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Waffenlieferungen an die syrische Opposition zwischen Europarecht und Völkerrecht

Wer in diesen Tagen die Zeitung aufschlägt, gewinnt fast zwangsläufig den Eindruck, die rechtliche Zulässigkeit von Waffenlieferungen an die syrische Opposition sei allein eine Frage des Rechts der Europäischen Union. So berichtet etwa die Süddeutsche Zeitung in ihrer Wochenendausgabe vom 23./24. März 2013 über die Uneinigkeit der EU-Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine Weiterführung oder Modifikation des im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen Waffenembargos gegen Syrien. Angesichts der Befristung des Embargos bis Ende Mai kommt der Bericht zu dem Schluss, dass, falls keine Einigung hinsichtlich einer Verlängerung zustande komme, jeder EU-Mitgliedstaat „frei“ sei, Waffen an die Aufständischen zu liefern.

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