claustration and Collaboration between the Sexes in the Twelfth-Century Scriptorium, in: Monks & Nuns, Saints & Outcasts. Religion in Medieval Society. Essays in Honor of Lester K. Little, ed. Sharon Farmer & Barbara Rosenwein, Ithaca-London 2000, S. 57-75.

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0.4.Quellen und Literatur in Auswahl

Annales Rodenses, ed. Petrus Cornelis Boeren und Gerard Willem Augustinus Panhuysen, Facsimile-uitgave, Assen 1968 (dt. Übers. von Franz Heidbüchel und Hermann Kramer: Annales Rodenses, in: Heimatblätter des Kreises Aachen 45/3 und 4 [1990])

Casus monasterii Petrishusensis - Die Chronik des Klosters Petershausen (lat.-dt.), neu hg. und übers. von Otto Feger (Schwäbische Chroniken der Stauferzeit 3), Lindau-Konstanz 1956

Hermann von Tournai, De miraculis S. Mariae Laudunensis libri tres, in: Migne, Patrologia Latina 156, Sp. 961-1018

Hildegard von Bingen, Epistolarium I-III, Corpus Christianorum, Continuatio Medievalis 91, 91 A, 91 B, Turnhout 1991, 1993, 2001 (in Auswahl übers. von Adelgundis Führkötter, Briefwechsel, Salzburg 1965; ND unter dem Titel: "Nun höre und lerne, damit du errötest ..." [Herder Spektrum 4556], Freiburg 1997 sowie Übers. aller Briefe durch Walburga Storch, "Im Feuer der Taube", Augsburg 1997)

 Jacques de Vitry, Historia occidentalis, ed. John Frederick Hinnebusch (= The Historia occidentalis of Jacques de Vitry) (Spicilegium Friburgense 17), Fribourg 1972

Ortliebi et Bertoldi chronicon Zwivildensis - Die Zwiefalter Chroniken Ortliebs und Bertholds (lat.-dt.), hg. und übers. von Luitpold Wallach, Erich König, Karl Otto Müller (Schwäbische Chroniken der Stauferzeit 2), Sigmaringen 1978

Paul von Bernried, Vita b. Herlucae virginis, in: Acta Sanctorum (AASS) April II (18. April), S. 552-557

Sigeboto, Vita Paulinae, ed. J. R. Dieterich, in: Monumenta Germaniae Historica, Scriptores 30/2, Leipzig 1934, S. 909-938 (Übers.: Camilla Badstübner-Kizik, Die Gründungs- und Frühgeschichte des Klosters Paulinzella und die Lebensbeschreibung der Stifterin Paulina. Sigebotos Vita Paulinae als Denkmal hirsauischer Reformliteratur des 12. Jahrhunderts. Eine reform-, literatur- und sozialgeschichtliche Untersuchung [Uni Press Hochschulschriften 41], Münster 1993)

Vita S. Stephani Obazinensis = Vie de Saint Étienne d'Obazine. (lat.-frz.) Texte etabli et traduit par Michel Aubrun (Faculté des lettres et sciences humaines de l'Université de Clermont-Ferrand. Publications de l'Institut d'Études du Massif Central Fascicule VI), Clermont-Ferrand 1970

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0.4.1.Grundlegend

Michel Parisse: Art. Doppelkloster, in: Lexikon des Mittelalters 3 (1986), Sp. 1257-1259

Ursmer Berlière: Les monastères doubles aux XIIe et XIIIe siècles (Académie royale de Belgique. Classe des Lettres et des Sciences morales et politiques 18/3), Bruxelles 1923

Stephan Hilpisch OSB: Die Doppelklöster. Entstehung und Organisation (Beiträge zur Geschichte des Alten Mönchtums und des Benediktinerordens 15), Münster 1928

Kaspar Elm, Michel Parisse (Hgg.): Doppelklöster und andere Formen der Symbiose männlicher und weiblicher Religiosen im Mittelalter (Berliner Historische Studien 18 - Ordensstudien VIII), Berlin 1992

Uomini e donne in comunità, dir. Giuseppina De Sandre Gasparini, Grado Giovanni Merlo, Antonio Rigon (Quaderni di storia religiosa), Milano-Verona 1994

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0.4.2.zu Spezialfragen

Jean-Marc Bienvenu: L'étonnant fondateur de Fontevraud Robert d'Arbrissel, Paris 1981

Giles Constable: Aelred of Rievaulx and the nun of Watton: An episode in the early history of the Gilbertine Order, in: Medieval Women, ed. Derek Baker (Fs. Rosalind M. T. Hill), Oxford 1978, S. 205-226

Jacques Dalarun: Robert d'Arbrissel, fondateur de Fontevraud, Paris 1986 (dt. Übersetzung unter dem Titel: Erotik und Enthaltsamkeit. Das Kloster des Robert von Arbrissel, Frankfurt a. Main 1987)

Franz J. Felten: Frauenklöster und -stifte im Rheinland im 12. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Geschichte der Frauen in der religiösen Bewegung des hohen Mittelalters, in: Reformidee und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen Reich, hg. von Stefan Weinfurter unter Mitarbeit von Hubertus Seibert, Mainz 1992, S. 189-300

Franz J. Felten: Verbandsbildung von Frauenklöstern. Le Paraclet, Prémy, Fontevraud mit einem Ausblick auf Cluny, Sempringham und Tart, in: Vom Kloster zum Klosterverband. Das Werkzeug der Schriftlichkeit, hg. von Hagen Keller und Franz Neiske, Akten des Internationalen Kolloquiums des Projekts L 2 im SFB 231 (22.-23. Februar 1996), München 1997, S. 277-341

Brian Golding: Gilbert of Sempringham and the Gilbertine Order c. 1130-c. 1300, Oxford 1995

Hermann Jakobs: Die Hirsauer. Ihre Ausbreitung und Rechtsstellung im Zeitalter des Investiturstreites (Kölner Historische Abhandlungen 4), Köln-Graz 1961

Georg Jenal: Caput autem mulieris vir (I Kor 11,3). Praxis und Begründung des Doppelklosters im Briefkorpus Abaelard-Heloise, in: Archiv für Kulturgeschichte 76 (1994), S. 285-304

Bruno Krings: Das Ordensrecht der Prämonstratenser vom späten 12. Jahrhundert bis zum Jahr 1227, in: Analecta Praemonstratensia 69 (1993), S. 107-242

Urban Küsters: Der verschlossene Garten. Volkssprachliche Hohelied-Auslegung und monastische Lebensform im 12. Jahrhundert (Studia humaniora 2), Düsseldorf 1985

Urban Küsters: Formen und Modelle religiöser Frauengemeinschaften im Umkreis der Hirsauer Reform des 11. und 12. Jahrhunderts, in: Hirsau. St. Peter und Paul 1091-1991. Teil II Geschichte, Lebens- und Verfassungsformen eines Reformklosters, bearb. von Klaus Schreiner, Stuttgart 1991, S. 195-220 (2)

George Lawless OSA: Augustine of Hippo and his Monastic Rule, Oxford 1987

Hubertus Lutterbach: "Ein Herz und eine Seele ..." Peter Abaelards Lebensregel für Klosterfrauen, in: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens und seiner Zweige 110 (1999), S. 99-123

Jaap van Moolenbroek: Vital l'ermite, prédicateur itinérant, fondateur de l'abbaye normande de Savigny, Assen/Maastricht 1990

Paul Gerhard Schmidt: Die Nonne von Watton: Amor illicitus, Apostasia, Miraculum, in: Studien zur Geschichte des Mittelalters. Jürgen Petersohn zum 65. Geburtstag, Hg. Matthias Thumser, Annegret Wenz-Haubfleisch und Peter Wiegand, Stuttgart 2000, S. 122-128

Sulle tracce degli Umiliati, a cura di Maria Pia Alberzoni, Annamaria Ambrosioni, Alfredo Lucioni (Vita e Pensiero), Milano 1997

I Vallombrosani nella società italiana dei secoli XI e XII, Vallombrosa, 3-4 settembre 1992, a cura di Giordano Monzio Compagnoni (Archivio Vallombrosano 2), Vallombrosa 1995

Johannes von Walter: Die ersten Wanderprediger Frankreichs. Studien zur Geschichte des Mönchtums, Leipzig 1903-1906, ND Aalen 1972

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