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Universitätsbibliothek Heidelberg, Urk. Lehmann 506

Karl <Römisch-Deutsches Reich, König, V.>

[Urkunde]

Worms, 1521 Mai 26

Der erwählte Kaiser Karl V. ernennt Graf Reinhard von Zweibrücken, Herrn zu Bitsch und Lichtenberg zu seinem Rat. Als jährliches Gehalt erhält Reinhard 200 Gulden, die aus den Einkünften des Hagenauer Zinsmeisteramts gezahlt werden. Er hat dieselben Pflichten, wie diese schon bei der Ernennung zum Rat Maximilians I. beschrieben wurden. Darüber hinaus muss Reinhard auch der kaiserlichen Landvogtei im Unterelsass und deren Räten gehorchen, ihre Befehle ausführen und gegebenenfalls seine Städte, Schlösser und Dörfer ihnen öffnen.
Sprache: Deutsch
Schlagwörter

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.9240  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-92405  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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