Die Nichterfüllung von Zusagen im Rahmen des europäischen Fusionskontrollverfahrens

Zusammenschlüsse von Unternehmen erweisen sich vielfach erst nach - zum Teil nur geringfügigen - Änderungen als vereinbar mit dem europäischen Wettbewerbsrecht. Die Arbeit setzt sich nach einem kurzen Überblick über Geschichte und Verfahren der europäischen Fusionskontrolle mit den Eignungskriterien für die Einbeziehung von Zusagen der beteiligten Unternehmen sowie mit den unterschiedlichen Möglichkeiten ihrer Berücksichtigung in der Kommissionsentscheidung nach der Fusionskontrollverordnung auseinander. Im Anschluß werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichterfüllung von Zusagen in Abhängigkeit von ihrer konkreten Berücksichtigung in der Kommissionsentscheidung untersucht. Sodann werden für den Fall der nachträglichen Beseitigung der Freigabeentscheidung die hieraus resultierenden Rechtsfolgen erarbeitet. Für etwaige verfahrensrechtliche Lücken werden mögliche Lösungen vorgestellt.

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