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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1928
- Erscheinungsdatum
- 1928-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192810195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19281019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19281019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1928
- Monat1928-10
- Tag1928-10-19
- Monat1928-10
- Jahr1928
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1928
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Riesaer O Tageblatt «»d Anretarr lLlbtblM »«r A»tr«ü. Lagedlatt Mesa. Uemmif Nr. Ai. Postfach Nr. LL Pvstscheckkmttm »«»den ISA». Sirokaffe: Nirs, Nr. »st. Aufriger lLlbrblM ma ArM-m. Da» Wesaer TagÄklatt Ist da» zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Nmtthauptmannschast Großenhain, de» Amtsgericht« und der Amttanwaltschaft beim Amtsgericht Riesa, de» Rate» der Stadt Riesa, de» Finanzamt» Riesa und de» Hauptzollamt» Meißen behördlicherseits bestimmte Blatt. Krettag, IS. Oktober 1S28, «»end». 81. gehr« n »mmttttag« enszmtebe» and t» »vraus I» t» Silben» VSold-Pfenniger di« k »fällt, -neck Mag« eingrzogrn werd«» r G«waU — Krieg »der sonstig« irgend» , eng d«r Zeitung »d« aps Rückzahlung d«e vezugSpreis«». Rotattoaedeuck und Verlag: Lang«, st Winterl veranNoartitch für Rrdaktion: Heinrich Uhlemenn, Riesa: für Anzeigenteil: SSilhel» Pittrich, Riesa. Festtag«. Borngtpret». gegen Borauezahlung, für einen Monat 2 Mark »t Pserrnig o^ne Zustell» «d Materialtenöreise behalten wir un» da» Recht der PrrioerhLhung und Nachforderung vor. Anzeige« rin« giewäbr fite da» Erschein«« an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Grundpreis für Reklamez«il« 100 Gold-Pfennige; zeitraubend« und tabellartsch« Satz SO'/. Aufschlag. Fest« Laris«. Auftraggeb« in Ikonkur« gerät. Zahlung«- und Erfüllung«»«: Riesa. Achttägig« anterhaltung«beilag« wen de« Betriebe« der Druckerei, d«r Li«f«anien oder der Brsörderungseinrichtungen — hat d« Bezieher ns«». Rotattoiwdruck und v«lag: Lang«« t winterlich, Riesa. AeschäftSstttl«: Goeltzeftratze Litz. 8Ä Bon unserem Berliner Vertreter. «m. Berlin. Wie wir von gutunterrichteter Sette erfahren, werde« die Vorgänge, die sich bei oer Lan dung de» Luftschiffe» „Graf Zeppelin" in Lakehurst abgespielt haben, doch noch ein diplo matische» Nachspiel nach sich ziehen. Bei der Reichs regierung liegen zur Zeit eine grS- kere Anzahl Nachrichten vor, die besagen, daß e» bei der Zollabfertigung der Passagiere de» Luftschiffes in Lake- Hurst zu recht unliebsamen Zwischenfällen gekommen ist. Der preußische Innenminister Greszinskt, der als Ver treter de» ReichSrat» an der Fahrt teilnahm, wurde bei dem etwa» stürmischen Empfang in durchaus unziemlicher Weise angerempelt. Ganz besonders schwer zu leiden hatte der Vertreter de» Reichsverkehrsministeriums, Mini sterialdirektor Brandenburg, der aus einer Kriegsverletzung her eine Prothese trägt. Außerdem soll der deutsche Generalkonsul m Newport, der sich bei der Ankunft de» Luftschiffe» in Lakeburst in vorbildlicher Weise für. die Passagiere deS Luftschiffes einsetzte, bei dieser Gelegen heit einige Ohrfeigen erhalten haben. Da diese der Reichsregierung bis jetzt vorliegenden sehr betrüblichen Nachrichten von hier au» nicht ohne weitere» nachgevrüft werden können, hat sich, wie wir un Reichsaußenministerium hierzu erfahren, dieses sofort an den deutschen Botschafter in Washington mit der Bitte gewandt, unverzüglich einen eingehenden authentischen Be richt über die Vorgänge in Lakehurst zu erstatten. Im Reichsaußenministerium herrscht zur Zeit die An sicht vor, daß die unliebsamen Zwischenfälle, die sich in Lakehurst zugetragen haben sollen, in der Hauptsache auf eine gewisse Verärgerung der hierbei in Frage kommen den amerikanischen Beamten der Zollabfertigung zurück- zufübren ist, die sehr wohl darüber ergrimmt gewesen sein könnten, daß sie so lange auf die Ankunft des Luftschiffes vergeblich hatten warten müssen. Aus den bisher hier vorliegenden Meldungen geht unzweifelhaft hervor, daß der Marinesekretär der Vereinigten Staaten von Nord amerika an den Zwischenfällen keine Schuld trägt, da gegen hat sich der Staatssekretär in Washington, dem das Zolldepartement untersteht, bisher in dieser Angelegenheit vollkommen auSgeschnnegen. Wie wir erfahren, will da» ReichSaußenministertum vorläufig abwarten, wie der nunmehr eingeforderte Bericht de» deutschen Botschafters in Washington lautet und erst nach Empfang dieses authentischen Berichtes darüber be schließen, welche Mittel zu ergreifen sind, um ähnliche sehr bedauerliche Vorgänge in Zukunft zu verhindern. Bezüglich des Nachrichtenmonopols der Luftschiffwerft Friedrichshafen, von dem diese bei der großen Ozeanfahrt des Luftschiffes „Graf Zeppelin" einen so überaus reichen Gebrauch gemacht hat, urck» über da» wir bereits vor einigen Tagen gesprochen haben, erfahren wir zuverlässig, daß sich die Reichsregterung mit dem Gedanken trägt, auch hierbei für die Zukunft eine Besserung in die Wege zu leiten. Ueber die Mittel, die zu einer derartigen Besserung führen könnten, ist man sich jedoch noch nicht ganz im klaren. Unbedingt fest steht bisher die Tatsache, daß d-i« Luftschiffwerst Friedrichshafen für den Bau des Luft schiffes „Graf Zeppelin" größere Geldmittel seitens der Reichsregterung erhalten hat. Schon au» diesem Grunde allein erscheint e» nicht mr zulässig, daß sich die Lei tung der Luftschiffwerft Friedrichshafen allein von dem amerikanischen Hearst-Zeitungs-Konzeru für die Allem- nachrichtenübermitteluna 240000 Mark, «nd von den bei den groben deutschen Zettungsverlagen rund 60000 Mark bezahlen ließ. AkMSMt erledig in sein« öffentlich«» Vallfitzung vom Donnerstag die Ruhrdenkschrift durch Kenntnisnahme und sprach di« Erwartung au«, daß di« Regierung der Frage, wie «eit Entschädigungen au« dem Ruhrkamps zurückaezahit werden könnten, nachgeben und darüber de» Reichsrat Bericht er statten möge. Angenommen wurde ein« Verordnung, wo nach vom L. November d«. g«. ad zu de» Slate« der In- »«ttden.Berstchernng nach anSltnotsche» «renzgebtrten auch der Reichezuschuß gezahlt wird. Da» Braurecht für da« Rechnungsjahr 1988 wurde gleichmäßig auf 100 Pro», festgesetzt. Der Reichgrat genehmigte, daß landwirtschaft lich, Brennereien, die nach dem 1. September d«. I«. he- triebSfähig hergerichtet worden find, auch Rohstoff« ver- arbeiten dürfen, di« di« Eigentümer oder Besitz« der Brennereien nicht selbst gewonnen haben. Den GchMtz- aoweisuugr« der Städte Münch«», Nürnberg, Aug«b«rg, Frankfurt-Main. Berlin, Dortmund, de« Vezirkrverbaad«« Kassel und de« Veeirksverdande« Wiesbaden wurde die Mündelsicherhett »«lützen. iMAlUFiMWWer. )( Berlin. 8m Zusammenhang mtt der Tagung de« Ausschusses der Lünderkonsirrnz, dt« End« Ottoder ru Berlin stattfinden soll, wird, wie verlautet, auch oer Fmauz- mtnifter'Aumchuß, der au« dem Reichmntntster der Finanzen und au« »ter UtnangmtzatAer« d«r Länder Hestedt, infam- meutreteu, um da» Ergrdut« feiner Arbeit«» zur Sicher- stellung «ine« möglichst sparsam«« Fiuauzgrdadruug in Ntich» Läadmn w»d Emmind« «udgmttg ,u formulieren. MWlWki llkl nie MWse ffkWWäMkl W IW »ie MkWsk. vbz. Berlin. Der ReichstagSausfchuß für die Straf- «chtS-Nefor« begann am Donnerstag, wie wir bereits kur» berichtet haben, die Beratung des Abschnitts über die Strafen. Zunächst wurde eingehend über die Frage her Beibehaltung »der Abschaffung her Todesstrafe verhandelt. In setnem einleitenden Vortrag wie» der Vorsitzende, Abg. Dr. Kahl, darauf hin, daß bet den Beratungen im früheren Reichstag die Reichsregierung betont habe, sie halte die Zett für Abschaffung der Todesstrafe noch nicht für ge kommen. Anträge auf Beseitigung der Todesstrafe seien damals mit 17 gegen 11 Stimmen im Ausschuß abgelehnt wvrden. ReichSjuftizu»iuister Koch erklärte bekanntlich, daß er sich als einen Freund der Abschaffung der Todesstrafe be- kenne. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz i begrünbete den Antrag seiner Partei auf gänzliche Abschaff»«« der Todesstrafe. Er und seine Freunde lehnten nicht den Schutz der Gesellschaft gegen verbrecherische Elemente ab, aber seine politischen Freunde erblickten in der Todesstrafe ein Ueberbleibsel des mittel alterlichen Barbarentums. Der Redner teilte seine Ein drücke aus Besuchen tu Zuchthäusern bet Mördern un mehrfachen Mördern mit. Wegen Mordtaten Verurteilte seien meist die Vesten Zuchthausgefangenen. Er habe unter ihnen Leute gesunden, die Mozart spielten, einen, dem die Fra« ei« Cello zusammengespart habe und Leute, die vom Turm des Zuchthauses Choräle bliesen. Der Redner er- ttmerte an die Fälle, tu denen Unschuldige zum Tobe ver urteilt seien. Unter Kaiser Wilhelm 1., daran erinnerte er die Deutfchnationalen, sei lange Jahre hindurch keine Todesstrafe bestätigt worden, un» die Monarchie habe da durch keinen Schaden erlitten. Die Verantwortung des AuSschuffe« sei groß. Wer hier für die Todesstrafe etntrete, gebe dadurch -em Henker die Ermächtigung zum legalt- fierten Mord. Abg. Höllett» (Komm.) führte a«S, Latz der Juftizminister uur in seinem Namen gesprochen habe, er habe aber nicht sagen können. Laß das RetchSkabtnett aus dem Boden seiner Erklärung stehe. Im übrigen besage diese Erklärung des Ministers nur. Laß die Todesstrafe für Mörder abgeschafft werde, aber für politische Vergehen bestehe» bliebe. Die Komnnkniyen seien grundsätzliche Gegner der Todesstrafe und bestritte« jedem kapitalistischen Staat da» Recht, über Proletarier die Todesstrafe zu verhänge». (Zuruf: Ruß land!) Am kapitalistischen Staat benutze eine Minderheit von Besitzenden Len Staatsapparat, um ihre« Besitz «nd ihre Herrschaft über die Masse anfrechtzuevhalten. Im Arbeiter- und Banernstaat wehre sich Lesse» Mehrheit gegen eine Minderheit der Feinde diese» Staate». Die kommuni stische Fraktion beantrage grrmdsätzltch Abschaffung der Todesstrafe, der Zuchthausstrafe und der lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Zum mindesten forderten die Loumm- rttsten -te Streichung der Todesstrafe, Abg. Emminger svayr. Bo.) beantragte einen Zusatz, manach an Tätet«, di« bei Begebung der Tat noch nicht »1 Jahre alt waren, die Todesstrafe nicht „»streckt Werde« dürfe. Er' persönlich stehe auf dem Standpunkt, Laß die Todesstrafe an sich beibehalten werd«, kömre aber nicht für seine Partei sprechen. SS Prozent -er ganze» menschlichen Bevölkerung ständen heute noch unter der Herrschaft der Todesstrafe. Justlzirrtümer würden nie ganz verschwinden. einzige Gesichtspunkt bei Benrteilnng dieser Frage di« Sicherung von Staat «nd Gesellschaft. Abzulehnen sei jede religiös« Indikation, auch der Gedanke der Sühne und der absoluten Gerechtigkeit, deren Maßstab allein in GotteS Hand läge. Dem Gedanken der Abschreckung stehe er zweifelnd gegenüber. Ter Jrreparabilität könne er kein entscheidendes Gewicht beilegen. Der juristisch allein voll- wertige Grund gegen die Todesstrafe sei ihre Unteilbarkeit und deshalb die Unmöglichkeit, die unendliche Skala der Motive zu berücksichtigen. Ter Entwurf habe aber mil dernde Vorschriften. Tie österreichische Verfassung schasse die Todesstrafe lediglich im ordentlichen Verfahren ab. Ein Bedenken gegen die Aufhebung sei niemals aus der Welt zu schaffen. Der lebenslänglich Verurteilte habe gewissermaßen einen Freibrief zu weiteren Morden, er könne nicht mehr verurteilt werden, auch wenn er seinen Wärter, den Geist lichen oder irgendeinen Besucher ermorde. Alles in allem hat der Redner noch nicht den Zweifel überwinde» könne«, ob eS ratsam sei, dem Staat zu empfehlen, auch für äußerste Fsslle auf sein äußerstes Strafmittel zn verzichte«. Tie gegenwärtigen kriminellen Zustände reizten nicht gerade dazu. Gleichwohl müsse die Frage der Abschaffung der Todesstrafe aufs ernstlichste und gewissenhafteste geprüft werden. Für den Redner sei entscheidend die Frage, ob ein Verzicht auf die Todesstrafe vom Tichcrhcitsstandpunkt gegenüber Staat und Gesellschaft zu beantworten sei. Das sei keine Prinzipi-usragc, sondern eine Frage der Zweck mäßigkeit. Damit wolle er keine Geringschätzung des mäch tigem Lebens ausdrücken. Die Sicherheit könne er nur darin sehe«, daß der bisher mit dem Tode bestrafte Mörder «ater keine« Umständen in die menschliche Gesellschaft zu» rtickkehreu dürfe. Er denke dabei an Lustmord, tierischen Raubmord, Aszcndentenmorb usrv. In jeder Form müsse die Rückkehr des Mörders in die menschliche Gesellschaft ausge schlossen sein. Deshalb verlange er eine Vorschrift des In halts: „Sin wegen Mordes zn lebenslanger Zuchthausstrafe Verurteilter ist im Falle seiner Begnadigung einichl der Amnestie in die lebenslange Sicherungsverwahrnng iiber- z«führe>". Er gebe diele Gedanken zur Erwägung «nd bitte, heute materiell noch nichts zu beschließen, sondern erst bei -en Vorschriften über die Sicherungsverwahrung. Abg. Dr. Bell lZtr.) führte aus, eS handle sich hier nicbi m» human oder inhuman, fortschrittlich oder reaktionär, sondern eS sei allein zu erwägen, ob die Sicherheit des Staate» und der Gesellschaft schon jetzt die restlose Abschaf fung der Todesstrafe gestatte. Bei ernster und sorgsamer Erwägung aller Argumente gegen die Todesstrafe sei er nicht in der Lage, von seinem früheren Standpunkt abzu gehen. Der Staat, der jedem Bürger das Recht der Notwehr znerkenne, würde sich selbst des Rechts der Notivehr be geben, wenn er die Todesstrafe abschasste. Aus bas Gefühl -er Rache oder gar auf die Stimmung der Straße dürfe man keine Rücksicht nehmen. Die ZentrnmSfraktion lehn« d«S Prinzip der Rache und rücksichtslosen Vergeltung ebenso ab «ie die einseitige Rücksichtnahme ans die Straße und die Vvlksstimmnng, sie lasse sich i» dieser Krage lediglich von ihrer innerste« Ueberzeugnng and de« Grundgedanke» der Gerechtigkeit leite«. Den Standpunkt der gerechten Sühne könnten seine Freunde nicht aufgeben. Uebertriebenc SnmanttSt gegen die Mörder sei immer gleichbedeutend mit Inhumanität gegen die Opfer der Mörder und die ganze Gesellschaft. Gewiß solle auch dem Mörder gegenüber Humanität obwalten, aber in erster Reihe seien doch die Opfer -er Mörder zu schützen «nd nicht die Mörder selbst. Zu dem Vorschlag de» Abg. Kahl behalte sich die Zentrums- fraktion die endgültige Stellp«gnahme noch vor. Abg. Dr. Ha«««««« sDn.) wies darauf hin, baß Eng land, Frankreich, Italien und die Schweiz die TodeSstraf« wieder etngeführt hätten. Der Redner erklärte, daß für ih« alei« Li« Sicherheit von Staat «ad Gesellschaft Richt« schanr feie«. Allerdings brauche der Mord nicht unter allen Umständen der Todesstrafe zu «nterltegen. Der Täter oder die Täterin könnten evtl, nicht so sittlich verworfen sein, daß die Todesstrafe verwirkt sei. Der Redner erinnerte an die bereits im alten Strafrecht privilegierten Fälle der Kindestötung «sw. Die lebenslängliche Verwahrung statt der Beseitigung eines lebenSunwürdtgen Lebens würde der Gesellschaft Kosten auferlegen, die für andere Zwecke besser anznwenden wären. Bet dem gegenwärtigen Stande der Kriminalität glaubten die Deutschnationalen noch nicht auf da» äußerste Strafmittel verzichte» zu können. Weiterberatung Dienstag, den 28. Oktober. Todesstrafe an sich beibehalten werde, kv«ue aber nt seine Partei sprechen. SS Prozent -er ganze» menst Bevölkerung Ständen heute noch ««ter der Herrsch, fptetten äßer praktisch keiue Rolle. Im letzten Jahrhundert sei kett» einziger beweisbarer Fall vorgekommen, Laß ein angeblich «nschnldtg Verurteilter htngerichtet worden fei. Al» Hauptzweck der Strafe träfe Besserung «nr bei JugendlichenHavptsache sei, daß der Staat sein« Anto- rttat aufrechterhalte «nd die Gesellschaft schütze. Die Mör der möchten doch zuerst einmal mit der Abschaffung der Todesstrafe vorangebe«. Die meisten Kapitalverbrechen ent- sprängen ^cht der sozialen Not, sonder« der Unbehrrrsch- varkett de» Mörder», feinen Triebkräften, der Brutalität gegenüber allen moralischen Erwägungen. Der Mörder verberge sich au» Furcht vor Todesstrafe, die also ab schreckend wirke. Der Redner »iS nicht das Mitleid mit dem Utter, sondern mit de» Opfern der Mörder voran» stelle«. Vielleicht komme in späteren Jahren -ie in sich ge festigte Zeit im Volksleben, baß man die TodeSstrase ohne schweren Schaden entbehren könne. ES empfehle sich aber, Personen unter 21 Jahren von der Todesstrafe anSzn- nehmen. Abg. D. Dr. Sahl sDBp.) erklärte, nür für seine Person «nd nicht für seine Fraktion zu sprechen. Kür ihn sei der MM» M dlkWk» du MittMbrm Wen. )sBerlin. Die Kommunisten haben Glück. Sie brau chen zum Spott über den Mißerfolg ihres Volksbegehrens nicht noch den Schaden zu tragen; denn nach 8 44 des Reichs. aesetzeS über den Volksentscheid fallen »war die Kosten der Herstellung der EintragungSlisten und die Kosten ihrer Ver sendung an die Gemeindebehörden den Antragstellern, also in diesem Falle der Kommunistischen Partei, zur Last, aber die übrige» Softe« trägt das Reick. Eine Verordn»«« sah aller ding» vor, daß die bei Durchführung eine» Volksbegehrens entstehenden Kosten den Antragstellern zur Last fallen. Diese Maßnahme war ursprünglich im Rahmen des Ersparnis programms als Ueberaangsmaßnahme für mehrere Jahre gedacht. Sie stieß indessen im Parlament ans so starke» Widerstand, daß sie bereits am 1. Oktober 1924 außer Kratt gesetzt wurde. Jetzt liege» die Dinge so, baß vom Reiche den Gemeinden für jeden Stimmberechtigten ein fester, nach Ge- meindegrvßen abgestufter Betrag erstattet wird, der so berech net ist, daß mit ihm durchschnittlich vier Künstel der den Ge meinden entstehende» Kosten gedeckt werden. Die Kosten, die dem Reiche aus dem Volksbegehren erwachse» find, lässeu sich zur Zeit noch nicht vüllia übersehen.
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