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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Barth 4

Konrad II. von Strahlenberg

[Urkunde]

o.O., 1266

Konrad II. von Strahlenberg bestätigt einvernehmlich mit seinem Lehensmann Markwart von Kropsberg genannt von Friesenheim die Befreiung des Klosters St. Lamprecht von allen Lasten, die ihm vom Klosterhof in Schauernheim erwachsen sind. Konrad erteilte damit seine Zustimmung zu dem bereits geraume Zeit zuvor durch Markwart, der die Schauernheimer Vogtei und die dortige Herrschaft (dominium) von Konrad zu Lehen trug, und seinen Sohn Konrad erfolgten Verzicht auf alle Abgaben und Dienste, die das Kloster wegen des genannten Hofs zu leisten hatte ( vgl. Urk. Lehmann 105). Konrad II. verzichtet damit ausdrücklich für sich und alle seine Nachfolger in der Vogtei auf die Einkünfte. Im Gegenzug erbittet er allerdings das dauerhafte Gebetsgedenken von den Lamprechter Nonnen für sich und seine Frau, jetzt und in ihrer beider Tode, sowie für die (verstorbenen?) Eltern. Ankündigung der Siegel der beiden Aussteller ( vgl. auch Urk. Barth 7).
Sprache: Latein
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.11648  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-116483  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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