Wage insurance within German firms : do institutions matter?


Gürtzgen, Nicole


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URL: http://ub-madoc.bib.uni-mannheim.de/2456
URN: urn:nbn:de:bsz:180-madoc-24568
Dokumenttyp: Arbeitspapier
Erscheinungsjahr: 2009
Titel einer Zeitschrift oder einer Reihe: None
Sprache der Veröffentlichung: Englisch
Einrichtung: Sonstige Einrichtungen > ZEW - Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
MADOC-Schriftenreihe: Veröffentlichungen des ZEW (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) > ZEW Discussion Papers
Fachgebiet: 330 Wirtschaft
Fachklassifikation: JEL: J51 J31 ,
Normierte Schlagwörter (SWD): Deutschland , Tariflohn , Verdienstausfallversicherung , Arbeitsbeziehungen , Tarifpolitik , Betriebsrat , Produktivität , Betriebsgröße
Freie Schlagwörter (Englisch): Wage insurance , linked employer-employee data , collective bargaining
Abstract: Using a large linked employer-employee data set, this paper studies the extent to which employers insure workers against transitory and permanent firm-level shocks. Particular emphasis is given to the question of whether the amount of wage insurance depends on the nature of industrial relations. Adopting the identification strategy proposed by Guiso et al. (2005), it is shown that wage insurance is particularly apparent for individuals subject to collective wage agreements. While collective contracts alone are sufficient to fully insure workers against transitory shocks in small plants, they provide only partial insurance in medium-sized and large plants. At large employers, the joint existence of collective contracts and works councils helps to provide full insurance against transitory shocks, but provides only partial insurance against permanent shocks. This finding is consistent with the amount of insurance against permanent shocks being constrained by the possibility of considerable job losses and bankruptcy.
Übersetzung des Abstracts: Die vorliegende Studie geht der Frage nach, in welchem Ausmaß Beschäftigte von ihren Arbeitgebern gegen firmenspezifische Produktivitätsschocks versichert werden. Im Mittelpunkt des Interesses steht hierbei die Frage, inwiefern die Existenz von Tarifverträgen sowie Betriebsräten das Ausmaß der Versicherung beeinflusst. Da die Fähigkeit von Arbeitgebern, Beschäftigte gegen persistente Schwankungen zu versichern, erheblich durch mögliche Insolvenzrisiken restringiert sein sollte, unterscheidet die Analyse explizit zwischen permanenten und transitorischen Schocks. Auf Basis deutscher Linked Employer-Employee Daten wird hierzu die von Guiso et al. (2005) vorgeschlagene Identifikationsstrategie angewendet, die eine Identifikation der jeweiligen Reagibilitäten von Löhnen auf kurz- und langfristig wirkende Schocks erlaubt. Die Ergebnisse der Untersuchung liefern deutliche Evidenz dafür, dass Tarifverträge eine erhebliche Versicherungsfunktion einnehmen, da die individuelle Entlohnung in tarifgebundenen Betrieben stärker auf Produktivitätsschocks reagiert als die Entlohnung in nicht-tarifgebundenen Betrieben. Die Versicherungsfunktion von Tarifverträgen hängt jedoch erheblich von der Betriebsgröße ab: In kleinen Betrieben (bis zu 100 Beschäftigten) führt die Tarifbindung zu einer vollständigen Entkopplung der Entlohnung von kurzfristigen Produktivitätsschocks, während dies in mittleren (zwischen 100 und 500 Beschäftigten) und großen Betrieben (mehr als 500 Beschäftigte) nicht der Fall ist. In großen Betrieben kann die zusätzliche Existenz von Betriebsräten jedoch dazu beitragen, eine vollständige Versicherung gegen kurzfristige Schocks zu gewährleisten. Die Hypothese, dass kurzfristige Schocks mit Hilfe von Tarifverträgen und Betriebsräten vollständig, langfristige Fluktuationen hingegen nur partiell versichert werden, kann zumindest für die Gruppe der größeren Betriebe bestätigt werden. Das Ergebnis, dass in mittleren und großen Betrieben Tarifverträge allein keine vollständige Versicherung gegen kurzfristige Fluktuationen gewährleisten können, ist möglicherweise auf unterschiedlich große Informationsasymmetrien zurückzuführen, deren Beseitigung einer lokalen Arbeitnehmervertretung bedarf. Dass Betriebsräten dies jedoch nur in großen Betrieben gelingt, ist konsistent damit, dass Betriebsräte gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz in großen Betrieben mehr Informationsrechte besitzen. (Deutsch)
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