Der Begriff der Vereinbarung im Sinne des Artikel 81 Absatz 1 EG im Rahmen von scheinbar einseitigen Maßnahmen : Entwicklung von Leitlinien für die Feststellung einer Vereinbarung anhand der Urteile Bayer und VW II

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Datum
2006
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Pertek, Franziska Ulrike
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The definition of unilateral measures to agreements in terms of Article 81 (1) EC
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Zeitschriftenheft
Publikationstyp
Dissertation
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Zusammenfassung

Art. 3 Abs.1 lit.g EG fordert ein System, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschung schützt . Gegen dieses System verstoßen vor allem Exportverbote. Diese werden zum Teil durch eine Vereinbarung zwischen einem Hersteller und seinen Händlern begründet. Um einen wirksamen Wettbewerb innerhalb der EU zu erhalten, wird gegen solche Exportverbote nach Art. 81 Abs. 1 EG vorgegangen. Das Problem, beim Vorgehen gegen die Exportverbote, ist die Bestimmung des Begriffs der Vereinbarung insbesondere bei scheinbar einseitigen Maßnahmen.
Nach ständiger Rechtsprechung genügt es für die Annahme einer Vereinbarung im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten. Einseitige Maßnahmen des Herstellers, die ein Exportverbot bezwecken, fallen nicht unter den Vereinbarungsbegriff.
Eine einseitige Maßnahme kann sich jedoch in ein bestehendes Vertragsverhältnis zwischen dem Hersteller und seinen Händlern einordnen lassen. Dann ist diese Maßnahme nicht mehr einseitig, sondern Teil einer Vereinbarung, die zur Gründung des bestehenden Vertragsverhältnis geschlossen worden ist. Liegt ein Vertragsverhältnis in Form eines Rahmenvertrages nicht vor, dann kann eine Vereinbarung durch eine Zustimmung zu dieser einseitigen Maßnahmen gegeben sein, die in dem ausdrücklichen Einverständnis der Händler liegt oder in einem entsprechenden Verhalten, das als konkludente Zustimmung gewertet werden kann. Damit sind Maßnahmen scheinbar einseitig, wenn sie durch den konkreten Nachweis einer Zustimmung eine Vereinbarung im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG darstellen. Um die einseitigen Maßnahmen von den Vereinbarungen abzugrenzen hat die Rechtsprechung einige Kriterien entwickelt.
Gegenstand der Dissertation soll die Herausarbeitung dieser Kriterien und eine Prüfung auf ihre Praktikabilität für die Abgrenzung von einseitigen Maßnahmen zu Vereinbarungen im Sinne des Art. 81 Abs.1 EG sein. Hauptanknüpfungspunkt für die Problematik ist die neuste Rechtsprechung (EuGH- Urteil vom 6.1.2004 Bayer und EuG-Urteil vom 3.12.2003 VW ).

Zusammenfassung in einer weiteren Sprache

Art. 3 Abs.1 lit.g EC is claiming a system ensuring that competition in the internal market is not distorted. Bans on exports infringe upon this system. These bans are partly founded on an agreement between a manufacturer and his distributors. To ensure effective competition within the EU, the Commission is proceeding against such bans on exports according to the purpose of Art. 81 (1) EC. The main issue, in proceeding against bans on exports, is the definition of the term agreement, particularly concerning agreement, which unilateral done by the manufacturer.
These unilateral measures could blend in the measures adopted by the manufactures which have been formed as part of the selective distribution agreements, previously signed between the manufacturers and their distributors.
Is the contractual relationship not based on a framework agreement, an agreement can be concluded through the acceptance of this unilateral measure, that is based on the explicit approval of the distributors or can be assessed by the way of implied acceptance.
For this reason measures are apparently unilateral, if they constitute, through precise evidence, an acceptance of an agreement in terms of Article 81 (1) EC. To define unilateral measures versus agreements, the adjudication of the European Courts has developed a number of specific criteria.
The subject of this dissertation is the elaboration of these specific criteria and a verification of the practical application for the definition of unilateral measures to agreements in terms of Article 81 (1) EC. Main reference is the latest adjudication referring the Bayer judgment (C-2/01 and C-3/01) and VW judgment (T-208/01).

Fachgebiet (DDC)
340 Recht
Schlagwörter
Einseitige Maßnahmen, Exportverbot, VW-Urteil, Bayer-Adalat-Urteil, Artikel 81 EG, agreement, unilateral measures, Bayer judgment, VW judgment, bans on exports
Konferenz
Rezension
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Zitieren
ISO 690PERTEK, Franziska Ulrike, 2006. Der Begriff der Vereinbarung im Sinne des Artikel 81 Absatz 1 EG im Rahmen von scheinbar einseitigen Maßnahmen : Entwicklung von Leitlinien für die Feststellung einer Vereinbarung anhand der Urteile Bayer und VW II [Dissertation]. Konstanz: University of Konstanz
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May 2, 2007
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