Großenhainer WkchMWS- M MkigklilM. Amtsblatt des KLnigl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 1867 Dienstag, den 30. April ?so. SV Nach einem ergangenen Befehl soll das Königlich Preußische 1. Brandenbur gische Ulanen - Regiment (Kaiser von Rußland) Nr. 3, das sechs Monate hier in Garnison gelegen, am morgenden Tage unsere Stadt wieder verlassen. Das scheidende Regiment hat es verstanden, sich so zur hiesige« Bürgerschaft zu stellen, daß sehr bald zwischen der letzteren und der Garnison das beste Einver nehmen entstand «nd bis zuletzt erhalten blieb. Was hatte unser Streben nach Herbeiführung und Erhaltung eines glücklichen Einverständnisses zwischen Stadt und Garnison geholfen, wenn letztere und insbesondere das intelligente Offizier corps nicht von gleichem aufrichtige« Strebe« beseelt gewesen. Darum dem Regiment unseren aufrichtigsten Dank und einen herzliche« Scheidegr«ß. Großenhai«, de« 30. April 1867. Der Stadtrath und das Stadtverordneten - Collegium. Bürgermeister Kunze. Stadtrath Franke. Stadtralh Güttel. Stadtrath Lorenz. Stadtrath C Arnold. Stadtrath Füßler. Stadtrath A. Hegemeister. Stadtrath Adolph Caspari. C. G. Arnold für das Stadtverordneten - Collegium. Aus der Niederlage des Getraidehändlers Hornauer zu Bahn- Hof Priestewitz ist vor einiger Zeit ein 125 Pfund Kleesaamen enthaltender, I?. Hornauer Krossenliain gezeichneter Sack spurlos entwendet worden, was behufs Ermittelung des Thaters andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Verletzte demjenigen, der zu Bestrafung des Thaters führt, eine Belohnung von 5 Thalern ausgesetzt hat. Großenhain, den 24. April 1867. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v Ztz. Bekanntmachung, die Feuersignale betreffend. In Zukunft werden bei einem Brande im .Tunern hiesiger Stadt in rascher Aufeinanderfolge je zwei Schläge mit der großen Glocke und je zwei Schläge mit der zweiten Glocke, bei einem Brande in den Borstädten je ein Schlag mit der großen nvd je ein Schlag mit der zweiten Glocke und bei einem Brande in den zur hiesigen Kirche gehörigen Ortschaften, sowie in den Dörfern Zschiesche» und Mülbitz je ein Schlag mit der großen Glocke in kurzen Pausen gegeben und bei den auswärtigen Branden überdies vom Kirchkhurme nach der Richtung des Brand ortes hin am Tage eine weiß- und rothe Fahne und des Nachts eine rothe Laterne herausgesteckt werden. Der Stadtrath. Großenhain, den 27. April 1867. K««ze. Bekanntmachung. Stadtflur zustehende Frfcherergerechtsame soll Mittwoch, den 1. Mm -. I., Nachmittags 3 Uhr anderweit verpachtet werben. — Bietungslustige wollen sich an Rathscxpcditions- stelle anmelden. Der Stadtrath. Großenhain, den 24. April 1867. K««ze. Künftigen Dienstag, den 30. April 1867, Nachmittags z fhr dieses Jahr die Grasnutzung des Bleichplans am sogenannten hohen Stege, des Bobersbergs, der Grabest vor dem Dresdener Thore (vom Jahn'schen Garten bis an die Röder), der Ränder an den Wegen nach dem Bobersberge, nach Wesnitz und Wildenhain, sowie an der Straße nach Priestewitz bis an die Stadtflurgrenze, der Horngrube und der Ränder längs der Ortrander Straße an den Meistbietenden verpachtet werden. — Bietungslustige wollen sich gedachten Tages zur vorbemerkten Stunde an Rathsexpeditionsstelle einfinden. Großenhain, den 24, April 1867. Der Stadtrath. Kunze.