Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/66170
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-661707
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-7590
Dokumentart: Verschiedenartige Ressourcen, nicht textgeprägt
Erscheinungsdatum: 2014-07
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 340 - Recht
Schlagworte: Jugendschutz , Medien , Deutschland
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Inhaltszusammenfassung:

Jugendschutzgesetz und JugendmedienschutzStaatsvertrag der Länder ergänzen einander. Sie bilden ein in der Sache einheitliches Gesetzeswerk. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundesund Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden. Deshalb müssen sie zusammen und mit den notwendigen gegenseitigen Verweisen erläutert werden. Weil die Medienwelt so vielfältig ist und differenzierende Regelungen erfordert, sind vor allem die Bestimmungen für den Jugendschutz im Bereich der Medien im JugendmedienschutzStaatsvertrag und im Abschnitt 3 des Jugendschutzgesetzes nicht immer einfach zu verstehen. Die Erläuterungen in dieser Broschüre sollen helfen, sie zu verstehen und sich überhaupt im Jugendschutzrecht besser zurechtzufinden.

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