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Eine ethische Perspektive auf die sozialen Menschenrechte

In diesem Artikel wird untersucht, welche rechtsethischen Ansprüche den sozialen Menschenrechten und den für die Grundsicherung entscheidenden Grundgesetzartikeln (Art. 1 Menschenwürde und Art. 20 Sozialstaatsnorm) entspringen. Die Argumentation wird zeigen, dass sie unabhängig von deren praktischer Einlösung, als unterste Stufe minimaler Anforderungen (Schwellenwerte) in einem zukunftsfähigen Modell der Sozialen Sicherheit in Deutschland dienen können. Dies wird an den Zweigen des deutschen Sozialversicherungssystems nachgewiesen. Als wichtigstes Ergebnis wird festgehalten, dass das Ziel der sozialen Menschenrechte die Wahrung der Würde jedes Menschen ist und dass deshalb niemand durch ein minimal-soziales Netz fallen darf. Erarbeitet im Rahmen des DFG-Projekts „Sozialethische Untersuchung zur Zukunft der Sozialen Sicherheit in Deutschland“. Diese Analyse der sozialen internationalen und europäischen Menschenrechte versteht sich als Teilprojekt einer umfangreichen sozialethischen Untersuchung zur Zukunft der Sozialen Sicherheit in Deutschland.

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