Todeskriterium und Organspenderegelung

In Anlehnung an die Studie von Siminoff et al. (2004), wird die Moral, der Wissenstand und das Interesse von vier Befragtengruppen, welche sich aus einer repräsentativen Stichprobe der Allgemeinbevölkerung, Anästhesisten des UKJ, Medizinstudenten der FSU und Allgemeinärzten zusammensetzten, zum Thema Todeskriterium und Organspenderegelung in Jena (Thüringen) mittels standardisierten Fragebogen dargestellt. Weniger als die Hälfte der Befragten gibt medizinisch richtige und logische Todeskriterien und weniger als ein Viertel medizinische richtige und logische Hirntodkriterien an. Die Mehrheit der Teilnehmer markieren bei den Organspendebedingungen korrekte Angaben. Jedoch missachten fast ein Viertel der jeweiligen Befragtengruppen die Dead Donor Rule, welche besagt, dass Organe erst von einem Menschen entnommen werden können, wenn dieser zuvor für tot erklärt wurde. Nur wenige der Befragten haben sich im Vorfeld mit dem Thema Organtransplantation befasst. Jedoch erachten über die Hälfte der Teilnehmer, v.a. aus der Gruppe der Allgemeinbevölkerung, die Widerspruchsregelung als gut. Betrachtet man den ethischen Aspekt der Menschenwürde, so besitzen Tote diese nicht mehr. Wurde zu Lebzeiten keine Angaben zur Organspende bzw. ein Widerspruch zu dieser gemacht, sollte man einem Toten Solidarität zu seinen lebenden Mitmenschen unterstellen und in diesem Sinne die Organe an die Mitmenschen freigeben. Bei einem Widerspruch im Vorfeld sollte dieser unbedingt beachtet werden. Voraussetzung hierzu ist die Annahme, dass ein hirntoter Mensch tot ist. Eine Einführung der Widerspruchsregelung in Deutschland wäre deshalb sinnvoll. Weiterhin besteht ein vermehrter Aufklärungs- und Informationsbedarf in der Allgemeinbevölkerung sowie in den medizinischen Bereich zum Thema Organspende, um der Bevölkerung die Angst zu nehmen, mögliche Spender zu mobilisieren und langfristig Leben zu retten.

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