Die Diskussion über die ärztliche Schweigepflicht in den Ärztlichen Mitteilungen/im Deutschen Ärzteblatt seit 1949

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/119566
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1195661
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-60939
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2021-10-12
Sprache: Deutsch
Fakultät: 4 Medizinische Fakultät
Fachbereich: Medizin
Gutachter: Wiesing, Urban (Prof. Dr. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2021-07-21
DDC-Klassifikation: 610 - Medizin, Gesundheit
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Die vorliegende Dissertation widmet sich der Diskussion über die ärztliche Schweigepflicht im Deutschen Ärzteblatt von 1949 bis 2015. Dieses gilt als das bedeutendste Publikationsorgan der Ärzteschaft. Zunächst wurde die geschichtliche Entwicklung, berufspolitische und deutsche gesetzliche Fixierung der ärztlichen Schweigepflicht erläutert. Anschließend folgte die als Methode gewählte quantitative und qualitative Inhaltsanalyse. Im Zuge der quantitativen Analyse fand eine Kategorisierung der Artikel nach Beitragsform statt, woraufhin sich eine Verlaufsdarstellung der Artikelanzahl über den Betrachtungszeitraum sowie die Identifizierung inhaltlicher Schwerpunkte anschloss. Die qualitative Analyse führte zu folgenden Erkenntnissen: In der Zeit des Neubeginns nach dem Dritten Reich sah sich die Ärzteschaft mit einer Durchlöcherung der ärztlichen Schweigepflicht auf mehreren Ebenen konfrontiert, der Abhilfe geschaffen werden musste. Nach einer Gesetzesänderung erlangte die Schweigepflicht wieder mehr Bedeutung. Doch das Problem mit der Auskunftspflicht gegenüber der Sozialversicherung war fortwährend. Durch politische und gesellschaftliche Veränderungen rollten stets neue Gefahren auf die ärztliche Schweigepflicht zu, sei es bei der Frage nach einer Lockerung der Schweigepflicht durch eine Melde- bzw. Offenbarungspflicht im Falle von Kindesmisshandlung oder HIV-Infektion sowie der Gefährdung durch die Innovation Computer als auch im Zuge der Telekommunikationsüberwachung oder elektronischen Gesundheitskarte. Darüber hinaus galt es das vom Deutschen Ärzteblatt vermittelte ärztliche Selbstverständnis und Berufsethos darzustellen.

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