Titelaufnahme

Titel
Der Beitrag der Marktprämie zur Marktintegration erneuerbarer Energien : Erfahrungen aus dem EEG 2012 und Perspektiven der verpflichtenden Direktvermarktung / Alexandra Purkus, Erik Gawel, Marc Deissenroth, Kristina Nienhaus und Sandra Wassermann. Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, Department of Economics
BeiträgerPurkus, Alexandra ; Gawel, Erik ; Deissenroth, Marc ; Nienhaus, Kristina ; Wassermann, Sandra
ErschienenLeipzig : Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ, 2014
UmfangOnline-Ressource (PDF-Datei: 23 S., 0,53 MB) : graph. Darst.
SpracheDeutsch
SerieUFZ-Diskussionspapiere ; 21/2014
URNurn:nbn:de:gbv:3:2-79224 
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Der Beitrag der Marktprämie zur Marktintegration erneuerbarer Energien [0.53 mb]
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Mit dem EEG 2012 wurde die gleitende Marktprämie in das Förderregime der erneuerbaren Energien zunächst als Option eingeführt. Das EEG 2014 baut diesen Ansatz durch verpflichtende Direktvermarktung weiter aus ohne die Grundstruktur der Prämie anzutasten. Mit dem Instrument verbinden sich hohe Erwartungen an Kostensenkungen die durch eine Steigerung der Vermarktungseffizienz und eine verstärkte Bedarfsorientierung von erneuerbaren Energien erzielt werden sollen. Der Beitrag wertet die bisherigen Erfahrungen mit der Marktprämie aus und geht der Frage nach welche Effizienzgewinne durch die Weiterentwicklung im EEG 2014 realistisch sind. Das Inkrafttreten des EEG 2014 markiert einen Zwischenschritt in der Debatte um die Weiterentwicklung des Förderregimes für erneuerbare Energien (EE) im Stromsektor. Einen zentralen Kritikpunkt der mit der EEG-Reform adressiert werden sollte stellen die als zu hoch empfundenen Kosten des EE-Ausbaus dar; dies betrifft nicht nur die Höhe der von (nichtprivilegierten) Stromverbrauchern zu tragenden EEG-Umlage sondern auch die weiter gefasste Transformationskosten des Stromsystems die durch eine verstärkte Ausrichtung der EE an marktlichen und systemischen Knappheitssignalen gesenkt werden sollen [1]. Eine verstärkte Marktintegration der Erneuerbaren wird vom Gesetzgeber als ein wichtiger Lösungsbeitrag zu beiden Problemdimensionen betrachtet und bildet daher einen zentralen Bestandteil der Reformbemühungen (§ 2 EEG 2014).