Erscheint jeden Montag, Mittwoch und greitag; während der Buchhändler-Messe ju Ostern, täglich. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 5 0. —— Leipzig, Freitag den 22. April. Amtlicher T h e i l. Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am Sonntag Cantate, den 24. April. I. Bericht über das verflossene Vereinsjahr. II. Nochmalige Vorlage des Reglements über das Verfahren, das bei Ausstellung von Bildnissen im Börsensaale beobachtet werden soll. III. Antrag von G. W. F. Müller in Berlin und A. Refelshöfer in Leipzig: betreffend die Veranstaltung von Vortragen zur Fortbildung der jüngeren Buchhändler und Gewährung von Unterstützungen dazu seitens deS Börsenvereins. IV. Antrag des Vorstandes: weder in die Bibliographie noch in den Anzeigetheil des Börsenblattes Titel oder Anzeigen von Nachdrücken solcher literarischer Erzeugnisse aufzunehmen, die bei Mitgliedern des Börsenvereins erschienen sind , auch wenn diese außerhalb Deutschlands oder der mit Deutschland durch internationale Verträge verbundenen Länder ihren Wohnsitz haben, ihr Verlag also durch positive deutsche Gesetze gegen den Nachdruck nicht geschützt ist. V. Antrag des Vorstandes: die Cantateversammlung möge beschließen: 1) Von der Ostermesse 1865 an sind alle Zahlungen aus der Börse in Courant oder dem gleichgeltenden Papiergelde zu leisten. 2) Es wird nur über den baar empfangenen Betrag ohne Rücksicht auf das Meßagio quittirt. 3) Das Mcßagio haben die Zahlenden an jedem einzelnen Saldo (wie früher den Rabatt) vor der Zahlung, bezüglich bei Aufstellung der Zahlungsliste, zu kürzen. Motive. Daß bei den Zahlungen auf der Börse, wenn nicht trotz unsäglicher Arbeit Verwirrung entstehen soll, nur einerlei Wahrung gelten darf, ist allgemein anerkannt. Nun hat sich aber vor zwei Jahren nicht nur die Mehrheit der Börsenversammlung, sondern seitdem auch schriftlich ein großer Theil der Buchhändler für Gewährung von Ngr. Meßagio erklärt, während ein anderer Theil bei dem bisheri gen Meßagio verharren will. Beiden Theilen ist nicht anders gerecht zu werden, als durch den obigen Vorschlag, der bereits in den Vorverhandlungen über die „Uebereinkunft"vonHerrn G-Reimer gemacht worden ist, aber nicht durchdrang, vorzüglich wohl deshalb, weil man damals noch die Hoffnung hegte, eine allgemeine Zustimmung zur ,,Uebereinkunft" zu erlangen. Durch die Annahme des obigen Vorschlags würde der Börsenverein nur von seinem Rechte Gebrauch machen, die Aah- lungsweise auf der Börse zu reguliren, ohne im geringsten in die Beziehungen zwischen den Einzelnen einzugreifen. VI. Antrag von Julius Springer und Adolph Enslin in Berlin: die Cantateversammlung wolle beschließen, dem Comitö für die Hinterbliebenen des Schriftstellers Hermann Marggraff einen Beitrag seitens des Bürsenvereins zu gewähren. VII. Antrag von Th. Liesching in Stuttgart: dem Börsenblatte vom 1. Juli d. I. ab neben dem monatlichen Verzeichniß der Neuigkeiten auch eine monatliche Zusammenstellung der einzeln gesuchten und offerirtenBücher in alphabetischerFolge als Gratiszugabe anzufügen. Eiunnddreißigster Jahrgang. H ^ 1884. § örsenblatt für den Beiträge für da« Börsenblatt find an die Redaction. — Inse rate an dt- Expedition desselben zu senden.