Tu felix Austria? : Neue Entwicklungen im kollektiven Rechtsschutz im Zivilprozess in Österreich
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Zusammenfassung
Am 1. 11. 2005 trat das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft. Es ist eine erste Reaktion des Gesetzgebers auf aktuelle Massenverfahren vor deutschen Gerichten und Bestandteil einer allgemeinen Auseinandersetzung um den Ausbau des kollektiven Rechtsschutzes im deutschen Recht (s. Schneider , BB 2005, 2249). In der Diskussion sind Erweiterungen von Verbandsklagebefugnissen z. B. in Form von Gewinnabschöpfungsklagen (vgl. § 10 UWG) und die Einführung von Gruppenklagen. Reformen in anderen europäische Staaten haben die Rechtsentwicklung in Deutschland insoweit schon überholt. In Schweden trat 2003 ein neu konzipiertes Gruppenklagegesetz in Kraft (hierzu Stengel/Hakeman , RIW 2004, 221 ff.) und auch Österreich kennt Muster- und Sammelklagen, die über die Möglichkeiten des deutschen Rechts hinausgehen. Angesichts aktueller Verfahren wird auch in Österreich über neue Formen von Gruppenklagen nachgedacht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage und den Stand der Diskussion in Österreich. Die dortige Entwicklung wird nicht ohne Einfluss auf die weiteren rechtspolitischen Überlegungen in Deutschland bleiben.
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ISO 690
STADLER, Astrid, Andreas MOM, 2006. Tu felix Austria? : Neue Entwicklungen im kollektiven Rechtsschutz im Zivilprozess in Österreich. In: Recht der internationalen Wirtschaft. 2006, 52(3), pp. 199-205BibTex
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