für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. M105. Dienstags, den 3. December 1839. Des merkwürdigen Aktenstücks Entzifferung. In Nr. 97 des Börsenblatts für den Deutschen Buch handel wird unter der Ueberschrift: „Merkwürdiges Akten stück" eine Uebereinkunft, welche die Stutt g a r t e r So r- limentsbuchhandlungen unter sich geschloffen haben sollen, ans Kreuz geschlagen. Sie soll den liberalen Grund sätzen, zu denen sich Stuttgart angeblich bekennt, der Ge rechtigkeit und der individuellen Handelsfreiheit Hohn spre chen. Die Anklage ist schwer. Untersuchen wir ein wenig, was daran ist. Dahingestellt kann bleiben, denn cs ist im Allgemeinen gleichgültig, ob das Document, über das man Zeter schreit, acht ist, oder nicht. Die Handelsmaximen, denen es seinen Ursprung verdankt haben müßte, sind jedenfalls so gesund und rcspcctabel, daß es feierlich besiegelt und dem gan- l zen Süddeutschen Sortimentsbuchhandel als Rettungsanker in böser Zeit empfohlen zu werden verdient. Die Bcthei-' ligten haben nicht selber Lärm damit gemacht, wahrschein lich weil sie der Meinung waren, es sei eine Sache, die nur sie allein angcht, wie es auch der Fall ist. Hätten sie es bekannt gemacht, so würden Alle, die nicht im Nebel zu tappen und nicht mit Windmühlen zu fechten lieben, diesen Versuch zu einer Resoliditirung des Sortimentsbuchhandels mit Beifall begrüßt haben. Insofern ist man dem ehrcnwer- then Eollegen, der diese Uebereinkunft veröffentlicht hat, Dank schuldig, obschon er sich, wenn sie wirklich cxistict, nicht von dem Vorwurfe wird rein waschen können, eine Sache, die er nur durch das Vertrauen eines der Bethei ligten erlangt haben kann, entfremdet und folglich Ver trauen mißbraucht zu haben. Wer seit Jahren die zunehmenden Klagen über den 6r Jahrgang. Verfall des Buchhandels verfolgt hat, der mag sich abstra- hirt haben, daß, wenn auch häufig mit einem Elend, das nicht vorhanden ist, cokettirt wird, doch das Vorgefühl einer trüben Zukunft, das sich bald in dieser, bald in jener Form äußert, durch die ganze Kette des Deutschen Sortiments buchhandels zuckt. Vom Verlagsbuchhandel, der seine be sonderen Interessen hat, sprechen wir ein andermal. Ein solches Bangen vor der Zukunft mußte nothwendig entste hen , als die Grundsätze unbedingter Handels fr ei- heit praktisch aus einen Zweig des Handels angewendet zu werden ansingen, der nach den Principien bedingter Handelsfreiheit lractirt sein will, wenn er nicht zusammen- bcechen soll und zwar hauptsächlich dadurch, daß man den Absatz durch den Reiz der Wohlfeilheit (wir sprechen wohl gemerkt nur vom Sortimentsbuchhandel) zu mehren suchte. Nicht kärglich bedacht vom Verleger, der ihm 33H und 25A Rabatt gewährt, verschenkt der Sorlimcntsbuchhändler 10-—25 A dieses Rabatts, von dem erleben soll, an das Publikum, sei es, weil er sich für gezwungen hält, seinen Eoncurrenten nachzupfuschen, sei es, weil er meint, diesel ben damit aus dem Sattel heben zu können. Die Folge davon ist, daß er auf die Länge nicht im Stande bleibt, die übrigen 66I A dem Verleger zu bezahlen. Da er mit den 5—10 A, die ihm am Ende blos eigen gehören, nicht leben kann, so nimmt er endlich von den 66A A, die ihm nicht gehören. Der Weinheimer Verein, in dessen Territorium dieß System blüht, wie in andern, arbeitet ihm auf seine Weise entgegen, die Stuttgarter Sortimentsbuch- händler auf die ihrige. Darin unterscheiden sich letztere vom Weinheimer Verein, daß sic die Eur bei sich selber anfangen. Betrachte man den Wirkungskreis, auf den sie 194