Titelaufnahme

Titel
Angemessene Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten nach Art. 9 WRRL in der Praxis : Replik auf den Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe "Ökonomische Aspekte der WRRL" in Korrespondenz Abwasser 4/2011 / Erik Gawel, Herwig Unnerstall. Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department of Economics
VerfasserGawel, Erik ; Unnerstall, Herwig
ErschienenLeipzig : Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, 2013
UmfangOnline-Ressource (PDF-Datei: 23 S., 0,41 MB) : graph. Darst.
Anmerkung
WRRL = Wasserrahmenrichtlinie
SpracheDeutsch
SerieUFZ-Diskussionspapiere ; 8/2013
URNurn:nbn:de:gbv:3:2-78870 
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Angemessene Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten nach Art. 9 WRRL in der Praxis [0.41 mb]
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Bei dem Bemühen die Berücksichtigung von Umwelt- und Ressourcenkosten (URK) gemäß Art. 9 WRRL praktisch umzusetzen werden im Schrifttum immer wieder zwei "Vereinfachungen" angesprochen um die als außerordentlich schwierig eingeschätzte URK-Ermittlung und -Anlastung praxistauglich zu machen. So hat unlängst eine DWA-Arbeitsgruppe abermals vorgeschlagen die URK-Anlastung erstens an die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Erreichen der jeweiligen wasserkörperbezogenen Ziele zu koppeln d. h. bei Zielerreichung guter Zustände zu suspendieren und zweitens dabei anstelle von URK die Maßnahmenkosten der WRRL als Ersatzgröße heranzuziehen. Für beide Überlegungen bietet allerdings die WRRL rechtlich keine tragfähige Stütze. Zudem verkennt die URK-Suspendierung "bei Zielerfüllung" die zentrale ökonomische Funktionalität einer URK-Berücksichtigung. Der Ersatz von schwer ermittelbaren URK durch Maßnahmenkosten der WRRL ist nicht nur methodisch und gewässerschutzpolitisch hochproblematisch er ist schlicht gar nicht erforderlich zieht man die in der Umweltökonomik seit über 40 Jahren diskutierten pragmatischen Konzepte einer URK-Berücksichtigung heran. Demeritorisierende Abgaben wie die Abwasserabgabe demonstrieren seit Jahrzehnten wie grundsätzlich in pragmatischer Weise mit URK angemessen verfahren werden kann.