Gesetz, das wegen polizeilicher Beaufsichtigung der Baue zu beobachtende Verfahren betreffend, vom 6. Juli 1863, mit den Baupolizeiordnungen vom 27. Februar 1869 und den übrigen einschlagenden Gesetzen und Verordnungen; unter besonderer Berücksichtigung der metrischen Maßverhältnisse und der Vorschriften für Industriebauten