Die rechtliche Ausgestaltung des norwegischen Gesundheitssystems

Die Arbeit wurde im Sommersemester 2008 vom Rat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Dissertation angenommen. Der Verfasser untersucht die rechtliche Ausgestaltung des norwegischen Gesundheitssystems und dessen Einbettung in den nationalen Wohlfahrtstaat. Die Arbeit verfolgt die Fragestellung, ob sich im Gesundheitswesen Norwegens die Merkmale des skandinavischen Wohlfahrtsstaates finden lassen. Es wird die Entwicklung vom Krankenkassensystem Bismarck’scher Prägung im ausgehenden 19. Jahrhundert bis zu dem an das britische NHS angelehnte System der Einwohnerversorgung aufgezeigt. Dabei wird auf die Entwürfe der 1930er Jahre für ein die gesamte Einwohnerschaft umfassendes Sicherungsystem gegen Krankheit und auf die Zäsur in dieser Entwicklung durch Krieg und Besatzung eingegangen. Im Nachgang wird das heutige Gesundheitssystem im Hinblick auf die kommunale Primärversorgung und die spezielle Krankenhausversorgung dargestellt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Rechtsbeziehungen zwischen Patient, Volksversicherung, Gebietskörperschaft und Leistungserbringern. Weiterhin werden das Rechtsschutzsystem und der Schutz der Patienten bei ärztlichem Fehlverhalten dargestellt.

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