Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-02-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192802089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19280208
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19280208
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1928
- Monat1928-02
- Tag1928-02-08
- Monat1928-02
- Jahr1928
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.02.1928
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
««rnru, Nr SV. Da« Messer Tageblatt «st da» ptt verdffentNchmig der amtlichen vekannttnachungen der AmtShanptmannschast . »irokaff« Poftsach Nr. «st Großenhain, de« Amtsgericht» und der Amtsanwaltschaft beim Amtsgericht Mesa, de« Rate« der Stadt Mesa, Mesa Ar. Lst de« Finanzamt» Meka und de« HauvtiollamtS Meißen brhördlitberfeit» bestimmte Vlatt. 83. Mittwoch, 8. Februar 1V28, abends. 81. Jahr-. Da« Riesaer Tageblatt «ffche,«, ie»en La, abend« '/,« Ühr mit Ausnahme der Sonn» und Festtag«. Vez»,»pre««, gegen Vorau»,ahlung, ,ür «inen Ntonat - Mack 2ä Psenav durch Post »der durch Voten. Für den Fall de« Eintreten« von Produktion»oert«u«rungen, Erhöhungen der Löhn« und Mattrialtenprets« behalte« wir nn« da« Recht der Prit«erhiibung und Nachforderun«' »o» Avtrier» sür di« Nummer de« «utgabetage« sind bi« 9 Uhr vormittag« «uszugeben und im oorau« zu bezahlen, eine Gewähr für da« Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen «rnndvrei« für di» 39 mm breite, 3 mm hohe Grundschrift-Zeil« (3 Silben) 2S Vold-Psenntg«; die 89 mm breit» Reklamezeil« 199 Eold-Pfennig«! sträubender und tabellarische- Satz 50», Ausschlag Fest» Laris». Bewilligter Rabat« erlischt, wenn der Betrag versäll«, durch «lag« »ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in «onkur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Ri«>e Achttägige Uuter^altungsbeila« -Erzähler an der Elbe". — Im Fall, höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Bef»rderuiu,««inrichtungen - hat der Bezieh« «ine« Unspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Nückzahlung de« Bezug«presse«. Rotationsdruck und »«lag: Langer ck Winterlich, Riesa GeschifkSlläs» Gewtbestrastö AM AeMIM-MM». kkk» knr, «ach dem Krieg«, im Jahr« 1919. bte erste Internationale Arbeitskonferenz in Washington zusammen trat, da wurde in überraschend kurzer Zeit ein großes Stück Arbeit geleistet. Unter dem Druck der Arbeiterbelegierten aller Länder arbeitete« die damal» eingesetzten Kommts- flonen unter Hochdruck. Gegen Ende der Konferenz konnte bereit» ein ausgearbeiteter Wortlaut einer Konvention über die Durchführung des allgemeinen Achtstundentage» vorgelegt werden, ein Vertragswert von der allergrößten wirtschaftlichen Bedeutung, das nichtsdestoweniger nach einer verhältnismäßig kurzen Aussprache im Plenum an genommen wurde. Damals stellten alle die an dieser Kon ferenz beteiligten Großmächte in Aussicht, daß st« di« Kon vention durch ihre Parlamente ratifizieren würden, aller- ding» unter dem Vorbehalt, daß auch sämtliche Mächte sich zu einem gleichen entschlössen. In den Jahren von 1S19 bi» heute haben wohl eine Anzahl von Nichtgrobmächten da» Washingtoner Achtstundenabkommen ratifiziert, bte großen Industriestaaten haben jedoch bis heute noch nicht die in Washington in Aussicht gestellte Ratifizierung der Konvention vollzogen. Begründet wurde dieses Verhalten der großen Industriemächte mit der Tatsache, daß die Rati fizierung gleichzeitig von allen Mächten vollzogen werben müsse und das Verhalten der Mehrzahl der Mächte erken nen ließe, daß ein« gleichzeitige Ratifizierung der Washtng- toner Konvention nicht durchznführen sei. Nach dem Motto: Sanneman» geh Du voran", schob jede einzelne Macht der anderen die Initiative zu, di« in Washington übernommene Verpflichtung in die Tat umzusetzen. Aber da keine der Mächte diese moralische Zeche zahlen wollte, so blieben sie auch alle bis auf den heutigen Tag die Zeche schuldig. Dieses jahrelange Spiel der Verzögerung wäre sicherlich noch weiter gespielt worden, wenn jetzt nicht dem Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamts ein Antrag Englands zugegangen wäre, ein« Revision der Washingtoner Konvention in die Wege zu leiten. Nach dieser offiziellen Forderung der englischen Regierung ist auch die letzte Hoffnung geschwunden, daß auch nur eine der en der Konvention beteiligten Großmächte di« Ratifizie rung vollziehen wird. Durch den Antrag Englands dürfte das Internationale Arbeitsamt in Genf vor eine Aufgabe gesetzt sein, die sehr schwer zu lösen sein wird. Ist doch gerade di« englische Negierung der kritische Angelpunkt der gesamten Ratifizie rungsfrage, der ausschlaggebende Faktor, nach dem sich alle Großmächte richten. Was besagt, daß ohne den guten SRllen Englands die endgültige Ratifizierung der Washing toner Konvention durch alle Mächte eine Utopie bleiben mutz. Ob nuu das Internationale Arbeitsamt in Genf dem Wunsch Englands nach einer Revision der Konvention nachkommen wird, ist eine Frage, die heute kaum zu be antworten ist. Gegen eine Revision des Washingtoner Abkommens werden sich naturgemäß die Arbeiterdelegierte« aller Nationen mit der allergrößte« Energie wehren. Ihrer grundsätzlichen Einstellung kommt die Tatsache zu Hilfe, daß ein Nachgebe» dem Wunsche England» gegenüber insofern einen Präzedenzfall schafft, als hierdurch die Frage der Revisionsmügltchkeit einmal abgeschlossener Konven tionen aufgerollt wird und die grundsätzliche Bejahung solcher Revisionsmöglichkeiten die elementarsten Forde rungen der Arbeitsorganisation verneinen würde. Andererseits wird das Internationale Arbeitsamt in seinem Beschluß auch von der Erkenntnis auSzugeheu habe». Hatz eine Ntchtberücksichtigung de» englischen Antrags da» ge samte, in Washington abgeschlossen« D-rtragSwerk illusorisch machen könnte. Wie sich das Internationale Arbeitsamt au» diesem Dilemma der Erkenntnisse und Erwägungen herauSziehen wird, ist ««ersichtlich, da jeder Entschluß tu dieser ober jener Richtung zu Komplikationen führen mutz. Woraus man zu ersehe« hat, daß sich im Augenblick di« Frage der internationalen Regelung de» Achtstunden- Arheitstages in einer Krise befindet, Li« im Moment wenigstens keinen Ausweg zeigt. Wie verhält es sich nun mit der Einstellung Deutsch- kandS zu all diese« durch de« Antrag England» akut ge wordenen Probleme»? Da im Jahr« 1919 da» Reich noch nicht Mitglied der Juternattoualeu ArbeitSorgauisatiou war, so ist es auch nicht »«mittelbar a» de« Abschluß der Washingtoner Konferenz selbst beteiligt. Nach feiner Auf nahme in die International« ArbettSorganisatio« hat Deutschland zu erkennen gegeben. Laß «» der Konvention beitret« und auch entschlossen fei. da» Vertragswerk zu ratifiziere«, selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß auch die übrigen Großmächte die Ratifizierung leisten würden. Diese Stellungnahme der RetchSregterung der Washingtoner Konvention gegenüber ist 1« Deutschland nicht ohne Kritik geblieben. Ausgehend vo« Ler Tatsache, daß auf Grund der ZwangSbeftimmungeu de» Versailler Vertrage» und insbesondere b«r großen pekuniären Repa rationsleistungen a» das ententistische Ausland di« wirt- schaftlichen Bedingungen in Deutschland grundverschieden sind von den wirtschaftlichen Bedingungen der anderen Länder, vertraten besonder» di« deutschen WtrtschaftSkreis« de» Standpunkt, daß ein« internationale Kontrolle der deutschen ArbeitSzeitverhältntffe eine starke Belastung der Produktivität der deutschen Industrie sei, - zumal dies« Produktivität sich den Forderungen de» Dawesplan anzu paffen hätte, ein Zwang, der für die anderen Staaten nicht vorhanden sei. Trotz dieser Bedenken hat das Reich durch gesetzgeberische Maßnahmen bereits praktisch eine starke Annäherung an die Bedingungen der Washingtoner Kon vention vollzogen. Die Ratifizierung wurde nicht geleistet, schon deshalb, weil auch di« übrigen Großmächte sich zu ihr nicht finden konnten und eS ein« untragbare weitere Be lastung Deutschlands «wesen wäre, wen» man dem MM« M WlWklkNM. Deutscher Reichstag. vdz. Berlin,?. Februar 1928. tFortsetzung und Schluß.) ReichSjnstizmiuister Hergt fortfahrend: Der »«setz, entwurf bringt kein« Operation, sondern mildernde Mittel. Die Lockerung der WohnungSzwangswirtschaft überlassen wtr bewußt den Ländern, wir wollen hier keine Zentrali- sation vo» Reichs wegen. Nicht» ist an dem bestehenden materiellen Recht ««ändert, wir haben lediglich formelle Erleichterungen eingeführt, die beiden Teilen. Mietern und Vermietern, zugute kommen. Der Entwurf erleichtert auch die allmähliche Wiederherstellung der normalen Verhält nisse dadurch daß er den in der langen Zeit der Zwangs wirtschaft etwas verdunkelten Begriff der Kündig«»« wieder herstellt. Ss ist aber falsch daß ««» eine Flut vo» Kündigungen erwartet »»erde» müßte. Das materielle Kündignngsrecht wird ja in keiner Weise erweitert. Die Borlage ist »ur auf die ganz einfach liege«»«« Fälle z«ge schritten. i» deue» «ar kein Zweifel a» »er Kü«»ig»«gs- berechtig»«« besteht. Ich hicke zu den Vermieter-Organi sationen das Vertrauen, daß sie die neuen Bestimmungen nicht in einer die Mieterschaft erbitternden Weis« anwenden werden. Andererseits kann man zu den Mieter-Organisa tionen das Vertrauen haben, daß sie ihre Mitglieder ge nügend aufklären, um sie vor schädlichen Wirkungen der Gesetzesanwendung zu schützen. Ten Ausbau der Fürsorge für die gekündigten Mieter betrachten wir als eine der vor nehmsten Aufgaben der Regierungen des Reiche» und -er Länder. Der preußische Justizministrr ersucht in einem Schreiben, das Gesetz nicht vor dem 1. April b. I. in Kraft treten zu lassen. Wir werden uns diesem Wunsch fügen müssen und können deshalb an dem vom Ausschuß vorge sehenen Termin des 16. Februar nicht festhalten. Abg. Dom sch Dresden lDn.) ist mit dem Minister der Meinung, daß die Wirkung de» vorliegenden Entwurfs weit überschätzt werde und daß di« große Beunruhigung in den Kreisen der Mieter und Vermieter unbegründet sei. Angesicht» -er noch immer bestehenden Wohnungsnot sei «ine völlige Aufhebung der WohnungSzwangswirtschaft im gegenwärtigen Moment unmöglich Die Mieter seien über die Bedeutung der Vorlage getäuscht worden. Diejenigen Mieter, die keinen durchschlagenden Kündigungsgrund ge boten haben, könnt«» ruhig der neuen Vorlage entgegen sehen: a» ihrem Rechtsverhältnis werde dadurch nicht» Ge ändert. Abg. Tremmel (Ztr.) betont, die vorliegende« Entwürfe keine Lockerung der WohnungSzwangswirtschaft, son- «ur eine Verbesserung und Vereinfachung de» Ver fahre»» tm Rahmen des bestehenden Rechts. Die immer noch anhaltende Wohnungsnot könne nur dehnen werden durch di« Belebung der Bautätigkeit durch inländisches und ausländische» Kapital. Diese werbe gefördert durch «ine weitere Festigung de» Eigentumsbegriffs im Woh nungswesen. Das jetzt wieder eingesührte Kündigungs- verfahre» gewähr« dem Mieter größere Sicherheiten als das bisherig« Klageverfahren. Abg. Bi» (Dein.) erklärt, eS sei ««verständig, wie dl« Regierung trotz de» einmütigen Widerstande» der Mieter- und Vermieterkretse und de» ReUHSratS dies« Gefetz- entwürse dem Reichstag vorlegen könnte. Die Hirtsiefer- Berordnuug »ur AuSschattung der gewerbliche» Räum« vom Mieterschutz habe nach den Feststellungen de» Enguete- AuSschuffeS verhängnisvolle Wirkungen für weite Kreise de» Gewerbes gehabt. De« Nutzen hätten zum größten Teil ausländische Kapitalisten gehabt. Di« Angleichung der bestehenden Miete» an die Neubaunttete» werde nicht durchführbar fei«. Abg. Geiffert (Völl.) fragt, warum die Regler»»« nicht Re Vorlagen einfach zurückgezogen habe, nachdem die Wohnungszählung ein erschreckendes Bild vo« der bestehen- den Wohnungsnot ergeben hatte. Eine weitere Lockerung der WohnungSzwangswirtschaft, wie sie tatsächlich mit deu Vorlage» erstrebt werd«, sei im gegenwärtigen Moment ganz unmöglich. Notwendig fei vielmehr ein umfassende» Wohnungsbauprogramm Um 18X Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch 14 Uhr, vertagt. IstWMch-MÜWWMlWrlUKrrtM X Paris. Die Unterzeichnung des neue« französisch-amerikanischen Schiedsgerichts vertrages wird von der Mehrheit der Presse, die sich mit ihr beschäftigt, als ei» bedeutungsvollerAit bezeichnet. .^Oeuvre" legt der Präambel de» Vertrage», In der von der Freundsrbast der beiden Länder die Rede ist, be* sondere Wichtigkeit bei. Anders das .»Journal", das fest« stellt, Amerika habe selbst erklärt, daß die Präambel kein integrierender Teil des Vertrage» sei. Im übrige» schreibt das Blatt: Der Vertrag schafft nicht da? Mittel, auf friedlichem Wege alle Konflikte zu löien, nicht ein mal in den Grenzen der Borbeyalre. Tatsächlich ist iür die juristischen Konflikte das obligatorische Schiedsgerichts verfahren vorgesehen, aber für die politischen Konflikte lediglich 1>aS AuSgleichSverfayren, das nur fakultative« Charakter hat. Was würd« eintreten, wenn dieses Ver fahren scheitern sollte? Das bleibt Nariusielleu. „Echo de Parts" erklärt, man dürfe nichts unter lassen, um mit den Vereinigten Staaten im besten Ein vernehmen zu bleiben, aber man dürfe nicht so verwegen sein, von ihnen freundschaftliche Handlungen zu erwar- ten, die mit ihren Ueberlieferungen und Interessen im Widerspruch stehen. Die französisch-amerikanischen Bezie hungen würden viel gewinnen, wenn sie weitab von Hyper bolen und niedrigen Schmeicheleien im positiven Geist ge führt würden. In demselben Augenblick, in dem Kellogg den Schiedsgerichtsvertrag sanktionieren lasse, schlage er vor, die U-Bootwaffe aufzugeben, was keine andere Wir- kung haben könne, als die Sicherung der Vorherrschaft der Admiralität und besonders die Vorherrschaft der ameri- kanischen Flotte. Der radikale „Homme libre" schreibt: Der Schiedsgerichtsvertrag ist ein Schiedsgerichrvertrag, nicht mehr. Der hochmürige und eifersüchtige Doktrinarismus der Amerikaner nimmt nicht ad, auch nickt uns gegen über, im Gegenteil, man schreit gegen unseren kaum de- fenfche« Zolltarif. Bei all dem müssen wir uns aber im mer wieder an die Forderung erinnern, die Amsrika hinfichtttch der Schülderwegeluug stellt. Der Reichstvehrmiuister Groeuer hatte gestern nachmittag im Reichstage mit den Führer» der einzelnen Parteien Besprechungen, die der Vorbereitung der Berat«»« «der den Reichswehretat im Haushalt». auSsch«ß diente». Dabei spielte vor allem auch die Frag« eine Rolle, ob und wie dir Phöbns-Angelegenheit zur Erörterung gebracht werden soll. Wie das Nachrichten- büro de» Verein» Deutscher ZeitungSoerleger erfährt, be- absichtiZen die Sozialdemokraten nicht, auf die Besprechung der PhöbuS-Angelegrnheit zu verzichten, sodaß angenommen «erden kann, daß auch diese Angelegenheit bei der Debatte über den Wehretat im HauShaltSauSjchutz am Donnerstag zur Aussprache kommen wird. Lob» da» " LiquiÄatiorisschäÄen-Gesetz ist noch keine Aussicht auf eine Einigung zwischen den Regierungsparteien und der Regierung geschaffen worden. Die Parteien warten zunächst ab, welche Stellungnahme di« Regierung zu der Frage «innehmen wird, ob das vor- lügende Gesetz «in endgültiges Schlutzgesetz sein soll oder nicht. Gestern haben nur lose Besprechungen zwischen einzelnen Parteiführern ftattgesunden, die Verhandlungen der RegierungSpartrü« mit der Regierung falle» au Donnerstag sortaeützt werden. äußer«» Zwang tu bezug aus die Auswertung unserer Produktion auch «och einen inneren Zwang, da» heißt eine Fesselung der ArbeitSmöglichkeiteu. freiwillig ans sich ge nommen hätte. Durch den englischen Antrag auf eine Revision de» Washingtoner Abkommens ist auch Deutsch, land seinen Verpflichtungen gegenüber dieser Konventton ledig gewordew. Der neu entstandenen Krise wird ück da» Reich g«genüber abwartend zu verhalten habe«. MdikMlWReWWkM. Berlin. (Funkspruch.) Der Vorstand de» Deutschen Ttädtetages hat dem Btldungsausschuß des Reichstages eine Eingabe über die Koste« des RcichsschnlgesetzeS übermittelt, in der die von der RcichSregicrnng »orgeschlagene Regelung, wonach den Ländern und Gemeinden eine einmalige Bei hilfe bis zu 30 Millionen RM. zur Verfügung gestellt wer den soll, abgelehnt wird. Nach 8 54 des Finanzausgleich gesetzes dürste das Reich den Länder» oder Gemeinden neue Aufgaben nur zuweiscn, wenn eS gleichzeitig für die Bereit stellung der erforderliche» Mittel Sorge trägt. Eine be friedigende und erschöpfend« Regelung des Sostenpunkict müsse deshalb tm Reichsschulgesetz selber getroffen werden und zwar in der Weise, daß die aus der Durchführung er wachsenen Kosten, gleichviel ob einmal oder laufend, vom Reiche erstattet werden. Nach den vo» einer Reihe von Ländern veranstalteten Schätzungsversuchen werde cs sstl teilweise nm sehr erhebliche einmalige oder laufende Be träge handeln, die iu manchen Orten eine unerträgliche Mehrbelastung zur Folge haben würde». Angesichts de» Umstandes, daß die Durchführung des ReichSsch«lgcsetzeS eine Vergrößern«« der vorhandenen Volksschuleinrichtungen — Lchrerstelle» »nd Klaffen — um d»rchsch«ittlich vielleicht S Prozent zur Folge haben «erde, ergebe sich ein« lmesende jährliche Mehrbelastung allein des preußische« Bolksschnldaushalts in 8a»d «nd Gemeinden «m über 4» Millionen RM„ »ad ei« Anleihededarf vo« rund 259 Millionen RM. Die Städte müßte« hiernach daraus be stehe«, daß sür dü große« Mehrausgabe« insolge des Reichs- schulgcsetzcs, die sie nicht trage» könnte«, ««»reichende Deck««« beschafft u«d daß sür die Krage der Kostcnerstattuug ei«e »«verlässige gesetzliche Grundlage tm Rah»«» des RcichsschnlgesetzeS geschasst« »»erde.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite