Bestand und Bewegung in den Justizvollzugsanstalten Thüringens 2017

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/89968
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-899685
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-31349
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2018-04
Originalveröffentlichung: Statistischer Bericht / B / VI - j / 17
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafvollzug , Thüringen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die Strafvollzugsstatistik erfasst die Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten auf der Grundlage ihres so genannten Buchwerkes, getrennt für Männer und Frauen sowie im offenen und geschlossenen Vollzug einschließlich Jugendstrafvollzug. Thüringen verfügt ab 1.11.2017 über insgesamt vier Justizvollzugsanstalten und eine Jugendstrafanstalt. Außerdem besteht bei vier Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt eine Abteilung des offenen Vollzugs. Nach Anordnung der Landesregierung vom 27. Mai 2014 (GVBI. S 203) erfolgte zum 7. Juli 2014 der Standortwechsel der Jugendstrafanstalt Ichtershausen mit Zweigstelle Weimar sowie der Thüringer Jugendarrestanstalt Weimar nach Arnstadt. Gleichzeitig ändert sich die Bezeichnung von Jugendstrafanstalt Ichtershausen in Jugendstrafanstalt Arnstadt. Weibliche Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten Thüringens wurden bis zum Jahre 1994 gesondert nachgewiesen. Seit 1995 werden die weiblichen Gefangenen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen zum Vollzug der Freiheitsstrafe vorwiegend nach Sachsen verlegt. Die männlichen Sicherungsverwahrten werden nach einem Staatsvertrag mit dem Land Hessen in einer hessischen Justizvollzugsanstalt untergebracht. Nur in Ausnahmefällen gibt es noch vereinzelt Sicherungsverwahrte in den Thüringer Justizvollzugsanstalten. Rechtsgrundlage der Strafvollzugsstatistik sind die Nummern 56 Abs. 1-3 und 57 der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO). Im vorliegenden Bericht werden alle im Laufe eines Jahres eingewiesenen und entlassenen Personen (Gefangenenbewegung) dokumentiert. Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Februar 1995 für die Jahre 1991 bis 1994. Zum Stichtag 31. März eines jeden Jahres werden Strukturdaten nach verschiedenen demographischen und kriminologischen Aspekten aller wegen Verbüßung einer Freiheitsstrafe (einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe) oder Jugendstrafe einsitzenden Gefangenen erfasst und in einem gesonderten Statistischen Bericht veröffentlichterstmalige Herausgabe Februar 1995 für die Jahre 1991 bis 1994.

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