Nachdeme man seit einigen hiesigen Messen mißfällig wahrnehmen müssen, daß die blos zur Sicher- und Bequemlichkeit der fremden Handels-Leuthen ... aufgerichtete Stadt-Laternen nicht die verdiente Achtung gehabt ... So haben Wir unser hiesiges das Stadt-Laternen-Wesen zur Aufsicht habendes Stadt-Bau-Amt ... unerwartetem unschicklichen Betragen ... nicht mehr aussetzen ...: Geschlossen bey Rath den 25. August, 1772
[S.l.], 1772 [VD18 14331756]
DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.30199
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-301993
METS
v2.1, v3.0