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Die Entstehung des Landkreises Trier und des Kreises Saarburg 1815/16

0.1.Verwaltungspolitische Entscheidungen in preußischer Zeit und ihre Folgen

von Rudolf Müller

Die Kreiseinteilung im Bezirk Trier zu Beginn der preußischen Zeit 1815/16 basierte auf den vorgefundenen französischen Verwaltungsverhältnissen und -grenzen, denn die Vorgabe der Berliner Regierung ging dahin, die Landkreise unter „möglichster Berücksichtigung früherer Verhältnisse“ zu bilden. Da jedoch die französischen Arrondissements für die preußischen Landkreise räumlich zu groß und die französischen Kantone räumlich zu klein waren, als dass man diese Verwaltungsstrukturen einfach hätte übernehmen können, „blieb nichts anderes übrig, als mehrere Kantone zu je einem Landkreise zusammenzulegen, und tatsächlich ist die preußische Regierung so verfahren, wie das Studium der Karten beweist“, stellte der Trierer Stadtbibliothekar und Historiker Gottfried Kentenich nach eingehenden Studien 100 Jahre später fest.[Anm. 1] Konkret bildete man die neuen Landkreise im Bezirk Trier um je ein klein- oder mittelstädtisches Zentrum – wie im Falle von Prüm, Daun, Bitburg, Wittlich, Bernkastel, Saarburg, Merzig, Saarlouis, Saarbrücken und Ottweiler, da diese Städte bereits in französischer Zeit oder schon zuvor zentralörtliche Funktionen wahrgenommen hatten und sich als Mittelpunktorte von Landkreisen anboten.

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0.2.Der Landkreis Trier

Im Falle des Landkreises Trier, der um die Stadt Trier herum gebildet wurde, welche zugleich der Bezirksvorort und damit der Sitz der Königlichen (Bezirks-)Regierung war, lag die Sache anders: „Der Vorort, an welchen sich der Landkreis Trier anlehnt, ist Pfalzel. Nach seiner Entstehung müsste der Landkreis Trier ‚Landkreis Pfalzel' heißen“, so die prononcierte Aussage von Kentenich, der auf eine Statistisch-Topographische Beschreibung von 1820 verweist, wonach anfangs Pfalzel ‚zum Kreisort ausersehen war'.[Anm. 2] So sei der Landkreis Trier entstanden, indem man an den vormaligen französischen Kanton Pfalzel die Kantone Schweich und Büdlich zum Teil sowie die Kantone Konz und Hermeskeil angegliedert habe. Dadurch erhielt aber der Landkreis Trier einen über das Normalmaß weit hinausreichenden gebietsmäßigen Umfang. Kentenich erklärt diese Abweichung in der Kreiseinteilung bezüglich des Landkreises Trier damit, dass die aufgrund des 2. Pariser Friedens eingetretenen Umstände die Regierung dazu gleichsam gezwungen hätten, denn erst mit dem 2. Pariser Frieden vom 20. November 1815 dehnte sich das preußische Gebiet in den Rheinlanden nach Süden bis zur Nahe und zum Glan aus. Zum einen musste Frankreich zusätzliche Gebiete an der Saar mit den Städten Saarbrücken und Saarlouis an Preußen abtreten, zum anderen erhielt Preußen weitere Gebietsteile im Hunsrück, die nach Artikel 51 der Schlussakte des Wiener Kongresses von 1815 zunächst der österreichisch-bayerischen Verwaltung zufallen sollten, nämlich den Kanton Saarburg bis zur Obermosel, die Kantone Merzig, Wadern, Tholey, einen Teil von Lebach, Ottweiler, St. Wendel sowie die restlichen Teile von Birkenfeld, Hermeskeil, Baumholder und Grumbach. Preußen übernahm mit diesem Gebietszuwachs im Hunsrück-Nahe-Raum zugleich die Verpflichtung, die Herzöge von Sachsen-Coburg, von Oldenburg und von Mecklenburg-Strelitz zu entschädigen, was letztlich im September 1816 zur Abtrennung des neu gebildeten Fürstentums Lichtenberg[Anm. 3] sowie im April 1817 zur Abtrennung des neu gebildeten Fürstentums Birkenfeld und ebenfalls des Herzogtums Meisenheim führte. Weil man dem Grundsatz der „Berücksichtigung früherer Verhältnisse“ nicht untreu werden wollte, beließ man nun die Kantone Konz und Hermeskeil, die bereits am 9. Oktober 1815 im Zuge einer vorläufigen Grenzberichtigung an Preußen übergeben wurden, geschlossen beim Landkreis Trier und trennte nicht Teile davon an die Kreise Saarburg und Merzig ab, was sich von der Gebietsgröße der drei Landkreise her eigentlich angeboten hätte. „So zeigt sich, wenn wir das Ganze ins Auge fassen, überall die Tendenz, möglichst die alten Verwaltungseinheiten zu erhalten“, resümiert Kentenich diese Vorgänge bei der Kreiseinteilung.[Anm. 4]

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Eine ebensolche Tendenz sei auch bei der Bildung von Bürgermeistereien innerhalb der Kreisgrenzen zu beobachten: „Eine ganze Anzahl der Bürgermeistereien des Landkreises deckte sich noch 1910 mit den von den Franzosen um 1800 geschaffenen Mairien, so Mehring, Leiwen, Trittenheim, Heidenburg, Beuren, Farschweiler, Kell, Pfalzel, Ruwer, Longuich“.[Anm. 5] In anderen Fällen fänden sich mehrere Mairien einfach vereint, so bei Aach-Igel-Trierweiler und bei Irsch-Schöndorf. Bezüglich der Abgrenzung zwischen dem Landkreis Trier und der Stadt Trier wurde über die ursprünglich gezogenen Stadtgrenzen hinaus auf eigenen Wunsch der Vorort Pallien unter Zustimmung von Landrat Perger 1816 mit der Oberbürgermeisterei Trier vereinigt und nicht – wie ursprünglich geplant - der Bürgermeisterei Aach zugeteilt; bis Ende 1816 kamen weitere Vororte zu Trier hinzu, so dass der preußische Stadtkreis Trier schließlich außer der eigentlichen Stadt und des Vorortes Pallien noch die Orte Kürenz, Olewig, Heiligkreuz, Löwenbrücken, Pallien, Euren und Zewen mit Oberkirch umfasste. Dieser Stand änderte sich zum 1. November 1850 provisorisch und am 1. Januar 1852 definitiv durch die Bildung der Bürgermeisterei der Trierer Vororte, die von der städtischen Verwaltung getrennt und dem Landkreis Trier zugeordnet wurde.[Anm. 6] Somit brachte das Jahr 1852 eine Vergrößerung des Landkreises Trier auf Kosten der Stadt, was erst durch spätere Eingemeindungen in mehreren zeitlichen Schüben wieder rückgängig gemacht wurde.

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Man wird diese Maßnahme von 1852 wohl noch nicht als Ausdruck einer kommunalen Rivalität zwischen Landkreis und Stadt – und damit zwischen Land und Stadt - verstehen dürfen,[Anm. 7] sondern vielmehr als ein Mittel der politischen Disziplinierung der besonders in den Unruhejahren 1848/49 unbotmäßigen Stadt Trier durch die preußische Regierung.[Anm. 8] Dabei griff die Regierung auf den Trierer Landrat als verlässlichen Staatsbeamten zurück, dem die Bürgermeisterei der Trierer Vororte unterstellt wurde. Der damalige Trierer Landrat Eduard Otto Spangenberg, der während des „Kulturkampfes“ auch den Trierer Bischof verhaften musste,[Anm. 9] dürfte den an ihn gerichteten Erwartungen der preußischen Regierung voll und ganz entsprochen haben.[Anm. 10] Inwieweit Spangenberg während seiner langen Amtszeit als Landrat in Trier (1847-85) mit den jeweiligen Trierer Oberbürgermeistern persönlich und dienstlich gut oder weniger gut auskam, müsste noch näher hinterfragt werden.[Anm. 11] Mit seiner 1863 veröffentlichten „Statistischen Darstellung des Stadt- und Landkreises Trier“ deklarierte sich Spangenberg jedenfalls auch für das Gebiet der Stadt Trier zuständig. Offenbar sah er sich dazu von Seiten der Regierung beauftragt oder zumindest berechtigt. Auch Spangenbergs Nachfolger als Trierer Landrat, Leopold Tobias (1885-94), hatte sich nicht bloß in seiner vorherigen Position als Landrat des Kreises Saarburg von 1878 bis 1885, sondern auch schon als Regierungsassessor und freikonservativer Abgeordneter im Reichstag des Norddeutschen Bundes 1867-70 das Vertrauen der preußischen Regierung erworben. Die Inanspruchnahme der Trierer Landräte durch die preußische Regierung zum Zwecke der Disziplinierung der kreisfreien Stadt Trier im 19. Jahrhundert stellt eine interessante regionale Variante in der Entwicklung des Verhältnisses zwischen dem preußischen Staat und der zunächst in den Städten etablierten kommunalen Selbstverwaltung dar, wobei sich solche Konflikte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch auf der Ebene der Bürgermeistereien – z.B. in der Stadt Saarburg – finden lassen.[Anm. 12] Zugleich bietet das Beispiel des Verhältnisses der Stadt Trier zum Landkreis Trier ab der Mitte des 19. Jahrhunderts einen konkreten historischen Einblick in die Anfänge der Stadt-Umland-Problematik, die bis zur Gegenwart eine bestimmende Konstante in der Kreispolitik von Trier-Saarburg geblieben ist,[Anm. 13] die aber auch generell in anderen Landesteilen – z.B. in Koblenz, Kaiserslautern, Landau, Pirmasens usw. – einen herausgehobenen Stellenwert einnimmt – bis hin zu Fragen des Finanzausgleichs auf Landesebene und der Raumordnung und Landesplanung.

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0.3.Der gescheiterte Plan für einen Hochwald-Kreis

Die räumliche Überdehnung des Landkreises Trier nach Süden in den Hunsrückbereich hinein, die – wie dargestellt - zu seinen ‚Geburtsfehlern' gehörte, hatte bereits in der Mitte des 19. Jahrhunderts amtliche Überlegungen zur Teilung des Landkreises Trier hervorgebracht, so in einem detaillierten Vorschlag des Trierer Regierungspräsidenten Wilhelm Sebaldt vom 14.9.1852 an den preußischen Innenminister. Sebaldt schlug die Neubildung eines Landkreises Hermeskeil mit den fünf Bürgermeistereien Hermeskeil, Otzenhausen, Kell, Farschweiler und Beuren mit zusammen 18.253 Einwohnern vor.[Anm. 14] Ferner sollten einem Kreis Hermeskeil die Bürgermeistereien Heidenburg und Schöndorf zugeordnet werden. Gedacht war auch an die Zuordnung der Bürgermeistereien Thalfang, Talling und Wirschweiler aus dem Kreis Bernkastel. Wäre diese Reform wie vorgeschlagen umgesetzt worden, hätte der neue Kreis Hermeskeil knapp 30.000 Einwohner umfasst. Obwohl der rheinische Oberpräsident in Koblenz den Vorschlag des Trierer Regierungspräsidenten befürwortete, ließ sich der preußische Innenminister von Westphalen nicht darauf ein. In der Kreisständeversammlung (Kreistag) und bei der Mehrzahl der Bürgermeisterei-Versammlungen – ausgenommen Hermeskeil - waren die Reformvorschläge bei einer Befragung 1855 nämlich auf breite Ablehnung gestoßen. [Anm. 15] Alternative Vorschläge wie die Abgabe der Bürgermeistereien Leiwen und Trittenheim an den Kreis Bernkastel oder die Abgabe der Bürgermeisterei Schleidweiler an den Kreis Wittlich und der Bürgermeistereien Ralingen und Welschbillig an den Kreis Bitburg sowie der Bürgermeisterei Wasserliesch an den Kreis Saarburg kamen gleichfalls nicht zur Ausführung. Der noch weitergehende Plan einer Aufteilung des Landkreises Trier entlang der Mosel mit einem doppelten Kreissitz in Trier fand ebenso in Berlin keine Zustimmung.[Anm. 16] Vielmehr blieb der ‚übergroße' Landkreis Trier letzten Endes bestehen und diente der preußischen Regierung als ‚Kragenkreis' um die Stadt Trier auch zur politisch-administrativen Einhegung derselben. So wurde der Landrat des Kreises Trier qua Amt in der Stadt Trier zu einem der wichtigsten Regierungsbeamten – nach dem Regierungspräsidenten. Landrat Spangenberg füllte diese Funktion offenbar zur vollen Zufriedenheit der preußischen Regierung aus. Spangenberg verwaltete den Stadtkreis Trier „provisorisch“ mit und erhielt dafür persönlich eine zusätzliche Entschädigung (Remuneration) von 500 Talern jährlich sowie als Amtshilfe einen zweiten Kreissekretär zur Bewältigung der Mehraufgaben in der Kreisverwaltung. Erst mit dem Inkrafttreten der neuen Kreisordnung von 1887 endete auch die „provisorische“ Mitverwaltung des Stadtkreises Trier durch den Landrat des Landkreises Trier. Emil Zenz bewertet im Übrigen die Vorgänge um die amtlichen Bemühungen zur Durchführung einer Kreisreform in den Jahren 1852 bis 1855 mit Recht als Ausweis einer keineswegs rein obrigkeitsstaatlichen Verfahrensweise, indem er schreibt:[Anm. 17] „Eines aber ist erstaunlich: Wir sind heute gewohnt, die Regierungen des 19. Jahrhunderts und insbesondere die Preußens als undemokratisch hinzustellen; dabei wird ohne Differenzierung unterstellt, dass Preußen, ohne Rücksicht auf die Bevölkerung, als Obrigkeitsstaat geherrscht habe. So sehr das in anderen Sparten gelten mag, in der hier behandelten Frage agierte die preußische Regierung demokratisch, und zwar demokratischer, als das viele Länder der Bundesrepublik Deutschland bei ihren Verwaltungsreformen getan haben.“ (!)

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0.4.Der Kreis Saarburg

Das Gebiet des Kreises Saarburg kam es erst verspätet am 1. Juli 1816 nach langwierigen Verhandlungen unter preußische Verwaltung, da der vormalige Kanton Saarburg ebenso wie die Kantone Merzig, Wadern, Tholey, Lebach, St.Wendel und Ottweiler sowie Teile der Kantone Birkenfeld, Baumholder und Grumbach bis dahin zum Verwaltungsbereich der 1814 aufgebauten österreichisch-bayerischen Landesadministrationskommission (LAK) mit Sitz zunächst in Kreuznach, dann in Worms, gehörten.[Anm. 18] Zuvor war schon in Berlin entschieden worden, das Saarbrücker Gebiet, welches nach dem 2. Pariser Frieden von 1815 an Preußen gefallen war, dem Regierungsbezirk Trier zuzuordnen. Die preußische Regierung für den Bezirk Trier nahm am 22. April 1816 in Trier unter der Leitung des ersten Regierungspräsidenten Heinrich Delius die Amtsgeschäfte auf. Ihr Verwaltungsbereich umfasste weite Teile von Eifel, Mosel und Hunsrück sowie die ‚Saargegend'.[Anm. 19] Die Festlegung der Grenzen des neuen Kreises Saarburg, der innerhalb des preußischen Regierungsbezirks Trier zu den „Saarkreisen“ gerechnet wurde und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg zusammen mit den Kreisen Merzig und Saarlouis einen Wahlkreis für das preußische Abgeordnetenhaus und ebenso zum Deutschen Reichstag bildete,[Anm. 20] überschnitt sich nach Westen mit der preußisch-luxemburgischen und nach Süden mit der preußisch-französischen Staatsgrenze, so das deren Ausgestaltung und Fixierung auch mit maßgebend für den räumlichen Umfang des Kreisgebiets wurde. Nur relativ geringe Schwierigkeiten machte die Festlegung der preußisch-luxemburgischen Staatsgrenze an der Obermosel, da hierfür bereits in dem so genannten Wiener Vertrag vom 31. Mai 1815 zwischen Preußen und den Vereinigten Niederlanden sowie in der Wiener Kongressakte vom 9. Juni 1815 die wichtigsten Vorgaben benannt worden waren. Eine preußisch-niederländische Grenzkommission, die seit Januar 1816 in Aachen ihre Arbeit begonnen hatte, kam nach intensiven Beratungen bereits am 26. Juni 1816 zu einem für beide Seiten befriedigenden Vertragsabschluss.[Anm. 21] Im niederrheinischen Kleve tauschte man am 16. September 1816 die Ratifikationsurkunden aus. Die vereinbarten konkreten Gebietsübertragungen sollten spätestens im Jahr 1817 vollzogen werden, was auch geschah. Im Grenzbereich der Obermosel, deren Flusslauf als gemeinschaftliches Kondominium betrachtet wurde, hatte lediglich der Verbleib von Oberbillig bei Preußen anfangs in Frage gestanden, da man die 1814 vorgenommene Aufteilung von Wasserbillig und Oberbillig seitens der in Luxemburg regierenden Niederländer rückgängig machen wollte. Im Ergebnis verblieb Oberbillig jedoch im Rahmen einer Gesamtvereinbarung mit verschiedenen Tauschobjekten bei Preußen.[Anm. 22] Verwaltungsorganisatorisch wurde die nunmehr eigenständige Gemeinde Oberbillig 1816 der Bürgermeisterei Wasserliesch im Landkreis Trier zugeordnet.

Weit größere Probleme bereitete die exakte Festlegung der Grenze zwischen Preußen und Frankreich, die sich im Bereich der Landkreise Saarburg, Merzig, Saarlouis und Saarbrücken letztlich bis Anfang der 1830er Jahre hinzog und kurzzeitig 1826 sogar den Einsatz von Militär auf preußischer Seite durch eine französische ‚Politik der Nadelstiche' provozierte.[Anm. 23] Die langwierigen Verhandlungen führten am 11. Juni 1827 in Paris zur Unterzeichnung einer Erklärung zwecks Berichtigung der preußisch-französischen Grenze und nach weiteren Verhandlungen am 23. Oktober 1829 in Saarbrücken zu einer endgültigen vertraglichen Übereinkunft.[Anm. 24] Für den Grenzbereich der Kreise Saarburg und Merzig bedeutete dies, dass die Ortschaften Mandern und Scheuerwald an Frankreich abgetreten wurden, während drei kleine Gemarkungsteile von Waldwies, Launsdorf und Scheuerwald nördlich der als Grenzlinie bestimmten „alten Straße“ an Preußen fielen. Das ehemals reichsständische Dorf Mandern[Anm. 25] zählte seinerzeit 466 Einwohner und gehörte bis 1830 zur Bürgermeisterei Borg[Anm. 26] im Kreis Saarburg. Mit der Übergabe der Mandern betreffenden Katasterunterlagen und sonstigen Dienstpapiere durch die Bürgermeisterei Borg an die Sous-Préfecture in Thionville sowie der Aushändigung von Abschriften der Zivilstandsakten durch die Justizverwaltung wurde der Übergang des Ortes von der preußischen in die französische Staatshoheit abgeschlossen. Den neu festgelegten Grenzverlauf markierte man im Verlauf des Jahres 1830 auf ganzer Länge mit einheitlichen Grenzsteinen; er bildete seitdem die Landes- und zugleich die Kreisgrenze. Diese Grenze beruhte auf einer rein staatspolitischen Entscheidung und trennte keine unterschiedlichen Kulturräume, denn zu beiden Seiten wurde die gleiche moselfränkische Mundart gesprochen. Als eher unbedeutende Gebietsveränderung des Kreises Saarburg ist noch die bereits 1817 vollzogene Abtretung der beiden Dörfer Keuchingen und Dreisbach aus der Bürgermeisterei Orscholz an den Kreis Merzig zu erwähnen.[Anm. 27]

 

 

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0.5.Spätfolgen für den Kreis Saarburg

Als strukturschwacher Grenzkreis verblieb der Kreis Saarburg in seiner ungünstigen, extrem peripheren Lage bis 1871, als nach dem deutsch-französischen Krieg ein Teil von Lothringen und das Elsaß an das neu gegründete Deutsche Reich angegliedert wurden. Da auch Luxemburg bis Ende 1918 zum deutschen Zollgebiet zählte, konnte der Saarburger Raum am wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung der Moderne während der Zeit des Kaiserreichs teilhaben. Der Erste Weltkrieg und die erneute Grenzlage beendeten diesen Aufschwung abrupt. Der Zweite Weltkrieg machte aus großen Teilen des Saarburger Landes eine kriegszerstörte ‚rote' Zone. Zu einer umfänglichen Gebietsänderung des Kreises Saarburg kam es erst nach dem Zweiten Weltkrieg 1946/47 aufgrund von Entscheidungen der französischen Besatzungsmacht, die danach trachtete, den um das Amt Konz und die Gemeinden Paschel und Pellingen erweiterten Kreis Saarburg in das Saarland einzugliedern. Als diese Absicht von den Westalliierten zurückgewiesen wurde, amputierte man den Kreis Saarburg kurzerhand um 20 Gemeinden der Ämter Perl und Orscholz, welche dem Kreis Merzig-Wadern und damit dem Saarland zugeschlagen wurden. Diese unfreiwillige „Nordverschiebung“ des Kreises Saarburg[Anm. 28] führte in Verbindung mit der neuen Saargrenze zu einer anhaltenden Schwächung der Kreisstadt Saarburg und zu einer kreisinternen Schwerpunktverlagerung in den Raum Konz. Es war letzten Endes die Vorstufe zur Auflösung des Kreises Saarburg 1969.

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0.6.Bürgermeistereien im Landkreis Trier 1843

Vgl. dazu: Georg Bärsch, Beschreibung des Regierungsbezirks Trier, Trier 1846/49.
BürgermeistereiOrtschaftenWohnhäuserEinwohner
Aach5129844
Beuern42001228
Conz62461504
Farschweiler53462116
Heidenburg31601179
Hermeskeil1410946802
Igel62311531
Irsch82361519
Kell54242618
Leiwen43281884
Longuich55383386
Mehring44122305
Oberemmel52841801
Otzenhausen107434853
Pfalzel56214189
Ralingen62121479
Ruwer85402948
Schleidweiler44072260
Schöndorf72501656
Schweich76354196
Trierweiler51401046
Trittenheim23301884
Wasserliesch32441687
Welschbillig63342254
Gesamt: 24137908457.169

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0.7.Bürgermeistereien im Kreis Saarburg 1843

BürgermeistereiOrtschaftenWohnhäuserEinwohner
Canzem54132478
Freudenburg42991768
Irsch54322731
Meurich83092299
Nennich62591525
Nittel85123075
Orscholz77204129
Perl76303937
Saarburg96804225
Sinz82681704
Zerf33512090
Gesamt: 1170487329.961

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0.8.Nachweise

Verfasser: Rudolf Müller

Redaktionelle Bearbeitung: Nathalie Rau

Drucknachweis: Jahrbuch Kreis Trier-Saarburg 2012, S. 300-309.

Erstellt: 15.07.2012

Anmerkungen:

  1. Vgl. Gottfried Kentenich, Die Entstehung des Landkreises Trier. Eine Einführung in die geschichtliche Heimatkunde des Landkreises Trier, Trier (1914), S. 9. Zurück
  2. Ebd. Zurück
  3. Ebd., S. 11 f.; jetzt auch Josef Dreesen, Das Fürstentum Lichtenberg (1816-1834) im Vormärz: ein Provisorium, Neuerburg 2008. Das Fürstentum Lichtenberg kam 1834 als neuer Kreis St. Wendel an Preußen; das Herzogtum Meisenheim erwarb Preußen 1866. Birkenfeld blieb bei Oldenburg bis in die 1930er Jahre. Zurück
  4. Kentenich, 1914, S. 12. Zurück
  5. Ebd., S.13. Zurück
  6. Ebd., S. 14. Zurück
  7. Vgl. dazu Edgar Christoffel, Die Stadt Trier und das Trierer Land. Begegnungen, Verbindungen, Austausch, Zusammenarbeit und Spannungen zwischen Stadt und Land in Vergangenheit und Gegenwart, Trier 1999. Zurück
  8. So auch Emil Zenz, Der Plan einer Kreisreform in den fünfziger Jahren des 19. Jahrhunderts, in: 175 Jahre Kreisgeschichte Trier und Saarburg, Trier 1991, S. 54-65, hier S. 54 f. Zurück
  9. Vgl. Emil Zenz, Landrat Spangenberg, der den Bischof verhaftete, in: Jahrbuch Kreis Trier-Saarburg 1981, S. 136-141. Zurück
  10. In drei Wahlperioden, 1855-58, 1867-70 und 1870-73, war Landrat Spangenberg für den Wahlkreis Trier auch Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses zu Berlin und unterstützte dort als ‚Konservativer' die preußische Regierung. Zurück
  11. So soll neben Landrat Spangenberg der langjährige Trierer Oberbürgermeister Carl de Nys (1862-1904) die politischen Versammlungen in Trier in den 1860er und 70er Jahren polizeilich überwacht und darüber an den Regierungspräsidenten berichtet haben. Vgl. Emil Zenz, Die Reichstagsabgeordneten des Stadt- und Landkreises Trier im Norddeutschen Bund und im Kaiserreich (1867-1918), in: Kurtrierisches Jahrbuch 1980, S. 164-191, hier S. 166. Zurück
  12. Vgl. Rudolf Müller, Kommunale Selbstverwaltung im Konflikt mit dem Staat. Der Fall des Saarburger Bürgermeisters Hahn vor gut 100 Jahren, in: Landeskundliche Vierteljahrsblätter 40, 1994, 3, S. 95-106. Zurück
  13. Vgl. Edgar Christoffel, Die Stadt Trier und das Trierer Land. Begegnungen, Verbindungen, Austausch, Zusammenarbeit und Spannungen zwischen Stadt und Land in Vergangenheit und Gegenwart, Trier 1999. Zurück
  14. Vgl. Zenz, Der Plan einer Kreisreform, a.a.O., S. 55 f. Zurück
  15. Vgl. Zenz, a.a.O., S. 60 f. Zurück
  16. Ebd., S. 64. Zurück
  17. Zenz, a.a.O., S. 65 Zurück
  18. Vgl. Manfred Koltes, Das Rheinland zwischen Frankreich und Preußen. Studien zu Kontinuität und Wandel am Beginn der preußischen Herrschaft (1814-1822), Köln 1992, S. 98 ff. Zurück
  19. Vgl. Reinhold Wacker, Das Land an Mosel und Saar mit Eifel und Hunsrück. Strukturen und Entwicklungen 1815-1990, Trier 1991. Zurück
  20. Vgl. Josef Bellot, Hundert Jahre politisches Leben an der Saar unter preußischer Herrschaft (1815-1918), Bonn 1954, S. 247 ff. Zurück
  21. Vgl. Heinz Weber (Bearb.), Grenzvermessung Deutschland-Luxemburg, Koblenz 1984, S. 49 ff. Zurück
  22. Ebd., S. 33 ff. Zurück
  23. Vgl. Alois Prediger, Geschichte des Landkreises Saarlouis. Band 1: Französisches Erbe und preußische Formung (1815-1848), Saarbrücken 1997, S. 307 ff. Zurück
  24. Vgl. Hans Leisten, Bei der Grenzberichtigung von 1830 zwischen Preußen und Frankreich kamen Scheuerwald und Mandern zu Frankreich, in: Zwölftes Jahrbuch 1983 des Vereins für Heimatkunde im Kreis Merzig-Wadern e.V., Merzig o.J. (1983), S. 12-14; Ders., Die Grenze zwischen Preußen und Frankreich von 1830 und die Wiederherstellung von beschädigten Grenzzeichen, in: Zwölftes Jahrbuch 1983, a.a.O., S. 15 f.; Ders., Über die territorialen Verhältnisse im jetzigen Kreis Merzig-Wadern bei der Übernahme durch Preußen 1815, in: 175 Jahre Landkreis Merzig-Wadern 1816-1991, hrsg. vom Landkreis Merzig-Wadern in Verbindung mit dem Verein für Heimatkunde im Kreis Merzig-Wadern, Merzig 1991, S. 13-17; vgl. auch Prediger, a.a.O., S. 354 ff. Zurück
  25. Mandern (Manderen) in Lothringen unterhält eine seit 1989 beurkundete Gemeindepartnerschaft mit Mandern in der Verbandsgemeinde Kell am See. Zurück
  26. Die Bürgermeisterei Borg wurde 1840 mit der Bürgermeisterei Perl zusammengelegt. Zurück
  27. Vgl. Max Bär, Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815, Bonn 1919, S. 268; auch Karl Becker, Die Entwicklung der Ämter im Saar-Mosel-Raum seit der Französischen Revolution, in: Heimatbuch des Kreises Saarburg 1962, S. 122-131, hier S. 129. Zurück
  28. Vgl. Rudolf Müller, Vor 50 Jahren: Ein Hauch von großer Politik. Die Rückgliederung des Kreises Saarburg zum Regierungsbezirk Trier 1947, in: Landeskundliche Vierteljahrsblätter 43, 1997, S. 169-182. Zurück