Möglichkeit der Kostenersparnis im Gesundheitswesen und in Krankenhäusern


Hausarbeit, 2003

24 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Politische Ideen zur Gesundheitsökonomie
1.1 Qualitätssicherung als Kosten sparender Eckpfeiler
1.1.1 Qualitätssicherung durch Sicherstellung der „kritischen Fallzahl“
1.1.2 Datenschutz vor Datenschatz
1.2 Durch Prävention Kosten sparen
1.2.1 Chroniker-Programme
1.2.2 Integrierte Versorgung als Ausweg der Kostenmisere?
1.3 Grenzen des solidarisch Finanzierbaren
1.4 Eigenverantwortung der Patienten
1.4.1 Information des Patienten

2 Ideen zur Kostenersparnis im eigenen Krankenhaus
2.1 Kostenersparnis durch Abfallvermeidung
2.1.1 Maßnahmen zur Optimierung der Abfalltrennung und der Abfallvermeidung
2.1.2 Maßnahmen zur Abfallverwertung
2.1.3 Innovative Technologien zur Abfallvermeidung

3 Zusammenfassung und abschließende Wertung

Literaturverzeichnis

Vorwort

Momentan vollzieht sich ein Wandel der Motivation im Gesundheitswesen, von der rein helfenden zur die Qualität der Arbeit nachzuweisenden Intention. Diese Evidenz basierende Grundlage der medizinischen und pflegerischen Arbeit wird durch die Konkurrenz im Gesundheitswesen mit dem immer höher werdenden Leistungs- und Kostendruck gefordert. Durch die starke Kostenbeschränkung im Gesundheitswesen und die Möglichkeit des Konkurrierens untereinander sind die Krankenhäuser gezwungen, qualitativ hochwertig und überzeugend und dabei noch wirtschaftlich denkend, zu arbeiten. Die gesetzlichen Vorgaben sind mit dem DRG-System auf den Weg gebracht worden, die Umsetzung liegt in der Hand der einzelnen Krankenhäuser.

Im ersten Abschnitt der Hausarbeit werden Möglichkeiten und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Kosteneinsparung im Gesundheitswesen im Allgemeinen betrachtet.

Aber nicht nur durch gesetzliche Vorgaben sind Kosteneinsparungen zu erzielen, sondern auch das ärztliche und das pflegerische Personal können dazu beitragen. Im zweiten Abschnitt der Hausarbeit werden deshalb Möglichkeiten zum Kostensparen im Krankenhaus im konkreten Fall diskutiert.

Im folgenden Bericht will der Autor einige Möglichkeiten aufzeigen, die bei Flexibilität der Mitarbeiter und der Leitungs- und Führungsebene, eine Kostenersparnis bringen könnten.

1 Politische Ideen zur Gesundheitsökonomie

Die Rahmenbedingungen, in denen sich das Gesundheitswesen im Augenblick bewegt, werden immer enger gesteckt. Die Krankenkassen und Krankenhäuser müssen den ökonomischen Gedanken mehr denn je in den Fokus ihrer Bemühungen stellen, damit sie im Wettbewerb bestehen können. Das veranlasst ein Nachdenken aller Abteilungen – welche Maßnahmen sind zwingend notwendig, welche eher nicht.

„Das kassenpolitisch und –ökonomisch entscheidende Wettbewerbsfeld ist die Risikomischung. Mit immer ausgefeilteren Strategien werben die Krankenkassen um Mitglieder, die mehr Beiträge einbringen als ihre Versorgung kostet (‚positive Deckungsbeiträge’, ‚gute Risiken’, ‚Rosinenpicken’). Das ist ökonomisch rational: Für die Versorgung von 90 % aller Versicherten müssen insgesamt nur 20 % der Gesamtkosten (für Krankenhaus, Arzneimittel und Krankengeld) ausgegeben werden, für die anderen 10 % werden hingegen 80 % der Ressourcen benötigt. Das ‚teuerste’ Prozent der Versicherten verbraucht dabei 30 % der Ressourcen. Schon geringfügige Verbesserungen in der Risikomischung können die Geschäftssituation einer Kasse deshalb wesentlich einschneidender verbessern als mühsame (und zunächst immer kostspielige und oft erst nach mehreren Jahren ertragreiche) Versuche der Verbesserung von Qualität, z.B. durch die Nutzung der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten einer integrierten Versorgung oder eines Hausarztmodells mit entsprechenden Tarifen.“ (Rosenbock 2002, S 33).

Lauterbach (2002) meint, dass bei einer Orientierung an einem Qualitätswettbewerb unser Kassensystem effizienter wäre. Es sollte zwischen der Trägerschaft (privat, Kirche, öffentlich) einen echten Wettbewerb geben. (Wodard et al. 2002).

Andersen et al. (2002) schlägt im „Gesprächskreis Arbeit und Soziales“ der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) anlässlich der Tagung „Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich“ am 11.4.2002 in Berlin ein Papier vor, in dem Eckpunkte für eine neue Gesundheitspolitik skizziert werden. Es wird gefordert, dass „… vor einer möglichen Erschließung neuer Finanzierungsquellen zuerst die Möglichkeiten zur Steigerung von Qualität und Effizienz ausgenutzt werden müssen.“ (Andersen et al. 2002, S.51). Des Weiteren wird von den Autoren der FES festgestellt, dass ein Wettbewerb ohne geeignete Wettbewerbsordnung funktionieren kann. Wettbewerb entsteht nicht, wenn jeder Nachfrager gesetzlich verpflichtet ist, mit jedem Anbieter zu kooperieren. Dies bedeutet für den Nachfrager, dass er auch Leistungen einkaufen muss, von denen er weiß, dass sie seinen qualitativen Anforderungen nicht entsprechen. Heute müssen die Krankenkassen auch mit denjenigen Einrichtungen Verträge schließen, die keine gesicherte Versorgungsqualität bieten. Künftig müssen Krankenkassen und Anbieter freie Verträge im Rahmen der qualitätsorientierten Versorgung schließen können. Der Wettbewerb führt dann zu mehr Effizienz, wenn er Anbietern mit hoher Qualität und einer guten Kosten-Nutzen-Relation Vorteile ermöglicht. Wenn der Sicherstellungsauftrag durch die Krankenkassen übernommen wird, darf es für die Leistungserbringer keine Pflicht geben, einen Einheitsvertrag aller Krankenkassen erfüllen zu müssen. Umgekehrt kann es einer Krankenkasse und den Patienten nicht zugemutet werden, über den Bedarf hinaus oder in Fällen inakzeptabeler Qualität dennoch Verträge abschließen zu müssen. (vgl. Andersen et al. 2002, S. 51).

Im Moment versuchen die Krankenhäuser durch ein breites Angebot ihrer Leistungen zum einen auf sich aufmerksam zu machen und dem Kunden zu suggerieren, dass ein breites Leistungsangebot auch gute Qualität sei. Eine Möglichkeit, Kosten in den Krankenhäusern einzusparen, wäre aber eine Reduktion des Leistungskataloges. Verschiedenartige Leistungsangebote verlangen ein reichhaltiges Bereithalten von Equipment und qualifizierten Mitarbeitern im ärztlichen, pflegerischen und technischen Sektor. Dies bringt natürlich erhebliche Investitionen mit sich.

„Die Prüfung des Leistungskatalogs auf Bedarfsgerechtigkeit kann weder den Krankenkassen noch den Leistungserbringern aufgetragen werden. Die Prüfung neuer Verfahren für die Aufnahme in den Leistungskatalog bzw. die Prüfung bereits etablierter Verfahren im Lichte des technischen Fortschritts muss unabhängig geregelt, klar definiert und zugeordnet sein. Dazu sollte auf wissenschaftlichen Sachverstand und dafür eingerichtete Institutionen zurückgegriffen werden, wie dies in England z.B. durch das National Institute of Clinical Excellence (NICE) getan wird.“ (Andersen et al. 2002, S. 51/52).

1.1 Qualitätssicherung als Kosten sparender Eckpfeiler

Rosenbock (2002) geht davon aus, dass „… die bestehenden Strukturen, Institutionen und Instrumente […] zunehmend ineffizient (werden).“ (Rosenbock 2002, S. 32). Die Krankenkassen müssen aber auch abwägen, welches Versicherten-Klientel sie für sich gewinnen wollen. So könnte eine qualitativ ausgezeichnete Versorgung z.B. einer Chroniker-Gruppe, wie den Diabetikern, einen erheblichen Zustrom dieser Klienten bewirken, was vom ökonomischen Standpunkt der Versicherung eine unerwünschte Folge wäre. „Denn auch ein kostengünstig versorgter Diabetiker ist immer noch wesentlich 'teurer' als ein Durchschnittsversicherter.“ (Rosenbock 2002, S. 33). Deswegen wird, so Rosenbock, ein gleichgerichtetes Ziel von Kassen und Leistungserbringern „… nicht primär die Verbesserung der Versorgungsqualität sein, sondern die Maximierung der Anzahl der in diese Programme eingeschriebenen Patienten.“ (Rosenbock 2002, S. 33). Die Einführung der DRG hätte in den Krankenhäusern den Anreiz,

„… möglichst unkomplizierte Fälle aufzunehmen und alle Patienten so früh wie möglich oder noch früher zu entlassen (ohne dass bisher entsprechende Nachsorgestrukturen aufgebaut werden), würde durch das gleichgerichtete Interesse der Kassen verdoppelt und sich in Verträgen und Praxis noch stärker niederschlagen. Alle Partner hätten ein ökonomisches Interesse daran, langwierige und teure Fälle – und das sind regelmäßig chronisch Kranke und darunter überproportional auch sozial benachteiligte Menschen – abzuschieben, zur nächsten Krankenkasse, ins nächste Ärztenetzwerk oder ins nächste Krankenhaus.“ (Rosenbock 2002, S. 34)

Andersen et al. (2002) verlangt gesicherte Qualitätskriterien und ein staatliches Institut zur Kontrolle, um Vergleichbarkeit zwischen den Krankenhäusern und ihren Leistungen zu gewährleisten.

„Für die Verbesserung der Qualität der Versorgung ist es notwendig, dass die Aufgaben für den Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu verteilt werden. Der Wettbewerb muss zukünftig auf die Interessen der Patienten ausgerichtet werden. Dafür ist der Aufbau eines staatlichen Institutes für Qualitätsstandards für den Wettbewerb im Gesundheitswesen definiert. Die Vorgabe von zum Beispiel Mindestmengen oder Leitlinien für wichtige medizinische Eingriffe gehören zu diesen Standards. Die Berechtigung zur Teilnahme am Wettbewerb muss an die Erfüllung dieser Qualitätsstandards gebunden sein. Spätestens nach einer Übergangszeit müssen Einrichtungen, die diesen Qualitätsstandards nicht genügen können, von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen werden.“ (Andersen et al. 2002, S. 51).

Die FES-Autoren stellen fest, dass ein anderes europäisches Land die Entscheidungshoheit im Bereich der Qualitätsanforderungen so konsequent den unmittelbar betroffenen Wettbewerbern überlässt. Beispielsweise wird die für die Brustkrebschirurgie notwendige Mindestzahl von Eingriffen zur Sicherung eines bestimmten Qualitätsstandards von einem großen Teil der in Deutschland operierenden gynäkologischen Einrichtungen nicht erreicht. Für das deutsche Gesundheitssystem existiert kein nationales Institut für Qualität in der Medizin, das diese Aufgabe des Staates übernimmt. (vgl. Andersen et al. 2002, S. 49 ff.). Rosenbock stellt bei dem Bericht der FES-Autoren ebenso fest, dass sie diese unerwünschten Wirkungen des Kassenwettbewerbs nicht ausdrücklich erwähnen, aber darüber offenbar auch nachgedacht haben: Sie wollen, dass die „Zuständigkeit für die Steuerung der Qualität der Versorgung auf Institutionen außerhalb des Wettbewerbs“ verlagert wird, und sie fordern dafür ein staatliches „Institut für Qualität in der Medizin“. Ein solches Institut wäre – unabhängig und kompetent besetzt sowie mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet – eine gute Sache. (vgl. Rosenbock 2002, S. 34). Ebenso verlangen die FES-Autoren, dass die Einführung einer Veröffentlichungspflicht ausgewählter Qualitätsindikatoren für die Leistungserbringer ebenfalls zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung der Transparenz der Versorgung beiträgt. Die Verbreitung dieser Informationen ist eine notwendige wichtige Stärkung des Verbraucherschutzes in der Medizin. (vgl. Andersen et al. 2002, S. 51 ff.). Ein sinnvoller Wettbewerb muss sich auf die Frage konzentrieren, welche Qualität und welche Kosten-Nutzen-Relation eine bedarfsgerechte Versorgung für alle Versicherten haben muss. Der Selbstverwaltung der Ärzteschaft und den Krankenkassen hat der Staat nun Ziele vorgegeben: Integrierte Versorgung, Hausarztmodell, Definition von Fallpauschalen. Dies ermöglicht oder zwingt zum Vergleich der Qualität. (vgl. Wodard et al. 2002).

[...]

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Möglichkeit der Kostenersparnis im Gesundheitswesen und in Krankenhäusern
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft)
Veranstaltung
Organisationswissenschaft
Note
1,5
Autor
Jahr
2003
Seiten
24
Katalognummer
V16293
ISBN (eBook)
9783638211871
ISBN (Buch)
9783638644327
Dateigröße
532 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
In den Krankenhäusern besteht noch viel Einsparpotential. Im ersten Teil ist eine Darstellung des Gesundheitswesens in Deutschland mit den Umstrukturierungstendenzen dargestellt. Im zweiten Teil ist aus pflegerischer Sicht ein Überblick über die möglichen Einsparmöglichkeiten.
Schlagworte
Möglichkeit, Kostenersparnis, Gesundheitswesen, Krankenhäusern, Organisationswissenschaft
Arbeit zitieren
Dirk Franke (Autor:in), 2003, Möglichkeit der Kostenersparnis im Gesundheitswesen und in Krankenhäusern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16293

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