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Notruf: Kindeswohlgefährdung : eine Explorationsstudie zur Organisation von Bereitschaftsdiensten in der Kinder- und Jugendhilfe im Umgang mit dem Schutzauftrag nach § 8a Achtes Sozialgesetzbuch

Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung sind essentielle Themen des Tätigkeitsfeldes der Kinder- und Jugendhilfe, welche zunehmend als gesamtgesellschaftliche Aufgaben interpretiert und wahrgenommen werden. Mit Gesetzen wie dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz oder dem Bundeskinderschutzgesetz gelang dem Gesetzgeber die Verankerung der Aufgabe des Kinderschutzes als interdisziplinäre Aufgabe. Eine Vielzahl an Professionen wird für die Thematik sensibilisiert und in die Mitverantwortung eingebunden. Zu ihnen gehören unter anderen Akteure des Gesundheitswesen, der Polizei und der Schule. Gemeinsame, verlässliche Absprachen des Jugendamtes mit kinderschutzrelevanten Partnern bilden hierbei das Fundament für eine solide Netzwerkarbeit. Im Kinderschutzsegment bedarf es interdisziplinärer Strukturen, da Mitarbeiter des Jugendamtes nicht allein auf Verdacht agieren dürfen, sondern auf (gewichtige) Anhaltspunkte seitens der Bevölkerung und Berufsgruppen, die in Kontakt mit Minderjährigen stehen, angewiesen sind. Diese Dissertation fokussiert sich hierbei auf die Kooperation zwischen Jugendamt und der Polizei. Kindeswohlgefährdungen geschehen zu jeder Tages- wie Nachtzeit und bedürfen unter Beachtung der behördlichen Zuständigkeiten entsprechende Organisationsstrukturen zur adäquaten Maßnahmenergreifung wie auch Hilfegewährung. Neben den Kindern beziehungsweise Jugendlichen und deren Personensorgeberechtigten bedürfen auch professionsexterne Berufsgruppen der Unterstützung durch Mitarbeiter des Jugendamtes. Interpretationen des § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sehen in der Schutzgewährung eine 24-Stunden-Pflicht des Kinder- und Jugendhilfesystems. In der Konsequenz sollten die Jugendämter bereitschaftsdienstliche Strukturen implementieren, um bei Kindeswohlgefährdungen, die nach Dienstschluss des Jugendamtes auftreten, sozialpädagogische Unterstützung leisten und ihren gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können. Aufgrund ihrer 24-Stunden-Erreichbarkeit ist die Polizei neben dem Rettungsdienst meist erster Anlaufpunkt für Notsituationen. Somit stellt die Polizei zu einem einen Ersthelfer bei Kindeswohlgefährdungen und zum anderen einen bedeutsamen Türöffner zu Familien, zu denen das Jugendamt bisher keinen Kontakt hatte, dar. Zur Sicherstellung der behördlichen, originären Zuständigkeit des Jugendamtes bei Fällen von Kindeswohlgefährdungen, galt es daher im Rahmen der Dissertation zu untersuchen, wie und ob die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei regelt ist.

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