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Abgesetzt wegen blodigkeit

  • Nach jahrelanger Auseinandersetzung um Erbfolge und Landesteilung hatten drei der Söhne des Markgrafen Christoph I. (1453–1527) von Baden im Jahr 1515 erreicht, dass ihr Vater und regierender Landesherr für vier Jahre befristet die Regierungsgeschäfte niederlegte und zweien seiner Söhne temporär einen Großteil der Herrschaftsrechte übertrug. Im darauffolgenden Jahr (1516) enthob Kaiser Maximilian I. den alten Reichsfürsten wegen blodigkeit sins libs und ander ungefelle an siner vernunft und schicklichkeit jedoch gänzlich seiner herrscherlichen Rechte und seiner Macht. Markgraf Christoph I. wurde – so ist es bis heute in der Geschichtsschreibung fest verankert – wegen Geisteskrankheit faktisch abgesetzt.

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Verfasserangaben:Susan RichterGND
DOI:https://doi.org/10.57962/regionalia-6687
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (ZGO)
Untertitel (Deutsch):Geisteskrankheit als Legitimationsstrategie für erzwungene Herrscherwechsel am Beispiel Markgraf Christophs I. von Baden
Dokumentart:Wissenschaftlicher Artikel
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2013
GND-Schlagwort:Christoph I., Baden, Markgraf 〈1453-1527〉
Jahrgang:161
Erste Seite:85
Letzte Seite:111
DDC-Sachgruppen:900 Geschichte und Geografie / 920 Biografie, Genealogie, Heraldik / 920 Biografien, Genealogie, Insignien
Systematik der Landesbibliographie:Allgemeine Landeskunde / Biografie
Zeitschriften:Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins / 161.2013
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-ND - Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International