Sicherheitsbericht 2013. Kriminalität. Vorbeugung und Bekämpfung

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/72388
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-723880
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-13799
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2014
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Österreich , Bericht , Kriminalität , Innere Sicherheit , Organisiertes Verbrechen , Wirtschaftskriminalität , Radikalismus , Zivilschutz
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Inhaltszusammenfassung:

Der § 93 des Sicherheitspolizeigesetzes verpflichtet die Bundesregierung, dem Nationalund dem Bundesrat jährlich den Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Der Sicherheitsbericht enthält einen Bericht über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes im abgelaufenen Jahr, der über die Schwerpunkte der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, der Sicherheitsakademie und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Aufschluss gibt. Darüber hinaus enthält der Sicherheitsbericht die Kriminal- und Verurteiltenstatistik dieses Jahres, Angaben über kriminalpolitisch wesentliche Entwicklungen aus der Sicht der Bundesminister für Inneres und für Justiz, das Ergebnis der stichprobenweise vorgenommenen Überprüfung der Gesetzmäßigkeit einzelner DNA-Untersuchungen (§ 67), statistische Angaben über die in diesem Jahr gemäß den §§ 88 bis 90 geführten Verfahren sowie über die gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erhobenen Vorwürfe aus disziplinar- und strafrechtlicher Sicht. Nachdem seit dem 1. Juli 2012 die Zuständigkeit für den Menschenrechtsbeirat nicht mehr im BMI liegt, erfolgt zu diesem Punkt keine Berichterstattung mehr. Über diese Verpflichtungen hinaus, sollen mit dem Sicherheitsbericht die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BMI im Dienste der Österreicherinnen und Österreicher dargestellt werden.

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