Auf dem Weg zur konstitutionellen Einparteienherrschaft? Die Verfassungsänderungen vom März 2004

  • Heike Holbig (Autor/in)

Abstract

Mit überwältigender Mehrheit wurde auf der Jahrestagung des Nationalen Volkskongresses im März 2004 eine Reihe von Verfassungszusätzen verabschiedet, die im Vergleich zu den früheren Revisionen der Jahre 1988, 1993 und 1999 die umfassendsten und inhaltlich einschneidens- ten Änderungen der seit 1982 gültigen Verfassung darstellen. Damit ist eine Verfassungsdebatte zu ihrem vorläufigen Abschluss gelangt, die durch die im Herbst 2002 angetretene neue Parteiführung unter Hu Jintao angestoßen worden war. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt als Generalsekretär der KPCh hatte dieser anlässlich des 20. Jahrestags der Verfassung im Dezember 2002 persönlich einen konstitutionellen Vorstoß unternommen, der allgemein als ein Versuch zur Stärkung seiner politischen Machtbasis verstanden wurde. In verschiedenen prominenten Reden hatte er die Autorität der Verfassung als ein allen Einzelinteressen übergeordnetes und alle politischen Organisationen bindendes Grundgesetz hervorgehoben - dass dies auch für ranghohe Parteipolitiker gelten sollte, machte er deutlich, indem er die Mitglieder des Politbüros zur Teilnahme an regelmäßigen „Verfassungskursen“ verpflichtete.

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Veröffentlicht
2020-09-23
Sprache
Deutsch
Beitragende/r oder Sponsor
GIGA
Schlagworte
Volksrepublik China, Verfassung, Verfassungsänderung/Verfassungsreform, Herrschaftsform, Kommunistische Partei, Communist Party of China, Verhältnis Partei - Staat, Einparteiensystem