Die Begründung ausdrücklich rechtsprechungsändernder Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts

Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 2012 vom Rat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Dissertation angenommen. In ihrer Arbeit analysiert die Verfasserin das Begründungsverhalten des Bundesarbeitsgerichts bei ausdrücklichen Rechtsprechungsänderungen und entwickelt eine eigene Begründungsempfehlung. Insoweit bearbeitet sie zwei echte Forschungslücken, da es in der Literatur bislang an der Auseinandersetzung mit den Begründungsanforderungen an Rechtsprechungsänderungen fehlt. Am Rande macht sich die Verfasserin außerdem um die Einordnung der „Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG“ verdient. Im ersten Teil der Arbeit werden ausdrückliche Rechtsprechungsänderungen des Bundesarbeitsgerichts über einen Zeitraum von 15 Jahren in quantitativer und qualitativer Hinsicht untersucht. Ziel der quantitativen Analyse ist es, Anzahl und Anteil ausdrücklicher Rechtsprechungsänderungen zu erfassen und mit vorhandenen Daten von Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht abzugleichen. Der Fokus der qualitativen Untersuchung liegt auf den drei rechtsprechungsänderungsrelevanten Bestandteilen der Entscheidungsgründe, der Begründung der Rechtsprechungsänderung, der Vertrauensschutz- und der Vorlageproblematik. Bezüglich der Begründung der Rechtsprechungsänderung werden Entscheidungsregel-, Auswahl- und Änderungsbegründung unterschieden und näher beleuchtet. Hinsichtlich der Vertrauensschutzfrage werden zunächst die Entscheidungen, die sich mit dem Thema beschäftigen, analysiert und anschließend die bislang noch nicht grundsätzlich diskutierte Frage erörtert, wann Rechtsprechungsänderungen Ver-trauensschutzrelevanz besitzen, wobei erstmals Fallgruppen fehlender Vertrauensschutzrelevanz gebildet werden. Abschließend steht die Einhaltung der Vorlagepflicht bei Fremddivergenzen im Mittelpunkt. Im zweiten Teil der Arbeit wird eine Begründungsempfehlung für Rechtsprechungsänderungen gegeben.

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