AmtMM des Swigl. BczirlSgmchtS imd »es RsihS der Stadl Leirztz. W79. Morrtag den 19. März. 186«. Bekanntmachung. In Fslge de- gesetzlichen Ausscheiden- der beiden Abgeordneten hiesiger Stadt zur zweiten Kammer der Ständeversammlung wird die Wahl zweier Abgeordneter und zweier Stellvertreter stattfinden. Zum Behufe der Anfertigung der Liften der Wählbaren werden Diejenigen, welche, ohne in der Gigerrfchaft als HauSbe-ltzer dazu befähigt zu fein, in die Liste der Wählbaren ausgenommen zu werden wünschen, zufolge 8. LS deS Wahlgesetzes vom 24. September 1821 hiermit aufgefordert, sich bis zuw LV, April d. I. bei dem Rathe hiesiger Stadt mündlich oder schriftlich anzumelden/ Die bis dahin nicht Angemeldeten werden in die Liste der zu dem bevorstehenden Landtage Wählbaren nicht gebracht werden. Nach §. ü6 des Wahlgesetzes sind Diejenigen wählbar, welche 1) ein Vermögen von 6000 Thalem besitzen, oder 2) ein sicheres Einkommen voll 400 Thalem jährlich haben, oder 3) wenigstens 30 Thaler jährlich an direkten Real- und Personalabgaben zahlen, vorausgesetzt, daß deren Wählbarkeit ein gesetzliches Hinderniß nicht entgegensteht. Die sich Anmeldenden werden veranlaßt, kürzlich zu bemerken, aus welchem der vorstehend unter L, 2, 3 angegebenen Gründe sie ihre Wählbarkeit herleiten, und, wenn diese Gründe nicht auf hinlänglich bekannten Umständen beruhen, die erforderliche» Bescheinigungen mit einzureichen. Sechzig, am 17. März 1860. Der Ruth der Stadt Leipzig. Berger. . .< . : > Schleißner. Bekanntmachung. Da jetzt die Wahl zweier Landtagsabgeordneten für die Stadt Leipzig und zweier Stellvertreter für dieselbe bevorsteht, so werden diejenigen hiesigen Abgabenpflichtigen, welche sich mit Abführung ihrer Abgaben, sowohl königlicher als städtischer, ganz oder zum Theil länger als ein Jahr im Rückstände befinden, hiermit aufgesordert, diese Rückstände sofort zu berichtigen, unter der Verwarnung, da- sie,-wenn sie dieser Aufforderung nicht Nachkommen, nach Vorschrift des Wahlgesetze» vom 24. September 1S3l §.§. üb, 6. und 8., so lange diese Rückstände nicht abgeführt sind, weder als stimmfähig, noch als wählbar angesehen und daß daher ihre Namen in die anzufertigenden Listen nicht mit ausgenommen werden können. Leipzig, den 17. März 1860. Der Ruth -er Studt Leipzig. Berger. Schleißmr. —— Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, den Straßentract, welcher von der Weststraße in der Richtung nach Plagwitz und rechtwinklig zur Wiesenftraße nach dem sogenannten Kuhstrangwaffer führt, Plugwitzer Struße zu nennen. Sechzig, am lü. März 1860. Der Ruth -er Stu-t Leipzig. Berger. Schleißner. Dieser Antrag wurde gegen 1 Stimme angenommen. Nr. 141. Die alte Heuwaage in Der Au-schuß sagt: „Sie enthält nur die ats Richter, ^ Sitzung -er Stadtverordneten vom 16. März 1866. Der Au-schuß zur Vermischung von Gemeinderäumlichkeiten fuhr M BorKgd'MH «LÄhts über das MrMhniß der städtischen Miethräume sott. Berichterstatter Herr Vr. Heyn er. Der Bottrag betraf die Nummern 97 und 98. Der Ausschuß bemerkt: „Es sind die- die beiden am Aus gange der Universttät-straße nach dem Morikdamm gelegenen Häuser. Ihr ganzer Mlethertrag beschränkt sich auf die geringe Summe von 140 Thaler, die allerdings mit dem Arealwetthe, dm der Ausschuß nicht zu )0 Thlr. anscklagm zu ynnen glmrot, ln sicht. Da diese Grundstücke der Stadt „ ich sind, so empfiehlt der Au-schuß der Ver sammlung, beim Stadtrath die Veräußerung beider Häuser im Wege der Licltation zu beantragen." marktvoiHts wofür jährlich 1L0 Thlr., Dies wurde, zu 4«/» angenommen, einen ergeben. In welchem Verhältnisse diese lichen Werthe eine- solchen, in der gün itterstraße. des Ober st werden, etth von ZstüO Thlr. ümme zü dem wirk- . solchm, in der günstigsten Meßlage befind lichen, umfangreichen Eckgrundsiückes siehe, das unterläßt dyy Ausschuß näher auszuführen; e- Uegt auf der Hand. Zieht man außerdem in Bedacht, daß die „alte Heuwaaae" ip ihrer gegen wärtigen Gestalt der Stadt zur größten Unzrerde gereicht, und schön aus wohlfahrt-polizeilichen Rücksichten noch vor ihrem gänz- Einsturze beseitigt werden "" . . - sollte, so wird sich der Antrag lchen des Ausschusses, den Rath m ersuchen, dieses Grundstück abzudrechen und unter Beachtung der Anforderungen des dortigen Verkehrs nm aufzukütm, von selbst rechtfertigen." Herr Adv. Klein wünschte dem Anträge des Ausschusses daß Amendement hinzugefügt zu sehen — dafern die Entfernung der Waage möglich ist —