Die Rosenburg. 2. Symposium. Die Verantwortung von Juristen im Aufarbeitungsprozess. Vorträge gehalten am 5. Februar 2013 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/64736
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-647367
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-6158
Dokumentart: Conference proceedings
Erscheinungsdatum: 2013-06
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 320 - Politik
900 - Geschichte
Schlagworte: Deutschland , Nationalsozialismus , Jurist , Vergangenheitsbewältigung
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Inhaltszusammenfassung:

Am 11. Januar 2012 hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit“ eingerichtet. Die „Rosenburg“ als erster Amtssitz des Bundesministeriums der Justiz in Bonn von 1950 bis 1973 symbolisiert in etwa den Zeitraum, der von der Kommission erforscht wird. Im Zentrum der wissenschaftlichen Untersuchung stehen die personellen, aber auch die sachlichen Kontinuitäten beim Übergang vom „Dritten Reich“ zur bundesrepublikanischen Demokratie auf der Grundlage des Bonner Grundgesetzes. In einem ersten Symposium am 26. April 2012 im Berliner Kammergericht hat die Kommission eine Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur NS-Vergangenheit von Justiz und Justizministerium vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Konferenz liegen inzwischen in veröffentlichter Form vor. Im zweiten Symposium, dessen Redebeiträge hier zusammengefasst sind, wurden die Juristen und die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in den Mittelpunkt gerückt. Die Veranstaltung fand im historischen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth statt, in dem vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 der Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof durchgeführt wurde. Auch der so genannte „Juristenprozess“ – einer der Nachfolgeprozesse des Verfahrens gegen die Hauptkriegsverbrecher −, in dem sich vom 17. Februar 1947 bis 4. Dezember 1947 vornehmlich Beamte des Reichsjustizministeriums vor einem amerikanischen Militärgericht verantworten mussten, fand in diesem Saal statt. Dabei wurde zum ersten Mal die Mitwirkung der Juristen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung am nationalsozialistischen Justizterror zum Gegenstand eines Strafverfahrens gemacht. „Der Dolch des Mörders war unter der Robe der Juristen verborgen“ − dieser Ausspruch aus dem Nürnberger Juristenurteil verdeutlicht die Verantwortung der Juristen an dem erschreckenden Resultat der NS-Juristen: tausendfacher Mord. Die Frage der Aufarbeitung des Unrechts durch Juristen wird an drei Beispielen durch Berichte von Zeitzeugen thematisiert: dem Eichmannprozess in Jerusalem (Gabriel Bach), dem Auschwitzprozess in Frankfurt (Heinz Düx) und den Urteilen im Fall Thorbeck und Huppenkothen durch den Bundesgerichtshof (Günter Hirsch). Ergänzt werden diese Berichte durch grundlegende Beiträge aus Politik (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) und Wissenschaft (Eva Schumann). Die Beiträge können auch auf der Internetseite der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission beim Bundesministerium der Justiz zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit (www.uwk-bmj.de) im Videostream aufgerufen werden.

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