Heidelberg, Stadtarchiv, U 2/737

Urkunde: Gültverschreibung des Ehepaars Schmidt gegenüber dem Waisenhaus Handschuhsheim

[Weinheim], 1615 Dezember 25, Ausfertigung

Der Sulzbacher Gemeindemann Hans Schmidt und seine Ehefrau Elsa verpflichten sich gegenüber Johann Kemmerer, Schaffner des Waisenhauses zu Handschuhsheim, für ein Hauptgeld in Höhe von 50 Gulden, die sie in bar erhalten haben, zu einer jährlichen Zahlung von 2 ½ Gulden. Der Zins ist jährlich auf Weihnachten, bzw. innerhalb von 8 Tagen darauf, zu entrichten. Die erste Zahlung soll im Jahr 1616 geleistet werden. Als Sicherheit für die Gültverschreibung setzen die Eheleute folgende Güter ein: ihre Behausung und Scheune mit allem Zubehör in Weinheimer Gemarkung, grenzt an das Gut des Hans Gruber und des Hans von Umstadt; von diesem Gut erhält das Deutschordenshaus zu Weinheim ½ Kappen. Als zusätzliche Sicherheit setzt ein weiterer Sulzbacher Gemeindemann namens Anselm Bauer und dessen Ehefrau Margarete folgende Güter in Weinheimer Gemarkung ein: ½ Morgen Acker an der Landstraße, grenzt an das Gut der Witwe des Jakob Veg[…]. Die Weinheimer Bürgermeister Jörg Müller und Peter Demuth bestätigen, dass die eingesetzten Güter als Sicherheit für diese Gültverschreibung ausreichen.
Ankündigung des Siegels der Stadt Weinheim.
So geben vf Weyhen[acht] Christj vnsers heylandts vndt erlößers Sechzehenhundert vndt funff zehen.
Material/Technik: Pergament
Umfang: Einzelblatt
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.33544  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-335440  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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