Die "verstärkte Zusammenarbeit" als Institut des Unionsrecht

Die Untersuchung soll der Frage nach dem Nutzen des Instituts der verstärkten Zusammenarbeit für die Union und ihre Mitgliedstaaten nachgehen, denn es gibt auch nach mehr als acht Jahren des Bestehens der Regelungen in der Union keine Kooperation nach den Bestimmungen der verstärkten Zusammenarbeit. Es erfolgt eine Darstellung und Bewertung der Regelungen zur verstärkten Zusammenarbeit, die sich mit deren Praktikabilität, Bedeutung im und für den Integrationsprozess und deren langfristigen Folgen auseinandersetzen soll. Dabei wird vor allem auf denkbare Einsatzmöglichkeiten der verstärkten Zusammenarbeit eingegangen. Insbesondere wird die grundlegende Frage zu klären sein, in welche Richtung sich die Union bewegen wird, ob eine Vertiefung des Integrationsprozesses so wie bisher noch möglich sein wird und ob das Institut der verstärkten Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang ein zukunftstaugliches (Alternativ-)Konzept darstellt.

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