Mittheilung an die I Actionäre der Leipzig-Dredner Eisenbahn-Compagnie die projectirte Herstellung einer Eisenbahn zwischen Borsdorf und Meissen über Döbeln betreffend. Unter Bezugnahme auf die gelegentlich der bereits erlassenen Einladung zu der am 23. März c. bevorstehenden 31 ste “ ordentlichen Generalversammlung geschehene Erwähnung des Projects einer zwischen Borsdorf und Meissen über Döbeln von der Compagnie zu erbauenden Eisenbahn, hält es das Unterzeichnete Directorium im Einverständnisse mit dem Gesellschaftsausschusse bei der Wich tigkeit der gedachten Angelegenheit für erforderlich, die nachfolgenden Mittheilungen über die Sach lage schon jetzt zur Kenntniss der geehrten Actionäre zu bringen, um denselben die Unterlagen zur reiflichen Erwägung der zu fassenden Beschlüsse zu geben, durch welche über die Ausführung einer wesentlichen Erweiterung des jetzigen Unternehmens und über die Annahme der desfallsigen Con- cessionsbedingungen entschieden werden soll, wobei gleichzeitig auch die in dem der Hohen Staats regierung zuzugestehenden Ankaufsrechte liegende eventuelle Abtretung der Leipzig-Dresdner Eisen bahn an den Staat in’s Auge gefasst werden muss. Um einen möglichst genauen historischen Ueberblick über den Entwicklungsgang der Angelegen heit zu geben, erwähnen wir zunächst, dass bereits im December 1861 von uns auf Anregung des Stadtraths zu Grimma Verhandlungen über die Herstellung einer Eisenbahn von Borsdorf nach Grimma eröffnet worden waren. Auf die günstigen Resultate der hierbei angestellten Erörterungen fussend, suchte hierauf der Stadtrath zu Grimma die Regierungsgenehmigung zur Inangriffnahme der Vorarbeiten nach, welche unterm 14. April 1863 mit Rücksicht darauf, dass inzwischen ein Comite für eine directe Leipzig-Grimma-Döbelner Bahn in Thätigkeit getreten war, unter der Bedingung erfolgte, dass von beiden Projecten Borsdorf-Grimma und Leipzig-Grimma nur das eine oder das andere zur Ausführung zu gelangen habe. Obschon sich nun hierin eine Einigung mit dem Döbelner Comite nicht herbeiführen liess, wurde doch das Unternehmen unsererseits weiter verfolgt, und nach dem die Abtretung des grössten Theiles des erforderlichen Grund und Bodens durch vorläufige Ver-