Genetischer Zusammenhang von Verbundenem Kauf- und Darlehensgeschäft des § 9 Abs. 1 S. 1, S. 2 Verbraucherkreditgesetz

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Datum
1996
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Lehmann, Markus
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Dissertation
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Zusammenfassung

Das B-Geschäft stellt ein 'verbundenes Geschäft' im Sinne von § 9 Abs. 1 S. 1, S. 2 dar.

Bei den verbundenen Geschäften bilden Kauf- und Kreditvertrag nach der gesetzlichen Intention zwei rechtlich selbständige
Rechtsgeschäfte. Eine rechtliche Einheit der Verträge kann hiernach nicht angenommen werden.

Störungen in der Abwicklung des Kaufvertrages können den Verbraucher gemäß § 9 Abs. 3 zur Verweigerung der
Rückzahlung des Kredits berechtigen. Aufgrund einer analogen Anwendung des § 9 Abs. 3 kann dem Verbraucher dieses
Zurückbehaltungsrecht auch gegenüber der Kaufpreisklage des Verkäufers zustehen.

Diese Leistungsverweigerungsrechte sagen aber nichts über den weiteren Bestand der Verträge nach Geltendmachung des
Einwendungsdurchgriffs aus. Insoweit wird ein genetischer Zusammenhang der Verträge durch die Lehre vom Wegfall der
Geschäftsgrundlage begründet. Danach können sich sowohl Störungen im Bestand des Kaufvertrages, als auch Störungen im
Bestand des Darlehensvertrages auf den jeweils anderen Vertrag auswirken. Vertragliche und normative Risikozuweisungen,
die die Anwendung der Geschäftsgrundlagenlehre ausschließen könnten, liegen nicht vor.

Die Rückabwicklung nach Wegfall der Geschäftsgrundlage erfolgt nach bereicherungsrechtlichen Vorschriften. Dabei ist der
Verbraucher aufgrund der Wertung des § 9 Abs. 3 nur zur Abtretung seiner gegen den Verkäufer bestehenden Ansprüche
verpflichtet.

Auch in dem Fall, in dem der Darlehensgeber den Darlehensantrag nicht annimmt, wird ein genetischer Zusammenhang der
Verträge über die Geschäftsgrundlagenlösung hergestellt. Eine Auslegung der verwendeten Formularbestimmungen kann im
Einzelfall ergeben, daß zwischen den Kaufparteien insoweit eine auflösende Bedingung vereinbart wurde. Beides führt
wiederum zur Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht.

Zusammenfassung in einer weiteren Sprache
Fachgebiet (DDC)
340 Recht
Schlagwörter
Konferenz
Rezension
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Zitieren
ISO 690LEHMANN, Markus, 1996. Genetischer Zusammenhang von Verbundenem Kauf- und Darlehensgeschäft des § 9 Abs. 1 S. 1, S. 2 Verbraucherkreditgesetz [Dissertation]. Konstanz: University of Konstanz
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October 23, 1996
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