Darmstadt, Hessisches Staatsarchiv, Bestand A 1 Nr. 167/20

Urkunde: Vergleich zwischen den Gemeinden Wattenheim und Nordheim

o.O., 18. Januar 1590, Ausfertigung

Wolfgang [X. von Dalberg], Erzbischof von Mainz, Johann Kasimir, Pfalzgraf bei Rhein und Kuradministrator, sowie Georg [von Schönenberg], Bischof von Worms, beurkunden den von ihren Räten für ihre Untertanen ausgehandelten Vergleich, der aufgrund der Streitigkeiten wegen der Nutzung der Wattenheimer und Nordheimer Gemarkung und des dortigen Weidegangs abgemacht wurde. Demnach sollen auf der Mühlwiese von der Kriegslache, bei der Wattenheimer Allmende liegend, bis zum Weschnitzer Teich, weitergehend hinab bis zum Bienengärtlein und zum Neuen Teich, ebenso an den Wiesen des Wormser Domstifts entlang der Weschnitz stromaufwärts und -abwärts schiedtsteckhen geschlagen werden, um das Gebiet in zwei gleich große Teile aufzuteilen, wobei der Gemeinde Wattenheim der obere und der Gemeinde Nordheim der untere Teil zustehen soll. Bei dieser Aufteilung bleiben die Fischrechte der Herrschaft unberührt. Wegen des Streits wegen der Grenze am Bruchrain, Mittel- und Wattenheimer Weg, Sautrieb und im Gebiet bis zum Halsgericht, sollen Marksteine die Grenze wie folgt auszeichnen: Vom Steg beim Neuen Teich an der Einfriedung (Hag), gelegen zwischen dem 1 Morgen Acker des Antonius Becker und des ½ Morgen des Servatius (Facies) Nase auf Wattenheimer Seite, bis zum Mittelweg, grenzend an den Acker des Servatius Nase in Richtung Nordheim und die 4 Morgen des Erzbischofs von Mainz, über den Weg zum Rech, grenzend an das Drittel Lorscher Klosterguts des Jakob Sprießer und aufseiten des Rechs auf Wattenheimer Seite die 1 ½ Morgen des Mainzer Erzbischofs Wolfgang [X. von Dalberg], weiter zum Wattenheimer und Nordheimer Weg, grenzend an die 1 ½ Viertel Lorscher Klosterguts des Hans Wetzel auf Wattenheimer Seite und an den Acker des Jakob Sprießer, über den Weg in Richtung Sautrieb, grenzend an 1 Morgen Kirchengut der Witwe des Ewald Bibeßheimer in Richtung Nordheim und 1 Morgen Kirchengut des Wendelin Bickerlein in Richtung Wattenheim, weiter zum Sautrieb auf dem Siebenstückergut, wo sich ein Schlüssel in Richtung Wattenheim bis zu den 1 ½ Morgen Schönauer Klosterguts des Antonius Becker erstreckt, entgegengesetzt der Ackerfurche (wider die forch) in Richtung Weingarten, grenzend an das Gut des Anastasius (Staden) Kissel in Richtung Nordheim und die 3 ½ Morgen Schönauer Klosterguts des Antonius Becker auf Wattenheimer Seite in Richtung Nordheim, weiter bis kurz vorm Weingärtlein in Richtung Nordheim, grenzend an die 1 ½ Morgen Acker der Witwe des Georg Klaffenschenkel, ehemaliger Vogt zu Osthofen, weiter bis zum ½ Morgen des Hans Wetzel und 1 Morgen der Witwe des Peter Ferber aus Hofheim, weiter auf das Lange Gewann oder den Langen Morgen, grenzend in Richtung Nordheim an den 1 Morgen des Valentin Keim und die 1 ½ Viertel des Michael Krauß aus Herrnsheim, vom Acker des Valentin Keim bis zu den 5 Viertel der Kinder des ehemaligen Schultheißen Jakob Wetzel in Richtung Wattenheim und den ½ Morgen des Wiegand (Weigel) Keim in Richtung Nordheim, weiter in Richtung Gericht, grenzend an das eben genannte Gut der Kinder des Jakob Wetzel in Richtung Nordheim und den ½ Morgen des Valentin Wetzel. Der Vertrag soll dreifach ausgefertigt werden.
Ankündigung der Siegel der Aussteller.
Der geben ist auff den Achtzehenden Monats Tag Januarij Anno Domini Millesimo Quingentesimo Nonagesimo.
Material/Technik: Pergament
Umfang: 4 Bll.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.37503  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-375032  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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