Bibliothek

Johann Philipp von Schönborn (1605–1673) Erzbischof – Kurfürst – Erzkanzler des Reiches

von Friedhelm Jürgensmeier

Als vor wenigen Monaten der 400. Geburtstag des Mainzer Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn gefeiert werden konnte, war in der Presse die Erinnerung an ihn eher beiläufig. Dabei zählte der am 6. August 1605 auf der elterlichen Burg in Laubuseschbach bei Weilburg geborene Spross eines bekannten und bis ins dreizehnte Jahrhundert nachweisbaren Ritter- und Ministerialengeschlechts zu den herausragendsten geistlichen Reichsfürsten des 17. Jahrhunderts. Als dieser erste bedeutende Schönborn 68-jährig am 12. Februar 1673 auf der Marienburg, seiner fürstbischöflichen Residenz in Würzburg, verstorben war, überhäufte ihn seine Zeit in Nachrufen mit Lob und Ehrenbezeichnungen. Als "Vater des Vaterlandes", als "Friedens Fürst", "Mayntzischer Irenarcha" und "Deutscher Salomo" wurde er gepriesen, und das nicht nur in den vier offiziellen Trauer- und Leichenpredigten anlässlich der Beisetzungsfeierlichkeiten. Das so positiv über ihn und sein Wirken ausfallende Urteil behielt Bestand. Es verdichtete sich in der historischen Einschätzung so sehr, dass die Nachwelt mit seinem Pontifikat die hoch gelobte „Schönbornzeit“ beginnen sah, nämlich jenes Jahrhundert bis zum Tod des Trierer Kurfürsten und Erzbischofs Franz Georg von Schönborn 1756 – Hubert Jedin nennt es etwas pathetisch "Glanzzeit der Reichskirche" –, in dem sich unter dem Krummstab von sechs Schönbornbischöfen in den Erz- und Hochstiften an Rhein, Main, Regnitz und Mosel relativ gut und friedlich leben ließ. Diese geistlichen Fürsten trugen zu wirtschaftlichem und kirchlichem Aufbau bei und prägten durch Festungsanlagen, Barockschlösser und Kirchbauten ihre Bischofsstädte und vor allem das Frankenland so nachhaltig, dass darüber weithin in Vergessenheit geriet, dass das erst 1663 zu Reichsfreiherren und 1701 in den Reichsgrafenstand erhobene Haus Schönborn seine Wurzeln und Ursprünge nicht in diesen Regionen hatte, sondern im Nassauischen und im hinteren Taunus. "Westerwälder Edelleute" betitelten sich daher die im 17. und 18. Jahrhundert nach phänomenalem Aufstieg zu Reichtum, Einfluss und hohem Ansehen gekommenen Schönborn gelegentlich und spielten damit auf jene eher bescheidenen Verhältnisse an, in die hinein 1605 Johann Philipp, wohl 1607 Philipp Erwein, der Begründer der kommenden Schönborn-Dynastie, und zuletzt Maria Agatha, eine spätere Waldbott von Bassenheim zu Olbrück, geboren wurden. Die Eltern dieser drei Geschwister waren Georg von Schönborn und Maria Barbara, eine Tochter des Philipp Erwein von der Leyen und der Anna von Heppenheim genannt von Saal.

I. Herkommen und Werdegang

Katholisch oder evangelisch? War die der Freienfelser Linie zugehörende Familie auf Burg Eschbach noch jenem "konfessionellen Niemandsland" zuzuordnen, von dem Volker Press sprach, oder war sie bereits jenes "gar papistisch Nest", wie es später über sie hieß, nämlich gleich den Verwandten in Hahnstätten dezidiert katholisch in sonst protestantischer Umgebung? Als immer katholisch wurden die Schönborn bei den Informativprozessen 1642 und 1647 von den befragten Zeugen bezeichnet, unter diesen Sebastian Wilhelm Meel, ein enger Vertrauter von Johann Philipp, gebürtig aus dem Laubuseschbach benachbarten Münster, seit 1654 Kanzler in Würzburg und seit 1660 Vizekanzler in Mainz. Mit Sicherheit katholisch war die Mutter Maria Barbara aus der Rheingauer Linie der von der Leyen. Wie aber war es mit Georg von Schönborn, den sie 1603 geheiratet hatte? 1605 war er Amtmann (vicecomes) der protestantischen Grafschaft Wied-Runkel. Lässt das darauf schließen, dass er evangelisch war wie mehrere seiner Vorfahren? Die Frage lässt sich nicht ganz klären. Wie aber stand es mit seinem Sohn Johann Philipp? Seine Taufurkunde stellte 1629 der protestantische Pfarrer Jacobus Staudt von Blessenbach aus, zu dessen Pfarrbezirk die Burg im benachbarten Laubuseschbach gehörte. Darin bekundet dieser, er habe Johann Philipp am 24. August 1605 getauft. Ein schneller Rückschluss könnte vermuten lassen, der spätere Fürst- und Erzbischof sei zunächst evangelisch gewesen. Eine in Weilburg tradierte, allerdings unbewiesene Schulnachricht verstärkt die Annahme, denn nach der hat der junge Schönborn die dortige protestantische Lateinschule besucht. Eine genauere Überprüfung der Quellen lässt jedoch wahrscheinlich sein, dass Jacobus Staudt in seiner Funktion als der zuständige und allein berechtigte Ortspfarrer die Taufe spendete, und zwar in den Konfessionsstand hinein, den die Eltern bestimmten. Eine Stelle in der 1673 von Adolf Gottfried Volusius auf den verstorbenen Erzbischof Johann Philipp gehaltenen Leichenpredigt lässt aufmerken. Da heißt es, dieser sei als Kind "einem in der nähe gesessenen Catholischen Priester / welcher an ihm die gewöhnliche Tauffceremonien verrichtet / zugeführet worden". Das entspräche einer damals gängigen Praxis, dass katholische Eltern oder Elternteile nach der gültigen Taufe durch den im Ort zuständigen protestantischen Pfarrer von einem katholischen Geistlichen außerhalb der Gemeinde bestimmte Taufzeremonien nachholen ließen. Danach wäre Johann Philipp, wenn auch von einem protestantischen Pfarrer, katholisch getauft worden. Auf eine solche Annahme deutet auch hin, dass damals bereits ein Großteil der Schönborn katholisch und über weltliche Ämter und selbst hohe kirchliche Pfründen eng in geistliche Herrschaftsbereiche eingebunden war.
Wenn der spätere Bischof und Landesherr Andersgläubigen gegenüber eine erstaunlich tolerante Haltung zeigte, sich nicht scheute, Protestanten, unter ihnen der gelehrte Diplomat und Förderer der Wissenschaften Johann Christian von Boineburg und der Universalgelehrte Gottfried Wilhelm Leibniz, als Mitarbeiter und Berater an seinen Hof zu holen und immer wieder Bereitschaft erkennen ließ, auf Beilegung und Überwindung von konfessionellen Grenzen und Dissonanzen hinzuwirken, dann dürften die Kindheitserfahrungen in protestantischer Umgebung und das Wissen um die zwischenzeitlich bikonfessionelle Situation in der eigenen Großfamilie darauf nicht ohne Auswirkung geblieben sein.
Einen tiefen Einschnitt in das Leben der Schönborn in Laubuseschbach bedeutete der frühe Tod des Vaters Georg im April 1613. Spätestens 1616 entschloss sich Maria Barbara, ihre beiden Söhne zur schulischen Ausbildung auf das Gymnasium der Jesuiten in Mainz zu schicken. Einflussreiche Verwandte, unter diesen ihr Bruder Hans Wolff, Kurmainzer Amtmann, ihr Schwager Johann von Schönborn, Kurmainzer Hofjunker, und ihr Hahnstätter Verwandter Friedrich Georg von Schönborn, mit vielfachen Pfründen bedachter Mainzer Domkapitular und seit 1639 Domkantor, dürften dazu geraten haben. Vor allem der Mainzer Domherr – er hatte 1603 die Ehe der Maria Barbara mit Georg vermittelt – förderte die beiden jungen Verwandten. Wie der 1615 kinderlos verstorbene Hans Wolff von der Leyen und wohl auch der ebenfalls 1615 verstorbene ledige Johann von Schönborn machte er die beiden Brüder zu seinen Universalerben und trug dazu bei, den Schönborn eine solide wirtschaftliche Basis zu schaffen.
Ihre Gymnasialjahre in Mainz, ihr Studium der Philosophie, der Jurisprudenz und der Theologie in Würzburg, Orléans, Mainz und Siena sowie die Kavaliersreisen durch Frankreich und Italien absolvierten Johann Philipp und Philipp Erwein stets gemeinsam. Zur Finanzierung belasteten sie mehrfach Liegenschaften und Gefälle, Auslagen, die sich lohnten. Gut ausgebildet, mit exzellenter Beherrschung der lateinischen, italienischen und vor allem der französischen Sprache sowie reich an Erfahrungen und vor allem an Verbindungen bis hin nach Rom, kehrten sie 1629 nach Deutschland zurück.
Trotz des seit 1618 im Reich herrschenden Krieges schien das Jahr der Rückkehr für Johann Philipp eine gute und gesicherte Zeit zu eröffnen. Bereits seit 1621 beziehungsweise 1625 Domizellar an den Domstiften Würzburg und Mainz sowie Kanoniker an den Ritterstiften in Komburg und St. Alban in Mainz, wurde er am 25. September 1629 in das einflussreiche und hoch dotierte vierundzwanzigköpfige Domkapitel von Würzburg aufgenommen. Die errungenen Siege der kaiserlichen Truppen und das im März 1629 von Kaiser Ferdinand II. erlassene Restitutionsedikt machten überdies berechtigte Hoffnung, dass das konfessionell und national motivierte militärische Kräftemessen zugunsten der katholischen Seite entschieden sei. Doch dann überschlugen sich 1630/31 die Ereignisse. Gustav Adolf von Schweden landete mit 13.000 Mann nahe Peenemünde auf Reichsboden, unterzeichnete im Januar 1631 mit Frankreich unter Richelieu ein Beistandsbündnis, siegte am 17. September bei Breitenfeld nahe Leipzig über die von Tilly geführten kaiserlichen Truppen und leitete damit die Wende des Krieges ein. In rascher Folge nahm er noch 1631 das kurmainzische Erfurt, Würzburg, Aschaffenburg und schließlich am Vorabend von Weihnachten Mainz ein. Vor dem Einrücken der feindlichen Truppen hatten sich die Bischöfe von Würzburg, Mainz und Worms in Köln in Sicherheit gebracht. Hierhin begab sich auch Johann Philipp und blieb, bis sich die Schweden aus den geistlichen Territorien zurückziehen mussten und er Ende 1634 nach Würzburg zurückkehren konnte.
Die Jahre in Köln bedeuteten für ihn nicht lediglich Exil. Für den 1633 auch in das adelige Mainzer Domkapitel gewählten Schönborn war es zugleich Zeit wichtiger Erfahrungen und Begegnungen. Er wurde mit hochrangigen Persönlichkeiten bekannt, wurde mehrfach in diplomatische Aktivitäten und Gesandtschaften eingebunden und gewann darüber vor allem engen und seine politische Haltung lange prägenden Bezug zur französischen Politik und Diplomatie. Mit großer Wahrscheinlichkeit lernte er in Köln auch den Jesuiten Friedrich Spee von Langenfeld kennen, Verfasser der gegen den grassierenden Hexenwahn gerichteten Cautio criminalis. Diese Begegnung muss ihn sehr beeindruckt haben, denn später setzte er als einer der ersten Reichsfürsten den grausamen Todesurteilen gegen als Hexen angeklagte Frauen und Männer ein Ende.

Fürstbischof von Würzburg

In normalen Zeiten war es für die adeligen Domkapitulare Ziel und Erfüllung früh gehegter Träume, zum Bischof und damit regierenden Reichsfürsten und Landesherrn eines Erz- oder Hochstifts gewählt zu werden. Doch 1642 träumte es sich in Deutschland nicht gut. Dafür war die Lage im Reich zu bedrückend. Der Prager Frieden von 1635 blieb lediglich Episode. Das Eintreten Frankreichs in das militärische Kräftemessen verhinderte den Frieden und gab dem Krieg eine neue Dimension. Als im Reich ausgetragener europäischer Hegemonialkrieg zwischen mehrfach wechselnden Kon­trahenten überzog er nach und nach das Reich, wurde immer unkontrollierter und roher, eine Entscheidung durch militärischen Erfolg wurde zwar noch gesucht, doch war kaum noch zu erwarten.
Als daher Johann Philipp von Schönborn am 16. August 1642 vom Würzburger Domkapitel zum Nachfolger des am 30. Juli unerwartet verstorbenen Fürstbischofs Franz von Hatzfeld gewählt wurde, nahm er das Amt mit zwiespältigen Gefühlen und eher zögernd an. Nicht gespreizter Formalismus oder gespielte Demut, bei solch kirchlichen Vorgängen nicht selten, bewirkten seine Zurückhaltung. Er war sich durchaus seiner Fähigkeiten bewusst. Auch wusste er die neue Würde zu schätzen. Das Bischofsamt, und zwar durch den Empfang aller Weihen ausgestattet mit der Fülle der priesterlichen Gewalt, bedeutete für ihn zum einen göttliche Beauftragung und persönliche Erhöhung vor Gott. Zum anderen war eine solche Standeserhöhung der Aufstieg in höchste Ränge der Kirche und des Reiches: Fürstbischof in Würzburg mit dem Titel "Herzog in Franken", Erhebung in den Reichsfürstenstand, Belehnung mit kaiserlichen Regalien und Privilegien, Territorialherrschaft, Sitz und Stimme im Reichstag, erheblicher materieller Zugewinn und Chance, für die eigene adelige Familie zu wirken.
Sein Zögern, 1642 das Amt anzunehmen, lag nicht in der Befürchtung, solcher Würde nicht gewachsen zu sein. Besorgt machte ihn, ein Bistum und Hochstift zu übernehmen, das nach wie vor fast täglich Truppendurchmärsche, Einquartierungen von Freund und Feind, hohe Kontributionsforderungen von Verbündeten und Gegnern, Mord und Totschlag und Plünderungen durch Marodeure, Entwurzelte und Deklassierte erleiden musste. Das zeigt ein Brief von 1643 an den Kölner Nuntius Fabio Chigi, päpstlicher Friedensvermittler in Münster und nachmals Papst Alexander VII. (1655–1667). Johann Philipp schrieb: "Glücklich wäre ich, wenn ich, so wie ich es eigentlich wollte – ich sagte es Ihnen mehrere Male –, das Bischofsamt nicht angenommen hätte. Ich könnte jetzt irgendwo in Ruhe und ohne Sorgen leben. Selbst wenn ich in Elend geraten wäre, ich trüge mein eigenes Schicksal. So aber liegt die Last einer ganzen Diözese auf mir."
Es entsprach dem Naturell und starken Verantwortungsbewusstsein des Schönborn, dass er seine neuen Ämter und Würden nicht nur dem Namen nach führte, sondern mit Autorität, viel Einsatz und hoher Eigenverantwortlichkeit. Von Beginn seiner Regierung an nahm er als Landesherr und Reichsfürst die Zügel fest in die Hand.
Ohne Verzug bemühte er sich, über Verhandlungen mit Freund und Feind Erleichterungen für sein durch den Krieg ruiniertes Land zu erwirken. Mit den Kaiserlichen feilschte er um die Herabsetzung der Kriegslasten. Die 1642/43 in Franken eingefallenen Franzosen drängte er abzuziehen. Über Kontributionsleistungen erkaufte er von den Schweden in zähen Verhandlungen eine relative Sicherheit für das Hochstift. Überzeugt davon, dass die Weiterführung des Krieges den katholischen Reichsständen nur Schaden und keinen Nutzen mehr bringen konnte, suchte er nach Wegen, zu einem baldigen Frieden zu kommen. Rasch zeichneten sich die Grundlinien seiner auch späteren Politik ab. Er sah sich nach Verbündeten und politischen Verbindungen um. Er suchte Partner im Reich, so etwa den Kurfürsten Maximilian von Bayern, ließ aber auch bei Kardinal Mazarin (gest. 1661) vorfühlen, ob ein Würzburger Separatfrieden mit Frankreich möglich sei. Bündnispolitik wurde besonders nach 1648 nachgerade ein Charakteristikum seiner Regierung und Diplomatie. Da er die zu enge Verquickung des habsburgischen Kaiserhauses mit den spanisch-französischen Spannungen für eine der wesentlichen Ursachen des auf deutschem Reichsgebiet ausgetragenen Krieges ansah, drängte er auf eine Abkoppelung der Reichsangelegenheiten von politischen Zielen Spaniens. In der berechtigten Annahme, dass die kaiserliche Politik für eine solche, ihren dynastischen Interessen entgegenstehende Trennung nicht zu gewinnen sei, ging er eigene, eher an reichsständischen Belangen orientierte Wege. Schon jetzt – wie später noch vervielfacht – darauf bedacht, die eigene Kompetenz und Mitentscheidung bei Reichsangelegenheiten zur Geltung zu bringen, stellte er 1643 auf dem Frankfurter Reichsdeputationstag über seinen Delegierten Johann Philipp von Vorburg die Forderung, Sitz und Stimme für die deutschen Reichsstände bei kommenden Friedensverhandlungen zu erhalten. Auf sein Drängen ging es zurück, dass im November 1644 der fränkische Kreistag beschloss, auch gegen den Willen Kaiser Ferdinands III. (1637–1658) den in Münster und Osnabrück zusammengetretenen Friedenskongress zu beschicken. Frankreich, auf den eigenwilligen Würzburger Bischof aufmerksam geworden, unterstützte diesen Entscheid. Um einer drohenden Spaltung zwischen Reichsständen und Kaiser entgegenzuwirken, lenkte Wien in der umstrittenen Frage der Zusammenstellung des Westfälischen Friedenskongresses ein.
Überdies kam der Wiener Hof den protestantischen Ständen mit weitgehenden religionspolitischen Zugeständnissen entgegen. Die von den Protestanten vorgebrachten Religionsgravamina erachtete Johann Philipp zunächst als „innerdeutsche Angelegenheit“. Diese seien nicht auf dem Friedenskongress zu lösen, sondern nach Abschluss eines Friedens auf einem Reichstag. In der richtigen Erkenntnis jedoch, dass die Protestanten mit den Schweden ihre Religionsforderungen unnachgiebig mit der Friedensfrage verknüpften, war er diesbezüglich ab 1646 als einer der ersten katholischen Reichsstände zu einem Entgegenkommen bereit. Das trug ihm den Unwillen des päpstlichen Friedensvermittlers Fabio Chigi und die Gegnerschaft der so genannten Extremkatholischen ein. Diese um den gänzlichen Erhalt katholischer Belange ringende Gruppe um Adam Adami, Johann Leuchselring und Heinrich Wangnereck SJ lehnte strikt jedes Zugeständnis als Verrat an der katholischen Religion ab. Trotz dadurch drohender weiterer Kriegsgefahr beharrte sie hart auf zum Teil kaum noch durchzusetzenden Forderungen und Rechtspositionen.
Fabio Chigi war seit Ende 1645 entschlossen, offiziell gegen einen Friedensvertrag zu protestieren, der kirchenpolitische Kompromisse enthielt. Dass Johann Philipp dessen ungeachtet weiterhin Zugeständnisse in der Religionsfrage einzugehen bereit war, um einen vertraglich abgesicherten und garantierten Frieden zu erreichen, belastete auf Jahre beider Verhältnis. Hier sei vermerkt, dass Chigi selbst als Papst Alexander VII. seine Vorbehalte gegenüber dem Schönborn nicht ganz aufgab. Vieles davon beruhte eher auf subjektivem Empfinden. Denn trotz seiner religionspolitischen Kompromissbereitschaft und Toleranz war dem Fürstbischof kirchlicher oder religiöser Indifferentismus fremd. Wäre dem anders, hätte er wohl kaum jenen herausragenden kirchlichen Reformeifer gezeigt, der sein Pontifikat auszeichnete. Chigis Nachfolger in Rom anerkannten diese Verdienste. Papst Klemens IX. (1667–1669) verlieh Johann Philipp 1668 den Ehrentitel "Beschützer der Rechte der orthodoxen Religion und des Heiligen Stuhles in Deutschland" und Klemens X. (1669–1676) nannte ihn 1670 in einem Breve von 1670 "Trost meiner alten Tage".

II. Erzbischof von Mainz, Kurfürst und Erzkanzler des Reiches

Wahl in Mainz

Seit 1645 hatte es Bestrebungen gegeben, über die Wahl eines Koadjutors die Nachfolge des erkrankten Mainzer Erzbischofs Anselm Casimir Wambolt von Umstadt vorzeitig zu regeln. Sowohl der Kaiserhof als auch die französische Regierung hatten erhebliche diplomatische und finanzielle Anstrengungen unternommen, die kommende Besetzung des politisch so bedeutenden Mainzer Erzstuhls in ihrem Sinne zu beeinflussen. Unter den Bewerbern waren, wenn auch aussichtslos, sogar Kardinal Mazarin und Armand de Bourbon, ein Bruder des Herzogs Louis von Enghien. Spätestens 1646 brachte sich auch Bischof Johann Philipp als Kandidat ins Gespräch. Das für eine Wahl zum Mainzer Erzbischof erforderliche päpstliche Breve elegibilitatis (Wählbarkeitsbreve) wurde ihm am 22. Januar 1647 von Innozenz X. (1644–1655) ausgestellt. Von seiner bei der Bischofswahl 1642 gegebenen Zusage, sich nie zum Bischof eines anderen Bistums wählen zu lassen, wurde er durch das Versprechen entbunden, jährlich wenigstens sechs Monate in Würzburg zu residieren.
Ab etwa April 1647 konnte er mit der Unterstützung Frankreichs rechnen. Im Mainzer Domkapitel stand bald eine Mehrheit hinter ihm, darunter insbesondere jene Domherren, die sowohl in Mainz als auch in Würzburg bepfründet waren. Dabei spielten wirtschaftliche und praktische Überlegungen eine Rolle. Für das seit 1644 von französischen Truppen linksrheinisch besetzte und stark verschuldete Erzstift Mainz schien es vorteilhaft, erstmals in seiner Bistumsgeschichte eine Kumulation mit dem trotz aller Kriegsnot wirtschaftlich noch besser gestellten Würzburg einzugehen. Die erzbischöfliche Residenz in Aschaffenburg bot zudem die Kosten sparende Möglichkeit, von dort aus sowohl das Bistum Mainz als auch das von Würzburg zu regieren.
Ausschlaggebend für die Mehrheit der Domkapitulare, sich für Johann Philipp von Schönborn zu entscheiden, dürfte jedoch das politische Motiv gewesen sein, mit ihm den Garanten dafür zu wählen, dass die in Würzburg verfolgte Friedenspolitik zukünftig auch von Mainz mitgetragen würde. Unter den Domkapitularen waren es vor allem Johann von Heppenheim genannt von Saal (gest. 1672) und Wilderich von Walderdorff, die sich für ihn einsetzten, der erste sein Verwandter und enger Vertrauter, der andere von 1647 bis 1669 Mainzer Generalvikar, sodann auf Drängen des Mainzer Erzkanzlers Johann Philipp seit 1660 Reichsvizekanzler in Wien und schließlich seit 1669 Bischof von Wien.
Erzbischof Anselm Kasimir starb am 9. Oktober 1647 in Frankfurt. Nach Abschluss der Beisetzungsfeierlichkeiten und nach Beilegung einiger politischer Schwierigkeiten wurde der als aussichtsreichster Kandidat angereiste Johann Philipp von Schönborn am 19. November 1647 im französisch besetzten Mainz per viam inspirationis Spiritus sancti zum neuen Erzbischof gewählt. Mit dieser Erhebung auf den ersten bischöflichen Stuhl des Reiches war er zugleich Erzkanzler des Reiches, Inhaber des Reichsdirektoriums, ranghöchster Kurfürst und Landesherr und damit Inhaber höchster kirchlicher und weltlicher Ämter und Positionen. Rom bestätigte die Wahl erst am 23. August 1649. Am darauf folgenden 13. September gewährte ihm der Papst als Zeichen der erzbischöflichen Würde das Pallium. Damit war er auch endgültig Metropolit der Kirchenprovinz Mainz, die trotz der Verluste infolge der Reformation noch immer die nach Rom größte der lateinischen Kirche war.

Westfälischer Frieden

Unmittelbar nach seiner Wahl teilte Johann Philipp Nuntius Fabio Chigi in Münster mit, er werde seine ganze Kraft für einen baldigen Friedensschluss einsetzen. Noch im Dezember 1647 ernannte er seinen Vertrauten Sebastian Wilhelm Meel zum Mainzer Mitbevollmächtigten auf dem Friedenskongress in Münster. Dort war als Mainzer Generalbevollmächtigter der prokaiserliche und zu kirchenpolitischen Kompromissen kaum fähige Nikolaus Georg von Raigersberger. Ihn abzusetzen, hätte einen Affront dem Kaiser gegenüber bedeutet und die Position des neuen Erzbischofs bei den Mainzer Führungskreisen geschwächt, die wegen der französischen Besetzung vom Kaiser militärische Hilfe erwarteten. Daher gab er ihm mit Sebastian Wilhelm Meel einen Gegenpart, der beitragen sollte, seiner auf Frieden hin orientierten Politik zum Durchbruch zu verhelfen.
Auf dem Kongress waren die Beratungen der katholischen Reichsstände über die Ergebnisse der religionspolitischen Verhandlungen in die Endphase getreten. Dabei war es am 7. Dezember 1647 zu einer Ablehnung der auf Ausgleich mit den Protestanten gerichteten "Trauttmansdorff'schen Punktation" gekommen. Noch als Bischof von Würzburg hatte Johann Philipp gedrängt, das Trauttmansdorff'sche Friedensprojekt in seiner Substanz zu erhalten. Es würde ihn zwar freuen, wenn es gelingen könnte, den Protestanten einige Zugeständnisse wieder abzuringen, doch dürfe das nicht auf Kosten des Friedens geschehen.
Als jetzt ranghöchster Reichsfürst stellte er sich gemeinsam mit Kurfürst Maximilian von Bayern an die Spitze derjenigen, die vom Kaiser verlangten, auch ohne Zustimmung der radikalen Ablehner eines Religionsvergleichs die Religionsverhandlungen zum Abschluss und damit den Frieden in greifbare Nähe zu bringen. Unter Führung des Würzburger Gesandten Vorburg formierten sich katholische Deputierte zu einer „dritten Partei“ und traten auf privater Ebene mit gemäßigten Protestanten in Verhandlungen. Das veranlasste Kaiser Ferdinand III., die Friedensverhandlungen auf der Basis der bisher erreichten Ergebnisse anzuordnen. Bereits im Februar 1648 erfolgte unter Mainzer Federführung die endgültige Formulierung des Religionsvertrages. Das Ergebnis wurde am 18. März 1648 unterzeichnet und als Artikel für das Instrumentum pacis festgelegt. Er lief als Artikel V in den Osnabrücker Friedensvertrag (IPO) ein und hatte als wesentlichsten Inhalt die Festlegung des Normaljahres auf den 1. Januar 1624 zur Regelung des Konfessions- und Besitzstandes und die Einbeziehung auch des Reformierten Bekenntnisses in das jetzt geltende Reichsreligionsgesetz.
Zwischen dem 3. März und dem 21. April 1648 wurden die wichtigsten Reichsverfassungstexte verabschiedet. Sie liefen auf eine wesentliche Stärkung der Reichsstände und einen unverkennbaren Autoritätsverlust des Reichsoberhauptes hinaus. Über die Rolle, die Johann Philipp von Schönborn dabei spielte, urteilte Konrad Repgen: "Im Mai 1648 war den Kaiserlichen die Verhandlungsinitiative vom Mainzer Kurfürsten entwunden worden, eigentlich eine Verfassungsrevolution. Zur Unterzeichnung des Friedens hatten die Reichsstände den Kaiser geradezu ultimativ gezwungen."
Revolution hatte Kurfürst Johann Philipp von Schönborn nicht im Sinn. Was er wollte und nach sechs Jahren harten Ringens erreicht sah, waren Frieden, durch Reichsverfassung und Reichsgesetze garantierter Bestand der Reichskirche, Sicherheit für seine Bistümer Würzburg, Mainz und seit 1663 auch Worms sowie die Möglichkeit, für einen weit gefächerten inneren Neuaufbau seiner Territorien und Bistümer zu sorgen. Nach dreißigjährigem Krieg war das Ziel erreicht, als der Westfälische Frieden am 24. Oktober 1648 in Münster vertraglich geschlossen und am Morgen des 25. Oktober vor dem Rathaus in Osnabrück feierlich verkündet wurde.

Reichspolitik

Als territorialen Erfolg konnte Johann Philipp 1648 verbuchen, dass dem Hochstift Würzburg das lang umstrittene protestantische Kitzingen zugesprochen wurde und das Erzstift Mainz seine in Hessen gelegenen Territorien behielt, das nach Reichsfreiheit strebende Erfurt nicht verlor und die an die Pfalz verpfändete Bergstraße zurückfordern konnte. Letzte Verträge mit der Kurpfalz wurden 1650 abgeschlossen. Im gleichen Jahr verließen die französischen Truppen endgültig die besetzten Mainzer Gebiete. Erfurt wurde 1664 mit französischer Hilfe und der Duldung des Kaisers durch eine Kriegshandlung an das Erzstift zurückgeführt. Diese bewaffnete Reduktion war die einzige nennenswerte militärische Aktion des Schönborn, dessen oberste politische Maxime gemäß der Devise des Westfälischen Friedens Pax rerum optima der Erhalt des mühsam errungenen Reichsfriedens war. Dieser Frieden musste Bestand haben, denn nur dadurch konnte die 1648 ausgehandelte Reichsverfassung erhalten bleiben und funktionieren. Die Reichsverfassung wiederum war der sicherste Garant für den Weiterbestand der Germania sacra und des stiftischen Deutschlands.
Wie schon als Fürstbischof in Würzburg zeigte der Schönborn als Mainzer Erzbischof und Kurfürst von Anfang an viel Aktivität und Mut, neue Wege zu gehen. Er betrieb eine sehr eigenständige Politik und knüpfte dabei in der Reichspolitik an der anspruchsvollen alten mainzischen Kurerzkanzler-Politik an, indem er seinen hohen Ämtern wieder Geltung und Einfluss verschaffte. Dabei war er sich bewusst, dass er seine politischen Ziele nicht ohne Partner erreichen konnte, denn seine Sprengel waren wirtschaftlich und machtpolitisch schwach. Das galt insbesondere für das kirchlich, reichsverfassungsrechtlich und vor allem auch geopolitisch so exponierte und zwischen den Machtblöcken Habsburg und Bourbon stehende Mainz. Um in dieser Situation Eigengewicht und Eigenständigkeit zu bewahren, betrieb Johann Philipp eine außergewöhnlich intensive Bündnispolitik.
Die Wahl seiner Bündnispartner überließ der Kurfürst nicht dem Zufall. Geschickt jonglierte er vornehmlich zwischen Frankreich und dem Kaiserhaus. Waren seine Bündnisse zu Anfang eher reichs- und kaiserorientiert, so spielte vor allem in den 1650er Jahren Frankreich für ihn die größere Rolle. Paris lag ihm näher als Wien, und es beeindruckten ihn die Kraft und die Dynamik dieser aufstrebenden Macht, die unter Richelieu und Mazarin trotz aller Offensivpolitik auf eine eigentlich aggressive Expansion verzichtete. Frankreich hofierte ihn, und er sah in ihm bis in die sechziger Jahre den ehrlicheren und stärkeren Vertragspartner, dies umso mehr, da er dem von den Türken bedrängten und in die spanischen Querelen verstrickten Kaiserhaus misstraute.
Höhepunkt der mainzisch-französischen Beziehungen unter Kurfürst Johann Philipp war der Rheinbund von 1658. Die Distanzierung setzte ein, als der „Sonnenkönig“ Ludwig XIV., der seit 1661 allein regierte, aus starker Machtposition heraus überheblich aggressive Hegemonialansprüche bekundete und versuchte, den Mainzer zu einer billigen Schachfigur in seinem politischen Spiel zu machen. Dadurch sah Johann Philipp seine politischen und persönlichen Ziele bedroht und gefährdet: Erhalt des Reichsfriedens, Sicherheit für seine Territorien, Anerkennung seines Einflusses als hochrangiger Reichsfürst. Er wandte sich von Frankreich ab und näherte sich wieder Wien an. 1663 schloss er ein Defensivbündnis mit Leopold I., dessen Wahl zum Kaiser er 1658 lange verzögert hatte. Mit dieser prokaiserlichen Umorientierung wurde jener eindeutig auf das Reich ausgerichtete politische Standort eingeleitet, den die Schönborn-Bischöfe der zweiten und dritten Generation einnahmen, vor allem der Mainzer Kurfürst Lothar Franz und der Reichsvizekanzler Friedrich Karl.
Dass seine intensive Bündnispolitik reichspolitisch letztendlich mehr oder weniger scheiterte, bedeutete für den alternden Kurfürsten eine herbe Enttäuschung. Für seine geistlichen Sprengel war sie ein Gewinn, trug sie doch wesentlich dazu bei, dass diese Territorien in langjähriger relativer Sicherheit und Ruhe aufblühen konnten.
Als Landesherr tat Johann Philipp viel, um diesen Aufschwung zu fördern. In einer Vielzahl von Erlassen und Maßnahmen mühte er sich um die Verbesserung von Handel, Handwerk, Wirtschaft und Verkehr. Er trug Sorge für die Wiederbesiedlung verödeter Gebiete. Zur Stabilisierung der Sicherheit seiner Gebiete ließ er in Mainz, Würzburg, Königshofen und Erfurt starke Fortifikationen durchführen. In Mainz und Erfurt entstanden Waisenhäuser. Seine Bemühungen um eine Verbesserung der Behörden hatten unterschiedlichen Erfolg. Erste Ansätze zur Reform des Rechtswesens trugen Früchte.

Kirchen- und Landespolitik

Zu den hervorragenden kirchlichen Leistungen unter Erzbischof Johann Philipp gehört die endgültige Durchführung der Reformbeschlüsse des Konzils von Trient. Ebenso bedeutsam war, dass er die diözesanen Leitungs- und Verwaltungsstrukturen klarer und effektiver ordnete, so vor allem das Mainzer Generalvikariat. Viel tat er zur Förderung des kirchlichen und religiösen Lebens. 1651 ließ er im Mainzer Dom das lange vernachlässigte Chorgebet wieder einführen. 1656 veröffentlichte er Dekrete zur Neugestaltung des Choralgesangs. An die Stelle des reformierten Mainzer Choralgesangs trat der römische Gregorianische Gesang. Die Geistlichen gemahnte er zur Predigt aus dem Worte Gottes und der Kirchenväter. Er hieß neue Gebetsvereinigungen und Bruderschaften gut und förderte sie. Auf ihn geht die berühmte Mainzer Bibel zurück, eine deutsche Bibelübersetzung, die 1662 erschien und bis ins späte 18. Jahrhundert zahlreiche Nachdrucke erhielt. Viele Evangelientexte fasste er in Reime, dichtete teils bis heute noch gesungene Kirchenlieder und widmete 1658 Kaiser Leopold I. den "Kaiserlichen Psalter" mit den 150 von ihm übersetzten, gereimten und vertonten Psalmen. 1664 setzte er mit der Verkündigung des tridentinischen Ehedekrets Tametsi die neue katholische Eheschließungsform in Kraft. 1665 ordnete er den Gebrauch des römischen Breviers an und führte für den Messgottesdienst das römische Missale ein. Sein Rituale von 1671 ist ein Meilenstein der Mainzer Liturgiegeschichte.
Diese Angleichung der liturgischen Texte an Rom war für ihn sichtbares Zeichen der Einheit der Kirche. Die von ihm auch gegen Rom durchgeführte Reform diözesaner Sonderheiten im sogenannten Proprium – er nahm zum Beispiel Erzbischof Willigis in den Heiligenteil – belegt, dass er darüber nicht seine Eigenständigkeit aufgab. Viel Selbstbewusstsein zeigte er gegenüber dem Kölner Nuntius. Er duldete nicht, dass dieser eigenmächtig in kirchliche Belange eingriff, die er als Ordinarius für sich beanspruchte. Fühlte er sich oder die Reichskirche verletzt oder ungerecht behandelt, so konnte er sogar Rom mit harten Konsequenzen drohen, ohne es jedoch je zu einem Bruch kommen zu lassen. Wegen solcher Haltung ihm Frühepiskopalismus vorzuwerfen, geht an der Sache und seiner zutiefst kirchlichen Persönlichkeit vorbei.
Als Bischof von Würzburg und Erzbischof von Mainz schaffte er es mit "Unio und Bündnis" 1656 durch eine wichtige Grenzbegradigung im Odenwald und am Main, die bis dahin zwischen beiden oft ausbrechenden Streitigkeiten um Kompetenzen zu beenden. 1663 wurde überdies eine Confoederatio in spiritualibus sive ecclesiasticis zwischen Mainz und Würzburg geschlossen. Im Umfeld des konfessionell toleranten und zugleich auf eine Wiedergewinnung der Protestanten bedachten erzbischöflichen Hofes entstand 1660 das eher phantastische "Mainzer Unionsprogramm". Es enthielt – an Rom gerichtet – 17 Forderungen von Zugeständnissen an Protestanten, darunter das Zugeständnis des sub utraque und der deutschen Sprache in der Liturgie. Dadurch sollte erreicht werden, dass sich die Frankfurter Protestanten wieder der katholischen Kirche anschlossen. Fälschlicherweise wurde das Unionsprogramm dem Erzbischof selbst zugeschrieben. Aussicht, in Rom ernst genommen oder gar angenommen zu werden, hatte es nie. Dass die Verfasserschaft mit dem Erzbischof in Verbindung gebracht wurde, hatte seine Ursache darin, dass dieser das Bestreben nicht aufgab, über eine Wiedervereinigung oder durch Konversion, über Unio vel Conversio, wie es hieß, die Glaubensspaltung im Reich zu überwinden.
Hochgestellte Persönlichkeiten fanden unter ihm zum Katholizismus, darunter die Mainzer Weihbischöfe Berthold Nihus und Adolph Gottfried Volusius. Seine Weihbischöfe in Mainz und Würzburg, nämlich Adam Gros, Wolter Heinrich von Strevesdorff, Johann Melchior Söllner, Berthold Nihus, Peter van Walenburch und Stephan Weinberger, waren überhaupt Glücksgriffe. Über sie konnte unter Johann Philipp von Schönborn eine spürbare religiöse Erneuerung des Volkes und eine erhebliche Verbesserung des Klerus erreicht werden. Wesentliche Voraussetzungen und Mittel dazu waren Visitationen, zahlreiche Erlasse, eine Schulreform, die Einführung volksnaher Frömmigkeitsformen und die Errichtung der Priesterseminare 1654 in Würzburg und 1662 in Mainz. Die Leitung beider Seminare übertrug er den Bartholomiten, das heißt Geistlichen des kurz zuvor gegründeten Instituts von Bartholomäus Holzhauser (gest. 1658).
Große Anstrengungen unternahm Johann Philipp zum Wiederaufbau seiner Territorien. Seine Bautätigkeit galt vorrangig den Fortifikationen. Die Mainzer Zitadelle ziert noch heute das Schönborn'sche Wappen mit dem auf einem Dreizack schreitenden Löwen. Unter ihm entstanden der Schönborner Hof in Mainz und die Waisenhäuser in Mainz und Erfurt. Er belebte maßgeblich Wirtschaft und Handel, ließ die Mainzer Schiffsbrücke über den Rhein bauen und gab Anstöße zur Reform der Justiz.

Lebensende

Ein schweres Nierenleiden ließ den Erzbischof 1662/63 daran denken, die Mainzer Nachfolge durch die frühzeitige Wahl eines Koadjutors zu regeln. Sein Kandidat war der Speyerer Bischof Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid, über die Tochter seines Bruders Philipp Erwein mit ihm verwandt. Da sich der Gesundheitszustand von Johann Philipp rasch wesentlich verbesserte, unterblieb die Wahl. Eine solche wurde erst wieder 1670 akut. Zu der Zeit wünschte der Erzbischof seinen Neffen Franz Georg von Schönborn (gest. 1674) zum Koadjutor, den er 1663 zum Mainzer Domkustos und 1667 zum Statthalter von Erfurt ernannt hatte. Da die bei diesen Ernennungen übergangenen Domkapitulare aus anhaltender Verstimmung für seinen aus der eigenen Familie stammenden Wunschkandidaten nicht zu gewinnen waren, legte sich Johann Philipp erneut auf den Speyerer Bischof fest. Dessen Wahl zum Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge in Mainz erfolgte am 15. Dezember 1670. Die römische Bestätigung erfolgte am 16. November 1671.
Lothar Friedrich von Metternich war am 16. April 1672 auch zum Koadjutor für das Bistum Worms postuliert worden. Den offiziellen Abschluss dieses Wahlvorgangs erlebte Erzbischof Johann Philipp nicht mehr. Er starb am 12. Februar 1673 auf der Marienburg in Würzburg. Sein Leib wurde im Langschiff des Würzburger Domes beigesetzt. Sein Herz ruht im Mainzer Dom. Dort nennt ihn eine Inschrift "einen wahrhaft Großen". So sieht ihn auch die Nachwelt, der er heute als "ein Politiker von europäischem Rang" gilt.

Literaturhinweise

  • Jedin, Hubert: Die Reichskirche in der Schönbornzeit. In: Trierer Theologische Zeitschrift 65 (1956), S. 202–216.
  • Jürgensmeier, Friedhelm: Johann Philipp von Schönborn (1605–1673) und die römische Kurie. Ein Beitrag zur Kirchengeschichte des 17. Jahrhunderts (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 28), Mainz 1977.
  • Jürgensmeier, Friedhelm: Das Bistum Mainz. Von der Römerzeit bis zum II. Vatikanischen Konzil (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte 2), Frankfurt/M. 1988, 2/1989.
  • Jürgensmeier, Friedhelm: Kurmainz. In: Anton Schindling/Walter Ziegler (Hg:): Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500–1650, 4: Mittleres Deutschland (Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 52/4), Münster 1992, S. 60–97.
  • Jürgensmeier, Friedhelm: Diözesane Grenzkorrektur und Beilegung von territorialen Differenzen zwischen Kurmainz und Würzburg 1656. In: Josef Schröder (Hg.): Beiträge zu Kirche, Staat und Geistesleben. Festschrift für Günther Christ zum 65. Geburtstag am 20. März 1994, Stuttgart 1994, S. 112–130.
  • Jürgensmeier, Friedhelm: Fürstbischof Johann Philipp von Schönborn (1642–1673). Die Regierungsjahre bis 1648. In: Peter Kolb/Ernst-Günter Krenig (Hg.): Unterfränkische Geschichte 3: Vom Beginn des konfessionellen Zeitalters bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges, Würzburg 1995, S. 363–390.
  • Jürgensmeier, Friedhelm (Hg.): Die von Walderdorff. Acht Jahrhunderte Wechselbeziehungen zwischen Region – Reich – Kirche und einem adeligen Rittergeschlecht, Köln 1998.
  • Jürgensmeier, Friedhelm: Vom Westfälischen Frieden 1648 bis zum Zerfall von Erzstift und Erzbistum (1797/1801). In: Friedhelm Jürgensmeier (Hg.): Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte 3: Neuzeit und Moderne (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte 6/3), Würzburg 2002, S. 233–469.
  • Jürgensmeier, Friedhelm: Die Schönborn. Ihr Aufstieg von "armen Westerwälder Edelleuten" zu Fürsten des Reiches (Bad Emser Hefte 234), Bad Ems 2003.
  • Press, Volker: Adel im Reich um 1600. Zur Einführung. In: Grete Klingenstein/Heinrich Lutz (Hg.): Spezialforschung und "Gesamtgeschichte". Beispiele und Methodenfragen zur Geschichte der frühen Neuzeit (Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit 8), München 1982, S. 15–47 (Zitat S. 28).
  • Repgen, Konrad: Die Römische Kurie und der Westfälische Friede. 2: Papst, Kaiser und Reich 1521–1644, Tübingen 1965 (Zitat S. 161).
  • Scheidgen, Andreas: Kirchenlieder für das Heilige Reich. Die geistlichen Gesänge des Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn zwischen politischer Repräsentation und Seelsorge. In: Mainzer Zeitschrift 99 (2004), S. 95–104.
  • Schraut, Sylvia: Das Haus Schönborn. Eine Familienbiographie. Katholischer Reichsadel 1640–1840, Paderborn, München u.a. 2005.